Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse tungs-
```
-
- Summe gruppe
```
```
```
KERNBEREICH
```
Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
```
```
Deutsch ......................... 2 2 2 (I)
```
```
Sprach- und Sprecherziehung ..... 2 2 2 III
```
```
Geschichte und Kultur ........... - 2 - III
```
```
Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - III
```
```
Biologie und Ökologie ........... 2 - - III
```
```
Politische Bildung und Recht .... - - 2 III
```
```
Betriebswirtschaft .............. - 2 2 II
```
```
Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I
```
```
Textverarbeitung *1) ............ 1 - - III
```
```
Leibesübungen ................... 2 2 2 (IVa)
```
```
Fertigungsplanung und
```
Arbeitsorganisation *1) ....... - 2 2 II
```
Textiltechnologie ............... 1 2 2 III
```
```
Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 (IVa)
```
```
Schnittkonstruktion, Gradieren
```
und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 II
```
Technologie der
```
Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 - II
```
Werkstätte und
```
Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) V
```
```
ERWEITERUNGSBEREICH
```
Ausbildungsschwerpunkte *2)
```
Bekleidungstechnik
Projektmanagement .............. - 4 4 II
Projektwerkstätte .............. - - 11 V
Modeatelier
Projektmanagement .............. - 4 4 II
Projektwerkstätte .............. - - 11 V
Modedesign
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
```
Schulautonome
```
Pflichtgegenstände *2) ......... 2 2 2
Pflichtgegenstände mit erhöhtem
Stundenausmaß *3)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *4) I
Betriebsorganisatorisches Seminar I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 *5)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
pflich-
Klasse tungs-
```
-
- Summe gruppe
```
```
```
B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)
```
```
D. Förderunterricht *2)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
```
```
Deutsch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)
Sprach- und Sprecherziehung ........ (2) (2) (-) (4) III
Rechnungswesen ..................... (2) (2) (-) (4) I
Schnittkonstruktion, Gradieren
und Modellgestaltung mit CAD ..... (2) (2) (-) (4) II
```
```
*1) Mit Computerunterstützung.
2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. 3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
siehe Anlage 1B.5.6
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit auch die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.
Der Unterricht ist nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler und auf weitgehende individuelle Förderung auszurichten. Wegen der gradmäßig verschieden schweren Hörschädigung und der sich daraus ergebenden Sprach- und Sprechmängel sind analoge Lehr-, Lern- und Prüfungsvorgänge wie bei Hörenden nur beschränkt übertragbar. Es sind daher behinderungsspezifische methodisch-didaktische Überlegungen anzustellen, die dem Erreichen des Bildungsziels dienen sollen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
siehe Anlage 1B.5.6
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
DEUTSCH
siehe Anlage 1B.5.6
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Sprach- und Sprechfertigkeit durch artikulatorische, inhaltsbezogene und formale Sprachübungen mündlich verbessern können;
- mit Hörenden besser kommunizieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Artikulationsübungen; rhythmisches Sprechen mit Beachtung von Klanghöhen.
Abschluß von Sinneinheiten. Verbesserung der Atmung.
Sprachlicher Ausdruck:
Berichte, Gespräche, Beobachtungen in mündlicher Form.
Sprachauffassung:
Lesen bekannter und unbekannter Texte in bearbeiteter Form für Hörbehinderte. Ablesen unter verschiedenen erschwerenden Umständen unter Vermeidung von Überartikulation.
Klasse:
Artikulationsübungen, Atmungsübungen.
Setzen von Akzentgruppen zur besseren Verständlichkeit.
Sprachlicher Ausdruck:
Erzählen und berichten von Erlebnissen. Gespräche im Alltag. Konversationsübungen. Umgangssprachliche Redewendungen.
Sprachauffassung:
Ableseübungen. Lesen bekannter und unbekannter Texte, zum Teil nicht vereinfacht. Lesen von Gebrauchstexten (Ankündigungen, Verbotstafeln, Gebrauchsanweisungen).
Klasse:
Artikulationskorrekturen. Rhythmisierung von Wörtern, Wortgruppen, Sätzen. Atmungsübungen.
