Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll automatisierungstechnische (mikroelektronische) Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichtentechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Hochfrequenz- und Impulstechnik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Analogtechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen

Baugruppen und Geräten.

Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen

Baugruppen und Geräten.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der Fachrichtung. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitung, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

II. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Maß-, Schalt- und Steuergeräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik.

Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und

der Kommunikationssysteme.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau

und Reparatur.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (Wire-, Wrap-, Fädeltechnik).

III. Jahrgang:

Elektronik:

Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Hochfreqenztechnik:

Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte.

Leiterplattenfertigung.

Fernmeldetechnik:

Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen

Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Anlage 1 3 1

Anlage 1.3.1


LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

Ausbildungszweig Energietechnik und Leistungselektronik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.-

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I II III IV V

```

```

1 Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ................. 5 3 4 3 - 15 (I)

9 Darstellende Geometrie ..... 2 2 - - - 4 (I)

10 Physik und angewandte

Physik ..................... 2 2 2 1 - 7 (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II

12 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte Elektronische

Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I

13 Grundlagen des

Maschinenbaues *2) ........ 5 3 2 - - 10 I

14 Maschinenkunde ............. - - - 2 - 2 (I)

15 Grundlagen der

Elektrotechnik ............. 4 3 - - - 7 (I)

16 Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ........... - 2 2 3 3 10 I

17 Elektrische Maschinen und

Stromrichter ............... - 2 2 3 4 11 I

18 Elektrische Anlagen ........ - - 2 4 4 10 I

19 Elektronik und

Mikroelektronik *3) ....... - - 2 2 6 10 I

20 Konstruktionsübungen ....... - - 2 4 4 10 I

21 Laboratorium ............... - - 3 4 5 12 I

22 Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 3 6 III

23 Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

Gesamtstundenzahl ....... 40 40 40 40 40 200

24 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den III. bzw. in den

V. Jahrgang.

```

```

Freigegenstände Wochenstunden Lvpfl.-

Jahrgang Gruppe

I II III IV V

```

```

Stenotypie .................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

*5) (...) .................. - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 III

Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) .. 2 2 2 3 3 (IVa)

Förderunterricht

Deutsch ....................... *4) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ................. *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................. *4) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

Deutsch

Siehe Anlage 1.

3.

Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

Geschichte und Sozialkunde

5.

Geographie und Wirtschaftskunde

6.

Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung

7.

Leibesübungen

8.

Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektorrechung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen.

IV. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Potenzreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im I. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im IV. Jahrgang auch zweistündig.

9.

Darstellende Geometrie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

II. Jahrgang:

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Kugelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen'' ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

10.

Physik und angewandte Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

II. Jahrgang:

Strahlenoptik:

Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers.

III. Jahrgang:

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.

Aggregatszustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

Quantentheorie:

Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.

IV. Jahrgang:

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

Im Themenbereich „Schwingungen und Wellen'' kommt den Erscheinungen der Akustik und Optik besonderes Gewicht zu.

11.

Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz; Galvanostegie.

II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

Elektronische Datenverarbeitung und Angewandte Elektronische Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

III. Jahrgang:

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung); Benützerhandbücher.

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

13.

Grundlagen des Maschinenbaues

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die in der Elektrotechnik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen in der Elektrotechnik beherrschen und technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen, Stücklistenerstellung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle der Elektrotechnik (Eigenschaften, Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung (Spanbildung, Schnittgeschwindigkeit, Standzeit; Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsmittel).

Spanlose Formgebung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen; Schweißen, Löten, Kleben.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Schweißen:

Schweißbare Werkstoffe; Schweißgeräte, Schweißverfahren, Zusatzwerkstoffe.

II. Jahrgang:

Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen. Reibung, Querkraft- und Momentenverlauf.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion), Spannungs-Dehnungs-Diagramme, Hookesches Gesetz.

Kinetik:

Arbeit und Leistung bei geradliniger Bewegung und bei Drehbewegung, Wirkungsgrad.

Verbindungselemente:

Lösbare, nicht lösbare und federnde Verbindungselemente.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

III. Jahrgang:

Kinetik:

Impulssatz, Energiesatz, Stoß.

Trägheitskräfte:

Drallsatz, Trägheitsmomente und zugehörige Sätze.

Festigkeit:

Elastizitätsmodul, Gleitmodul, Widerstandsmoment; Spannungsberechnung und Spannungsverteilung (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion).

Mechanik der Flüssigkeiten:

Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Turbinenhauptgleichung, Rohrströmung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Darstellende Geometrie'' und „Physik und angewandte Physik'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im I. Jahrgang zwei Wochenstunden, im II. Jahrgang eine Wochenstunde.

