Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Lagebeziehungen im Raum beschreiben können. Er soll aus einfachen Körpern zusammengesetzte Objekte genau, sauber und übersichtlich in Parallelrissen und in axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sach- und normgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten des Ausbildungszweiges herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmittel:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Aquarell- und Deckfarben, Tusche.
Darstellungstechniken:
Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche; Tonwerte (Hell-Dunkel-Werte), Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Kopieren, Vergrößern, Verkleinern.
Elemente des technischen Zeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Stückliste. Passungen und Toleranzen.
Parallelrisse:
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensysteme. Grund-, Auf- und Seitenriß. Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen in projiziernden Lagen und in Hauptlagen. Wahre Länge von Strecken, wahre Gestalt ebener Figuren. Einfache geometrische und technische Körper (anschauliche Darstellung, Netze). Schrägrisse.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Einfache Werkstücke des Ausbildungszweiges. Ornamente, Monogramme, Wappen.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift und Antiqua (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Kompositionsprinzipien, einfache Kompositionen. Flächengestaltung (ornamentale und florale Flächenteilung), Bandornamente, durchbrochene Ornamente, Bänder und Mäander.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Zeichnen und Malen auf verschiedenen Hintergrund mit verschiedenen Darstellungsmitteln. Darstellung von Objekten und Details des Ausbildungszweiges als technische Zeichnung in Grund-, Auf- und Seitenriß. Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Vorlage, nach Entwurf). Gipsabguß negativ und positiv.
Perspektive:
Durchschnitt- und Aufbauverfahren, Zentralprojektion, Freie
Perspektive mit zwei Fluchtpunkten.
Darstellungsmotive:
Geometrische und pflanzliche Ornamente, Tiere, Monogramme und Symbole. Zusammengesetzte technische Objekte des Ausbildungszweiges.
Schrift:
Einfache Zierschriften. Anpassung der Buchstaben für die Guß- und Schmiedetechnik.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher und tierischer Formen, Attribute und Symbole. Einfache ornamentale Gitter und Objekte. Heraldik (Wappen, Schild- und Helmformen, Heroldsbilder, gemeine Figuren, heraldische Farben und ihre Darstellung in Metall).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Modellieren als Relief und Vollplastik (nach der Natur, nach Entwurf, nach Vorlage). Gipsabguß negativ und positiv, Gipsschneiden. Kopieren von Gitterwerken und Details verschiedener Stilepochen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Oberflächenrelief des menschlichen Körpers (Muskulatur, Fett, Haut), menschlicher Körper in Ruhe und Bewegung (Kopf-, Porträt- und Aktstudien).
Darstellungsträger:
Einrichtungen, kirchliche und profane Geräte, Friedhofskultur,
Werbung.
Schrift:
Komplexe Zierschriften (Entstehungszeit, Merkmale, Anwendung im Ausbildungszweig).
Gestaltung:
Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Entwurfsübung, Werkzeichnung, Modell).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellung von Metalloberflächen in Zeichnung und Farbe. Herstellen von Entwürfen und Werkzeichnungen für geschmiedete und montierte Gitter, Objekte und Plastiken in natürlicher Größe. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Kopfmodell und menschliche Figur. Komplexe Objekte in einzelnen und
kombinierten Herstellungsverfahren. Ausstellungstechniken.
Darstellungsträger:
Metallkunst in Wohnung, Bau und Friedhof.
Gestaltung:
Freie Gitter-, Schrift- und Objektgestaltung. Kreativer Werdegang
von Objekten (Psychogramm, Foto und Beschreibung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Nichtmetallische Werkstoffe:
Gefüge; chemische, physikalische, mechanische und technologische
Eigenschaften.
Eisenmetalle:
Roheisen, Stahlerzeugung, Gußwerkstoffe, Stahl (Sorten, normgerechte Bezeichnung). Warmbehandlung von Stählen; Glüh- und Härteverfahren.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungselemente.
Manuelle Metallbearbeitung:
Werkzeuge, spanende Bearbeitungsverfahren. Messen mit einfachen Meßzeugen, Anreißen; Toleranzen und Passungen. Weichlöten, Weichlote und Flußmittel.
