Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Nachrichtentechnik:
Verstärker und Generatoren für Nieder- und Hochfrequenz, aktive
Filter. Modulation, Antennen.
Mikroelektronik:
Standardschaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen in diskreter Logik; Grundlagen des Mikroprozessors, Architektur und Bussysteme, prinzipielle Funktion, Interfaceschaltungen und Standardschnittstellen; digitale Signalverarbeitung, Standardcodes.
Didaktische Grundsätze:
Von der Behandlung der physikalischen Tatsachen und Zusammenhänge ausgehend sind die Grundgesetze der Elektrotechnik in anschaulicher Weise zu erarbeiten. Der Unterricht ist unter Verwertung der bereits in anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse zu führen. Unterlagen aus der Praxis, insbesondere der flugtechnischen Praxis, sind zu verwenden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium'' wichtig.
LUFTFAHRZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau von Luftfahrzeugen sowie ihre Wartung und das Betriebsverhalten kennen und aerodynamische und flugmechanische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Entwicklungsgeschichte:
Entwicklung der Luftfahrt bis zum aktuellen Stand, Grenzen der Luftfahrt.
Einteilung der Luftfahrzeuge:
Bauarten und Bauweisen, Gewichtsaufteilung von Luftfahrzeugen,
Baugruppen und Systeme.
Betrieb von Luftfahrzeugen:
Grundlagen für Zulassung, Wartung und Betrieb von Luftfahrzeugen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Aerodynamik und Atmosphäre:
Standardatmosphäre und ihre Eigenschaften. Kräfte und Momente an aerodynamischen Profilen und am Tragflügel. Kräfte und Momente am Flugzeug.
Flugleistungen:
Elemente der Flugleistungen; Horizontal- und Steigflug, Start und Landung, Kurvenflug; Reichweite und Flugdauer. Antrieb von Luftfahrzeugen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundlagen für Entwürfe und den Betrieb von Luftfahrzeugen:
Bauvorschriften und Lastannahmen.
Flugverhalten:
Prinzipien von Stabilität und Steuerbarkeit, Koppelungen.
Drehflügler:
Aufbau, Wirkungsweise, Leistungsverhalten. Elemente des transsonischen und Überschallfluges.
Didaktische Grundsätze:
Der zu behandelnde Lehrstoff soll an Hand geeigneter Berechnungsbeispiele geübt werden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' besonders wichtig.
TRIEBWERKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll moderne Verbrennungskraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Kolben- und Strahltriebwerke sowie deren Wartung, Reparatur und Prüfung kennen. Er soll Triebwerke unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Fertigung berechnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Kolbentriebwerke:
Otto- und Dieselmotor, Zwei- und Viertaktverfahren. Berechnung der Hauptabmessungen, Dimensionierung des Kurbeltriebes. Kreisprozeß- und Leistungsberechnung, Wirkungsgrade, Höhenverhalten des Kolbentriebwerkes. Steuerung, Zündung, Schmierung, Kühlung.
Gasturbinen und Strahltriebwerke:
Arten. Entwicklungsgeschichte. Triebwerke für Unter- und Überschallbereich; Betriebsverhalten und -vorschriften, Wartung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Kolbentriebwerke:
Dynamische Probleme am Kurbeltrieb. Motorische Verbrennung; Gemischaufbereitung, Treibstoffe und Abgasproblematik. Propellertheorie, Zusammenwirken Motor und Propeller.
Gasturbinen und Strahltriebwerke:
Berechnung der realen Kreisprozesse. Berechnung der Hauptabmessungen der Triebwerkselemente und deren Dimensionierung; Werkstoffauswahl und Festigkeitsrechnung. Anwendung der Stromfaden- und Tragflügeltheorie. Verhalten des Triebwerkseinlaufes und der Schubdüse bei Unter- und Überschall. Verbrennung in der Brennkammer unter Berücksichtigung der Abgasproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben im Zusammenhang nicht nur mit den besonderen Anforderungen bei Luftfahrzeugen, sondern auch (besonders im Teilgebiet „Kolbentriebwerke'') auf die Industriepraxis. Auf die Energie-, Verkehrs- und Umweltsituation ist Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist auf die vorlaufenden Gegenstände „Mechanik'' und „Maschinenelemente'' sowie auf die parallel laufenden „Konstruktionsübungen'' abzustimmen. Lehrausgänge und Exkursionen sollten die industrielle Praxis veranschaulichen.
