Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerschutz, Personalvertretung; Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung; Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Organisation:

Export, Import, Spedition. Operative Budgets.

Rechnungswesen:

Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.

Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.

Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.

Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Mit Übungen im I. und III. Jahrgang

*2) Einschließlich Apparatebau

*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache; in Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (auch mehrere Abteilungen) - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werde, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Anlage 1 4 8

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 4 idF BGBl. Nr. 734/1993)

Anlage 1.4.8

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Waffentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I II III IV V gruppe

```

```

```

1.

Religion .................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ..................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch *1) ................ 2 2 2 2 2/3 10/11 (I)

```

```

4.

Geschichte .................. - - - 2 2 4 (III)

```

```

5.

Geographie .................. 2 2 - - - 4 (III)

```

```

6.

Rechtskunde und Politische

```

Bildung ..................... - - - - 2 2 III

```

7.

Leibesübungen ............... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik *1) .............. 4 3 3/4 3 - 13/14 (I)

```

9.

Darstellende Geometrie *1) .. 2/3 2 - - - 4/5 (I)

```

```

10.

Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

11.

Chemie, angewandte Chemie und

```

Umwelttechnik ............... 2 2 - - - 4 II

```

12.

Elektronische

```

Datenverarbeitung und

angewandte Elektronische

Datenverarbeitung ........... - 2 2 - - 4 I

```

13.

Mechanik *1) ................ 3 2/3 2 2 2 11/12 (I)

```

```

14.

Fertigungstechnik *1) ....... 2/3 2 2 2 2 10/11 I

```

```

15.

Maschinenelemente *1) ....... - 2/3 3 - - 5/6 I

```

```

16.

Elektrotechnik und

```

Elektronik *1) .............. - - 2 2/3 - 4/5 I

```

17.

Meß-, Steuerungs- und

```

Regelungstechnik *1) ........ - - - 2 2/3 4/5 I

```

18.

Wirtschaftliche Bildung

```

und Betriebstechnik ......... - - - 2 2 4 II

```

19.

Qualitätssicherung .......... - - - 2 - 2 I

```

```

20.

Ballistik und technische Optik - - - 2 4 6 I

```

```

21.

Waffentechnik *1) ........... - - 2/3 3/4 4 9-11 I

```

```

22.

Konstruktionsübungen ........ 3 2 3 3 5 16 I

```

```

23.

Laboratorium ................ - - - 3 3 6 I

```

```

24.

Werkstättenlaboratorium ..... - - - 3 3 6 III

```

```

25.

Werkstätte .................. 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

26.

Schulautonomer

```

Pflichtgegenstandsbereich *2) (2) (2) (2) (2) (2) (10) I-VI

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ......... 40 40 40 40 40 200

```

27.

Pflichtpraktikum ............ zweimal mindestens je vier Wochen

```

vor Eintritt in den V. Jahrgang

```

```

B. Freigegenstände *3)

```

```

Stenotypie ...................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache *4) . - - 3 3 3 (I)

Labor für Betriebswirtschaft .... - - - 3 3 II

