Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Projektstudien aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Technologie der Naturstoffe”, „Chemie und Technologie des Leders”, „Analytische Chemie”, „Allgemeine und anorganische Chemie”, „Organische Chemie”, „Biologie und Mikrobiologie” und „Verfahrenstechnik und Umwelttechnik” unter Bezugnahme auf die jeweiligen Lehrstoffe dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers in sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analysenverfahren.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen. Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt Literaturarbeit und Arbeitsplanung. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie der Naturstoffe” und „Chemie und Technologie des Leders”. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der auch eine technologische Beurteilung enthält.

Bei den Projektarbeiten wird entsprechend den Erfordernissen der Praxis die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Ausarbeitung des Projektes verlangt, in der Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Meß- und Analysenmethoden, Meßergebnisse, Schlußfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Zeit- und Ablaufpläne zur Projektrealisierung, Literaturverzeichnis) zusammengefaßt sind. Einer dem Problem angemessenen Literaturstudie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Durchführung der Projektstudien empfiehlt sich in Teilbereichen die Verwendung der Unterrichtssprache Englisch, insbesondere im Hinblick auf die mit den Themen verbundenen internationalen Kontakte.

3.4 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes relevanten technisch-analytischen, chemisch-technologischen und präparativen Aufgaben kennen, lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll die umweltrelevanten Vorgänge im Bereich der Leder- und Pelzherstellung im Hinblick auf Abwasser, Abfall und Abluft analytisch erfassen und Verwertungs- und/oder Vermeidungstechnologien im Laboratoriumsmaßstab entwickeln und optimieren sowie in den halbtechnischen Maßstab umsetzen können. Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Analytik:

Herstellen und analytisches Kennzeichnen von technischen Lösungen und Emulsionen; Fällungs- und biologisches Abbauverhalten von Eiweißstoffen, Fetten und Gerbstoffen in Hinblick auf die Abwasserbehandlung. Kennzeichnung des Quellungsverhaltens sowie Bestimmung der Schrumpfungstemperatur von Eiweißstoffen, Leder und Pelzen und deren Halbfertigprodukten. Bestimmung des Festkörpergehaltes und des Filmverhaltens von Zurichtsystemen. Physikalische Lederprüfmethoden; Farb- und Lichtechtheitsprüfungen.

Technologie (Laboratoriumsmaßstab):

Herstellen von Leder und Pelzen. Gerbversuche mit Mineralsalzen, pflanzlichen, synthetischen, Tran-, Aldehyd-, Harz- und Polymer-Gerbstoffen. Nachgerbversuche. Kombinationsgerbungen. Färbeversuche, Einsatz unterschiedlicher Farbstoffe. Verwendung verschiedener Fettungsmittel. Farbabmusterungen.

Präparative Arbeiten (Laboratoriumsmaßstab):

Herstellung von Bindern, Farbstoffen und Fettungsmitteln; Herstellen von Farbendreiecken. Gewinnung vegetabiler Gerbmittel aus Pflanzenteilen; Herstellung synthetischer Gerbstoffe.

Applikation (Werkstättenmaßstab):

Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Auftragsmethoden und Zurichttechniken. Pelzveredlungsmethoden. Qualitätskontrolle.

Umwelttechnik (Laboratoriums- und/oder Werkstättenmaßstab):

Analytische Kennzeichnung, Behandlung von Abwasser, Abfall und Abluft; Optimierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Applikationen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Technologisches Laboratorium” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf und zielen auf eine bessere Transparenz der bei der Leder- und Pelzherstellung ablaufenden Vorgänge ab. Aktuelle, umweltrelevante Entwicklungen sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in den Unterricht zu integrieren. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

A.4 PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES:

OBERFLÄCHENTECHNIK

4.1 CHEMIE UND TECHNOLOGIE DER OBERFLÄCHENBESCHICHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen. Er soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Herstellung, die Eigenschaften, die Vorbehandlung und Handhabung von Roh-, Hilfsstoffen und Fertigwaren sowie die Verfahren der Vermeidung, Verwertung, Rückgewinnung und Entsorgung von Nebenprodukten und Reststoffen kennen. Er soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes erforderlichen Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Arbeits- und Umwelttechnik:

Emissionen und Immissionen, Gefahrenklassen und Giftstoffe; Toxikologie; gesetzliche Bestimmungen; Verfahren zur Verminderung und Vermeidung von Schadstoffen (Abwasser, Abluft, Abfall).