NAVIGATION, FLUGMESSTECHNIK UND FLUGBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Verfahren und technische Konzeptionen der Navigation und Flugmeßtechnik kennen. Er soll die Instrumente und deren Zusammenwirken in benützerspezifischer Cockpitauslegung in ihrer Funktionsweise kennen und ihre Bedienung beherrschen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Allgemeine Grundlagen der Navigation, Kartenkunde. Grundzüge der Avionik, Streckennavigation, Satellitennavigation.
Bodeneinrichtungen:
Flughafenanlagen, Flughafenbetrieb, Flugsicherung und Wetterkunde.
Operations Research.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Vorschriften und Normen:
Technische Ausrüstung und Bordinstrumente.
Radartechnik:
Arten und Funktionsprinzipien. Primärradar, Sekundärradar,
Wetterradar.
Navigationssysteme:
Instrumentenlandesystem, Mikrowellenlandesystem, automatisches Landesystem, Bord-, Boden- und Empfangsmeßeinrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit Skizzen, Bildern, Modellen, Tabellen und audiovisuellen Hilfsmitteln möglichst anschaulich zu gestalten.
LEICHTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Eigenschaften, Verarbeitung und Anwendungen von Kunststoffen im Flugzeugbau, insbesondere von Verbundwerkstoffen kennen und optimal dimensionieren können. Er soll Faserverstärkungen berechnen und anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Aufbau von Verbundwerkstoffen:
Faserverstärkte Kunststoffe, Fasermaterialien, Matrix (Harze und Kleber). Kennwerte, Sandwichbauweise.
Berechnung und Konstruktion:
Berechnung des Verbundes, konstruktive Möglichkeiten und Beispiele; Optimierungstheorie, Anwendungsbeispiele mit besonderer Berücksichtigung von Luftfahrzeugkonstruktionen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Leichtbau:
Leichtbaulehren, Berechnungsmethoden im Leichtbau und deren spezielle Anwendungen im Luftfahrzeugbau, Fachwerke, Hardy-Cross, Steifigkeitsmethode ohne und mit Achsialkräften, Stabilität.
Didaktische Grundsätze:
Die theoretischen Grundlagen sollen mit Diagrammen, Bildern und praktischen Anwendungsmöglichkeiten vertieft werden. Eine sachgemäße Benützung der einschlägiger Fachliteratur schafft einen direkten Praxisbezug.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Maschinenelemente:
Drei Projekte.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Triebwerke:
Zwei Projekte.
V. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Luftfahrzeugbau:
Ein komplexes Projekt.
Gasturbinen und Strahltriebwerke:
Ein komplexes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll elektrische Meßgeräte und deren Zubehör sowie die wichtigsten Meßverfahren des Ausbildunsgzweiges praktisch nützen können und die Grundzüge des technischen Meß- und Prüfverfahren beherrschen. Er soll selbständig Schaltungs-, Prüf- und Meßaufgaben an flugtechnischen Einrichtungen durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Stoffgebieten „Elektrotechnik und Elektronik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff des Pflichtgegenstandes. Angewandte Meßtechnik; Messen mit Brücken, Kompensatoren und Oszilloskopen, Entwurf von digitalen Schaltungen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Übungen aus den Stoffgebieten „Triebwerke'', „Luftfahrzeugbau'', „Navigation, Flugmeßtechnik und Flugbetrieb'', „Leichtbau'' und „Fertigungstechnik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Wartung von Luftfahrzeugen:
Wartung von Kolben- und Strahltriebwerken; Heavy Maintenance; Wartungs- und Startdienst an Luftfahrzeugen; Umgang mit Bau- und Wartungsvorschriften, auch in Englisch. Wartung und Funktion von Flugleit- und Navigationssystemen.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regeltechnik:
Elemente der Steuerungs- und Regeltechnik, Bausteine, Darstellung
von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen und Regelungen.
Stoffgebiet Fertigungstechnik:
Arbeitssteuerung und Auftragserstellung sowie
Produktionskostenberechnung, rechnerunterstützte Arbeitsplanung.
CNC-Programme und -Fertigung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung sowie Produktionskostenberechnung. Führung von praxisüblichen Dateien. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler muß die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.
Kunststoffverarbeitung:
Stukturarbeiten an Flugzeugzellen, Kleben von Metallen und Kunststoffen.
