Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 16. Juni 1986 über den Lehrplan der Vorbereitungslehrgänge für Absolventen der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 271/1985, insbesondere dessen §§ 6 und 131d Abs. 2, wird verordnet:
Für die Vorbereitungslehrgänge für Absolventen der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, werden die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 dieses Bundesgesetzes erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1986, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Feber 1987 in Kraft und hinsichtlich des 1. Semesters mit 15. Feber 1992, hinsichtlich des 2. Semesters mit 15. Juli 1992 außer Kraft.
Artikel IV
Die in der Anlage unter Abschnitt III, Unterabschnitt A, im Pflichtgegenstand Religion wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
Anlage
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I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang Personen mit der Befähigungsprüfung für Arbeitslehrerinnen auf das Lehramtsstudium an der Pädagogischen Akademie vorzubereiten.
Der Pflichtgegenstand „Humanwissenschaften'' soll berufsrelevante Einsichten in die möglichen Bereiche der angestrebten Lehrtätigkeit vermitteln und auch eine Hilfestellung für die Wahl des Studienganges an der Pädagogischen Akademie (Studiengang für das Lehramt an Volksschulen, Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Lehrgängen; Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen) bieten.
Die Pflichtgegenstände „Deutsch'' und „Mathematik'' sollen Grundkenntnisse vermitteln, die für eine didaktische Umsetzung in allen Schularten erforderlich sind. Ein „Erweiterter Unterricht'' aus einem dieser Pflichtgegenstände soll an jenes Niveau heranführen, das für das Studium eines Ersten Wahlpflichtfaches im Rahmen des Studienganges für das Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen Voraussetzung ist. Der Freigegenstand „Lebende Fremdsprache'' soll ebenfalls diesem Zweck dienen.
Im Hinblick darauf, daß der naturwissenschaftliche Bereich im Lehrplan der Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen nur in begrenztem Maße enthalten war, verlangt der Vorbereitungslehrgang im Rahmen der Pflichtgegenstände „Biologie und Umweltkunde'', „Physik'', „Chemie'' die Behandlung bestimmter Inhalte, die für die Studienveranstaltung „Sachunterricht'' im Rahmen des Studienganges für das Lehramt an Volksschulen als Voraussetzung anzusehen sind, aber auch eine Grundlage für einschlägige Studien im Rahmen einiger Zweiter Wahlpflichtfächer des Studienganges für das Lehramt an Hauptschulen bzw. an Polytechnischen Lehrgängen darstellen.
B. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Für das Lehren im Vorbereitungslehrgang sind folgende didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Berufsorientierung:
Theorie-Praxis-Bezug:
Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes:
Kooperation und Kommunikation der Lehrenden:
Orientierung an einem demokratischen Verhaltensmodell:
Berücksichtigung verschiedener Studienweisen:
Arten und Gliederung der Studienveranstaltungen:
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Art der Semester- Lehrver-
Pflichtgegenstände Studienver- wochen- pflichtungs-
anstaltung stunden gruppe
I II Summe
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Religion ................... 2 2 4 (III)
Humanwissenschaften ........ V/S 2 2 4 II
Deutsch .................... S/Ü 4 4 8 (I)
Mathematik ................. S/Ü 4 4 8 (II)
Biologie und Umweltkunde ... S/Ü 2 2 4 III
Physik ..................... S/Ü 2 2 4 (III)
Chemie ..................... S/Ü 1 1 2 (III)
Erweiterter Unterricht
alternativ:
Deutsch .................... V/S/Ü 2 2 4 (I)
Mathematik ................. (II)
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19 19 38
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Freigegenstand
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Lebende Fremdsprache ....... S/Ü 4 4 8 (I)
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
RELIGION
(wird gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes
bekanntgemacht)
Katholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht soll aufbauend auf den Inhalten des Religionsunterrichtes an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen und vorbereitend auf die religionspädagogische Ausbildung an der Pädagogischen Akademie zur Reflexion der eigenen religiösen Sozialisation und der sich aus ihr ergebenden Probleme anregen und entsprechende Hilfestellungen leisten. Darüber hinaus soll eine erste Einführung in die religiöse Dimension des zukünftigen erweiterten Berufsfeldes erfolgen.
