Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API
24.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Rohrleitungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktionstechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stoffgebiet Apparate, Anlagen, Werkzeuge:

Inbetriebnahme, Bedienen, Überwachen, Pflegen und Instandhalten.

Stoffgebiet Werkstoffe:

Durchführen einfacher Arbeiten (Verwendung verschiedener Werkstoffe).

Stoffgebiet Kunststofftechnik:

Verarbeitung von Thermoplasten und Duroplasten, Klebe- und Beschichtungstechnik.

Stoffgebiet Fördern und Lagern:

Innerbetrieblicher Transport, Lagern von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Elektronische Standardschaltungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

25.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1B.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Berechnungsverfahren der Mechanik und der Thermodynamik beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanik des Massenpunktes:

Zusammengesetzte Bewegung, die Newtonschen Axiome, Dynamik der Rotation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Spannung, Dehnung.

Aggregatzustände:

Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.2.1

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Bekleidungstechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Schnittkonstruktion und

Modellarbeitruktion ............. 2 2 4 8 IVb

14 Entwurf *1) ..................... 2 2 2 6 III

15 Technologie der Bekleidung ...... 2 2 2 6 I

16 Mechanische Textiltechnologie ... - - 2 2 II

17 Mitarbeiterführung und

Mitarbeiterausbildung ........... - - 1 1 III

18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

19 Werkstätte ...................... 12 15 15 42 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

20 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *4) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ...................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft .............. - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik .................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *2)

(. . .) (bis zu) .............. - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *4)

```

```

Leibesübungen ...........(bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht *4)

```

```

Deutsch ......................... *3) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . *3) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .................... *3) (I)

```

```

*1) Einschließlich Modeentwurf.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1.

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Siehe Anlage 1B.5.1.

13.

SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Modeentwürfe im Schnitt fachgerecht umsetzen können. Er soll Schnitte gradieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schnittkonstruktionen:

Maßnehmen, -berechnung, Proportionsmaße. Baukastensystem (Grundschnittkonstruktion für Rock, Bluse, Kleid, Hose).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schnittkonstruktionen:

Modellschnittentwicklung aus Grundschnitten, Gradieren von Modellschnitten. Baukastensystem (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Schnittkonstruktionen:

Gradieren mit EDV-Unterstützung; Einfluß des Materials auf die Schnittkonstruktion, Schnittschablonen, Schnittlagebilder. Baukastensystem (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Entwurf“, „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ notwendig. Der Vergleich zwischen Modellschnitt und Serienschnitt schult das technische Verständnis.

14.

ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll vorgegebene und eigene Modeideen in Modezeichnungen fachgerecht umsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Schriftarten, Monogramme.

Farbkomposition:

Stoffmuster, modische Farbzusammenstellungen.

Freihandzeichnen:

Blumen; Blätter. Menschlicher Körper; Proportionen; Modefigurine.

Entwurf:

Trendinformation. Modeskizzen nach Modeheften. Modeentwurf (Rock, Bluse, Kleid, Hose).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Farbkomposition:

Naturstudien; Druckmusterentwürfe. Wirkung von Farbkombinationen.

Freihandzeichnen:

Bewegungsstudien; Problemfiguren. Faltenwurf.

Entwurf:

Ideenskizzen, Auswertung von Modeheften, Techniken der Darstellung;

Modeentwurf (Kragen, Ärmelformen, Dirndl).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Freihandzeichnen:

Oberbekleidung, festliche Kleidung.

Geschichte der Mode:

Vom Jugendstil zur Gegenwart (Oberbekleidung und Accessoires).

Entwurf:

Modeentwurf (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung), Modellkollektion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt dem schnellen Entwerfen einer Modeskizze größere Bedeutung zu als der zeitraubenden Ausführung von Details. Collagen mit modischen Stoffen und Mustern verbessern das Verständnis für den Zusammenhang zwischen Zeichnung und Modell.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorlagen für die Pflichtgegenstände „Schnittkonstruktion und Modellarbeit“ und „Werkstätte“ ist die Absprache der Lehrer dieser Pflichtgegenstände wichtig.