Sprachlicher Ausdruck:
Referate. Stellungnahmen. Diskussion. Sachliche Gespräche und Unterhaltungsgespräche.
Sprachauffassung:
Ableseübungen aus verschiedenen Positionen und Entfernungen, mit und ohne Gegenlicht. Lesen verschiedener längerer Texte. Gebrauchstexte (Bericht, Inserat, Protokoll, Gesuch, Lebenslauf, Protokoll, Betriebsordnung, Gesetzestext).
GESCHICHTE UND KULTUR
siehe Anlage 1B.5.6
WIRTSCHAFTGEOGRAPHIE
siehe Anlage 1B.5.6
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
siehe Anlage 1B.5.6
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
siehe Anlage 1B.5.6
BETRIEBSWIRTSCHAFT
siehe Anlage 1B.5.6
RECHNUNGSWESEN
siehe Anlage 1B.5.6
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
siehe Anlage 1B.5.6
TEXTVERARBEITUNG
siehe Anlage 1B.5.6
LEIBESÜBUNGEN
siehe Anlage 1B.5.6
FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
siehe Anlage 1B.5.6
TEXTILTECHNOLOGIE
siehe Anlage 1B.5.6
ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
siehe Anlage 1B.5.6
SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
siehe Anlage 1B.5.6
TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN
siehe Anlage 1B.5.6
WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
siehe Anlage 1B.5.6
ERWEITERUNGSBEREICH
Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
siehe Anlage 1B.5.6
MODEATELIER
siehe Anlage 1B.5.6
MODEDESIGN
siehe Anlage 1B.5.6
Schulautonome Pflichtgegenstände
siehe Anlage 1B.5.6
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
siehe Anlage 1B.5.6
SEMINARE
siehe Anlage 1B.5.6
B) Pflichtpraktikum
siehe Anlage 1B.5.6
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
siehe Anlage 1B.5.6
D. Förderunterricht
siehe Anlage 1B.5.6
Anlage 1B
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN DREIJÄHRIGEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHSCHULEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1A.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN TECHNISCHEN,
GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1A.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1A.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN
SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen, insbesondere soll er Zustände und Vorgänge zweckorientiert, auch unter Verwendung graphischer Hilfsmittel beschreiben und zweckorientiert exzerpieren können. Der Schüler soll die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.
Der Schüler soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.
Der Schüler soll Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und Informationen zielorientiert beschaffen können.
Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen und sich mit ihnen so auseinandersetzen können, daß er Zusammenhänge mit seinem eigenen Lebensbereich erfaßt. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen.
Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Dabei soll er seine eigene Meinung begründet vertreten können und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.
Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Aussprache. Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Wiedergabe gelesener, gehörter und erlebter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede (vorbereitet und unvorbereitet) und in schriftlichen Formen. Zielbezogene Kurzfassung. Stellenbewerbung; Lebenslauf. Gesuch. Brief; Telegramm. Rundgespräch. Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte:
Ober- und Unterbegriffe. Definition.
Auseinandersetzung mit Texten:
Literarische Werke mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwartsliteratur und österreichischer Autoren; Trivialliteratur; Sach- und Gebrauchstexte (auch der Massenmedien). Vergleich desselben Sachverhalts in verschiedenen Darstellungsformen (auch in nichtliterarischen künstlerischen Formen und in den Massenmedien). Arten der Massenmedien.
Arbeitstechniken:
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse. Sprachschichten.
Sprachgestaltung:
Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen Formen. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache, Wirkung, Bedingung. Protokoll. Gesprächsführung. Schriftverkehr (persönliche Schreiben an Firmen und Behörden).
Auseinandersetzung mit Texten:
Texte aus Fachzeitschriften. Literarische Werke des deutschsprachigen Schrifttums des 19. und 20. Jahrhunderts.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Fachsprache der Berufspraxis.
Sprachgestaltung:
Analysen von Alltags- und Berufsproblemen in freier Rede und in
schriftlichen Formen. Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich).
Facharbeit. Schriftverkehr.
Auseinandersetzung mit Texten:
Einfache Analyse (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung) von
zeitgenössischen literarischen Werken. Fachtexte.
