Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Festlegung des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Für den Fall, daß keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z 23 der Stundentafel erlassen werden):
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,
Konturkreise.
Normal Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:
Darstellung des Zusammenhanges zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen'' ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.
In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (Innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.
Kinetische Gastheorie:
Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabetische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.
Wärmeenergie:
Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.
Aggregatzustände:
Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.
Wärmetransport:
Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -
durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Strahlenoptik:
Reflexion; Berechnung; Lichtgeschwindigkeit.
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,
Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.
Strahlung:
Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung.
Quantentheorie:
Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektronik.
Für die rechtzeitige Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Der deformierbare feste Körper'' die Absprache mit dem Lehrer des theoretisch-technischen Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' erforderlich.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe, Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendungen
(Teilaufgaben des Fachgebietes).
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Algorithmik:
Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.
Programmieren:
Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Programmoptimierung.
Ergebnissicherung:
Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme
(Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung);
Benützerhandbücher.
Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.
Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellung wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elektromagnetismus:
Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität.
Elektrisches Feld:
Zeitlich veränderliche Felder. Kondensator.
Sinusförmige Größen:
Analytische und graphische Darstellung; Mittelwerte;
Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der
komplexen Rechnung, Resonanz.
Passive Zweipole:
Frequenzgang einfacher Zweipole.
Drehstromsystem:
Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere im I. Jahrgang, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Schuljahr sind vier Schularbeiten zulässig.
ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Transformatoren:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Wechselstrommaschinen:
Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Generator- und Motorverhalten, Betriebsverhalten, Steuerung).
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten, Steuerung.
Kleinmotoren:
Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.
Leistungselektronik:
Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkenstörung.
Installation und Anlagenbau:
Ortsnetzbau, Anschlußbedingungen; Berührungsspannungsschutz, Blitzschutz. Störsicherer Aufbau. Notstromversorgung.
Energiewirtschaft:
Verbundbetrieb, Tarifsysteme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zB im V. Jahrgang das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik'', wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik'' zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.
Im Themenbereich „Transformatoren'' sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.
Bei 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang wird die Tiefe der Behandlung der Lehrstoffkapitel „Transformatoren'' und „Wechselstrommaschinen'' reduziert.
ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können. Er soll in einer maschinennahen Sprache programmieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Passive Bauelemente:
Funktion, Kennlinien.
Halbleiter:
Leitungsmechanismen, p-n-Übergang.
Halbleiterdioden:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Einfache Anwendung.
Kombinatorische Logik:
Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.
III. Jahrgang (3 oder 4 Wochenstunden):
Halbleiterbauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Stromversorgung:
Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.
Optoelektronische Bauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Verstärker:
Vierpole (Impulsverhalten und Frequenzgang, Bode-Diagramme). Transistoren, Kleinsignalverstärker; Operationsverstärker (Aufbau, Kenngrößen, lineare und nichtlineare Schaltungen, Rückkopplung).
Elektronenröhren:
Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;
Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.
Logik:
Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.
Anwendungen logischer Schaltungen:
Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.
Logikfamilien:
Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von Logikschaltungen, Störsicherheit, Technologie integrierter Schaltungen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Programmierbare Schaltungen:
Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare Steuerungen. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Prozessortechnik:
Hardwarebausteine; Marktübersicht. Zeitabläufe; Interrupt. Steuerungen, Steuerungssysteme. Entwicklungssysteme. Ausführungsformen und Anwendungen in der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen'' bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Themenbereich „Hardwarebausteine'' wichtig.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Bei 3 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Elektronenröhren'' und „Anwendungen logischer Schaltungen''.
NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichtentechnik analysieren und die Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den Verfahren der Übertragungs- und Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Passive Zweipole:
Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,
Schwingkreise.
Aktive Zweipole:
Ersatzschaltungen, Anpassungen.
Fernsprech- und Fernschreibtechnik:
Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik.
Vierpole:
Parameterdarstellung, Ersatzschaltung, Dämpfungsglieder,
Übertrager.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Vierpole:
Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Filtertechnik.
Elektroakustik:
Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.
Vermittlungstechnik:
Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes. Nebenstellentechnik, Verkehrstheorie.
V. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Analoge Übertragungstechnik:
Analoge Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung), Leitungstheorie, leitungsgebundene und leitungsungebundene Übertragungsstrecken.
Digitale Übertragungstechnik:
Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.
Datenfernübertragung:
Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Bei zwei Wochenstunden im V. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Leitungstheorie'' und „Informationstheorie''.
HOCHFREQUENZ - UND IMPULSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauelemente der Hochfrequenz- und Impulstechnik kennen und ihre Grundschaltungen dimensionieren können. Er soll mit den gängigen Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren vertraut sein.
