Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
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Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

16.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Anorganisch-qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie. Photometrie.

Trennverfahren:

Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.

III. Jahrgang (11 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische.

Physikalische Methoden der qualitativen Analyse:

Mikroskopie; Spektroskopie; Schnellanalyse technischer Stoffe mittels Methodenkombination.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Stöchiometrie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

17.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel-, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide), Phosphatide, Nucleinsäuren, Hormone, Vitamine, Enzyme und Coenzyme, Stoffwechselvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und die Synthese organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

18.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.

Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Organische Laboratoriumstechnik:

Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:

Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.

Qualitative organische Analyse:

Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate'' das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

19.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zustandsformen der Materie:

Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Kinetische Theorie des idealen Gases. Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe. Aufklärung von Kristallstrukturen.

Phasengleichgewichte:

Phasenumwandlungen von Reinstoffen. Phasengleichgewichte homogener und heterogener Mehrstoffsysteme.

Chemische Thermodynamik:

Gesetze der Wärmelehre. Molwärme, innere Energie und Enthalpie. Kalorimetrie und Thermoanalyse. Entropie, freie Energie und Enthalpie. Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte.

Elektrochemie:

Leitfähigkeit von Elektrolyten. Galvanische Zellen (elektromotorische Kraft, Polarisation).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Reaktionskinetik:

Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen. Kinetische Meßmethoden. Folge- und Simultanreaktion.Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Homogene und heterogene Katalyse.

Aufbau der Materie:

Wellenmechanisches Atommodell (grundlegende Phänomene, mathematische Formulierung, Folgerungen). Elektrische und magnetische Eigenschaften der Atome und Moleküle. Aufbau und Eigenschaften der Atomkerne, Elementarteilchen. Wechselwirkung zwischen Strahlung und Materie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

20.

PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Molmassebestimmungen:

Ebullioskopie, Kryoskopie; Osmose; Massenspektroskopie.

Thermische und kalorische Eigenschaften:

Molwärmen, Umwandlungsenthalpien, Reaktionsenthalpien.

Mechanische, elektrische und optische Eigenschaften:

Oberflächenspannung und Viskosität von Flüssigkeiten. Leitfähigkeit von Elektrolyten; Elektrodenpotentiale galvanischer Zellen. Lichtabsorption und -refraktion; optische Drehung.

Dielektrizitätskonstante und Dipolmoment.

Untersuchung von Gleichgewichten:

Siede-, Schmelz- und Löslichkeitsdiagramme mehrkomponentiger Systeme. Gleichgewichtskonstante (Bedeutung, Temperaturabhängigkeit bei chemischen Gleichgewichten).

Reaktionskinetische Messungen:

Geschwindigkeitskonstante. Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Ordnung einer Reaktion.

Atomphysik:

Untersuchung radioaktiver Substanzen geringer Aktivität. Strukturbestimmungen kristallisierter Stoffe. Bestimmung von Naturkonstanten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

21.

ANORGANISCH-CHEMISCHE

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen, Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natriumchlorid:

Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles.

Natriumcarbonat:

Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Chlor und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor, Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzten Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.

Stickstoff und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Phosphor und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung und Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze; Herstellung und Bedeutung von Düngemittelphosphaten. Umwelttechnische Maßnahmen.

Schwefel und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Mörtelbindestoffe:

Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder; Baukalke und Zemente (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Keramik:

Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grobkeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.

Glas:

Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Metalle:

Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.

Eisen und Stahl:

Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.

Refraktäre Metalle:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Pulvermetallurgie. Umwelttechnische Maßnahmen.

Kupfer und seine Legierungen:

Rohstoffe, Flotation, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Blei und seine Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Zink und seine Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Aluminium und seine Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Energiegewinnung auf Fusions- und Fissionsbasis:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Korrosion und Korrosionsschutz:

Definition, Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung, Korrosionsschutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der anorganisch-chemischen Industrie Österreichs.

22.

ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (12 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von Analysenmethoden.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Anorganisch-chemische Technologie'' und „Analytische Chemie'' erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23.

ORGANISCH-CHEMISCHE

TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rübenzucker und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport, Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Kunststoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen Industrie Österreichs.

24.

ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (12 Wochenstunden):

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von Analysenmethoden.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Organisch-chemische Technologie'' und „Analytische Chemie'' erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

25.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanische Verfahrenstechnik:

Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schüttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.

Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Trocknung:

Vakuum-, Infrarot-, Mikrowellentrocknung.

Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:

Destillieren, Thermo- und Kryokonzentrieren, Absorption, Flüssigkeitsextraktion.

Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:

Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.

Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:

Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Reaktortechnik:

Reaktorgrundformen, Reaktormodelle, Verweilzeitverhalten, Reaktoren für disperse Systeme, Betriebsbedingungen.

Meß- und Regelungstechnik:

Meßtechnik (Aufnehmer, Meßumformer und -umsetzer, Ausgeber). Regelungstechnik (Regeleinrichtungen, Regelkreise, Regler).

Planung von Anlagen:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung und Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

26.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

4.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''

unterrichtete Sprache.

*5) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu

jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Anlage 1 2 4

Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)

31.
  1. 1995 (I. bis III. Jahrgang)
31.
  1. 1996 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 1997 (V. Jahrgang)

Anlage 1.2.4

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Leder- und Naturstofftechnologie

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III

```

7.

Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 2 II

```

```

8.

Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

9.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

```

10.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 (I)

```

11.

Darstellende Geometrie und

```

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

```

12.

Physik und angewandte

```

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

```

13.

Mikrobiologie *2) ............. - 3 3 - - 6 I

```

```

14.

Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

```

```

15.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I

```

16.

Analytische Chemie ............ 2 2 2 2 - 8 (I)

```

```

17.

Analytisches

```

Laboratorium *3) .............. 10 10 6 5 10 41 I

```

18.

Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

```

```

19.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I

```

20.

Physikalische Chemie .......... - - 4 2 - 6 (I)

```

```

21.

Physikalisch-chemisches

```

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

```

22.

Technologie der

```

Naturstoffe *4) ............... - - 2 1 - 3 I

```

23.

Technologie des Leders ........ - - 3 2 3 8 I

```

```

24.

Gerbereichemie ................ - - - - 2 2 (I)

```

```

25.

Chemische

```

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

```

26.

Werkstätte .................... - - - 3 7 10 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

```

27.

Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. bzw.

V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - - - 4 (V)

Zweite lebende Fremdsprache *5)*6) () - - 3 3 3 9 (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - 2 I

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................... *7) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute. Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer; Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Werkstätte'' auf.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND

DARSTELLENDE GEOMETRIE

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

13.

MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopie, Präparationstechniken. Färbemethoden. Keimzahlbestimmung. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren.

Stoffwechselvorgänge:

Substratverwertung. Stoffwechselendprodukte. Abbau von Naturstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte und bei den Übungen auf praxisnahe Aufgabenstellungen (Probleme der Leder- und Pelzherstellung und der naturstoffverarbeitenden Industrie) unter Berücksichtigung des Umweltschutzes zu achten sein wird. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der mikrobiologischen Übungen beträgt im III. Jahrgang zwei Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges Blockung empfiehlt.

14.

STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

15.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Physikalische Identifizierungsmethoden:

Charakterisierung organischer Verbindungen.

Spektroskopische Verfahren:

Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Trennmethoden:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.

Spezielle Analyseverfahren:

Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Trennmethoden:

Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-, Ionenaustauscher- und Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekül- und Kernspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie. Aktivierungsanalyse. Tracertechnik. Radiometrie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

17.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden physikalisch- und chemisch-analytischen sowie chemisch-technologischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die im chemischen Laboratorium des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Identifizierungsmethoden:

Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.

Chromatographische Trennverfahren:

Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.

Gaschromatographie.

