Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 11. Juli 1986 über den Lehrplan des Lehrganges für Behindertenarbeit für Berufstätige; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1986-09-19
Status Aufgehoben · 2001-11-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 371/1986, insbesondere dessen §§ 6 und 63a, wird verordnet:

Für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.

Artikel II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 224/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, werden jene Unterrichtsgegenstände, die nicht in den Anlagen 1 bis 6 dieses Bundesgesetzes enthalten sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen eingestuft. Bei Gegenständen, die durch das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Artikel III

Bekanntmachung

Die in der Anlage unter Abschnitt IV wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.

Anlage

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LEHRGANG FÜR BEHINDERTENARBEIT FÜR BERUFSTÄTIGE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

Gesamtstundenanzahl:

Die Gesamtstundenanzahl des Lehrganges beträgt 504 Unterrichtsstunden. Hinzu kommen 500 Arbeitsstunden im Pflichtpraktikum, das an verschiedenen Praxisstätten zu absolvieren ist.

Stundenausmaß:

Das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände lautet wie folgt:

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Lehrver-

Stunden- pflich-

Pflichtgegenstände ausmaß tungs-

gruppe

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Religion ........................................ 36 (III)

Behindertenpädagogik ............................ 36 III

Soziologie ...................................... 36 II

Psychologie des behinderten Menschen ............ 36 III

Medizinische Grundlagen der Behindertenarbeit ... 48 III

Psychopathologische Aspekte der Behinderung ..... 24 III

Spezielle Rechtskunde ........................... 12 III

Soziale Gruppenarbeit ........................... 36 IV

Methodisch-didaktische Grundlagen der

Behindertenarbeit ............................. 72 III

Einführung in die Bewegungserziehung und

musikalisch-rhythmische Erziehung ............. 24 IV a

Einführung in die Sprachtherapie ................ 18 IV b

Einführung in die

Beschäftigungstherapie/Werkerziehung .......... 18 IV a

Spezielle Berufskunde ........................... 24 III

Seminar für Freizeitpädagogik und Sport ......... 12 IV a

Praxisbesprechung ............................... 72 V

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Gesamtstundenzahl ............................... 504

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Pflichtpraktikum ................................ 500

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Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete ............................ 72 (I-VI)

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Die lehrplanmäßige Stundenzahl ist auf einen Zeitraum von mindestens einem und höchstens zwei Schuljahren aufzuteilen. Hiebei kann der Unterricht in Blockform stattfinden bzw. auf einzelne Wochentage oder Abende konzentriert werden.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige hat im Sinne des § 63a des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf § 2 dieses Gesetzes eine berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene zu vermitteln, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig sind.

Ziel der Ausbildung ist die Mithilfe bei der Entwicklung, Wiedererlangung und Erhaltung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten behinderter Menschen sowie ihrer Leistungs- und Verhaltensmöglichkeiten.

Durch kritische Reflexion und Aufarbeitung der Praxis soll eine fundierte fachliche und menschliche Kompetenz für verantwortungsbewußtes Arbeiten mit Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Der Absolvent soll befähigt werden, Menschen mit Behinderungen in ihrer Alltagsbewältigung zu unterstützen und deren Entwicklung zur Selbständigkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern.

In Tagesheimstätten und Werkstätten für geistig- und mehrfachbehinderte Menschen und in ähnlichen Einrichtungen sowie in Wohnheimen und Familien soll der Absolvent vorwiegend praktische Hilfe leisten und durch Erziehung, Förderung, Betreuung und Pflege zur ganzheitlichen Entfaltung von Menschen mit Behinderungen beitragen.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Im Lehrgang für Behindertenarbeit hat der Unterricht von der praktischen Erfahrungssituation der Teilnehmer auszugehen. Das Schwergewicht liegt neben der Wissensvermittlung auf dem exemplarischen Lernen anhand von Falldemonstrationen und Fallbesprechungen unter Zuhilfenahme verschiedener Unterrichtsmedien.

Die Lehrgangsteilnehmer sollen zu eigenständigem Erarbeiten von Lerninhalten und zum Austausch praktischer Erfahrungen angehalten werden. In den praxisbezogenen Abschnitten ist der Lehrstoff in der Weise zu erarbeiten, daß die Beobachtungsfähigkeit und die Sensibilität der Teilnehmer für ihr eigenes Verhalten geschult wird. Dazu gehört auch die Einführung in die jeweilige Fachliteratur.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat das mitgebrachte Wissen und die Lebenserfahrung der Lehrgangsteilnehmer zu ergänzen und grundsätzliche Fragen, die die menschliche Existenz betreffen, zu erörtern. Weiters ist ein biblisch-theologisches Verständnis vom Wert des Menschen vor Gott zu erarbeiten, um damit die Grundeinstellung des Christen zum Schwachen und Behinderten hervorzuheben.

