Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie, zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich zwischen der 1. und 2. Klasse sowie zwischen der

2.

und 3. Klasse im Ausmaß von jeweils 12 Wochen in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

In begründeten Fällen ist im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch ein Praktikum in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

a)

Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

b)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze:

1.

bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik“ (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze:

1.

bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anlage 1D

```

```

HOTELFACHSCHULE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ................... 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 3 2 8 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 3 3 3 9 (I)

```

```

4.

Geschichte und Kultur ...... - 3 - 3 III

```

```

5.

Biologie und Ökologie ...... - - 2 2 III

```

```

6.

Tourismusgeographie ........ - - 3 3 III

```

```

7.

Tourismus und Marketing .... - 2 2 4 II

```

```

8.

Betriebswirtschaft,

```

Volkswirtschaft und

gastgewerbliche

Betriebslehre .............. 2 2 2 6 II

```

9.

Rechnungswesen *1) ......... 3 3 3 9 I

```

```

10.

Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - 1 I

```

```

11.

Textverarbeitung und

```

Publishing *1) ............. 3 2 2 7 III

```

12.

Politische Bildung und Recht - - 3 3 III

```

```

13.

Ernährung .................. 2 - - 2 III

```

```

14.

Küchenführung und

```

-organisation *1) .......... 4 3 3 10 IV

```

15.

Getränke ................... 1 1 - 2 III

```

```

16.

Restaurant *1) ............. 3 3 2 8 IV

```

```

17.

Betriebspraktikum .......... 3 3 2 8 (Va)

```

```

18.

Leibesübungen und sportliche

```

Animation .................. 2 2 2 6 IVa

```

```

32 32 33 97

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Zweite lebende Fremdsprache *3) 3 3 2 8 (I)

Gastronomie .................... 3 3 2 8 IV

Sport .......................... 3 3 2 8 IVa

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *2) ......... 2 2 2 6

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß .................. I-Va *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *3) ....... I

Betriebsorganisatorisches

Seminar ........................ I

Allgemeinbildendes Seminar ..... III

Fachtheoretisches Seminar ...... III

Praxisseminar .................. IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt ...... 37 37 37 111

```

```

B. Pflichtpraktika

24 Wochenstunden vor Eintritt in die 3. Klasse.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik ..................... 1 1 1 3 V

Chorgesang ..................... 1 1 1 3 V

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ........................ (2) (2) (2) (6) (I)

Englisch ....................... (2) (2) (2) (6) (I)

Rechnungswesen *1) ............. (2) (2) (2) (6) I

Textverarbeitung *1) ........... (2) (2) (2) (6) III