Spektroskopische Verfahren:

Spektalphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Analytik organischer Stoffe:

Enzymatische Bestimmungsverfahren. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

Gasanalyse:

Qualitative und quantitative Bestimmungen.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Herstellung technischer Produkte:

Zucker. Präparationen aus Zucker, Zellulose und Stärke. Lederfettungsmittel. Aufarbeitung von Nebenprodukten der Lederherstellung. Fett- und Eiweißtrennung.

Analyse technischer Produkte:

Zucker (Kontrolle der Zwischen-, End- und Nebenprodukte). Zellulose. Stärke. Fette. Lederfettungsmittel. Eiweiß. Nebenprodukte der Lederherstellung. Nutz- und Abwasser.

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Physikalische und chemische Analysen:

Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel. Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe (normgerechte Eignungs- und Güteprüfung). Gerbereiabwasser, Gerbereinebenprodukte.

Gerbereitechnologische Arbeiten:

Herstellung von Gerbereihilfsmitteln. Prozeßüberwachung; Rezirkulierungs- und Vermeidungstechnologien. Aufarbeitungs- und Entsorgungsverfahren von Neben- und Restprodukten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie'', „Analytische Chemie'', „Technologie der Naturstoffe'', „Technologie des Leders'', „Gerbereichemie'' und „Werkstätte''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der im IV. und V. Jahrgang auch eine technologische Beurteilung enthält.

18.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Eiweißverbindungen:

Aminosäuren, Peptide, Proteine.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide, Steroide.

Petrochemie:

Technologie des Erdgases, des Erdöls und der Kohle sowie ihrer Zwischen- und Endprodukte.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Polymerchemie:

Technische Plaste, Elaste, Harze und synthetische Fasern (Herstellung, Eigenschaften).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

19.

ORGANISCH PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

20.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

21.

PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

22.

TECHNOLOGIE DER NATURSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen regenerierbaren Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen.

Der Schüler soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Beurteilungsmaßstäbe, Optimierungsverfahren, Beschreibungsrichtlinien.

Wasserwirtschaft:

Wasseraufbereitung, Abwasserentsorgung, Wasserkreisläufe.

Energieversorgung:

Energiequellen, Energiekreisläufe, Abwärmenutzung.

Zucker, Stärke, Zellulose:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Zellstoff, Papier:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fasern, Folien:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Umwelttechnik:

Emissionen, Entsorgungsmöglichkeiten und Vermeidungstechnologien. Sonderabfall.

Natürliche Harze, Wachse und Lackrohstoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fette und Öle:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Kautschuk:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Biomasse:

Anfall, Energieträger, Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen den Praxisbezug.

23.

TECHNOLOGIE DES LEDERS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Rohwaren, ihre Eigenschaften, ihre Einarbeitung und Veredlung sowie die Eigenschaften, Verwendung und Untersuchung von Zwischen-, Fertig- und Nebenprodukten und der einschlägigen Hilfsmittel kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Rohware:

Häute, Felle, Edelpelze. Konservierung, Schäden.

Naßwerkstätte:

Weiche, Haarlockung und Hautaufschluß, Entkälkung, Beize, Entfettung. Mechanische Arbeiten. Analytische Kennzeichnung der Hilfsmittel.

Gerbstoffe:

Definition, Eigenschaften, Herstellung, analytische Kennzeichnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gerbung und Nachgerbung:

Mineral-, Vegetabil-, Aldehyd-, Harz- und Fettgerbung, Gerbung mit synthetischen Gerbstoffen. Kombinierte Gerbverfahren. Vor- und Nachgerbung.

Färben und Fetten:

Farbstoffe, Lederfettungsmittel. Chemische und mechanische Verfahren der Naßzurichtung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lederzurichtung und Rauhwarenveredlung:

Zurichtmittel für Leder und Veredlungsmittel für Pelze. Methoden der Lederzurichtung und Pelzveredlung.