Arbeitstechniken:
Arbeitsplanung. Grundsätze der Gruppenarbeit. Medienauswahl durch
den Konsumenten.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht (ausgenommen bei der Behandlung der anderen Sprachebenen);
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen” aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.
Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).
Das Ziel der Medienerziehung erfordert einfache analytische Übungen, für die sich Gruppenarbeit besonders eignet. Der Unterricht in Medienkunde kann durch eigene Produktionen und durch Besichtigungen einschlägiger Institutionen unterstützt werden.
Der Vergleich ausgewählter literarischer Texte mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur dient der kulturellen Aufnahmebereitschaft und fördert die Kommunikationsfähigkeit. Die Analyse von Texten wird durch Gruppenarbeit sowie durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.
Auf Grund des vorgegebenen Stundenausmaßes kommt der Aufnahme literarischer Inhalte durch audiovisuelle Medien eine besondere Rolle zu. Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten erhöht (Theaterbesuche, Gestaltung von Problemen in Rollenspiel).
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.
Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen, auch zu Sachfragen, gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.
In der 1. und 2. Klasse je drei einstündige, in der 3. Klasse zwei einstündige Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A; hinsichtlich des Lehrstoffes jedoch nur 1. und 2. Klasse.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
und 3. Klasse wie 3. und 4. Klasse
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden).
Im übrigen wie Anlage 1A.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
und 3. Klasse (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1B.5.6
```
```
FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. Stundentafel
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
- Summe gruppe
```
```
```
KERNBEREICH
```
Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
```
```
Deutsch ......................... 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ........................ 2 2 2 (I)
```
```
Geschichte und Kultur ........... - 2 - III
```
```
Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - III
```
```
Biologie und Ökologie ........... 2 - - III
```
```
Betriebswirtschaft .............. - 2 2 II
```
```
Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I
```
```
Textverarbeitung *1) ............ 1 - - III
```
```
Politische Bildung und Recht .... - - 2 III
```
```
Leibesübungen ................... 2 2 2 (IVa)
```
```
Fertigungsplanung und
```
Arbeitsorganisation *1) ......... - 2 2 II
```
Textiltechnologie ............... 1 2 2 III
```
```
Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 IVa
```
```
Schnittkonstruktion, Gradieren
```
und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 II
```
Technologie der
```
Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 II
```
Werkstätte und
```
Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) V
```
```
ERWEITERUNGSBEREICH
```
Ausbildungsschwerpunkte *2)
```
Bekleidungstechnik
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
Modeatelier
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
Modedesign
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
Modemarketing
Englische Wirtschaftssprache .... - 2 2 I
Projektmanagement ............... - 2 5 II
Projektwerkstätte ............... - - 8 V
```
Schulautonome
```
Pflichtgegenstände *2) .......... 2 2 2
Pflichtgegenstände mit erhöhtem
Stundenausmaß I-V *3)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *4) I
Betriebsorganisatorisches Seminar I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 *5)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
pflich-
Klasse tungs-
```
-
- Summe gruppe
```
```
```
B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
```
```
Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V
Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V
```
```
D. Förderunterricht *2)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
```
```
Deutsch ............................. (2) (2) (-) (4) (I)
Englisch ............................ (2) (2) (-) (4) (I)
Rechnungswesen ...................... (2) (2) (-) (4) I
Schnittkonstruktion, Gradieren
und Modellgestaltung mit CAD ...... (2) (2) (-) (4) II
```
```
*1) Mit Computerunterstützung.
2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. 3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in mindestens einer Fremdsprache.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenverteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.
Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.
Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 15 Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.
IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).
Klasse:
Mündliche Kommunikation:
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,
Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.
Medien:
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Schularbeiten:
und 2. Klasse: je 2 einstündige Schularbeiten;
Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der englischen Sprache situationsgerecht einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- von englischsprachigen Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in englischer Sprache beantworten können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Klasse:
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.
Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen
Länder.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Klasse:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Standardformen der Korrespondenz.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung,
Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen.
Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,
Kultur; Mode.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen.
Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum
und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Kultur und Mode als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Zweite Republik).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Rollenverständnis der Frau.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- die zur Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über grundlegende wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
Klasse:
Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,
Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Schwellenländer, Entwickungspolitk (Anm: richtig: Entwicklungspolitik) und ihre Folgen.
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten (insbesondere im Hinblick auf die Bekleidungs- und Textilindustrie), Freizeitgesellschaft.
Großregionen:
Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,
politische Gliederung, Krisengebiete.
Österreich:
Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,
politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
- den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
- alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
Klasse:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.
Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Erste Hilfe.
Arbeitshygiene:
Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht
und seine Beeinflussung durch den Menschen.
Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- über die wichtigsten Rechtsvorschriften, die im wirtschaftlichen Verkehr benötigt werden, Bescheid wissen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Problemlösungen anbieten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Konsumentenschutz.
Personalwesen:
Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.
Auflösung des Dienstverhältnisses.
Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation. Arbeitsplatzgestaltung; Humanisierung der Arbeitswelt.
Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf; Kündigung, Arbeitszeugnis).
Klasse:
Wechsel:
Regelmäßiger Wechselumlauf.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
der Rechtsform.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Dienstleistungsbetriebe:
Handelsbetriebe, Kreditinstitute; Versicherungsbetriebe.
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
Finanzierung und Investition:
Arten, Finanzierungsgrundsätze. Investitionsplanung und -entscheidung.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- über grundsätzliche Probleme bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Bescheid wissen;
- Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung, Grundzüge der Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
Klasse:
Grundzüge des Jahresabschlusses:
Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung.
Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Forderungsbewertung.
Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Organisation:
Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (besonders bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).
Klasse:
Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Ist-Kostenrechnung zu Vollkosten (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Kalkulation in Handels- sowie in Produktionsbetrieben.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen,
Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der
lohnabhängigen Abgaben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung
(Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung;
Auswertungen).
Schularbeiten:
-
- Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Individuum, Gesellschaft.
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Zwei einstündige Schularbeiten.
TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.
Textgestaltung:
Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.
Zwei einstündige Schularbeiten.
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Grundzüge des Strafrechts.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
- Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
- die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung kennen und anwenden können;
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse:
Lernen und Lerntechniken.
Arbeitsstudium:
Ziele und Grundlagen. Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.
Ergonomie:
Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse.
Betriebsorganisation:
Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.
Analyse:
Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei der Wertanalyse.
Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:
Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).
Klasse:
Synthese:
Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad, Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen. Verteilzeitaufnahme. Planzeiten. Multimomentaufnahme.
Computerunterstützte Datenauswertung:
Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten (Zeitaufnahme, Vorgabezeitermittlung, Verteilzeitermittlung, Multimomentauswertung).
TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
- die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
- Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
- sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:
Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsveränderungen. Naturfasern.
Material- und Stoffsammlung.
Klasse:
Wichtige Chemiefasern:
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.
Fasern aus dem High-Tech-Bereich.
Textile Fäden:
Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.
Textile Flächen:
Bindungen. Webvorbereitung; Weben. Fadenverbundstoffe.
Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.
Material- und Stoffsammlung.
Klasse:
Veredlung:
Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung. Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.
Texitlkennzeichnung:
Textilpflegekennzeichnung; Umweltproblematik.
Qualitätsbestimmung:
Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.
Material- und Stoffsammlung.
ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Linien, Formen und Details erfassen und proportionsgerecht darstellen können;
- die Farbenlehre praktisch anwenden können;
- Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen können;
- Werkzeichnungen erstellen können;
- Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Farbenlehre:
Farbkreis und Farbkompositionen.
Naturstudien:
Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische
Details.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Klasse:
Proportionsstudien für die Werkzeichnung; Detailskizzen. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Klasse:
Figurales Zeichnen:
Proportions- und Bewegungsstudien für die Modezeichnung. Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Schnitterstellung und Schnittgestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
- fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
- Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
- optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
- serienreife Größensätze entwickeln können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse:
Maßnehmen:
Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.
Schnittkonstruktion:
Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.
Klasse:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.
Größensatz und Schnittlagenbilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradiertechnik.
Gradieren von Grundformen.
Klasse:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Schnitte für DOB und/oder HAKE.
Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.