```

```

```

```

*1) mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Hotelfachschule hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Tourismuswirtschaft, insbesondere im Beherbergungs-, Gast- und Schankgewerbe befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem, selbsttätigem Handeln und Arbeiten im Team befähigt sein und die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden. Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot In anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Klassen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.

Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind, hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien). Werbung

und Konsumverhalten.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren. Kreatives

Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert den Schüler zum selbständigen und verantwortlichen Handeln.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Infos, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie.

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Standardsituationen in Hotel und Restaurant.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elementare Sachverhalte in den verschiedenen Betriebsformen und Bereichen der Hotellerie und Gastronomie.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich als Fremdenverkehrsland. Stellenbewerbung. Standardformen der Hotelkorrespondenz.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.

Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.

Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichtes. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.

Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informationsund Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.

Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.

British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

1.

und 2. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik,

Kultur. Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Tourismustendenzen der Gegenwart.

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau ist in allen Epochen Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

5.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.

Somatologie:

Ausgewählte Funktionen menschlicher Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Medizinische Vorsorge bei Reisen.

Ergonomie.

Erste Hilfe.

Ökologie:

Kreisläufe, Gleichgewicht und Regulation In Ökosystemen;

Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren. Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).

Natur- und Umweltschutz, Umweltgestaltung.

Themen aus Ökologie und Tourismus, Ökologie und Wirtschaft.

Spezielle Aspekte der Humanökologie (Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen, Raumklima und Erholung; Stadtökologie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologisch-ökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

6.

TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Orientierung auf der Erde.

Geofaktoren:

Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen

und dem wirtschaftenden Menschen.

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung. Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).

Europäische und außereuropäische Reiseländer:

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung;

Tourismuszonen. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus);

natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus. Nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Das integrative Verständnis für geographische Räume unterschiedlicher Größenordnung wird vor allem durch Fallbeispiele gefördert.

Als motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele und der Einsatz geographischer Software.

7.

TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

(Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Reisebüro und Verkehr:

Strukturen. Leistungsangebote. Zusammenarbeit mit Hotelbetrieben.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung; Preispolitik; Absatzmethode.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen; touristische Werbemittel).

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing.

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen und der Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Tourismusinstitutionen große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre” und „Betriebspraktikum” wichtig.

8.

BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBLICHE

BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Gastgewerbliche Betriebe:

Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit, Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe. Personeller Aufbau; Entlohnung. Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen (Klassifizierung; Mindestausstattung).

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:

Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.

Beherbergungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.

Verpflegungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung; Verwahrungsvertrag.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt. Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat). Wirtschaftssektoren. Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Unternehmung:

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche; Standortwahl.

Leistungserstellung:

Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit, Rentabilität,

Produktivität.

Absatz:

Betriebliches Marketing.

Finanzierung und Investition:

Arten der Finanzierung, Finanzierungsgrundsätze.

Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität).

Unternehmensführung:

Grundsätze; Entscheidungsprozesse und Entscheidungsregeln; Zielsetzung; Planung; Aufbau- und Ablauforganisation; Kontrolle. Mitarbeiterführung; Humanisierung der Arbeitswelt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.

9.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung; Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation;

Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.

Erlösverbuchung im Gastgewerbe:

Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;

Personalverpflegung; Eigenverbrauch.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle der Lohnverrechnung. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (0,5 Wochenstunden):

Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Forderungsbewertung;

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Kostenrechnung:

Erlös- und Kostenrechnung, insbesondere Teilkostenrechnung und Kalkulation; Wareneinsatzkontrolle.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Organisation:

Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw).

Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

Das in der 1. Klasse grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.

Schularbeiten:

1.
    1. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten.
10.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (1 Wochenstunde):

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft. Datensicherheit, Datenschutz, Schutz

geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

2 einstündige Schularbeiten.

11.

TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa

200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich

formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen

Eingabemethoden erstellen und gestalten können;

und anwenden können;

Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und

mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

druckreifer Vorlagen erwerben;

nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten

Netzes zur Informationsbeschaffung;

einsetzen können;

nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

2.

Klasse:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E- Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

3.

Klasse

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

Scanner uä.) vertraut gemacht wird;

Zehnertastatur angehalten wird;

Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

1.

bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.

12.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Gewerbeordnung, Einteilung der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Grundzüge des Strafrechts.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

13.

ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.

Säure- und Basenhaushalt.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen

Behandlung von Lebensmitteln:

Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Küchenführung.

Im Sinne der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe sind die Beobachtung der Marktlage und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Küchenführung und -organisation” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

14.

KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Küchenorganisation:

Küchenbetriebe, Berufsbild des Kochs; Küchenbrigade.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Zubereitung:

Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren. Einfache Gerichte (einfache kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Grundsaucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Eiergerichte, Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, einfache kalte und warme Süßspeisen).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Küchenorganisation:

Warenangebot, Wareneinkauf, Warenlagerung und -verwaltung,

Warenverwertung.

Mengen- und Preiskalkulation.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgeleitete kalte und warme Saucen, kalte und warme Vorspeisen; Frühstücksbüffet; Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien, Haus- und Wildgeflügel, Wild; Süßwasser- und Seefische, Schalen- und Krustentiere; Feingemüse, Sättigungsbeilagen; Salate, Marinaden, Dressings; Käseverarbeitung; Speiseeisgerichte, kalte und warme Süßspeisen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering.

Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.

Zubereitung:

Mehrgängige Menüs, Bankettmenüs, Gemeinschaftsverpflegung; A-la-Carte-Gerichte, kalte und warme Buffets, Natur- und Vollwertküche, spezielle Kostformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. In diesem Sinne empfehlen sich

Aufgabenanalysen unter Berücksichtung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Themenbereiche.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Ernährung”, „Restaurant” und „Betriebspraktikum” wichtig.

Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.

15.

GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (1 Wochenstunde):

Alkoholfreie Getränke:

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

Alkoholische Getränke:

Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine

(Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);

Gefahren des Alkoholmißbrauchs.

Ausschankmethoden:

Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronisch gesteuerte Ausschankanlagen.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Alkoholische Getränke:

Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen); versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Die erworbenen Kenntnisse sind im Gegenstand „Restaurant” im Verkaufsgespräch umzusetzen. Detailinformationen über Herstellungsmethoden sind entbehrlich.

Der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, kommt Kontakten mit der Wirtschaft besondere Bedeutung zu.

16.

RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung. Umgangsformen und Tischsitten.

Inventar:

Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.

Service:

Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office). Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke;

Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;

einfaches Frühstücksservice, einfaches Getränkeservice).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Gästeberatung:

Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speisen- und Getränkekarten.

Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs; Aufbau und Gliederung von Speisen- und Getränkekarten für verschiedene Anlässe.

Verrechnung:

Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

Service:

Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe. Fertigkeiten (Servieren von verschiedenen Frühstücksarten; Etagenservice; Kaffeehausservice; gehobenes Getränkeservice; Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken einschließlich Verkaufsgespräch).

Servieren von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bar:

Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.

Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.

Gastronomische Veranstaltungen:

Table-d`hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).

Verrechnung:

Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit

EDV-Unterstützung.

Fertigkeiten:

Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung in der Praxis gastronomischer Betriebe.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Getränke” und „Küchenführung und -organisation” aus.

Jeder Schüler kann nur dann alle in der Bildungs- und Lehraufgabe verlangten Fertigkeiten erlernen, wenn er sowohl im Servierraum als auch im Lehrrestaurant und in der Lehrbar eingesetzt wird.

Einsätze bei gastronomischen Veranstaltungen lehren die Schüler, sich durch Übernahme von Teilaufgaben in den Arbeitsablauf eines gastronomischen Betriebes einzufügen.

17.

BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

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