Lehrstoff:
Religion im Leben des Menschen
- Unterschiedliche Erfahrungen mit Religion
- Religion und Weltanschauung
- Gesellschaftliche Erscheinungsformen des Religiösen (Institutionen, Fehlformen, Entwicklungen)
Christus und die Christen
- Das Lebenswissen Jesu
- Heilserfahrung heute
- Weltverantwortung aus Heilserfahrung
Religiöse Erziehung als Hilfe zur Menschwerdung
- Reife Religiosität in reifer Persönlichkeit
- Religiöse Grundvollzüge
- Wege religiöser Sozialisation
Didaktische Grundsätze:
Neben den in den allgemeinen didaktischen Grundsätzen aufgezählten anthropologischen und schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien, nimmt der Religionsunterricht insbesondere folgende theologische Unterrichtsprinzipien wahr:
Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung.
Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens.
Das Prinzip der eschatologischen Dimension.
Das Prinzip der ökumenischen Dimension.
Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufbauend auf den Ertrag des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen soll im Fach „Evangelische Religion'' die berufsbezogene Befähigung erworben werden, Evangelische Religionspädagogik an der Pädagogischen Akademie zu studieren.
Dazu ist die Einsicht in die Prozeßhaftigkeit des bereits vorhandenen Wissensgutes zu wecken und die Fertigkeit zum selbständigen Bildungserwerb zu erweitern.
Schwerpunkte und Themenbereiche des Lehrstoffes:
Semester:
Grundfragen Christlicher Erziehung - die religiöse Formung der Familie und Gesellschaft.
Einführung in die Grundfragen der Religionspsychologie und Religionssoziologie.
Einführung in die religionspädagogischen Aspekte des bereits erworbenen Wissensgutes.
Übende Einsicht in die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung.
Erschließung der Eigenart evangelischer Kirchlichkeit und ihr Beitrag zur mitverantwortlichen Teilnahme an den Prozessen der Schule und der Schulentwicklung.
Semester:
Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche.
Der Beitrag der Evangelischen Glaubenslehre und Ethik zu einer kritischen Erziehungs- und Unterrichtspraxis im Zusammenhang mit der Wichtigkeit der Rechtfertigungslehre für die Persönlichkeitsentwicklung des mündigen Menschen.
Begegnung mit religiöser Wirklichkeit und der Religionskritik.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß die Modellhaftigkeit der Lernprozesse für das Studium an der Pädagogischen Akademie, sowie für die spätere kompetente berufliche Tätigkeit, im Vordergrund steht.
Gruppenarbeit und selbständiges Studieren werden daher neben der Lehrerinformation breiten Raum einnehmen müssen.
HUMANWISSENSCHAFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Reflexion und Aufarbeitung der bisherigen schulischen und didaktischen Erfahrungen aus erziehungswissenschaftlicher, unterrichtswissenschaftlicher, psychologischer und soziologischer Sicht; Kennenlernen einführender humanwissenschaftlicher Fachliteratur; Vertrautmachen mit Grundbegriffen des Erziehungs- und Unterrichtswesens.
Lehrstoff:
Prozesse und Institutionen der primären und sekundären Sozialisation.
Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung des Vorschulkindes und des Schulkindes.
Grundlegende Bedingungen für Erziehung und Unterricht. Struktur des österreichischen Bildungssystems.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführung zu Sicherheit und zu Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache; Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik sowie eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit; Auseinandersetzung mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart in der Studienveranstaltung und durch weiterführende selbständige Beschäftigung.
