Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API
3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Allgemeine Chemie:

Elementumwandlung, Zerfallsreihen.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Instrumentelle Methoden:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Ionenaustausch. Extraktion. Kolorimetrie. Nephelometrie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehungen.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Trennen chemischer Verbindungen:

Physikalische und chemische Methoden.

Instrumentelle Bestimmung chemischer Verbindungen:

Infrarot-, UV-VIS- und Massenspektroskopie. Viskosität. Ultrazentrifuge. Elektrophorese. Elektronenmikroskopie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

14.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie

und Nephelometrie.

Trennverfahren:

Ionenaustausch. Extraktion.

3.

Klasse (9 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Kationen und Anionen in einfachen Salzgemischen. Vollanalysen.

Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Analyse von Rohstoffen und technischen Produkten:

Mineral- und Abwasseranalysen. Düngemittel. Legierungen. Minerale.

Trenn- und Reinigungsoperationen von organischen Substanzen:

Destillation von Gemischen. Reinigung von Lösungsmitteln. Absolutieren. Extraktion. Chromatographie.

Instrumentelle Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese. Elementaranalyse organischer Substanzen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

15.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Organische Moleküle:

Strukturen und chemische Bindungen. Eigenschaften reaktiver

Zwischenstufen. Reaktionstypen und Mechanismen.

Monofunktionelle Stoffklassen:

Alkane, Alkene, Alkine, Diene. Halogenalkane. Alkohole, Ester, Aldehyde, Ketone. Carbonsäuren und ihre Derivate. Amine.

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäure); Aminocarbonsäuren, Proteine.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Polysaccharide.

Aromaten:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone.

Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromate.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Naturstoffe:

Farbstoffe und Pigmente. Alkaloide.

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine. Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien.

Lipide:

Lipide und Terpene. Steroide. Tenside.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

16.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM Siehe Anlage 1A.2.1.

17.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und gewandt anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens mit Kulturformen. Belebte und unbelebte Materie; pflanzliche und tierische Organisation.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen. Physiologie.

Vererbung:

Molekulargenetik, Vererbungsgesetze. Richtlinien der Mutation.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Vermehrung. Pflanzliche und tierische Gewebe. Physiologische Bedeutung.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie. Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden.

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Organe:

Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und ihrer Sonderformen. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Immunbiologie

(Gesundheit und Krankheit).

Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährböden. Sterilisation und Entkeimung. Zellteilungen und Zellkolonien. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen. Physiologische Untersuchungsverfahren. Untersuchungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurzen theoretischen Abschnitten Perioden von praktischen Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse 2 Wochenstunden und in der 4. Klasse 4 Wochenstunden.

18.

BIOCHEMIE UND BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll die gebräuchlichsten biochemisch-technologischen Verarbeitungsmethoden kennen.

Der Schüler soll die häufigsten Lebensmittelinhaltsstoffe sowie typische Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren.

Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel:

Proteolytische Enzyme, Auf- und Abbau der Aminosäuren, Harnstoffzyklus. FDP-, PP- und KDPG-Weg, Citratzyklus (Ablauf, Bedeutung im Stoffwechsel). Energieausbeute. Atmungskette.

Biochemische Technologie:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, Säuregärung. Lebensmitteltechnologie.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel, Phospholipide, Glycolipoide,

Lipoproteide. Wechselbeziehungen im Stoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile. Transportmechanismen. Stoffaustausch

innerhalb der Zelle.

Naturstoffe als Lebensmittel:

Autoxidation von Lipiden. Amadori-Umlagerung. Verdaulichkeit von

Proteinen. Reaktionen der Kohlenhydrate mit

Lebensmittelinhaltsstoffen.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse,

Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe,

Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel,

Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Biochemische Technologie:

Antibiotika, Pharmaka. Aerober und anaerober Abbau von Biomassen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme des Fachgebietes wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

19.

LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittel:

Analyse und Beurteilung.