Klasse (2 Wochenstunden):
Nichteisenmetalle:
Edle und unedle Metalle, Legierungen. Hartmetalle.
Kunststoffe:
Arten, Bearbeitung, Verwendung.
Hilfsstoffe:
Schleif-, Polier-, Entfettungs-, Beiz- und Schmiermittel. Säuren.
Chemische Metallfärbemittel.
Maschinenelemente:
Rohrverbindungen (Arten, Herstellung).
Maschinelle Werkstoffbearbeitung:
Bohren, Senken, Hobeln, Drehen, Fräsen, Schleifen. Hartlöten,
Hartlote, Fluß- und Gegenflußmittel.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spanlose Formgebung von metallischen Werkstoffen:
Gießverfahren und Formtechniken, Gußkontrolle und Gußputzen. Gießen, Schmelz- und Legierungstechnik, Schmieden. Schweißen (Feuerschweißen, Autogen- und Schutzgasschweißen, Lichtbogenschweißen. Bearbeitung mittels Funkenerosion, Laserstrahl, Ultraschall, Elektronenstrahl).
Blechbearbeitung:
Schneiden, Biegen, Treiben, Ziselieren, Drücken, Stanzen, Pressen, Prägen, Walzen, Tiefziehen, Strangpressen, Fließpressen.
Maschinen für die spanlose Formgebung:
Scheren, Abkantmaschine, Sickenmaschine, Rohrbiegemaschine, Metalldrückmaschine, Pressen, Ziehmaschinen, Schmiedemaschinen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeugmaschinen für die spanende Formgebung:
Drehen, Fräsen, Hobeln, Schleifen, Polieren.
Vorrichtungs- und Werkzeugbau:
Schnitt- und Stanzwerkzeuge, Drückformen und Schmiedegesenke.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren. Druckprüfung an
Behältern und Rohrleitungen.
Schlosserei:
Bauformen von Schlössern und Beschlägen.
Korrosionsschutz:
Arten, Verfahren, gesetzliche Bestimmungen.
Verschönerungstechniken:
Scheuern, Patinieren, Brünieren, Ätzen, Blattvergoldung und Feuervergoldung. Verwahrung und Entsorgung von gifthältigen Stoffen.
Arbeitsplatzgestaltung:
Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Sägen, Feilen auf Maß und Form; Feilen von Blechen, Meißeln und Punzen; Meißeln und Riffeln, Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Blech zuschneiden mit der Hand- und Hebelschere, Entgraten, Körnen, Bohren, Senken, Schleifen und Schärfen, Nieten, manuelles Gewindeschneiden, Reiben und Zusammenreiben, Passen, Verschraubungen, Biegen, Hämmern, Weichlöten, Glätten von Weichlötstellen, Schaben und Schmirgeln).
Dreherei:
Längs- und Plandrehen, Maschinengewindeschneiden.
Schmiede:
Feuerführung und Warmmachen des Schmiedestückes, Freiformschmieden und Maschinenschmieden, Biegen, Richten, Strecken, Absetzen, Breiten, Spitzen, Schroten.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Formdrehen in Holz und Metall, Schleifen der Drehmeißel, Drehen mit Handstählen, Gewindedrehen in Lang- und Querholz mit Gewindesträhler. Einfache Fräsarbeiten. Schleifen und Polieren der Werkstücke.
Stahlbau und Treibwerkstätte:
Rundschneiden von Blechen, Treiben, Herstellen rotationssymmetrischer Hohlkörper, Glühen von Blechen, Auf- und Einziehen, Kaltschmieden, Planieren, Spannen, Richten, Abkanten, Bördeln, Sicken, Falzen, Einlegen von Draht, Poltern, Herstellen von Rohrverbindungen, Biegen von Rohren, Bürsten, Kratzen. Feilen von Schlüsseln und Montieren von Schlössern und Beschlägen.
