Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
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Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stellung der Volkswirtschaftslehre:

Makro- und Mikroökonomie, wirtschaftspolitisches Handeln und

dogmengeschichtliche Grundlagen.

Produktion:

Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb - Unternehmen,

Massenproduktionsgesetz.

Wirtschaftsordnungen:

Modelle, reale Formen, Vergleiche.

Markt:

Definition, Einteilung, Preis.

Einkommen:

Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.

Geld und Währung:

Geldgeschichte, Geldart, Störungen.

Konjunktur:

Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.

V. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf) Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner; Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration; zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkommnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft, zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funtkions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.

Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll dabei sozial und umweltbewußt handeln. Er soll Konzepte der Unternehmensführung kennen und einschlägige Techniken beherrschen; er soll betriebswirtschaftliche Probleme analysieren und - auch unter Verwendung rechnerischer und grafischer Verfahren - lösen können.

Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation, erkennen und Rationalisierungskonzepte ausarbeiten können.

Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb und Unternehmung:

Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Uunternehmungsformen (Anm.: richtig: Unternehmungsformen). Mitarbeiter, Vollmachten.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).

II. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug); Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.

Wechsel:

Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.

Markt und Marketing:

Betriebliche Bedeutung und Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionspolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.

Materialwirtschaft:

Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung, Kennzahlen.

III. Jahrgang:

Handelsbetriebe:

Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Enwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.

Außenhandel:

Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll- und Zollverfahren, Exportförderung.

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).

IV. Jahrgang:

Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere, Wertpapierbörse.

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.

Sonstige Dienstleistungsbetriebe:

Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr, Revisionsbetriebe.

Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Industriebetriebe:

Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen

Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,

Rationalisierung, Qualitätssicherung).

Industrielle Leistungsbereiche:

Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.

V. Jahrgang:

Managementfunktionen und Managementtechniken:

Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle.

Personal und Personalpolitik:

Rechtliche Grundlagen, Vollmachten, Personalplanung, Mitarbeiterauswahl, Personalführung (Führungsstile), Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalentwicklung), Managementkonzepte.

Risiko und Risikopolitik:

Begriff und Arten, Risikofaktoren, risikopolitische Maßnahmen.

Konstitutive Entscheidungen des Unternehmens:

Neugründung und Erwerb eines Unternehmens, Standortwahl, Wahl und Änderung der Rechtsform, Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse; Unternehmensentflechtungen. Sanierung; Liquidation, Ausgleich und Konkurs in betriebswirtschaftlicher Sicht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt u. a. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing'' und eine geraffte Darstellung in Randbereichen wie „Handelsvermittler'', „Lagerhausbetriebe'' und „Typen der Bankbetriebe''.

Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, z.B. Berechnungen, Erstellung von Grafiken, Organigrammen und Ablaufplänen, vor allem aber im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag'', „Schadensabwicklung'' und „Personal''. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.

Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen, Fallstudien, Planspiele und die Simulation von Projekten einschließlich der Abfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.

Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.

Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff eines Jahrganges in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Jahrgänge wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.

Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft'' bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.

Im I. bis IV. Jahrgang je drei, im V. Jahrgang zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

8.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.

Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur zur Problemlösung und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und -verkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).

Steuern:

Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale

Bestimmungen, Verbuchung.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursache der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses)

II. Jahrgang:

Bilanz:

Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung Rückstellung. Forderungsbewertung Erstellung von Abschlüssen.

Wirtschaftliches Rechnen:

Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,

von Valuten und Devisen.

Doppelte Buchhaltung:

Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung

laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.

III. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation), Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung, Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbetragsrechnung).

Automatisierung im Rechnungswesen:

Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

IV. Jahrgang:

Bilanz:

Bewertung von Halb- und Fertigungserzeugnissen. Rücklage (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personalgesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.

Steuern:

Gliederung, Abgabeverfahrensrecht Einkommensteuer;

Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;

Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;

Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zu Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern'' und „Personal'' ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.

Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.

Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und Organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.

Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant 5elbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.

9.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzten und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus und des Cosinussatzes.

III. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten:

II. Jahrgang:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.

Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen

Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Kugelflächen und Drehkegelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,

Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen.

Drehkegelflächen und Wendelflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, eben Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich, ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Kugelflächen und Drehkegelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu ermitteln.

Im Themenbereich „Drehflächen und Wendelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schraubenlinien und Wendelflächen unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

13.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

14.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).

Programmentwicklung:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

III. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Programmentwicklung:

Anwendung aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff. Programmoptimierung.

Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Planungsinstrumente; Dienstprogramme. Programmierhilfen.

V. Jahrgang:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Anwendungen im Fachbereich und in der Betriebswirtschaftslehre.

Computerunterstütztes Rechnungswesen.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

15.

BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Vorgangsweise bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens kennenlernen. Er soll die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren kennen und die wesentlichen technischen Grundprinzipien beherrschen. Der Schüler soll die Grundprinzipien des Bauens mit Holz kennen und beherrschen. Er soll in der Lage sein, einfache Konstruktionen zu entwerfen und zu berechnen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen des Hochbaues:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweisen, Ablauf des Bauvorhabens

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Bindemittel, Putz- und Putzträger, Metalle

Rahmenbedingungen des Hochbaues:

Raumordnungsgesetz, Flächenbebauungsgrundlagengesetz,

Bautechnikgesetz, Baupolizeigesetz.

III. Jahrgang:

Planung, Projektierung und Durchführung eines Bauvorhabens:

Planung, Projektierung, Instanzenweg, Behördenverfahren

Hochbau:

Gründungen, Vermessungen, Aufgehendes Mauerwerk, Deckenkonstruktionen, Stiegen, Gerüste, Türen und Tore

IV. Jahrgang:

Konstruktionselemente:

Zugstab, Druckstäbe, Biegeelemente, Brettschichtholz, Fachwerk,

zusammengesetzte Bauteile.

Verbindungsmittel:

Zimmermannsmäßige Holzverbindungen, ingenieurmäßige

Holzverbindungen.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Lasten, Bemessung.

Verbände:

Windverbände, Aussteifungsverbände.

Hallenbauwerke:

Grundsätze, Konstruktionen

V. Jahrgang:

Häuser und Holz:

Tafelbauweise, Fertighäuser, Blockhäuser, Riegelbau, Skelettbau,

Fachwerkhäuser, Dachkonstruktionen.

Sonderkonstruktionen:

Brücken, Gerüste

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Eine Abstimmung mit anderen Fächern, insbesondere mit „KÜ'' ist wichtig.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufbau:

Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik kennen und einen Überblick über Wirkungsweise, Betriebsverhalten und Wartung der in der Säge- und Holzindustrie hauptsächlich verwendeten elektrischen Einrichtungen, Geräte und Maschinen erhalten.

Er soll Kenntnisse über die in der Säge- und Holzindustrie gebräuchlichen elektrischen und elektronischen Meßgeräte und deren Zubehör haben.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten; Feldbegriff; Stromarten; Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitungen in Metallen (Begriffe, Gesetze); Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung); Gesetze; Schaltungen.

Elektroinstallationen:

Leitungen; Installationsmaterial; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise; Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung; Betriebsverhalten; Auswahlkriterien.

V. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen); Stromrichter; Grundschaltungen der Elektronik.

Meß-, Steuerungs- und Regelungselektronik:

Meßgeräte; Meßverfahren; Steuerungstechnik; Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist unter Verwertung der in den anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse zu führen, die Auswahl der Stoffgebiete richtet sich nach der Fachrichtung. Zum besseren Verständnis des Lehrstoffes sind Wandtafeln, Modelle, Skizzen, Tabellen und Unterlagen aus der Berufspraxis heranzuziehen.

17.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufbau:

Der Schüler soll sowohl die Eigenschaften, Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile als auch deren normgerechte, zeichnerische Darstellung kennen!