Lehrstoff:
IV. J a h r g a n g (3 oder 4 Wochenstunden):
Bauelemente:
Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente,
Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.
Verstärker:
Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.
Schwingungserzeugung:
Rückkoppelung, Impulsformung, Generatorschaltungen.
Frequenzumsetzung:
Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.
Rundfunk- und Phonotechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Fernsehtechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.
Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden
für Schaltvorgänge.
Rauschen:
Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung und Rauschleistung.
Hochfrequenzverstärker:
Hochfrequenzparameter, Leitungsdiagramm, Anpassung,
Sendeverstärker, Höchstfreqenzverstärker.
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.
Elektromagnetische Wellen:
Antennen und Antennenanlagen; Abstrahlung und Ausbreitung, Funkortung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.
Bei 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Aufnahme- und Wiedergabegeräte'' und „Phonotechnik''.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.
Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe:
Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip
Gleichstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsbestimmung.
Kompensation.
Meßinstrumente:
Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,
Meßzubehör.
Oszilloskop:
Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.
III. Jahrgang (1 oder 2 Wochenstunden):
Wechselstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs-, Wirk- und Bildleistungsmessung; Bestimmen von
Wechselstromwiderständen.
Meßverstärker:
Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten, Sonderformen.
Signalgeneratoren:
Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,
Frequenzsynthese.
Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:
Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.
Digitale Meßgeräte:
Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,
Stabilität und Optimierung.
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:
Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Oszilloskop:
Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator; Ausführungsformen.
Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:
Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.
Hochfrequenzmeßtechnik:
Antennen- und Empfängermeßtechnik, UHF- und Mikrowellenmeßtechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Für den Themenbereich „Fernmessung und Datenübertragung'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik''.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten abzuhalten.
Bei einer Wochenstunde im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Signalgeneratoren'' und „digitale Meßgeräte''.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.
Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 oder 5 Wochenstunden):
Spanende Formgebung:
Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.
Spanlose Formgebung:
Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweiß, Löten,
Kleben.
Werkstoff:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe,
Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modelaufnahme
durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung;
Stücklisten.
Elemente der Feinwerktechnik:
Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Leiterplatten:
Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.
Elektronische Bauteile:
Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen, Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Elektronische Baugruppen:
Dimensionieren von Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Elektronische Geräte:
Entwicklung von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von Einzelhalbleitern und integrierten Schaltungen.
V. Jahrgang (4 oder 5 Wochenstunden):
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.
Da die Themenbereiche „Eisenmetalle'', „Nichteisenmetalle'', „Kunststoffe'' und „Technisches Zeichnen'' im I. Jahrgang wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Werkstätte'' liefern, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung erforderlich. Im folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen technischen Unterrichtsgegenständen. Im IV. Jahrgang empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium'', um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen.
Für komplexere Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.
Bei der Entwicklung von Teilkomponenten und Geräten der Automatisierung empfiehlt sich eine Aufgabenstellung mit vorgegebenen Leistungsmerkmalen. Entsprechende Fertigungsunterlagen, Anweisungen und Betriebsanleitungen sind praxisgerecht zu gestalten und, wenn möglich, auch in englischer Sprache auszufertigen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im I. bis III. Jahrgang je zwei, im IV. und V. Jahrgang je vier Wochenstunden.
Bei 4 Wochenstunden im I. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Elemente der Feinwerktechnik'', bei 4 Wochenstunden im V. Jahrgang ist die Tiefe der Lehrstoffvermittlung dem geringeren Stundenausmaß anzupassen.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll automatisierungstechnische (mikroelektronische) Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
V. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichtentechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Hochfrequenz- und Impulstechnik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Analogtechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen
Baugruppen und Geräten.
Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen
Baugruppen und Geräten.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der Fachrichtung. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitung, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Maß-, Schalt- und Steuergeräten.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik.
Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Fernmeldetechnik:
Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und
der Kommunikationssysteme.
Elektromaschinenbau:
Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau
und Reparatur.
Elektronik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (Wire-, Wrap-, Fädeltechnik).
III. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Elektronik:
Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.
Niederfrequenztechnik:
Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.
Hochfreqenztechnik:
Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.
Gerätebau:
Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte.
Leiterplattenfertigung.
Fernmeldetechnik:
Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen
Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Das höhere Stundenausmaß gilt nur in jenen Jahrgängen, für die keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z 23 erlassen werden. In entsprechender Weise ergibt sich die Summe der Wochenstunden.
*2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia, sowie die vorangehende
Anmerkung *1).