Die individuelle Beratung der Schüler bei der Auswahl des Stoffes und der Accessoires für ein Modell schult den modischen Geschmack.

15.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Bekleidungsherstellung gebräuchlichen Maschinen, Verfahren und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nähmaschine:

Stichbildung, Nadeln, Antrieb, Transport. Spezialmaschinen.

Nahttypen:

Normung. Eigenschaften, Einsatzgebiete.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zuschnitt:

Schneideeinrichtungen, Legeeinrichtungen, Schnittbilderstellung.

Büglerei:

Arbeitsverfahren. Maschinen (Bügeln, Pressen, Absaugen, Fixieren).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Musterkollektionserstellung:

Entwurf, Schnitt, Materialplanung, Musterfertigung, Kalkulation.

Arbeitsorganisation:

Ablauforganisation einschließlich innerbetrieblichen Formularwesens und Arbeitsunterweisung. Automatisierung, arbeitsteilige Fertigung.

Qualitätssicherung:

Materialüberwachung, Endkontrolle, Fehleranalyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Werkstätte“ und „Werkstättenlaboratorium“ ist die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände erforderlich. Bildtafeln, Muster und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Betriebsbesichtigungen verbessern den Praxisbezug des Unterrichtes und zeigen den aktuellen Stand der Technik.

16.

MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Herstellungsmethoden textiler Flächengebilde kennen. Er soll gebräuchliche warenkundliche Begriffe anwenden und gebräuchliche textile Flächengebilde sowie das in der Konfektion verwendete Zubehör benennen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Herstellung und Eigenschaften textiler Flächen:

Weberei, Wirkerei, Strickerei, Flechterei, Klöppelei,

Sondertechniken (Nähwirkstoffe, Vliesstoffe).

Veredlung textiler Flächen:

Mechanische und chemische Verfahren (Auswirkungen für die Verarbeitung in der Konfektion).

Zubehör:

Einlagen, Knöpfe, Verschlüsse, Verzierungen.

Warenkunde:

Erkennungsmerkmale, Handelsbezeichnungen und Verwendung textiler

Flächen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der textilen Flächen in der Praxis des Fachgebietes. Das Anlegen einer Mustersammlung und das Erarbeiten von Kennwerten fördern den Praxisbezug.

17.

MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rechtsvorschriften (Berufsbildern) bzw. betrieblichen Erfordernissen Ausbildungspläne für die Lehrlingsausbildung und für die innerbetriebliche Fortbildung erstellen können. Er soll fortbildungswillige Mitarbeiter beraten können.

Der Schüler soll sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können; er soll Mitarbeiter führen können. Er soll die für die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern wesentlichen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Pädagogik, Psychologie und Soziologie:

Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie und der für die Lehrlings- und Mitarbeiterausbildung bedeutsamen gesellschaftlichen Faktoren; für die Mitarbeiterführung bedeutsame Grundlagen der Motivationstheorie und der Kommunikationstheorie.

Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:

Entwicklung und Gliederung der Lehrziele, Lehrinhalte, Methoden, Unterrichtsmittel und Überprüfungsverfahren; Organisation der Durchführung.

Rechtskunde:

Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitnehmerschutzgesetzes; für das Betriebsgeschehen bedeutsame Bestimmungen anderer Bereiche des Arbeitsrechtes; Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme in Österreich (duales Berufsausbildungssystem, berufsbildende mittlere und höhere Schulen; innerbetriebliche, überbetriebliche und schulische Weiterbildung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der betrieblichen Praxis.

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung in der Konfektion einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung der Kennwerte und Beurteilung von textilen Flächen und Zubehör. Mikroskopie, Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft; Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

19.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (12 Wochenstunden):

Einzelfertigung:

Nähen und Detailarbeiten (Nähte, Säume, Biesen, Falten, Ecken, Bundverarbeitung, Reißverschlußverarbeitung). Übertragen von Schnitten auf den Stoff, Herstellen einfacher Bekleidung (Rock, Bluse, Kleid, Hose).

