Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 31. Juli 1985 über die Lehrpläne der Pädagogischen Akademie; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-09-09
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-11-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 271/1985, insbesondere dessen §§ 6 und 120, wird verordnet:

Für die Pädagogischen Akademien wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religionspädagogik und für den Zusätzlichen Fachgegenstand Religion) erlassen.

Artikel II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, werden die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Gesetzes erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafeln angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht.

Artikel III

§ 1. Diese Verordnung tritt hinsichtlich des 1. und 2. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1985/86, des 3. und 4. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1986/87 und des 5. und 6. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1987/88 in Kraft.

Artikel III

§ 1. (1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des 1. und 2. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1985/86, des 3. und 4. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1986/87 und des 5. und 6. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1987/88 in Kraft.

(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 817/1994 tritt mit 1. September 1994 in Kraft.

§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Pädagogischen Akademien und die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände, BGBl. Nr. 589/1976, außer Kraft.

Artikel IV

Bekanntmachung

Die in der Anlage wiedergegebenen Lehrpläne für Religionspädagogik und für den Zusätzlichen Fachgegenstand Religion wurden von den betreffenden Kirchen- und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.

Anlage

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LEHRPLAN DER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Pädagogischen Akademien haben gemäß § 118 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen.

Als Experte des Erziehens und Unterrichtens und als aktives Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft soll der Lehrer eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Urteilsfähigkeit besonders gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.

Inhalte und Methoden der Ausbildung haben sich an der zukünftigen Berufstätigkeit als Lehrer und als Partner der Eltern zu orientieren. Ein enges Zusammenwirken der verschiedenen Ausbildungsbereiche soll zu einer theoriegeleiteten Praxis führen.

Die Schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie soll zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.

Die Humanwissenschaften, insbesondere die Religionspädagogik, die Erziehungswissenschaft, die Unterrichtswissenschaft, die Pädagogische Psychologie, die Pädagogische Soziologie und gegebenenfalls die Allgemeine Sonderpädagogik haben als Studienfächer der Pädagogischen Akademie Modelle für die Planung, Realisierung und Reflexion für Erziehung und Unterricht zu bieten. Alle humanwissenschaftlichen Disziplinen haben in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Strukturen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der Schule zu ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen zu führen.

Die Didaktik (Fachdidaktik) beschäftigt sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie soll zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen. Zur Bewältigung dieser Aufgabenstellungen sind entsprechende Einsichten und Erkenntnisse der Humanwissenschaften, der Fachwissenschaften und der fachdidaktischen Forschung zu berücksichtigen.

Die Fachwissenschaften haben im Rahmen der Fachausbildung ergänzend zum Bildungsgut der höheren Schulen die fachlichen Voraussetzungen für den Unterricht in der jeweiligen Schultype zu schaffen. Es werden vor allem Einsichten in Fachstrukturen, in fachspezifische Denkweisen und Arbeitsformen sowie in die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung der Inhalte geboten. Eine bestimmte Fachsystematik steht nicht im Vordergrund.

Alternative Studien dienen einer schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Ergänzung berufsspezifischer und berufsverwandter Themenbereiche, wobei auch zusätzliche Qualifikationen erworben werden können.

Ergänzende Studienveranstaltungen dienen vor allem dem Aufbau bestimmter notwendiger Fertigkeiten für den Lehrberuf und der Behandlung von Spezialbereichen des Berufsfeldes.

Das freiwillige Studium von Zusätzlichen Fachgegenständen führt zu einer Verbreiterung der Qualifikation und damit zur leichteren fachorientierten Einsetzbarkeit an Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und Sonderschulen.

Für das Lehren an der Pädagogischen Akademie sind die folgenden sieben didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen:

1.

Berufsorientierung - Kompetenzorientierung:

2.

Wissenschaftsorientierung:

3.

Theorie-Praxis-Bezug:

4.

Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes:

5.

Kooperation und Kommunikation der Lehrenden:

6.

Orientierung an einem demokratischen Verhaltensmodell:

7.

Berücksichtigung verschiedener Studienweisen:

Arten und Gliederung der Studienveranstaltungen:

Die Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Akademien gliedern sich in Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kurse und Exkursionen. Aus pädagogischen Erwägungen können Vorlesungen, Seminare und Übungen auch geblockt werden. Welche Studienveranstaltungen als „Pflichtgegenstände'' und welche als „Freigegenstände'' geführt werden können, wird durch die Stundentafeln festgelegt. Für bestimmte Teile des Lehrstoffes kann der Lehrende auch Studienaufträge (Literaturstudium, projektorientiertes Arbeiten, Beobachtungen, Erhebungen ua.) erteilen.

Studienplan:

Der Studienplan enthält die Aufteilung des Lehrstoffes der Studienveranstaltungen auf die einzelnen Semester sowie die Art der Studienveranstaltungen und deren stundenmäßige Verteilung auf die Semester. Die Aufteilung des Lehrstoffes für die einzelnen Studienveranstaltungen hat in Zusammenarbeit zuständiger Lehrer zu erfolgen. Sie ist semesterbezogen schriftlich festzulegen und bedarf der Zustimmung des Direktors der Pädagogischen Akademie. Die Stundenzahl der Pflichtgegenstände darf in den Semestern eins bis drei 33 (beim Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen 35), in den Semestern vier bis sechs 27 (beim Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen 30) pro Woche nicht übersteigen. Art und Anzahl der Studienveranstaltungen sind für die Studierenden jedes Studienganges jeweils am Beginn des ersten Semesters durch Anschlag („Studienführer'') kundzumachen und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Anlage

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LEHRPLAN DER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Pädagogischen Akademien haben gemäß § 118 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen.

Als Experte des Erziehens und Unterrichtens und als aktives Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft soll der Lehrer eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Urteilsfähigkeit besonders gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.

Inhalte und Methoden der Ausbildung haben sich an der zukünftigen Berufstätigkeit als Lehrer und als Partner der Eltern zu orientieren. Ein enges Zusammenwirken der verschiedenen Ausbildungsbereiche soll zu einer theoriegeleiteten Praxis führen.

Die Schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie soll zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.

Die Humanwissenschaften, insbesondere die Religionspädagogik, die Erziehungswissenschaft, die Unterrichtswissenschaft, die Pädagogische Psychologie, die Pädagogische Soziologie und gegebenenfalls die Allgemeine Sonderpädagogik haben als Studienfächer der Pädagogischen Akademie Modelle für die Planung, Realisierung und Reflexion für Erziehung und Unterricht zu bieten. Alle humanwissenschaftlichen Disziplinen haben in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Strukturen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der Schule zu ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen zu führen.