Lederarten:

Verwendung; Lederfehler; Lederaustauschstoffe. Normgerechte Lederuntersuchung.

Umwelttechnik:

Entsorgungs- und Vermeidungstechnologien für Abwasser und für Gerbereinebenprodukte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gerbereitechnologischen Praxis nach dem Stand der Technik. Daher kommt wirtschaftlichen Überlegungen, der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften und Problemen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu.

Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Werkstätte und des gerbereitechnologischen Laboratoriums gefördert. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen ebenfalls den Praxisbezug.

24.

GERBEREICHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Vorgänge bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese sowie das Prinzip der Proteinbiosynthese kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Eiweißchemie:

Kollagen, Elastin und Keratin. Enzyme, Biokatalyse. Proteinbiosynthese.

Gerbstoffchemie:

Natürliche und synthetische Gerbstoffe. Komplexchemie der Mineralgerbstoffe.

Gerbereihilfsstoffe:

Chemische und physikalische Wechselwirkungen zwischen der Haut und Gerb-, Farb-, Fett- und Hilfsstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

25.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

26.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Ablauf der Leder- und Pelzherstellung. Berechnen von Rezepturen. Haut-, Leder-, Pelzbearbeitung (Entfleischen, Spalten, Abwelken, Ausrecken, Falzen). Wasserwerkstattarbeiten, einfache Gerbungen, Färbe- und Fettungsversuche.

V. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Rohhautlager:

Beurteilung von Rohwaren, Bestimmung der Vorbehandlung. Konservierung.

Wasserwerkstätte:

Weiche, Strecken, Hautaufschluß- und Enthaarungsverfahren, Entfleischen, Spalten, Entkälken und Beizen.

Gerberei:

Gerbverfahren mit mineralischen, vegetabilen und synthetischen Gerbstoffen, Aldehyden und Tranen sowie Kombinationsmethoden zur Herstellung von Maß- und Gewichtsledern.

Lederzurichtung:

Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Zurichten. Qualitätskontrolle.

Pelzwerkstätte:

Vorbereitung der Felle in der Naßwerkstätte, Zurichtung mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen Gerbstoffen. Fettung. Trocknung, mechanische Bearbeitung. Pelzveredlungsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Prinzipien der Prozeßabläufe und den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände und Laboratorien von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.2.1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Laboratorium.

*3) Einschließlich Naturstoff- und gerbereitechnologischen

Laboratorium.

*4) Einschließlich Umwelttechnik.

*5) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Anlage 1 2 3

Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)

31.
  1. 1995 (I. bis III. Jahrgang)
31.
  1. 1996 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 1997 (V. Jahrgang)

Anlage 1.2.3

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Biochemie, Biotechnologie und Gentechnik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

```

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

```

9.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 I

```

10.

Darstellende Geometrie und

```

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

```

11.

Physik und angewandte

```

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

```

12.

Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

```

```

13.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I

```

14.

Analytische Chemie ............ 2 2 2 - - 6 (I)

```

```

15.

Analytisches Laboratorium ..... 10 10 10 - - 30 (I)

```

```

16.

Allgemein

```

chemisch-technologisches

Laboratorium .................. - - - 6 - 6 I

```

17.

Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

```

```

18.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I

```

19.

Physikalische Chemie *2) ...... - - 3 2 2 7 I

```

```

20.

Physikalisch-chemisches

```

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

```

21.

Biologie, Mikrobiologie

```

und Gentechnik *3) ............ - 3 5 3 - 11 I

```

22.

Laboratorium für

```

angewandte Mikrobiologie

und Gentechnik ................ - - - - 6 6 I

```

23.

Biochemie *4) ................. - - - 2 3 5 I

```

```

24.

Biochemische

```

Technologie *5) ............... - - - 2 3 5 I

```

25.

Laboratorium für Biochemie

