Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
II. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken (Lünetten), Planscheiben und Drehdomen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, Arbeiten an numerisch gesteuerten Drehmaschinen (manuelle Programmierung).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Werkstätte für Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme, Anschluß und Verbindungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. Nr. 665/1995)
- 1995 (I. bis III. Jahrgang)
- 1996 (IV. Jahrgang)
- 1997 (V. Jahrgang)
Anlage 1.4.7
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Umwelttechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
```
```
Geschichte und
```
Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung .. - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik 4 3 3 3 - 13 (I)
```
Darstellende
```
Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)
```
Physik und angewandte
```
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
```
Chemie, angewandte
```
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 2 2 - 8 II
```
Biologie und Ökologie - - 2 - - 2 III
```
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik ............ 3 3 2 2 2 12 (I)
```
```
Fertigungstechnik *1) 3 2 2 - - 7 I
```
```
Maschinenelemente ... - 3 3 - - 6 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik .......... - - 2 2 - 4 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik .... - - - 4 - 4 I
```
Wirtschaftliche
```
Bildung und
Betriebstechnik ..... - - - 2 3 5 II
```
Kommunikation ....... - - - - 2 2 III
```
```
Umweltrecht und
```
Arbeitnehmerschutz .. - - - - 2 2 III
```
Anlagenbau und
```
Haustechnik ......... - - - 2 2 4 I
```
Verfahrenstechnik *2) - - - 2 2 4 I
```
```
Energietechnik und
```
Energieplanung ...... - - - 2 3 5 I
```
Umwelttechnik ....... - - - 3 3 6 I
```
```
Konstruktionsübungen 3 2 3 3 4 15 I
```
```
Laboratorium ........ - - - 4 6 10 I
```
```
Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den V. Jahrgang.
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Zweite lebende
Fremdsprache *3) .... - - 3 3 3 (I)
Labor für
Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Lehr-
Wochenstunden ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Deutsch ............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Englisch ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) - I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' in Anlage 1.4.1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Potenzreihen'', „Taylorreihen''.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Im II. Jahrgang werden die Themenbereiche „Wechselstromkreis'' und „Energieversorgung'' des Stoffgebietes „Elektrizität und Magnetismus'' ersetzt durch den Themenbereich „ Gleichstromtechnik (Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen. Elektrische Arbeit und Leistung)''.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Biochemie:
Chemie zur Ernährung (Kohlehydrate, Fette, Proteine), Vitamine, Hormone, Enzyme und Enzymkinetik, Energie- und Stoffwechsel, Fließgleichgewichte; Photosynthese. Nukleinsäuren; Genetik und der genetische Code, Transkription, Translation; Reproduktion. Biotechnologie; Gentechnik. Chemisches System des Organismus, Zellfunktionen, Wirkung toxischer Stoffe, Bioakkumulation; Immunsystem.
IV. Jahrgang:
Umweltchemie:
Umweltrelevante Meßgrößen und Meßmethoden. Stoffkreisläufe und Energiefluß (im Sinne des Recyclings). Emission, Transmission, Imission.
Öko-Teilsystem Luft:
Erdatmosphäre; Weltklima und anthropogene Beeinflussung; Chemie der Troposphäre; Chemie der Stratosphäre; Methoden zur Minderung von
Luftschadstoffen.
Öko-Teilsystem Wasser:
Wasserkreislauf und -vorkommen; Trinkwasser; anthropogene Gewässerbelastung; Abwasser und Abwasser-Reinigung.
Öko-Teilsystem Boden:
Chemie in der Landwirtschaft (Düngemittel, Biozide; Schwermetalle); Müll und Abfälle als Umweltproblem; chemische und biochemische Prozesse bei der Müllaufbereitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, den Unterricht in enger Verbindung mit den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie'' und „Umwelttechnik'' durchzuführen. Als besonders nützlich erweist es sich, den Unterricht durch Versuche, Exkursionen und den Einsatz audiovisueller Medien zu veranschaulichen und wesentliche Fachausdrücke auch in englischer Sprache zu lehren.