Die Didaktik (Fachdidaktik) beschäftigt sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie soll zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen. Zur Bewältigung dieser Aufgabenstellungen sind entsprechende Einsichten und Erkenntnisse der Humanwissenschaften, der Fachwissenschaften und der fachdidaktischen Forschung zu berücksichtigen.

Die Fachwissenschaften haben im Rahmen der Fachausbildung ergänzend zum Bildungsgut der höheren Schulen die fachlichen Voraussetzungen für den Unterricht in der jeweiligen Schultype zu schaffen. Es werden vor allem Einsichten in Fachstrukturen, in fachspezifische Denkweisen und Arbeitsformen sowie in die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung der Inhalte geboten. Eine bestimmte Fachsystematik steht nicht im Vordergrund.

Alternative Studien dienen einer schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Ergänzung berufsspezifischer und berufsverwandter Themenbereiche, wobei auch zusätzliche Qualifikationen erworben werden können.

Ergänzende Studienveranstaltungen dienen vor allem dem Aufbau bestimmter notwendiger Fertigkeiten für den Lehrberuf und der Behandlung von Spezialbereichen des Berufsfeldes.

Das freiwillige Studium von Zusätzlichen Fachgegenständen führt zu einer Verbreiterung der Qualifikation und damit zur leichteren fachorientierten Einsetzbarkeit an Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und Sonderschulen.

Für das Lehren an der Pädagogischen Akademie sind die folgenden sieben didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen:

1.

Berufsorientierung - Kompetenzorientierung:

2.

Wissenschaftsorientierung:

3.

Theorie-Praxis-Bezug:

4.

Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes:

5.

Kooperation und Kommunikation der Lehrenden:

6.

Orientierung an einem demokratischen Verhaltensmodell:

7.

Berücksichtigung verschiedener Studienweisen:

Arten und Gliederung der Studienveranstaltungen:

Die Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Akademien gliedern sich in Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kurse und Exkursionen. Aus pädagogischen Erwägungen können Vorlesungen, Seminare und Übungen auch geblockt werden. Welche Studienveranstaltungen als „Pflichtgegenstände'' und welche als „Freigegenstände'' geführt werden können, wird durch die Stundentafeln festgelegt. Für bestimmte Teile des Lehrstoffes kann der Lehrende auch Studienaufträge (Literaturstudium, projektorientiertes Arbeiten, Beobachtungen, Erhebungen ua.) erteilen.

Studienplan:

Der vom Ständigen Ausschuß zu beschließende Studienplan (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnet in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Studien- und Arbeitsformen sowie der Studienorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation der Lehramtsausbildung oder der Akademie am betreffenden Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden sowie des Umfeldes der Akademie orientierten Konzeptes.

Abweichungen von den Stundentafeln können durch den Studienplan unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden:

1.

Der Pflichtgegenstand „Religionspädagogik'' ist von der autonomen Gestaltung durch den Studienplan ausgenommen,

2.

von den Gesamtstundenzahlen in den einzelnen Pflichtgegenständen kann in einem Ausmaß von höchstens 15% der Gesamtstundenzahl aller Pflichtgegenstände des jeweiligen Studienganges abgewichen werden,

3.

die in den Stundentafeln vorgesehenen Gesamtstundenzahlen pro Studiengang dürfen nicht überschritten werden und

4.

die Gesamtstundenzahl einzelner Pflichtgegenstände eines Studienganges darf zwei Wochenstunden nicht unterschreiten.

1.

Auf die Bildungsaufgabe des jeweiligen Studienganges der Pädagogischen Akademie ist Bedacht zu nehmen.

2.

Bei der Erweiterung des Studienangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Studierenden sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.

3.

Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.

4.

Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter sind Zusammenhänge zum Bildungsziel der Pädagogischen Akademie herzustellen.

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

II. STUNDENTAFELN

1.

STUNDENTAFEL DES STUDIENGANGES FÜR DAS LEHRAMT AN VOLKSSCHULEN (Anm.: Tabellenform nicht direkt darstellbar)

Anmerkun-

Art gen zur

der Stunden- Lehr-

Stu- zahl bzw. plan- Lehr-

dien- Seme- zur Ver- text ver-

veran- ster- teilung siehe pflich-

stal- wochen- auf die Ab- tungs-

Pflichtgegenstände tung stunden Semester schnitt gruppe

```

```

Humanwissenschaften

Religionspädagogik 1 V/5 S 6 2/1, 1/2, III/A/1 I

1/2, 2/1,-,

Erziehungs- -

wissenschaft 1 V/5 S 6 „ I

Unterrichts-

wissenschaft 1 V/5 S 6 „ I

Pädagogische

Psychologie 1 V/5 S 6 „ I

Pädagogische

Soziologie 1 V/5 S 6 „ I

Allgemeine

Sonderpädagogik 2 V/1 S 3 „ I

Biologische Grundla-

gen der Erziehung;

Schulhygiene V 2 „ I

Schulrecht V od. V/S 2 „ I

Schwerpunkte aus

den Humanwissen-

schaften 4 S/2 Ü 6 „ I

```

```

Didaktik

Vorschulstufe S 3 III/B/1 II

Elementarstufe S 1 „ II

Sachunterricht 1 V/4 S/2 Ü 7 „ II

Deutsch 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II

Mathematik 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II

Musikerziehung 5 S/2 Ü 7 „ II

Bildnerische

Erziehung 5 S/2 Ü 7 „ II

Werkerziehung

Technischer Bereich 1 S/4 Ü 5 „ II

Textiler Bereich 1 S/4 Ü 5 „ II

Leibesübungen 4 S/4 Ü 8 „ II

Lebende Fremdsprache 2 S/5 Ü 7 „ II

Verkehrserziehung S 1 „ II

Chorgesang S 3 „ III

Instrumentalmusik-

erziehung Ü 6 1, 1, 1, 1, „ III

1, 1

Rhythm.-musikal.

Erziehung Ü 1 „ III

Spielmusik Ü 1 „ III

Darstellendes Spiel Ü 1 „ III

```

```

Alternative Studien III/A/1

- zu den Humanwissen-

schaften V/S/Ü 4 I

- zur Didaktik II

```

```

Schulpraktische Ausbildung

Unterrichtsbesuche Ü ) III/A/1 III

Unterrichtsanalysen Ü ) „ II

Lehr- und Unterrichts- )

besprechungen Ü ) 28 „ III

Lehrübungen Ü ) „ III

Lehrverhaltenstraining Ü ) „ II

Stadt- u. Landschul-

praktika (Block) Ü - 3-4 Wochen „ -

Außerschul. Erziehungs-

praktikum Ü - eine Woche „ -

od. 60 E

```

```

Ergänzende Studienveranstaltungen

Unterrichtstechnologie K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III

Mediendidaktik S 1 „ II

Politische Bildung S 2 „ II

Einführung i. d. Er-

wachsenenbildung

u. außerschul.