Elektrotechnik:
Printfertigung, Einfache Handhabung von elektrischen Meßgeräten
(Digital/Analog, Oszilloskope).
Installationstechnik und Schweißerei:
Rohrverbindungen, Verlegen von Leitungen, Feststellen und Beheben
von Fehlern, Wasser-, Druckluft- und Hydraulikanlagen. Blech- und Rohrschweißen an Flugzeugteilen.
Luftfahrzeugwerkstätte:
Wartungsarbeiten an Zelle und Struktur (Blech, Holz), Instrumentenkunde sowie Einbau und Funktionsüberprüfung von Systemen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
FLUGFUNKTELEPHONIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln der für das Erlangen der Funkerzeugnisse laut § 3 lit. a Z 2 und 3 der Funkerzeugnisverordnung, BGBl. Nr. 139/1967, in der jeweils gültigen Fassung und der für das Erlangen der beschränkten Sprechfunkberechtigung nach § 113 der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Vertiefen des Verständnisses für Flugsituationen und Aufgaben der Flugsicherung.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (1 Wochenstunde):
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
V. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Die folgenden vier Teilgebiete sollen so aufeinander abgestimmt unterrichtet werden, daß der Schüler bis zum Ende des vierten Jahrganges die Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die er für das Erlangen des „eingeschränkten Funktelephonistischen Zeugnisses für den Binnenflugdienst'' und für das „Eingeschränkte und Allgemeine Funktelephonistenzeugnis für den Flugfunkdienst'' benötigt:
Fertigkeiten:
Funktelephonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache und Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt Buchstabieralphabetes.
Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.
Funktelephonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.
Fernmelderechtliche Bestimmungen:
Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen, Funker-Zeugnisverordnung, internationaler Fernmeldevertrag und Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Sonderbestimmungen für den Funktelephoniedienst:
Bestimmungen über den Funkfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, soweit sie auf den Flugfunkdienst Anwendung finden, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnungen des Funktelephonieverkehrs, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke; Verhalten bei Ausfall der Funkverbindung, Standortsmeldungen, Flugpläne, Versuchssendungen; Arten der Meldungen und ihrer Vorgangsfolge, Übermittlung von Zahlen; Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Funktelephonieverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen; Not- und Dringlichkeitsverkehr; Funkpeilung und Wählrufverfahren.
Handhaben der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation.
Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, soweit sie auf den Flugfunktelephoniedienst Anwendung finden, insbesondere Ausrüstung von Schiffen mit Sprechfunkanlagen; Frequenzen für den Sprechfunkdienst; Wachstunden im Sprechfunkdienst.
Technische Kenntnisse:
Wirkungsweise und Aufbau der im Funktelephoniedienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung. Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und Störungsursachen im Funktelephonieverkehr. Wirkungsweise und Aufbau der üblichen Funknavigationsanlagen sowie die Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrtzeugen. Bestimmungen der Vollzugsordnungen für den Funkdienst über „technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Flugfunktelephoniedienst betreffen.
Didaktische Grundsätze:
Besonderes Gewicht ist auf die Festigung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensive Übungen zu legen. Gleichzeitig mit dem Vermitteln des Lehrstoffes ist das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation zu wecken und zu fördern.
Die theoretischen Kenntnisse sind in deutscher Sprache zu vermitteln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Englisch'', „Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Elektronik'', „Luftfahrzeugbau'', „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb'', und „Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' sind zu pflegen. Der Unterricht ist, wenn möglich, mit Hilfe eines Skriptums sowie der einschlägigen Bundesgesetzblätter zu gestalten.
AUSBILDUNG ZUR ERLANGUNG DES SEGELFLIEGERSCHEINES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln praktischer Erfahrung auf dem Gebiet der Flugmechanik.
Vermitteln der für das Erlangen des Segelfliegerscheines oder der Erweiterungen der Grundberechtigung oder der besonderen Berechtigungen für Segelflieger im Sinne der Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBL. Nr. 219/1958, in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Kenntnissse (Anm.: richtig: Kenntnisse) und Fähigkeiten.
