Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.
Medien:
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung und fachspezifische Texte). Informationsquellen (Werke, Institutionen;
Bibliotheksnutzung).
Schularbeiten:
und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;
Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- von englischsprechenden Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in englischer Sprache beantworten können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Standardsituationen in Hotels und anderen Tourismusbetrieben.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Klasse:
Elementare Sachverhalte in den verschiedenen Betriebsformen und Bereichen der Hotellerie und Gastronomie, der Reisebüros und anderer Freizeiteinrichtungen. Einfacher Gästeschriftverkehr.
Kulturkundliches aus den englischsprachigen Ländern.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Klasse:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich als Tourismusland. Stellenbewerbung. Standardformen der Korrespondenz in Tourismus- und Freitzeitbetrieben.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;
Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
Lehrstoff:
Klasse:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Klasse:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Klasse:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;
Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nützen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehung zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
- eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können und die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.
Lehrstoff:
Klasse:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).
Entwicklungen in Österreich
Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg:
Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;
Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen.
Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung).
Wissenschaft, Technik, Kultur.
Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).
Entwicklungen in Österreich.
Klasse:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd- Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor (Tourismustendenzen der Gegenwart, Kulturtourismus).
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen (Soziologische, freizeitpädagogische, psychologische sowie ökologische Aspekte der Kulturtouristik. Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen).
TOURISMUSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
- über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
- umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
Klasse:
Orientierung auf der Erde. Kartenkunde.
Kulturerdteile.
Geofaktoren: Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen, Klima und Wetter.
Außereuropäische Reiseländer:
Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung; Tourismuszonen.
Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus); natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus; nationale und internationale Reisewege; touristische Verkehrsträger.
Klasse:
Natur- und Kulturgeographie Europas:
Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.
Europäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):
Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.
Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).
Klasse (2 Wochenstunden):
Österreich:
Natur- und kulturgeographische Gliederung.
Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer
Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.
Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.
Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturänderungen, touristische Grunddaten). Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.
TOURISMUS UND MARKETING
Bildungs und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
- die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse:
Tourismus:
Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik.
Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.
Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).
Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:
Ziele, System, Instrumente.
Marktforschung:
Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;
Marketinginstrumente:
Angebotsgestaltung und -anpassung.
Preispolitik; Absatzmethode.
Klasse:
Kommunikationspolitik:
Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel). Medienauswahl.
Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing.
Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).
Marketing für touristische Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen).
Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots).
Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr.
Beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives).
Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).
Neue Freizeittrends:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;
Themenparks.
Tourismuspolitik:
Ziele, Träger, Maßnahmen.
BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe von Tourismusbetrieben kennen;
- die unternehmerischen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmensführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Problemlösungen anbieten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen, Haushalte, Staat).
Wirtschaftssektoren.
Betriebe der Tourismuswirtschaft.
Gastgewerbliche Betriebe (Leistungen, Personeller Aufbau, Abteilungen).
Verpflegungsabteilung (Lager, Küche, Absatz).
Beherbergungs- und kaufmännische Abteilung von Hotels.
Tourismusbüro (Leistungen, Betriebsmittel, Mitarbeiter).
Personalbereich:
Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den Mitarbeitern, Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).
Klasse:
Geschäftsbeziehungen der Tourismusbetriebe: mit dem Gast, mit Lieferanten, mit Reisebüros, mit Banken und Behörden. Schriftverkehr.
Kaufvertrag.
Zahlungsverkehr.
Unternehmung:
Rechtliche Grundlagen, Unternehmensgründung (Gegenstand, Umfang, Standort und Wahl der Rechtsform).
Personalwirtschaft:
Prinzipien, Führungsstile, Stellenbeschreibung.
Österreichische Hotelvertragsbedingungen.
Klasse:
Finanzierung und Investition:
Arten der Finanzierung, Finanzierungsgrundsätze.
Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung.
Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität).
Unternehmensführung:
Bereiche, Managementkonzeptionen, Aufbau- und Ablauforganisation, Controlling.
Wirtschaftliche Konzentrations- und Kooperationsformen.
