Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten, Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

2.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher

elektronischer Geräte.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischer Anlagen. Anwenden der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen und Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräten mit Funktionsprüfung.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Schweißen:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Prüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.

3.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektronik:

Herstellen von Grundschaltungen, Bau und Inbetriebnahme analoger

und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik, Magnetaufzeichnung.

Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Rundfunk- und Fernsehtechnik sowie Anfertigen einfacher Baugruppen und Geräte.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Prüfen von Ruf-, Signal- und Meßeinrichtungen und von

Kommunikationssystemen.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen.

Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

4.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektronik:

Reparatur- und Prüfarbeiten an analogen und digitalen Geräten.

Niederfrequenztechnik:

Aufbau und Reparatur von Baugruppen und Geräten unter Beachtung der

einschlägigen Vorschriften.

Hochfrequenztechnik:

Aufbau von Antennenanlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen

Vorschriften. Entstörfilter. Aufbau und Reparatur einschlägiger

Geräte.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

Anlage 1A.2.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE

AUSBILDUNGSZWEIG BIOCHEMIE UND BIOTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände *4) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - 5 (I)

4 Geschichte ....................... - - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 4 3 - - 7 (I)

9 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................ - 2 - - 2 I

10 Physik und angewandte Physik ..... 4 3 - - 7 (II)

11 Stöchiometrie .................... 2 2 - - 4 I

12 Allgemeine und anorganische Chemie 5 2 2 1 10 I

13 Analytische Chemie ............... 2 2 2 2 8 I

14 Analytisches Laboratorium ........ 10 10 9 - 29 I

15 Organische Chemie ................ - 4 2 2 8 I

16 Organisch-präparatives

Laboratorium ..................... - - 5 - 5 I

17 Mikrobiologie *1) ................ - 2 3 6 11 I

18 Biochemie und biochemische

Technologie *2) .................. - - 2 3 5 I

19 Laboratorium für Biochemie und

Lebensmittelchemie *2) ........... - - - 14 14 I

20 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 2 2 4 I

```

```

Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152

21 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte

Klasse.

```

```

Freigegenstände *4) Wochenstunden Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

```

```

Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)

Technisches Zeichnen und Darstellende

Geometrie ............................ 2 - - - II

Betriebswirtschaft ................... - - - 2 II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................... - - 2 - I

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

```

```

Unverbindliche Übungen *4)

```

```

Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *4)

```

```

Deutsch .............................. *3) *3) *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *3) *3) *3) - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *3) *3) - - (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils

höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch) Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1A.2.1.

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.2.1.

11.

STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1A.2.1.

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Elektronenhülle. Atom- und Ionenbindung. Periodizität von

Eigenschaften.

Anorganische Chemie:

Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Allgemeine Chemie:

Elementumwandlung, Zerfallsreihen.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Instrumentelle Methoden:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Ionenaustausch. Extraktion. Kolorimetrie. Nephelometrie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehungen.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Trennen chemischer Verbindungen:

Physikalische und chemische Methoden.

Instrumentelle Bestimmung chemischer Verbindungen:

Infrarot-, UV-VIS- und Massenspektroskopie. Viskosität. Ultrazentrifuge. Elektrophorese. Elektronenmikroskopie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

14.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1A.2.1.

2.

Klasse (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie

und Nephelometrie.

Trennverfahren:

Ionenaustausch. Extraktion.

3.

Klasse (9 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Kationen und Anionen in einfachen Salzgemischen. Vollanalysen.

Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Analyse von Rohstoffen und technischen Produkten:

Mineral- und Abwasseranalysen. Düngemittel. Legierungen. Minerale.

Trenn- und Reinigungsoperationen von organischen Substanzen:

Destillation von Gemischen. Reinigung von Lösungsmitteln. Absolutieren. Extraktion. Chromatographie.

Instrumentelle Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese. Elementaranalyse organischer Substanzen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

15.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Organische Moleküle:

Strukturen und chemische Bindungen. Eigenschaften reaktiver

Zwischenstufen. Reaktionstypen und Mechanismen.

Monofunktionelle Stoffklassen:

Alkane, Alkene, Alkine, Diene. Halogenalkane. Alkohole, Ester, Aldehyde, Ketone. Carbonsäuren und ihre Derivate. Amine.

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäure); Aminocarbonsäuren, Proteine.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Polysaccharide.