Erleichtern des Verständnisses der theoretischen Kenntnisse, die in den Unterrichtsgegenständen „Luftfahrzeugbau'', „Mechanik'', sowie „Navigation, Flugmeßtechnik, Flugbetrieb'' vermittelt werden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Segelflugkunde einschließlich der Beurteilung der Lufttüchtigkeit von Segelflugzeugen, Kenntnis der Bordinstrumente und Bordgeräte;
Verhaltensmaßregeln während des Fluges im allgemeinen und unter besonderen Umständen, insbesondere bei Außen- und Notlandungen;
Grundbegriffe der Aerostatik und Aerodynamik, der Wetter- und Kartenkunde, sowie der Instrumentenkunde; Topographie Österreichs und seiner Nachbarländer; Luftrecht, soweit es für Segelflieger von Belang ist; Erste Hilfe bei Unfällen.
Praktische Ausbildung am Doppelsteuer und im Alleinflug nach den jeweils gültigen Ausbildungsvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll möglichst in einem geschlossenem Lehrgang abgehalten werden. Die theoretische und praktische Ausbildung ist parallel zu führen. Querverbindungen zu den oben erwähnten Unterrichtsgegenständen sind zu pflegen.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Einschließlich Luftrecht.
*2) Mit Übungen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes zuführen.
*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe -gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 4 11
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.11
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Werkstofftechnologie
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde .......... - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *1) ............... 3 3 2 2 2 12 (I)
```
```
Fertigungstechnik .......... 3 2 3 2 4 14 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 3 5 - - 8 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - - 2 2 2 6 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
```
Maschinen und Anlagen ...... - - - 3 3 6 I
```
```
Schweisstechnologie ........ - - - - 4 4 I
```
```
Korrosionsschutz und
```
Oberflächentechnik ......... - - - 2 - 2 I
```
Werkstoffprüfung ........... - - - 2 2 4 I
```
```
Qualitätssicherung ......... - - - 2 1 3 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 3 3 14 I
```
```
Laboratorium ............... - - - 4 4 8 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 2 2 4 (III)
```
```
Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und
V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *2) ..................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
Aktuelle Fachgebiete *3) ....... - - 2 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4) *5)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.
Der Schüler soll elementare kaufmännische Aufgaben durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Volkswirtschaft
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren,
ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen,
Unternehmensformen, Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Betriebliches Rechnungswesen
Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent und zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht.
Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft. Im Teilbereich Rechts- und Staatsbürgerkunde sind die Divergenzen zwischen Theorie und politischer Wirklichkeit herauszuarbeiten.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'', aber auch technischen Pflichtgegenständen zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische und wirtschaftliche Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt zweckmäßigen Fallbeispielen, Besichtigungen von Betrieben und Institutionen, Diskussionen, Vorträgen auch schulfremder Personen und Rollenspielen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse große Bedeutung zu.
In den Bereichen, in denen eine EDV-mäßige Bearbeitung sinnvoll und möglich ist, sollen Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen gelöst werden.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten des Ausbildungszweiges beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Statik:
Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Statik:
Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;
Fachwerke.
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;
zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.
Ideale Gase:
Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.
Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:
Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.
Reale Gase und Dämpfe:
Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische realer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme.
Dynamik:
Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und
ohne Dämpfung.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden)
Themenübergreifende Projekte:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis im Ausbildungszweig, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I. und II. Jahrgang je vier Schularbeiten, im III., IV. und V. Jahrgang je drei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Fertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,
Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Eisen-, Guß- und Knetwerkstoffe:
Schmelzöfen. Form- und Kernstoffe. Modellherstellung. Schwindmaß. Gußverfahren. Speisertechnik. Stahl- und Gußarten (Eigenschaften, Zustandsschaubilder, Einfluß der Legierungselemente, Normung). Wärmebehandlung. Spezielle Eigenschaften bei der Verarbeitung. Konstruktion mit Gußwerkstoffen (Gußgerechtes Auslegen der Bauteile. Gußfehler. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften).
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Technologie der Bauwerkstoffe:
Beton und Stahlbeton; keramische Werkstoffe; bituminöse Werkstoffe;
Holz; Dämmstoffe und Sperrstoffe.
Technologie der Kunststoffe:
Einteilung, Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Normung,
Anwendungsgebiete.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Herstellungsverfahren. Zustandsschaubilder. Umwandlungsverhalten. Wärmebehandlungsverfahren. Eigenschaften und Einsatzbereiche der Leichtmetalle und Buntmetalle. Schweißbarkeit.
Sintermetalle:
Grundlagen. Herstellungsverfahren. Einsatzbereiche.