14.

Maschinenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Hebe- und Fördermittel:

Bauelemente. Winden, Krane, Förderer.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Wasserkraftmaschinen:

Kaplan-, Francis-, Peltonturbine.

Kraftwerksanlagen:

Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen. Kraftwerksbauformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; deshalb kommt dem Betriebsverhalten der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.

15.

Grundlagen der Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen und umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis.

II. Jahrgang:

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensator. Elektronenbewegung im elektrischen Feld.

Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte; Phasenverschiebung. Wechselwirkungen im Schwingkreis, freie Schwingung, Güte und Dämpfung, erzwungene Schwingungen.

Wechselstromtechnik:

Induktion (Induktionsgesetz, Selbst- und Gegeninduktion, Induktivität). Wechselstromwiderstände; Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Einfache und zusammengesetzte Wechselstromkreise (Zeigerdarstellung, komplexe Behandlung).

Drehstrom:

Drehfeld, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem; Drehstromleistung.

Mehrwellige Ströme:

Klirrfaktor, Effektivwert, Leistungsfaktor.

Ausgleichsverhalten bei Schaltvorgängen:

Arten, graphische und rechnerische Darstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere im I. Jahrgang, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Schuljahr sind vier Schularbeiten zulässig.

16.

Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische Geräte und Verfahren zum Messen, Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung), Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung, Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken); Erdungswiderstände.

III. Jahrgang:

Wechselstrom-Meßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert. Wirk- und Blindleistungsmessung, Zähler. Frequenzmessung; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

Umformung von Meßgrößen:

Verfahren zur elektrischen und elektronischen Erfassung nichtelektrischer Größen.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen. Zählbausteine, Zähler, Register. Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandler.

IV. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Schaltungsanalyse, Schaltungssynthese.

Steuern:

Begriffe. Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben (Wirkungs-, Übersichts-, Blockschalt-, Zeitablauf-, Stromlauf-, Funktionsplan). Steuerungselemente (Eingangs-, Steuer-, Meldeglieder; Überwachung). Steuerprogramme (verbindungsprogrammierbare und speicherprogrammierbare Steuerungen).

V. Jahrgang:

Regeln:

Begriffe. Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennlinien der Regelstrecke und des Reglers. Stetige und unstetige Regler; elektrische, pneumatische und hydraulische Regler. Regelkreis (Stabilitätskriterien, dynamisches Verhalten; Optimierung; vermaschte Regelkreise); Anwendungen. Digitale Regler. Mikroprozessor als Regler.

Automatisierung:

Grundlagen, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektro-technischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Elektrische Maschinen und Stromrichter'' und „Elektronik und Mikroelektronik'' erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

17.

Elektrische Maschinen und Stromrichter

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen gründlich kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung und Konstruktion von elektrischen Maschinen im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen; er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Konstruktive Gestaltung elektrischer Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten, Klemmenbezeichnung.

Betriebsarten elektrischer Maschinen:

Isolierstoffklassen. Erwärmung, genormte zeitabhängige Belastungsarten.

Elektromagnetismus:

Induktionsgesetz, magnetisches Wechselfeld, Wirbelströme, Hall-Effekt; Energie und Kräfte im Magnetfeld.

III. Jahrgang:

Transformator:

Aufbau, Wirkungsweise von Einphasen- und Drehstromtransformatoren.

Drehstromasynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Synchronmaschinen:

Drehfeld, Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und Wirkungsweise.

IV. Jahrgang:

Netzgeführte Stromrichter:

Steuergesetze, Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Gittersteuersatz, Zündkreise, Netzrückwirkungen; Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Methoden der Thyristorzwangslöschung, Gleichstromsteller, selbstgeführter Umrichter. Anwendung (Zwischenkreisumrichter, Steuerung von Drehfeldmaschinen, Netzrückwirkungen). Transistorumrichter.

V. Jahrgang:

Gleichstrommaschine:

Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Transformator:

Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen. Stromrichtertransformator.

Synchronmaschinen und Asynchronmaschinen:

Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

18.

Elektrische Anlagen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Schutzmaßnahmen gründlich kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen und die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Konstruktion von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Bemessung hinsichtlich elektrischer, magnetischer, mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen; Installationsmaterial. Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer Art. Schaltpläne für Installationstechnik und für Steuerungsaufgaben. Schutzmaßnahmen (Arten, Überprüfung).

Lichttechnik:

Größen. Lichterzeugung und -verteilung. Beleuchtungsanlagen.

Blitzschutz:

Systeme. Erder, Erdungsmessung.

