Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Im Themenbereich „Kugelflächen und Drehkegelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichen- ebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu ermitteln.

Im Themenbereich „Drehflächen und Wendelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Es reicht aus, Schraubenlinien und Wendelflächen unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

13.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

14.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

15.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Vorgangsweise bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens kennenlernen. Er soll die Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren kennen und die wesentlichen technischen Grundprinzipien beherrschen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen des Hochbaues:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweise, Ablauf des Bauvorhabens.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Bindemittel, Putz- und Putzträger, Metalle.

Rahmenbedingungen des Hochbaues:

Raumordnungsgesetz, Flächenbebauungsgrundlagengesetz,

Bautechnikgesetz, Baupolizeigesetz.

III. Jahrgang:

Planung, Projektierung und Durchführung eines Bauvorhabens:

Planung, Projektierung, Instanzenweg, Behördenverfahren.

Hochbau:

Gründungen, Vermessungen, Aufgehendes Mauerwerk, Deckenkonstruktionen, Stiegen, Gerüste, Türen und Tore.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik kennen und einen Überblick über Wirkungsweise, Betriebsverhalten und Wartung der in der Säge- und Holzindustrie hauptsächlich verwendeten elektrischen Einrichtungen, Geräte und Maschinen erhalten.

Er soll Kenntnisse über die in der Säge- und Holzindustrie gebräuchlichen elektrischen und elektronischen Meßgeräte und deren Zubehör haben.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten; Feldbegriff; Stromarten; Meßgeräte.

Gleichstromtechnik:

Stromleitungen in Metallen (Begriffe, Gesetze); Schaltungen von

Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Mittelwert, Phasenverschiebung); Gesetze;

Schaltungen.

Elektroinstallationen:

Leitungen; Installationsmaterial; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen und Transformatoren:

Aufbau; Wirkungsweise; Betriebsverhalten.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung; Betriebsverhalten; Auswahlkriterien.

V. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen); Stromrichter; Grundschaltungen der Elektronik.

Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Meßgeräte; Meßverfahren; Steuerungstechnik; Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist unter Verwertung der in den anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnissen zu führen, die Auswahl der Stoffgebiete richtet sich nach der Fachrichtung. Zum besseren Verständnis des Lehrstoffes sind Wandtafeln, Modelle, Skizzen, Tabellen und Unterlagen aus der Berufspraxis heranzuziehen.

17.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sowohl die Eigenschaften, Einsatzbereiche der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile als auch deren normgerechte, zeichnerische Darstellung kennen.

Er soll weiters die für diese Maschinenteile verwendeten Werkstoffe und deren Wärmebehandlungsverfahren kennen und soll Festigkeitsberechnungen an einfachen Maschinenteilen durchführen können.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Maschinenbau beherrschen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zeichnen:

Grundlagen (Linienarten und -breiten, Schnittführungen, Blattformate usw.). Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile.

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;

Legierungen; Wärmebehandlungen; Nichteisenmetalle des Fachgebietes;

Kunststoffe.

II. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Zahnräder; Kupplungen; Riementriebe; Kettentriebe.

III. Jahrgang:

Statik:

Grundbegriffe; Zentralkraftsystem; Ebenes Kraftsystem; Reibung.

Bewegungslehre:

Kinematik und Dynamik des starren Körpers.

Festigkeitslehre:

Grundbegriffe; Belastungsarten und Belastungsfälle;

Dauerfestigkeit.

Maschinenelemente:

Festigkeitsberechnungen von ausgewählten Maschinenelementen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeit ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik”, „Konstruktionsübungen” sowie „Werkstätte” wichtig.

18.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen. Er soll die theoretischen Grundlagen zur Berechnung von Holzbearbeitungsmaschinen beherrschen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Sägen:

Gattersägen, Bandsägen, Kreissägen.

Steuerungstechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Berechnungen von Holzbearbeitungsmaschinen:

Schnittkraft- und Leistungsermittlungen.