```

```

C. Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ................... 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

D. Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ......................... *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Englisch ........................ *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *5) *5) *5) *5) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .............. *5) *5) *5) *5) *5) *6)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

ENGLISCH

Siehe Anlage 1.4.10.

4.

GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.

6.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 1.4.1.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

13.

MECHANIK

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte''.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. und IV. Jahrgang (je 2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.10.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

15.

MASCHINENELEMENTE

Siehe Anlage 1.4.10.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

17.

MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bei 2 Wochenstunden im V. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen''.

18.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

19.

QUALITÄTSSICHERUNG

20.

BALLISTIK UND TECHNISCHE OPTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Komponenten und den Aufbau von Munition kennen. Er soll ballistische Vorgänge beschreiben und berechnen können. Er soll Trefferbilder unter Einbeziehung statistischer Methoden auswerten können. Er soll den Aufbau und die Funktion von mechanischen und optischen Zielgeräten kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Äußere Ballistik:

Geschoßbewegung ohne Luftwiderstand (Bahnkurve, Scheitelpunkt, Momentangeschwindigkeit, Richtungswinkel, Flugzeit, Hauptsche Formel). Flugbahnen mit konstantem Abgangswinkel. Schuß auf geneigter Ebene. Geschoßbewegung in Luft (Luftwiderstand, Luftwiderstandsgesetze). Schallerscheinungen beim Schuß. Stabilisierung von Geschoßen. Außerballistische Meßverfahren.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zielballistik:

Geschoßstreuung (Theorie, Wahrscheinlichkeit des Treffens).

Auswertung von Trefferbildern.

Waffenoptik:

Elektromagnetische Wellen (Spektrum, Interferenz, Beugung, Polarisation). Fotometrie. Terrestrisches Fernrohr. Lichtverstärker. Radar. Infrarotgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf. Der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium'' zwecks praxisnaher Umsetzung der erworbenen Kenntnisse kommt große Bedeutung zu.

21.

WAFFENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktionsweise der Schußwaffen und Schießgeräte kennen. Er soll die in Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe erfassen und beschreiben können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Handfeuerwaffen:

Geschichtliche Entwicklung, Einteilung.

Kipplaufwaffen:

Bauarten, Verschlußarten, Schloßarten, Gewehrläufe, Laufeinrichtungen, Einsteckläufe, Visiereinrichtungen.

Gesetzliche Bestimmungen:

Waffengesetz, Begriffsbestimmungen nach ÖNORM, Beschußsystem.

Revolver (bei 3 Wochenstunden):

Einteilung, Merkmale und Funktionen, Bauarten.

IV. Jahrgang (3 oder 4 Wochenstunden):

Schußwaffen:

Einzellader mit Zylinder- und Blockverschluß. Mehrlader oder Repetierer mit Zylinderverschluß, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftsrepetierer. Sportwaffen, Schußwaffen mit Druckluft oder Kohlendioxid als Treibmittel.

Federelemente (bei 4 Wochenstunden):

Biege- und Torsionsfeder.

Schießgeräte (bei 4 Wochenstunden):

Bolzensetzgeräte.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Schußwaffen:

Halbautomatische Schußwaffen, Kurzwaffen, Langwaffen,

vollautomatische Schußwaffen mit Fremdantrieb.

Baugruppen:

Lauf, Verschlußsystem, Abzugssystem mit Sicherungssystem,

Ladeeinrichtungen, Gehäuse, Waffenlagerung.

Federelemente:

Magazinfedern, Gasfedern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Besondere Bedeutung kommt der Erarbeitung typischer Beispiele für die einzelnen Waffensysteme zu, an denen die wesentlichen Funktionen erkannt werden können.

Bei der Auswahl der Beispiele empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen''. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'', „Mechanik'' und „Ballistik und technische Optik'' erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

22.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.10.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Zwei Projekte aus dem Themenbereich „Waffentechnik''.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Waffentechnik'' oder „Ballistik und technische Optik'' unter Berücksichtung des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik'' sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

23.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik'', „Fertigungstechnik'', „Betriebstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Ballistik und technische Optik'' und „Waffentechnik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz

verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten; Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.

Arbeitsvorbereitung:

Rechnergestützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,

rechnerunterstützte Zeichnungserstellung, rechnerunterstützte

Fertigung.

Ballistik und Waffentechnik:

Wiederladen, Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung; Auswertung von

Trefferbildern.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

25.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei'' tritt der Themenbereich

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen

spanenden Werkzeugen.

III. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen.

Jagd- und Sportwaffenbau:

Baskulieren, Anfertigen des Verschlusses, Einpassen und Montieren der Spann-, Abzugs- und Zündungseinrichtungen. Regulieren des Waffensystems. Schäften. Laufinnenbearbeitung.

Schießstand:

Montage von mechanischen und optischen Zieleinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,

Abrechnen von Werkstättenaufträgen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

26.

SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

27.

PFLICHTPRAKTIKUM

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

LEIBESÜBUNGEN

D. FÖRDERUNTERRICHT


*1) Das höhere Stundenausmaß gilt nur in jenen Jahrgängen, für die keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z. 26 erlassen werden. In entsprechender Weise ergibt sich die Summe der Wochenstunden.

*2) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia, sowie die vorangehende

Anmerkung *1).

*3) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.

*4) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Anlage 1 4 10

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 4 idF BGBl. Nr. 734/1993)

Anlage 1.4.10

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Fertigungstechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstundenzahl Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I II III IV V gruppe

```

```

```

1.

Religion .................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ..................... 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch *1) ................ 2 2 2 2 2/3 10/11 (I)

```

```

4.

Geschichte .................. - - - 2 2 4 (III)

```

```

5.

Geographie .................. 2 2 - - - 4 (III)

```

```

6.

Rechtskunde und Politische

```

Bildung ..................... - - - - 2 2 III

```

7.