Serienfertigung:

Nähen mit Industriemaschinen (Haushaltswäsche, Freizeitbekleidung).

Modetechnik:

Sticharten, Verzierungen, Applikationen.

Montage und Instandhaltung:

Warten der Schnellnäher. Einstellung der Stichbildung.

Büglerei und Fixiererei:

Zwischenbügeln, Endbügeln; Kleinteilfixierung.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Einzelfertigung:

Nähen und Detailarbeiten (Ärmelschlitzverarbeitung, Manschetten, aufgesetzte Kragenformen, aufgesetzte Taschen). Herstellen einfacher Bekleidung (Dirndl, Bluse, Kleid mit Schwerpunkt auf besonderer Kragen- und Ärmelverarbeitung).

Serienfertigung:

Nähen mit Industriemaschinen mit Spezialeinrichtungen;

arbeitsteilige Herstellung von Berufs-, Freizeit- und Sportbekleidung.

Büglerei und Fixiererei:

Zwischen- und Endbügeln; Fixieren von Flächengebilden und Teilen

von Oberbekleidung.

Zuschnitt:

Schnittbilderstellung, Legen von Stoffbahnen, Schneidetechniken.

Vervielfältigung von Schnittbildern; Kleinteile.

Modetechnik:

Hand- und Kunststickerei (Ziernähte, Plattstiche, Trachtenstickerei).

Montage und Instandhaltung:

Warten der Spezialmaschinen, Einstellarbeiten bei Spezialmaschinen.

Lagerhaltung:

Ausgabe und Übernahme von Material, Materialkartei.

3.

Klasse (15 Wochenstunden):

Einzelfertigung:

Nähen und Detailarbeiten (Eingrifftaschen, Revers- und Schalkragenverarbeitung, Kantenverarbeitung, gefütterte Teile). Herstellen anspruchsvoller Bekleidung (Mantel, Kostüm, festliche Kleidung, Anzug).

Serienfertigung:

Arbeiten nach Zeitangabe auf Industrienähmaschinen

(Oberbekleidung).

Zuschnitt:

EDV-unterstützte Schnittbilderstellung; Zuschneiden von größeren Aufträgen, komplizierte Teile (asymmetrische Modelle, Karozuschnitt).

Lagerhaltung:

Bestimmung und Zuteilung von Zubehör; Bedarfsplanung, Bestellung,

Eingangskontrolle. Inventur.

Büglerei und Fixiererei:

Fixieren und Bügeln von anspruchsvoller Bekleidung.

Endadjustierung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte 3 2 - 5 (I)

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Bindungslehre, Dekomposition und

textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II

14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III

15 Technologie der Weberei und

Spinnerei ....................... 3 3 4 10 I

16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I

18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *3) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II

Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1)

(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *3

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ........................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten; quadratische Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kunststoffe:

Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Text- und Dateibearbeitungsprogramme anwenden und die dazu erforderliche Hardware bedienen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebssystem:

Programmaufruf, Dateibearbeitung, Datensicherung.

Anwenderprogramme:

Textverarbeitung; Kalkulation; Datenbanken. Dateierstellung und -bearbeitung

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll elektrotechnische und maschinenbauliche Aufgaben der Fachpraxis lösen können. Er soll die im Maschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Schaubilder des Fachgebietes lesen und sachgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift, Zeichnungsnormen, Skizzen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen. Funktionsskizzen. Lesen von normgerechten Werkzeichnungen.

Werkstoffe:

Metalle und Nichtmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (Schrauben, Keile, Schweißverbindungen, Kleben).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Achsen, Wellen und Lager; Triebwerkselemente (Räder und Kurbelgetriebe).

Mechanik:

Kräfte, Gleichgewicht, einfache Maschinen.