IV. Jahrgang:

Messermaschinen:

Hobelmaschinen; Khelmaschinen; Profilier- und Reuzieranlage, Entrindungsmaschinen; Hackmaschinen; Furniermaschinen. Spanlose Holzbearbeitung.

Biegemaschinen, Trocknungsanlagen, Leimmaschinen, Pressen.

V. Jahrgang:

Förderanlagen:

Stetigförderer, Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.

Kraft- und Antriebsmaschinen:

Verbrennungsmotoren, Elektromotoren, Dampfantriebe,

Wasserkraftmaschinen.

Hilfseinrichtungen:

Verbrennungs- und Vergasungsanlagen. Brikettierung. Elektronische

Vermessungsanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.

19.

SÄGEWERKSANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.

Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Gesamtplanung:

Problemstellung, Arbeitsbereiche, Transportstrukturen, Arbeitsabläufe, Schnitt-, Rund- und Restholzverwertung.

Bereichsplanung:

Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen, Vorrichtungsbau, Servoeinrichtungen.

V. Jahrgang:

Einflußfaktoren:

Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie; Information und Werbung.

Innovation:

Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,

Kalkulation, Optimierungsstrategien.

Gesamtplanung:

Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe;

Kooperationsmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen” und „Konstruktionsübungen” besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.

20.

FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, koline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).

Holzanatomie und einheimische Holzarten:

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau der LH und NH (Holzzelle, Zellwand, Jahrringaufbau, rp-, zp- und hrp-Hölzer), Schnitte (Quer-, Längs- und Radial-), einheimische NH und LH an Hand verschiedener Merkmale (Holz, Nadeln und Blätter, Früchte, Rinde) bestimmen und erkennen.

II. Jahrgang:

Waldverjüngung:

Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).

Forstschutz:

Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Ästung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Betriebsarten:

Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.

Produktgestaltung für RH lt. ÖHHU:

Bestimmungen für LRH und NRH lt. ÖHHU, Ausformungskriterien, Holzfehler (Begriffe lt. ÖHHU, Wuchsfehler, Aufbaufehler, nachträgliche Fehler).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Holzwirtschaft. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

21.

HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie in bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und -exportländern kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.

Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und -verkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundbegriffe der Holzmarktlehre.

Angebot, Nachfrage, Märkte usw.

Produktgestaltung:

Begriffe, RH- und SH-Bestimmungen lt. ÖHHU, Bestimmungen für Holzprodukte (zB Plattenwerkstoffe, Hobelware usw.), Vermessung und Berechnung der Abmaße.

Rechtliche und formale Grundlagen bei Holzgeschäften:

Laut ÖHHU, Geltungsbereiche, Ausdrücke,

Bemängelung, Haftung, Expertisen, Dokumente.

IV. Jahrgang:

Rohholzmarkt:

Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot

und Nachfrage der Rohholzmärkte.

Schnittholzmarkt:

Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,

Branchenstrukturen.

Sägerestholzmarkt.

Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.

V. Jahrgang:

Absatz und Marketing.

Ein- und Verkaufsarten und -verfahren, Absatzwege, Preispolitik,

Produktgestaltung, Werbung, Kaufgespräch.

Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:

Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.

Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:

Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.

Transport im Handel:

Straße, Schiene, Schiff, Frachttarife und -berechnungen, Transportlogistik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich, sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.

22.

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Der Schüler soll die wesentlichen Grundlagen und Technologien zur Verarbeitung von Holz zu Halb- und Fertigprodukten beherrschen. Er soll die Technologien zur Herstellung von Holzwerkstoffen kennen.

Der Schüler soll die Möglichkeiten und Verfahren für den Holzschutz und die Oberflächenbehandlung kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes:

Aufbau, Zellstruktur, chemischer Aufbau der Zellwand.

Physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes:

Dichte, Holzfeuchtigkeit, Sorption, Holzfeuchtemessung, Quellen und Schwinden, Elastizität und Festigkeit, Härte, Abnützungswiderstand, thermische Eigenschaften, Brandverhalten, energetische Nutzung von Holz, elektrische und akustische Eigenschaften.

