Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

– sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;

– mit ausgewählten Werken der deutschsprachigen, insbesondere der österreichischen Literatur vertraut sein;

– Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;

– Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Charakterisieren, Diskutieren;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten.

Medien:

Arten und Funktionen.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Grammatische Strukturen.

2.

Klasse:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Kommentieren, Diskutieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten.

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand ausgewählter literarischer Beispiele.

Medien:

Kritische Analyse des Medienkonsums.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

3.

Klasse:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand ausgewählter literarischer Beispiele.

Medien:

Sprache der Medien.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

Schularbeiten:

1.–2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

3.2. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;

– aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;

– zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;

– Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;

– die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;

– über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;

– das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben und Methoden).

Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Entwicklungen von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Die Welt im 20. und 21. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung von Österreich.

Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch;

Genozide und Holocaust.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;

– den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;

– Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;

– die Bedeutung des Kur- und Gesundheitstourismus kennen;

– über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;

– über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus umsetzen können;

– für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen:

Zellbiologie, Mikrobiologie und Hygiene.

Gesundheitsvorsorge im Tourismus:

Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;

Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge;

Erste Hilfe.

Wellness, Gesundheit und Gesunderhaltung:

Ausgewählte Funktionen menschlicher Organsysteme;

Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern sowie Zivilisationserkrankungen (Suchtprävention; Stoffwechselerkrankungen; Essstörungen, Diabetes; Krebs; Psychohygiene);

Ergonomie;

Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes;

Besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Kuren; Wellness).

Ökologie unter Berücksichtigung touristischer Aspekte:

Grundbegriffe;

Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus; nachhaltiger Tourismus;

Spezielle Aspekte der Ökologie.

Genetik:

Grundbegriffe.

4.

TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– wesentliche topografische Elemente nationaler und internationaler Tourismusdestinationen kennen;

– geografische Informationen von Reisekatalogen und Reiseführern erläutern können;

– typische Angebote ausgewählter Destinationen kennen;

– die ökologische, wirtschaftliche und soziale Wechselwirkung zwischen touristischem Angebot und touristischer Nachfrage erkennen können;

– die Begrenztheit landschaftlicher Ressourcen in touristischen Destinationen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Physiogeografische und humangeografische Gliederungen der Regionen der Erde.

Die geografische Lage nationaler und internationaler Reiseziele.

Ausgewählte touristische Reisedestinationen.

Österreich.

4.2. TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen;

– die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;

– die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;

– die Methoden des Marketings kennen;

– die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;

– kundenorientiert denken können;

– im Verkaufsgespräch überzeugen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Tourismus:

System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus;

Voraussetzungen für das touristische Angebot (Natur, Nachhaltigkeit, Kultur); Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

Marketing:

Instrumente, Strategien, Ziele;

Marktforschung; touristische Quellmärkte;

Markenentwicklung.

3.

Klasse:

Reisebüro;

Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote;

Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business.

4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation hotel- und gastgewerblicher Betriebe kennen;

– unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung in Grundzügen kennen;

– die Grundsätze der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung sowie des Qualitätsmanagements anwenden können;

– Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen;

– den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen verstehen;

– sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;

– die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;

– ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;

– sich praxisgerecht bewerben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft;

Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.

Spezielle Dienstleistungsbetriebe:

Versicherung;

Banken.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Gastgewerbe (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung, Rechtsformen).

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.

2.

Klasse:

Organisation von Hotels und gastronomischen Betrieben (Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen; Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);

Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung, Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

3.

Klasse:

Unternehmen:

Gründung, Finanzierung und Investition;

Unternehmensführung (Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Projektmanagement, Kooperation und Konzentration);

Formen der Veranlagung.

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe, Ziele;

Wirtschaftsstruktur Österreichs.

4.4. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;

– die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Hotel- und Gastgewerbebetrieben durchführen können;

– für Hotel- und Gastgewerbebetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;

– die Systeme und Methoden der für Hotel- und Gastgewerbebetriebe spezifischen Kostenrechnung kennen;

– die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden in Grundzügen kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;

– die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen können;

– die Personalverrechnung unter Berücksichtigung hotel- und gastgewerblicher Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;

– die für den Hotel- und Gastgewerbebetrieb wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

Grundaufzeichnungen.

2.

Klasse:

Personalverrechnung:

Besonderheiten des Hotel- und Gastgewerbes;

Einfache Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Kostenrechnung im Hotel- und Gastgewerbe:

Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;

Kalkulationen.

3.