Mechanische Verfahren:

Vorbehandlung von metallischen, mineralischen, thermoplastischen, duroplastischen Oberflächen und Holz durch Schleifen, Bürsten, Sandstrahlen.

Chemische Verfahren:

Vorbehandlung von Metallen und Kunststoffen; Reinigung, Entfettung,

Beizen, Phosphatieren. Passivieren.

V. Jahrgang:

Beschichtungssysteme:

Lacke und Anstrichmittel auf Lösungsmittelbasis und auf Wasserbasis; Pulverlacke; Holzschutzmittel; Klebstoffe; Auswahlkriterien.

Beschichtungsverfahren organischer Systeme:

Manuelle, maschinelle und elektrische Verfahren; neue Technologien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie. Daher kommt wirtschaftlichen Überlegungen, der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften und Problemen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu. Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologisches Laboratorium` und „Werkstättenlaboratorium” gefördert.

4.2 KORROSIONSSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Korrosionsarten sowie deren Ursachen und Wirkungen kennen. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und die Grenzen von Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Alterungsmechanismen:

Korrosionsarten; Korrosionsmechanismen; korrodierende Medien.

Korrosionsschutz:

Aktive, passive, konstruktive Systeme; Inhibitoren.

Bautenschutz:

Baustoffauswahl. Mechanische, chemische und elektroosmotische Systeme; Holzschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

4.3 TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Methoden bei der Lösung technologischer Aufgaben anwenden und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Rezepturen und Methoden nach ökologischen und ökonomischen Kriterien auswählen können. Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes, des Umweltschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Werkstoffprüfung:

Bewertung der Oberfläche von Werkstoffen und Oberflächenschichten durch physikalische und elektrochemische Verfahren.

Herstellung:

Anwendungsbezogene Verfahrensauswahl; präparative Herstellung von Vorbehandlungs- und Beschichtungsmaterialien; anwendungsbezogene Überprüfung; Badansätze von Vorbehandlungs- und Beschichtungsbädern; Fehlererkennung, Fehlerbeseitigung; Verfahrensoptimierung.

Qualitätskontrolle:

Kontrolle der Rohstoffe, der Verfahrensschritte, der Endprodukte und der Verarbeitung; qualitative und quantitative Bewertung.

V. Jahrgang:

Umwelttechnik:

Abwasser, Abluft, Abfall; Umweltanalytik; Aufbereitungsverfahren,

chemisch-physikalische Behandlung.

Rezeptierung und Herstellung:

Spezielle Beschichtungssysteme, Kombination von

metallisch-organischen Beschichtungssystemen; Legierungsbäder für

hohen Korrosionsschutz.

Qualitätskontrolle:

Lacke, Klebstoffe (1K-, 2K-Systeme); Korrosionsschutzsysteme; Bautenschutzsysteme nach der Applikation. Farbmetrik.

Projektarbeiten:

Projektstudien aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemie und Technologie der Oberflächenbeschichtung”, „Korrosionsschutz”, „Analytische Chemie”, „Allgemeine und anorganische Chemie”, „Organische Chemie”, „Biologie und Mikrobiologie” und „Verfahrenstechnik und Umwelttechnik” unter Bezugnahme auf die jeweiligen Lehrstoffe dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemisch-technologischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der Methoden. Bei der Auswahl der Übungsbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Rezepturen, Herstellungs-, Anwendungs- und Prüfverfahren.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Ergebnissen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der auch eine Beurteilung aus technologischer Sicht enthält.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie und Technologie der Oberflächenbeschichtung”, „Korrosionsschutz”, „Werkstättenlaboratorium” und „Qualitätssicherung”.

Bei den Projektarbeiten wird entsprechend den Erfordernissen der Praxis die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Ausarbeitung des Projektes verlangt, in der Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Meß- und Analysenmethoden, Meßergebnisse, Schlußfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Zeit- und Ablaufpläne zur Projektrealisierung, Literaturverzeichnis) zusammengefaßt sind. Einer dem Problem angemessenen Literaturstudie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Durchführung der Projektstudien empfiehlt sich in Teilbereichen die Verwendung der Unterrichtssprache Englisch, insbesondere im Hinblick auf die mit den Themen verbundenen internationalen Kontakte.