Jugenderziehung K/S 1 K: je 8 E „ II

Sprecherziehung Ü 1 „ III

Schulpraktische

Schreibtechnik u.

Gebrauchsgraphik K/Ü 1 K: 16 E „ III

Studiertechniken K/Ü 1 K: 16 E „ III

Informatik Ü 1 „ II

Schwimmen K/Ü 2 K: 32 E III/B/1 III

Sportkurse (Schulwan-

dern, Skikurs ua.) K - zwei ein- „ -

wöchige K

Erste Hilfe K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III

Päd.Tatsachenforschung Ü (6) „ II

```

```

164

(170)

```

```

Anmerkun-

Art gen zur

der Stunden- Lehr-

Stu- zahl bzw. plan- Lehr-

Freigegenstände dien- Seme- zur Ver- text ver-

im Studiengang veran- ster- teilung siehe pflich-

für das Lehramt stal- wochen- auf die Ab- tungs-

an Volksschulen tung stunden Semester schnitt gruppe

```

```

Zusätzliche Fachgegenstände:

Religion V/S/Ü 12 III/A/2.1 II

Kroatisch V/S/Ü 24 „ I

Slowenisch V/S/Ü 24 „ I

Informatik S/Ü 12 „ II

```

```

Sonstige Freigegenstände:

Selbsterfahrungs- )

training Ü od. K ) III/A/2.2 II

Musikerziehung Ü od. K ) „ IV a

Bildnerische Erziehung Ü od. K ) „ IV a

Darstellendes Spiel Ü od. K ) „ IV

Leibesübungen Ü od. K ) „ IV a

Werkerziehung ) 30

Technischer Bereich Ü od. K ) „ IV

Textiler Bereich Ü od. K ) „ IV

Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü ) „ I-VI

(zB Ausländerpädagogik, )

Erwachsenenbildung, )

Außerschulische )

Jugenderziehung, )

Freizeitpädagogik, )

Volkskunde)

```

```

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

2.

STUNDENTAFEL DES STUDIENGANGES FÜR DAS LEHRAMT AN

HAUPTSCHULEN UND POLYTECHNISCHEN LEHRGÄNGEN

(Anm.: Tabellenform nicht direkt darstellbar)

Anmerkun-

Art gen zur

der Stunden- Lehr-

Stu- zahl bzw. plan- Lehr-

dien- Seme- zur Ver- text ver-

veran- ster- teilung siehe pflich-

stal- wochen- auf die Ab- tungs-

Pflichtgegenstände tung stunden Semester schnitt gruppe

```

```

Humanwissenschaften

Religionspädagogik 1 V/5 S 6 2/1, 1/2, III/A/1 I

1/2, 2/1,

-,-

Erziehungswissen-

schaft 1 V/5 S 6 „ I

Unterrichtswissen-

schaft 1 V/5 S 6 „ I

Pädagogische

Psychologie 1 V/5 S 6 „ I

Pädagogische

Soziologie 1 V/5 S 6 „ I

Allgemeine

Sonderpädagogik 2 V/1 S 3 „ I

Biologische Grundla-

gen der Erziehung;

Schulhygiene V 2 „ I

Schulrecht V od. V/S 2 „ I

Schwerpunkte aus

den Humanwissen-

schaften 4 S/2 Ü 6 „ I

```

```

Fachausbildung

Erster Fachgegenstand V/S/Ü 28-30) III/C/I I

Fachdidaktik des )

Ersten Fachgegen- )38

standes V/S/Ü 8-10) „ I

Zweiter Fachgegenstand V/S/Ü 28-30) „ I

Fachdidaktik des Zwei- )38

ten Fachgegenstandes V/S/Ü 8-10) „ I

```

```

Alternative Studien

- z. d. Human(Fach)-

wissenschaften V/S/Ü 4 III/A/1 I

- zur (Fach)Didaktik II

```

```

Schulpraktische Ausbildung

Unterrichtsbesuche Ü ) III/A/1 III

Unterrichtsanalysen Ü ) „ II

Lehr- und Unterrichts- )

besprechungen Ü ) 28 „ III

Lehrübungen Ü ) „ III

Lehrverhaltenstraining Ü ) „ II

Stadt- u. Landschul-

praktika (Block) Ü - 3-4 Wochen „ -

Außerschul. Erziehungs-

praktikum Ü - eine Woche „ -

od. 60 E

```

```

Ergänzende Studienveranstaltungen

Unterrichtstechnologie K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III

Mediendidaktik S 1 „ II

Politische Bildung S 2 „ II

Einführung i. d. Er-

wachsenenbildung

u. außerschul.

Jugenderziehung K/Ü 1 K: je 8 E „ II

Sprecherziehung Ü 1 „ III

Schulpraktische

Schreibtechnik u.

Gebrauchsgraphik K/Ü 1 K: 16 E „ III

Studiertechniken K/Ü 1 K: 16 E „ III

Informatik Ü 1 „ II

Verkehrserziehung S 1 III/C/1 II

Darstellendes Spiel Ü 1 „ III

Schulwandern K/S 1 K: 16 E „ III

Erste Hilfe K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III

Päd.Tatsachenforschung Ü (6) „ II

```

```

164

(170)

```

```

Anmerkun-

Art gen zur

der Stunden- Lehr-

Freigegenstände im Stu- zahl bzw. plan- Lehr-

Studiengang für das dien- Seme- zur Ver- text ver-

Lehramt an Haupt- veran- ster- teilung siehe pflich-

schulen und Polytech- stal- wochen- auf die Ab- tungs-

nischen Lehrgängen tung stunden Semester schnitt gruppe

```

```

Zusätzliche Fachgegenstände:

Religion V/S/Ü 12 III/A/2.1 II

Latein V/S/Ü 24 III/C/2.1 I

Kroatisch V/S/Ü 24 III/A/2.1 I

Slowenisch V/S/Ü 24 „ I

Informatik S/Ü 12 „ II

Ergänzungsstudium

Polytechnischer Lehrgang V/S/Ü 15 III/C/2.1 I

Geometrisches Zeichnen/

Technisches Zeichnen S/Ü 12 „ I

Kurzschrift S/Ü 12 „ III

Maschinschreiben S/Ü 12 „ III

Stenotypie S/Ü 24 „ III

Buchhaltung S/Ü 12 „ I

```

```

Sonstige Freigegenstände:

Selbsterfahrungs- )

training Ü od. K ) III/A/2.2 II

Berufskundliche )

Information Ü od. K ) III/C/2.2 III

Musikerziehung Ü od. K ) III/A/2.2 IV a

Bildnerische Erziehung Ü od. K ) „ IV a

Darstellendes Spiel Ü od. K ) „ IV

Leibesübungen Ü od. K ) „ IV a

Werkerziehung ) 30

Technischer Bereich Ü od. K ) „ IV

Textiler Bereich Ü od. K ) „ IV

Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü ) „ I-VI

(zB Ausländerpäda- )

gogik, Erwachsenen- )

bildung, Außerschu- )

lische Jugenderzie- )

hung, Freizeitpäda- )

gogik, Volkskunde)

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

3.