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mikro- und makrobiologische Grundkenntnisse besitzen. Er soll die notwendige naturwissenschaftliche Methodik zur Beobachtung und Untersuchung von Organismen kennen und den Evolutionsprozeß verstehen. Der Schüler soll das Zusammenwirken der Organismen in der Ökosphäre erfassen und die Grundlagen der Biotechnologie verstehen. Er soll für die Möglichkeiten und Gefahren der Gentechnik und anderer Entwicklungen sensibilisiert werden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Biologische Grundlagen:
Zelle (Struktur, Funktionen), Stoffwechsel.
Ökologie:
Systematik. Anpassung der Organismen an die Umwelt. Ökosysteme
(Gleichgewichte, Wechselwirkungen, anthropogene Eingriffe;
Naturlandschaft; Kulturlandschaft).
Nutzpflanzen:
Pflanzliche Speicherstoffe, Pflanzen und pflanzliche Produkte als
Rohstoffe.
Mikroorganismen:
Bakterien, Viren, Pilze; Stoffwechselleistung, Anpassung an
Umweltbedingungen.
Genetik:
Selektion, Mutation, DNA, RNA, Mechanismen der Evolution;
Gentechnik.
Biotechnologie:
Verfahren und Einsatzgebiete.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bereitstellung der für den Ausbildungszweig erforderlichen Kenntnisse. Besondere Beachtung kommt der Schulung von vernetzten Denkstrukturen sowie dem Erkennen von regulativen und irreversiblen Prozessen in Ökosystemen zu. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Chemie angewandte Chemie und Umwelttechnik'' sowie „Umwelttechnik'' erforderlich. Wesentliche Fachausdrücke werden zweckmäßigerweise auch in englischer Sprache gelehrt.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
EDV-Anlagen:
Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).
Programmentwicklung:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
III. Jahrgang:
EDV-Anlagen:
Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.
Programmentwicklung:
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Programmoptimierung.
Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation). Objektorientiertes Programmieren.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken,
Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich.
Programmierhilfen.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Sozialpolitik, Datenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Festigkeitshypothesen, Zusammengesetzte Beanspruchung, Dauerfestigkeit, Körper gleicher Spannung. Wärmespannungen. Knickung.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz und Impulssatz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz). Relativbewegung. Elastische und inelastische Stoßprozesse. Rotation um freie Achsen.
IV. Jahrgang:
Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik. Zustandsänderungen bei idealem und realem Gas. Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik (reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Kreisprozesse).
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.
Strömende Bewegung von Gasen und Dämpfen:
Grundgleichung, Gasströmung mit und ohne Verdichtungsstoß.
V. Jahrgang:
Statik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme.
Dynamik:
Maschinendynamik, Schwingungslehre, freie und erzwungene Schwingung, kritische Drehzahl; Schwingungsisolierung.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden).
Themenübergreifende Projektaufgaben:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Ausbildungszweiges. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Fachgebietes kennen.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Werkzeugmaschinen und Vorrichtungsbau:
Anforderungen, Bauarten, Antriebe.
Fertigung:
Sonderbearbeitungsverfahren wie Laser- und Elektronenstrahlen,
Flüssigkeitsstrahlen, Elektroerosion, Ultraschall.
Werkstoffkreislauf:
Energetische und umweltrelevante Betrachtung der Gewinnung, des Einsatzes, der Verarbeitung und des Recyclings.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe'' der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu. Werkzeugmaschinen und Fertigungsverfahren sind überblicksweise abzuhandeln. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;
Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
Zahnräder und Zahnradgetriebe:
Ebene Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schnecke und Schneckenrad. Schraubenräder. Getriebemotoren.
Antriebstechnik:
Zugmitteltriebe, Verhalten von Antriebsmaschinen.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß-, Schmiedekonstruktionen
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Begriffe und Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Geräten kennen und einfache Aufgaben selbständig lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und technologischen Konzepte zum Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Begriffe:
Größen und Einheiten, Feldbegriff, Stromarten, Meßgeräte.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen (Begriffe, Gesetze). Schaltungen von
Widerständen und Spannungsquellen.
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichter.