4.4 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können. Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Mechanische Behandlung:

Vorbehandlung von metallischen, mineralischen, thermoplastischen,

duroplastischen Oberflächen und Holz.

Chemische Behandlung:

Herstellung von Bädern. Reinigung, Entfetten, Beizen,

Phosphatieren, Passivieren.

Applikationen:

Korrosionsschutzbeschichtungen; Schutzanstriche (Lacke auf Wasserbasis, Lacke auf Lösungsmittelbasis, Pulverlacke); Klebstoffe.

Umwelttechnik:

Behandlung von Abwasser, Abluft und Abfall.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Technologisches Laboratorium” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

B. Freigegenstände

TECHNISCHES ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Berufsleben auftretenden Sprachsituationen in der englischen Sprache bewältigen können. Er soll englische Texte des Fachgebietes in Wort und Schrift sowohl verstehen als auch teilweise unter Verwendung von Fachbüchern formulieren können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Analysen- und Syntheseverfahren:

Arbeitsvorschriften; Vorbereitung, Ausführung, Auswertung,

Beurteilung.

Meß- und Analysengeräte:

Aufbau, Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten, Handhabung.

Technologische Untersuchungsmethoden:

Meßverfahren. Arbeitsanleitungen (Ausführung, Auswertung, Interpretation).

Qualitätssicherung:

Stichprobenprüfung; Auswerteverfahren; GLP-Richtlinien („good laboratory practice”).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von passiven Fertigkeiten an Hand von englischen Fachtexten ausgegangen und zunehmend die Fähigkeit zur selbständigen Formulierung entwickelt.

In jedem Semester eine oder zwei Schularbeiten.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

ÖKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Beziehung der Lebewesen zu Ihrer Umwelt kennen und die Wechselwirkungen und Folgewirkungen durch vom Menschen verursachte Einflüsse verstehen. Er soll direkte und indirekte schädliche Wirkungen von Stoffen auf lebende Organismen und die Umwelt und deren Beurteilungsmethoden kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Definitionen:

Emission. Transmission. Immission. Toxizität. Grenz- und Schwellenwerte.

Stoffe:

Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.

Arzneimittel; Fremdstoffe in Nahrungs- und Genußmitteln; radioaktive

Stoffe; Allergene.

Toxizität:

Ökotoxizität, chronische Toxizität, Radiotoxizität, Nahrungsmitteltoxizität. Physiologische Wirkungen; Mutagenität, Cancerogenität, Teratogenität; Synergismus. Bioakkumulation.

Mechanismen:

Expositionsphase. Toxikokinetik, Toxikodynamik.

Risikobewertung:

Methoden zur Bestimmung und Beurteilung. Aktuelle nationale und internationale Rechtslage. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

Stoffkreisläufe:

Wasser-, Kohlenstoff-, Sauerstoff- und Schwefelkreislauf. Stickstoffkreislauf (Nitrifikation, Denitrifikation, Stickstoff-Fixierung); Chemismus. Energiebilanz. Mikrobielle Kreisläufe in der Hydro- und Lithosphäre.

Biologische Testverfahren:

Testverfahren zur Erfassung biologischer Schadwirkungen chronischer

und akuter Toxizität.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis ökologischer Mechanismen und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis unter Berücksichtigung der Schadstoffwirkungen am Arbeitsplatz und in der Umwelt. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch bildliche Darstellungen erhöht.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

2) Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von 2 Wochenstunden. 3) Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von 1 Wochenstunde. *4) Einschließlich Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie

Umwelttechnologien.

5) Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von 4 Wochenstunden. 6) Einschließlich Umwelttechnologien.

*7) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vgl. § 4 und § 5,

BGBl. II Nr. 302/1997, vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.

Anlage 1.2.2


LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

(Englisch oder

Italienisch) ............ 2 2 2 2 2 10 (I)

```

4.

Geschichte und

```

Sozialkunde ............. - - 2 2 - 4 (III)

```

5.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - - 2 2 4 III

```

7.

Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. 4 3 3 3 - 13 (I)

```

9.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 - - - 2 I

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .................. 4 3 - - - 7 (II)

```

11.

Stöchiometrie ........... 2 - - - - 2 I

```

```

12.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie ..... 5 3 - - - 8 I

```

13.

Analytische Chemie ...... 2 4 2 - - 8 I

```

```

14.

Analytisches Laboratorium 9 5 6 - - 20 I

```

```

15.

Organische Chemie ....... - 5 3 2 - 10 I

```

```

16.

Organisch-präparatives

```

Laboratorium ............ - - 5 - - 5 I

```

17.

Physikalische Chemie *2) - - 2 2 6 10 I

```

```

18.

Anorganische-chemische

```

Technologie *3) ......... - - - 2 2 4 I

```

19.

Anorganisch-technologisches

```

Laboratorium ............ - - - 3 3 6 I

```

20.

Organisch-chemische

```

Technologie und

Biotechnologie *3) ...... - - 2 2 2 6 I

```

21.

Organisch-technologisches

```

Laboratorium ............ - - - 3 3 6 I

```

22.

Materialtechnologie *4) . - - - 4 4 8 I

```

```

23.

Grundlagen des

```

Maschinenbaues *5) ...... 3 5 - - - 8 I

```

24.

Apparate- und Anlagenbau - - 2 4 4 10 I

```

```

25.

Elektrotechnik, Elektronik

```

und Regelungstechnik *2) - - - 2 5 7 I

```

26.

Betriebstechnik ......... - - 2 2 2 6 I

```

```

27.

Werkstättenlaboratorium . - - 3 - - 3 III

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

```

25.

Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den III. und V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) ............ - - 3 3 3 (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ........... - - 2 - - I

Qualitätssicherung .......... - - - 2 2 I

Betriebswirtschaft .......... - - - - 2 II

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ..................... *7) *7) *7) *7) *7) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .................. *7) *7) *7) *7) *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .................. *7) *7) *7) *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

IV. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung. Numerische Lösung von

Differentialgleichungen.

Analysis:

Anwendungen der Differential- und Integralrechnung. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, partielle Ableitungen.

Statistik:

Testverfahren, Varianzanalyse, Korrelationskoeffizienten.

Wahrscheinlichkeits- und Verteilungsfunktionen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

11.

STÖCHIOMETRIE

12.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische und physikalische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel technisch wichtiger Elemente.

II. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Periodizität von Eigenschaften, Kristallographie, elektrochemische

Spannungsreihe.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich bedeutende Elemente und ihre Verbindungen

(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung), Nutzung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

13.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Ausbildungszweig kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Anorganischpräparative Arbeiten.

Ionengleichgewichte:

pH-Wert, Löslichkeitsprodukt.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

II. Jahrgang:

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung. Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und

säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer

Stoffgemische).

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie, Mikrowellenspektroskopie). Atomspektroskopie (optische Emissionspektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -floureszenzspektroskopie, Elektronenstrahlspektroskopie).

III. Jahrgang:

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie. Konduktometrie, Potentiometrie, Direktpotentiometrie, Voltammetrie. Elektrophorese, Ionophorese.

Chromatographie:

Flüssigkeitschromatographie, Hochdruckflüssigkeitschromatographie,

Gaschromatographie.

Thermoanalyse:

Differentialthermoanalyse, Thermogravimetrie, Thermodilatometrie.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie, Kernresonanzspektroskopie, Elektronenresonanz.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

14.

ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Messung von Stoffmengen, Trennverfahren (Destillation, Extraktion, Filtration, Kristallisation, Sublimation), anorganisch-präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Identifizierungsreaktionen.

II. Jahrgang:

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen

anorganischer und organischer Stoffgemische.

III. Jahrgang:

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie. Bestimmung der Gleichgewichtskonstante und des Löslichkeitsproduktes, Puffer. Kolligative Eigenschaften von Wasser. Mikroskopie.

Instrumentelle Analyse:

Spektroskopie (AAS, IR-, UV-VIS-, Flammenphotometrie). Chromatographie (Gaschromatographie, Flüssigkeitschromatographie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische” Chemie und „Stöchiometrie”.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

15.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffverbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung. Radikalische und

ionische Mechanismen, Mehrzentrenmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel, Stickstoff- und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

III. Jahrgang:

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen. Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Acyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide. Steroide.