Kosmetika:

Analyse und Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen und

von dispersen Systemen; Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Wärmetransport, Wärmeaustausch.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Energietechnik:

Kälteerzeugung, Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen, Destillieren, Extrahieren, Kristallisieren.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioreaktoren, Meß- und Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.3.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Pflichtgegenstände gruppe

Klasse

1 2 3 4 Summe

```

```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 2 2 2 9 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .............. 2 2 1 - 5 (I)

```

4.

Geschichte .............. - - 2 - 2 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........ 2 - - - 2 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - 2 2 4 III

```

7.

Betriebslehre und

```

technische Kalkulation .. - - - 2 2 (I)

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. 5 2 - - 7 (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .................. 2 2 - - 4 (II)

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik ....... 2 1 - - 3 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - 2 I

```

13.

Maschinenbau *1) ........ 5 2 - - 7 I

```

```

14.

Elektrotechnik .......... 4 2 - - 6 (I)

```

```

15.

Elektrische Meßtechnik .. - 2 - - 2 I

```

```

16.

Elektrische Maschinen ... - - 2 2 4 I

```

```

17.

Elektrische Anlagen ..... - 2 2 2 6 I

```

```

18.

Industrielle Elektronik

```

und Regelungstechnik .... - - 3 3 6 I

```

19.

Konstruktionsübungen .... - - 3 3 6 I

```

```

20.

Laboratorium ............ - - 3 3 6 I

```

```

21.

Werkstättenlaboratorium . - - - 3 3 III

```

```

22.

Werkstätte .............. 9 15 14 12 50 (Va)

```

```

```

Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152

```

23.

Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor Eintritt

```

in die letzte Klasse

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Freigegenstände *3) gruppe

Klasse

1 2 3 4

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - - 2 (I)

Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III

Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)

Unverbindliche Übungen *3)

Leibesübungen .......(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

Förderunterricht *3)

Deutsch ..................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *2) (I)

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7.

BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

Siehe Anlage 1.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Mulitplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung;

Wärmeübergänge. Elektrowärme.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kunststoffe:

Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

13.

MASCHINENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Er soll die in der Elektronik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen; Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften; Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit;

Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten,

Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Hebemaschinen:

Elektrohebezeuge, Stetigförderer, Lastaufnahmemittel, Bremsen.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Strömungsmaschinen:

Ventilatoren, Gebläse.

Hydraulik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, hydraulische Steuerung.

Pneumatik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, pneumatische Steuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erreichen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen in der

1.

Klasse beträgt zwei Wochenstunden.

14.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung. Symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In der 1. Klasse sind vier Schularbeiten, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten zulässig.

15.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die nach dem Stand der Technik gebräuchlichsten elektrischen Meßgeräte und Meßverfahren kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Meßfehler, Genauigkeit und Empfindlichkeit.

Analoge Meßgeräte:

Drehspulmeßwerk, Dreheisenmeßwerk, elektrodynamisches Meßwerk,

Oszilloskop.

Meßverfahren:

Meßbrücken, Messung des Erdungswiderstandes; Fehlerortsbestimmung.

Schreibende Geräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Meßfehler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

16.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen kennenlernen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einteilung:

Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; genormte Werte für Spannung, Strom und Leistung, Isolierstoffklassen; Klemmenbezeichnungen.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise.

Asynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Einphasen-Reihenschlußmotor, Kleinmotor.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die technische Praxis; daher liegt das Hauptgewicht auf dem Betriebsverhalten der Maschinen. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

17.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Grundsätze der Steuerungstechnik kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und

in Räumen besonderer Art. Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer

Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Leitungsberechnungen, Montage).

Elektrowärme:

Beheizung, Warmwasseraufbereitung.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Übersichtsschalt-,

Wirkschalt-, Stromlauf- und Bauschaltpläne.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Digitale Steuerungen:

Elemente, verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen.

Kraftfahrzeugelektrik:

Systeme, Vorschriften.

Elektromotorische Antriebe:

Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz; Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Strompreisbildung, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

18.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Leistungs- und Mikroelektronik sowie der Regelungstechnik beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bauelemente der Elektronik:

Bauformen linearer und nichtlinearer Widerstände, Kondensatoren und Spulen. Halbleiterdioden, Transistoren, Thyristor, DIAC, TRIAC. Halbleiter mit speziellen Eigenschaften, Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang, Sprungverhalten. Übertrager.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige diskrete Verstärker, Differenzverstärker,

Operationsverstärker.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Speicher, Zeitglieder, Zähler, Register.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Netzgeführte Stromrichter:

Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Netzrückwirkungen.

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler. Regelkreise.

Mikroelektronik:

Grobstruktur eines Mikrocomputers. Befehlssatz, Erstellen von einfachen Programmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

19.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Aufgaben der Elektrotechnik lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Verbraucheranlage (Installationsplan, Übersichtsschaltplan, Verteilerplan), Beleuchtungsanlage; Blitzschutz und Erdungsanlage.

Energieverteilung:

Entwurf eines Ortsnetzes für Niederspannung.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Antriebs- und Steuerungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt (überschlägige Ermittlung der Entwurfsgrößen; Übersichtsplan, Stromlaufplan, Klemmenplan).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie die systematische Darstellung des Projektes.

20.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“ und „Industrielle Elektronik und Regelungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Überprüfen und Messen

von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Wuchten.

Stoffgebiet Elektronik und Automatisierungstechnik:

Aufbau. Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll elektrische Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Systeme des Fachgebietes in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Biegen, Richten, Stanzen, Nieten, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Gehäusebau, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher

elektrischer Geräte.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Installationsschaltungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Montieren, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern. Schutzmaßnahmen.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen. Gehäusebau.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Lichtbogenschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen). Schutzgasschweißen.

3.

Klasse (14 Wochenstunden):

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Zusammenbau, Einpassen von Lagern, Prüfen und Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen. Ruf-, Signal- und Meldeeinrichtungen (Aufsuchen und Beheben von Fehlern).

Elektroinstallation:

Aufbauen, Prüfen, Messen und Inbetriebnahme von Meß-, Schalt-,

Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.

Elektronik:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Beheben von Fehlern

elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.

4.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektromaschinenbau:

Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von elektrischen

Geräten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.

Elektronik:

Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von

elektronischen Systemen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

Anlage 1A.6.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROMECHANIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik ......... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - 4 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I

12 Fertigungstechnik ............. 2 2 2 - 6 I

13 Mikromechanik ................. - 2 3 3 8 I

14 Elektrotechnik und Elektronik . - 2 2 2 6 I

15 Automatisierungstechnik ....... - - 2 3 5 I

16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 4 4 12 I

17 Laboratorium .................. - - 2 3 5 I

18 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 3 III

19 Werkstätte ................... 16 15 17 14 62 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159

20 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *3) Klasse pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (......) - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *3)