Leibesübungen ............... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik *1) .............. 4 3 3/4 3 - 13/14 (I)

```

9.

Darstellende Geometrie *1) .. 2/3 2 - - - 4/5 (I)

```

```

10.

Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

11.

Chemie, angewandte Chemie und

```

Umwelttechnik ............... 2 2 - - - 4 II

```

12.

Elektronische Datenverarbeitung

```

und angewandte Elektronische

Datenverarbeitung ........... - 2 2 - - 4 I

```

13.

Mechanik *1) ................ 3 2/3 2 2 2 11/12 (I)

```

```

14.

Fertigungstechnik *1) ....... 2/3 2 2 2 3 11/12 I

```

```

15.

Maschinenelemente *1) ....... - 2/3 3 - - 5/6 I

```

```

16.

Elektrotechnik und

```

Elektronik *1) .............. - - 2 2/3 - 4/5 I

```

17.

Meß-, Steuerungs- und

```

Regelungstechnik ............ - - - 2 3 5 I

```

18.

Wirtschaftliche Bildung und

```

Betriebstechnik ............. - - - 2 2 4 II

```

19.

Qualitätssicherung .......... - - - 2 - 2 I

```

```

20.

Werkzeugbau ................. - - - 3 3 6 I

```

```

21.

Vorrichtungsbau *1) ......... - - 2/3 2/3 2 6-8 I

```

```

22.

Energie- und

```

Umwelttechnologie *1) ....... - - - - 2/3 2/3 I

```

23.

Konstruktionsübungen ........ 3 2 3 3 4 15 I

```

```

24.

Laboratorium ................ - - - 3 3 6 I

```

```

25.

Werkstättenlaboratorium ..... - - - 3 3 6 III

```

```

26.

Werkstätte .................. 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

27.

Schulautonomer

```

Pflichtgegenstandsbereich *2) (2) (2) (2) (2) (2) (10) I-VI

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ......... 40 40 40 40 40 200

```

28.

Pflichtpraktikum ............ zweimal mindestens je vier Wochen

```

vor Eintritt in den V. Jahrgang

```

```

B. Freigegenstände *3)

```

```

Stenotypie ...................... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache *4) . - - 3 3 3 (I)

Labor für Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II

```

```

C. Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen ................... 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

D. Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch ......................... *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Englisch ........................ *5) *5) *5) *5) *5) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *5) *5) *5) *5) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .............. *5) *5) *5) *5) *5) *6)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

ENGLISCH

Siehe Lebende Fremdsprache (Englisch), Anlage 1. Bei 3 Wochenstunden im V. Jahrgang zusätzlich am Ende des ersten Absatzes der Bildungs- und Lehraufgabe „Der Schüler soll im englischsprachigen Ausland an Aufgaben des Fachgebietes arbeiten können.'' sowie am Ende des letzten Absatzes im V. Jahrgang „Komplexe Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis''.

4.

GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.

6.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 1.4.1.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bei 3 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Grenzwerte von Funktionen'', „Mittelwertsätze'', „Potenzreihen''.

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bei 2 Wochenstunden im I. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Prismenfläche'', „Zylinderfläche'', „Pyramidenfläche und Kegelfläche''; „Netzkonstruktionen''; „Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte'', „Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen'', „Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke''.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfallen die Themenbereiche „Bewegungsarten'', „Bewegungsgrößen'', „Bewegungsabläufe'', „Kinematik des starren Körpers''.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thermodynamik:

Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz und Anwendungen. Ideale Gase (Zustandsgleichung, Gaskinetik). Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Zweiter Hauptsatz. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsdiagramme, Kreisprozesse, Gemische idealer Gase und feuchter Luft). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Statik und Dynamik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme. Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung. Aktuelle numerische Verfahren (finite Elemente, Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis der Fachrichtung, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.

In jedem Jahrgang zwei oder drei Schularbeiten.

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte''.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bearbeitungsverfahren und -maschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. Elemente der CNC-Verfahren; CNC-Maschinen. Erodieren.

Fertigungspläne:

Arbeitsfolge, Maschinen, Betriebsmittel.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Bearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

15.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Rohrleitungselemente''.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;

Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Grundlagen der ebenen Verzahnung. Stirnräder, Kegelräder. Schnecke

und Schneckenrad, Schraubenräder.

Zugmitteltriebe:

Riemen- und Kettentriebe.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom- und Wechselstromschaltungen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

IV. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden)

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Stromrichter.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Mikrocomputertechnik (bei 3 Wochenstunden):

Mikroprozessoren. Speicher, Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

17.

MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Meßgeräte:

Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Einfacher Regelkreis mit Kenngrößen; Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Regelstrecke, Regler.

Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

18.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

19.

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben schätzen und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.11.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.11.

20.

WERKZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Bemessung, Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll die dafür zweckmäßigsten Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Biege- und Prägewerkzeuge.

Sonderfertigung:

Druck-, Schleuder- und Spritzguß; Beschichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Werkstoffwahl, die Konstruktionsmerkmale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Werkzeugen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

21.

VORRICHTUNGSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben, die Wirkungsweise und den Einsatz sowie die Wirtschaftlichkeit von Vorrichtungen aus dem Fachgebiet kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe die zweckmäßigste Vorrichtung auswählen und entwerfen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Grundlagen:

Begriff, Einteilung, Aufbau, Bezeichnung, Einsatz (Positionieren, Bestimmen, Prüfen, Messen, Transport), Anforderungen. Sicherheitsvorkehrungen.

Spannvorrichtungen:

Spannkraft, Spannelemente (starr, elastisch), genormte Bauteile, Baugruppen (mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische).

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,

Transporteinrichtungen, Vorschubeinrichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

IV. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Entwurf:

Auslegungskriterien, Bemessung und Vorrichtungen. Verkettung von

Bearbeitungsmaschinen.

Vorrichtungen für die spanende Bearbeitung:

Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifvorrichtungen. Spanndorne,

Spannfutter.

Vorrichtungen für die spanlose Bearbeitung:

Biege-, Form-, Präge- und Planiervorichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Prüf- und Meßvorrichtungen:

Aufbau, Auslegung, Genauigkeitsanforderungen, Einsatz (konventionelle, NC-, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).

Kalkulation:

Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Einsatzes von Vorrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterum für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vorrichtungen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

22.

ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Begriffe und Gesetze''.

23.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Ein Projekt aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'' oder „Werkzeugbau'', ein Projekt aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Vorrichtungsbau''.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Werkzeugbau'' oder „Vorrichtungsbau'' unter Berücksichtung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik'' sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik'', „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Betriebstechnik'', „Werkzeugbau'' und „Vorrichtungsbau'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

25.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

26.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei'' tritt der Themenbereich

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen

spanenden Werkzeugen.

III. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Drehmaschinen,

Fräsmaschinen, Drahtschneidemaschinen, Senkerodiermaschinen, manuelle

und rechnerunterstützte Programmierung.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen.

Arbeitsvorbereitung:

Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,

Abrechnen von Werkstättenaufträgen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

27.

SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

8.

PFLICHTPRAKTIKUM

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

LEIBESÜBUNGEN

D. FÖRDERUNTERRICHT


*1) Das höhere Stundenausmaß gilt nur in jenen Jahrgängen, für die keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z. 27 erlassen werden. In entsprechender Weise ergibt sich die Summe der Wochenstunden.

*2) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia, sowie die vorangehende

Anmerkung 1).

*3) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.

*4) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Anlage 1 4 9

Anlage 1.4.9

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Automatisierungstechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ......... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde ........ - - - 2 2 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische Bildung - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)

9 Darstellende

Geometrie .......... 3 2 - - - 5 (I)

10 Physik und angewandte

Physik ............. 2 2 2 - - 6 (II)

11 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik ...... 2 2 - - - 4 II

12 Elektronische

Datenverarbeitung

und angewandte

elektronische

Datenverarbeitung .. - 2 2 - - 4 I

13 Mechanik ........... 3 2 2 2 2 11 (I)

14 Fertigungstechnik .. 3 2 2 2 3 12 I

15 Maschinenelemente .. - 2 2 2 - 6 I

16 Betriebstechnik .... - - - - 3 3 I

17 Elektrotechnik und

Elektronik ......... - 2 3 2 - 7 I

18 Maschinenkunde ..... - - - 2 2 4 (I)

19 Prozeßrechentechnik - - - 2 3 5 I

20 Automatisierungs-

technik ............ - - 3 3 3 9 I

21 Manipulationstechnik - - - 2 3 5 I

22 Konstruktionsübungen 3 2 3 3 4 15 I

23 Laboratorium ....... - - - 3 3 6 I

24 Werkstättenlabora-

torium ............. - - - 3 3 6 III

25 Werkstätte ......... 9 9 9 - - 27 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200

26 Pflichtpraktikum ... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *5) pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie ............ 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *1)

*4) (.....) ........... - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft .... - - - - 2 II