Schmiede:
Warmverformung und Warmbehandlung des Stahles und unedler Nichteisenmetalle (Stauchen, Lochen, Spalten, Rollen, Kehlen und Kerben von Rippen, Schmieden einfacher Zierformen, Herstellen einfacher ornamentaler Gitter als Flächenfüllungen und Schmieden von Schmiedewerkzeugen). Härten und Anlassen von Meißel, Punzen und Handwerkzeugen. Beizen, Scheuern, Verzinnen. Hartlöten und einfaches Autogenschweißen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Gießerei:
Herstellen einfacher Formen, Auftragen von Form- und Kernüberzügen, Formen von Hand, Ausbessern und Zusammenbau der Form. Gießen. Zinngußtechnik (Herrichten des Tons, An- und Abformen, Schmelzen, Legieren von Zinn, Gießen einfacher Formen, Kühlen, Abbrennen).
Schmiede:
Kröpfen, Verdrehen, Aufschrumpfen, Falten, Aufziehen von Bunden, Schmieden im Gesenk. Herstellen von Behelfsformen, Abnehmen und Anfertigen von Schablonen. Zerlegen und Zusammenbau von Metallobjekten. Komplexe Schmiedearbeiten von Hand und mit dem Maschinenhammer nach Zeichnung. Einfache Objekte der Metallgestaltung. Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten, Oberflächenhärtung, Härteprüfung.
Schweißerei:
Gasschmelzschweißen, Schutzgasschweißen und Elektroschweißen,
Brennschneiden.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schmiede:
Kombination von Techniken für komplexe Werkstücke, Gitter, Geräte; Zusammenbau. Herstellung sakraler und profaner Gegenstände der Schmiedekunst. Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz. Patinieren von Metallen, Brünieren und Blattvergolden.
Gießerei:
Herstellen von mehrteiligen Formen und Kernen, Kerneinlegen und Gießfertigmachen von Formen. Beschweren, Verklammern, Verschraubungen. Gießen von Reliefs und kleinen Vollplastiken (Voll- und Hohlguß). Schleudergußverfahren (Vulkanisieren, Einbetten, Ausschmelzen, Gießen). Gußziselieren.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen, Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.2.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 6 6 6 22 II
13 Technologie ...................... 4 3 2 2 11 I
14 Feuerungs- und Heizungstechnik ... - 2 2 2 6 (I)
15 Werkstättenlaboratorium .......... - 2 2 2 6 III
16 Atelier und Werkstätte ........... 16 16 16 16 64 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
17 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen von Objekten des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen der für den Ausbildungszweig charakteristischen Elemente lesen und sachgerecht anfertigen können. Insbesondere soll er Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und in verschiedenen Formen beschriften sowie nach gegebenen Modellen und eigenen Entwurfsskizzen ausführungsreife Fertigungszeichnungen in sachgerechtem Maßstab erstellen können.
Der Schüler soll Entwurfsmodelle zu Objekten der Fachrichtung herstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Zeichengeräte und ihre Handhabung, Linienarten, geometrisch - konstruktive Möglichkeiten, normgerechtes Werkzeichnen (Normrisse, Bemaßung, Schrägriß, Perspektive, Normschrift).
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung), Stillleben.
Gestaltung:
Einfache Gefäßformen in verschiedenen Ausführungen und Ansichten, Oberflächengestaltung (ornamental, figural und plastisch), Naturstudien.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen
Untergründen, freie und konstruktive Perspektive.
Darstellungsmotive:
Keramische Gefäße. Werkzeichnungen.
Gestaltung:
Stilisierung pflanzlicher Formen, figurale Kompositionen, Farbe (Psychologie, Ästetik, Symbolik), Heraldik (Wappen, heraldische Farben). Vergrößern und Verkleinern keramischer Gefäße, Inhaltsermittlung und Bestimmung für Gefäße.
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungsmotive:
Mosaik, Baukeramik, Gefäßkeramikformen und Dekorarten.
Kachelöfen:
Bauelemente, Bauformen, Konstruktionszeichnungen. Einsatz von
EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Gestaltung:
Abstraktion, kreativer Werdegang von Objekten (Ideenskizze, Werkzeichnungen, plastisches Modell).
Klasse (6 Wochenstunden):
Techniken:
Aufbereitung, Ausstellungstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Kreativer Werdegang von Objekten. Einsatz von einfacher
Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, exakten Zeichnens und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges bzw. in der Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und dem Verstehen technischer Zeichnungen.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, sollen graphisch aufgearbeitet werden.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren und beurteilen können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Rohstoffe:
Entstehung, Eigenschaften, Gewinnung, ihre Anwendung und Untersuchung.