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16.

ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

III. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

17.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Ideale Gase:

Boyle-Mariotte-Gesetz, Gay-Lussac-Gesetz, Zustandsgleichung.

Reale Gase:

Van der Waalsche Zustandsgleichung, kritische Größen.

Flüssige und feste Stoffe:

Dampfdruck, Siedepunkt, Gefrierpunkt.

Mischphasen:

Phasengesetz, Gasmischungen, Lösungen, Lösungsgleichgewichte, Mischungen, Phasendiagramme, Trennung von Mischungen.

Chemisches Gleichgewicht:

Kinetische Ableitung, elektrolytische Dissoziation, Ionengleichgewichte.

IV. Jahrgang:

Chemische Thermodynamik:

1.

Hauptsatz einschließlich Anwendung, Energieumsätze, molare

V. Jahrgang:

Elektrochemie:

Leitfähigkeit und Ionenwanderung, galvanische Elemente, galvanische

Polarisation, dielektrische Polarisation.

Kinetik thermischer Systeme:

Diffusion, Viskosität, Reaktionskinetik, Wechselwirkung zwischen

Strahlung und Materie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 4 Wochenstunden.

18.

ANORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der wichtigsten anorganischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Ausbildungszweiges bedeutsam sind.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natriumcarbonat:

Herstellung (Solvay-Verfahren), Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Chlor und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Chlor. Chloralkalielektrolyse, Chlorwasserstoff, Salzsäure und technisch eingesetzte Chlorsauerstoffverbindungen. Umwelttechnische Maßnahmen.

V. Jahrgang:

Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Abfallwirtschaft:

Normenwesen, Recycling, innerbetriebliche Lagerung, Transport,

Deponie.

Kernenergie:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

19.

ANORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

V. Jahrgang:

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend anorganischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie”, „Anorganisch-chemische Technologie” und „Materialtechnologie” erforderlich. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.

20.

ORGANISCH-CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung organischer Rohstoffe sowie die Eigenschaften und die Verwendung von deren Verarbeitungsprodukten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der Praxis des Fachgebietes bedeutsam sind.

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung,

Umwelttechnische Maßnahmen.

IV. Jahrgang:

Mikrobiologie:

Zellstruktur, Morphologie, Physiologie, Wachstum, Vermehrung.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Rübenzucker und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

V. Jahrgang:

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pharmazeutische Präparate:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungs- und Genußmittelindustrie und Umwelttechnologie; Herstellung von Grundchemikalien, Enzymen, Antibiotika und Vitaminen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der organisch-chemischen und biotechnolgischen Industrie Österreichs.

21.

ORGANISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Aubildungszweiges lesen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Der Schüler soll einfachste mikrobiologische Arbeitsmethoden beherrschen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung von Analysenmethoden.

V. Jahrgang:

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung vorwiegend organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Umgang mit Mikroorganismen, Anwendung von Kulturgefäßen und Arbeitsgeräten, Bereitung von Nährmedien, Sterilisationstechnik, Impftechnik, Isolierungsmethoden, Färbetechnik, Keimzahlbestimmung, Nachweis von Mikroorganismen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchungsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie” und „Organisch-chemische Technologie und Biotechnologie ” erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

MATERIALTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verwendung der im Ausbildungszweig verwendeten Materialien sowie die Verfahren der begleitenden Produktionskontrolle kennen.

Der Schüler soll zur fachlichen Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Bindemittel:

Rohstoffe, Herstellung von Gips, Magnesiabinder, Baukalk und Zement (Eigenschaften und Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Keramik:

Rohstoffe, Verarbeitung; fein- und grokeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien. Umwelttechnische Maßnahmen.

Glas:

Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Metalle:

Definition, Eigenschaften, technische Gewinnungsverfahren.

Eisen und Stahl:

Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung. Eisenlegierungen (Ferrolegierungen und Edelstähle). Umwelttechnische Maßnahmen.

Sondermetalle:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Buntmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Umwelttechnische

Maßnahmen.

Kunststoffe:

Aufbau, Rohstoffe, Einteilung. Technische Synthese der Makromoleküle (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).