Lehrstoff:

Im Rahmen der Ergänzung des Wissens und der Erkenntnisse sind in Themenkreisen Fragen der menschlichen Existenz (Gott, Mensch, Christsein) vor allem anhand von ausgewählten biblischen Texten zu erarbeiten. Im Anschluß an diese grundsätzlichen Abklärungen sind in religionspädagogischer Hinsicht biblische Texte in ausgewählter Weise zu erarbeiten, um anhand dieser Beispiele verkündigendes Erzählen einzuüben. Weiters sind die verschiedenen religionspädagogischen Ansätze aufzuarbeiten und konkrete Beispiele aus dem Alltag zu besprechen (Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel ...).

Im Anschluß an Grundfragen des Lebens in christlicher Sicht sind auch Fragen der Ethik für Menschen mit Behinderung zu behandeln (Frage nach dem Leid und der Behinderung; Liebe und Beziehung der Behinderten ua.).

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter größtmöglicher Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Lehrgangsteilnehmer zu erarbeiten. Ein besonderes Schwergewicht ist auf die Reflexion der Motivation für die Tätigkeit mit behinderten Menschen zu legen. Der Unterricht soll möglichst in Blockform abgehalten werden, um die Bereitschaft der Teilnehmer zur Beteiligung am Gespräch über Themen der Religion und der Ethik zu fördern.

b)

EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das biblisch-theologische Verständnis vom Wert des Menschen vor Gott ist für eine verantwortliche und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind und Jugendlichen zu erarbeiten. Die Möglichkeiten intellektueller Aufnahmefähigkeiten der behinderten Kinder und Jugendlichen für biblische Aussagen sind zu beachten und Wege zur intuitiven Begegnung mit dem Heilsangebot der christlichen Botschaft zu suchen.

Lehrstoff:

Exegese ausgewählter Texte, durch welche die Verantwortung für die behinderten Kinder und Jugendlichen geweckt und gestärkt sowie ihnen das Gefühl der Geborgenheit und des Verständnisses in der Gemeinde Jesu Christi vermittelt werden kann. Umsetzung biblischer Texte in eine der Behinderung entsprechenden Form der Verkündigung.

In Querverbindungen zu den „Methodisch-didaktischen Grundlagen der Behindertenarbeit'' Anregung zu einer behinderungsspezifischen Religionspädagogik. Einübung des Frömmigkeitsvollzuges als Begegnung mit der Heilswirklichkeit: Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel; liturgisches Handeln; Basteln, Malen, szenische Darstellung biblischer Inhalte.

Didaktische Grundsätze:

Es wird die besondere Aufgabe sein, den Menschen, die bereit sind, mit behinderten Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, im Gegensatz zu der in der Gesellschaft verbreiteten Ablehnung und Verständnislosigkeit, die Gewißheit für ihren beruflichen Auftrag zu geben und sie zu befähigen, nicht nur den Kindern und Jugendlichen, sondern auch deren Eltern vom Evangelium her seelsorgerliche Hilfe zu leisten. Die intellektuelle Belehrung wird je nach dem Behinderungsgrad in den Hintergrund zu treten haben. Vielmehr wird religiöse Erziehung in besonderer Weise ein freudiges Vorleben und ein Hineinnehmen in geistliches Leben bedeuten müssen, durch das die Kinder und Jugendlichen angesteckt werden zur Gewißheit, „daß ich einen Heiland habe''. Der Erzieher wird hier in besonderer Weise nach seiner eigenen Frömmigkeit, seinem geistlichen Leben und seiner aktiven Gliedschaft in der Gemeinde Jesu Christi gefragt.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

BEHINDERTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erarbeitung grundsätzlicher Aussagen der allgemeinen Pädagogik als Voraussetzung der Sonder- und Heilpädagogik. Dem Lehrgangsteilnehmer soll verdeutlicht werden, daß Pädagogik für Menschen mit Behinderung sich auf deren Bildung in allen Lebensaltern und entsprechenden Einrichtungen erstreckt.