Verfahrenstechnik:
Laboratorium, Masseaufbereitung, Töpferei, Gießerei, Industriefertigung, Modellieren, Dekor, Kachelofenbau, Gipsmodellbau.
Aufbereitungsmaschinen:
Rebler, Backenbrecher, Hammermühle, Kollergang, Lösequirl, Rührquirl, Siebe, Membranpumpen, Monopumpen, Filterpressen, Vakuumpressen, Tonschneider, Trommelmühlen. Neuentwicklungen.
Formgebungsmaschinen:
Töpferscheiben, Eindrehspindeln, Gipsspindeln, Strangpressen, Ziehwerkzeuge, Roller, Pressen, Schleifmaschinen, Schneidmaschinen. Neuentwicklungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Arbeitsplatzgestaltung:
Lärmschutz, Staubschutz, Hitzeschutz. Ergonometrie.
Schutzvorrichtungen:
Mechanische, optische, akkustische Schutzvorrichtungen. MAK-Werte
für toxische Stoffe.
Masseversätze:
Tonwaren, Steingut, Steinzeug, Sinterkeramik, Porzellan, Feuerfeste
Erzeugnisse, Oxidkeramik, Schleifmittel, Gipsverbindungen,
Glasurrohstoffe, Versatzberechnungen.
Verfahren:
Sumpfen, Lösen, Mischen, Entwässern, Kneten, Entlüften, Trocknen, Dekorarten, Brennverfahren, Formgebungsverfahren mit flüssigen, plastischen und trockenen Massen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Glasuren und Farben:
Arten, Entwicklung, Anwendung und Prüfung von Versätzen.
Segerformel.
Sondermassen:
Wahl von Anwendungsbeispielen, Durchführung von Masseversuchen,
Ermittlung von Formgebungsverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Entwicklungsaufgaben:
Ermitteln von Massen mit bestimmten Eigenschaften, Vorbereitung zur Durchführung von Reihenversuchen für Glasuren, Farben und Engoben.
Eigenschaftsbestimmungen:
Qualitätsbestimmungen und Kontrollen für Rohstoffe, Rohwaren und gebrannte Erzeugnisse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben, bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Feuerungs- und Heizungstechnik“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
Keramikerzeugung:
Brandkostenermittlung an Ofen- und Betriebssystemen.
Raumheizungen:
Heizsysteme, Kostenermittlungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Eigenschaftsprüfungen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Temperatur, Rauchgase, Unterdruck, Überdruck, Wärmeverlust. Eigenschaftsprüfungen von Engoben- und Glasurversätzen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Meß- und Prüftechnik:
Wärmeleitfähigkeit, Speicherfähigkeit, Wasseraufnahmefähigkeit, Druckfestigkeit, Zugfestigkeit. Selbständige Erarbeitung und Eignungsprüfung von Masse-, Engobe-, Glasur- und Farbversätzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Voraussetzungen für die Werkstättenarbeit:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Masseaufbereitung:
Zerkleinern, Lösen, Absieben, Entwässern, Homogenisieren, Lagern.
Modellieren:
Flächengestaltung, Kleinplastiken, Aufbauen.
Töpfern:
Zentrieren, Aufziehen, Kleinserien.
Serienfertigung:
Gießen, Ausformen, Quetschen, Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Formengießen, Würfel, Platten, Kerbschnitte.
Oberflächengestaltung:
Engobiertechnik, Ritztechnik, Pinseltechnik, Malhorntechnik.
Glasieren.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Einwiegen von Masseversätzen, Aufbereiten von flüssigen und
plastischen Massen.
Modellieren:
Nachbildung natürlicher Formen. Aufbau und Zusammensetzen von
Gefäßen.
Töpfern:
Einfache Gefäße, Henkel. Dosen (Kleinserien).
Serienfertigung:
Ausformen von Kacheln, Eindrehen, Überdrehen, Gießen und Retuschieren.
Gipswerkstätte:
Gipsdrehkörper, einfache Einrichtungen für Arbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Dekorerstellung nach Vorlage; freies Dekor. Anwendung verschiedener Dekortechniken.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Entwickeln und Bestimmen der Kennwerte von Masseversätzen.