STUNDENTAFEL DES STUDIENGANGES FÜR DAS LEHRAMT AN SONDERSCHULEN

(Anm.: Tabellenform nicht direkt darstellbar)

Anmerkun-

Art gen zur

der Stunden- Lehr-

Stu- zahl bzw. plan- Lehr-

dien- Seme- zur Ver- text ver-

veran- ster- teilung siehe pflich-

stal- wochen- auf die Ab- tungs-

Pflichtgegenstände tung stunden Semester schnitt gruppe

```

```

Humanwissenschaften

Religionspädagogik 1 V/5 S 6 2/1, 1/2, III/A/1 I

1/2, 2/1,

-,-

Erziehungswissen-

schaft 1 V/5 S 6 „ I

Unterrichtswissen-

schaft 1 V/5 S 6 „ I

Pädagogische

Psychologie 1 V/5 S 6 „ I

Pädagogische

Soziologie 1 V/5 S 6 „ I

Allgemeine

Sonderpädagogik 2 V/2 S 4 III/D/1 I

Lernbehinderten-

pädagogik 1 V/3 S 4 „ I

Geistigbehinderten-

pädagogik 1 V/3 S 4 „ I

Biologische Grundla-

gen der Erziehung;

Schulhygiene V 2 III/A/1 I

Schulrecht V od. V/S 2 „ I

Schwerpunkte aus

den Humanwissen-

schaften 4 S/2 Ü 6 „ I

```

```

Didaktik

Elementarstufe S 1 III/B/1 II

Einführung i. d.

Kulturtechniken S 3 III/D/1 II

Sachunterricht 1 V/5 S/2 Ü 8 „ II

Deutsch 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II

Mathematik 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II

Musikerziehung 5 S/2 Ü 7 „ II

Bildnerische

Erziehung 5 S/2 Ü 7 „ II

Werkerziehung

Technischer Be-

reich 3 S/6 Ü 9 „ II

Textiler Bereich 3 S/6 Ü 9 „ II

Leibesübungen 3 S/4 Ü 7 „ II

Rhythmische Erziehung S 4 „ II

Instrumentalmusik-

erziehung Ü 5 1, 1, 1, 1, „ III

1

Darstellendes Spiel Ü 1 III/B/1 III

Therapeutische u.

funktionelle

Übungen Ü 4 III/D/1 II

Sprachheilkunde 2 V/2 S/1 Ü 5 „ I

Verkehrserziehung S 1 III/B/1 II

```

```

Alternative Studien ) )

- zu den Human- ) )

wissenschaften ) V/S/Ü ) 2 III/A/1 I

- zur Didaktik ) ) II

```

```

Schulpraktische Ausbildung

Unterrichtsbesuche Ü ) III/A/1 III

Unterrichtsanalysen Ü ) „ II

Lehr- und Unterrichts- )

besprechungen Ü ) 26 „ III

Lehrübungen Ü ) „ III

Lehrverhaltenstraining Ü ) „ II

Stadt- u. Landschul-

praktika (Block) Ü - 4-5 Wochen „ -

Außerschul. Erziehungs-

praktikum Ü - eine Woche „ -

od. 60 E

```

```

Ergänzende Studienveranstaltungen

Unterrichtstechnologie K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III

Mediendidaktik S 1 „ II

Politische Bildung S 2 „ II

Einführung i. d. Er-

wachsenenbildung

u. außerschul.

Jugenderziehung K/S 1 K: je 8 E „ II

Sprecherziehung Ü 1 „ III

Schulpraktische

Schreibtechnik u.

Gebrauchsgraphik K/Ü 1 K: 16 E „ III

Studiertechniken K/Ü 1 K: 16 E „ III

Informatik Ü 1 „ II

Schwimmen K/Ü 2 K: 32 E III/B/1 III

Sportkurse (Schulwan-

dern, Skikurs ua.) K - zwei ein- „ -

wöchige K

Erste Hilfe K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III

Päd.Tatsachenforschung Ü (6) „ II

```

```

177

(183)

```

```

Anmerkun-

Art gen zur

der Stunden- Lehr-

Stu- zahl bzw. plan- Lehr-

Freigegenstände dien- Seme- zur Ver- text ver-

im Studiengang veran- ster- teilung siehe pflich-

für das Lehramt stal- wochen- auf die Ab- tungs-

an Sonderschulen tung stunden Semester schnitt gruppe

```

```

Zusätzliche Fachgegenstände:

Religion V/S/Ü 12 III/A/2.1 II

Kroatisch V/S/Ü 24 „ I

Slowenisch V/S/Ü 24 „ I

Informatik S/Ü 12 „ II

Sprachheilpädagogik V/S/Ü 33 III/D/2.1 I

```

```

Sonstige Freigegenstände:

Selbsterfahrungs- )

training Ü od. K ) III/A/2.2 II

Berufskundliche )

Information Ü od. K ) III/C/2.2 III

Lebende Fremdsprache S/Ü ) III/B/1 II

Musikerziehung Ü od. K ) III/A/2.2 IV a

Bildnerische Erziehung Ü od. K ) „ IV a

Werkerziehung ) 30

Technischer Bereich V/S/Ü ) „ IV

Textiler Bereich V/S/Ü ) „ IV

Darstellendes Spiel Ü od. K ) „ IV

Leibesübungen Ü od. K ) „ IV a

Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü ) „ I-VI

(zB Ausländerpädagogik, )

Erwachsenenbildung, )

Außerschulische )

Jugenderziehung, )

Freizeitpädagogik, )

Volkskunde)

```

```

V = Vorlesung(en), S = Seminar(e), Ü = Übung(en), K = Kurs(e), E = Unterrichtseinheit(en)

4.