Er soll weiters die für diese Maschinenteile verwendeten Werkstoffe und deren Wärmebehandlungsverfahren kennen und soll Festigkeitsberechnungen an einfachen Maschinenteilen durchführen können.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Maschinenbau beherrschen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zeichen:

Grundlagen (Linienarten und -breiten, Schnittführungen, Blattformate usw.) Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile.

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;

Legierungen; Wärmebehandlungen); Nichteisenmetalle des Fachgebietes;

Kunststoffe.

II. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Zahnräder; Kupplungen; Riementreibe; Kettentriebe.

III. Jahrgang:

Statik:

Grundbegriffe; Zentalkraftsystem; Ebenes Kraftsystem; Reibung.

Bewegungslehre:

Kinematik und Dynamik des starren Körpers.

Fertigkeitslehre:

Grundbegriffe; Belastungsarten und Belastungsfälle;

Dauerfestigkeit.

Maschinenelemente:

Festigkeitsberechnungen von ausgewählten Maschinenelementen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik'', „Konstruktionsübungen'' sowie „Werkstätte'' wichtig.

18.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und Holzverarbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.

Er soll die theoretischen Grundlagen zur Berechnung dieser genannten Maschinen und Anlagen beherrschen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Sägen:

Gattersägen, Bandsägen, Kreissägen;

Steuerungstechnik:

Pneumatik, Hydraulik;

IV. Jahrgang:

Messermaschinen:

Hobel- und Fräsmaschinen; Kehlmaschinen; Furniermaschinen,

Entrindungsmaschinen; Hackmaschinen.

Förderanlagen:

Stetigförderer.

V. Jahrgang:

Pressen:

Platten-, Korpus- und Rahmenpressen.

Schleifmaschinen:

Band- und Zylinderschleifmaschinen, Sonderbauformen.

Hilfseinrichtungen:

Maschinen für die Klebetechnologie im Bereich der Halb- und Fertigprodukte aus Holz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angew. Mathematik'', „Physik

u. angew. Physik'', Grundlagen des Maschinenbaues'',

19.

FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).

Holzanatomie und einheimische Holzarten:

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau der LH und NH (Holzzelle, Zellwand, Jahrringaufbau, rp-, zp- und hrp-Hölzer), Schnitte (Quer-, Längs- und Radial) Einheimische NH und LH an Hand verschiedener Merkmale (Holz, Nadeln und Blätter, Früchte, Rinde) bestimmen und erkennen.

II. Jahrgang:

Waldverjüngung:

Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzenmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).

Forstschutz:

Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Betriebsarten:

Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.

Produktgestaltung für RH lt. ÖHHU:

Bestimmungen für LRH und NRH lt. ÖHHU, Ausformungskriterien, Holzfehler (Begriffe lt. ÖHHU, Wuchsfehler, Aufbaufehler, nachträgliche Fehler).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Holzwirtschaft. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am bestens durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

20.

HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie in bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und exportländern kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.

Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und -verkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundbegriffe der Holzmarktlehre:

Angebot, Nachfrage, Märkte usw.

Produktgestaltung:

Begriffe, RH- und SH-Bestimmungen lt. ÖHHU, Bestimmungen für Holzprodukte (zB Plattenwerkstoffe, Hobelware usw.), Vermessung und Berechnung der Abmaße.

Rechtliche und formale Grundlagen bei Holzgeschäften:

lt. ÖHHU, Geltungsbereiche, Ausdrücke, Bemängelung, Haftung, Expertisen, Dokumente.

IV. Jahrgang:

Rohholzmarkt:

Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot

und Nachfrage der Rohholzmärkte.

Schnittholzmarkt:

Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,

Branchenstrukturen.

Sägerestholzmarkt:

Angebot und Nachfrage, Branchenstruktur der Nachfrager.

V. Jahrgang:

Absatz und Marketing:

Ein- und Verkaufsarten und -verfahren, Absatzwege, Preispolitik,

Produktgestaltung, Werbung, Kaufgespräch.

Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:

Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.

Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:

Größenordnung, Handelsströme, nationale Holzmärkte.

Transport im Holzhandel:

Straße, Schiene, Schiff, Frachttarife und -berechnungen, Transportlogistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich, sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.

21.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Der Schüler soll die wesentlichen Grundlagen und Technologien zur Verarbeitung von Holz zu Halb- und Fertigprodukten beherrschen. Er soll die Technologie zur Herstellung von Holzwerkstoffen kennen.

Der Schüler soll die Möglichkeiten und Verfahren für den Holzschutz und die Oberflächenbehandlung kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes:

Aufbau, Zellstruktur, Chem. Aufbau der Zellwand

Physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes:

Dichte, Holzfeuchtigkeit, Sorption, Holzfeuchtemessung, Quellen und Schwinden, Elastizität und Festigkeit, Härte, Abnützungswiderstand, thermische Eigenschaften, Bandverhalten, energetische Nutzung von Holz, elektrische und akustische Eigenschaften.

IV. Jahrgang:

Holztrocknung und Dämpfen von Holz:

Grundlagen der Holztrocknung, natürliche Holztrocknung, technische Holztrocknung (Frischluft-, Ablufttrocknung, Vakuumtrocknung, Hochtemperaturtrocknung, Sonderverfahren der Holztrocknung), Bauarten, Steuerung, Energieverbrauch, Kochen und Dämpfen des Holzes.

Oberflächenbehandlung:

Strukturierende Oberflächenbehandlung, Färben und Beizen, Imprägnierungen, Öle und Wachse, Lacke und Lasuren, Verfahren in der Oberflächenbehandlung.

Holzschutz:

Schadursachen, baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,

Verfahren.

Klebstoffe und Klebetechnologie:

Grundlagen, Klebstoffe, Einsatz und Anwendung von Klebstoffen,

Aushärtung, Pressen.

Holzwerkstoffe:

Spanplatten, Faserplatten, anorganisch gebundene Holzwerkstoffe.

Zellstoff-, Holzschliff- und Papierherstellung:

Rohstoffe, Verfahren, Produkte.

Furniere und Sperrholz:

Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Sperrholz.

V. Jahrgang:

Halb- und Fertigprodukte aus Holz:

Massivholzplatten, Konstruktionselemente, Fensterkanteln, Fenster, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Türen, Stiegen uä.

Produktionstechnologien im Holzbau:

Abbundanlagen, Fertighausbau, Blockhausbau, Verbindungsmittel uä.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.

Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

22.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen können. Der Schüler soll sowohl die herkömmliche Entwurfstechnik als auch die rechnerunterstützte Konstruktion beherrschen.

III. Jahrgang:

Rechnerunterstützte Konstruktion:

Grundbegriffe der CAD-Technik; Werkstattzeichnungen einfacher Maschinenelemente; Zusammengesetzte Konstruktionen.

Maschinenelemente:

Eine einfache Konstruktion aus dem Bereich des Getriebebaues oä. nach vorhergehender Berechnung der einzelnen Elemente. Werkstattzeichnungen; Stücklisten.

IV. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm aus dem Bereich der Säge- und Messermaschinen.

Technologie/Holzbau:

Ein Programm aus dem Bereich der Technologie oder des Holzbaues

V. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm über eine Maschine oder einen Anlagenteil aus dem Bereich der Produktionsanlage für die Holzverarbeitung.

Technologie/Holzbau:

Ein Programm aus dem Bereich der Technologie (Produktionsanlage oä.)

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen ist in allen Programmbereichen zu fördern.

Auf die Abstimmung mit den Lehrinhalten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Grundlagen des Maschinenbaues'', „Holzbearbeitungsmaschinen'', „Technologie'', „Laboratorium'' und „Werkstätte'' ist besonders zu achten!