*4) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
*5) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*7) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 3 2 1
Jahrgangsweise- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 4 idF BGBl. Nr. 734/1993)
Anlage 1.3.2.1
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
Ausbildungszweig Technische Informatik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstundenzahl Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I II III IV V gruppe
```
```
```
Religion .................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ..................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Englisch .................... 2 2 2 2 2 10 (I)
```
```
Geschichte .................. - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie .................. 2 2 - - - 4 (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung .......... - - - - 4 4 III
```
Leibesübungen ............... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik *1) .............. 4/5 3 4 4 - 15/16 (I)
```
Darstellende Geometrie *1) .. 2 0/2 - - - 2/4 (I)
```
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 1 - 7 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie und
```
Umwelttechnik ............... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische Datenverarbeitung
```
und angewandte Elektronische
Datenverarbeitung ........... - 2 2 - - 4 I
```
Grundlagen der Elektrotechnik 4 3 - - - 7 (I)
```
```
Energietechnik und
```
Leistungselektronik *1) ..... - - - 2/3 2 4/5 I
```
Elektronik und
```
Digitaltechnik *1) .......... - 2 3/4 2/3 3 10-12 I
```
Nachrichten- und
```
Hochfrequenztechnik *1) ..... - - 3 2 2/3 7/8 I
```
Technische Informatik ....... - - - 4 4 8 I
```
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik *1) ........ - 2 1/2 2 2 7/8 I
```
Fertigungstechnik und
```
Konstruktionslehre *1) *2) .. 4/5 3 3 4 4/5 18-20 I
```
Laboratorium ................ - - 3 4 8 15 I
```
```
Werkstättenlaboratorium ..... - - - 4 - 4 III
```
```
Werkstätte .................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
Schulautonomer
```
Pflichtgegenstandsbereich *3) (2) (2) (2) (2) (2) (10) I-VI
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ......... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ............ zweimal mindestens je 4 Wochen
```
vor Eintritt in den V. Jahrgang
```
```
B. Freigegenstände *4)
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache *5) . - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft .... - - - 3 3 II
```
```
C. Unverbindliche Übungen *4)
```
```
Leibesübungen ................... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
D. Förderunterricht *4)
```
```
Deutsch ......................... *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Englisch ........................ *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .............. *6) *6) *6) *6) *6) *7)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 1.
GESCHICHTE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.
5.GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung in Anlage 1, IV. und V. Jahrgang.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.3.2.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.3.2.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.3.2.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.3.2.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.3.2.
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1.3.2.
ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK
Siehe Anlage 1.3.2.
ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
Siehe Anlage 1.3.2.
Bei 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang ist die Tiefe der Lehrstoffvermittlung dem geringeren Stundenausmaß anzupassen.
NACHRICHTEN- UND HOCHFREQUENZTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfreqenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Nachrichtentechnik'' in Anlage 1.3.2
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Vierpole:
Übertragungsgrößen, Filtertechnik.
Vermittlungstechnik:
Österreichisches Fernsprech- und Fernschreibnetz.
Nebenstellentechnik.
Schwingungserzeugung:
Rückkoppelung, Oszillatorschaltungen.
Frequenzumsetzung:
Modulation und Demodulation, Frequenzteilung und -vervielfachung.
V. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):
Rundfunk- und Fernsehtechnik:
Übertragungsverfahren, Empfänger.
Analoge Übertragungstechnik:
Analoge Multiplexverfahren; leitungsgebundene und
leitungsungebundene Übertragungsstrecken.
Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge. Impulserzeugung,
-formung und -verstärkung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Es ist in erster Linie die Aufgabe des Gegenstandes, einen fundierten überblick über das Fachgebiet zu geben.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Bei 2 Wochenstunden im V. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Impulstechnik''.
TECHNISCHE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendung auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexere einschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Software:
Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme. Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen, Algorithmen und Programme.
Mikroelektronik:
Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien; Massenspeicher. Störungsunterdrückung. Einfache Mikrocomputersteuerungen. Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Software:
Programmbibliothek; Programmiersprachen. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf. Datenbanken. Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von Programmen.
Mikroelektronik:
Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen. Emulation. Technische Anwendungen.
Digitale Übertragungstechnik:
Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.
Datenfernübertragung:
Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' und „Laboratorium'', weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Im Themenbereich „Datenstrukturen'', „Algorithmen und Programme'' kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenbereich „Programmiersprachen'' sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.
Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' und „Elektronik und Digitaltechnik'' auf.
Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit insbesondere beim modularisierten Softwareentwurf.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.3.2.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2.
III. Jahrgang (1 oder 2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,
Stabilität und Optimierung. Digitale Regler.