Lehrstoff:
Mündliche Sprachverwendung:
Sprechen als kommunikativer Vorgang. Sprachliche und nichtsprachliche Mittel der Kommunikation. Erproben von Gesprächsformen zu aktuellen, insbesondere berufsbezogenen Themen. Referate über selbstgewählte oder vorgegebene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Dichtung, Presse, Film, Fernsehen, Hörfunk). Sprechübungen unter besonderer Berücksichtigung der Artikulation und der Stimmführung.
Schriftliche Sprachverwendung:
Übungen zum Verfassen von Texten unter Berücksichtigung der Kommunikationsfaktoren (Adressat, Intention, Situation, Medium) an ausgewählten Beispielen. Kürzen, Erweitern und Zusammenfassen vorgegebener Texte; Gliederungsübungen. Übungen zum Gestalten einer Facharbeit. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen. Hinführen zu Genauigkeit. Anschaulichkeit und Angemessenheit des Ausdrucks.
Sprach- und Stilkunde:
Lexikalische und grammatische Mittel des Ausdrucks; ihre Anwendung in situativen und gedanklichen Zusammenhängen. Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes; Übungen zu Grammatik und Rechtschreibung. Einblicke in den Zusammenhang von Sprachgebrauch, Denken und Handeln. Übungen zur Satzlehre mit besonderer Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Lektüre und Textbetrachtung:
Weckung und Förderung des literarischen Interesses anhand geeigneter Texte. Orientierung über Strömungen, Tendenzen und Erscheinungsformen zeitgenössischer Literatur. Grundbegriffe der Poetik anhand von Beispielen.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen aus lebensnahen Bereichen; Schulung des Abstraktionsvermögens und Förderung der Fähigkeit, mathematische Probleme exakt zu formulieren und sprachlich auszudrücken; Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Mengenlehre.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Mengenlehre; Menge, Mengenvergleich; Rechnen mit Mengen.
Zahlenmengen (Überblick). Rechnen in den vorhandenen Zahlenmengen. Grundrechnungsarten; Rechnen mit positiven und negativen Zahlen; Rechnen mit Brüchen, Dezimalzahlen, Doppelbrüche, Potenzen, Wurzeln.
Direkte und indirekte Proportionalität (Schlußrechnungen). Prozentrechnung (Zinsrechnung).
Terme und Termumformungen, Rechnen mit Polynomen (Formeln); Rechnen mit Potenzen; Bruchterme.
Gleichungen (1 Variable), Bruchgleichungen, Textaufgaben, Ungleichungen (1 Variable); Textaufgaben mit Ungleichungen. Lineare Funktion.
Lineare Gleichungssysteme (2 Variable); Lösungsmethoden - rechnerisch und graphisch; mit Textbeispielen.
Grundbegriffe der Geometrie: Punkt, Ebene, Gerade, Halbgerade,
Strecke, Längenmessung.
Winkel; Winkelmessung.
Dreieck, Konstruktion, Einteilung, merkwürdige Punkte,
Flächeninhaltsbesprechung, Kongruenzsätze.
Satzgruppe des Pythagoras; Pythagoräischer Lehrsatz mit Anwendungen; Höhen- und Kathetensatz; Wurzelkonstruktionen. Vierecke, allgemeines Viereck, Parallelogramm, Deltoid, Trapez, Rechteck, Quadrat; Konstruktionen; Berechnungen. Regelmäßige Vielecke; Drei-, Sechs- und Achteck; Fünf- und Zehneck. Kreis; Kreis und Gerade, Kreisteile; Lage von zwei Kreisen; Berechnung des Kreises und der Kreisteile (Umfang, Flächeninhalt, Bogenlänge, Kreissektor, Kreiszahl).
Körper; Darstellung von Körpern (Normal- und Schrägriß); Behandlung der wichtigsten Körperformen: Prismen, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel, Berechnung von Volumen und Oberfläche.
Beschreibende Statistik; absolute und relative Häufigkeit; Histogramme; Mittelwert und Streuung.
