Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 12. Juni 1986 über die Lehrverpflichtung der Lehrer an höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten und an der Forstfachschule (6. Land- und forstwirtschaftliche Lehrverpflichtungs-Verordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1986-07-18
Status Aufgehoben · 1992-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Außerkrafttreten: mit Ablauf des Schuljahres 1991/92

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister im Bundeskanzleramt und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Folgende Unterrichtsgegenstände an den höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten und an der Forstfachschule werden in die Lehrverpflichtungsgruppe V a eingereiht:

Forstliche Arbeitstechnik und Arbeitslehre - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Forstwirtschaft

Gartenbau - Praktischer Unterricht, Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaftliche Frauenberufe

Haus - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe

Kellerwirtschaft - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Wein- und Obstbau

Kochen und Küchenführung - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe

Landwirtschaft - Praktischer Unterricht, Fachrichtungen Allgemeine Landwirtschaft, Alpenländische Landwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaftliche Frauenberufe

Nähen und Handarbeiten - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe

Obstbau - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Wein- und Obstbau

Obst- und Gemüseverwertung - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Wein- und Obstbau

Praktischer Unterricht in den Fachgegenständen Waldbau, Forsttechnik und Baukunde, Arbeitstechnik, Meßkunde und Holzverwertung, Forstschutz, Wildkunde und Jagdbetrieb an der Forstfachschule

Waldbau - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Forstwirtschaft

Weinbau - Praktischer Unterricht, Fachrichtung Wein- und Obstbau

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.