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:
Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole,
Wobbelmeßtechnik. Spektralanalyse.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Oszilloskop:
Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop; Auführungsformen.
Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:
Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung), Anwendungen in der Regelungstechnik.
Mikroelektronik:
Logikanalysator; Emulator.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im IV. Jahrgang ist entsprechend im Ausbildungszweig das größere Gewicht dem Themenbereich „Regelungstechnik'' einzuräumen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektronik und Digitaltechnik'' bzw. „Technische Informatik''.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Siehe Anlage 1.3.2.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.3.2.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
V. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichten- und Hochfrequenztechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Technische Informatik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.3.2.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1.3.2.
WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.3.2.
SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.3.2.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Das höhere Stundenausmaß gilt nur in jenen Jahrgängen, für die keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z 23 erlassen werden. In entsprechender Weise ergibt sich die Summe der Wochenstunden.
*2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia, sowie die vorangehende
Anmerkung *1).
*4) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
*5) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*7) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 3 2 2
Anlage 1.3.2.2
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
Ausbildungszweig Biomedizinische Technik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I II III IV V
```
```
1 Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 5 3 4 4 - 16 (I)
9 Darstellende Geometrie ..... 2 2 - - - 4 (I)
10 Physik und angewandte
Physik ..................... 2 2 2 1 - 7 (II)
11 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
12 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte Elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
13 Grundlagen der
Elektrotechnik ............. 4 3 - - - 7 (I)
14 Anatomie und Physiologie ... - - - 3 3 6 III
15 Elektronik und
Digitaltechnik ............. - 2 4 3 3 12 I
16 Röntgentechnik und
Strahlenschutz ............. - - - - 2 2 I
17 Nachrichtentechnik ......... - - 3 2 3 8 I
18 Hochfrequenz- und
Impulstechnik
einschließlich
Biomedizinische Technik .... - - - 2 3 5 I
19 Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ........... - 2 2 2 2 8 I
20 Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *1) .... 5 3 3 4 5 20 I
21 Laboratorium ............... - - 3 4 8 15 I
22 Werkstättenlaboratorium .... - - - 4 - 4 III
23 Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
Gesamtstundenzahl ....... 40 40 40 40 40 200
24 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den III. bzw. in den
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände *4) Jahrgang Gruppe
I II III IV V
```
```
Stenotypie .................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
*3) (....) ................. - - 3 3 3 (I)
Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 III
Aktuelle Fachgebiete
(....) ..................... - - 2 2 2 (I
bis
VI)
Unverbindliche Übungen *4)
Leibesübungen ..... (bis zu) .. 2 2 2 3 3 (IVa)
Förderunterricht *4)
Deutsch ....................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................. *2) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Siehe Anlage 1.
Lebende Fremdsprache
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
Geschichte und Sozialkunde
Geographie und Wirtschaftskunde
Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung
Leibesübungen
Mathematik und angewandte Mathematik
Darstellende Geometrie
Physik und angewandte Physik
Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik
Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische
Datenverarbeitung
Grundlagen der Elektrotechnik
Anatomie und Physiologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Körpers in Grundzügen kennen. Er soll die Anforderungen der Medizin an die Technik verstehen und mit der dafür notwendigen medizinischen Terminologie vertraut sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Anatomie:
Systeme des menschlichen Körpers, Gewebsarten. Stützsysteme, Bewegungssysteme, Kreislaufsysteme, Zentralnervensystem.
Terminologie:
Griechische und lateinische Stämme. Körperteile, Lagebeziehungen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Biologie der Zelle:
Aufbau, Eigenschaften, Wechselwirkung mit der Umgebung; Informationsverarbeitung und -weiterleitung. Elektrische Felder im lebenden Organismus. Bestimmung von Zellgrößen; Wechselwirkungen zwischen biologischen Systemen.
Physiologie:
Muskeln, Sinnesorgane, Blutkreislauf, Atmung, Stoff- und Energiewechsel, Wärmehaushalt. Bioelektrische Potentiale (Entstehung, Aufrechterhaltung). Nervensystem, Ausscheidung. Hormone. Vergleich von Organismen und Maschinen.
Terminologie:
Körperfunktionen, Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für die risikolose Anwendung biomedizinischer Geräte und der Beitrag zur Breite des biologischen Wissens. Im Sinne klarer Kommunikation zwischen Ärzten und Technikern erscheinen Hinweise auf die Konsequenzen für Untersuchungs- und Therapieverfahren bedeutsam.
Elektronik und Digitaltechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Elektronik und der Digitaltechnik und ihre Anwendungen sicher beherrschen.