ANHANG ZU DEN STUNDENTAFELN

EXKURSIONEN

Höchstausmaß

in Halbtagen

STUDIENGANG FÜR DAS LEHRAMT AN VOLKSSCHULEN

Sachunterricht ..................................... 16

Für die weiteren Studienbereiche insgesamt ......... 24

```

```

STUDIENGANG FÜR DAS LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN

UND POLYTECHNISCHEN LEHRGÄNGEN

Geschichte und Sozialkunde ......................... 10

Geographie und Wirtschaftskunde .................... 16

Biologie und Umweltkunde ........................... 16

Physik und Chemie .................................. 10

Bildnerische Erziehung ............................. 10

Werkerziehung/Technischer Bereich .................. 10

Werkerziehung/Textiler Bereich ..................... 10

Sozial- und wirtschaftskundl. Studienbereich ....... 16

Naturkundlich-technischer Studienbereich ........... 16

Lebens- und berufskundlicher Studienbereich ........ 16

Für die weiteren Studienbereiche insgesamt ......... 24

```

```

STUDIENGANG FÜR DAS LEHRAMT AN SONDERSCHULEN

Sachunterricht ..................................... 16

Sonder- und heilpädagogische Einrichtungen ......... 16

Für die weiteren Studienbereiche insgesamt ......... 24

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE FÜR ALLE STUDIENGÄNGE

1.

Pflichtgegenstände

HUMANWISSENSCHAFTEN

RELIGIONSPÄDAGOGIK

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholische Religionspädagogik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Religionspädagogik hat das im Menschen vorhandene Fundamental-Religiöse und dessen Gestalt und Ausformung innerhalb des Christentums unter Beachtung der jeweils adäquaten Methoden so aufzuweisen, daß der Studierende dessen Bedeutung im Gesamtauftrag der Pädagogik erkennen kann. Der Studierende soll befähigt werden, das Religiöse als unabweisbaren Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung zu sehen und die für den religiösen Lern- und Entwicklungsprozeß relevanten Situationen erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Er soll imstande sein, die je gegenwärtige Situation auf christliche Einflüsse hin zu hinterfragen und sie sachgerecht zu interpretieren.

Die Religionspädagogik soll im Zusammenwirken mit den anderen humanwissenschaftlichen Disziplinen und in Abstimmungen mit der schulpraktischen und fachdidaktischen Ausbildung nachstehende Inhalte und Kompetenzen vermitteln. Dabei sind in den Studiengängen thematische Akzente für die jeweilige Schulart zu setzen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Begegnung mit der Schulwirklichkeit hat der Studierende im Rahmen der Einführung in die schulpraktische Ausbildung auch im Religionsunterricht Lehrbesuche und Lehrbesprechungen zu absolvieren.

Die Religionspädagogik soll darüber hinaus jenen Studierenden, die ihr Interesse an der Ausbildung für den Zusätzlichen Fachgegenstand Religion dokumentieren, unter den dafür festgesetzten Bedingungen und in den dafür vorgesehenen zusätzlichen Veranstaltungen jenes Wissen und Können vermitteln, das den künftigen Lehrer zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen bzw. Sonderschulen befähigt.

Lehrstoff:

Erziehung und Religion:

Der anthropologische Ansatz der Religionspädagogik:

Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse:

Die Schule als religionspädagogisches Feld:

Christlich-kirchliche Dimensionen der Religionspädagogik, Einführung in theologisches Denken:

Literaturverarbeitung:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.

Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung an Volksschulen:

Die religiöse Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahrzehnt; intentionale und funktionale religiöse Erziehung auf der Vorschulstufe; Sensibilisierung des Kindes für religiöse Grunderfahrungen (zB Vertrauenkönnen, Staunenkönnen, Schauenkönnen, Hörenkönnen); die religionspädagogische Bedeutung von Spiel und Feier, religiösen Festen und Bräuchen im Jahresablauf in Familie, Schule und Gemeinde; das Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes.

Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge:

Die religiöse Entwicklung in der Vorpubertät und Pubertät; Hilfen zur Konfliktbewältigung in Elternhaus, Schule, Beruf und Freizeit; Probleme der Sexualität und Partnersuche und der Vorbereitung auf die Elternrolle; der Beitrag christlicher Erziehung zur Individuation und Sozialisation; Identitätsfindung und Glaube; christliche Soziallehre und Arbeitswelt.

Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Sonderschulen:

Spezielle Probleme der religiösen Erziehung beim behinderten Kind; der Einfluß der Behinderung auf Glaubensfindung, Gewissensreifung, Selbstfindung und Sozialintegration des Kindes in Familie, Schule, Kirche und Gesellschaft; das behinderte Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes; die Wirkungsgeschichte des therapeutischen Handelns Jesu.

b)

Evangelische Religionspädagogik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Evangelische Religionspädagogik soll als Teil der humanwissenschaftlichen Studien den Studierenden jene Grundlagen vermitteln, die ihnen ein theoriegeleitetes berufliches Handeln ermöglichen. Der evangelisch-theologische Beitrag zur pädagogischen Gesamtausbildung ist inhaltlich und methodisch so zu gestalten, daß in Selbst- und Gruppenerfahrungen die Kompetenz des Studierenden wächst, in Schule und Gesellschaft fachlich und erzieherisch selbständig und im Bewußtsein der besonderen Rolle des evangelisch-religiösen Beitrages zur Gesamtbildung zu wirken. Diese Aufgabe ist thematisch auf die verschiedenen Studiengänge abzustimmen

(VS, HS, SO).

Darüber hinaus will die Evangelische Religionspädagogik im Rahmen der „Zusätzlichen Fachgegenstände'' eine weitere Vertiefung jenen Studierenden vermitteln, die daran interessiert sind, die Befähigung zur aushilfsweisen Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes an Volks-, Haupt- und Sonderschulen zu erlangen.

Lehrstoff:

Schwerpunkte und Themenbereiche:

Thematische Akzente:

Studienrichtung: Volksschule

Studienrichtung: Hauptschule/Polytechnischer Lehrgang - Mündigkeit und Selbstverantwortlichkeit im Glauben im

individuellen und sozialen Bereich - Die Besonderheiten und Probleme des Heranwachsenden im Blick auf die religiöse Entwicklung.

Studienrichtung: Sonderschule

christlicher Ethik - Das behinderte Kind als Gegenüber - Glaube als Hilfe zu Lebensförderung - Die Bedeutung der Behinderten für das Selbstverständnis der christlichen Gemeinde und der sozialen Gemeinschaft aller.

c)

Altkatholische Religionspädagogik

1.

Didaktische Grundsätze:

Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.

2.

Allgemeines Bildungsziel:

Durch das Studium der altkatholischen Religionspädagogik soll der werdende Lehrer befähigt werden, die pädagogische Wirklichkeit und die den österreichischen Schulen gestellten Aufgaben mit seinem christlichen Berufsverständnis zu durchdringen und zu bewältigen.

Er soll mit Hilfe der Religionspädagogik erkennen und vermitteln können, daß religiöser Glaube bei der Bewältigung von Lebensproblemen hilft, daß er zu Selbstverwirklichung und Sinnfindung beiträgt und zu besseren mitmenschlichen Beziehungen in unserer Gesellschaft führt.

