Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
GEBÄUDE- UND GESTALTUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bei der Planung von Gebäuden notwendigen Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wohnbereiche:
Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions-,
Raum- und Umwelterfordernisse.
Wohnbau:
Ein- und Mehrfamilienhaus, verdichtete Wohnhausformen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bauten für Fremdenverkehr und Gewerbe:
Gaststätten, Pensionen, Werkstätten, Betriebe.
Gestaltungsprinzipien:
Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material und Form.
Baukörper:
Analyse, Gesamtwirkung.
Bauaufnahme:
Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder wesentlicher Gebäudeteile.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte und der Beachtung regionaler Gesichtspunkte große Bedeutung zu. Bildliche Darstellungen sowie Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Gestaltungsprinzipien wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang eine halbe Wochenstunde.
STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeicherischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Beanspruchung bemessen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit, Belastungsarten und Belastungsnormen, Lastaufstellungen.
Träger:
Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.
Fachwerke:
Auflagerkräfte, Stabkräfte.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.
Biegung:
Trägheits- und Widerstandsmoment; Trägheitsradien; einfache,
schiefe und Doppelbiegung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Knickung, Biegung mit Längskraft, Schub.
Formänderungen:
Biegelinie, Durchbiegung; Winkeländerung.
Systeme:
Gelenkträger, Durchlaufträger.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Systeme:
Dreigelenkbogen, Rahmen.
Wände:
Tragende Wände, Stützmauern.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahl- und Holzbau'' und „Stahlbetonbau'' erforderlich.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Beton und Stahlbeton:
Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen; Stahleinlagen, Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.
Bemessung:
Fundamente, Stützen, Wände. Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken, Momententdeckung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bemessung:
Schubsicherung, Biegung mit Längskraft; umfanggelagerte Platten; Konsolen, Scheiben, Stiegen; Formänderungsnachweis.
Spannbeton und Fertigteile:
Bauweisen, Systeme, Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik'' und „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' erforderlich.
STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten und Konstruktionszeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Stahlbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel; Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
Holzbau:
Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauteile:
Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.
Systeme:
Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang eine Wochenstunde.
TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Grundbau:
Bodenarten, Bodeneigenschaften, Bodenkennwerte. Erdstatik.
Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen.
Siedlungswasserbau:
Wasserversorgung; Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,
Verteilung und Speicherung.
Entsorgung:
Kanalisation; Bemessungsgrundlagen, Entwässerungssysteme, Kläranlagen, Abfallbeseitigung. Umweltverträglichkeit.
Verkehrswegebau:
Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Maßeinheiten, Messungsfehler (Arten, Begrenzung), Kataster.
Längenmessung:
Direkte und elektronische Distanzmessung.
Lage- und Höhenmessung:
Aufnahmemethoden, Auswertung; Absteckungsarbeiten. Nivellieren und Tachymetrieren.
Flächenberechnung:
Methoden, Auswertung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt eine Wochenstunde.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll norm- und fachgerecht Baumassen ermitteln sowie Leistungsbeschreibungen und Kalkulationen erstellen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen. Er soll ein Bauvorhaben leiten und überwachen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereich.
Baugesetze:
Bauvorschriften; Umweltrecht; Grundkataster und öffentliche Bücher, Vertragsnormen, Vertragsgestaltung, Bewilligungsverfahren.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Ausmaßermittlung:
Fachnormen, Mengenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung.
Baumaschinen und -geräte:
Arten, Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Anschaffungs-,
Betriebs- und Vorhaltekosten.
Bauorganisation:
Baustelleneinrichtung, Projektmanagement (Termin- und Ablaufplanung, Kostenplanung und Kontrolle), Winterbaubetrieb.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Angebot,
Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
BAUSTILE
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Baustile sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Mesopotamien, Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik, Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko; 19. und 20. Jahrhundert.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Baustilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Bau- und Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde''.
BAUZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen anfertigen können. Er soll Schalungs- und Bewehrungspläne auf Grund statischer Berechnungen erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Einfache Konstruktionen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 und 1:50 nach gegebenen Planunterlagen. Detail- und Konstruktionszeichnungen.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Pläne:
Einreich- und Ausführungszeichnungen nach einem Vorentwurf für ein Einfamilienhaus (angelegte und gefaltete Parie). Detail- und Konstruktionszeichnungen.
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Pläne:
Ausgewählte Planunterlagen nach Vorentwurf für alle Planungsphasen eines mehrgeschossigen Gebäudes.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Statik'', „Stahlbetonbau'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.
ENTWURFZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Bauentwürfe nach vorgegebenen Raumprogrammen sowie einfache axonometrische und perspektivische Schaubilder erstellen können. Er soll einfache Baudetails entwerfen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Entwerfen:
Projekte mittleren Umfanges, davon mindestens ein Wohnbauprojekt (Vorentwurf, Entwurf, Schaubilder für alle Projekte, Ausarbeitung bis zur Baureife für ein Projekt).
Konstruktion:
Gestaltung konstruktiver Details.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt- und Energiesituation. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände erforderlich.
FREIHANDZEICHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben können. Er soll Zeichnungen in verschiedenen Formen passend beschriften können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken, Zeichnen von Baukörpern; Zerlegen von Baukörpern in einfache geometrische Hilfsformen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zeichnen und Malen:
Räumliches Darstellen; Farbe.
Skizzieren:
Gebäudeansichten und einfache Architekturdetails unter besonderer
Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
MODELLBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Architekturmodelle anhand von Plänen herstellen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Fertigkeiten:
Materialien, Techniken.
Modelle:
Einfache Baumassenmodelle; Arbeits- und Architekturmodelle.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normen-Prüfungen an Baustoffen, Bauteilen und am Baugrund kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Baustoffprüfung:
Eignungs- und Güteprüfungen.
Bauteilprüfung:
Eignungs- und Güteprüfungen, bauphysikalische Messungen.
Boden- und Baugrundprüfung:
Methoden der Baugrunderkundung, Bestimmung der bodenphysikalischen und bodenmechanischen Kennwerte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Bautechnisches Praktikum'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Maurers und des Zimmerers, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Bauhofbetrieb, Bauhofordnung, Unfallverhütung. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Baugeräte Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Anlegen von Gebäuden, Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten. Aufreißen und Anlegen von Mauern und Wänden. Mörtelbereitung, Ziegelmauerwerk einschließlich Pfeiler, Rauchfänge, Abgasfänge und Lüftungen mit den verschiedenen Mörtelarten. Waagriß und Aufstich. Überdecken von Maueröffnungen. Gerüstungen (Arten, konstruktive Elemente). Grober und feiner Innenwandverputz auf verschiedenen Putzträgern. Horizontale und vertikale Bauwerksabdichtungen. Versetzen von Tür- und Fensterstöcken oder Zargen.
Beton- und Stahlbetonbau:
Einfache Schalungen; Betonherstellung; Transportieren, Einbringen,
Verdichten und Nachbehandeln des Betons. Fundierungen aus bewehrtem
und unbewehrtem Beton.
Zimmerei-Handwerkstätte:
Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Messen, Anreißen, Sägen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Bohren, Abrichten und Hobeln. Herstellen von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen und Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln (Dübel, Bolzen, Nagel- und Leimbauweise).
II. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Herstellen verschiedenartiger Wände und Mauerwerkskörper aus verschiedenen Baustoffen. Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine, Verfugen des Mauerwerks; Aufreißen und Mauern von Bögen, Lehrbögen und Gewölben. Aufstellen von Leichtwänden. Stemmen von Durchbrüchen und Schlitzen im Mauerwerk, Einsetzen von Dübeln. Bauwerksabdichtungen und Trockenlegungen. Putzsanierung. Verputzen und Ziehen von Gesimsen. Herstellen von Schablonen. Sichern und Absteifen von Baugruben und Künetten, Pölzungen. Verlegen von Beton- und Natursteinplatten. Estriche. Kanal- und Putzschachtherstellung. Verlegen und Einmauern von Stahlträgern und deren Verankerungen. Verkleidungsarbeiten an Innen- und Außenwänden und Decken. Wand- und Deckenverputze in verschiedenen Techniken. Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen. Adaptierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Auswechseln von nichttragenden Wänden. Aufreißen einfacher Stiegen.
Beton- und Stahlbetonbau:
Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Bewehrungsplänen. Einbauen und Verlegen von Betonwerksteinen und Betonfertigteilen. Versetzen von Stufen. Schalungssysteme, Stahlbeton, Stahlbetonkonstruktionen unter Verwendung von Ortbeton und Fertigteilen; Montagebau. Spannbetonkonstruktionen.