Klasse:

Jahresabschluss:

Einfache Beispiele der Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;

Jahresabschluss von Einzelunternehmen.

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben in Grundzügen.

Schularbeiten:

1.– 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;

– mit den in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffen aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis vertraut sein;

– über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Grundkenntnisse verfügen;

– für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;

– die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;

– die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Rechtsstruktur Österreichs:

Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;

Aufgaben des Staates;

Stufenbau der Rechtsordnung.

Österreichische Bundesverfassung.

Gesetzgebung.

Gerichtsbarkeit und Mediation.

Politische Willensbildung.

Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Internationale Organisationen;

Friedenssicherung.

Allgemeines Privatrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Arten der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus; Zugangsvoraussetzungen;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren in Grundzügen.

Vereinsrecht.

Insolvenzrecht:

Ausgleich; Konkurs.

Strafrecht.

5.

ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

5.1. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;

– die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;

– im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;

– die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;

– fachspezifische Software anwenden und Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung der Lebens- und Genussmittel.

Einkaufen, Bevorraten und Lagern.

Fertig- und Teilfertigprodukte in der Ernährung;

Lebensmittelzusatz- und Schadstoffe;

Behandlung und Konservierung von Lebensmitteln.

Produktionsformen.

Geltende Hygienerichtlinien.

Lebensmittelrecht.

Ernährungsverhalten;

Folgen von Fehlernährung;

Aktuelle Ernährungstrends.

Grundzüge der Diätetik.

5.2. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;

– Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;

– die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;

– Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;

– die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;

– in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;

– qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Berufsbild des Kochs.

Küchenbrigade.

Grundlagen der Küchenorganisation.

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.

Unfallverhütung und Brandschutz.

Einrichtung und Inventar.

Fachsprache.

Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten.

Kochtechnische Grundfertigkeiten.

Grundzubereitungsarten.

Grundteige und -massen.

Nationale Speisen. Frühstücksspeisen.

2.

Klasse

Einkauf und Lagerung.

Menüplanung.

Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung

saisonaler und regionaler Schwerpunkte.

Ausgewählte Zubereitungsarten.

Gemeinschaftsverpflegung.

Verwendung von Convenience-Produkten.

Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller

Technologien.

3.

Klasse:

Menüplanung.

Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung aktueller Trends.

Mehrgängige Speisefolgen zu verschiedenen Anlässen.

Innovative Kochtechniken.

Buffet, Bankett und Catering.

Küchenorganisation und Zeitmanagement.

5.3. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;

– die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;

– die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhältige Getränke.

Biere.

Grundzüge der Weinproduktion;

Weinbauland Österreich;

Ausgewählte internationale Weinbauländer.

Versetzte Weine.

Spirituosen.

Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– dem Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;

– den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;

– Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.

Unfallverhütung.

Tischkultur.

Gedeckarten.

Tischgestaltung.

Grundlagen der Serviceorganisation.

Servierarten und -systeme.

Inventar und Mise en place.

Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

Einfaches Frühstücksservice.

Menüservice.

Service von offenen Getränken.

2.

Klasse:

Speisen-, Menü- und Getränkekarten.

Wein- und erweitertes Getränkeservice.

Kaffeehauskultur.

Frühstücksbuffet und erweiterte Frühstücksformen.

Buffet, Bankett und Catering.

Tagungsbetreuung.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Ess- und Trinkgewohnheiten in verschiedenen Kulturen.

3.

Klasse:

Service von Spezialgerichten.

Tätigkeiten am Tisch des Gastes.

Menü- und à la carte Service.

Harmonie von Speisen und Getränken.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Tätigkeiten in der Bar.

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

Verrechnung mit dem Gast.

6.

BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;

– in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team Aufgaben durchführen können;

– aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse:

Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten.

Fachsprache.

Branchenübliche Software.

7.

BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine Klasse oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;

– die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;

– Aufgaben des Managements kennen;

– theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;

– Projekte durchführen und dokumentieren können;

– die Bedeutung des Aufbaues und der Nutzung von Netzwerken kennen;

– den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

HOTEL UND GASTRONOMIE

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Trends in der Hotellerie und Gastronomie.

Kooperationen in der Hotellerie.

Reservierungssysteme.

Instandhaltung und Umweltmanagement.

Veranstaltungsmanagement.

3.

Klasse:

Reservierungssysteme.

Qualitätsmanagement.

Unternehmensgründung und -übernahme.

Beschwerdemanagement.

Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

GASTRONOMIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ergänzend zur allgemeinen Bildungs- und Lehraufgabe der Ausbildungsschwerpunkte sollen die Schülerinnen und Schüler

– selbstständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Trends in der Gastronomie.

Instandhaltung und Umweltmanagement.

Systemgastronomie, Erlebnisgastronomie und Franchising.

Menüplanung und Zubereitung von Speisen unter besonderer Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und aktueller Trends.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

3.

Klasse:

Menüplanung und Zubereitung von Speisen unter besonderer Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und aktueller Trends.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

Qualitätsmanagement.

Personalorganisation und Dienstplangestaltung.

Berufliche Netzwerke.

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Fachpraktischer Schwerpunkt:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen.

Bei allen Schwerpunkten mit Ausnahme des fachpraktischen Schwerpunktes:

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;

– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;

– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;

– über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;

– sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;

– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevantenarbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw.. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Klassen- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 3 Z 2 idF BGBl. Nr. 664/1995)

Anlage 1E

```

```

TOURISMUSFACHSCHULE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
    1. Summe gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 3 3 3 9 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 3 3 3 9 (I)

```

```

4.

Zweite lebende Fremdsprache *3) . 3 3 3 9 (I)

```

```

5.

Geschichte und Kultur ........... 2 2 - 4 III

```

```

6.

Tourismusgeographie ............. 2 2 2 6 III

```

```

7.

Tourismus und Marketing ......... - 2 3 5 II

```

```

8.

Betriebs- und Volkswirtschaft ... 3 3 3 9 II

```

```

9.

Verkehr und Reisebüro ........... - 2 2 4 III

```

```

10.

Rechnungswesen *1) .............. 3 3 3 9 I

```

```

11.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - 1 I

```

```

12.

Textverarbeitung *1) ............ 3 2 2 7 III

```

```

13.

Politische Bildung und Recht .... - 2 2 4 III

```

```

14.

Küchenführung und

```

-organisation *1) ............... 4 - - 4 IV

```

15.

Restaurant *1) .................. 3 - - 3 IV

```

```

16.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und touristisches

Projektmanagement *1) ........... - 2 2 4 I

```

17.

Leibesübungen und

```

sportliche Animation ............ 2 2 2 6 IVa

```

```

34 33 32 99

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) 4 4 4 12

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *3) ............ I

Allgemeinbildendes Seminar .......... III

Fachtheoretisches Seminar ........... III

Praxisseminar ....................... IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt ... 38 37 36 111

```

```

B. Pflichtpraktika

16 Wochen vor Eintritt in die dritte Klasse.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Soweit dafür keine autonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V

Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine autonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Deutsch ............................. (2) (2) (2) (6) (I)

Englisch ............................ (2) (2) (2) (6) (I)

Zweite lebende Fremdsprache ......... (2) (2) (2) (6) (I)

Rechnungswesen *1) .................. (2) (2) (2) (6) I

Textverarbeitung *1) ................ (2) (2) (2) (6) III

```

```

*1) Mit Computerunterstützung

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Tourismusfachschule hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere in Reisebüros und touristischen Organisationen, sowie auch in anderen Dienstleitungsbereichen befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen und tourismuswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem auch im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Probleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen und der Umwelt herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem und selbständigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in mulitkulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmungen der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Klassen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde zu erfolgen.

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF

DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

2.

Klasse:

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

3.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung und fachspezifische Texte). Informationsquellen (Werke, Institutionen;

Bibliotheksnutzung).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Standardsituationen in Hotels und anderen Tourismusbetrieben.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2.

Klasse:

Elementare Sachverhalte in den verschiedenen Betriebsformen und Bereichen der Hotellerie und Gastronomie, der Reisebüros und anderer Freizeiteinrichtungen. Einfacher Gästeschriftverkehr.

Kulturkundliches aus den englischsprachigen Ländern.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich als Tourismusland. Stellenbewerbung. Standardformen der Korrespondenz in Tourismus- und Freitzeitbetrieben.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2.

Klasse:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Klasse:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

5.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich

Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung).

Wissenschaft, Technik, Kultur.

Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).

Entwicklungen in Österreich.

2.

Klasse:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd- Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor (Tourismustendenzen der Gegenwart, Kulturtourismus).

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen (Soziologische, freizeitpädagogische, psychologische sowie ökologische Aspekte der Kulturtouristik. Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen).

6.

TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Orientierung auf der Erde. Kartenkunde.

Kulturerdteile.

Geofaktoren: Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen, Klima und Wetter.

Außereuropäische Reiseländer:

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung; Tourismuszonen.

Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus); natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus; nationale und internationale Reisewege; touristische Verkehrsträger.

2.

Klasse:

Natur- und Kulturgeographie Europas:

Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.

Europäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung.

Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturänderungen, touristische Grunddaten). Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.

7.

TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik.

Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung.

Preispolitik; Absatzmethode.

3.

Klasse:

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel). Medienauswahl.

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing.

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Marketing für touristische Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen).

Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots).

Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr.

Beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives).

Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).

Neue Freizeittrends:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;

Themenparks.

Tourismuspolitik:

Ziele, Träger, Maßnahmen.

8.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen, Haushalte, Staat).

Wirtschaftssektoren.

Betriebe der Tourismuswirtschaft.

Gastgewerbliche Betriebe (Leistungen, Personeller Aufbau, Abteilungen).

Verpflegungsabteilung (Lager, Küche, Absatz).

Beherbergungs- und kaufmännische Abteilung von Hotels.

Tourismusbüro (Leistungen, Betriebsmittel, Mitarbeiter).

Personalbereich:

Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den Mitarbeitern, Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

2.

Klasse:

Geschäftsbeziehungen der Tourismusbetriebe: mit dem Gast, mit Lieferanten, mit Reisebüros, mit Banken und Behörden. Schriftverkehr.

Kaufvertrag.

Zahlungsverkehr.

Unternehmung:

Rechtliche Grundlagen, Unternehmensgründung (Gegenstand, Umfang, Standort und Wahl der Rechtsform).

Personalwirtschaft:

Prinzipien, Führungsstile, Stellenbeschreibung.

Österreichische Hotelvertragsbedingungen.

3.

Klasse:

Finanzierung und Investition:

Arten der Finanzierung, Finanzierungsgrundsätze.

Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung.

Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität).

Unternehmensführung:

Bereiche, Managementkonzeptionen, Aufbau- und Ablauforganisation, Controlling.

Wirtschaftliche Konzentrations- und Kooperationsformen.

Wirtschaftsmodelle.

Der Preis:

Preisbildung, Funktionen.

Die Güterverteilung:

Funktionen und Verwendung des Einkommens (Konsum, Sparen, Investition). Einkommensverteilung.

Aktuelle wirtschaftspolitische Probleme (unter besonderer Berücksichtigung der Fremdenverkehrspolitik).

Internationale Wirtschaftsgemeinschaften.

9.

VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Reisebüro:

Betriebsformen, Unternehmungen, Organisationen, Rechtsgrundlagen.

Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen:

Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.

Luftverkehr:

Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisation.

Schiffsverkehr:

Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr

(Formen, Unternehmungen, Routen).

Fahrpläne und Tarife.

EDV-unterstützte Übungen:

Zu den Bereichen der 2. Klasse.

3.

Klasse:

Reisebüro:

Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung);

Pauschalreiserichtlinien der EU.

Straßenverkehr:

Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).

Rechtsvorschriften.

Eisenbahn:

Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen

Österreichs. Angebote für den Tourismus.

Österreichisches Verkehrswesen:

Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.

Marketing von Verkehrsunternehmungen.

EDV-unterstützte Übungen:

Zu den Bereichen der dritten Klasse.

10.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung; Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation;

Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

2.

Klasse:

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung in Tourismusbetrieben:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Tourismus.

Erlösverbuchung:

Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;

Personalverpflegung; Eigenverbrauch.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle der Lohnverrechnung. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in Tourismusbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

3.

Klasse:

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Forderungsbewertung;

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Kostenrechnung:

Erlös- und Kostenrechnung, insbesondere Teilkostenrechnung und Kalkulation; Wareneinsatzkontrolle.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Organisation:

Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren; Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung; Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

Schularbeiten:

1.

bis 3. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten.

11.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Zwei einstündige Schularbeiten.

12.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Insbesondere soll er

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Verkehrsschrift unter Einbeziehung der wichtigsten praxisgemäßen Kürzel und Kürzungen der Eilschrift.

Büroorganisation: Ablage, Kopieren, Postbearbeitung.

2.

Klasse:

Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes.

Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes: Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr.

Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute. Arbeiten mit dem Diktiergerät.

Einsatz der Kurzschrift für die Erstellung praxisgemäßer Schriftstücke.

Büroorganisation: Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation.

3.

Klasse:

Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken.

Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing).

Serienbrieffunktion mit Selektionen.

Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender

Software (Desktop Publishing).

Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen, uä.).

Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.

Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation: Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und -kommunikation.

Schularbeiten:

1.

bis 3. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten.

13.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

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