IV. Jahrgang:

Holztrocknung und Dämpfen von Holz:

Grundlagen der Holztrocknung, natürliche Holztrocknung, technische Holztrocknung (Frischluft-Ablufttrocknung, Vakuumtrocknung, Hochtemperaturtrocknung, Sonderverfahren der Holztrocknung), Bauarten, Steuerung, Energieverbrauch, Kochen und Dämpfen des Holzes.

Oberflächenbehandlung:

Strukturierende Oberflächenbehandlung, Färben und Beizen, Imprägnierungen, Öle und Wachse, Lacke und Lasuren, Verfahren in der Oberflächenbehandlung.

Holzschutz:

Schadursachen, baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,

Verfahren.

Klebstoffe und Klebetechnologie:

Grundlagen, Klebstoffe, Einsatz und Anwendung von Klebstoffen,

Aushärtung, Pressen.

Holzwerkstoffe:

Spanplatten, Faserplatten, anorganisch gebundene Holzwerkstoffe.

Zellstoff-, Holzschliff- und Papierherstellung:

Rohstoffe, Verfahren, Produkte.

V. Jahrgang:

Furniere und Sperrholz:

Furnierarten, Herstellung, Trocknung, Sperrholz.

Halb- und Fertigprodukte aus Holz:

Massivholzplatten, Konstruktionselemente, Fensterkanteln, Fenster, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Türen, Stiegen uä.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.

Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

23.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen können. Der Schüler soll sowohl die herkömmliche Entwurfstechnik als auch die rechnerunterstützte Konstruktion beherrschen.

III. Jahrgang:

Rechnerunterstützte Konstruktion:

Grundbegriffe der CAD-Technik; Werkstattzeichnungen einfacher Maschinenelemente; Zusammengesetzte Konstruktionen.

Maschinenelemente:

Eine einfache Konstruktion aus dem Bereich des Getriebebaues oä. nach vorhergehender Berechnung der einzelnen Elemente. Werkstattzeichnungen; Stücklisten.

IV. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm aus dem Bereich der Säge- oder Messermaschinen.

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (horizontale und vertikale Integration). Lager- und Transporteinrichtungen.

V. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm aus dem Bereich der Förderanlagen.

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen ist in allen Programmbereichen zu fördern.

Auf die Abstimmung mit den Lehrinhalten der Pflichtgegenstände „Grundlagen des Maschinenbaues”, „Holzbearbeitungsmaschinen”, „Sägewerksanlagen” und „Werkstätte” ist besonders zu achten.

24.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Betriebswirtschaft”, „Baukonstruktion”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Holzbearbeitungsmaschinen”, „Sägewerksanlagen” und „Technologie” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der flexiblen Automatisation sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Metallbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lamellieren, Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).

Schärfen:

Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen, Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen, Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.

II. Jahrgang:

Sägen:

Gatter, (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren). Manipulation soll mit Flurfördermittel (Radlader, Rundholzbagger u. dgl.) erfolgen.

Schärfen:

Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

III. Jahrgang:

Sägen:

Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Schärfen:

Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.

Rund- und Schnittholz:

Rundbolzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation). Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere). Manipulation soll mit Flurfördermittel (Radlader, Rundholzbagger u. dgl. erfolgen.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzherrichtung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle, Überwachung der Heizanlage).

Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand sowie Lehrgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

26.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Lehrstoff:

Siehe Anlage 1 „LEBENDE FREMDSPRACHE”.

Im übrigen siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen im V. Jahrgang.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 2 4

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1 Z 2 V, BGBl. Nr. 487/1987):

10.
  1. 1987,
1.
  1. 1988,
1.
  1. 1989,
1.
  1. 1990,
1.
  1. 1991.

Anlage 1.2.4

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Leder- und Naturstofftechnologie

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ............. - - - 2 2 4 III

```

7.

Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 2 II

```

```

8.

Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

```

10.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 (I)

```

11.

Darstellende Geometrie und

```

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

```

12.

Physik und angewandte

```

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

```

13.

Mikrobiologie *1) ............. - 3 3 - - 6 I

```

```

14.

Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

```

```

15.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I

```

16.