Nichttextile Betriebseinrichtungen:

Transport und Lagerwesen. Klimatisierung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrische Anlagen:

Elektrische Versorgungseinrichtungen (Generator, Transformator, Leitungen, Schaltelemente). Antrieb von Textilmaschinen, Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen.

Schutzmaßnahmen:

Vorschriften, Normen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, daß das Zusammenwirken der mechanischen, elektrotechnischen und elektronischen Elemente im Entwurf und in der textilen Produktion besonders betont wird.

In der ersten Klasse beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Zeichenübungen eineinhalb Wochenstunden.

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung und Einsatz.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Chemiefasern:

Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz.

Fasermodifikation:

Mechanische und chemische Verfahren.

Mischungen:

Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.

Fasererkennung:

Mechanische und chemische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.

13.

BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.

Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Textile Flächengebilde:

Einteilung, Eigenschaften.

Darstellung von Webwaren:

Gewebedraufsicht, Kett- Schußschnitt, Patrone.

Bindungen:

Grundbindungen (Leinwand, Köper, Atlas), abgeleitete Bindungen.

Dekomposition:

Kett- und Schußdaten, Bindung.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Warenkunde:

Produkt- und Handelsbezeichnungen einsystemiger Gewebe. Technische

Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.

Bindungen:

Einlagentechnik (Schaft- und Jacquardgewebe).

Dekomposition:

Gewebe in Einlagentechnik; fachtechnische Berechnungen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Warenkunde:

Produkt- und Handelsbezeichnungen mehrsystemiger Gewebe. Technische

Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.

Bindungen:

Gebildtechniken, verstärkte Gewebe, Zwei- und Mehrlagengewebe, Frottierwaren, Dreher, Samte (Schaf und Jacquardtechnik).

Dekomposition:

Gewebe in Zwei- und Mehrlagentechnik, Frottierwaren, Dreher, Samte.

Produktionsplanung:

Erstellung von fertigungstechnischen Daten, Berechnung des Materialbedarfes, Planung des Maschineneinsatzes. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (Musterentwicklung, Kalkulation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.

14.

ENTWURF- UND FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Entwürfe und Fachzeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entwurfzeichnung:

Rapporte, Symmetrie, Versetzen, Stürzen.

Patrone:

Patronenpapiere, Linien, Flächen, Darstellung von Bindungen,

Schattierungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.

15.

TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND SPINNEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden verfügen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Herstellung textiler Flächen:

Arbeitsvorgänge für die Faden- und Flächenherstellung. Arbeitsvorgänge und Maschinen in der Spinnerei und Weberei sowie in den dazugehörigen Vorwerken.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kurzfaserspinnerei:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Weberei:

Vorwerk (Kreuzspulen, Schußspulen, Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen). Bewegung der Kette (Bremsen, Regulatoren). Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen).

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Langfaserspinnerei:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Elementenspinnverfahren:

Verfahren, Maschinen, Berechnungen.

Weberei:

Ladenbewegung, Schußeintrag (Schützen, Greifer, Projektil, Düsen),

Überwachung (Kette, Schuß, Funktionen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bleichen:

Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen

(Verfahren und Maschinen).

Färben:

Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).

Drucken:

Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck

(Verfahren und Maschinen).

Appretur:

Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bleichen:

Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen

(Verfahren und Maschinen).

Färben:

Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).

Drucken:

Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck

(Verfahren und Maschinen).

Appretur:

Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.

17.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet üblichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Qualitätskontrolle:

Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie, Fehlererkennung.

Stoffgebiet Planung:

Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von

Produktionsplänen.

Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:

Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft, Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis des Fachgebietes. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Fasern, Garne, Gewebe). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen.

Spinnerei:

Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen.

Weberei-Vorwerk:

Spulen und Fadenreinigen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.

Schaftweberei:

Herstellen einfacher Schaftgewebe. Einrichten des Webstuhles für einfache Bindungen (Handwebstuhl, mechanischer Webstuhl). Weben unter Berücksichtigung von Mustervarianten und modischen Belangen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Spinnerei:

Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garnkennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Weberei-Vorwerk:

Herstellen von Kette und Schuß, Einziehen, Anknüpfen, Schlichten.