Konstruktion mit Nichteisenmetallen und Sinterwerkstoffen:
Werkstoffgerechtes Konstruieren. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften.
Spanende Fertigung:
Feinstbearbeitung.
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften, Weiterbehandlung und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend, kommt den Themenbereichen „Nichteisenmetalle'' und „Nichtmetallische Werkstoffe'' besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium'' die ausführliche Behandlung der werkstoffgerechten Konstruktion unter Einbeziehung des Korrosionsschutzes und von Problematiken der flexiblen Automatisierung.
Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage 1.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, das Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen der Fördertechnik, von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe und von wirtschaftlich bedeutenden Kolbenmaschinen kennenlernen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Umweltproblematik von Energieanlagen kennenlernen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Fördertechnik:
Bauelemente (Seil- und Kettentriebe, Lastaufnahmemittel, Laufräder und Schienen). Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen. Maschinensätze und Förderanlagen (Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke). Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigfördern und Aufzügen. Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme. Aluminiumtragwerke.
Strömungsmaschinen:
Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Strömungsmaschinen:
Dampfturbinen, Ventilatoren, Verdichter und Gasturbinen (Aufbau, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).
Kolbenmaschinen:
Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrad, Kraftstoffe. Kurbeltrieb, Zylinderanordnung Diesel- und Ottomotor (Bauarten, Bauelemente, Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Fahrschaubildung, Schadstoffminimierung; Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement). Kolbenpumpen und Kolbenverdichter.
Energie- und Umwelttechnologie:
Energieumwandlungsanlagen (Wärmetauscher, Dampferzeuger;
Wärmekraftwerke; Formen alternativer Energien; Sonderanlagen;
Festigkeitsberechnung, Berechnung des Verbrennungsvorganges und der Wärmeübertragung). Immissionsschutz (Trockenabscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe, Neutralisation, Kläranlagen). Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' sowie die Beiträge zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien.
Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstrationen im Laboratorium erhöhen die Anschaulichkeit. Die sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Konstruktionsübungen'' fördert das fächerübergreifende Denken.
SCHWEISSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der industriellen Praxis bedeutsamen Geräte und Verfahren der Schweißtechnologie unter besonderer Berücksichtigung metallurgischer, konstruktiver und gerätetechnischer Probleme kennen und auswählen können. Er soll die einschlägigen inländischen und internationalen Normen kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Schweißmetallurgie:
Unlegierte Stähle (Gefügeaufbau einer Schweißnaht in Abhängigkeit von Konstruktion und Schweißparametern; Aufhärtungsneigung und Schweißeignung der Stähle). Legierte Stähle (Einfluß der Legierungselemente, Schaeffler-Diagramm). Schweißmöglichkeiten bei Nichteisenmetallen.
Elektrisches Lichtbogenschweißen:
Vorgänge im Lichtbogen, Ablauf des Schweißvorganges, Nahtaufbau, Wärmeeinbringung. Schweißstromquellen (Gerätetypen, Kennlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften). Schutzgasschweißen (MIG/MAG-Schweißen, WIG-Schweißen, Schutzgase, Plasmatechnik). Verdecktes Lichtbogenschweißen (Unterpulverschweißen, Unterschieneschweißen, Elektroschlackeschweißen).
Autogentechnik:
Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Flammrichten, Löten.
Versorgung mit Schweißgasen; Armaturen von Gasflaschen und Brennern;
Sicherheitsvorschriften.
Elektrisches Widerstandsschweißen:
Punktschweißen, Rollennahtschweißen, Stumpfschweißen.
Sonderschweißverfahren:
Elektronenstrahlschweißen, Ultraschallschweißen, Laserstrahlschweißen, Reibschweißen, Bolzenschweißen; thermisches Spritzen. Schweißzusatz- und -hilfsstoffe.
Schweißkonstruktionen:
Schrumpfungen und Spannungen (Ursachen, Gegenmaßnahmen). Schweißgerechtes Konstruieren (Schweißstoß- und Schweißnahtarten, Nahtvorbereitung, Schweißplan und Schweißfolgeplan). Berechnung und Normung von Schweißverbindungen (Beanspruchungsarten, Berechnungsvorschriften, Betriebsfestigkeitsnachweis). Konstruktive Gestaltung im Stahlbau, Behälterbau, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Gestaltung von Konstruktionen aus Nichteisenmetallen und bei automatisierter Fertigung. Kostenberechnung von Schweißverbindungen.