Der Teilnehmer soll weiters befähigt werden, die Zusammenhänge in bzw. zwischen den Bereichen der Pflege und Betreuung, der Führung (Erziehung) und der Bildung zu erkennen.

Lehrstoff:

Einblick in die Fragestellungen der allgemeinen Pädagogik.

Anthropologische Grundlagen (Menschenbild, Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung).

Geschichte der Heil- bzw. Sonderpädagogik.

Ziele der Erziehung bei behinderten Menschen einschließlich

Sexualerziehung.

Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen zwischen dem einzelnen behinderten Menschen und seiner jeweiligen Lebenssituation sowie den Bezugspersonen.

Aktuelle Erkenntnisse der Sozialisationsforschung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

SOZIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertrautmachen mit soziologischem Denken anhand der eigenen Lebens- und Arbeitssituation unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftlicher Randgruppen (behinderte Menschen).

Anwendung soziologischen Denkens besonders im Hinblick auf das Zusammenleben in sozialen Institutionen (Heimen) und deren spezifische Auswirkungen auf den einzelnen.

Lehrstoff:

Soziales Handeln und der Mensch:

Die sozio-kulturelle Persönlichkeit; soziales Handeln;

Einstellungen und Haltungen, Werte und Wertorientierungen, speziell in bezug auf Behinderung;

soziale Identität (Kategorien, Aggregate, Position, Status, Rolle), insbesondere im Hinblick auf Betreuer behinderter Menschen.

Soziales Handeln und soziale Prozesse:

Interaktion, Kooperation und Opposition; Anpassung;

Integration (Sozialisation); Differenzierung (soziale Schichtung, Machtdifferenzierung) bei besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung.

Soziales Handeln und Organisation:

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Schwerpunkt: Fremd- und Selbstbeobachtung der Teilnehmer in ihrer spezifischen Umwelt und Arbeitssituation.

PSYCHOLOGIE DES BEHINDERTEN MENSCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die Auseinandersetzung mit praxisorientierten Aussagen der Entwicklungspsychologie und der klinischen Psychologie sind die Lehrgangsteilnehmer zu befähigen, die Situation des einzelnen und der Gruppe unter psychologischen Aspekten zu sehen, die Ergebnisse der Psychologie nach ihrer Anwendbarkeit für die Praxis einzusetzen, eigenes Berufsverhalten zu reflektieren und mit Psychologen zu kooperieren.

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsverzögerungen im sensorischen, motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich und deren Auswirkungen für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Gründe und Folgen von Sekundärbehinderungen.

Wichtige diagnostische und therapeutische Verfahren der Psychologie.

Heilpädagogische, tiefenpsychologische und verhaltensmodifikatorische Methoden unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendbarkeit sowohl in der Behindertengruppe als auch im Rahmen einer mehrdimensionalen Entwicklungsförderung.

Problematik von Familien mit behinderten Angehörigen. Gesprächsführung in der Beratung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERTENARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in krankhafte Veränderungen und Vorgänge im menschlichen Körper. Einblick in Vererbung und Entwicklung. Vermittlung einer sachlichen Einstellung gegenüber organischen Phänomenen. Erkennen von Erkrankungen und Störungen.

Schulung des diesbezüglichen Verantwortungsbewußtseins. Befähigung zur Durchführung der Ersten Hilfe und Hauskrankenpflege.

Lehrstoff:

Ursachen von Behinderungen und Störungen in der Embryonal-, Foetal- und Neonatalzeit; Mißbildungen.

Körperliche Entwicklung und Störungen im Säuglings- und Kleinkindalter (Motorik, Kontakt, Aktivität).

Risikokinder.

Prophylaktische Maßnahmen (Impfungen, Mutter-Kind-Paß, Risikoschwangerschaft).

Methoden der Frühdiagnose.

Die wichtigsten Untersuchungsmethoden.

Inspektion der allgemeinen Gesundheit des Behinderten (Zähne, Ohren, Haut, Ausscheidung, Haltungs- und Fußschäden, Gewicht ...).

Einübung verschiedener Hauskrankenpflegeverrichtungen (Fiebermessen, Wickel, Einlauf, Blutdruckkontrolle ...).

Fragen der Ernährung.

Sexualität (frühkindliche Sexualität und Sexualität des behinderten Jugendlichen und Erwachsenen).