Zimmerei-Maschinenwerkstätte:
Stationäre und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen (Handhaben, Einsatz, Pflege). Zinken, Graten, Fräsen, Fasen, Abrichten und Leimen. Stiegenbau (Aufreißen, Austragen, Herstellen von Krümmlingen). Holzsparende Dachstuhlkonstruktionen.
Holzkonstruktionswerkstätte:
Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen. Austragen von Graten, Ichsen und Schiften. Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen. Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten. Konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Baumaschinenwerkstätte:
Handhaben, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Baumaschinen.
Schweiß- und Befestigungstechnik.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Beton- und Stahlbetonbau:
Betonsanierung, Betonkosmetik.
Holzkonstruktionswerkstätte:
Rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen,
Dachausbau, Blockhausbau.
Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:
Bautischlerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen. Maler-, Anstreicher-, Tapezierer-, Platten- und Fliesenleger-, Stukkateur-, Pflasterer-, Schwarzdecker- und Abdichtungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung und Materiallager:
Bedarfsermittlungen. Lagern und Sortieren von Baustoffen. Lagern. Pflegen und Auswählen von Hölzern. Vorbereitung für die Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung. Organisation des Lagerplatzes. Führung des Inventars. Innerbetriebliche Abrechnung. Bauberichterstattung. Bauabrechnung in bezug auf schuleigene Produkte und Baustellen unter Einsatz moderner Hilfsmittel einschließlich EDV.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß das bautechnische Praktikum analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Bauauftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang-Bauwesen definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Arbeitsstudien:
Datenermittlung und Kostenrechnung.
Arbeitsorganisation:
Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung und Lohndifferenzierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Baubetrieb'' erforderlich.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die
genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens acht Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''
unterrichtete Sprache.
*6) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 1 6
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.1.6
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR HOLZWIRTSCHAFT
Ausbildungszweig Sägetechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch oder
Italienisch) ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ...... - - - 2 2 4 III
```
Betriebswirtschaft *1) .. 3 2 2 3 3 13 I
```
```
Rechnungswesen .......... 3 2 2 2 2 11 I
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. 4 3 3 - - 10 (I)
```
Darstellende Geometrie .. 2 2 - - - 4 (I)
```
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
Baukonstruktion ......... - 2 2 - - 4 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .............. - - - 2 2 4 (I)
```
Grundlagen des
```
Maschinenbaues .......... 2 2 4 - - 8 I
```
Holzbearbeitungsmaschinen - - 3 3 4 10 I
```
```
Sägewerksanlagen ........ - - - 4 3 7 I
```
```
Forstwirtschaft ......... 2 2 - - - 4 III
```
```
Holzwirtschaft .......... - - 2 2 2 6 III
```
```
Technologie ............. - - 3 3 3 9 I
```
```
Konstruktionsübungen .... - - 2 4 4 10 I
```
```
Laboratorium ............ - - - 6 6 12 I
```
```
Werkstätte .............. 9 9 5 - - 23 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *5) pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
*2) (...) ................... 2 2 2 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *3) .... - - 2 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *5)
```
```
Leibesübungen .......(bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *5)
```
```
Deutsch ..................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch oder Italienisch) . *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .................. *4) *4) *4) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Italienisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Stellung der Volkswirtschaftslehre:
Makro- und Mikroökonomie, wirtschaftspolitisches Handeln und
dogmengeschichtliche Grundlagen.
Produktion:
Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb - Unternehmen,
Massenproduktionsgesetz.
Wirtschaftsordnungen:
Modelle, reale Formen, Vergleiche.
Markt:
Definition, Einteilung, Preis.
Einkommen:
Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.
Geld und Währung:
Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.
Konjunktur:
Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:
Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf), Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.
Arbeitsnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Östereichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkommnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft, zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.
Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll dabei sozial und umweltbewußt handeln. Er soll Konzepte der Unternehmensführung kennen und einschlägige Techniken beherrschen; er soll betriebswirtschaftliche Probleme analysieren und - auch unter Verwendung rechnerischer und grafischer Verfahren - lösen können.
Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation, erkennen und Rationalisierungskonzepte ausarbeiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elemente der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmensformen. Mitarbeiter, Vollmachten.
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kaufvertrag:
Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.
Wechsel:
Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.
Markt und Marketing:
Betriebliche Bedeutung und Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionspolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.
Materialwirtschaft:
Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Handelsbetriebe:
Funktion des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.
Außenhandel:
Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll
und Zollverfahren, Exportförderung.
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere, Wertpapierbörse.
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.
Sonstige Dienstleistungsbetriebe:
Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr, Revisionsbetriebe.
Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,
Fertigungsbetriebe und Umwelt.
Industriebetriebe:
Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen
Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,
Rationalisierung, Qualitätssicherung).
Industrielle Leistungsbereiche:
Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Managementfunktionen und Managementtechniken:
Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle.
Personal und Personalpolitik:
Rechtliche Grundlagen, Vollmachten, Personalplanung, Mitarbeiterauswahl, Personalführung (Führungsstile, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalabwicklung), Managementkonzepte.
Risiko und Risikopolitik:
Begriff und Arten, Risikofaktoren, risikopolitische Maßnahmen.
Konstitutive Entscheidungen des Unternehmers:
Neugründung und Erwerb eines Unternehmens, Standortwahl, Wahl und Änderung der Rechtsform, Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse; Unternehmensentflechtungen; Sanierung; Liquidation, Ausgleich und Konkurs in betriebswirtschaftlicher Sicht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Die bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing'' und eine geraffte Darstellung in Randbereichen wie „Handelsvermittler'', „Lagerhausbetriebe'' und „Typen der Bankbetriebe''.
Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, zB Berechnungen, Erstellung von Grafiken, Organigrammen und Ablaufplänen, vor allem aber im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag'', „Schadensabwicklung'' und „Personal''. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.
Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen, Fallstudien, Planspiele und die Simulation von Projekten einschließlich der Abfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.
Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.
Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff eines Jahrganges in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Jahrgänge wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.
Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft'' bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichtes aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.
Im I. bis IV. Jahrgang je drei, im V. Jahrgang zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.
Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehende Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.
Der Schüler soll laufende betriebsstatistische Daten auswerten können; er soll einfache Planungsrechnungen erstellen können.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens, sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.
Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team, sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur zur Problemlösung und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stellung des Rechnungswesens:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen.
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und verkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).
Steuern:
Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale
Bestimmungen, Verbuchung.
Bilanz:
Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursache der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.
Wirtschaftliches Rechnen:
Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,
von Valuten und Devisen.
Doppelte Buchhaltung:
Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung
laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbetragsrechnung).
Automatisierung im Rechnungswesen:
Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personalgesellschaften, stiller Gesellschaft, sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.
Steuern:
Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;
Körperschaftssteuer; Gewerbesteuer.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;
Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;
Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials;
laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß;
Bilanzanalyse und Betriebsvergleich. Finanzplanung). Controlling.
Integration:
Themenübergreifende Aufgabenstellung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonders Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern'' und „Personal'' ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.
Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeiten) an.
Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.
Die Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektor mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Gleitkommazahlen, Zahlen
begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktion, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktion, Darstellung komplexer Zahlen, Vektorrechnung (Skalarprodukt).
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Analysis:
Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral.
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, und die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.
Normalaxometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen
Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Kugelflächen und Drehkegelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,
Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen.
Drehkegelflächen und Wendelflächen:
Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auch die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, eben Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich, ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Kugelflächen und Drehkegelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichen- ebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu ermitteln.
Im Themenbereich „Drehflächen und Wendelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schraubenlinien und Wendelflächen unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Vorgangsweise bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens kennenlernen. Er soll die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren kennen und die wesentlichen technischen Grundprinzipien beherrschen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundlagen des Hochbaues:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweise, Ablauf des Bauvorhabens.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Bindemittel, Putz- und Putzträger, Metalle.
Rahmenbedingungen des Hochbaues:
Raumordnungsgesetz, Flächenbebauungsgrundlagengesetz,
Bautechnikgesetz, Baupolizeigesetz.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Planung, Projektierung und Durchführung eines Bauvorhabens:
Planung, Projektierung, Instanzenweg, Behördenverfahren.
Hochbau:
Gründungen, Vermessungen, Aufgehendes Mauerwerk, Deckenkonstruktionen, Stiegen, Gerüste, Türen und Tore.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik kennen und einen Überblick über Wirkungsweise, Betriebsverhalten und Wartung der in der Säge- und Holzindustrie hauptsächlich verwendeten elektrischen Einrichtungen, Geräte und Maschinen erhalten.
Er soll Kenntnisse über die in der Säge- und Holzindustrie gebräuchlichen elektrischen und elektronischen Meßgeräte und deren Zubehör haben.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten; Feldbegriff; Stromarten; Meßgeräte.
Gleichstromtechnik:
Stromleitungen in Metallen (Begriffe, Gesetze); Schaltungen von
Widerständen und Spannungsquellen.