Normen und Vorschriften:
Schweißvorgang, Prüfung von Schweißverbindungen, schweißtechnisches Personal (Ausbildung, Prüfung und Einsatz). Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Auswahl von Schweißverfahren und auf die Vermeidung von Schweißfehlern in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Maschinenelemente'', „Konstruktionsübungen'', „Werkstoffprüfung'', „Laboratorium'' (insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Schweißverbindungen) und „Werkstätte'' fördert das fächerübergreifende Denken.
KORROSIONSCHUTZ UND OBERFLÄCHENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die technische, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung des Korrosionsschutzes kennen. Er soll den Korrosionsschutz bei der Werkstoffauswahl, bei der konstruktiven Gestaltung und in der Produktion berücksichtigen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Korrosion:
Arten; physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge.
Wirtschaftliche Bedeutung.
Korrosionsschutz:
Konstruktive Gestaltung, Legierungsmaßnahmen, Inhibitoren. Metallische und nichtmetallische Überzüge. Korrosionsbeständige Werkstoffe (Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Prüfverfahren). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Industriepraxis unter Beachtung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Umweltproblematik.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' und „Fertigungstechnik'' auf. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente'', „Maschinen und Anlagen'', „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'', „Werkstättenlaboratorium'' und „Werkstätte'' wichtig.
Exkursionen, Vorträge auch schulfremder Personen und Firmenbroschüren dienen der Veranschaulichung des theoretischen Unterrichtes.
WERKSTOFFPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Methoden der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kennen. Er soll die Werkstoffprüfnormen unter Berücksichtigung der in der industriellen Praxis bei der Abnahme und Qualitätssicherung auftretenden Erfordernisse anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Mechanisch-technologische Werkstoffprüfung:
Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Torsionsversuch. Härteprüfung. Kerbschlagbiegeversuch. Zeitstandversuch. Dauerschwingversuch. Verformungsprüfung. Ätz-, Beiz- und Ölkochproben.
Metallographie:
Probennahme, Herstellung metallographischer Schliffproben,
Metallmikroskop und Untersuchungsmethoden, fotografische Auswertung.
Quantitative Metallographie. Fraktografie.
Normen und Vorschriften.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Rißprüfverfahren, elektrisch-magnetische Prüfverfahren, Ultraschallprüfung, Elektronenmikroskopie, Mikrosonde, Röntgenprüfung. Kristallographie. Feinstrukturanalyse, Fluoreszenzanalyse.
Spezielle Prüfverfahren:
Prüfung von Schweißverbindungen, Bauteilprüfungen, Prüfung von Kunststoffen und Verbundmaterialien, Baustoffprüfungen.
Anwendung:
Werkstoffabnahme. Qualitätssicherung (Stichprobenauswahl, Reproduzierbarkeit von Prüfdaten, Datenauswertung, Dokumentation). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Exkursionen, Demonstrationen im Laboratorium, Bildmaterial und Vorträge erhöhen die Anschaulichkeit und Praxisnähe des Unterrichtes.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Qualitätssicherung'', „Laboratorium'' und „Werkstätte'' wichtig.
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen, korrelieren und interpretieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Zusammenhänge zwischen Parametern:
Regression, Korrelation, Varianzanalysen.
Anwendungen:
Versuchsmethodik. Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig und in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden) Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
Zwei Projekte.
Schweiß- und Gußkonstruktionen:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Fördertechnik:
Ein Projekt.
Hydraulische Strömungsmaschinen:
Ein Projekt.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie zur Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Maschinen und Anlagen'', „Schweißtechnologie'', „Werkstoffprüfung'', „Korrosion und Oberflächentechnik'' und „Qualitätssicherung'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände und aus der Feinmeßtechnik sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.
Stoffgebiet Härten:
Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe. Härteprüfungen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme. Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,
rechnerunterstützte Fertigung.
