Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 2 2 2 (I)

```

```

3.

Sprach- und Sprecherziehung ..... 2 2 2 III

```

```

4.

Geschichte und Kultur ........... - 2 - III

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - III

```

```

6.

Biologie und Ökologie ........... 2 - - III

```

```

7.

Politische Bildung und Recht .... - - 2 III

```

```

8.

Betriebswirtschaft .............. - 2 2 II

```

```

9.

Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 I

```

```

10.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I

```

```

11.

Textverarbeitung *1) ............ 1 - - III

```

```

12.

Leibesübungen ................... 2 2 2 (IVa)

```

```

13.

Fertigungsplanung und

```

Arbeitsorganisation *1) ....... - 2 2 II

```

14.

Textiltechnologie ............... 1 2 2 III

```

```

15.

Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 (IVa)

```

```

16.

Schnittkonstruktion, Gradieren

```

und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 II

```

17.

Technologie der

```

Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 - II

```

18.

Werkstätte und

```

Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) V

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Bekleidungstechnik

Projektmanagement .............. - 4 4 II

Projektwerkstätte .............. - - 11 V

Modeatelier

Projektmanagement .............. - 4 4 II

Projektwerkstätte .............. - - 11 V

Modedesign

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *2) ......... 2 2 2

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß *3)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *4) I

Betriebsorganisatorisches Seminar I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 *5)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Deutsch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)

Sprach- und Sprecherziehung ........ (2) (2) (-) (4) III

Rechnungswesen ..................... (2) (2) (-) (4) I

Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung mit CAD ..... (2) (2) (-) (4) II