Aktuelle Fachgebiete

*2) (.....) ........... - - 2 2 2 I-VI

```

```

Unverbindliche Übungen *5)

```

```

Leibesübungen (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *5)

```

```

Deutsch ............... *3) *3) *3) *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ............ *3) *3) *3) *3) *3) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik *3) *3) *3) *3) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Aquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Phytagoräische Lehrsatzgruppe). Trigometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen; näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen;

Parameterdarstellung von Funktionen. Komplexe Zahlen. Vektorrechnung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Differential, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral. Numerische Integration. Matrizenrechnung.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilung, diskrete Verteilungen, Normalverteilung, Prüfverteilung.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Analysis:

Potenzreihen, Taylorreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten; Lösungen für einfache Störfunktionen; Grundlagen der (linearen) Optimierung.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Stichprobenprüfung (Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung, Stichprobensysteme). Qualitätssicherung im Betrieb.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im I. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretischen-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).

9.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke.

Drehflächen und Schraubflächen:

Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen. Verebnungen drehflächenförmiger Flächenstücke. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen oder schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf Rohrabzweigungen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.

Kinematik:

Ebene Zwangläufe mit Kreisen und Geraden als Polkurven.

Koppelgetriebe (Kurbeltrieb, Geradführungen).

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhaft als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig. Es empfiehlt sich, Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.

Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln. Bei Durchdringen von Drehflächen reicht die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen bei einfachster Aufstellung aus; der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen. Es reicht aus, Schraubgebilde unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, den Umriß von Regelschraubflächen als Hüllkurve festzulegen und auf die Verwendung von Drehfluchtelementen zu verzichten.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen'' ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, analytisch zu erfassen und Bedingungen für das Vorliegen eines Normalrisses herzuleiten. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei der Translation). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Energiesatz, Leistung; Impuls, Impulssatz, Zentralkräfte. Gravitation.

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen und Vakuum. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Strahlenoptik:

Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben. Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. Hauptsätze.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Kernenergie und deren

physikalische Grundlagen.

Aggregatzustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörpern und Flüssigkeiten; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und

-durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.

Für die Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Mechanik des Massenpunktes'' die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik'' erforderlich.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanischtechnische Berechnungen und grafische Lösungen von Problemen des Ausbildungszweiges sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes (Zug, Druck). Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Statik:

Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;

technische Anwendungen.

Festigkeit:

Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Festigkeit:

Spannungszustände. Festigkeitshypothesen. Zusammengesetzte Beanspruchung, Dauerfestigkeit, Körper gleicher Spannung. Wärmespannungen. Knickung.

Kinematik:

Ebene Kinematik des starren Körpers. Relativbewegung.

Dynamik:

Punktmasse. Dynamisches Grundgesetz und Impulssatz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz). Dynamik der Relativbewegung. Stoß.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Strömung inkompressibler Fluide:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie Rohrströmung. Flüssigkeitsreibung. Laminare und turbulente Strömung, Reynoldszahl. Stationäre Rohrströmung mit Reibung. Ausfluß. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

Wärme:

Thermodynamisches System, Zustandsgrößen, Arbeit und Wärme.

1.

Hauptsatz, Zustandsgleichungen idealer Gase, Zustandsänderung idealer Gase, irreversible Vorgänge.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wärme:

Reale Gase und Dämpfe, Mischung von Gasen und Dämpfen. Strömungsvorgänge kompressibler Fluide. Kreisprozesse.

Festigkeit:

Statisch unbestimmte Systeme. Biegelinie.

Rechnergestützte Methoden der Mechanik:

Finite Elemente. Differenzenmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Ausbildungszweiges.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

Im I., II, III. und IV. Jahrgang je drei Schularbeiten.

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden sowie zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.

Werkstoff:

Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung; Schmiermittel (Eigenschaften, Verwendung). Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spanlose Fertigung:

Stanztechnik, Stanzwerkzeuge, Schnittwerkzeuge, Ziehwerkzeuge,

Pressen (Aufbau, Steuerung).

Spanende Fertigung:

Schleifen; CNC-Werkzeugmaschinen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Kunststoffe (Verarbeitungsmethoden, Verarbeitungsmaschinen).

Spanende Fertigung:

Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Schleifen; Elemente der CNC-Verfahren.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spanende Fertigung:

Feinstbearbeitung.

Sonderverarbeitungsverfahren, Sondermaschinen:

Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen,

Ultraschall, Erosion.

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird z. B. im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.

Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Manipulationstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.

15.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenteile kennen; er soll sie berechnen und normgerecht darstellen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.