23.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetesten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Betriebswirtschaft'', „Baukonstruktion und Holzbau'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Holzbearbeitungsmaschinen'' und „Technologie'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Mehtoden (Anm.: richtig: Methoden), die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der flexiblen Automatisation sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

24.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse Holzbearbeitungsmaschinen: nach normgerechten Zeichnungen herstellen, sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lamellieren, Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).

Schärfen:

Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen, Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen, Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfauftomaten.

II. Jahrgang:

Sägen:

Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).

Schärfen:

Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Abrichten, Dickhoblen, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

III. Jahrgang:

Sägen:

Gatter, (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsägen (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Schärfen:

Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.

Rund- und Schnittholz:

Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).

Schnittholzmanipulation (Güteklasse, Vermessen, Verand- (Anm.: richtig: Versand-) und Verladepapiere).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzherrichtung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung; Protokoll, Kontrolle, Überwachung der Heizanlage).

Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bediengung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wir die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

25.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Lehrstoff:

Siehe Anlage 1 „LEBENDE FREMDSPRACHE''

Im übrigen siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen im V. Jahrgang.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 1 2

Anlage 1.1.2

```

```

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

Ausbildungszweig Tiefbau

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

*3) (.....) ......... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische Bildung - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 4 - - 11 (I)

9 Physik und angewandte

Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)

10 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II

11 Darstellende Geometrie 3 2 2 - - 7 (I)

12 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte

elektronische

Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I

13 Baukonstruktion *2) . 4 4 2 2 2 14 I

14 Statik .............. - 2 3 3 3 11 (I)

15 Stahlbetonbau ....... - - - 3 3 6 (I)

16 Stahl- und Holzbau .. - - - 2 2 4 I

17 Grund- und Wasserbau

*2) ................. - - 2 3 3 8 (I)

18 Siedlungswasserbau *2) - - - 3 3 6 I

19 Verkehrswegebau *2) . - - 2 2 3 7 (I)

20 Brückenbau *2) ...... - - - 2 2 4 (I)

21 Vermessungswesen *2) - - - 3 3 6 I

22 Baubetrieb .......... - - 3 4 3 10 I

23 Bauzeichnen und

Konstruktionsübungen 4 3 2 2 2 13 I

24 Freihandzeichnen .... 2 2 - - - 4 (IV)

25 Laboratorium ........ - - 4 - - 4 I

26 Bautechnisches

Praktikum ........... 8 8 4 - - 20 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200

27 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor dem Eintritt

in den III. bzw. V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie ............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3)

*5) (.....) ............ - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ..... - - - - 2 II

REFA ................... - - - 2 - I

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Leibesübungen ... bis zu 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Lebende Fremdsprache

*3) (.....) ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ............. *4) *4) *4) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit, Differenzquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Algebra und Numerik:

Vektoralalgebra, Matrizenrechnung.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung. Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

III. Jahrgang:

Kotierte Projektion:

Kotierter Grundriß, Geländeflächen, Schichtenpläne, Profile. Böschungskegelflächen (konstruktive Behandlung, ebene Schnitte). Böschungsflächen. Anwendung auf die Ermittlung von Damm- und Einschnittflächen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, numerische Perspektive, Zeigerverfahren. Anwendung auf durch kotierte Grundrisse erfaßte Objekte des Straßenbaus. Messen in horizontalen und lotrechten Gerade. Rasterverfahren. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Bauobjekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen'' ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.

Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Während bei Drehflächen die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen ausreicht, wobei die Drehachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, bietet sich bei wendelflächigen Objekten auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln.

Im Themenbereich „Durchdringungen'' empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.

Im Themenbereich „Schiebflächen und Regelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schiebflächen mit ebenen Schiebkurven zu behandeln; für solche ist eine Darstellung in frontaler Axonometrie besonders günstig. Es genügt, Umrisse von Regelflächen als Hüllkurven festzulegen. Es empfiehlt sich, Böschungsflächen als Regelflächen einzuführen; gegebenenfalls können Schnitte von Damm- und Einschnittflächen nur nach der Profilmethode konstruiert werden.