Er soll einschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Programmierbare Schaltungen:
Festprogrammierbare Logikschaltungen, freiprogrammierbare Steuerungen, Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rechenmethoden der Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge, spezielle Rechenmethoden für Schaltvorgänge.
Impulsschaltungen:
Impulserzeugung, -formung und -verstärkung.
Rauschen:
Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung, Rauschleistung.
Prozessortechnik:
Hardwarebausteine. Zeitabläufe; Interrupt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Logik'' bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Bereich „Hardwarebausteine'' wichtig.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Röntgentechnik und Strahlenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion von Geräten zur Erzeugung von Röntgenstrahlung und ionisierenden Strahlen kennen. Er soll zu Fragen der Aufstellung, des Energieanschlusses und der Steuerung dieser Geräte sowie des Strahlenschutzes Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Röntgentechnik:
Röntgenstrahlung, Eigenschaften, Erzeugung, Durchgang durch Materie, Röntgengeräte, Untersuchungsverfahren; Messen von Röntgenstrahlung.
Nuklearmedizin:
Strahlungsarten, Geräte, Anwendungen, Meßverfahren.
Strahlenschutz:
Gefahren durch Strahlung, Vorschriften und Normen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.
Wegen der Schwierigkeit, zu diesem Pflichtgegenstand Laboratoriumsübungen durchzuführen, kommt der Demonstration und bildlichen Darstellung besondere Bedeutung zu.
Nachrichtentechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
Hochfrequenz- und Impulstechnik einschließlich Biomedizinische Technik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Impuls- und Hochfrequenztechnik und ihre Anwendungen besonders in der biomedizinischen Technik sicher beherrschen.
Er soll einschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauelemente:
Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen.
Elektronische Geräte für Diagnose und Therapie:
Funktion und Prinzipschaltung, Probleme beim Einsatz, Ursachen von Störungen und Meßfehlern.
Verstärker:
Breitbandverstärker, Selektionsschaltungen, Selektivverstärker, Filter.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Oszillatoren, PLL, Frequenzstabilisierung.
Frequenzumsetzung:
Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.
Rundfunk- und Fernsehtechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Hochfrequenzverstärker:
HF-Parameter, Leitungsdiagramm, Anpassung, Sendeverstärker, HF-Verstärker.
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.
Elektromagnetische Wellen:
Antennen und Antennenanlagen, Abstrahlung und Ausbreitung.
Biomedizinische Technik:
Elektrokardiographie, Phonokardiographie, Messung von Blutdruck, Puls und Blutfluß, Elektroencephalographie, Lungenfunktionsanalyse, Herzkathetrisierung, Patientenüberwachungsgeräte, Ultraschalldiagnosegeräte. Elektrotherapie des Herzens, Reizstromdiagnostik und -therapie, Hochfrequenz-, Wärme- und Ultraschalltherapie. Elektrochirurgie. Sicherheit bei elektromedizinischen Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise stehen Funktionsprinzip und besonders typische Details im Vordergrund.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert. Bilder und akustische Unterrichtsmittel erhöhen die Anschaulichkeit.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Fertigungstechnik und Konstruktionslehre
Laboratorium
Werkstättenlaboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Analogtechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen Baugruppen und Geräten.
Stoffgebiet Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen Baugruppen und Geräten.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der biomedizinischen Technik. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Werkstätte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Fernmeldetechnik:
Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.
Elektromaschinenbau:
Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau und Reparatur.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (wie Wire-Wrap-, Fädeltechnik).
III. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Elektronik:
Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.
Niederfrequenztechnik:
Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.
Hochfrequenztechnik:
Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.
Gerätebau:
Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte. Leiterplattenfertigung.
Fernmeldetechnik:
Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.
*4) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.
Anlage 1 3 3
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 463/1991):
- 1991 (I. und II. Jahrgang),
- 1992 (III. Jahrgang),
- 1993 (IV. Jahrgang),
- 1994 (V. Jahrgang).
Anlage 1.3.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch.................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch)................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde. - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Politische Bildung ........ - - - 2 2 4 III
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik...... 4 4 4 4 - 16 (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik..................... 2 2 2 2 - 8 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und Umwelttechnik... - 2 2 - - 4 II
```
Grundlagen der
```
elektronischen
Datenverarbeitung.......... 4 5 - - - 9 I
```
Prozeßregelung und
```
Rechnerverbund *1)......... - - 2 2 2 6 I
```
Programmieren *1).......... 4 7 4 3 2 20 I
```
```
EDV-Betriebssystem......... - - 3 - - 3
```
```
System und
```
Einsatzplanung *1)......... - - - 3 4 7 I
```
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