Wirtschaftsmodelle.
Der Preis:
Preisbildung, Funktionen.
Die Güterverteilung:
Funktionen und Verwendung des Einkommens (Konsum, Sparen, Investition). Einkommensverteilung.
Aktuelle wirtschaftspolitische Probleme (unter besonderer Berücksichtigung der Fremdenverkehrspolitik).
Internationale Wirtschaftsgemeinschaften.
VERKEHR UND REISEBÜRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen;
- die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
- die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
- Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
- sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.
Lehrstoff:
Klasse:
Reisebüro:
Betriebsformen, Unternehmungen, Organisationen, Rechtsgrundlagen.
Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).
Verkehr:
Entwicklung, Formen.
Österreichisches Verkehrswesen:
Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.
Luftverkehr:
Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisation.
Schiffsverkehr:
Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr
(Formen, Unternehmungen, Routen).
Fahrpläne und Tarife.
EDV-unterstützte Übungen:
Zu den Bereichen der 2. Klasse.
Klasse:
Reisebüro:
Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung);
Pauschalreiserichtlinien der EU.
Straßenverkehr:
Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).
Rechtsvorschriften.
Eisenbahn:
Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen
Österreichs. Angebote für den Tourismus.
Österreichisches Verkehrswesen:
Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.
Marketing von Verkehrsunternehmungen.
EDV-unterstützte Übungen:
Zu den Bereichen der dritten Klasse.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- vor allem für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- über grundsätzliche Probleme bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Bescheid wissen;
- Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung; Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation;
Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
Klasse:
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).
Einnahmenverbuchung in Tourismusbetrieben:
Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,
Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;
Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.
Steuern, Abgaben und Beiträge im Tourismus.
Erlösverbuchung:
Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;
Personalverpflegung; Eigenverbrauch.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle der Lohnverrechnung. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.
Organisation:
Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in Tourismusbetrieben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).
Klasse:
Grundzüge des Jahresabschlusses:
Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Forderungsbewertung;
Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.
Kostenrechnung:
Erlös- und Kostenrechnung, insbesondere Teilkostenrechnung und Kalkulation; Wareneinsatzkontrolle.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche
Investitionsbegünstigungen.
Organisation:
Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren; Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung; Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).
Schularbeiten:
bis 3. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Individuum, Gesellschaft.
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Zwei einstündige Schularbeiten.
TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach
der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa
200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
- selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen
berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich
formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen
Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen
und anwenden können;
- Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
- ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen
Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und
mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
- Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung
druckreifer Vorlagen erwerben;
- die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation
nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten
Netzes zur Informationsbeschaffung;
- das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen
einsetzen können;
- Personendaten und Termine verwalten können;
- fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion
nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation:
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
Klasse:
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
Klasse:
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler
- mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus,
Scanner, uä.) vertraut gemacht wird;
- für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten
Zehnertastatur angehalten wird;
- Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls
Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und
„Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten:
bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse
bei Bedarf auch zweistündig.
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Klasse:
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Gewerberecht:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus;
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Grundzüge des Strafrechts.
Insolvenzrecht.
KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlichen Erfordernisse herstellen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
- die Fachsprache beherrschen;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
- zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Küchenorganisation:
Wareneinkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel,
Wareneinsatz; Berufsbild des Kochs.
Grundlagen der Ernährung.
Küchentechnologie.
Unfallverhütung und Brandschutz, Arbeitshygiene, Ergonomie.
Zubereitung:
Grundfertigkeiten.
Einfache Gerichte.
RESTAURANT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
- die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Berufshygiene und Unfallverhütung; Berufsbild des Kellners. Getränke.
Grundmethoden des Servierens, der Gästeberatung und -betreuung. Verrechnungssysteme.