Analytische Chemie ............ 2 2 2 2 - 8 (I)

```

```

17.

Analytisches

```

Laboratorium *2) .............. 10 10 6 5 10 41 I

```

18.

Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

```

```

19.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I

```

20.

Physikalische Chemie .......... - - 4 2 - 6 (I)

```

```

21.

Physikalisch-chemisches

```

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

```

22.

Technologie der

```

Naturstoffe *3) ............... - - 2 1 - 3 I

```

23.

Technologie des Leders ........ - - 3 2 3 8 I

```

```

24.

Gerbereichemie ................ - - - - 2 2 (I)

```

```

25.

Chemische

```

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

```

26.

Werkstätte .................... - - - 3 7 10 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

```

27.

Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. bzw.

V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - - - 4 (V)

Zweite lebende Fremdsprache *4)*5) () - - 3 3 3 9 (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - 2 I

Aktuelle Fachgebiete *6) ( ) ..... - 2 2 2 2 8 (I bis

VI)

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................... *7) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute. Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer; Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' und „Werkstätte'' auf.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND

DARSTELLENDE GEOMETRIE

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

13.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopie, Präparationstechniken. Färbemethoden. Keimzahlbestimmung. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren.

Stoffwechselvorgänge:

Substratverwertung. Stoffwechselendprodukte. Abbau von Naturstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte und bei den Übungen auf praxisnahe Aufgabenstellungen (Probleme der Leder- und Pelzherstellung und der naturstoffverarbeitenden Industrie) unter Berücksichtigung des Umweltschutzes zu achten sein wird. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der mikrobiologischen Übungen beträgt im III. Jahrgang zwei Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges Blockung empfiehlt.

14.

STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

15.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Physikalische Identifizierungsmethoden:

Charakterisierung organischer Verbindungen.

Spektroskopische Verfahren:

Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Trennmethoden:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.

Spezielle Analyseverfahren:

Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Trennmethoden:

Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-, Ionenaustauscher- und Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekül- und Kernspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie. Aktivierungsanalyse. Tracertechnik. Radiometrie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

17.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden physikalisch- und chemisch-analytischen sowie chemisch-technologischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die im chemischen Laboratorium des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Identifizierungsmethoden:

Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.

Chromatographische Trennverfahren:

Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.

Gaschromatographie.

Spektroskopische Verfahren:

Spektalphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Analytik organischer Stoffe:

Enzymatische Bestimmungsverfahren. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

Gasanalyse:

Qualitative und quantitative Bestimmungen.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Herstellung technischer Produkte:

Zucker. Präparationen aus Zucker, Zellulose und Stärke. Lederfettungsmittel. Aufarbeitung von Nebenprodukten der Lederherstellung. Fett- und Eiweißtrennung.

Analyse technischer Produkte:

Zucker (Kontrolle der Zwischen-, End- und Nebenprodukte). Zellulose. Stärke. Fette. Lederfettungsmittel. Eiweiß. Nebenprodukte der Lederherstellung. Nutz- und Abwasser.

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Physikalische und chemische Analysen:

Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel. Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe (normgerechte Eignungs- und Güteprüfung). Gerbereiabwasser, Gerbereinebenprodukte.

Gerbereitechnologische Arbeiten:

Herstellung von Gerbereihilfsmitteln. Prozeßüberwachung; Rezirkulierungs- und Vermeidungstechnologien. Aufarbeitungs- und Entsorgungsverfahren von Neben- und Restprodukten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie'', „Analytische Chemie'', „Technologie der Naturstoffe'', „Technologie des Leders'', „Gerbereichemie'' und „Werkstätte''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der im IV. und V. Jahrgang auch eine technologische Beurteilung enthält.

18.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Eiweißverbindungen:

Aminosäuren, Peptide, Proteine.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide, Steroide.

Petrochemie:

Technologie des Erdgases, des Erdöls und der Kohle sowie ihrer Zwischen- und Endprodukte.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Polymerchemie:

Technische Plaste, Elaste, Harze und synthetische Fasern (Herstellung, Eigenschaften).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

19.