Additive:

Stoffgruppen, Formulierung für verschiedene Einsatzgebiete, Eigenschaftsänderungen.

V. Jahrgang:

Leichtmetalle und ihre Legierungen:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische

Maßnahmen.

Sintertechnik:

Pulvermetallurgie, Sonderkeramik, gesinterte Kunststoffe (RAM-Extrusion, Blocksinterverfahren, Bandsinterverfahren).

Korrosion:

Korrosionsarten und -mechanismen, wirtschaftliche Bedeutung,

Korrosionsschutzmaßnahmen.

Galvanotechnik:

Betriebsablauf, Badtypen, Badbedingungen, Spülverfahren, Entfettungsmethoden. Umwelttechnische Maßnahmen (Abwasser- und Abluftreinigung; Chemikalienhandhabung, Entsorgung).

Kunststoffe:

Urformen, Umformen, Trennen, Verbinden, Eigenschaftsändern;

Abfallwirtschaft und umwelttechnische Maßnahmen.

Anstrich- und Beschichtungstechnik:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften,

Applikationsverfahren. Umwelttechnische Maßnahmen.

Klebstoffe und Verbundwerkstoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Produkte, Eigenschaften, Anwendungsgebiete.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Materialprüfung:

Festigkeitsprüfung, Gefügeuntersuchung, Oberflächenuntersuchung (chemische und physikalische Untersuchungsverfahren).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung der Werkstoffe in der österreichischen Industrie, wobei besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Der Praxisbezug wird durch Vorträge schulfremder Personen erhöht. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.

23.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnung, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichen Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen im Ausbildungszweig beherrschen und einfache technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnung nach Vorlagen und Modellaufnahmen.

Stücklistenerstellung.

Maschinenelemente:

Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.

Mechanik:

Kraft, Moment, Gleichgewicht.

II. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Konstruktion und Berechnung einfacher Maschinenteile.

Statik:

Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt, Reibung.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten und Belastungsfälle, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung. Zusammengesetzte Beanspruchung, Wärmespannung. Momentan- und Querkraftverteilung einfacher, statisch bestimmter Träger.

Hydromechanik:

Statik und Dynamik, nicht-newtonsche Flüssigkeiten,

Mehrphasenströmung.

Kinematik und Dynamik:

Starrer Körper.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Außmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im I. Jahrgang zwei Wochenstunden, im II. Jahrgang eine Wochenstunde.

24.

APPARATE- UND ANLAGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik auslegen und berechnen können. Er soll sich dabei rechnergestützter Methoden bedienen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Thermische Anlagen:

Niederdruck- und Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger,

Heißwassererzeuger.

Wärmekraftmaschinen:

Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbinen).

Turbinen zur Energierückgewinnung:

Axialturbinen, Radialturbinen.

Pumpen, Kompressen und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Kenngrößen.

Zerkleinerungsmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise. Brecher, Mühlen, Kalander.

IV. Jahrgang:

Thermodynamik:

Zustandsänderung, Gasgemenge, Strömung von Gasen und Dämpfen.

Transportphänomene:

Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung),

Stoffübertragung.

Mechanische Aufbereitung der Rohstoffe:

Fördern und Lagern, Stofftrennung, Stoffvereinigung, Überwachung

des Betriebszustandes.

V. Jahrgang:

Elemente der thermischen Verfahrenstechnik:

Verdampfer, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse, Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.

Anlagenplanung:

Vorstudien, Projektorganisation, Vorplanung, Detailplanung, Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten seien wird.

25.

ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der elektrischen Meßtechnik und der Elektronik kennen. Er soll die elektronischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und für das Fachgebiet bedeutsame Anwendungen der Regelungstechnik kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen:

Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

Meßtechnik:

Elektrische Meßgeräte. Messung nichtelektrischer Größen.

V. Jahrgang:

Elektrische Anlagen:

Beleuchtung, Installation.

Elektronik:

Meßinstrumente, Bauelemente und Schaltungen.

Regelungstechnik:

Elemente von Regelkreisen, Aufbau und Wirkungsweise von elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Regelkreisgliedern und Regelkreisen, digitale Bauelemente, computergesteuerte Prozeßsteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang drei Wochenstunden.

26.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen und seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden anwenden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Aufbauorganisation:

Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme

typischer Unternehmen.