```

```

*1) Mit Computerunterstützung.

2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. 3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

siehe Anlage 1B.5.6

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit auch die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

Der Unterricht ist nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler und auf weitgehende individuelle Förderung auszurichten. Wegen der gradmäßig verschieden schweren Hörschädigung und der sich daraus ergebenden Sprach- und Sprechmängel sind analoge Lehr-, Lern- und Prüfungsvorgänge wie bei Hörenden nur beschränkt übertragbar. Es sind daher behinderungsspezifische methodisch-didaktische Überlegungen anzustellen, die dem Erreichen des Bildungsziels dienen sollen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

siehe Anlage 1B.5.6

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

siehe Anlage 1B.5.6

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Artikulationsübungen; rhythmisches Sprechen mit Beachtung von Klanghöhen.

Abschluß von Sinneinheiten. Verbesserung der Atmung.

Sprachlicher Ausdruck:

Berichte, Gespräche, Beobachtungen in mündlicher Form.

Sprachauffassung:

Lesen bekannter und unbekannter Texte in bearbeiteter Form für Hörbehinderte. Ablesen unter verschiedenen erschwerenden Umständen unter Vermeidung von Überartikulation.

2.

Klasse:

Artikulationsübungen, Atmungsübungen.

Setzen von Akzentgruppen zur besseren Verständlichkeit.

Sprachlicher Ausdruck:

Erzählen und berichten von Erlebnissen. Gespräche im Alltag. Konversationsübungen. Umgangssprachliche Redewendungen.

Sprachauffassung:

Ableseübungen. Lesen bekannter und unbekannter Texte, zum Teil nicht vereinfacht. Lesen von Gebrauchstexten (Ankündigungen, Verbotstafeln, Gebrauchsanweisungen).

3.

Klasse:

Artikulationskorrekturen. Rhythmisierung von Wörtern, Wortgruppen, Sätzen. Atmungsübungen.

Sprachlicher Ausdruck:

Referate. Stellungnahmen. Diskussion. Sachliche Gespräche und Unterhaltungsgespräche.

Sprachauffassung:

Ableseübungen aus verschiedenen Positionen und Entfernungen, mit und ohne Gegenlicht. Lesen verschiedener längerer Texte. Gebrauchstexte (Bericht, Inserat, Protokoll, Gesuch, Lebenslauf, Protokoll, Betriebsordnung, Gesetzestext).

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

siehe Anlage 1B.5.6

5.

WIRTSCHAFTGEOGRAPHIE

siehe Anlage 1B.5.6

6.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

siehe Anlage 1B.5.6

7.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

siehe Anlage 1B.5.6

8.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

siehe Anlage 1B.5.6

9.

RECHNUNGSWESEN

siehe Anlage 1B.5.6

10.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

siehe Anlage 1B.5.6

11.

TEXTVERARBEITUNG

siehe Anlage 1B.5.6

12.

LEIBESÜBUNGEN

siehe Anlage 1B.5.6

13.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

siehe Anlage 1B.5.6

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

siehe Anlage 1B.5.6

15.

ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

siehe Anlage 1B.5.6

16.

SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

siehe Anlage 1B.5.6

17.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

siehe Anlage 1B.5.6

18.

WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

siehe Anlage 1B.5.6

ERWEITERUNGSBEREICH

a)

Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

siehe Anlage 1B.5.6

MODEATELIER

siehe Anlage 1B.5.6

MODEDESIGN

siehe Anlage 1B.5.6

b)

Schulautonome Pflichtgegenstände

siehe Anlage 1B.5.6

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

siehe Anlage 1B.5.6

SEMINARE

siehe Anlage 1B.5.6

B) Pflichtpraktikum

siehe Anlage 1B.5.6

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

siehe Anlage 1B.5.6

D. Förderunterricht

siehe Anlage 1B.5.6

Anlage 1B


ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN DREIJÄHRIGEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHSCHULEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1A.

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN TECHNISCHEN,

GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Anlage 1A.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe Anlage 1A.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN

SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen, insbesondere soll er Zustände und Vorgänge zweckorientiert, auch unter Verwendung graphischer Hilfsmittel beschreiben und zweckorientiert exzerpieren können. Der Schüler soll die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.

Der Schüler soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.

Der Schüler soll Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und Informationen zielorientiert beschaffen können.

Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen und sich mit ihnen so auseinandersetzen können, daß er Zusammenhänge mit seinem eigenen Lebensbereich erfaßt. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen.

Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Dabei soll er seine eigene Meinung begründet vertreten können und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Aussprache. Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).

Sprachgestaltung:

Wiedergabe gelesener, gehörter und erlebter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede (vorbereitet und unvorbereitet) und in schriftlichen Formen. Zielbezogene Kurzfassung. Stellenbewerbung; Lebenslauf. Gesuch. Brief; Telegramm. Rundgespräch. Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte:

Ober- und Unterbegriffe. Definition.

Auseinandersetzung mit Texten:

Literarische Werke mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwartsliteratur und österreichischer Autoren; Trivialliteratur; Sach- und Gebrauchstexte (auch der Massenmedien). Vergleich desselben Sachverhalts in verschiedenen Darstellungsformen (auch in nichtliterarischen künstlerischen Formen und in den Massenmedien). Arten der Massenmedien.

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse. Sprachschichten.

Sprachgestaltung:

Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen Formen. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache, Wirkung, Bedingung. Protokoll. Gesprächsführung. Schriftverkehr (persönliche Schreiben an Firmen und Behörden).

Auseinandersetzung mit Texten:

Texte aus Fachzeitschriften. Literarische Werke des deutschsprachigen Schrifttums des 19. und 20. Jahrhunderts.

Arbeitstechniken:

Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Fachsprache der Berufspraxis.

Sprachgestaltung:

Analysen von Alltags- und Berufsproblemen in freier Rede und in

schriftlichen Formen. Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich).

Facharbeit. Schriftverkehr.

Auseinandersetzung mit Texten:

Einfache Analyse (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung) von

zeitgenössischen literarischen Werken. Fachtexte.

Arbeitstechniken:

Arbeitsplanung. Grundsätze der Gruppenarbeit. Medienauswahl durch

den Konsumenten.

Didaktische Grundsätze:

Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.

Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es

Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.

Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.

Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).

Das Ziel der Medienerziehung erfordert einfache analytische Übungen, für die sich Gruppenarbeit besonders eignet. Der Unterricht in Medienkunde kann durch eigene Produktionen und durch Besichtigungen einschlägiger Institutionen unterstützt werden.

Der Vergleich ausgewählter literarischer Texte mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur dient der kulturellen Aufnahmebereitschaft und fördert die Kommunikationsfähigkeit. Die Analyse von Texten wird durch Gruppenarbeit sowie durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.

Auf Grund des vorgegebenen Stundenausmaßes kommt der Aufnahme literarischer Inhalte durch audiovisuelle Medien eine besondere Rolle zu. Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten erhöht (Theaterbesuche, Gestaltung von Problemen in Rollenspiel).

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.

Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen, auch zu Sachfragen, gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.

In der 1. und 2. Klasse je drei einstündige, in der 3. Klasse zwei einstündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A; hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

2.

und 3. Klasse wie 3. und 4. Klasse

Siehe Anlage 1A.

LEIBESÜBUNGEN

1.

bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden).

Im übrigen wie Anlage 1A.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.

Lehrstoff und didaktische Grundsätze:

2.

und 3. Klasse (bis zu zwei Wochenstunden):

Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1B.5.6