Schaftweberei:

Herstellen von glatten Schaftgeweben. Einstellen der Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Arbeitsvorbereitung:

Einrichten der Spinn- und Webmaschinen. Artikelwechsel.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Spinnerei:

Bedienen von Maschinen der Verzugs- und Teilungsspinnerei. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garndaten. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Schaftweberei:

Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei. Einstellen der Maschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,

Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Jacquardweberei:

Herstellen von Jacquardgeweben. Einstellen von

Jacquardwebmaschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,

Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Erarbeiten von Daten und Plänen für das Einrichten und Einstellen der Spinn- und Webmaschinen. Herstellen von Schaft- und Jacquardmaschinenkarten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Reibung. Erhaltungssätze.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.

Temperatur und Wärme:

Temperaturmessung, Wärmeenergie.

Schwingungen:

Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematische und statistische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen. Quadratische Gleichung. Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen. Lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen. Grafische Darstellung von Funktionen.

Statistik:

Mittelwert und Standardabweichung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

Drei einstündige Schularbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und Elektrotechnik 2 2 2 6 I

12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II

13 Bindungslehre, Dekomposition und

textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II

14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III

15 Technologie der Wirkerei und

Strickerei ...................... 3 3 4 10 I

16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I

17 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *3) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch).... - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II

Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)

Mathematik und angewandte - - 2 2 (I)

Mathematik ......................

Aktuelle Fachgebiete *1)

(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ........................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

9.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12.

TEXTILE FASERSTOFFE

Siehe Anlage 1B.5.1

13.

BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.

Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Textile Flächengebilde:

Einteilung, Eigenschaften.

Darstellung von Maschenwaren:

Maschenbild, Patrone und Darstellungssymbole.

Bindungen:

Einfaden- und Kettfadentechnik. Grundbindungen (Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Einfadentechnik).

Dekomposition:

Herstellungsdaten und Bindung der Einfadentechnik.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Warenkunde:

Produkt- und Handelsbezeichnungen für Einfadenwaren.

Bindungen:

Mustermöglichkeiten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links. Abgeleitete Bindungen (Einfaden- und Kettfadentechnik).

Dekomposition:

Maschenwaren in Einfadentechnik; einfache Kettengewirke, fachtechnische Berechnungen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Warenkunde:

Produkt- und Handelsbezeichnungen von Kettfadenwaren. Technische

Fasern.

Bindungen:

Spezielle Musterungstechniken (Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links).

Technische und funktionelle Gewirke und Gestricke.

Dekomposition:

Herstellungsdaten und Bindungen der Kettfadentechnik. Ausarbeiten

von Mustervorschriften.

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung:

Musterentwicklung, Kalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen“ wichtig.

14.

ENTWURF- UND FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Entwürfe und Fachezeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entwurfzeichnung:

Rapporte, Symmetrie, Spiegelungen.

Fachzeichnung:

Patrone, Schnitte für Ober- und Unterbekleidung (Pullover, Weste, Wäsche).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.

Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde“ wichtig.

15.

TECHNOLOGIE DER WIRKEREI UND STRICKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Maschenwaren und deren Konfektion verfügen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Textile Flächen anderer Fachrichtungen:

Arbeitsvorgänge.

Strickerei:

Vorbereitungsmaschinen, einfache Flachstrickmaschinen, Konfektionsmaschinen (Zuschneidemaschinen, Doppelsteppstichnähmaschinen).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Strickerei:

Flachstrickautomaten (Jacquard, Umhänge-, Zunahme- und Mindereinrichtung), Rundstrickmaschinen (Rechts/Links).

Wirkerei:

Rundwirkmaschine.

Konfektion:

Kettenstichnähmaschinen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Strickerei:

Flachstrickautomaten (spezielle Musterungstechniken),

Rundstrickmaschinen (Rechts/Rechts, Links/Links).