Elektroinstallationen:
Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
IV. Jahrgang:
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze. Schaltungen.
Elektrische Maschinen und Transformatoren:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren, Speicher, Bussysteme, Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Es ist zweckmäßig, die Beispiele in Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Anlagenbau und Haustechnik'' und „Laboratorium'' auszuwählen.
MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll grundlegende Übersicht über die Gebiete Meß-, Regelungs- und Steuerungstechnik mit besonderem Schwerpunkt auf umweltrelevante Meßverfahren und Prozeßleittechnik erhalten. Er soll Meßverfahren und Auswertungen durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Meßtechnik:
Grundlagen und Begriffe der Meßtechnik, Meßfehler, statistische Auswertung und Darstellung von Meßergebnissen. Computergestützte Meßwerterfassung und Auswertung.
Sensorik:
Grundlagen und Begriffe der Sensorik; Meßgrößen der Prozeßtechnik,
umweltrelevante Meßgrößen; elektronische Sensoren. Signalumwandlung,
Verstärkung, Digitalisierung.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Grundbegriffe; Regelkreise (Elemente, Wirkungsweise, Stabilitätsverhalten, Einstellung, Optimierung); Industrieregler; Reglerbauarten (mehrstufige Regelkreise, DDC-Regler); programmierbare Steuerungen.
Prozeßleittechnik:
Simulation regeltechnischer Anwendungen. Leittechnik strömender Medien; rechnerische Prozeßauslegung; Hard- und Softwarekomponenten der Leittechnik. Anwendungen in der Ver- und Entsorgungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Haupkriterium (Anm.: richtig: Hauptkriterium) für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Elektrotechnik und Elektronik'' erworbenen Kenntnissen ausgegangen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Laboratorium'' und „Anlagenbau und Haustechnik''.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
KOMMUNIKATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zeitgemäße Methoden und Mittel der Kommunikation anwenden können. Er soll imstande sein, gezielt Informationen zu beschaffen, aufzubereiten und zu präsentieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Kommunikation:
Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten herkömmlicher und moderner
Kommunikationsmittel.
Informationsbeschaffung:
Konventionelle und elektronische Informationsquellen und deren
Nutzung. Methoden zur systematischen Ideenfindung.
Informationsverarbeitung:
Zweckmäßige Aufbereitung und Darstellung von Informationen. Normen
und Standards.
Präsentationstechnik:
Körpersprache, rhetorisches Instrumentarium, audiovisuelle Hilfsmittel. Vortrags- und Konferenztechnik, Diskussionen, Konfliktlösung.
Didaktische Grundsätze:
Es empfiehlt sich, die Themenbereiche anhand praxisnaher Beispiele in Form von Fallstudien, Referaten oder anderen Ausarbeitungen zu erarbeiten. Zur Veranschaulichung ist der Einsatz moderner Kommunikationswerkzeuge wie Videos, Overheads, Standardsoftware usw. zweckmäßig. Der Lernprozeß wird zweckmäßigerweise durch Selbstkontrolle (zB Videoaufnahmen) und Gruppenarbeit unterstützt.
UMWELTRECHT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Auswirkungen von Emissionen auf die Umwelt erkennen und Gegenmaßnahmen setzen können. Er soll die Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes und des Zivilschutzes kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Umweltrecht:
Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht, Gewerberecht, Bauordnungen. Berufung bzw. Vorstellung, Berufungsinstanzen.
Umwelt- und Zivilschutz:
Schadstoffemissionen (Auswirkung auf Pflanzen, Wasser, Boden, Luft, Mensch und Tier). Immissionsbewertung, Umweltbeobachtung, Umweltmessungen, Immissionskataster, Schutzmaßnahmen. Umweltunfälle (Bewertung, Sanierung, Rettungsmaßnahmen). Vorbeugung gegen Umweltunfälle (Sicherheitsanforderungen, Planungsüberlegung, Kontrollmechanismen). Zivilschutz.
Arbeitnehmerschutz:
Rechtliche Grundlagen, Sicherheitstechnik, Strahlenschutz, vorbeugender Brandschutz, Explosionsschutz; genehmigungspflichtige Betriebsanlagen; Verhütung von Berufskrankheiten, Bioakkumulation, Umgang mit gefährlichen Gütern.