Aromaten:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone.

Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromate.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Naturstoffe:

Farbstoffe und Pigmente. Alkaloide.

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine. Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien.

Lipide:

Lipide und Terpene. Steroide. Tenside.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

16.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM Siehe Anlage 1A.2.1.

17.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und gewandt anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens mit Kulturformen. Belebte und unbelebte Materie; pflanzliche und tierische Organisation.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen. Physiologie.

Vererbung:

Molekulargenetik, Vererbungsgesetze. Richtlinien der Mutation.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Vermehrung. Pflanzliche und tierische Gewebe. Physiologische Bedeutung.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie. Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden.

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung.

4.

Klasse (6 Wochenstunden):

Organe:

Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und ihrer Sonderformen. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Immunbiologie

(Gesundheit und Krankheit).

Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährböden. Sterilisation und Entkeimung. Zellteilungen und Zellkolonien. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen. Physiologische Untersuchungsverfahren. Untersuchungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurzen theoretischen Abschnitten Perioden von praktischen Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse 2 Wochenstunden und in der 4. Klasse 4 Wochenstunden.

18.

BIOCHEMIE UND BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll die gebräuchlichsten biochemisch-technologischen Verarbeitungsmethoden kennen.

Der Schüler soll die häufigsten Lebensmittelinhaltsstoffe sowie typische Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren.

Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel:

Proteolytische Enzyme, Auf- und Abbau der Aminosäuren, Harnstoffzyklus. FDP-, PP- und KDPG-Weg, Citratzyklus (Ablauf, Bedeutung im Stoffwechsel). Energieausbeute. Atmungskette.

Biochemische Technologie:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, Säuregärung. Lebensmitteltechnologie.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel, Phospholipide, Glycolipoide,

Lipoproteide. Wechselbeziehungen im Stoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile. Transportmechanismen. Stoffaustausch

innerhalb der Zelle.

Naturstoffe als Lebensmittel:

Autoxidation von Lipiden. Amadori-Umlagerung. Verdaulichkeit von

Proteinen. Reaktionen der Kohlenhydrate mit

Lebensmittelinhaltsstoffen.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse,

Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe,

Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel,

Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Biochemische Technologie:

Antibiotika, Pharmaka. Aerober und anaerober Abbau von Biomassen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme des Fachgebietes wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

19.

LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittel:

Analyse und Beurteilung.

Kosmetika:

Analyse und Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen und

von dispersen Systemen; Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Wärmetransport, Wärmeaustausch.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Energietechnik:

Kälteerzeugung, Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen, Destillieren, Extrahieren, Kristallisieren.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioreaktoren, Meß- und Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.3.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Pflichtgegenstände *3) gruppe

Klasse

1 2 3 4 Summe

```

```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 2 2 2 9 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .............. 2 2 1 - 5 (I)

```

4.

Geschichte .............. - - 2 - 2 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........ 2 - - - 2 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - 2 2 4 III

```

7.

Betriebslehre und

```

technische Kalkulation .. - - - 2 2 (I)

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. 5 2 - - 7 (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .................. 2 2 - - 4 (II)

```

11.

Chemie, angewandte Chemie

```

und Umwelttechnik ....... 2 1 - - 3 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - 2 I

```

13.

Maschinenbau *1) ........ 5 2 - - 7 I

```

```

14.

Elektrotechnik .......... 4 2 - - 6 (I)

```

```

15.

Elektrische Meßtechnik .. - 2 - - 2 I

```

```

16.

Elektrische Maschinen ... - - 2 2 4 I

```

```

17.

Elektrische Anlagen ..... - 2 2 2 6 I

```

```

18.

Industrielle Elektronik

```

und Regelungstechnik .... - - 3 3 6 I

```

19.

Konstruktionsübungen .... - - 3 3 6 I

```

```

20.

Laboratorium ............ - - 3 3 6 I

```

```

21.

Werkstättenlaboratorium . - - - 3 3 III

```

```

22.

Werkstätte .............. 9 15 14 12 50 (Va)

```

```

```

Gesamtstundenzahl ... 38 38 38 38 152

```

23.

Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor Eintritt

```

in die letzte Klasse

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflichtungs-

Freigegenstände *3) gruppe

Klasse

1 2 3 4

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ...... 2 - - - (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ - - - 2 (I)

Betriebswirtschaft .......... - - - 2 III

Aktuelle Fachgebiete ........ - - 2 2 (I bis VI)

Unverbindliche Übungen *3)

Leibesübungen .......(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

Förderunterricht *3)

Deutsch ..................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................ *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................ *2) (I)

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7.

BETRIEBSLEHRE UND TECHNISCHE KALKULATION

Siehe Anlage 1.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Mulitplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung;

Wärmeübergänge. Elektrowärme.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kunststoffe:

Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

13.

MASCHINENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Er soll die in der Elektronik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen; Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften; Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit;

Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten,

Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Hebemaschinen:

Elektrohebezeuge, Stetigförderer, Lastaufnahmemittel, Bremsen.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Strömungsmaschinen:

Ventilatoren, Gebläse.

Hydraulik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, hydraulische Steuerung.

Pneumatik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, pneumatische Steuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erreichen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen in der

1.

Klasse beträgt zwei Wochenstunden.

14.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung. Symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In der 1. Klasse sind vier Schularbeiten, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten zulässig.

15.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die nach dem Stand der Technik gebräuchlichsten elektrischen Meßgeräte und Meßverfahren kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Meßfehler, Genauigkeit und Empfindlichkeit.

Analoge Meßgeräte:

Drehspulmeßwerk, Dreheisenmeßwerk, elektrodynamisches Meßwerk,

Oszilloskop.

Meßverfahren:

Meßbrücken, Messung des Erdungswiderstandes; Fehlerortsbestimmung.

Schreibende Geräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Meßfehler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

16.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen kennenlernen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einteilung:

Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; genormte Werte für Spannung, Strom und Leistung, Isolierstoffklassen; Klemmenbezeichnungen.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise.

Asynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Einphasen-Reihenschlußmotor, Kleinmotor.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die technische Praxis; daher liegt das Hauptgewicht auf dem Betriebsverhalten der Maschinen. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

17.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Grundsätze der Steuerungstechnik kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und

in Räumen besonderer Art. Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer

Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Leitungsberechnungen, Montage).

Elektrowärme:

Beheizung, Warmwasseraufbereitung.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Übersichtsschalt-,

Wirkschalt-, Stromlauf- und Bauschaltpläne.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Digitale Steuerungen:

Elemente, verbindungs- und speicherprogrammierbare Steuerungen.

Kraftfahrzeugelektrik:

Systeme, Vorschriften.

Elektromotorische Antriebe:

Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz; Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Strompreisbildung, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

18.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Leistungs- und Mikroelektronik sowie der Regelungstechnik beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bauelemente der Elektronik:

Bauformen linearer und nichtlinearer Widerstände, Kondensatoren und Spulen. Halbleiterdioden, Transistoren, Thyristor, DIAC, TRIAC. Halbleiter mit speziellen Eigenschaften, Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang, Sprungverhalten. Übertrager.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige diskrete Verstärker, Differenzverstärker,

Operationsverstärker.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Speicher, Zeitglieder, Zähler, Register.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Netzgeführte Stromrichter:

Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Netzrückwirkungen.

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler. Regelkreise.

Mikroelektronik:

Grobstruktur eines Mikrocomputers. Befehlssatz, Erstellen von einfachen Programmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

19.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Aufgaben der Elektrotechnik lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Verbraucheranlage (Installationsplan, Übersichtsschaltplan, Verteilerplan), Beleuchtungsanlage; Blitzschutz und Erdungsanlage.

Energieverteilung:

Entwurf eines Ortsnetzes für Niederspannung.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Antriebs- und Steuerungstechnik:

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt (überschlägige Ermittlung der Entwurfsgrößen; Übersichtsplan, Stromlaufplan, Klemmenplan).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie die systematische Darstellung des Projektes.

20.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“ und „Industrielle Elektronik und Regelungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Überprüfen und Messen

von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Wuchten.

Stoffgebiet Elektronik und Automatisierungstechnik:

Aufbau. Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll elektrische Maschinen und Geräte sowie elektrische Anlagen und Systeme des Fachgebietes in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Biegen, Richten, Stanzen, Nieten, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Gehäusebau, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher

elektrischer Geräte.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Installationsschaltungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Montieren, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern. Schutzmaßnahmen.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen. Gehäusebau.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Lichtbogenschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen). Schutzgasschweißen.

3.

Klasse (14 Wochenstunden):

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Zusammenbau, Einpassen von Lagern, Prüfen und Warten. Aufsuchen und Beheben von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen. Ruf-, Signal- und Meldeeinrichtungen (Aufsuchen und Beheben von Fehlern).

Elektroinstallation:

Aufbauen, Prüfen, Messen und Inbetriebnahme von Meß-, Schalt-,

Steuerungs- und Regelungseinrichtungen.

Elektronik:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Beheben von Fehlern

elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.

4.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektromaschinenbau:

Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Spulen. Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern elektrischer und mechanischer Art. Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von elektrischen

Geräten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.

Elektronik:

Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von

elektronischen Systemen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

Klassen- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 3 Z 2 idF BGBl. Nr. 664/1995)

Anlage 1A.4.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 3 2 2 2 9 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 2 2 - - 4 (I)