```


```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *3)

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

12.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;

Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Spanende Formgebung:

Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.

Meßwerkzeuge:

Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:

Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.

Flexible Fertigung:

Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten,

Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.

Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.

Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.

Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.

Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.

13.

MIKROMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.

Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Passungen und Toleranzen:

Arten, Auswahl.

Verbindungstechniken:

Lösbare, bedingt lösbare und unlösbare Verbindungen.

Statik der festen Körper:

Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von

Bauteilen. Schwerpunkt.

Beanspruchungsarten:

Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Rollreibung, Seilreibung.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase:

Begriffe und Gesetze; Strömungsmechanik.

Lagerungen, Führungen, Dämpfungen

Gleit-, Wälz-, Luft- und Magnetlager; Feinstlager, Rund- und Geradführungen. Schwingungsisolierung in mechanischen Systemen.

Drehzahl- und Momentenwandler:

Getriebearbeiten, Berechnung und Auswahl.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Pneumatik und Hydraulik:

Druckerzeugung, Druckmittelaufbereitung und -verteilung, Steuer- und Arbeitselemente.

Flexible Fertigung:

Manipulatoren, Roboterarten.

Optik:

Meßgeräte, Faseroptik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.

Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“, „Fertigungstechnik“ sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

14.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die Elemente der Elektronik kennen.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Leistung, Drehfeld.

Elektroschutz:

Personenschutz, Leitungsschutz, Geräteschutz, Schutzklassen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bauelemente der Elektronik:

Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, Thyristor,

Halbleiter mit speziellen Eigenschaften; Kühlung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

RC- und RL-Glieder, Übertrager.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Diskrete Verstärker, Operationsverstärker.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Speicher, Zähler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.

Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Messen:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und

digitales Meßprinzip.

Messen nichtelektrischer Größen:

Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.

Meßgeräte:

Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.

Meßverfahren:

Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Steuern:

Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen.

Regeln:

Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen.

Prozeßautomatisierung:

Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik“, „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Werkstätte“ erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,

Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;

Fertigungsunterlagen für Printplatten.

Bemessung:

Dimensionierung von mechanischen Bauteilen.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Entwurf und konstruktive Aufbereitung von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie von einfachen Baugruppen zur Meßdatenerfassung und -übertragung.

Bemessung:

Dimensionierung von mechanischen und elektronischen Baugruppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Mikromechanik“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.

17.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Mikromechanik“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Automatisierungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

19.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Mieten, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Feinmechanische Werkstätte:

Längs- und Plandrehen und Präzisionsdrehmaschinen, Anfertigen von

Zahnrädern und feinmechanischen Bestandteilen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen und mit Lünetten, mit Planscheibe und Drehdornen (Langdrehen, Plandrehen, Einstechen, Abstechen, Innendrehen, Kordeln, Rändeln, Federwickeln und Herstellung von Innen- und Außengewinden).

Mikromechanik:

Herstellung von Kleinstteilen auf Spezialmaschinen, Arbeiten an Feinlagerungen, Schaben, Kleben, Arbeiten an Kleinserien.

Werkzeuginstandsetzung:

Schärfen von Spanabhebenden Werkzeugen.

3.

Klasse (17 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten von mittlerem Schwierigkeitsgrad an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, auch unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (Erstellung einfacher Programme und Überprüfung an der Maschine).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Arbeiten an der Universalwerkzeugschleifmaschine, Anfertigen von spanabhebenden Werkzeugen. Gasschmelz-, Lichtbogen-, Fein- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.

Galvanotechnik:

Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen), Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware; Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.

Elektromechanische Werkstätte:

Weichlöten, Zurichten und Verlegen von isolierten und blanken Drähten, Aufbau und Inbetriebnahme einfacher Installationsschaltungen. Anschließen von Motoren.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen, Fertigen von Prototypen mikromechanischer Werkstücke. Reparatur von feinmechanischen Geräten. Feinstbearbeitung (Lappen, Polieren, Schleifen mit der Flächen-, Rund- und Formschleifmaschine).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellung von Vorrichtungen, Schablonen, Schnitt-, Stanz- und Biegewerkzeugen. Elektroerosives Bearbeiten von Werkstücken. Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen).

Automatisierungstechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Meß-, Steuerungs- und Regelungsschaltungen. Zurichten und Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1 A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich

und im angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.1.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik .................... 4 2 - - 6 (I)

9 Darstellende Geometrie ........ 3 - - - 3 (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................. 2 1 - - 3 II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I

12 Baukonstruktion ............... 3 3 3 3 12 I

13 Baumechanik ................... - 2 2 2 6 I

14 Holzbau ....................... 3 3 3 3 12 I

15 Baubetrieb .................... - - 3 3 6 I

16 Konstruktionsübungen .......... 4 4 5 5 18 I

17 Werkstättenlaboratorium ....... - - 2 - 2 III

18 Werkstätte .................... 9 13 14 16 52 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl .... 39 40 40 40 159

19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem

Eintritt in die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *3) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (.....) - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *3)

```


```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *3)

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) *2) *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

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