Arbeitsbewertung und Lohnwesen:

Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.

Betriebsabrechnung:

Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.

IV. Jahrgang:

Ablauforganisation in der Fertigung:

Ziel, Arbeitspapiere, Stücklistenorganisation, Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.

Arbeitsstudien und Zeitwesen:

Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung, Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung. Innerbetrieblicher Transport und Lagerung von Chemikalien.

Investitionsrechnung:

Aufgabe, statistische und dynamische Verfahren,

Entscheidungsanalyse. Lineare Optimierung.

V. Jahrgang:

Management-Fallbeispiele der allgemeinen Betriebstechnik:

Strukturen einfacher Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

Marketing:

Preisgestaltung, Distribution, Werbung.

Produktentwicklung und Wertanalyse:

Diversifikation, systematische Suche nach neuen Produkten,

Kreativitätstechniken, Wertanalysen.

Chemische Betriebstechnik:

Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lerhstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichpraktikum (Anm.: richtig: Pflichtpraktikum)) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als hausübung (Anm.: richtig: Hausübung) an Kleinteams vergeben werden.

Der praxiskonforme Einsatz von elektronischen Rechengeräten empfiehlt sich besonders bei der Behandlung von Rechenmodellen der Kalkulationsund Investitionsrechnung.

27.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik unter Anleitung durchführen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stoffgebiet Rohrleistungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten. (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation, Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktiontechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

28.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die Bedeutung eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stichprobenprüfung:

Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung,

Stichprobensysteme.

Auswertungsverfahren:

Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

V. Jahrgang:

Qualitässicherung (Anm.: richtig: Qualitätssicherung) im Betrieb:

Qualitätsregelkarte, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Praxis des Ausbildungszweiges. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der geltenden Normen besonders wichtig.

BETRTIEBSWIRTSCHAFT

(Anm.: richtig: BETRIEBSWIRTSCHAFT)

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich „Umwelttechnik”.

*4) Einschließlich „Kunststoffe”.

*5) Mit Konstruktionsübungen.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 3 2

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III Abs. 1)

Anlage 1.3.2

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

Ausbildungszweig Nachrichtentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.-

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I II III IV V

```

```

1 Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde .......... - - - - 4 4 III

7 Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ................. 5 3 4 4 - 16 (I)

9 Darstellende Geometrie ..... 2 2 - - - 4 (I)

10 Physik und angewandte

Physik ..................... 2 2 2 1 - 7 (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II

12 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte Elektronische

Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I

13 Grundlagen der

Elektrotechnik ............. 4 3 - - - 7 (I)

14 Energietechnik und

Leistungselektronik ........ - - - 3 2 5 I

15 Elektronik und

Digitaltechnik ............. - 2 4 3 3 12 I

16 Nachrichtentechnik ......... - - 3 2 3 8 (I)

17 Hochfrequenz- und

Impulstechnik .............. - - - 4 4 8 I

18 Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ........... - 2 2 2 2 8 I

19 Fertigungstechnik und

Konstruktionslehre *1) .... 5 3 3 4 5 20 I

20 Laboratorium ............... - - 3 4 8 15 I

21 Werkstättenlaboratorium .... - - - 4 - 4 III

22 Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

Gesamtstundenzahl ....... 40 40 40 40 40 200

23 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den III. bzw. in den

V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lvpfl.-

Freigegenstände Jahrgang Gruppe

I II III IV V

```

```

Stenotypie .................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

*3) (...) .................. - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 III

Aktuelle Fachgebiete

(....) ..................... - - 2 2 2 (I

bis

VI)

Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) .. 2 2 2 3 3 (IVa)

Förderunterricht

Deutsch ....................... *2) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................. *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................. *2) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

Deutsch

Siehe Anlage 1.

3.

Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

Geschichte und Sozialkunde

5.

Geographie und Wirtschaftskunde

6.

Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

7.

Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

8.

Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen;

Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. und 3. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Analysis:

Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im I. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im IV. Jahrgang auch zweistündig.

9.

Darstellende Geometrie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhanges zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt sich im I. Jahrgang, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Kugelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen'' ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

10.

Physik und angewandte Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (Innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.

Aggregatszustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Strahlenoptik:

Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung.

Quantentheorie:

Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Weltbild:

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