Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. Mai 1978 über die Verwendung der Disziplinarstrafen Geldbuße und Geldstrafe

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1978-06-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Geldstrafen und Geldbußen, die nach § 52 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz über Beamte aus den Planstellenbereichen des Bundesministeriums für Verkehr und der Post- und Telegraphenverwaltung verhängt worden sind, sind für „Freiwillige Aufwendungen für Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zu Gunsten von Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung“ zu verwenden.

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