IV. Jahrgang:

Elektrowärme:

Beheizung von Wohnhäusern und industriellen Bauten; Wärmebedarfsermittlung; industrielle Anwendung.

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Projektierung und Montage, Netzformen und Anwendung, Berechnung von Leitungsquerschnitten, Stromverteilung und Spannungsabfall).

Schaltanlagen:

Niederspannungsanlagen; Geräte und Material; Grundschaltungen, Ausführungsformen.

Schaltplantechnik:

Einlinienschaltplan, Stromlaufplan, Verdrahtungsplan.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten, Steuerung.

V. Jahrgang:

Aufgaben der Hochspannungstechnik:

Schutz gegen Überspannungen und Überströme, Kurzschlußstromberechnung, Erdschluß; Prüfverfahren.

Hochspannungsanlagen und -leitungen:

Schaltgeräte, Bauformen, Schutzeinrichtungen (Generator-, Transformator-, Leitungsschutz, Erdungen).

Hochspannungsnetzbetrieb:

Stabilität der Übertragung, Netzkennlinienregelung, Hochspannungs-Gleichstromübertragung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Leistungsbedarf und Leistungsbedarfsdeckung, Tarifsysteme.

Elektrische Bahnen:

Grundlagen der elektrischen Traktion, Bahnstromversorgung, thyristorgesteuerte Triebfahrzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

19.

Elektronik und Mikroelektronik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze und die in der Elektrotechnik häufig verwendeten Bauteile und Schaltungen der Elektronik gründlich kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung (Diode, Transistor und Thyristor als Schalter; Gleichrichterschaltungen mit Dioden). Überlast- und Überspannungsschutz von Halbleiterbauelementen.

Optoelektronik:

Anzeigeeinheiten; elektrooptische Übertragungsstrecken.

IV. Jahrgang:

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager, RC-Filter und Leitungen.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Differenzverstärker, Operationsverstärker; aktive Filter.

V. Jahrgang:

Digitaltechnik:

Mikroelektronik (Aufbau, Bus-System, standardisierte Schnittstellen, Speicherbausteine, Interfaces). Digitale Filter (Theorie, Realisierungsmöglichkeiten). Abtastschaltungen.

Mikrocomputer:

Befehlssatz, Assemblerprogramme.

Mikrocomputersysteme:

Softwareentwicklung, Softwareanwendung; Schnittstellen.

Informationsverarbeitung:

Kanalkapazität, Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges eine Blockung empfiehlt.

20.

Konstruktionsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Elektrische Anlagen:

Zwei komplexe Projekte.

IV. Jahrgang:

Elektrische Anlagen; elektrische Maschinen; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Vier komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.

V. Jahrgang:

Elektrische Maschinen; elektrische Anlagen; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

21.

Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll eine Vielfalt von Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Elektrische Maschinen und Stromrichter'', „Elektrische Anlagen'' und „Elektronik und Mikroelektronik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

Werkstättenlaboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Prüfen und Reparatur von Baugruppen und Geräten der Elektronik.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Wuchten rotierender Maschinen im Rahmen der Endfertigung.

V. Jahrgang:

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer Systeme.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher Stromrichterschaltungen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufbauen und Prüfen von Bauteilen, Baugruppen und Geräteschaltungen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23.

Werkstätte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

II. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, Nieten; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahten, Verzinnen, Weichlöten.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Spulen. Zusammenbau, Prüfen und Warten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug; Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

III. Jahrgang:

Elektromaschinenbau:

Wickelarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Zusammenbau, Prüfen und Warten von elektrischen Maschinen einschließlich Transformatoren. Aufsuchen und Beheben elektrischer und mechanischer Fehler.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfen, Inbetriebnahme und Warten von Steuerungen. Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

24.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Mit Übungen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

Anlage 1 3 2 1

Jahrgangsweise- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 4 idF BGBl. Nr. 734/1993)

Anlage 1.3.2.1

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

Ausbildungszweig Technische Informatik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)

```

```

4.

Geschichte .......... - - - 2 2 4 (III)

```

```

5.

Geographie .......... 2 2 - - - 4 (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche

```

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung ............. - - - - 4 4 III

```

7.

Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik 5 3 4 4 - 16 (I)

```

9.

Darstellende

```

Geometrie ........... 2 2 - - - 4 (I)

```

10.

Physik und angewandte

```

Physik .............. 2 2 2 1 - 7 (II)

```

11.

Chemie, angewandte

```

Chemie und

Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte

Elektronische

Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I

```

13.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik ...... 4 3 - - - 7 (I)

```

14.

Energietechnik und

```

Leistungselektronik . - - - 3 2 5 I

```

15.