3.

Spezielle Lehraufgaben:

Um diese Bildungsaufgaben erfüllen zu können, ist dem Studierenden eine Einführung in die Didaktik und Methodik des Religionsunterrichtes zu bieten sowie die Möglichkeit zu praktischen Übungen.

Am Ende seines Studiums soll der Studierende befähigt sein, das von ihm erworbene Wissen insbesondere im Religionsunterricht anzuwenden und seinen Schülern ein christliches Weltbild zu vermitteln.

4.

Lehrstoff:

1.

Studienabschnitt (1. + 2. Semester)

1.

Semester

2.

Semester

1.

Abendmahl (Gewissenserforschung, Buße, Hinführen zur tätigen Reue, Wiedergutmachung)

2.

Studienabschnitt (3.-6. Semester)

3.

Semester

4.

Semester

5.

Semester

6.

Semester

d)

Israelitische Religionspädagogik

Lehrstoff:

Der Lehrstoff für alle sechs Semester gliedert sich in folgende

Teile:

1.

Jüdische Geschichte.

2.

Hebräische Grammatik und Sprache sowie Übersetzungen aus der Heiligen Schrift.

3.

Religionsphilosophie, Morallehre, Soziallehre, Liturgie, Riten und Gebräuche.

4.

Pädagogik und religiöse Soziologie.

HUMANWISSENSCHAFTEN

OHNE RELIGIONSPÄDAGOGIK

Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Humanwissenschaften haben Kenntnisse, Denkweisen und Haltungen für ein theoriegeleitetes berufliches Handeln zu vermitteln. Sie sollen in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Struktur und der Bedingungen von Unterricht und Erziehung ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen führen. Dazu sind Modelle für Planung, Realisierung und Reflexion von Unterricht und Erziehung zu bieten, die insbesondere von der Erziehungswissenschaft, der Unterrichtswissenschaft, der Pädagogischen Psychologie, der Pädagogischen Soziologie und der Sonderpädagogik zu erstellen sind.

Für die Humanwissenschaften - mit Ausnahme der Religionspädagogik - ergeben sich in Abstimmung mit der schulpraktischen und (fach)didaktischen Ausbildung schwerpunktmäßig folgende gemeinsame Aufgaben:

Befähigung zur Planung und Gestaltung einer theoriegeleiteten und kindorientierten Unterrichts- und Erziehungspraxis; Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenzen; Klärung der Voraussetzungen von Unterrichts- und Lernprozessen; Auseinandersetzung mit normativen, moralisch-ethischen und religiösen Zielsetzungen und deren Konsequenzen für das pädagogische Handeln; Bewußtmachen der gesellschaftspolitischen und historischen Bezüge und deren Konsequenzen für das pädagogische Handeln; Befähigung zur eigenverantwortlichen Gestaltung pädagogischer Freiräume; Befähigung zur mitverantwortlichen Teilnahme an der Organisation und der Verwaltung der Schule sowie an der Schulentwicklung; Förderung der Bereitschaft zu Kooperation und Kommunikation mit Schülern, Eltern, Kollegen, Vorgesetzten und Institutionen; Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Studierenden; problemorientierte Auseinandersetzung mit den Berufsfeldern des Lehrers unter Einbeziehung entsprechender Fachliteratur; Setzen von thematischen Akzenten für die jeweilige Schulart (Volksschule, Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang, Sonderschule).

ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT

Lehrstoff:

Konzepte und Positionen der Erziehungswissenschaft:

Grundstrukturen und Grundbegriffe pädagogischen Denkens und Handelns; Probleme der Ziele und Zielsetzungen in der Erziehung; die Bedeutung von Werten und Normen für den Prozeß der Erziehung; erziehungsrelevante anthropologische Ansätze und Horizonte; der pädagogische Bezug als Ausgangspunkt erziehlichen Handelns.

Analyse des erziehlichen Feldes:

Der durchgängig dialektische Prozeß in der Erziehung (Unterstützung und Gegenwirkung); Erziehungsmethoden und -maßnahmen (funktionale und intentionale Erziehung); Möglichkeiten und Grenzen der Erziehbarkeit; das Problem der Bildsamkeit. Entstehung, Wirkung und Binnenstruktur von Schul- und Klassenklima; Probleme der Erziehungsstile und Erziehungsmittel (ua. die Bedeutung von Spiel und Arbeit für den Heranwachsenden); Autorität und Disziplin als pädagogische Probleme (Autorität - Freiheit); Erziehungsschwierigkeiten (Abgrenzungsfragen, Prävention und Hilfsmaßnahmen); Probleme der Integration behinderter Kinder.

Berufsfeld und Handlungskompetenz des Erziehers:

Der Erziehungsauftrag der österreichischen Schule; idealistische und realistische Ansätze zur Erzieherpersönlichkeit; Möglichkeiten, Formen und Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern; Gestaltung des Schullebens, Erziehungsarbeit des Klassenvorstandes in der Neuen Hauptschule; förderliche Umweltgestaltung (ökologisch-pädagogische Aspekte). Grundfragen der Erziehung in aktueller Sicht: Sexualerziehung, Medienerziehung, Friedenserziehung, Musische Erziehung ua.; die Bedeutung von Spiel, Arbeit, Konkurrenz, Kooperation und Hilfeleistung.

Der gesellschaftliche Zusammenhang der Erziehung:

Pädagogische Institutionen; familiäre, außerfamiliäre und außerschulische Möglichkeiten der Erziehung; die Bedeutung erziehlicher Mächte und ihr Einfluß auf die Gestaltung erziehlicher Umwelten (ua. Kirche, Wirtschaft, politische Parteien, Interessenvertretungen); Bildungsplanung und Bildungspolitik.

Die historische Dimension von Erziehung und Bildung:

Historische Dimensionen von Ideen und Realitäten, welche die pädagogische Situation beeinflussen und bestimmen. Exemplarische

Auswahl aus folgenden Themenschwerpunkten: Das 18. Jahrhundert:

Aufklärung und Aufklärungsliteratur; Rousseau (Kulturphilosophie, Entwicklungspsychologie und Pädagogik); die Idee der Kindgemäßheit;

Ansätze der antiautoritären Erziehung. Pestalozzi: Sein Menschenbild; die Idee des Elementarisierens. Herbart: Seine Psychologie und Methode; Bildungsziel, Erziehungsziel, erziehender Unterricht. Die österreichische Schulgeschichte ab dem 18. Jahrhundert. Reformpädagogik der Jahrhundertwende. Die Pädagogik nach 1945 bis in die Gegenwart. Ausländische Bildungsinstitutionen unter vergleichender Fragestellung.