Modellieren:
Reliefs, Boden- und Wandbelagselemente, Kacheln. Figuren- und Gefäßformen nach Vorlage und frei.
Töpfern:
Mehrteilige Gefäßformen, einfache Service mit funktioneller Bindung
und Maßhaltigkeit.
Serienfertigung:
Schwierige Gieß-, Eindreh- und Überformarbeiten, Garnierarbeiten.
Gipswerkstätte:
Mehrteilige Einrichtungen für Gefäß-, Kachel- und Figurarbeitsformen.
Oberflächengestaltung:
Komplexe Dekortechniken auf Flächen und Körpern (Rändern, Linieren). Nach Vorlage und freiem Entwurf.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung nach Weisung.
Kachelofenbau:
Bearbeiten von Kacheln, Aufbereiten von Hilfsstoffen, Aufbau einfacher Kachelofensysteme.
Klasse (16 Wochenstunden):
Masseaufbereitung:
Aufbereiten und Anwenden von Masseversätzen.
Modellieren:
Komplexe Modelle.
Töpfern:
Töpferarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis
zur Ausführung.
Gipswerkstätte:
Gipsarbeiten nach Plänen mit Maßverbindlichkeit vom Entwurf bis zur Ausführung.
Oberflächengestaltung:
Selbstentworfene Dekore.
Brandführung:
Einsetzen von Brenngut, Brandführung mit verschiedener Ofenatmosphäre, Bewertung von Brenngut, Brennkosten.
Kachelofenbau:
Errichten von Kachelöfen, Speicheröfen, Kaminen und Herden nach Plänen. Funktionsübungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)
Anlage 1C.2.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 9 (I)
```
```
Englisch ................... 2 2 - - 4 (I)
```
```
Geschichte ................. - 2 - - 2 (III)
```
```
Geographie ................. 2 - - - 2 (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung .................... - - 3 2 5 III
```
Betriebswirtschaft ......... - - - 2 2 (II)
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 2 - - - 2 (I)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 1 - - 3 II
```
Mechanik ................... - 2 2 - 4 (I)
```
```
Technologie *1) ............ 2 2 2 2 8 I
```
```
Waffentechnik *2) .......... 2 3 3 3 11 I
```
```
Fachzeichnen und angewandte
```
elektronische
Datenverarbeitung .......... 4 4 3 3 14 II
```
Werkstättenlaboratorium .... - - 3 4 7 III
```
```
Atelier und Werkstätte ..... 16 18 18 18 70 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 39 40 40 40 159
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt
```
in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Freigegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ......... 3 - - - (I)
Englisch ....................... - - 2 2 (I)
Elektronische Datenverarbeitung - 2 - - I
```
```
C. Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)
```
```
D. Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) (I)
Englisch ....................... *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) (I)
```
```
*1) Einschließlich Fertigungstechnik.
*2) Einschließlich Ballistik und Munitionslehre.
*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ in Anlage 1A, jedoch nur 1. und 2. Klasse.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde“ in Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.2.1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können. Er soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).
Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.
Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes
(Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Fachpraxis.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Wärmebehandlung. Kunststoffe (Eigenschaften, Verarbeitung); Sinterwerkstoffe, Pulvermetallurgie. Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Korrosionsschutz:
Arten und Verfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,
Feinstbearbeitung.
Spanlose Fertigung:
Schweißen, Löten, Kleben; Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen;
Schneiden, Stanzen, Biegen, Ziehen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeugmaschinen:
Anforderungen, Aufbau, Bauarten, Steuerungen. CNC-Maschinen;
Sondermaschinen.
Meßtechnik:
Mechanische, elektrische, pneumatische und optische Meßgeräte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe“ die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Atelier und Werkstätte“ erhöht.
WAFFENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der gebräuchlichsten Jagd- und Sportwaffen sowie deren Munition kennen. Er soll die in diesen Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe beschreiben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Waffen:
Einteilung (Jagd- und Sportwaffen), Sicherheitsbestimmungen;
Waffengesetz.
Munition:
Begriffe; Arten und Komponenten der Munition.
Klasse (3 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige), Federelemente (Biegefeder, Torsionsfeder), Elemente der drehenden Bewegung (Achsen, Wellen; Lager).