Einfaches Service, Qualitätsservice, Sonderveranstaltungen.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND
TOURISTISCHES PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- fachliche, persönliche und kommunikative Kompetenz erwerben;
- seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden;
- durch Simulation der betrieblich-administrativen Realität gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge sowie organisatorische Strukturen erkennen, logisch und vernetzt denken und folgerichtige Verhaltensmuster anwenden;
- praxisbezogene Arbeiten anhand konkreter Aufgabenstellungen sowohl im Team als auch selbständig und eigenverantwortlich unter Zuhilfenahme praxisrelevanter Hilfsmittel bewältigen;
- sich selbständig Informationen beschaffen können;
- Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
- gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt initiieren und einzeln oder im Team durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Sprech- und Konzentrationstechniken und Übungen.
Grundzüge der Präsentationstechnik.
Übungen des verbalen und nonverbalen Verhaltens gegenüber Gästen, Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Behördernvertretern (Anm: richtig: Behördenvertretern) (Rollenspiele, Führung von Telefonaten).
Selbstorganisation.
Einsatz branchenspezifischer EDV-Programme aus Hotel, Reisebüro und Büros touristischer Organisationen.
Klasse:
Telekommunikation in der Tourismusbranche.
Besondere Formen der Korrespondenz und organisationsunterstützende Dokumentation (Protokolle, Berichte, Angebotserstellung ua.)
Zeitmanagement, Projektmanagement.
Angewandtes touristisches Marketing.
BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der derzeit geltenden Fassung mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.
ERWEITERUNGSBEREICH
Schulautonome Pflichtgegenstände
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können: Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen der 1. und 2. Klasse sowie zwischen der
und 3. Klasse im Ausmaß von je 8 Wochen in Akkordanz zu den vor
dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe,
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,
bis 3. Klasse:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,
bis 3. Klasse:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. III § 1 Abs. 7 idF BGBl. II
Nr. 313/2006):
1.9.2006: 1. und 2. Klasse,
1.9.2007: 3. Klasse.
Anlage 1E
TOURISMUSFACHSCHULE
Stundentafel *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse Summe tungs-
```
-
- gruppe
```
```
```
A.1. Stammbereich
```
Religion 2 2 2 6 (III)
```
```
Sprache und Kommunikation:
```
2.1. Englisch 3 3 3 9 (I)
2.2. Zweite lebende
Fremdsprache *2) 3 3 3 9 (I)
2.3. Informations- und
Officemanagement *3) 3 2 - 5 III
2.4. Angewandte Informatik - - 2 2 I
2.5. Kommunikation und
Präsentation - 1 - 1 III
```
Allgemeinbildung:
```
3.1. Deutsch 3 3 2 8 (I)
3.2. Geschichte und Kultur - 3 3 III
Wirtschaft und Recht:
4.1. Betriebs- und
Volkswirtschaft 2 2 2 6 II
4.2. Betriebswirt-
schaftliche Übungen
und touristisches
Projektmanagement - 2 2 4 I
4.3. Rechnungswesen *4) 3 3 2 8 I
4.4. Politische Bildung
und Recht - 2 - 2 III
```
Tourismus:
```
5.1. Tourismusgeografie - 2 3 5 III
5.2. Tourismus, Marketing,
Destinationsmanagement 2 2 2 6 II
5.3. Reisebüro - 2 2 4 III
5.4. Hotelmanagement 2 - - 2 II
Ernährung und Gastronomie:
6.1. Küchenorganisation und
Kochen 4 - - 4 IV
6.2. Serviceorganisation
und Servieren 3 - - 3 IV
```
Bewegung und Sport;
```
Sportliche Animation 2 2 2 6 IVa
Wochenstundenzahl Stammbereich 32 31 30 93
```
```
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches gemäß
Abschnitt A.2. 4 4 4 12
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36 35 34 105
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *5)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
```
Ausbildungsschwerpunkte:
```
*6) *7)
Fremdsprachenschwerpunkt I
IT-Schwerpunkt I
Fachtheoretischer
Schwerpunkt III
Fachpraktischer Schwerpunkt IV
```
```
Wochenstundenzahl
Ausbildungsschwerpunkte 0-12
```
```
```
Seminare: *7)
```
Fremdsprachenseminar I
Betriebsorganisatorisches
Seminar I
IT-Seminar I
Allgemein bildendes Seminar III
Naturwissenschaftliches
Seminar III
Persönlichkeitsbildendes
Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
```
```
Wochenstundenzahl Seminare 0-12
```
```
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 12
```
```
B. Pflichtpraktikum
```
```
16 Wochen vor Eintritt in die
```
Klasse
```
```
```
C. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen *5)
```
```
D. Förderunterricht *5)
```
```
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*4) Mit Computerunterstützung.