Behördenverfahren:
Behördenaufbau, Zuständigkeiten, Natur- und Umweltschutzgesetzgebung. Einreichung von Projekten, Umweltverträglichkeitsprüfung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Praxis des Fachgebietes. Zur Veranschaulichung des Unterrichtes sind Fallbeispiele und entsprechende technische Hilfsmittel zweckmäßig.
ANLAGENBAU UND HAUSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die maschinenbaulichen Komponenten des industriellen Anlagenbaues und der Haus- und Versorgungstechnik kennen und einfache Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Rohrleitungsbau:
Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.
Apparatebau:
Wärmetauscher, Behälter.
Maschinen:
Pumpen, Verdichter, Stetigförderer.
V. Jahrgang:
Heizungstechnik:
Wärmebedarfsberechnung und Energiebilanzen, konventionelle und alternative Heizungssysteme, Entwurf und Berechnung.
Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik:
Hygienische Grundlagen, Lüftungsregeln, Kühllastberechnung, Systeme und Komponenten der Lüftungs- und Klimaanlagen, Wärmerückgewinnung, Optimierung von haustechnischen Anlagen und Bauwerk als Gesamtsystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praxisnahe Anwendbarkeit im Fachgebiet. Der Lehrstoff wird zweckmäßigerweise mit Hilfe von Beispielen dargestellt mit besonderer Berücksichtigung umweltrelevanter Zusammenhänge. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Umwelttechnik'', „Verfahrenstechnik'' und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.
VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundlagen der Verfahrenstechnik kennen. Er soll Apparate und Maschinen zur mechanischen, thermischen und chemischen Stoffumwandlung in ihrer Funktion verstehen und berechnen können. Der Schüler soll Einrichtungen und Verfahren zur Schadstoffemissionsverringerung und zur Rückgewinnung kennen und beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Mechanische Verfahrenstechnik:
Feststoffe (Zerkleinern, Sortieren, Kompaktieren). Mechanische Abtrennung von Partikeln aus Flüssigkeiten und Gasen (Filter, Abscheider, Zentrifugieren, Zyklone).
Thermische Verfahrenstechnik:
Flüssige, gasförmige Stoffe, Stoffgemische. Trennung fluider Stoffe (Adsorption, Absorption, Destillation, Extraktion), Berechnungsverfahren.
V. Jahrgang:
Chemische und biochemische Reaktoren:
Reaktionskinetik, Thermodynamik chemischer Prozesse, Verbrennung, Stoff- und Wärmebilanzen. Aufbau der Apparate. Katalytische Abgasreinigung, biotechnologische Verfahren zur Abwasser- und Abluftbehandlung, Wasseraufbereitung. Kombination verfahrenstechnischer Operationen und deren Darstellung in Fließbildern.
Spezieller Anlagenbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet. Besonderer Wert ist auf alle umweltrelevanten Auswirkungen der Verfahren zu legen. Dem Aufbau und der Gestaltung von Verfahren mit geschlossen Kreisläufen, deren Auswirkungen auf die Umwelt und dem Einsatz biotechnologischer Verfahren zur Beseitigung von Schadstoffen kommt besondere Bedeutung zu. Zur Bereitstellung von Kenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'', „Biologie und Ökologie'' und „Anlagenbau und Haustechnik''.
ENERGIETECHNIK UND ENERGIEPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Arbeitsweise und Betriebsverhalten moderner Anlagen zur Energieumwandlung und -versorgung besitzen sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erkennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Energietechnologien:
Kraftwerksanlagen (hydraulisch, thermisch, Komponenten). Kraft-Wärme-Kupplung. Fernheizanlagen, Feuerungen und deren emissionstechnische Optimierung. Alternative und additive Energien aus Sonne, Wind, Wasserstoff, Biogas, Biomasse, Restmüll, Geothermie, Gezeiten, Brennstoffzelle. Energiesparmaßnahmen, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen.