```

und Lebensmittelchemie *5) .... - - - - 10 10 I

```

26.

Chemische

```

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

```

27.

Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den II. und

III. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Stenotypie ........................ 2 2 - - - (V)

zweite lebende Fremdsprache *6)*7) () - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ................ - - - - 2 (II)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - (I)

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ........................... *7) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

11.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

12.

STÖCHIOMETRIE

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Komplexverbindungen. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

14.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehung.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

15.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Einfache Salzgemische, Salzgemische mit Störproblemen. Vollanalysen. Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Optische Methoden:

UV-VIS-Spektrophotometrie. IR-Spektroskopie. Fluorimetrie. Atomabsorptionsspektrometrie.

Elektrochemische Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese.

Chromatographische Methoden:

Dünnschichtchromatographie. Gaschromatographie.

Elementaranalyse:

CHN-Analyse. Schwefelbestimmung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16.

ALLGEMEIN CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes gewandt durchführen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Chemisch-technische Untersuchungen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Industrielle Rohstoffe. Zwischen- und Fertigprodukte. Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.

Herstellung chemisch-technischer Produkte:

Aufarbeitung. Untersuchung und Beurteilung.

Umweltbelastende Produkte:

Untersuchung. Beurteilung. Aufarbeitung. Recycling.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Arbeitsergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen „Organische Chemie'', „Physikalische Chemie'' und „Biochemische Technologie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

17.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäuren; Aminocarbonsäuren, Proteine).

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Oligosaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone. Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromaten.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Kondensierte Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Kohlensäurederivate. Alkaloide. Farbstoffe und Pigmente.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine und Nucleinsäuren, Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien. Polysaccharide.

Lipide:

Terpene. Steroide. Tenside.

Konstitutionsaufklärung organischer Verbindungen:

Chemische und spektroskopische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

18.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

19.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die praktischen Anwendungsmöglichkeiten physikalisch-chemischer Meßmethoden des Fachgebietes kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Verfahren:

Aufbau von ionensensitiven Elektroden. Polarisations- und Diffusionsphänomene. Membrangleichgewichte.

Methoden zur Bestimmung der Molmasse von Makromolekülen:

Osmose. Viskosität. Ultrazentrifuge. Lichtstreuung.

Methoden zur Strukturaufklärung chemischer Verbindungen:

Massenspektroskopie. Kernresonanzspektroskopie.

Infrarotspektroskopie. UV-VIS-Spektroskopie.

Röntgenfluoreszenzspektroskopie. Elektronenmikroskopie.

Physikalische Trennoperationen:

Chromatographische Verfahren. Elektrophorese.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Im V. Jahrgang werden die Kenntnisse durch selbständig zu führende Untersuchungen im Pflichtgegenstand „Physikalisch-chemisches

boratorium'' gefestigt.

20.

PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

21.

BIOLOGIE, MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1. (12. Mikrobiologie)

III. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung. Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humangenetik und Populationsgenetik:

Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und deren Sonderformen. Zellteilungen und Kolonien. Regulation der Genaktivität. Eiweißsynthese. Mutagene und ihre molekulare Wirkung.

Mikrobiologie:

Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden. Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährmedien. Sterilisation und Entkeimung. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Nachgeburtliche Entwicklung. Immunbiologie (Gesundheit und Krankheit). Humanethologie (biologische Voraussetzungen und spezifisches Verhalten). Humanökologie (Habitate, physisches und psychisches Wohlbefinden).

Molekulargenetik:

Sequenz- und Strukturanalyse von RNS und DNS. Zellfusion im elektrischen Feld und auf chemischem Wege. Genetische Veränderungen von Pflanzenzellen. Zellzucht am Beispiel pflanzlicher Zellen. Klonieren.