Stoffgebiet Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbeschichtung mit Überzügen aus Metall, Kunststoff oder keramischen Stoffen. Herstellung galvanischer Überzüge. Farbspritzen. Pulverbeschichten. Emaillieren. Prüfverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen - besonders auch auf die spezifischen Unterrichtsgegenstände des Ausbildungszweiges - und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.4.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Mit Übungen
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammer die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Anlage 1 4 3
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.3
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Gießereitechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch) .............. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ............. - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Staatsbürgerkunde ....... - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13 (I)
```
Darstellende Geometrie .. 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte
```
Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und Umwelttechnik 2 2 - - - 4 II
```
Chemie metallischer
```
Werkstoffe .............. - - 2 4 - 6 I
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *1) ............ 3 3 3 - - 9 (I)
```
```
Fertigungstechnik *2) ... 3 2 4 - - 9 I
```
```
Maschinenelemente *3) ... - 3 3 2 2 10 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .............. - - 2 2 - 4 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........ - - - 2 2 4 I
```
Gießereitechnik ......... - - 3 4 3 10 I
```
```
Metallurgie ............. - - - 2 - 2 I
```
```
Energie- und
```
Umwelttechnologie ....... - - - 2 2 4 I
```
Betriebs- und
```
Führungstechnik ......... - - - 2 4 6 II
```
Konstruktionsübungen .... 3 2 3 3 4 15 I
```
```
Laboratorium ............ - - - - 9 9 I
```
```
Werkstättenlaboratorium . - - - 5 3 8 III
```
```
Werkstätte .............. 9 9 5 - - 23 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor Eintritt
```
in den III. und V. Jahrgang.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
( ) *4) ................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft - - - 3 3 II
Aktuelle Fachgebiete *5) .... - - 2 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ..................... *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) .................. *6) *6) *6) *6) *6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .................. *6) *6) *6) *6) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .......... *6) *6) *6) *6) *6) *7)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
LEIBESÜBUNGEN
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration; technische Anwendungen).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,
Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Analysis:
Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung. Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
CHEMIE METALLISCHER WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll metallischer Werkstoffe klassifizieren und hinsichtlich ihrer Beständigkeit in der Umwelt richtig einschätzen und ihr Anwendungsgebiet abgrenzen können. Es soll selbständig qualitative und quantitative Untersuchungen für den Einsatz im Gießereibetrieb und Gießereilaboratorium exakt ausführen können. Er soll achtsam mit Chemikalien hantieren und wesentliche Bestimmungen des Chemikalienrechts kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Metalle:
Eigenschaften und chemisches Verhalten. Spezifisches Verhalten gegenüber Umwelteinflüssen, Korrosion und Korrosionsschutz, Beschichtungen.
Thermodynamik und Kinetik metallurgischer Reaktionen.
Grundlagen der analytischen Chemie:
Qualitative und quantitative Analyse.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Bestimmung von Einzelmetallen und einfachen Legierungen.
Quantitative Analyse:
Bestimmung von Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel im Eisen, Analyse von zusammengesetzten Legierungen. Kenntnis moderner physikalischer Untersuchungsmethoden. Chemikaliengesetz.
Didaktische Grundsätze:
Das Lehrziel ist durch systematisches Schulen mit den in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und den hiefür erforderlichen Apparaten zu erreichen. Dies drückt sich durch eine korrekte und übersichtliche Führung von Analysenprotokollen aus, welche die vorangegangenen Erläuterungen der analytischen Vorgänge, die vorzunehmende zweckmäßige Untersuchungsmethode und das Ergebnis der Untersuchung enthalten sollen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im IV. Jahrgang beträgt vier Wochenstunden.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
Wärmelehre:
Grundlagen der Thermodynamik (Ideale, halbideale und reale Gaszustände).
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung, Wärmedurchgang.
Themenübergreifende Projekte aus dem gesamten Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I., II. und III. Jahrgang je vier Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Werkstoffe:
unde (Anm.: richtig: Hüttenkunde); Ausgangsstoffe für die Metallerzeugung (Erze, Brennstoffe, Zuschläge, Feuerfeststoffe), Erzvorbehandlung. Grundlagen der Verhüttungsprozesse. Verhüttung der wichtigsten Eisen und Nichteisenmetalle, Metallerzeugung (Frischverfahren, Raffination). Verbundwerkstoffe, Werkstoffverbund.
Werkstoffprüfung.
Spanlose Fertigung:
Pressen, Schneiden (Lasertechnologie), Stanzen.
Spanende Fertigung:
Verfahren. Werkzeuge, Werkstoffe, Elemente der CNC-Verfahren,
CNC-Maschinen.
Kunststoffverarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich, die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
Zahnräder und Zahngetriebe:
Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirnradgetriebe.
Zugmitteltriebe:
Riementriebe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bauelemente:
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