Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Kleben, Schaben. Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik; Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Blecharbeiten (Schneiden, Biegen, Stanzen, Bördeln, Nieten). Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahtungsarbeiten,

Printplattenherstellung, Reprotechnik.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

3.

Klasse (14 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Maschinen. Gasschmelz-, Lichtbogen- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.

Galvanotechnik:

Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen),

Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware;

Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.

Wickelei:

Wickel-, Isolier-, Imprägnier- und Prüfarbeiten; Zusammenbau von Transformatoren. Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Steuerungen, Signal- und Meldeeinrichtungen. Aufsuchen und Beheben von Fehlern.

Industrielle Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau von Grundschaltungen; Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme.

4.

Klasse (13 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen; Fertigung feinmechanischer Geräte. Wärmebehandlung von Stahl. Schleifen mit der Flächen- und Rundschleifmaschine.

Regelungstechnik:

Aufbauen, Prüfen und Inbetriebnehmen regelungstechnischer Anlagen. Inbetriebnahme, Einstellen und Optimieren von Regelkreisen. Proportionalhydraulik. Prüf- und Reparaturarbeiten an analogen und digitalen Systemen.

Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnehmen, Prüfen und Reparieren von automatisierungstechnischen Geräten. Zurichten, Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.1.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch)................. 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ................ - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ........ - - 2 2 4 III

7 Betriebstechnik ........... - - 2 2 4 I

8 Leibesübungen ............. 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 3 - - - 3 (I)

10 Physik und angewandte

Physik .................... 2 - - - 2 (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II

12 Darstellende Geometrie .... 2 - - - 2 (I)

13 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ......... - 2 - - 2 I

14 Tischlerkonstruktionen .... 2 2 2 2 8 I

15 Technologie ............... 2 2 2 2 8 I

16 Bau- und Möbelstile ....... - - 2 2 4 I

17 Konstruktionsübungen ...... 3 3 4 6 16 I

18 Freihandzeichnen .......... 2 2 - - 4 IV

19 Werkstättenlaboratorium ... - - 2 - 2 III

20 Werkstätte ................ 9 18 18 18 63 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 38 40 40 40 158

21 Pflichtpraktikum ......... mindestens je vier Wochen vor Eintritt

in die 4. Klasse

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *3) pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Baukonstruktion ............. 2 - - - I

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - 2 2 (I)

REFA ........................ - - 1 2 I

Aktuelle Fachgebiete *1)

(.....) .......... (bis zu) - - 2 2 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ..................... *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmensführung:

Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).

Kosten- und Planungsrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmensführung:

Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,

Einkauf, Lager und Kontrolle.

Kosten- und Planungsrechnung:

Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“, „Tischlerkonstruktionen“, „Technologie“ und „Werkstätte“ erforderlich.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Zwei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper und der Bauphysik kennen. Er soll kausale Zusammenhänge mechanischer Vorgänge beschreiben und die Bedeutung der Physik für die Technik ermessen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweisen der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Aufbau der Materie (Atom- und Molekularaufbau, physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper).

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz, Kraft, Arbeit, Leistung, Moment;

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad; Größen und Gesetze

der geradlinigen und der drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben in der Fachrichtung.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.

12.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Zwei einstündige Schularbeiten.

13.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

14.

TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik auswählen und materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbau.

Möbelbau:

Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Möbelbau:

Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren, Klappen).

Bautischlerarbeiten:

Einfache Türen und Fenster.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Möbelbau:

Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische; Schranksysteme; Sitz- und Liegemöbel.

Bautischlerarbeiten:

Türen und Fensterkonstruktionen.

Innenausbau:

Wandverkleidungen. Holzfußböden.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Möbelbau:

Sonderformen, Sonderkonstruktionen.

Bautischlerarbeiten:

Sonderformen von Türen und Fenstern.

Innenausbau:

Deckenverkleidungen, Wände, Holzstiegen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, „Konstruktionsübungen“ und „Werkstätte“ erforderlich.

15.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und die maschinentechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Holz:

Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen). Natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).

Hilfswerkzeuge:

Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:

Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).

Schneidengeometrie:

Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Holz:

Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).

Werkstoffe:

Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).

Leime und Kleber:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,

Fehler, Entsorgung.

Werkzeugmetalle:

Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.

Maschinen zum Sägen:

Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen. Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.

Maschinelle Spanung:

Schnittgeschwindigkeit, Vorschubgeschwindigkeit, Messerschritt und Vorschub pro Schneide, Berechnungen in Abhängigkeit von der Oberflächenqualität.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Oberflächenbehandlung:

Techniken, Materialien, Behelfe, Anwendungsgebiete,

Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung).

Schleifen:

Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten;

Sicherheitsbestimmungen). Schleifmittel für den Holz- und Lackschliff.

Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:

Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten,

Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Metalle, Kunststoffe, Schichtstoffplatten, Glas, Holzersatzstoffe,

Kitte, Dicht- und Dämmstoffe.

Oberflächenbehandlung:

Holzschutz, Brandschutz.

Technische Holztrocknung:

Verfahren, Systeme.

