Verordnung der Bundesregierung vom 5. Dezember 1967, mit der die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgenommen werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1967-12-23
Status Aufgehoben · 1999-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, wird verordnet:

Die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten werden von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgenommen.

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