Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen im Fachgebiet Elektronik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnung durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Halbleiterbauelemente:
Stromleitung, Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Elektronische Schalter. Integrierte Schaltungen der Analog- und Digitaltechnik, einfache optoelektronische Bauelemente.
Halbleitertechnik:
Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik.
Klasse (4 Wochenstunden):
Analogtechnik und Leistungselektronik:
Filter, Verstärker, Schalter.
Digital- und Impulstechnik:
Schaltalgebra, Codes, Signalwandlung und -formung.
Optoelektronik:
Optische Sender und Empfänger, Lichtwellenleiter, Optokoppler.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik, der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.
Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und
digitales Meßprinzip.
Messen nichtelektrischer Größen:
Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.
Meßgeräte:
Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.
Meßverfahren:
Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.
Klasse (4 Wochenstunden):
Steuern:
Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen;
speicherprogrammierbare Steuerung.
Regeln:
Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen; kaskadierte
Regler.
Mikroprozessor:
Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung;
Prozeßautomatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik“, „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,
Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;
Fertigungsunterlagen für Printplatten.
Bemessung:
Dimensionierung von elektronischen Baugruppen
und mechanischen Bauteilen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Entwurf und konstruktive Aufbereitung von
automatisierungstechnischen Einrichtungen.
Bemessung:
Dimensionierung von elektronischen und mechanischen Baugruppen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Feinwerktechnik“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (4 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Elektrotechnik“, „Elektronik“, „Automatisierungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Qualitätssicherung:
Vermessen von Klein- und Kleinstteilen. Eichen von Meßgeräten.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitskontrolle.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an bestehenden Anlagen.
Pneumatische und hydraulische Steuerungen.
Stoffgebiet Elektronik:
Prüfen von Baugruppen.
Stoffgebiet Automatisierungstechnik:
Erstellung von Programmen für Fertigungs- und Montagemaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, An- reißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.
Mechanische Werkstätte:
Längs- und Plandrehen.
Elektromechanische Werkstätte:
Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Isolieren); einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener Elektronischer Bauteile.
Klasse (15 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Kleben, Schaben. Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik; Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Blecharbeiten (Schneiden, Biegen, Stanzen, Bördeln, Nieten). Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen.
Gerätebau:
Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahtungsarbeiten,
Printplattenherstellung, Reprotechnik.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,
maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Maschinen. Gasschmelz-, Lichtbogen- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.
Galvanotechnik:
Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen),
Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware;
Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.
Wickelei:
Wickel-, Isolier-, Imprägnier- und Prüfarbeiten; Zusammenbau von Transformatoren. Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.
Steuerungstechnik:
Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Steuerungen, Signal- und Meldeeinrichtungen. Aufsuchen und Beheben von Fehlern.
Industrielle Elektronik und Digitaltechnik:
Aufbau von Grundschaltungen; Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme.
Klasse (13 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen; Fertigung feinmechanischer Geräte. Wärmebehandlung von Stahl. Schleifen mit der Flächen- und Rundschleifmaschine.
Regelungstechnik:
Aufbauen, Prüfen und Inbetriebnehmen regelungstechnischer Anlagen. Inbetriebnahme, Einstellen und Optimieren von Regelkreisen. Proportionalhydraulik. Prüf- und Reparaturarbeiten an analogen und digitalen Systemen.
Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnehmen, Prüfen und Reparieren von automatisierungstechnischen Geräten. Zurichten, Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.1.4
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *5) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (.....)... 2 2 2 2 8 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III
7 Betriebswirtschaft ............ 3 2 2 3 10 I
8 Rechnungswesen ................ 3 2 2 2 9 I
9 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
10 Mathematik und
angewandte Mathematik ......... 4 - - - 4 (I)
11 Physik und angewandte Physik .. 2 - - - 2 (II)
12 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II
13 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
14 Elektrotechnik *1) ............ - - 2 2 4 (I)
15 Grundlagen des Maschinenbaues . 2 - - - 2 I
16 Holzbearbeitungsmaschinen ..... - 3 3 2 8 I
17 Sägewerksanlagen .............. - - 2 2 4 I
18 Forstwirtschaft ............... 2 2 - - 4 III
19 Holzwirtschaft ................ - - 2 2 4 III
20 Technologie ................... - 3 2 2 7 I
21 Konstruktionsübungen .......... - 2 2 2 6 I
22 Werkstätte .................... 9 12 12 12 45 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 38 39 39 39 155
23 Pflichtpraktikum.............mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *5) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Zweite lebende
Fremdsprache *2) (...) .......... 2 2 2 2 (I)
Stenotypie ....................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ........... 2 - - - (I)
Aktuelle Fachgebiete *4) (..) .... - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *5)
```
```
Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *5)
```
```
Deutsch ......................... *3) *3) *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (.....)..... *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *3) - - - (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*5) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1 C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe:
Aufgaben der Volkswirtschaftslehre, Ziele der Wirtschaftspolitik.
Produktion:
Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb-Unternehmen,
Massenproduktionsgesetz.
Wirtschaftsordnungen:
Modelle, reale Formen, Vergleiche.
Markt:
Definition, Einteilung, Preis.
Einkommen:
Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.
Geld und Währung:
Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.
Konjunktur:
Phasen, Entwicklung, Impulse.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:
Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.
Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll daher sozial und umweltbewußt handeln. Der Schüler soll häufige Schriftstücke der Wirtschaftspraxis abfassen und diktieren können. Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation erkennen können.
Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation, zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmungsformen. Mitarbeiter, Vollmachten.
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Kaufvertrag:
Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.
Wechsel:
Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.
Markt und Marketing:
Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.
Materialwirtschaft:
Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsbetriebe:
Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserteilung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.
Außenhandel:
Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll
und Zollverfahren, Exportförderung.
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).
Klasse (3 Wochenstunden):
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere, Wertpapierbörse.
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.
Sonstige Dienstleistungsbetriebe:
Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr,
Revisionsbetriebe.
Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,
Fertigungsbetriebe und Umwelt.
Industriebetriebe:
Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen
Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,
Rationalisierung, Qualitätssicherung).
Industrielle Leistungsbereiche:
Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing“ und eine geraffte Darstellung in Randbereichen, wie „Handelsvermittler“, „Lagerhausbetriebe“ und „Typen der Bankbetriebe“.
Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, vor allem im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag“, „Schadensabwicklung“ und „Personal“. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.
Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen und Fallstudien einschließlich der Verfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.
Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.
Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff einer Klasse in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Klassen wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.
Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.
In jeder Klasse vier Schularbeiten.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebäuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.
Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stellung des Rechnungswesens:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen.
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).
Steuern:
Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale
Bestimmungen, Verbuchung.
Bilanz:
Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.
Wirtschaftliches Rechnen:
Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,
von Valuten und Devisen.
Doppelte Buchhaltung:
Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung
laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbeitragsrechnung).
Automatisierung im Rechnungswesen:
Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.
Steuern:
Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;
Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;
Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;
Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern“ und „Personal“ ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.
Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.
In jeder Klasse vier Schularbeiten.
Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.
Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A. 1.2
12.CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1A. 1.2
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Funktion elektrischer Maschinen und Anlagen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Wärmegeräte:
Arten; Steuerung, Thermostatsregelung.
Transformatoren:
Arten, Anwendung.
Elektromotoren:
Arten, Aufbau, Bestandteile, Betriebsarten, Betriebsverhalten,
Anwendung. Schutzarten, Isolierklassen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Lichttechnik:
Größen. Glühlampen, Gasentladungslampen;
Leuchten.
Schutzmaßnahmen:
Fehler (Arten, Gefährlichkeit). Netzabhängige und netzunabhängige
Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen besondere Bedeutung zu.
Bildliche Darstellungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der
Klasse 1 Wochenstunde.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).
Nichtmetalle des Fachgebietes, Kunststoffe.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager;
Zahnräder, Kupplungen, Riementrieb, Kettentrieb.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben in der Praxis des Fachgebietes.
Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ wichtig.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Handhabung der gebräuchlichen Werkzeuge und Maschinen zur Holzbearbeitung sowie deren Instandsetzung kennen und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkzeugzurichtung:
Schärfscheiben, Sägeblattbehandlung.
Sägehauptmaschinen:
Gatter, Bandsägen, Spaner.
Sägenebenmaschinen:
Doppelbesäumer, Kapp- und Ablängsägen,
Hackmaschinen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hobelmaschinen:
Abrichthobelmaschinen, Dicktenhobelmaschinen, kombinierte
Maschinen.
Fräsmaschinen:
Untertischfräsmaschinen, Oberfräsmaschine, Formfräsmaschinen.
Schleifmaschinen:
Bandschleifmaschinen, Tellerschleifmaschinen, Lackschleifmaschinen,
Trommelschleifmaschinen.
Furniermaschinen:
Schälmaschinen, Messermaschinen. Sonstige
Holzbearbeitungsmaschinen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Förderanlagen:
Pneumatische Förderanlagen, Stetigförderer, Unstetigförderer.
Kraft- und Antriebsmaschinen:
Wasserkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen.
Steuerungstechnik:
Pneumatik, Hydraulik.
Schutzmaßnahmen:
Dienstnehmerschutzverordnung, Maschinenschutzvorrichtungsverordnung, Brandschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes. Bildliche Darstellungen, visuelle Hilfsmittel und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere „Konstruktionsübungen“ und „Werkstätte“ wichtig.
SÄGEWERKSANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.
Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gesamtplanung:
Problemstellung, Arbeitsbereiche. Transportstrukturen,
Arbeitsabläufe.
Bereichsplanung:
Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Einflußfaktoren:
Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie.
Innovation:
Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,
Kalkulation, Optimierungsstrategien.
Gesamtplanung:
Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen“ und „Konstruktionsübungen“ besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrausgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.
FORSTWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gliederung des österreichischen Waldes:
Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).
Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:
Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, Holzanatomie, Holzbestimmung.
Waldaufbau:
Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Waldverjüngung:
Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).
Waldpflege:
Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.
Forstschutz:
Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.
Holzernte:
Schlägern, Aufarbeiten, Rücken, Transport.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Fachgebiet. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.
HOLZWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie die bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und Exportländer kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.
Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und Holzverkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Rohholzmarkt:
Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot
und Nachfrage der Rohholzmärkte.
Schnittholzmarkt:
Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,
Branchenstrukturen.
Sägerestholzmarkt:
Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.
Klasse (2 Wochenstunden):
Absatz und Marketing:
Ein- und Verkaufsarten, Ein- und Verkaufsverfahren, Absatzwege, Preispolitik, Produktgestaltung, Werbung. Kaufgespräch.
Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:
Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.
Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:
Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Er soll die von Holzschädlingen verursachten Schäden und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kennen.
Der Schüler soll mit den für die Verarbeitung des Holzes zu Halb- und Fertigprodukten sowie zur Verbesserung der Holzeigenschaften und für den Holzschutz üblichen Verfahren vertraut sein.
Der Schüler soll die Güte und den Gebrauchswert von Rund- und Schnittholz bestimmen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Physik des Holzes:
Dichte, Holzfeuchte (Feuchtemessung, Quellen, Schwinden), Wärmeeigenschaften (Wärmeleitzahl, Dämmwert), Feuerverhalten, akustische stoffliche Eigenschaften. Härte, Abnützungswiderstand, Elastizität, Festigkeit (Druck- und Knickfestigkeit, Zug-, Biege-, Scher- und Drehfestigkeit).
Chemie des Holzes:
Aufbau, Eigenschaften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzqualität:
Gütebestimmungen von Sägerundholz und Schnittholz nach den Österreichischen Holzhandelsusancen, Variabilität der Holzeigenschaften, Holzfehler (im Wuchs, im Aufbau, Holzkrankheiten, nachträgliche Fehler). Holzpflege, Holzschutz. Einheimische Hölzer.
Ware Holz:
Unvergütetes Vollholz, vergütetes Vollholz, Furniere und Lagenholz,
Spanplatten, Faserplatten.