```

```

4.

Geschichte ...................... - - 2 - 2 (III)

```

```

5.

Geographie und Wirtschaftskunde.. 2 - - - 2 (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und Politische

Bildung ......................... - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ................... 2 2 2 2 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ...................... 4 2 - - 6 (I)

```

9.

Physik und angewandte Physik .... 2 2 - - 4 (II)

```

```

10.

Chemie, angewandte Chemie und

```

Umwelttechnik ................... 2 1 - - 3 II

```

11.

Elektronische Datenverarbeitung

```

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............... - 2 - - 2 I

```

12.

Mechanik ........................ 3 2 2 - 7 (I)

```

```

13.

Fertigungstechnik ............... 3 2 2 1 8 I

```

```

14.

Maschinenelemente und

```

Maschinentechnik ................ - 2 2 - 4 I

```

15.

Betriebstechnik ................. - - - 2 2 I

```

```

16.

Elektrotechnik und Elektronik ... - - 2 2 4 I

```

```

17.

Kraftfahrzeugbau ................ - - 3 3 6 I

```

```

18.

Konstruktionsübungen ............ 3 3 3 3 12 I

```

```

19.

Werkstättenlaboratorium ......... - - 3 7 10 III

```

```

20.

Werkstätte ...................... 9 14 11 12 46 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl.......... 37 38 38 38 151

```

21.

Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

```

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Darstellende Geometrie .............. 3 - - - (I)

Englisch ............................ - - 2 2 (I)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Leibesübungen ....................... 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

D. Förderunterricht *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Deutsch ............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ............................ *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .......................... *2) *2) (I)

Mechanik ............................ *2) *2) *2) (I)

```

```

*1) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

Englisch

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.3.1.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.3.1.

12.

MECHANIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

13.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Zusätzlich: „Verbundstoffe” im Themenbereich Werkstoffe.

3.

Klasse:

Spanende Fertigung:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen, Elemente der CNC-Verfahren. Funkenerosives Bohren, Senken, Schneiden.

Werkstoffe:

Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.

4.

Klasse:

Spannvorrichtungen, Roboter:

Arten und Anwendungsbereiche.

Spanende Fertigung:

Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren, Fertigungssteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

14.

MASCHINENELEMENTE UND MASCHINENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und darstellen können. Weiters soll er Aufbau und Wirkungsweise der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Klima- und Solartechnik kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

3.

Klasse:

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Gase:

Verdichter; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:

Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.

Klimatechnik:

Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik, Wärmerückgewinnung.

Solartechnik:

Grundlagen und Anwendungsbereiche photovoltaischer Systeme. Im übrigen siehe Anlage 1A.4.1.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik”, „Fertigungstechnik” und „Konstruktionsübungen” der jeweiligen Ausbildungsstufe werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den Lehrinhalten dieses Pflichtgegenstandes in Beziehung gesetzt.

Beispiele, Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird auch durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

15.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Sicherheit:

Wirkungen und Gefahren der Elektrotechnik. Erste Hilfe bei

Elektrounfällen.

Gleichstromtechnik:

Elektrische Grundgrößen, Stromkreisgesetze, elektrische Leistung

und Arbeit, Wirkungsgrad, elektrisches und magnetisches Feld,

Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

Wechselstromtechnik:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

4.

Klasse:

Elektronik:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Zündsysteme.

Meßtechnik:

Meßgerätearten, Meßzubehör.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuerkette und Regelkreis, Steuerungsarten, Regeleinrichtungen; Sensorik; Einspritzregelungen, Brems- und Schlupfregelung. Schaltpläne.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

17.

KRAFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauarten, Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten und die Regelung wirtschaftlich bedeutender Verbrennungsmotoren sowie die Grundsätze der Konstruktion ihrer wesentlichen Bauteile kennen. Er soll den Aufbau und die gängigsten Bauarten der Kraftübertragung und des Fahrwerkes in Kraftfahrzeugen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Begriffe und Gesetze:

Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistung und Wirkungsgrade,

Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

Otto- und Dieselmotor:

Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.

4.

Klasse:

Kraftübertragung:

Antriebsarten; Kupplung; Wechselgetriebe; Automatikgetriebe.

Fahrwerk:

Radaufhängung, Federung und Dämpfung; Lenkung; Räder und Reifen; Bremsen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis unter besonderer Beachtung von Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Umwelt.

Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von audio-visuellen Hilfsmitteln, Modellen, Abbildungen und praxisüblichen Unterlagen erhöht. Demonstrationen im Werkstättenlaboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen verstärken den Praxisbezug.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik”, „Maschinenelemente und Maschinentechnik” und „Konstruktionsübungen” wichtig.

18.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Schnittdarstellungen;

Durchdringungen.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.

Schaubilder und Skizzen:

Schweißkonstruktionsdarstellungen. Verschneidungen und Abwicklungen.

3.

Klasse:

Werkstatt- und Zusammenstellungszeichnungen:

Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe mit Wälzlagerung und Gleitlagerung.

4.

Klasse:

Entwürfe, Konstruktionen und Werkstattzeichnungen:

Kraft- und Arbeitsmaschinen; Baugruppen aus dem Fahrzeugbau.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanerstellung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung; Dateienführung und Lagerhaltung. Abrechnung von Werkstättenaufträgen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Messen mit Längenmeßgeräten und Lehren. Härteprüfung.

4.

Klasse:

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung mit Umsetzung (Arbeitssteuerung und Auftragserstellung) und statistischer Auswertung. Rechnergestützte Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung, auch automatisch gesteuert. Vor- und Nachkalkulation. Reparaturkostenberechnung mit Einsatz aktueller Hard- und Software (Schadenskalkulation). PPS-Anwendung.

Stoffgebiet Fahrzeug- und Motorenbau:

Fahrzeug-Hydraulik und -Pneumatik. Emissionsmessungen, Schallmessungen, Prüfstandsmessungen, Messungen und Kontrollen mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Diagnosegeräten.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle:

Messen mit Meß- und Profilprojektoren.

Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Härteprüfung, kraftfahrzeugspezifische Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik:

Anschließen von elektrischen Geräten und Maschinen. Inbetriebsetzen von kraftfahrzeugspezifischen Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Dementsprechend stehen zB im Themenbereich „Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Systemen” Gemischaufbereitungs- und Zündanlagen im Vordergrund. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Haarlosen, Brennschneiden.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.

Formenbau:

Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe).

3.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Stahlbau und Leichtbau:

Herstellen von Blechprofilen und Konstruktionen in fahrzeugbranchenüblicher Ausführung sowie Formrohrkonstruktionen (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan), Klebeverbindungen und Schweißverbindungen aller Schweißarten. Instandsetzungsarbeiten an im Fahrzeugbau üblichen Kunststoffen.

Fahrzeug- und Karosseriebau:

Feststellen und Beheben von Karosserie- und Aufbauschäden. Instandsetzung kleiner Unfall- und Rostschäden. Demontage, Aufsuchen, Erkennen, Montage und Behebung von Störungen und Schäden an Teilen der Kraftübertragung und des Fahrwerkes.

Motorenbau und Antriebe:

Grundsätze der Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung,

Bearbeitung und Montage aller Motorkomponenten.

4.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde).

Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:

Ausbauen, Einbauen, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektrischen und elektronischen Maschinen und Geräten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von Störungsursachen elektrischer, elektronischer und mechanischer Art. Fahrzeugbau:

Demontage und Montage von Teilen des Fahrgestells und Fahrzeugaufbaues. Reparieren sowie Aufsuchen und Beheben von Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaus.

Motorenmontage:

Reparaturarbeiten an Motoren (Ausbau, Zerlegen, Austauschen und Einpassen, Zusammen- und Einbau von Teilen und Baugruppen). Dynamische Inbetriebnahme und Kontrolle der instandgesetzten Motoren und Motorkomponenten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

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