*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung kann ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest sechs Wochenstunden geführt werden.
*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes bzw. des Seminars anzuführen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Tourismusfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und touristischer Organisationen befähigen.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler zur unmittelbaren Ausübung von Berufen in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft befähigen.
Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Recht, Tourismus und Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.
Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen
- mobil und flexibel sein
- kritikfähig sein sowie
- eigenverantwortlich,
- sozial engagiert,
- kreativ,
- geschlechtergerecht,
- selbsttätig und
- unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung
handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhangs zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwölf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
Es kann schulautonom die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden, dieser darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Am Beginn eines Ausbildungsganges kann in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen abweichend von Abschnitt VI vorgenommen werden. Diese ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Es können Ausbildungsschwerpunkte geführt werden, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen ob ein Ausbildungsschwerpunkt geführt wird. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird ein Ausbildungsschwerpunkt geführt, so sind seine Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff sowie das Stundenausmaß schulautonom festzulegen.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI vorgenommen werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
In den betriebswirtschaftlichen Übungen und im touristischen Projektmanagement sollen Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern und die Durchführung von Fallstudien. Es ist eine Übungsfirma zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen und zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
- selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
- über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
- Geschäftsfälle des Tourismus, insbesondere der Hotellerie, unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Wissens in einfacher Form sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
- über Österreich als Tourismusdestination informieren können;
- kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten ausgewählter Länder des englischen Sprachraumes kennen;
- über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
- sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und den Nutzen der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen abgeben.
Lehrstoff:
Klasse:
Persönliches Umfeld:
Situationen aus dem Alltag und Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich wie zB Familie und Freunde, soziale Beziehungen, persönliche Interessen und Freizeit, Vorlieben und Abneigungen; Notizen, Kurzberichte über Erlebnisse.
Berufliches Umfeld:
Alltägliche Situationen (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung) als Tourist.
Allgemeine Themen:
Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region. Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.
Klasse:
Persönliches Umfeld:
Gespräche über Erlebtes, Vorkommnisse des Alltags und Interessen;
persönliche Erfahrungen;
Einfache persönliche schriftliche Mitteilungen.
Berufliches Umfeld:
Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, umfassende Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (von der Tischreservierung bis zur Rechnungslegung, einfache österreichische Speisen und Getränke).
Art und Angebot von Unterkünften und gastronomischen Einrichtungen;
Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.
Allgemeine Themen:
Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;
Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;
Wesentliche Aspekte der interkulturellen Kommunikation.
Kurzberichte und Mitteilungen zu allgemeinen oder beruflichen Themen.
Klasse:
Persönliches Umfeld:
Die eigene Ausbildung; Einfache Gespräche über Arbeitswelt und Freizeitverhalten.
Berufliches Umfeld:
Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung (zB Kundenwünsche erkennen und darauf angemessen reagieren, Auskünfte über das touristische Angebot des Ortes und der Region; Behandlung mündlicher Beschwerden).
Einfache Formen der Gästekorrespondenz.
Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Einfache berufsrelevante Sachtexte.
Deutsch- oder englischsprachige Materialien über Tourismusbetriebe analysieren und auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten.
Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Bewerbungsgespräche.
Allgemeine Themen:
Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen; Wirtschaftliche, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;
Einfache Präsentationen zu aktuellen allgemeinen oder beruflichen
Themen;
Gespräche über interkulturelle Themen.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.2. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
- selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
- über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
- Geschäftsfälle des Tourismus, insbesondere der Hotellerie, unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Wissens in einfacher Form sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
- über Österreich als Tourismusdestination informieren können;
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