Verantwortung im Umgang mit Medikamenten.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

PSYCHOPATHOLOGISCHE ASPEKTE DER BEHINDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen komplexer Wechselwirkungen von körperlichen und psychischen Vorgängen. Fördern des Verständnisses für die ganzheitlichen Zusammenhänge menschlicher Lebensprozesse. Einblick in psychische Störungen und deren Behandlungsversuche.

Lehrstoff:

Einteilung psychischer Störungen.

Gespräche mit Eltern, Anamnese-Erhebung.

Beurteilung der Entwicklung des Klienten.

Beurteilung der Familienstruktur.

Erkennen und Beschreiben von Verhaltensauffälligkeiten bei bestehenden Behinderungen, Rückschlüsse auf Grunderkrankungen.

Neurotische Entwicklung mit besonderer Berücksichtigung der Familienstruktur.

Stellenwert psychosomatischer Erkrankungen bei Menschen mit

Behinderung.

Verwahrlosungssymptomatik.

Besprechung praxisnaher Probleme (Aggressivität, depressives Verhalten, Suizidalität usw.) unter dem Blickpunkt von Übertragung und Gegenübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

SPEZIELLE RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der wichtigsten Rechtsbestimmungen, die Menschen mit Behinderung betreffen; Vermittlung einer Übersicht über die Einrichtungen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe.

Lehrstoff:

Grund- und Freiheitsrechte.

Gesetzgebung und Vollziehung auf Landesebene.

Kontrolle der Gesetzgebung.

Personenrecht; Sachwalterschaftsrecht.

Jugendwohlfahrtsgesetz.

Sozialhilfegesetz.

Behindertengesetze der Länder.

Arbeitsrecht; Invalideneinstellungsgesetz.

Bestehende Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Trägergruppen und deren gesetzliche Aufträge und Pflichten.

Didaktische Grundsätze:

Schwerpunkt des Unterrichtes ist der Umgang mit den für behinderte Menschen relevanten Gesetzen und deren Interpretation. Die Lehrgangsteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, rechtliche Probleme des Alltags und des Berufes zu erkennen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Zusammenarbeit vor allem mit dem Unterrichtsgegenstand „Spezielle Berufskunde''.

SOZIALE GRUPPENARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Klärung und Reflexion der Motivation für die Arbeit mit behinderten Menschen. Erlernen und Einüben kooperativer Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der „Teamarbeit'', um fähig zu werden, in bestehenden Gruppen die Zusammenarbeit zu fördern und soziale Strukturen zu erkennen.

Lehrstoff:

Einstellungen und Grundhaltungen in Gruppen (Motivation). Fördernde und hemmende Verhaltensweisen in Gruppen. Konfliktbewältigung. Umgang mit Spannung und Aggression in Gruppen. Methodische Hilfen zum Gestalten, Fördern, Analysieren. Verstehen des jeweiligen Gruppenprozesses.

Bedeutung und Auswirkung von Behinderungen in bezug auf das Zusammenleben in Gruppen.

Didaktische Grundsätze:

Der einzelne soll sich selbst im Gefüge der gegebenen Gruppe erfahren und ausdrücken lernen sowie aktiv und verantwortlich den Gruppenprozeß mitgestalten und reflektieren.

Dies kann durch Übungen (zB Rollenspiele) und themenzentriertes Arbeiten mit Kurzskripten oder durch Impulsreferate unterstützt werden.

METHODISCH-DIDAKTISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERTENARBEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anwendung von Grundsätzen der Pädagogik und Behindertenpädagogik auf die einzelnen Bereiche der Behindertenarbeit.

Planung pädagogischen Vorgehens und Integration spezifischer Maßnahmen anderer Fachdisziplinen.

Lehrstoff:

Methodisch-didaktische Grundsätze und ihre Anwendung an verschiedenen konkreten Beispielen.

Training des eigenen Beobachtungsvermögens. Verwendung von

Beobachtungshilfen (Beobachtungsbögen usw.).

Anwendung von Ergebnissen der Lernpsychologie.

Voraussetzungen für Lernen im psychomotorischen, affektiven und

kognitiven Bereich.

Systematische Aufgliederung von Lernzielen, sowohl für einzelne als auch für Gruppen.

Erstellung bzw. Anpassung von Trainingsprogrammen für einzelne Kinder in Zusammenarbeit mit Therapeuten und Kollegen im interdisziplinären Team.

Planung und Strukturierung von zeitlichen Abläufen (Tagesablauf bis Jahresablauf).

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