Algebraische Gleichungen:
Quadratische Gleichungen (Lösungsformel, Vietascher Wurzelsatz, graphische Lösungsmethoden).
Algebraische Gleichungen 3. Grades (Abspalten von Linearfaktoren).
Funktionenlehre:
Begriff der Funktion und Umkehrfunktion; Ganzrationale Funktionen;
Gebrochen rationale Funktionen; Exponentialfunktionen;
Logarithmische Funktionen;
Goniometrische Funktionen.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt; Weckung des Verständnisses für die Individualität des Menschen und sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur; grundlegende Informationen über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und Schulung des kritischen Beobachtens; Vertrautmachen mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Botanik - Zoologie:
Die Zelle als Baustein aller Lebewesen; Einzellige Tiere (Urtiere), Einzellige Pflanzen (Algen), Zelle - Gewebe - Organe - Organismen.
Mehrzellige Pflanzen: Algen, Pilze, Moospflanzen, Farnpflanzen, Samenpflanzen.
Bau und Funktion von Sproßachse, Laubblatt, Wurzel. Stoff- und Energiewechsel der Pflanze.
Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige heimische Vertreter.
Belastbarkeit der Ökosysteme; Störungen des biologischen Gleichgewichts und Möglichkeiten der Abhilfe.
Ökologische Systemzusammenhänge anhand heimischer Lebensräume:
Nahrungs- und Stoffkreisläufe. Wald (Laub-Nadel-Mischwald); Eingriffe in das Ökosystem, „Saurer Regen'', Funktion des Waldes.
Haus und Garten (Hege und Förderung gefährdeter Tiere und Pflanzen in naturnahen Gärten).
Wiesen und Felder (Konventioneller und biologischer Landbau). Heimische Gewässer und Feuchtbiotope; Biotop- und Landschaftsschutz. Hochgebirge.
Geologie:
Aufbau der Erde. Gebirgsbildung. Vulkane, Erdbeben. Gesteine der engeren Heimat und deren mineralogische Zusammensetzung. Kreislauf der Gesteinsbildung. Bodenbildung, Bodennutzung.
Zusammenhang zwischen Umweltbedingungen, Entstehung und Entwicklung der Lebewesen.
Veränderungen der körperlichen Eigenschaften, Anpassung, Auslese, Evolution. Stufen der Evolution zum Menschen der Gegenwart. Grundlagen der Vererbungslehre.
Vom Menschen beeinflußte Entwicklungsprozesse (Nutztiere, Nutzpflanzen).
Humanbiologie:
Organsysteme des Menschen und deren Zusammenspiel: Bewegungs- und Stützorgane und ihre Funktion; Stoff- und Energiewechsel; Sinnesfunktionen; Nervenfunktionen; Fortpflanzung und Embryonalentwicklung.
Körperliche und geistige Reife unter besonderer Berücksichtigung des Kindes- und Jugendalters. Medikamenten-, Drogen- und Genußmittelmißbrauch.
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik; Erkennung der Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild und ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften; Einführung in das Experimentieren als Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen. Die Experimente sollen soweit als möglich nicht nur in der Demonstration, sondern selbständig ausgeführt werden.
Lehrstoff:
Mechanik:
Trägheit. Die Kraft als Änderung des Bewegungszustandes. Einheit der Kraft, Kraftmesser. Drehmoment, Hebelgesetz. Praxisbezug:
einfache Maschinen.
Arbeit, Energie, Impuls.
Wärmelehre:
Wärmedehnung. Das Prinzip der Temperaturmessung.
Arten der Wärmeübertragung. Praxisbezug: Wärmedämmung.
Wärmemenge als Form von Energie. Funktionsweise von Wärmekraftmaschinen.
Ergänzung: Funktionsweisen von Sonnenkollektor und Wärmepumpe.
Wasserkraft als Energieträger.
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