Ölhydraulik und Pneumatik:

Drucköl und Druckluft (Erzeugung und Verteilung). Hydraulische und pneumatische Antriebe (Aufbau und Wirkungsweise). Bauelemente der Ölhydraulik. Bauelemente der Pneumatik.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Zahnräder:

Ebene Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubräder, Schnecke

und Schneckenräder.

Zahnradgetriebe:

Stirnradgetriebe, Kegelradgetriebe, Schraubradgetriebe,

Schneckengetriebe.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zugmitteltriebe:

Riementriebe. Kettentriebe.

Elemente der Fördertechnik:

Seile, Ketten. Lastaufnahmemittel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

16.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Organisation im Betrieb, insbesondere für Rationalisierungsmaßnahmen genau kennen. Er soll Zusammenhänge innerhalb eines Betriebes identifizieren und bewährte Methoden der Analyse, Planung und Kontrolle anwenden können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablaufstruktur.

Fertigungsplanung:

Forschung, Entwicklung; Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.

Operations Research (Netzplantechnik, Optimierung); Planungs- und Entscheidungstechnik.

Datenermittlung:

Zeitarten, Technik der Zeitaufnahme, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Arbeitsgestaltung:

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung,

Erzeugnisgestaltung.

Arbeitsentgelt:

Arbeitsbewertung, Lohnformen.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung erweist sich insbesondere in den Themenbereichen „Fertigungsplanung'' und „Datenermittlung'' als zweckmäßig.

17.

ELEKTROTECHNIK UND

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze,

Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sinusförmige Größen:

Darstellung, Phasenverschiebung, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert).

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendung). Stromrichterschaltungen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

18.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Regelung von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fördermaschinen:

Hebemaschinen (Winden, Krane, Aufzüge). Stetigförderer,

Flurförderer.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen, Vakuumpumpen.

Wasserkraftanlagen:

Nieder-, Mittel- und Hochdruckanlagen. Wasserkraftmaschinen

(Kaplan-, Francis- und Peltonturbinen).

Verdichter:

Verdichter mit Verdrängungswirkung, Turboverdichter.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Verbrennungskraftmaschinen:

Zweitakt- und Viertaktprinzip; Otto- und Dieselmotoren.

Wärmekraftanlagen:

Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen.

Kraftwerksbauformen. Alternativenergie.

Haustechnische Anlagen:

Heizungsanlagen, Wärmepumpen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben des Ausbildungszweiges, deshalb kommt dem Betriebsverhalten und der Regelung der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.

19.

PROZESSRECHENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll typische, logische und technische Strukturen der Hardware und Software von Prozeßrechenanlagen kennen.

Er soll die Eignung eines Prozeßrechner-Betriebssystems für eine gegebene Anwendung beurteilen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Hardware:

Prozeßrechner und Mikrocomputer (Aufbau, Rechnerperipherie, Prozeßperipherie; Interfacetechnik, standardisierte Bussysteme).

Software:

Befehlssatz. Assemblersprachen. Betriebssysteme.

Softwarearchitektur. Echtzeitsprachen.

Anwendungen:

Meßwerterfassung, Meßwertverarbeitung, Steuerung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Hardware:

Datenfernverarbeitung; Netzwerke.

Anwendungen:

Regeln mit dem Mikrocomputer. Datenverarbeitung mit Rechnern

verschiedener Hierarchiestufen. Prozeßgesteuerte Meß- und Übertragungseinrichtungen.

Kenngrößen von Prozeßrechnersystemen:

Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit; Wirtschaftlichkeit.

Informationsverarbeitung:

Kanalkapazität. Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich die Besprechung und Erstellung von Computerprogrammen im Rahmen des fachtheoretischen Unterrichtes zur Anwendung in den Pflichtgegenständen „Konstruktionsübungen'' und „Laboratorium''. Im Themenbereich „Prozeßrechner'' kommt dem Mikroprozessor besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretische Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im IV. und V. Jahrgang eine Wochenstunde.

20.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geläufige Verfahren der Meß- und Automatisierungstechnik und ihre häufigsten Anwendungen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Meßgeräte:

Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit, Genauigkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung). Vielfachmeßgeräte. Meßzubehör. Oszilloskop. Schreiber.

Analoge Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler).

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Automatisierung:

Prozeß, Leiteinrichtung, Signale, Steuerung, Überwachung, Regelung. Eingangsglieder. Übertragungsglieder. Steuerungsglieder, Stellglieder, Blockschaltbild.

Steuerungstechnik:

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