ORGANISCH PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

20.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

21.

PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

22.

TECHNOLOGIE DER NATURSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen regenerierbaren Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen.

Der Schüler soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Beurteilungsmaßstäbe, Optimierungsverfahren, Beschreibungsrichtlinien.

Wasserwirtschaft:

Wasseraufbereitung, Abwasserentsorgung, Wasserkreisläufe.

Energieversorgung:

Energiequellen, Energiekreisläufe, Abwärmenutzung.

Zucker, Stärke, Zellulose:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Zellstoff, Papier:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fasern, Folien:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Umwelttechnik:

Emissionen, Entsorgungsmöglichkeiten und Vermeidungstechnologien. Sonderabfall.

Natürliche Harze, Wachse und Lackrohstoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fette und Öle:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Kautschuk:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Biomasse:

Anfall, Energieträger, Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen den Praxisbezug.

23.

TECHNOLOGIE DES LEDERS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Rohwaren, ihre Eigenschaften, ihre Einarbeitung und Veredlung sowie die Eigenschaften, Verwendung und Untersuchung von Zwischen-, Fertig- und Nebenprodukten und der einschlägigen Hilfsmittel kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Rohware:

Häute, Felle, Edelpelze. Konservierung, Schäden.

Naßwerkstätte:

Weiche, Haarlockung und Hautaufschluß, Entkälkung, Beize, Entfettung. Mechanische Arbeiten. Analytische Kennzeichnung der Hilfsmittel.

Gerbstoffe:

Definition, Eigenschaften, Herstellung, analytische Kennzeichnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gerbung und Nachgerbung:

Mineral-, Vegetabil-, Aldehyd-, Harz- und Fettgerbung, Gerbung mit synthetischen Gerbstoffen. Kombinierte Gerbverfahren. Vor- und Nachgerbung.

Färben und Fetten:

Farbstoffe, Lederfettungsmittel. Chemische und mechanische Verfahren der Naßzurichtung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lederzurichtung und Rauhwarenveredlung:

Zurichtmittel für Leder und Veredlungsmittel für Pelze. Methoden der Lederzurichtung und Pelzveredlung.

Lederarten:

Verwendung; Lederfehler; Lederaustauschstoffe. Normgerechte Lederuntersuchung.

Umwelttechnik:

Entsorgungs- und Vermeidungstechnologien für Abwasser und für Gerbereinebenprodukte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gerbereitechnologischen Praxis nach dem Stand der Technik. Daher kommt wirtschaftlichen Überlegungen, der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften und Problemen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu.

Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Werkstätte und des gerbereitechnologischen Laboratoriums gefördert. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen ebenfalls den Praxisbezug.

24.

GERBEREICHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Vorgänge bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese sowie das Prinzip der Proteinbiosynthese kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Eiweißchemie:

Kollagen, Elastin und Keratin. Enzyme, Biokatalyse. Proteinbiosynthese.

Gerbstoffchemie:

Natürliche und synthetische Gerbstoffe. Komplexchemie der Mineralgerbstoffe.

Gerbereihilfsstoffe:

Chemische und physikalische Wechselwirkungen zwischen der Haut und Gerb-, Farb-, Fett- und Hilfsstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

25.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

26.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Ablauf der Leder- und Pelzherstellung. Berechnen von Rezepturen. Haut-, Leder-, Pelzbearbeitung (Entfleischen, Spalten, Abwelken, Ausrecken, Falzen). Wasserwerkstattarbeiten, einfache Gerbungen, Färbe- und Fettungsversuche.

V. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Rohhautlager:

Beurteilung von Rohwaren, Bestimmung der Vorbehandlung. Konservierung.

Wasserwerkstätte:

Weiche, Strecken, Hautaufschluß- und Enthaarungsverfahren, Entfleischen, Spalten, Entkälken und Beizen.

Gerberei:

Gerbverfahren mit mineralischen, vegetabilen und synthetischen Gerbstoffen, Aldehyden und Tranen sowie Kombinationsmethoden zur Herstellung von Maß- und Gewichtsledern.