Pädagogik als Wissenschaft, Pädagogik als Kunst:

Theorietypen und Konzepte der Erziehungswissenschaft; das Verhältnis von Theorie und Praxis (Beispiele zu verschiedenen Grundlegungen); Arbeits- und Forschungsmethoden.

Literaturverarbeitung:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtspraxis.

UNTERRICHTSWISSENSCHAFT

Lehrstoff:

Theorien des Unterrichts:

Unterrichtstheoretische Grundbegriffe und Grundeinsichten, wie Zielfragen des Unterrichts, Unterrichtsformen, Gliederung des Unterrichts, Unterrichtsmedien, Voraussetzungen des Unterrichts und deren Integration in didaktische Modelle; Konsequenzen verschiedener didaktischer Modelle für die Planung und Gestaltung von Unterricht.

Unterrichtliche Handlungskompetenzen:

Ausgewählte Unterrichtssituationen, wie Einstiegssituationen, Erarbeitungsmodelle, Übungs- und Festigungsmodelle unter Bezugnahme auf die lerntheoretischen Grundlagen; begründete Auswahl von verschiedenen Lehr- und Lernorganisationen (zB lernzielorientierter Unterricht); Unterrichts- und Sozialformen, alternative Methodenkonzeptionen, wie Projektunterricht, Planspiel, Teamteaching. Didaktische Funktion und Einsatz der Medien; kurz-, mittel- und langfristige Planung nach allgemeindidaktischen Prinzipien unter Berücksichtigung altersangemessener Formen der Mitplanungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schüler; Fragen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, wie Funktionen der Beurteilung, Möglichkeiten der Leistungsfeststellung, Formen der Beurteilung, Verordnung über Leistungsbeurteilung.

Voraussetzungen des Unterrichts:

Unterricht in seiner Abhängigkeit von ihn bestimmenden Faktoren (personale, situative, materiale); Analyseformen der Voraussetzungen des Unterrichts; Berücksichtigen der Voraussetzungen bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts (individualisierter, differenzierter Unterricht, Förderdidaktik).

Zielanalyse:

Auswahl, Legitimation und Revision von Zielen und Inhalten; Präzisierung von Zielen; unterrichtliche Konsequenzen aus den Didaktischen Grundsätzen und Unterrichtsprinzipien; Lehrplantheorie und -analyse im Gesamtzusammenhang der internationalen Curriculumdiskussion; Bildungssinn der Unterrichtsfächer und Inhaltsfragen des Unterrichts; Lehrplananalyse und methodisch-didaktische Analysen als Grundlage für lang- und mittelfristige Planungen. Gesellschaftspolitische und historische Bedingtheiten des Unterrichts; Theorie der Schule; Veränderbarkeit von Unterricht auf Grund historischen und sozialen Wandels.

Eigenverantwortlichkeit des Lehrers:

Wahrnehmen der unterrichtlichen Freiräume; eigenverantwortliche Auswahl von Unterrichtsbehelfen wie Schulbücher, Unterrichtsmittel ua.; Vorrang eigener Unterrichts- und Methodenkonzeptionen gegenüber angebotener Hilfen, wie Lehrerhandbücher, regionale Jahresplanungen, buchbezogener Planungen ua. Begründung und Legitimierung des eigenen Unterrichts; Evaluierung des Unterrichts, Unterrichtsanalysen.

Schulorganisation und Schulentwicklung:

Fragen der Schulorganisation und -reform, insbesondere des österreichischen Schulwesens im internationalen Vergleich; die besondere Situation der wenig gegliederten Grundschule; Entwicklung von innovativen Unterrichtsstrategien.

Kooperation:

Koordination von Planungsaufgaben bei Teamplanungen; Zusammenwirken bei fachübergreifenden Planungen; Kooperation mit den Eltern bei unterrichtlichen Aufgaben.

Persönlichkeitsbildung:

Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses; Bereitschaft zur permanenten Selbstbildung.

Literaturverarbeitung:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtspraxis.

PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie:

Abriß der psychosozialen Entwicklung in entsprechenden Längs- und Querschnitten; Auswirkung der verschiedenen Lebensabschnitte für Erziehung und Unterricht; spezifische Beiträge der Entwicklungspsychologie zur Optimierung der Erziehungs- und Unterrichtskompetenz des Lehrers.

Persönlichkeitspsychologie:

Verbale und nonverbale Ausdrucksformen im sozialen Geschehen;

Erziehung und Unterricht als kommunikativ-psychologische Phänomene;

Grundlagen und Modelle der Kommunikation und ihre Anwendung in verschiedenen Sozialformen des Unterrichts sowie in Konflikt- und Beratungssituationen; Ergebnisse der Berufsfeldforschung und ihre Bedeutung für Erziehung, Bildung und Unterricht.

Erziehungspsychologie:

Methoden zur Analyse pädagogischer Situationen; psychologische Handlungskonzepte zur Veränderung von Lehrer- und Schülerverhalten; Zusammenhang und Wechselbeziehung zwischen Erzieher- und Schülerverhalten; Bedingungsfaktoren für förderliches Unterrichts- und Erziehungsklima; psychologische Voraussetzungen für integrative Erziehungsarbeit in Schule und Elternhaus.

Lern- und Unterrichtspsychologie:

Individuelle, prozessuale und sozialpsychologische Bedingungen schulischen Lernens; Modelle der Lernmotivation und Konzepte ihrer Förderung; Angst und Streß in der Schule; Lernmodelle als Grundlage von Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung; kognitive und nichtkognitive Bedingungsvariablen des Lernens; lernpsychologisch begründete Regeln zur Optimierung des Lernens und des Behaltens; Möglichkeiten der Behandlung von Lernschwächen, Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten.

Diagnostische Psychologie:

Verhaltensbeobachtung, Verhaltensbeschreibung und Lerndiagnostik; schulbezogene Tests: testtheoretische Grundlagen, Arten und Einsatzmöglichkeiten.

Literaturstudium:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur als Voraussetzung selbständiger Fortbildung; Befähigung zu selbständiger Übertragung psychologischer Erkenntnisse in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.

PÄDAGOGISCHE SOZIOLOGIE

Lehrstoff:

Einführung in die Soziologie:

Begriff und Funktion der Soziologie und deren Bedeutung für den Lehrer; die Grundbegriffe der Soziologie und ihre Bedeutung für das Berufsfeld des Lehrers und für eine theoriegeleitete Unterrichts- und Erziehungspraxis; Analyse der Gegenwartsgesellschaft vor allem im Hinblick auf Bildung, sozialen Wandel, Arbeitswelt, Schichtung und Familie.