Waffen:
Geschichtliche Entwicklung. Abzugsvorrichtungen (Druckpunkt-, Flinten-, Ein-, Steecher- und Matchabzug). Laufkombinationen. Qualitätssicherung; Arbeitsvorbereitung.
Klasse (3 Wochenstunden):
Waffen:
Schloßarten (System Blitz, System Anson und Deeley, Seitenschloß, Hahnschloß). Lauf (Laufkonstruktion, Laufherstellung, Laufverbindung, Laufelemente). Verschluß- und Sicherungssysteme (Kipplaufverschluß, Blockverschluß, Zylinderverschluß).
Schäfte:
Arten, Formen, Erzeugung.
Munition:
Aufbau und Wirkung von Jagd- und Sportmunition.
Klasse (3 Wochenstunden):
Waffen:
Auswerfersysteme (Blattfeder-, Schraubenfederejektor).
Magazinsysteme. Selbstladesysteme.
Waffenoptik:
Mechanische und optische Visiereinrichtungen; Jagdoptik.
Einschießen der Waffe. Störgrößenbehebung bei Waffen. Beschußgesetz.
Ballistik:
Innen-, Außen- und Endballistik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Technologie“ und „Mechanik“ werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt. Wandtafeln, praxisübliche Unterlagen und Betriebsbesichtigungen erhöhen die Anschaulichkeit und den Praxisbezug des Unterrichtes.
FACHZEICHNEN UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Werkstattzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.
Stücklisten.
Klasse (4 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Verbindungselemente, Sicherungselemente, Elemente der drehenden
Bewegung, Waffenelemente.
Zusammenstellungszeichnungen:
Einfache Vorrichtungen für die Fertigung von Waffenelementen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Zusammenstellungszeichnungen:
Werkzeichnungen von Waffenbaugruppen (Schlösser, Garnituren, Schneller, Sicherungen, einfache Verschlüsse, Vorderschaftsklappe, Fernrohrmontagen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Zusammenstellungszeichnungen:
Waffensysteme; Schäfte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Er soll das Zusammenwirken von einmaligen schnellen Vorgängen erfassen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Schußkanal:
Wiederladen von Patronen; innenballistische Messung, außenballistische Messung, Schrotschußauswertung, Auswerten von Trefferbildern, Justieren von Zielgeräten. Funktionsprüfung von Waffen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten und mit der Handhabung einer Schußwaffe vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Herstellen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen für den Waffenbau.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen, maschinelles Gewindeschneiden. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Waffenbau:
Herstellen und Montieren von Züngelplatten, Abzugsgarnituren mit
diversen Stechern; Anfertigung von Schlossen.
Schäfterei:
Lagerung von Holz, Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen, Leimen.
Fügewerkstätte:
Durchführung von Gasschmelz- und Lötarbeiten. Fügen durch Schweißen, Löten und Kleben.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der im Fachgebiet üblichen Toleranzen und Passungen. Manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen.
Waffenbau:
Systemarbeiten an Jagd- und Sportwaffen. Baskulieren, Montieren, Garnieren von Läufen. Bearbeitung der Außenform. Instandsetzen, Justieren und Prüfen von Waffen. Anfertigen von Sonderwerkzeugen und Vorrichtungen.
Härten-Oberflächenbehandlung:
Härten und Korrosionsschutz durch Oberflächenbeschichtung.
Schäfterei:
Bearbeitung von Holz. Fischhaut schneiden und Einpassen von Waffenteilen. Oberflächenbehandlung des Schaftholzes. Herstellung von Schäfterwerkzeugen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten (rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).
Waffenbau:
Vollendungsarbeiten; Regulieren des Systems nach dem Schäften, Funktionsüberprüfung; Zielfernrohrmontage; Einschießen der Waffe; Korrektur der Treffpunktlage bei mehrläufigen Waffen. Anfertigung von kombinierten Waffensystemen. Restaurieren und Pflegen von Waffen. Handhabung der Waffe.
Schäfterei:
Schäften von Jagd- und Sportwaffen; Einlegearbeiten; Schaftreparaturen. Montieren und Verschleifen von Gummikappen. Schäften von geteilten Vorderschäften.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1A.4.1.