Wirkerei:

Flachkulierwirkmaschine. Kettenwirkmaschinen (Schärmaschinen, Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen).

Konfektion:

Nähautomaten, Bügelmaschinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.

16.

TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

17.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1B.5.1

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (10 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Montagearbeiten und Reparaturen.

Vorwerk:

Spulen und Fachen von glatten Garnen und Zwirnen; Trennen von Maschenwaren. Vorschriften für reguläre und halbreguläre Strickteile.

Strickerei:

Herstellen regulärer und halbregulärer Artikel auf

Handflachstrickmaschinen und Flachstrickautomaten.

Konfektion:

Handnähen, Nähen auf Doppelsteppstich- und Kettenstichmaschinen.

Ausfertigen.

2.

Klasse (15 Wochenstunden):

Vorwerk:

Spulen und Fachen von Fein- und Effektgarnen.

Strickerei:

Flachstrickautomaten (Herstellen von Informationsträgern für die Steuerung, Einstellen und Bedienen). Rundstrickmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellen einfacher Ersatzteile.

Wirkerei:

Rundwirkmaschinen (Einstellen und Bedienen). Warenkontrolle. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.

Konfektion:

Nähen auf Spezialnähmaschinen; Anfertigen von Schnitten für Unterbekleidung. Ausfertigen. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten, Herstellung einfacher Ersatzteile.

Arbeitsvorbereitung:

Material- und Bedarfsplanung.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Vorwerk:

Schären von Wirkketten.

Strickerei:

Flachstrickautomaten, Rundstrickmaschinen (Entwickeln und Herstellen von farb- und bindungsgemusterten Stoffen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Wirkerei:

Flachkulierwirkmaschine (Einstellen und Bedienen). Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen (Einstellen und Bedienen). Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Konfektion:

Nähen auf Nähautomaten. Anfertigen von Schnitten für

Oberbekleidung. Ausfertigen. Montagearbeiten, Herstellen von

Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Ein- und Ausgangskontrolle, Lagerhaltung, Inventur, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1B.5.1

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Anlage 1B.5.5


LEHRPLAN DER DREIJÄHRIGEN FACHSCHULE FÜR TEXTILCHEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)

9 Physik und angewandte Physik .... 2 - - 2 (II)

10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb

11 Maschinenkunde und

Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I

12 Allgemeine und anorganische

Chemie *1) ...................... 5 2 - 7 I

13 Analytische Chemie *2) .......... 2 2 2 6 I

14 Organische Chemie *1) ........... - 2 2 4 I

15 Laboratorium (für Textilchemie) . 8 6 6 20 I

16 Chemische Textiltechnologie *1) . - 3 5 8 I

17 Mechanische Technologie ......... - - 2 2 (I)

18 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 (II)

19 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III

20 Werkstätte ...................... 3 7 9 19 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

21 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *5) Summe pflich-

```

1.
    1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *3)

(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV

```

```

Unverbindliche Übungen *5)

```

```

Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)

```

```

Förderunterricht *5)

```

```

Deutsch .......................... *4) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *4) (I)

```

```

*1) Einschließlich Umwelttechnik.

*2) Einschließlich Stöchiometrie.

*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*4) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*5) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABENDER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Erhaltungssätze. Reibung.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.

Temperatur und Wärme:

Temperaturmessung, Wärmeenergie.

Schwingungen:

Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11.

MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der für das Fachgebiet bedeutsamen Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.

Anorganische Chemie:

Für das Fachgebiet bedeutsame Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge kennen.

Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Identifikationsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volumetrie:

Einzelbestimmungen; Säure/Base-, Fällungs- und komplexometrische

Titrationen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Textilchemische Untersuchungen:

Qualitative Fasererkennung. Quantitative Fasertrennung, Faserschädigung, Farbstoffanalyse. Appreturanalyse.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Textilchemische Untersuchungen:

Untersuchung von Textilhilfsmitteln. Wasseranalyse. Qualitative

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