Betriebsausstattung:

Versorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“, „Tischlerkonstruktionen“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.

16.

BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie des kunsthistorischen Fachvokabulars kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,

Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stilepochen:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Tendenzen der Gegenwart:

Möbeldesign, Wohnkultur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.

Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

17.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen können. Er soll Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten. Einfache Farbgestaltung von Entwürfen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“,

„Bautischlerarbeiten“ und „Innenausbau“.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“,

„Bautischlerarbeiten“ und „Innenausbau“.

Schaubilder:

Axonometrische und perspektivische Darstellung von Möbel und Innenräumen.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Innenräumen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen“, „Technologie“ und „Werkstätte“ erforderlich.

18.

FREIHANDZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Blockschrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Ornamentale Schrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Darstellen; Farbe.

Skizzieren:

Darstellung von Möbel, Innenräumen und Raumdetails unter besonderer

Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Messen:

Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.

Prüfen:

Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig, sach- und normgerecht herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Benennen, Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen. Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten). Oberflächenbehandlung. Herstellen einfacher Werkstücke.

Maschinenwerkstätte:

Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Maschinenwerkstätte:

Zuschneiden und Formatschneiden an Band- und Kreissägen; Abrichten, Fügen und Aushobeln von Möbel- und Bauteilen; Fräsen von Nuten, Fälzen, Fasen, Rundungen und Abplattungen; Schleifen an der Band- und Kantenschleifmaschine; Holzdrechseln.

Leimen, Pressen, Furnieren:

Auswahl und Zuschnitt von Furnieren; händisches und maschinelles Fügen und Zusammensetzen von Furnieren; Aufleimen und Kleben von Furnieren und Furnierersatzstoffen; Verleimen von stumpfen und profilierten Fugen.

Oberflächenbehandlung:

Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen; Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren; Imprägnieren und Aufbringen von Lasuren.

Möbelbau:

Anfertigen von Tischen und Korpusmöbel in Massivbau, Stollenbau und Plattenbau. Zusammenbauen und Einpassen von Möbelteilen; Anfertigen von Bauteilen; Anschlagen, Einlassen und Befestigen von Beschlägen; Montieren von Verschlüssen und Schlössern. Einbau und Montage von Möbel- und Bauteilen.

3.

Klasse (18 Wochenstunden):

Maschinenwerkstätte:

Aufrüsten, Einstellen und Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen unter Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbelteilen. Arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen (mehrspindelige Hobel- und Fräsmaschine, Dübel- und Reihenbohrmaschine, Kantenanleimmaschine). Lang- und Formdrechseln.

Möbelbau:

Anfertigen von Klapp- und Drehtischen, Schreib- und Schrankmöbel; Anfertigen und Montieren von Einbaumöbel, Deckenuntersichten und Wandverkleidungen; Herstellen von Lehren und Schablonen für eine rationelle Fertigung.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenster und Innentüren; Anschlagen und Versetzen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung (Werkstattzeichnung, Stücklisten, Zuschnittpläne), Arbeitssteuerung und Kontrolle.

4.

Klasse (18 Wochenstunden):

Maschinenwerkstätte:

Aufrüsten und Einstellen von Standard- und Spezialholzverarbeitungsmaschinen zur rationellen Fertigung von Möbel- und Bauteilen; Schablonenfräsen; Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen. Querholzdrechseln und Plandrehen.

Möbelbau:

Herstellen von anspruchsvollen Einzel-, Sitz- und Liegemöbel,

Deckenuntersichten und Wandverkleidungen sowie von

Gesamteinrichtungen. Kerb- und Flachschnitt.

Bautischlerei:

Bauteile, Fenster und Türen mit Sonderbeschlägen; Außentüren,

Portale; Raumtrennwände.

Schärfen und Instandhaltung:

Schärfen und Instandhaltung von Maschinenwerkzeugen; Wartung der Maschinen.

Arbeitsvorbereitung:

Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Methoden und einen der Praxis entsprechenden Arbeitsablauf zu gewährleisten.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.

Wand- und Deckenkonstruktionen:

Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen“, „Technologie“, „Konstruktionsübungen“ und „Werkstätte“ erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Methoden:

Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von

Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitslauf.

Techniken:

Systemgestaltung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Methoden:

Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft, Verteilzeitaufnahme).

Techniken:

Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik“ erforderlich.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.2.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE

AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHE CHEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - 5 (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 4 3 - - 7 (I)

9 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I

10 Physik und angewandte Physik ..... 4 3 - - 7 (II)

11 Mikrobiologie .................... - - 2 - 2 I

12 Stöchiometrie .................... 2 2 - - 4 I

13 Allgemeine und anorganische Chemie 5 3 2 2 12 I

14 Analytische Chemie ............... 2 2 2 2 8 I

15 Analytisches Laboratorium ........ 10 10 10 - 30 I

16 Organische Chemie ................ - 3 2 3 8 I

17 Organisch-präparatives

Laboratorium ..................... - - 5 - 5 I

18 Chemische Technologie *1) ........ - - 3 4 7 I

19 Chemisch-technologisches

Laboratorium ..................... - - - 16 16 I

20 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 3 3 6 I

```

```

Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152

21 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte

Klasse.

```

```

Wochenstunden

Freigegenstände *3) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)

Technisches Zeichnen und Darstellende

Geometrie ............................ 2 - - - II

Betriebswirtschaft ................... - - - 2 II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................... - - 2 - I

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch .............................. 2) 2) 2) 2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... 2) 2) 2) - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . 2) 2) - - (I)

```

```

*1) Einschließlich Umwelttechnik.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Statistik:

Mittelwert und Standardabweichung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson-Effekt

(Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

11.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien der Biologie und der Mikrobiologie kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution. Belebte und unbelebte Materie.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Grundformen pflanzlichen und

tierischen Gewebes. Physiologie.