Mikrobiologie:

Physiologische Untersuchungsverfahren. Unterscheidungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 3 Wochenstunden und im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.

22.

LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arbeitsmethoden der angewandten Mikrobiologie und der Gentechnik kennen und anwenden können; er soll der fortschreitenden Entwicklung dieser Gebiete folgen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Angewandte Mikrobiologie:

Ermitteln von Wachstumsparametern der Mikroorganismen. Fermentationsverfahren (Backhefe, Alkohol, Zitronensäure, Antibiotika, Vitamine und Enzyme). Mutagene Einflüsse und ihre physiologischen Auswirkungen.

Gentechnik:

Methoden der Zellzucht. Klonieren. Protoplastendarstellung. Zellfusionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23.

BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll Lebensmittelinhaltsstoffe sowie Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren, Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Chromatin, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel der Proteine:

Proteolytische Enzyme, Biosynthese und Abbau von Aminosäuren, Harnstoffzyklus.

Citratzyklus:

Oxidative Carboxylierung, Reaktionen, Energieausbeute, zentrale Stoffwechselbedeutung.

Atmungskette:

Oxidative Phosphorylierung, Energiebilanz, Photophosphorylierung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel; Phospholipide, Glycolipide, Isoprenoidlipide, Lipoproteide.

Kohlenhydrate:

Monosaccharide, Pentosephosphat-Zyklus, Photosynthese, Glycolyse, Gluconeogenese, Polysaccharidstoffwechsel, Glycoproteine.

Stoffwechselregulation:

Allgemeine Mechanismen, Modifikation von Enzymen, Beeinflussung der Enzymaktivität, Feedback-Mechanismen; hormonale Steuerung; Wechselbeziehung im Intermediärstoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile, Transportmechanismen, Stoffaustausch innerhalb der Zelle.

Lebensmittelinhaltsstoffe:

Verdaulichkeit von Proteinen; Autoxidation von Lipiden; Amadori-Umlagerung; Karamelisierung und Reaktionen der Kohlenhydrate mit Lebensmittelinhaltsstoffen. Lebensmittelrechtliche Beurteilungen von Nahrungs- und Genußmitteln.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse, Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel, Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme der Biochemie wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

24.

BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Biotechnik:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, organische Säuren.

Lebensmitteltechnologie:

Zucker, Stärke, Getreide, tierische und pflanzliche Eiweißprodukte. Speisefette und -öle. Aufbereitungsverfahren und Zubereitungen.

Umwelttechnik:

Abwasser. Feste Abfallstoffe.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Biotechnik:

Enzyme. Aminosäuren. Antibiotika. Pharmaka.

Lebensmitteltechnologie:

Mineral- und Tafelwasser. Alkoholische Getränke. Obst und Gemüse. Gewürze.

Umwelttechnik:

Aerober und anaerober Abbau von Biomassen. Abgase.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

25.

LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittelchemie:

Lebensmitteluntersuchungen. Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

26.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnische Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinen- und Apparatebau:

Behälter, Rohrleitungen, Armaturen.

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen, Reinstlufttechnik.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Trennen disperser Systeme (Filtrieren, Zentrifugieren, Membrantechnik). Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Feuerungs- und Kesselanlagen. Wärmetransport. Wärmeaustausch. Kälteerzeugung. Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen. Destillieren.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thermische Operationen:

Extrahieren. Kristallisieren. Sorbieren. Trocknen.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioprozeßkinetik. Bioreaktoren. Anlagenplanung. Meß- und Regelungstechnik, Prozeßleittechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

27.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich physikalisch-chemischer Analytik.

*3) Mit Übungen.

*4) Einschließlich Lebensmittelchemie.

*5) Einschließlich Umwelttechnik.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

Gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)

1.
  1. 1995 (I. bis III. Jahrgang)
1.
  1. 1996 (IV. Jahrgang)
1.
  1. 1997 (V. Jahrgang)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vgl. § 4 und § 5,

BGBl. II Nr. 302/1997, vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.

Anlage 1.2.1

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstunden *) ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch ............ 4 2 2 2 2 12 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

Sozialkunde ......... - - 2 2 - 4 (III)

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche

```

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