Im Themenbereich „Perspektive'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Als Vorbereitung computerunterstützten Konstruierens in der Perspektive bietet sich die Behandlung der aus dem Durchschnittsverfahren folgenden numerischen Perspektive unter Verwendung eines Taschenrechners an. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das aus dem I. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen und bei den Rekonstruktionen zu verwenden.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

13.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben, Bausysteme, Bauweisen und Baustoffe nach den Erfordernissen der Funktion, der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung und der Wirtschaftlichkeit auswählen und Bauteile materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

III. Jahrgang:

Abdichtungen gegen Druckwasser:

Bauarten, Bewegungsfugen.

Ausbauarbeiten:

Verputz und Verkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale;

Beschläge; Verglasungen; Malerarbeiten. Lichtkuppeln. Arbeits- und Schutzgerüste.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Baustoffe:

Putz und Putzträger, Glas, Farben und Anstriche, Kunststoffe.

IV. Jahrgang:

Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung. Lüftung. Installationen.

Pläne:

Detail- und Konstruktionszeichnungen.

V. Jahrgang:

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen.

Gebäude:

Organisation und Funktion einfacher Wohn- und Zweckbauten.

Pläne:

Detail- und Konstruktionszeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je eine halbe Wochenstunde.

14.

STATISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Lastannahme und Beanspruchung dimensionieren können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.1.1.

III. Jahrgang:

Festigkeit:

Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.

Biegung:

Trägheits- und Widerstandsmoment, einfache, schiefe und Doppelbiegung; Schub.

IV. Jahrgang:

Festigkeit:

Knickung, Biegung mit Längskraft, Torsion.

Formänderungen:

Biegelinien, Durchbiegung, Winkeländerung.

Lasten:

Bewegliche Lasten, Einflußlinien.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

V. Jahrgang:

Systeme:

Dreigelenkbogen, Rahmen, einfache Bogentragwerke.

Wände:

Tragende Wände, Stützmauern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahlbetonbau'', „Stahl- und Holzbau'' und „Brückenbau'' erforderlich.

15.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können. Er soll einfache Bauteile entsprechend der Beanspruchung dimensionieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen, Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.

Bemessung:

Fundamente, Stützen. Wände. Rechtecksquerschnitt bei einfacher Biegung; Biegung mit Längskraft; Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken; Momentendeckung; Schubsicherung; Stiegen.

V. Jahrgang:

Bemessung:

Umfanggelagerte und punktgelagerte Platten; Konsolen, Scheiben,

Rahmen; Torsion; Formänderungsnachweis.

Rahmen, Spannbeton und Fertigteile:

Bauweisen, Systeme, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.

16.

STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten sowie die Ausführung leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stahlbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

V. Jahrgang:

Bauteile:

Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.

Ausführung und Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

Systeme:

Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen; Geschoßbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik'' und „Brückenbau'' erforderlich.

17.

GRUND- UND WASSERBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache erdstatische Berechnungen des Grundbaues sowie hydraulische Berechnungen des Wasserbaues ausführen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichen Konstruktionen des Grund- und Wasserbaues kennen. Er soll ausführungsreife Konstruktionspläne anfertigen sowie einfache Bauausführungen leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundbau:

Normen und Vorschriften; Baugrunduntersuchungen. Rechnen mit

bodenphysikalischen Kennzahlen.

Erdstatische Berechnungen:

Setzungen, Erddruck, Grundbruch.

IV. Jahrgang:

Baugruben:

Abstützungen, Wasserhaltung, Gründungen.

Wasserbau:

Hydraulik, Wasserwirtschaft; Flußbau.

Schutzwasserbau:

Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung.

V. Jahrgang:

Wasserbau:

Wasserfassungen, Leitungen, Speicher; hydraulische Maschinen;

Wasserkraftanlagen; Verkehrswasserbau.

Umwelttechnik:

Ökologische Wirkung von Bauwerken. Naturnahe wasserbauliche

Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

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