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Vermehrung, Morphologie, Physiologie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel erhöht.

12.

STÖCHIOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen sicher durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.

Gehalt von Lösungen:

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen

von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen:

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und

unreiner Stoffe.

Gravimetrie:

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen,

stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.

Volumetrie:

Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Chemisches Gleichgewicht:

Massenwirkungsgesetz; Gasgleichgewichte; Säure-Base-Gleichgewichte und pH-Berechnungen; Löslichkeitsprodukt; Komplexgleichgewichte.

Gase:

Zustandsänderungen und Reduktion auf Normalbedingungen, allgemeine Zustandsgleichungen für ideale Gase; Daltonsches Gesetz, Zusammensetzung von Gasgemischen; Umsatzberechnungen mit Gasen.

Integration:

Elektrometrische und photometrische Analysen aus der Laboratoriumspraxis.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände.

Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.

In jeder Klasse sind drei einstündige Schularbeiten zulässig.

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer gebräuchlichsten Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern, Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften.

Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung).

Anorganische Chemie:

Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Metallbindung, Komplexbindung.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems

(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Radioaktivität (Elementumwandlungen, Zerfallsreihen).

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

14.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und gebräuchlichen Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen gebräuchlicher experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie. Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen). Gaschromatographie.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Analyse:

Direktpotentiometrie, Voltametrie.

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie.

Atomspektroskopie. Kernspektroskopie.

Technische Prüfverfahren:

Physikalische und chemische Untersuchungsmethoden zur Qualitätskontrolle anorganischer und organischer Materialien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Arbeitsmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

15.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Anorganisch-qualitative Analyse:

Identifizierung einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.

2.

Klasse (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie.

Photometrie.

Trennverfahren:

Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.

3.

Klasse (10 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Spurennachweise, Mikroskopie.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen

anorganischer und organischer Stoffgemische.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie“ und „Stöchiometrie“.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen kennen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Kondensierte Ringverbindungen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide). Hormone, Vitamine.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und Synthese gebräuchlicher organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

17.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.

Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.

Lehrstoff:

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Organische Laboratoriumstechnik:

Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:

Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.

Qualitative Analyse:

Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate“ das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

18.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:

Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles). Natriumcarbonat (Solvay-Verfahren). Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelttechnische Maßnahmen.

Stickstoff und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), von Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.

Phosphor und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.

Schwefel und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Steine und Erden:

Baustoffe (Kalk, Gips, Zement). Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien. Glas.

Metall:

Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz, Zellstoff und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Kunststoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.

19.

CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (16 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Präzision, Richtigkeit), Modifizierung und Entwicklung von

Analysenmethoden.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung von anorganischen und organischen Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemische Technologie“ und „Analytische Chemie“ erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mechanische Verfahrenstechnik:

Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schuttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.

Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:

Verdampfen, Destillieren, Flüssigkeitsextraktion.

Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:

Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.

Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:

Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.

Meß- und Regelungstechnik:

Aufnehmer, Regelkreise, Zeitverhalten von Regelkreisgliedern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommen besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte, von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung, sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Graphische Darstellung chemischer Grundoperationen.

Darstellende Geometrie:

Projektionen und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;

Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.

Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer;

Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden

und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“ und „Werkstätte“ auf.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen

(Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.1


LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

ver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

1 Religion.............................. 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch............................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte............................ - - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde...... 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen........................ 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik........................... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte Physik......... 2 2 - - 4 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik.................... 2 1 - - 3 II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung.................... - 2 - - 2 I

12 Mechanik............................. 2 2 2 - 6 (I)

13 Fertigungstechnik.................... 2 2 2 2 8 I

14 Feinwerktechnik...................... 2 2 3 3 10 I

15 Betriebstechnik....................... - - - 2 2 I

16 Elektrotechnik und Elektronik......... - 2 2 3 7 I

17 Konstruktionsübungen.................. 3 3 3 3 12 I

18 Laboratorium.......................... - - 2 2 4 I

19 Werkstättenlaboratorium............... - - - 3 3 III

20 Werkstätte............................ 9 14 16 14 53 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl..............37 40 40 40 157

21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehr-

ver-

Freigegenstände *3) Klasse pflich-

tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Stenotypie.............................. 2 2 - (V)

Darstellende Geometrie.................. - - - - (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft...................... - - - 2 II

Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... - - 2 2 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

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