Holzvergütung:
Trocknung (natürliche und technische Trocknung, Verfahren, Anlagen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzqualität:
Importhölzer (Herkunft, Texturen).
Oberflächenbehandlung:
Werkstoffe, Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.
Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen aufgrund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Bau- und Konstruktionspläne des Ausbildungszweiges anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Pläne:
Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage oder
Modellaufnahme. Stücklisten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm (Säge- und Messermaschinen).
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (horizontale und vertikale Integration).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm (Förderanlagen).
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten(Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lammellieren Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).
Schärfen:
Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).
Rund- und Schnittholz:
Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).
Schärfen:
Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,
Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.
Metallverarbeitung:
Herstellung einfacher Werkstücke unter Verwendung von Maschinen,
Vorrichtungen und Spezialwerkzeugen.
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).
Schärfen:
Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.
Rund- und Schnittholz:
Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).
Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzstapelung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle). Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (produktiver Rundholzeinschnitt), Arbeitseinteilung und Disposition. Selbständige Ausführung von Einschnittaufträgen.
Schärfen:
Schärfen von hartmetallbestückten Sägeblättern und Stellitieren. Richten und Spannen von Kreissägen. Löten von Tischler-, Trenn- und Blockbandsägen.
Rund- und Schnittholzplatz:
Zusammensetzen von Waggonladungen, Ausfertigung der Konsignationen
und Frachtbriefe.
Trocknen:
Holztrocknung (Kammertrocknung). Steuerung
des Trocknungsvorganges.
Waldbegang:
Erkennen der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand. Einzelstamm- und Bestandesmessungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden.
Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1A.
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwenden geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei einstündige Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.4.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig allgemeiner Maschinenbau
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ................... - - 2 - 2 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - 2 I
12 Mechanik ..................... 3 2 2 - 7 (I)
13 Fertigungstechnik ............ 3 2 2 2 9 I
14 Maschinenelemente ............ - 2 2 - 4 I
15 Betriebstechnik .............. - - - 2 2 I
16 Elektrotechnik, Steuerungs-
und Regelungstechnik ......... - - 2 2 4 I
17 Maschinenkunde ............... - - 3 2 5 (I)
18 Konstruktionsübungen ......... 3 3 3 3 12 I
19 Werkstättenlaboratorium ...... - - - 5 5 III
20 Werkstätte ................... 9 14 14 14 51 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .. 37 38 38 38 151
Pflichtpraktikum .............. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *3) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie .......... 3 - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (..) ... - - 2 2 I bis VI
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen *3) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch .............................. *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)
Mechanik ............................. *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN
RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe von Sinus- und Cosinussatz;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Statistik:
Zentralmaße, Streuungsmaße; Anwendung auf die Auswertung von
Messungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Einheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei geradliniger und drehender Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls. Energiesatz, Impulssatz, Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Gravitation.
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärme:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung; Wärmeübergänge. Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist im Themenbereich „Mechanik“ die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik“ erforderlich.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.3.1.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Frei machen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).
Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.
Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).
Statik:
Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrodynamik:
Bernoulligleichung, Rohrreibung, Kontinuität.
Wärme:
Hauptsätze, ideale Gase, Wasserdampf. Arten der Wärmeübertragung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf
häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
Der Unterricht in Mechanik baut auf den Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik“ auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Kennwerte und Anwendungsbereiche von Eisen- und Nichteisen-Werkstoffen; Wärmebehandlung. Sinterwerkstoffe. Kunststoffe.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,
Feinstbearbeitung. Elemente der CNC-Verfahren.
Werkstoffe:
Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spannvorrichtungen:
Arten, Anwendungsbereiche.
Spanende Fertigung:
Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, Fertigungsstraßen,
Fertigungssteuerung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe“ die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber allen Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“ und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte“ erhöht.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und skizzieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.
Getriebe:
Rädergetriebe, Zugmittelgetriebe, Kurbelgetriebe, hydraulische
Getriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“ und „Fertigungstechnik“ erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation, Materialwirtschaft,
Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
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