V. Jahrgang:
Energieplanung:
Energiebedarf, Energieverteilung, Energietransport, Energiespeicherung. Energiekosten, betriebs- und volkswirtschaftliche Betrachtung für den Einzelabnehmer wie auch für die Volkswirtschaft. Organisation der Energiewirtschaft. Energietechnik aus ökonomischer und ökologischer Sicht (Wirtschaftlichkeitsvergleiche). Energieaufbringung und Umwandlung, Stoff- und Energiebilanzen. Energetische Betrachtung der Werkstoffe und Produktionsverfahren. Energie und Verkehr.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Energie unter Berücksichtigen der Umweltproblematik. Besondere Bedeutung kommt dem sparsamen Energieeinsatz, den regenerierbaren Energien sowie der Schadstoffvermeidung, -verminderung bzw. -beseitigung zu. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen werden zur Erhöhung der Anschaulichkeit der Thematik empfohlen.
UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll von den in den Grundlagenfächern erarbeiteten Vorkenntnissen ausgehend die Verfahren der Umwelttechnik kennenlernen und einfache Anlagenkonzepte selbst erstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Müllbewirtschaftung:
Haus-, Gewerbe-, Industriemüll, Sonderabfall, Müllanfall, Müllvermeidung, Recycling, Verbrennung, Kompostierung, Deponierung des Mülls, Müll als Rohstoff, Sonderabfallbehandlung, wirtschaftlicher Einsatzbereich der einzelnen Technologien, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, emissionstechnische Betrachtung. Aufbereitung kontaminierter Böden.
Trink-, Brauch- und Abwasser:
Anfall, Zusammensetzung, Aufbereitungstechnik, Behandlung kommunaler und industrieller Abwässer, Kreislaufsysteme, Kläranlagenkomponenten (Pumpstation, Belüfter, Räumer, Rechen, Faulräumausrüstung), Auslegung, Berechnung, Planung, Schlammanfall, Schlammbehandlung. Kleinkläranlagen, Pflanzenkläranlagen. Systemvergleich von Projekten in funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht, emissionstechnische Betrachtung.
V. Jahrgang:
Luftreinhaltung:
Metereologische Grundlagen (Luftfeuchtigkeit, Verdunstung, Kondensation, Niederschlag, Luftdruck, Luftbewegung, Wind, Druckverteilung), meteorologische Messungen; gasförmige, flüssige, staubförmige Luftverunreinigung. Geruchsstoffe (Ausbreitung und Bewertung). Emissions-Imissionskataster in nationaler und internationaler Betrachtung, Abscheiden von Verunreinigungen (feste, gasförmige, Aerosole); Entsorgung; Filter, Zyklone, Adsorber, Wäscher.
Lärm:
Physikalische Grundlagen, Berechnungsverfahren. Schall (Entstehung, Ausbreitung, Messung und Berechnung). Maßnahmen zur Lärmbekämpfung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachpraxis, wobei auch auf die einschlägigen Rechtsnormen Bedacht zu nehmen ist. Der Unterricht baut auf den Kenntnissen der Gegenstände Chemie angewandte Chemie und Umwelttechnik'' sowie „Biologie und Ökologie'' auf. Die Querverbindungen zu den Gegenständen „Verfahrenstechnik'' und „Laboratorium'' sind besonders wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.
Fertigungstechnik:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung. Ein Projekt. Hydraulik und Pneumatik:
Bauteile, Installations-, Detail- und Verschaltungspläne.
IV. Jahrgang:
Anlagenbau, Haustechnik und Verfahrenstechnik:
Mindestens zwei Projekte.
V. Jahrgang:
Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes fächerübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
In diesem Gegenstand, in dem ein zielgerechtes, eigenverantwortliches und umweltbewußtes Handeln sowie Teamarbeit geübt werden sollen, steht neben den zeichentechnischen Fertigkeiten vor allem die Fähigkeit im Vordergrund, komplexe Aufgabenstellungen systematisch in „lösbare'' Probleme zu unterteilen und die jeweils geeignete Lösungsmethode anzuwenden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Informationssuche, -beschaffung und -aufbereitung gelegt werden. Einzelne Lösungsansätze werden zweckmäßigerweise in Laborversuchen erprobt.