ENGLISCH
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG ANGEWANDTE MALEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 6 9 8 8 31 II
13 Technologie ...................... 2 2 2 2 8 I
14 Atelier und Werkstätte ........... 16 18 18 18 70 Va
```
```
Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
15 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *2) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *2)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) (I)
```
```
*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*2) Siehe Anlage 1C, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe Anlage 1C.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, UND ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 1C.
STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen kunsthandwerklicher Objekte des Ausbildungszweiges kennen; er soll solche Objekte frei und nach Anregung konzipieren können. Er soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornamentes und der Farbe kennen.
Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen.
Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben und verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (6 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Bleistift, Feder, Kugelschreiber; Deckfarben. Punkt, Linie, Kontur, Struktur, Schraffur, Textur, rhythmische Linie, Proportion, Fläche, Helligkeit.
Darstellungsmotive:
Geometrisch aufgebaute Objekte (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Stilleben.
Schrift:
Analyse von Schrifttypen. Blockschrift (geschrieben und gezeichnet).
Gestaltung:
Ornamentale Flächengliederung, Bandornamente, durchbrochene
Ornamente.
Klasse (9 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Pinsel und Feder (Tusche, Sepia, Tinte) auf verschiedenen Untergründen. Freie und konstruktive Perspektive. Farbe (Mischung, Abstufung, Modulation). Facheinschlägige Reproduktionstechniken.
Darstellungsmotive:
Komplexe Gegenstände, Stilleben. Naturobjekte und Landschaften aus
der Vorstellung.
Schrift:
Einfache Zierschriften (Antiqua, Unzialis).
Gestaltung:
Grafische Darstellung von Trägerobjekten der Malerei. Ausführungsreifer Entwurf. Angewandte Farbenlehre. Attribute und Symbole; Heraldik (Wappen, Heroldsbilder, Schild- und Helmformen; heraldische Farben).
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungtechniken:
Malen mit beschränkter Palette. Satzherstellung, Satzberechnung, Typoskizze. Ausführungsreife Montage (Fotosatz und Anreibschriften). Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgaben.
Darstellungsmotive:
Geologische und biologische Formen. Menschlicher Kopf.
Außenwerbung:
Firmenzeichen, Schriftzug.
Schrift:
Komplexe Zierschriften. Harmonisierung von Zeichnung und Schrift.
Gestaltung:
Naturformen und Kunstformen, Form und Gegenform. Abstraktion. Kreativer Werdegang von Objekten (vom Auftrag über die Entwurfskizze bis zur Reinzeichnung). Anpassung des Werbemittels an das Trägerobjekt; Layout.
Klasse (8 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Aquarell, Temperamalerei, Schablonen-Spritzdruck. Collage, Gouache. Ausstellungstechniken. Kombination mit audiovisuellen Medien. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Darstellungsmotive:
Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Gewandfigur, Akt.
Komplexe Objekte.
Gestaltung:
Freie Schriftgestaltung. Gestaltung von Werbemitteln (Außenwerbung, Ausstellung), Fassaden, Fenstern, Türen, Toren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges; daher kommt den Naturstudien besondere Bedeutung zu.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate identifizieren können; er soll ihr Vorkommen, ihre Gewinnung, ihre Eigenschaften, ihre Handelsformen und ihre Verwendung kennen.
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Bearbeitungsverfahren sowie den Aufbau, die Funktion, die Handhabung und die Wartung der erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen gründlich kennen. Er soll für einen gegebenen Zweck ein rationelles und sicheres Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Pigmente:
Farbphysik. Natürliche und künstliche Pigmente (weiß und bunt).
Hilfsstoffe:
Organische Bindemittel.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Untergrundbehandlung. Unfallverhütung.
Analyse von Schrifttypen:
Antiqua, Grotesk (Proportionierung, Aufteilung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Untergründe:
Holz, Mauerwerk, Putz, Kunststoffe, Papier, Karton, Metall, Stahl,
Glas, Textilien, Leder, Keramik.
Hilfsstoffe:
Physikalisches und chemisches Trocknen. Lösungs-, Verdünnungs- und Schleifmittel.
Farbenlehre:
Ordnungssysteme; Symbolik, Wirkung, Psychologie.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Herstellung von Anstrichmitteln.
Reproduktionstechniken:
Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck.