Lederzurichtung:

Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Zurichten. Qualitätskontrolle.

Pelzwerkstätte:

Vorbereitung der Felle in der Naßwerkstätte, Zurichtung mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen Gerbstoffen. Fettung. Trocknung, mechanische Bearbeitung. Pelzveredlungsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Prinzipien der Prozeßabläufe und den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände und Laboratorien von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.2.1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Einschließlich Laboratorium.

*2) Einschließlich Naturstoff- und gerbereitechnologischen

Laboratorium.

*3) Einschließlich Umwelttechnik.

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Anlage 1 2 1

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. II Abs. 1 Z 2 V, BGBl. Nr. 487/1987):

10.
  1. 1987,
1.
  1. 1988,
1.
  1. 1989,
1.
  1. 1990,
1.
  1. 1991.

Anlage 1.2.1

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Technische Chemie

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ............. - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

```

9.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 I

```

10.

Darstellende Geometrie und

```

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

```

11.

Physik und angewandte

```

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

```

12.

Mikrobiologie ................. - 3 - - - 3 (I)

```

```

13.

Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

```

```

14.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ........... 5 3 3 2 - 13 I

```

15.

Analytische Chemie ............ 2 2 2 2 2 10 (I)

```

```

16.

Analytisches Laboratorium ..... 10 10 11 - - 31 (I)

```

```

17.

Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

```

```

18.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium .................. - - - - 5 5 I

```

19.

Physikalische Chemie .......... - - 4 2 - 6 (I)

```

```

20.

Physikalisch-chemisches

```

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

```

21.

Anorganisch-chemische

```

Technologie *1) ............... - - 2 2 2 6 I

```

22.

Anorganisch-technologisches

```

Laboratorium .................. - - - 12 - 12 (I)

```

23.

Organisch-chemische

```

Technologie *1) ............... - - - 2 3 5 I

```

24.

Organisch-technologisches

```

Laboratorium .................. - - - - 12 12 (I)

```

25.

Chemische

```

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

```

26.

Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. bzw.

V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache *2)*3) () - - 3 3 - (I)

Betriebswirtschaft ................ - - - - 2 II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - I

Aktuelle Fachgebiete *4) ( ) ..... - 2 2 2 2 (I bis

VI)

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................... *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *5) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *5) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen, Darstellung komplexer Zahlen, Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit;

Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion;

unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich besondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

10.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Grafische Darstellung chemischer Grundoperationen.

Darstellende Geometrie:

Normalrisse und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

11.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor. Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

12.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens mit Kulturformen. Belebte und unbelebte Materie; pflanzliche und tierische Organisation.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen. Physiologie.

Vererbung:

Molekulargenetik. Vererbungsgesetze. Richtlinien der Mutation.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Pflanzliche und tierische Gewebe. Physiologische Bedeutung.

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie. Vermehrung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.

13.

STÖCHIOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.

Gehalt von Lösungen:

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen:

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.

Gravimetrie:

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen, stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.

Volumetrie:

Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung der erforderlichen Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Allgemeine und anorganische Chemie'', „Analytische Chemie'' und „Analytisches Laboratorium''.

Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.

Drei Schularbeiten sind zulässig.

14.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern; Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Valence-Bond-Theorie, Molekülorbitaltheorie, Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Ligandenfeldtheorie. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, z.B. der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

15.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie).

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Analytischer Prozeß:

Systematik, Teilschritte. Informationstheoretische Grundlagen.

Elektrochemische Analyse:

Direktpotentiometrie, Voltammetrie, Coulometrie.

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionsspektroskopie, Atomabsorptionspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -fluoreszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Trennmethoden:

Flüssigchromatographie (Hochdruckflüssigchromatographie). Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie (NMR, ESR).

Kernspektroskopie:

Aktivierungsanalyse. Radionuklide in der chemischen Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

16.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Anorganisch-qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie. Photometrie.

Trennverfahren:

Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.

III. Jahrgang (11 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische.

Physikalische Methoden der qualitativen Analyse:

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