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Kennwerte (Spitzenwert, Mittelwert, Phasenverschiebung); Gesetze;
Schaltungen.
Elektroinstallationen:
Leitungen; Installationsmaterial; Schutzmaßnahmen.
Elektrische Maschinen und Transformatoren:
Aufbau; Wirkungsweise; Betriebsverhalten.
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung; Betriebsverhalten; Auswahlkriterien.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen); Stromrichter; Grundschaltungen der Elektronik.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Meßgeräte; Meßverfahren; Steuerungstechnik; Regelungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist unter Verwertung der in den anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnissen zu führen, die Auswahl der Stoffgebiete richtet sich nach der Fachrichtung. Zum besseren Verständnis des Lehrstoffes sind Wandtafeln, Modelle, Skizzen, Tabellen und Unterlagen aus der Berufspraxis heranzuziehen.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sowohl die Eigenschaften, Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile als auch deren normgerechte, zeichnerische Darstellung kennen.
Er soll weiters die für diese Maschinenteile verwendeten Werkstoffe und deren Wärmebehandlungsverfahren kennen und soll Festigkeitsberechnungen an einfachen Maschinenteilen durchführen können.
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Maschinenbau beherrschen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zeichnen:
Grundlagen (Linienarten und -breiten, Schnittführungen, Blattformate usw.). Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile.
Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;
Legierungen; Wärmebehandlungen; Nichteisenmetalle des Fachgebietes;
Kunststoffe.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Zahnräder; Kupplungen; Riementriebe; Kettentriebe.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Statik:
Grundbegriffe; Zentralkraftsystem; Ebenes Kraftsystem; Reibung.
Bewegungslehre:
Kinematik und Dynamik des starren Körpers.
Festigkeitslehre:
Grundbegriffe; Belastungsarten und Belastungsfälle;
Dauerfestigkeit.
Maschinenelemente:
Festigkeitsberechnungen von ausgewählten Maschinenelementen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik'', „Konstruktionsübungen'' sowie „Werkstätte'' wichtig.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen. Er soll die theoretischen Grundlagen zur Berechnung von Holzbearbeitungsmaschinen beherrschen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Sägen:
Gattersägen, Bandsägen, Kreissägen.
Steuerungstechnik:
Pneumatik, Hydraulik.
Berechnungen von Holzbearbeitungsmaschinen:
Schnittkraft- und Leistungsermittlungen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Messermaschinen:
Hobelmaschinen; Khelmaschinen; Profilier- und Reuzieranlage, Entrindungsmaschinen; Hackmaschinen; Furniermaschinen. Spanlose Holzbearbeitung.
Biegemaschinen, Trocknungsanlagen, Leimmaschinen, Pressen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Förderanlagen:
Stetigförderer, Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.
Kraft- und Antriebsmaschinen:
Verbrennungsmotoren, Elektromotoren, Dampfantriebe,
Wasserkraftmaschinen.
Hilfseinrichtungen:
Verbrennungs- und Vergasungsanlagen. Brikettierung. Elektronische
Vermessungsanlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes.
Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' wichtig.
SÄGEWERKSANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.
Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Gesamtplanung:
Problemstellung, Arbeitsbereiche, Transportstrukturen, Arbeitsabläufe, Schnitt-, Rund- und Restholzverwertung.
Bereichsplanung:
Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen, Vorrichtungsbau, Servoeinrichtungen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einflußfaktoren:
Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie; Information und Werbung.
Innovation:
Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,
Kalkulation, Optimierungsstrategien.
Gesamtplanung:
Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe;
Kooperationsmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen'' und „Konstruktionsübungen'' besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.
FORSTWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gliederung des österreichischen Waldes:
Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).
Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:
Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, koline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.
Waldaufbau:
Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).
Holzanatomie und einheimische Holzarten:
Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau der LH und NH (Holzzelle, Zellwand, Jahrringaufbau, rp-, zp- und hrp-Hölzer), Schnitte (Quer-, Längs- und Radial-), einheimische NH und LH an Hand verschiedener Merkmale (Holz, Nadeln und Blätter, Früchte, Rinde) bestimmen und erkennen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Waldverjüngung:
Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).
Forstschutz:
Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.
Waldpflege:
Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Ästung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.
Betriebsarten:
Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.
Produktgestaltung für RH lt. ÖHHU:
Bestimmungen für LRH und NRH lt. ÖHHU, Ausformungskriterien, Holzfehler (Begriffe lt. ÖHHU, Wuchsfehler, Aufbaufehler, nachträgliche Fehler).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Holzwirtschaft. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.
HOLZWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie in bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und -exportländern kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.
Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und -verkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Holzmarktlehre.
Angebot, Nachfrage, Märkte usw.
Produktgestaltung:
Begriffe, RH- und SH-Bestimmungen lt. ÖHHU, Bestimmungen für Holzprodukte (zB Plattenwerkstoffe, Hobelware usw.), Vermessung und Berechnung der Abmaße.
Rechtliche und formale Grundlagen bei Holzgeschäften:
Laut ÖHHU, Geltungsbereiche, Ausdrücke,
Bemängelung, Haftung, Expertisen, Dokumente.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Rohholzmarkt:
Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot
und Nachfrage der Rohholzmärkte.
Schnittholzmarkt:
Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,
Branchenstrukturen.
Sägerestholzmarkt.
Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Absatz und Marketing.
Ein- und Verkaufsarten und -verfahren, Absatzwege, Preispolitik,
Produktgestaltung, Werbung, Kaufgespräch.
Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:
Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.
Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:
Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.
Transport im Handel:
Straße, Schiene, Schiff, Frachttarife und -berechnungen, Transportlogistik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich, sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Der Schüler soll die wesentlichen Grundlagen und Technologien zur Verarbeitung von Holz zu Halb- und Fertigprodukten beherrschen. Er soll die Technologien zur Herstellung von Holzwerkstoffen kennen.
Der Schüler soll die Möglichkeiten und Verfahren für den Holzschutz und die Oberflächenbehandlung kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes:
Aufbau, Zellstruktur, chemischer Aufbau der Zellwand.
Physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes:
Dichte, Holzfeuchtigkeit, Sorption, Holzfeuchtemessung, Quellen und Schwinden, Elastizität und Festigkeit, Härte, Abnützungswiderstand, thermische Eigenschaften, Brandverhalten, energetische Nutzung von Holz, elektrische und akustische Eigenschaften.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Holztrocknung und Dämpfen von Holz:
Grundlagen der Holztrocknung, natürliche Holztrocknung, technische Holztrocknung (Frischluft-Ablufttrocknung, Vakuumtrocknung, Hochtemperaturtrocknung, Sonderverfahren der Holztrocknung), Bauarten, Steuerung, Energieverbrauch, Kochen und Dämpfen des Holzes.
Oberflächenbehandlung:
Strukturierende Oberflächenbehandlung, Färben und Beizen, Imprägnierungen, Öle und Wachse, Lacke und Lasuren, Verfahren in der Oberflächenbehandlung.
Holzschutz:
Schadursachen, baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,
Verfahren.
Klebstoffe und Klebetechnologie:
Grundlagen, Klebstoffe, Einsatz und Anwendung von Klebstoffen,
Aushärtung, Pressen.
Holzwerkstoffe:
Spanplatten, Faserplatten, anorganisch gebundene Holzwerkstoffe.
Zellstoff-, Holzschliff- und Papierherstellung:
Rohstoffe, Verfahren, Produkte.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Furniere und Sperrholz:
Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Sperrholz.
Halb- und Fertigprodukte aus Holz:
Massivholzplatten, Konstruktionselemente, Fensterkanteln, Fenster, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Türen, Stiegen uä.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.
Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen können. Der Schüler soll sowohl die herkömmliche Entwurfstechnik als auch die rechnerunterstützte Konstruktion beherrschen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Rechnerunterstützte Konstruktion:
Grundbegriffe der CAD-Technik; Werkstattzeichnungen einfacher Maschinenelemente; Zusammengesetzte Konstruktionen.
Maschinenelemente:
Eine einfache Konstruktion aus dem Bereich des Getriebebaues oä. nach vorhergehender Berechnung der einzelnen Elemente. Werkstattzeichnungen; Stücklisten.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm aus dem Bereich der Säge- oder Messermaschinen.
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (horizontale und vertikale Integration). Lager- und Transporteinrichtungen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm aus dem Bereich der Förderanlagen.
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen ist in allen Programmbereichen zu fördern.
Auf die Abstimmung mit den Lehrinhalten der Pflichtgegenstände „Grundlagen des Maschinenbaues'', „Holzbearbeitungsmaschinen'', „Sägewerksanlagen'' und „Werkstätte'' ist besonders zu achten.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):
V. Jahrgang (6 Wochenstunden):
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