```

```

FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. Stundentafel

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 2 2 2 (I)

```

```

4.

Geschichte und Kultur ........... - 2 - III

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - III

```

```

6.

Biologie und Ökologie ........... 2 - - III

```

```

7.

Betriebswirtschaft .............. - 2 2 II

```

```

8.

Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 I

```

```

9.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I

```

```

10.

Textverarbeitung *1) ............ 1 - - III

```

```

11.

Politische Bildung und Recht .... - - 2 III

```

```

12.

Leibesübungen ................... 2 2 2 (IVa)

```

```

13.

Fertigungsplanung und

```

Arbeitsorganisation *1) ......... - 2 2 II

```

14.

Textiltechnologie ............... 1 2 2 III

```

```

15.

Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 IVa

```

```

16.

Schnittkonstruktion, Gradieren

```

und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 II

```

17.

Technologie der

```

Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 II

```

18.

Werkstätte und

```

Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) V

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Bekleidungstechnik

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

Modeatelier

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

Modedesign

Projektmanagement ............... - 4 4 II

Projektwerkstätte ............... - - 11 V

Modemarketing

Englische Wirtschaftssprache .... - 2 2 I

Projektmanagement ............... - 2 5 II

Projektwerkstätte ............... - - 8 V

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *2) .......... 2 2 2

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß I-V *3)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *4) I

Betriebsorganisatorisches Seminar I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 *5)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V

Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Deutsch ............................. (2) (2) (-) (4) (I)

Englisch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)

Rechnungswesen ...................... (2) (2) (-) (4) I

Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung mit CAD ...... (2) (2) (-) (4) II

```

```

*1) Mit Computerunterstützung.

2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. 3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in mindestens einer Fremdsprache.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenverteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

1.

Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.

2.

Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.

3.

Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 15 Wochenstunden betragen.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

2.

Klasse:

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

3.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: je 2 einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2.

Klasse:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.

Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen

Länder.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Standardformen der Korrespondenz.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung,

Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,

Kultur; Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur und Mode als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Zweite Republik).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Rollenverständnis der Frau.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Schwellenländer, Entwickungspolitk (Anm: richtig: Entwicklungspolitik) und ihre Folgen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten (insbesondere im Hinblick auf die Bekleidungs- und Textilindustrie), Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,

politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,

politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

6.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Erste Hilfe.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht

und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Personalwesen:

Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.

Auflösung des Dienstverhältnisses.

Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation. Arbeitsplatzgestaltung; Humanisierung der Arbeitswelt.

Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf; Kündigung, Arbeitszeugnis).

3.

Klasse:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handelsbetriebe, Kreditinstitute; Versicherungsbetriebe.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Finanzierung und Investition:

Arten, Finanzierungsgrundsätze. Investitionsplanung und -entscheidung.

8.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Grundzüge der Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

2.

Klasse:

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung.

Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Forderungsbewertung.

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Organisation:

Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (besonders bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

3.

Klasse:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Ist-Kostenrechnung zu Vollkosten (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Kalkulation in Handels- sowie in Produktionsbetrieben.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen,

Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der

lohnabhängigen Abgaben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung

(Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung;

Auswertungen).

Schularbeiten:

1.
    1. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
9.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Zwei einstündige Schularbeiten.

10.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

Zwei einstündige Schularbeiten.

11.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Grundzüge des Strafrechts.

