Bundesgesetz vom 3. Feber 1983 über die wöchentliche Ruhezeit und die Arbeitsruhe an Feiertagen (Arbeitsruhegesetz - ARG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1984-07-01
Status Aufgehoben · 2017-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 181
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Abkürzung

ARG

Präambel/Promulgationsklausel

(Anm.: wurde nicht im BGBl. kundgemacht)
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriff der Ruhezeit
§ 3. Wochenendruhe
§ 4. Wochenruhe
§ 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
§ 6. Ersatzruhe
§ 6a. Rufbereitschaft
§ 7. Feiertagsruhe
(§ 7a. aufgehoben durch BGBl. Nr. 804/1995)
§ 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
§ 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
§ 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
§ 10a. Reisezeit
§ 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
§ 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
§ 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
§ 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
§ 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 15. Ausnahmen in Einzelfällen
§ 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
§ 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
§ 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
§ 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
§ 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
(§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010)
§ 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
§ 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
§ 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
§ 22b. Wöchentliche Ruhezeit
§ 22c. Abweichungen
§ 22d. Informationspflichten
§ 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche
§ 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
§ 23. Auflage des Gesetzes
§ 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
§ 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
§ 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
§ 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 27. Strafbestimmungen
§ 28. Weitergelten von Regelungen
§ 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
§ 30. Anhängige Verfahren
§ 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
§ 32a. Verweisungen
§ 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
§ 33. Inkrafttreten
§ 34. Vollziehung

Abkürzung

ARG

Präambel/Promulgationsklausel

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriff der Ruhezeit
§ 3. Wochenendruhe
§ 4. Wochenruhe
§ 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
§ 6. Ersatzruhe
§ 6a. Rufbereitschaft
§ 7. Feiertagsruhe
(§ 7a. aufgehoben durch BGBl. Nr. 804/1995)
§ 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
§ 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
§ 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
§ 10a. Reisezeit
§ 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
§ 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
§ 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
§ 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
§ 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 15. Ausnahmen in Einzelfällen
§ 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
§ 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
§ 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
§ 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
§ 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
(§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010)
§ 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
§ 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
§ 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
§ 22b. Wöchentliche Ruhezeit
§ 22c. Abweichungen
§ 22d. Informationspflichten
§ 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche
§ 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
(§ 23 aufgehoben durch Art. 13 Z 2, BGBl. I Nr. 40/2017)
§ 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
§ 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
§ 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
§ 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 27. Strafbestimmungen
§ 28. Weitergelten von Regelungen
§ 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
§ 30. Anhängige Verfahren
§ 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
§ 32a. Verweisungen
§ 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
§ 33. Inkrafttreten
§ 34. Vollziehung

Abkürzung

ARG

Präambel/Promulgationsklausel

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriff der Ruhezeit
§ 3. Wochenendruhe
§ 4. Wochenruhe
§ 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
§ 6. Ersatzruhe
§ 6a. Rufbereitschaft
§ 7. Feiertagsruhe
(§ 7a. aufgehoben durch BGBl. Nr. 804/1995)
§ 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
§ 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
§ 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
§ 10a. Reisezeit
§ 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
§ 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
§ 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
§ 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
§ 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 15. Ausnahmen in Einzelfällen
§ 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
§ 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
§ 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
§ 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
§ 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
(§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010)
§ 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
§ 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
§ 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
§ 22b. Wöchentliche Ruhezeit
§ 22c. Abweichungen
§ 22d. Informationspflichten
§ 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche
§ 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
(§ 23 aufgehoben durch Art. 13 Z 2, BGBl. I Nr. 40/2017)
§ 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
§ 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
§ 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
§ 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 27. Strafbestimmungen
§ 28. Weitergelten von Regelungen
§ 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
§ 30. Anhängige Verfahren
§ 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
§ 32a. Verweisungen
§ 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
§ 33. Inkrafttreten
§ 33a. Inkrafttreten von Novellen
§ 34. Vollziehung

Abkürzung

ARG

Präambel/Promulgationsklausel

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriff der Ruhezeit
§ 3. Wochenendruhe
§ 4. Wochenruhe
§ 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
§ 6. Ersatzruhe
§ 6a. Rufbereitschaft
§ 7. Feiertagsruhe
(§ 7a. aufgehoben durch BGBl. Nr. 804/1995)
§ 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
§ 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
§ 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
§ 10a. Reisezeit
§ 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
§ 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
§ 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 12b. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
§ 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
§ 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
§ 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 15. Ausnahmen in Einzelfällen
§ 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
§ 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
§ 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
§ 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
§ 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
(§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010)
§ 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
§ 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
§ 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
§ 22b. Wöchentliche Ruhezeit
§ 22c. Abweichungen
§ 22d. Informationspflichten
§ 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche
§ 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
(§ 23 aufgehoben durch Art. 13 Z 2, BGBl. I Nr. 40/2017)
§ 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
§ 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
§ 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
§ 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 27. Strafbestimmungen
§ 28. Weitergelten von Regelungen
§ 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
§ 30. Anhängige Verfahren
§ 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
§ 32a. Verweisungen
§ 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
§ 33. Inkrafttreten
§ 33a. Inkrafttreten von Novellen
§ 34. Vollziehung

Abkürzung

ARG

Präambel/Promulgationsklausel

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