Klasse (2 Wochenstunden):
Anstrichmittel:
Einwirkung auf Untergrund und Umwelt (Sonne, Wärme, Feuchtigkeit;
Werkstoffprüfung).
Satzherstellung:
Typoskizze (Skribble), Layout, Fotosatz.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Siebdruck, Beschichtungstechniken.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pigmente:
Anwendung in Beschichtungstechniken.
Bindemittel:
Anwendung in Beschichtungstechniken. Mineralische Bindemittel.
Anstrichmittel:
Kalk-, Wasserglas-, Zementanstriche.
Anatomie:
Menschlicher Körper (Skelett, Muskeln, Bewegung). Menschliches Maß.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Verfahren:
Vergolder- und Faßtechnik; Hinterglasmalerei und Glasbild; Schneide- und Klebetechniken. Druck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Besondere Bedeutung kommt der sicheren Identifizierung der Werk- und Hilfsstoffe zu.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Herstellungs- und Lagerungsverfahren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde, Entwurf und angewandte EDV“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Arbeiten mit Malstock und Spitzpinsel; Farbmischungen).
Schilderherstellung:
Konstruktive Grotesk-Schriften; Konstruktion von Blockschriften. Schriftausgleich (visuell und errechnet) bei der Wortkomposition. Anwendung auf mineralischen Untergründen.
Malerei:
Farbwirkung; Helligkeit. Geometrisch aufgebaute Ornamente. Rastervergrößerungen, Pausenerstellung. Streich- und Rolltechniken mit herkömmlichen Anstrichen auf organischen und anorganischen Untergründen. Untergrundvorbereitung (Abwaschen, Abscheren, Reinigen, Imprägnieren, Entrosten, Schleifen, Kitten).
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Vergrößerung. Biegen, Löten und Schweißen von Metallen; Schneiden und Kleben von Kunststoffen. Folienschnitte. Herstellung von Textblöcken in Pinselschrift (Gotik, Fraktur, Unzialis, Textur). Herstellen von Pausen und Schablonen. Buchstabenherstellung (Biegen, Bohren, Feilen, Löten und Schweißen von Metallen).
Malerei:
Arbeit auf mineralischen Untergründen. Verwenden von Leimfarbe, Dispersionen und Kunstharzen. Untergrundvorbereiten durch Verputzen, Spachteln, Glätten, Schleifen, Neutralisieren und Isolierarbeiten.
Tapezieren:
Untergrundvorbereitung, Verkleben verschiedener Tapetenarten- und
-strukturen. Praktische Anwendung in Räumen.
Oberflächentechnik:
Beschichtung organischer, mineralischer und synthetischer Untergründe. Werkstoffprüfung (Festigkeit von Untergrund und Anstrich, Rostgrad). Ablaugen, Abbeizen, Abbrennen, Spritzen, Streichen, Rollen, Schleifen, Neutralisieren, Spachteln, Glätten. Beschichtungstechniken auf Metall, Holz und Kunststoffen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Malerei:
Stilisierte Ornamente. Dekoratives Malen auf Möbeln und Gebrauchsgegenständen; Innenwandgestaltung, Architekturmalerei. Lasieren, Marmorieren, Patinieren.
Oberflächentechnik:
Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff. Versiegeln, Polieren,
Tauchen, Fluten, Einbetten, Gießen. Lackieren von Objekten.
Reproduktionstechnik:
Siebdruck, Fotosatz.
Klasse (18 Wochenstunden):
Schilderherstellung:
Kunststoffbearbeitung (Schneiden, Kleben, Schweißen, Schleifen, Beschichten, Polieren, Gießen von Buchstaben und Symbolen). Ausleuchtung von Leuchtbuchstaben und Werbeträger.
Malerei:
Faßmalerei. Fresko, Sgraffito. Kombination von Techniken für
komplexe Objekte.
Oberflächentechnik:
Vergolden. Kombination von Techniken für komplexe Objekte.
Reproduktionstechnik:
Holzschnitt, Radierung.
Glasbearbeitung:
Glasschneiden, Bleiverglasung.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung. Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
Anlage 1C.1.4
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```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG GOLD- UND SILBERSCHMIEDE, JUWELIERE UND
MODESCHMUCKERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände *2) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
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