Elektronik und

```

Digitaltechnik ...... - 2 4 3 3 12 I

```

16.

Nachrichten- und

```

Hochfrequenztechnik . - - 3 2 3 8 (I)

```

17.

Technische Informatik - - - 4 4 8 I

```

```

18.

Meß-, Steuerungs-

```

und Regelungstechnik - 2 2 2 2 8 I

```

19.

Fertigungstechnik und

```

Konstruktionslehre *2) 5 3 3 4 5 20 I

```

20.

Laboratorium ........ - - 3 4 8 15 I

```

```

21.

Werkstätten-

```

laboratorium ........ - - - 4 - 4 III

```

22.

Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl . 40 40 40 40 40 200

```

23.

Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

```

Eintritt in den V. Jahrgang

```

```

Lehr-

Wochenstunden ver-

B. Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Stenotypie .......... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3) .... - - 3 3 3 (I)

Labor für

Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II

```

```

Lehr-

Wochenstunden ver-

C. Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Lehr-

Wochenstunden ver-

D. Förderunterricht pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Deutsch ............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Englisch ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .. *4) *4) *4) *4) *4) *5)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 1.

4.

GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.

5.GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

V. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung in Anlage 1, IV. und V. Jahrgang.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.3.2.

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.3.2.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.3.2.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.3.2.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.2.

13.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1.3.2.

14.

ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Siehe Anlage 1.3.2.

15.

ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Siehe Anlage 1.3.2.

Bei 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang ist die Tiefe der Lehrstoffvermittlung dem geringeren Stundenausmaß anzupassen.

16.

NACHRICHTEN- UND HOCHFREQUENZTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfreqenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Nachrichtentechnik'' in Anlage 1.3.2

IV. Jahrgang:

Vierpole:

Übertragungsgrößen, Filtertechnik.

Vermittlungstechnik:

Österreichisches Fernsprech- und Fernschreibnetz.

Nebenstellentechnik.

Schwingungserzeugung:

Rückkoppelung, Oszillatorschaltungen.

Frequenzumsetzung:

Modulation und Demodulation, Frequenzteilung und -vervielfachung.

V. Jahrgang:

Rundfunk- und Fernsehtechnik:

Übertragungsverfahren, Empfänger.

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren; leitungsgebundene und

leitungsungebundene Übertragungsstrecken.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge. Impulserzeugung,

-formung und -verstärkung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Es ist in erster Linie die Aufgabe des Gegenstandes, einen fundierten überblick über das Fachgebiet zu geben.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Bei 2 Wochenstunden im V. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Impulstechnik''.

17.

TECHNISCHE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendung auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexere einschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Software:

Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme. Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen, Algorithmen und Programme.

Mikroelektronik:

Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien; Massenspeicher. Störungsunterdrückung. Einfache Mikrocomputersteuerungen. Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen.

V. Jahrgang:

Software:

Programmbibliothek; Programmiersprachen. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf. Datenbanken. Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von Programmen.

Mikroelektronik:

Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen. Emulation. Technische Anwendungen.

Digitale Übertragungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' und „Laboratorium'', weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Im Themenbereich „Datenstrukturen'', „Algorithmen und Programme'' kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenbereich „Programmiersprachen'' sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.

Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' und „Elektronik und Digitaltechnik'' auf.

Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit insbesondere beim modularisierten Softwareentwurf.

18.

MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.2.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.2.

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.2.

IV. Jahrgang:

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,

Stabilität und Optimierung. Digitale Regler.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole,

Wobbelmeßtechnik. Spektralanalyse.

V. Jahrgang:

Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop; Auführungsformen.

Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung), Anwendungen in der Regelungstechnik.

Mikroelektronik:

Logikanalysator; Emulator.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im IV. Jahrgang ist entsprechend im Ausbildungszweig das größere Gewicht dem Themenbereich „Regelungstechnik'' einzuräumen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektronik und Digitaltechnik'' bzw. „Technische Informatik''.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

19.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Siehe Anlage 1.3.2.

20.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.2.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichten- und Hochfrequenztechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Technische Informatik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.3.2.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1.3.2.

22.

WERKSTÄTTE

Siehe Anlage 1.3.2.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.3.2.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(vgl. § 5, BGBl. II Nr. 302/1997 idF BGBl. II Nr. 382/1998)

31.
  1. 1999 (I. Jahrgang)
31.
  1. 2000 (II. Jahrgang)
31.
  1. 2001 (III. Jahrgang)
31.
  1. 2002 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 2003 (V. Jahrgang).

Vgl. weiters Art. III § 1 Abs. 10.

Anlage 1.3.3

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch.................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache

```

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