Größensatz und Schnittlagebilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradieren von Modellen für DOB und/oder HAKE.
Schularbeiten:
und 2. Klasse: vier ein- oder zweistündige Schularbeiten;
Klasse: drei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben;
- Kenntnisse über die Zuschneide- und Nähtechniken haben;
- einfache Nähstörungen erkennen und beheben können;
- die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Nähtechnik:
Nähstich, Stichtypen.
Betriebsmittel der Bekleidungswirtschaft:
Zuschnitt, Einrichten, Nähen, Bügeln.
Technologie der Nähmaschinen:
Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Transporteinrichtungen.
Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.
Maschinenantriebe und Automation.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Technologie der Bügelmaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Klasse:
Technologie der Nähmaschinen:
Problemlösungen im Nähprozeß.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Einsatz von Zuschneideautomaten.
Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:
Bügel- und Fixierfaktoren.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung herstellen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse:
Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns.
Basis- und Methodentraining.
Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:
Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Blusen und/oder Hemd.
Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung:
Doppelsteppstichnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.
Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.
Klasse:
Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:
Rocke, Kleid, Hose, modische Kombination; Herrenbekleidung. Technische Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung entsprechend den Verarbeitungstechniken.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.
Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.
Fixiertechniken.
Kriterien der Qualitätskontrolle.
ERWEITERUNGSBEREICH
Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:
Organisation von Stammdaten.
Erstellen von Produktionspapieren.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
Klasse:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:
Bearbeiten von Aufträgen nach vorgegebenen Stammdaten. Erstellen von Produktionsunterlagen für Planung und Steuerung sowie für Materialdisposition und Logistik.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.
Automateneinsatz.
Justier- und Umrüstarbeiten.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Erstellen von Modellschnitten; Schnittentwicklung und Herstellung von Schnittschablonen für die Projektwerkstätte unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
Kriterien der Qualitätssicherung.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter
Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und
maschinentechnischen Grundlagen.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEATELIER
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- in seiner zeichnerischen und kreativen Ausdrucksfähigkeit gefördert werden;
- seine modischen Ideen selbständig, zeitökonomisch und sorgfältig umsetzen können;
- Entwürfe, Modezeichnungen und Skizzen für die Einzelfertigung, typgerecht auf die Trägerin abgestimmt, entwerfen können;
- die Fähigkeit besitzen, dem Werkstück entsprechende Stoffqualitäten und Zugehörmaterialien auswählen zu können;
- zeitgemäße Fertigungsmethoden an technischen Details und Modellstücken anwenden können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit bei der Fertigung von Modellstücken anwenden können;
- über das zu fertigende Werkstück entsprechende Unterlagen für Materialbedarf, Fertigungsplanung und Kalkulation zielgerecht erstellen können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Paßformfehler erkennen und beheben können.
Lehrstoff:
Klasse:
Projektmanagement:
Individuelle Entwürfe für Werkstücke in Einzelfertigung mit erhöhten kreativen und technischen Anforderungen. Erforderliche Schnitterstellung und Modellschnittgestaltung mit
CAD.
Technische Details des Projektwerkstückes.
Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.
Präsentation des Projektwerkstückes.
Klasse:
Projektmanagement:
Fertigungstechnik:
Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.
Ergänzende Verarbeitungstechniken für schwierig zu verarbeitende
Materialien.
Einsatz der Betriebsmittel entsprechend den Verarbeitungstechniken.
Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellschnittgestaltung mit CAD:
Schnitterstellung für die Projektwerkstätte.
Entwurf- und Modezeichnen:
Modezeichnungen für die Projektwerkstätte.
Kreatives Gestalten von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten.
Projektwerkstätte:
Damenoberbekleidung: Werkstücke in französischer und englischer Machart in Einzelfertigung nach eigenen Entwürfen aus anspruchvollen aktuellen Materialien unter Berücksichtigung spezifischer technischer Details.
Herrenbekleidung in Einzelfertigung unter Berücksichtigung
spezifischer technischer Details.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
- fachspezifisch mit CAD arbeiten können;.
- Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen:
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren von Grundformen.
Modellieren.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
Klasse:
Projektmanagement:
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