12.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

13.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Lernen und Lerntechniken.

Arbeitsstudium:

Ziele und Grundlagen. Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.

Ergonomie:

Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse.

Betriebsorganisation:

Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.

Analyse:

Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei der Wertanalyse.

Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:

Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).

3.

Klasse:

Synthese:

Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad, Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen. Verteilzeitaufnahme. Planzeiten. Multimomentaufnahme.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten (Zeitaufnahme, Vorgabezeitermittlung, Verteilzeitermittlung, Multimomentauswertung).

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:

Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsveränderungen. Naturfasern.

Material- und Stoffsammlung.

2.

Klasse:

Wichtige Chemiefasern:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.

Fasern aus dem High-Tech-Bereich.

Textile Fäden:

Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.

Textile Flächen:

Bindungen. Webvorbereitung; Weben. Fadenverbundstoffe.

Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.

Material- und Stoffsammlung.

3.

Klasse:

Veredlung:

Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung. Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.

Texitlkennzeichnung:

Textilpflegekennzeichnung; Umweltproblematik.

Qualitätsbestimmung:

Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.

Material- und Stoffsammlung.

15.

ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Farbenlehre:

Farbkreis und Farbkompositionen.

Naturstudien:

Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische

Details.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

2.

Klasse:

Proportionsstudien für die Werkzeichnung; Detailskizzen. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

3.

Klasse:

Figurales Zeichnen:

Proportions- und Bewegungsstudien für die Modezeichnung. Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

16.

SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Schnittkonstruktion:

Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.

2.

Klasse:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.

Größensatz und Schnittlagenbilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradiertechnik.

Gradieren von Grundformen.

3.

Klasse:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und/oder HAKE.

Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.

Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren von Modellen für DOB und/oder HAKE.

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: vier ein- oder zweistündige Schularbeiten;

3.

Klasse: drei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

17.

TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Nähtechnik:

Nähstich, Stichtypen.

Betriebsmittel der Bekleidungswirtschaft:

Zuschnitt, Einrichten, Nähen, Bügeln.

Technologie der Nähmaschinen:

Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Transporteinrichtungen.

Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.

Maschinenantriebe und Automation.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Technologie der Bügelmaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

2.

Klasse:

Technologie der Nähmaschinen:

Problemlösungen im Nähprozeß.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Einsatz von Zuschneideautomaten.

Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:

Bügel- und Fixierfaktoren.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

18.

WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns.

Basis- und Methodentraining.

Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Blusen und/oder Hemd.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung:

Doppelsteppstichnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.

Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.

2.

Klasse:

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

Rocke, Kleid, Hose, modische Kombination; Herrenbekleidung. Technische Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Fixiertechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

ERWEITERUNGSBEREICH

a)

Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Organisation von Stammdaten.

Erstellen von Produktionspapieren.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Bearbeiten von Aufträgen nach vorgegebenen Stammdaten. Erstellen von Produktionsunterlagen für Planung und Steuerung sowie für Materialdisposition und Logistik.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Automateneinsatz.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten; Schnittentwicklung und Herstellung von Schnittschablonen für die Projektwerkstätte unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und

maschinentechnischen Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEATELIER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Individuelle Entwürfe für Werkstücke in Einzelfertigung mit erhöhten kreativen und technischen Anforderungen. Erforderliche Schnitterstellung und Modellschnittgestaltung mit

CAD.

Technische Details des Projektwerkstückes.

Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.

Präsentation des Projektwerkstückes.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

Fertigungstechnik:

Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Ergänzende Verarbeitungstechniken für schwierig zu verarbeitende

Materialien.

Einsatz der Betriebsmittel entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellschnittgestaltung mit CAD:

Schnitterstellung für die Projektwerkstätte.

Entwurf- und Modezeichnen:

Modezeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kreatives Gestalten von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten.

Projektwerkstätte:

Damenoberbekleidung: Werkstücke in französischer und englischer Machart in Einzelfertigung nach eigenen Entwürfen aus anspruchvollen aktuellen Materialien unter Berücksichtigung spezifischer technischer Details.

Herrenbekleidung in Einzelfertigung unter Berücksichtigung

spezifischer technischer Details.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen:

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

3.

Klasse:

Projektmanagement:

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