Funktion der Schule in der Gesellschaft:

Schule als Institution der Gesellschaft und Funktionen der Schule, wie Qualifikation, Selektion und Integration; soziologische Aspekte der Schulentwicklung.

Funktion und Rolle des Lehrers in der Gesellschaft:

Rekrutierung, Ausbildung, Status, Rolle und Gesellschaftsbild des Lehrers; organisationssoziologische Dimension der Lehrerrolle.

Schule und Klasse als Sozialgebilde:

Interaktionen in der Schule; die Schulklasse als Gruppe (Positionen und Strukturen, formelle und informelle Ordnung); Integration und Konflikt; soziometrische Verfahren; „Schülermitverwaltung''.

Schule und Elternhaus:

Bildungs- und Erziehungsansprüche der Eltern und der Schule unter den Aspekten sozialer Dynamik; Schullaufbahn- und Bildungsberatung; Elternarbeit; Formen der Zusammenarbeit mit dem Elternhaus als Aufgabe der Schule.

Ergebnisse der Sozialisationsforschung und ihre Bedeutung für Erziehung, Bildung und den Unterricht:

Sozialisationstheorien; Sozialisation als gesellschaftlicher und individueller Vorgang, Sozialisationsinstanzen; die Internationalisierung von Werten und Normen; Konformität und abweichendes Verhalten; schichtspezifische Sozialisation; Begabung als soziales Problem; Auswirkungen der Leistungsgruppen in der Neuen Hauptschule.

Soziale Dimensionen von Unterrichsinhalten und Unterrichtsmethoden:

Unterrichtsgegenstände und einschlägige Lehrplanforderungen;

soziologische Bereiche einzelner Unterrichtsgegenstände;

gesellschaftliche Anforderungen an einzelne Unterrichtsgegenstände;

Unterricht als sozialer Prozeß.

Einführung in fachgemäße Arbeitsmethoden:

Informationen über Erhebungstechniken; Grundkenntnisse der Statistik; Interpretation soziologischer Forschungsergebnisse; soziologische Analyse von Schulsprengeln.

Auswahl aus anderen speziellen Soziologien:

Für Erziehung, Bildung und Unterricht bedeutsame Ergebnisse aus der Familiensoziologie, der Jugendsoziologie, der Sprachsoziologie, der Gemeindesoziologie und anderer.

Soziologische Theorien und ihre Bedeutung für Schule und Lehrer:

Soziale Ungleichheit und soziale Differenzierung als Strukturmerkmale der Gesellschaft; Wandel, Entwicklung und Tendenzen der Gesellschaft; technologische Neuerungen und Folgen für die Gesellschaft; Gesellschaftstheorien und wissenschaftstheoretische Ansätze in der Soziologie.

Literaturverarbeitung:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.

ALLGEMEINE SONDERPÄDAGOGIK

(für das Lehramt an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen)

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gravierendsten Behinderungsarten (Blindheit, Taubheit, schwere Körperbehinderung, geistige Behinderung) und die häufigsten Beeinträchtigungsarten (Lern- und Verhaltensstörungen, sowie Sprachstörungen) kennen und hinsichtlich ihrer Einstellung Behinderten gegenüber sensibilisiert werden. Sie sollen Vor- und Nachteile eines integrativen und separierenden Unterrichts kennen. Zu außerschulischen Hilfen und speziellen Einrichtungen, insbesondere über das Sonderschulwesen, soll ein Überblick vermittelt werden, der es dem späteren Lehrer ermöglicht, diese Institutionen in Anspruch nehmen zu können. Er sollte fähig sein, mit Eltern behinderter Kinder Erstberatungen durchzuführen, und befähigt werden, in vertretbaren Fällen behinderte Schüler zu unterrichten.

Der Studierende soll Ansatzpunkte zur Thematik Behinderung im Unterricht der Pflichtschule kennenlernen, um fachgerecht informieren und zu sozialer und vorurteilsfreier Einstellung erziehen zu können.

Lehrstoff:

Syndrome der gravierendsten Behinderungsarten; Institutionen, die schwer behinderte Kinder therapeutisch betreuen; Überblick über das österreichische Sonderschulsystem; Syndrome der Lern- und Verhaltensstörungen, Möglichkeiten von Diagnose und Prognose; Hilfen für Schüler mit Lern- und Verhaltensstörungen im Regelschulbereich (Förderunterricht, Gruppenunterricht, Hilfen von seiten des Sprachheillehrers); spezifische Förderung von Kindern mit Teilleistungsschwächen (insbesondere bei Legasthenie); Möglichkeiten und Grenzen der Förderung sinnes- und körperbehinderter Schüler in der Regelschule; Vor- und Nachteile des integrativen Unterrichts anhand von Modellen; die Aufnahme in die Sonderschule; Techniken der Gesprächsführung bei der Elternberatung; Techniken zur Überprüfung der eigenen Einstellung und der eigenen Leistungsmöglichkeiten; gesellschaftliche Bedingungen von Behinderungen; Abriß wichtiger Sozial- und Behindertengesetze (Nachschlagmöglichkeiten); Behinderung als Unterrichtsthema des Regelschulunterrichts (Formen der Sensibilisierung von Schülern); Hospitationen und Exkursionen an sonderpädagogischen Einrichtungen.

BIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNG; SCHULHYGIENE

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verständnisses für die biophysiologischen und somatologischen Voraussetzungen als Basis der Entwicklungsprozesse in Kindheit und Jugend und des Erziehungsgeschehens sowie für die Belange der Gesunderhaltung des Schulkindes. An den Wechselwirkungen zwischen biologischen und kulturellen Gegebenheiten ist die Sonderstellung des Menschen aufzuzeigen. Die Bedeutung dieser biologischen Voraussetzungen im Hinblick auf Erziehung und Unterricht ist besonders hervorzuheben. Der Beitrag der Schule zur Schulgesundheitspflege und Gesundheitserziehung im Verantwortungsbereich des Lehrers ist darzustellen.

Lehrstoff:

Die körperliche Entwicklung des Menschen von der Keimentwicklung bis zur Lebensreife mit Betonung des Schulpflichtalters (in Abstimmung zur Entwicklungspsychologie); erbbiologische Fragen (Humangenetik) im Hinblick auf erzieherische Fragestellungen;

typische Schädigungen und Abnormitäten des Kindes und Jugendlichen;

Sinnesorgane und Nervensystem als Mittel der Auseinandersetzung mit der Umwelt und Umweltbewältigung; nervöse und humorale Regulation (in Abstimmung zur Psychologie); die biologische Sonderstellung des Menschen in phylo- und ontogenetischer Sicht.

Überblick über die Allgemein-, Sozial- und Psychohygiene.

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