Bei der Projektausarbeitung empfiehlt sich folgende Vorgangsweise:
Zielvorgabe, Erarbeiten eines Pflichtenheftes, Zeitplan, Informationssammlung, Grobausarbeitung, Beurteilung nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten, Variantenauswahl;
Detailplanung der ausgewählten Variante; Konstruktion der Fertigungszeichnungen, der Anlagen-, Steuerungs- und Regelschemata;
Dokumentation; Produktbeschreibung, Montageplanung; Präsentation. Besonders wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit der Werkstätte.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'', „Biologie und Ökologie'', „Verfahrenstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Anlagenbau und Haustechnik'', „Energietechnik und Energieplanung'', „Umwelttechnik'', „Wirtschaftliche Bildung und Betriebstechnik'' und „Fertigungstechnik'', betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen, Programmierung
numerisch gesteuerter Fräs- und Drehmaschinen.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen und pneumatischen und hydraulischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Ausführung von Stahlbauarbeiten in branchenüblicher schweißtechnischer Ausführung (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan). Anwendung der am Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Korrosionsschutz durch Anstrich; Anwendung von Beschichtungswerkstoffen.
Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation:
Rohrgewindeschneiden, Rohrverbindungen, Dichten und Isolieren, Löt- und Klemmverbindungen. Anschließen von Wasserversorgungseinrichtungen, Heizungen und sanitären Anlagen. Dichtheitsprüfung. Verlegen von Versorgungs-, Abfluß- und Abgasleitungen. Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungen und Anlagen.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Elektrotechnische Grundfertigkeiten. Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Abschirmung und Abschaltung elektrischer Anlagen sowie Überwachung im Ruhezustand. Feststellen und Beheben von elektrischen Störungen. Aufbau, Prüfen, Inbetriebnahme und Warten von Steuerungen. Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuernng. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Beschaffungswesen. Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
*1) Einschließlich Werkstofftechnologie.
*2) Einschließlich Biotechnologie.
3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung anzuführen. 4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr bis zu
zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
Anlage 1 4 6
Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2)
Anlage 1.4.6
```
```
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Lebende Fremdsprache
```
(Englisch).................. 2 2 2 2 2 10 (I)
```
Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
```
Rechtskunde und
```
Politische Bildung ......... - - - - 2 2 III
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)
```
Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)
```
```
Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
```
Mechanik *2) ............... 3 3 3 3 2 14 (I)
```
```
Fertigungstechnik .......... 3 2 2 2 3 12 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 3 5 - - 8 I
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik *2) ............. - - 2 2 3 7 I
```
Meß-, Steuerungs- und
```
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
```
Wirtschaftliche Bildung und
```
Betriebstechnik ............ - - - 2 2 4 II
```
Maschinentechnik ........... - - - 2 - 2 I
```
```
Motorenbau ................. - - - 2 2 4 I
```
```
Fahrzeugbau ................ - - - 3 3 6 I
```
```
Leichtbau .................. - - - - 2 2 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 4 4 16 I
```
```
Laboratorium ............... - - - 3 3 6 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 3 6 III
```
```
Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
```
Eintritt in den III. und V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *3) ..................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4) *5)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Kraftfahrrecht, Verwaltungsverfahren.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz).
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modellcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Numerik und Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache geometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.
II. Jahrgang:
Numerik und Algebra:
Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, quadratische Gleichung, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponential- und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).
Geometrie:
Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (Schwingungen, Überlagerung von Schwingungen); Anwendungen in der Praxis. Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).
III. Jahrgang:
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration, Integrationsmethoden; technische Anwendungen).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,
Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung (lineare Optimierung, Simplexmethode, optimale Kombinationen). Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretischtechnischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte
Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Anwendung
auf maschinenbauliche Objekte.
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen; perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.
II. Jahrgang:
Normale Axonometrie:
Darstellung von Flächen und Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell bei iso- oder dimetrischer Annahme.
Dreh- und Schraubflächen:
Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Ebene Schnitte und Verebnungen von Drehkegelflächen. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen und schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.
Kinematik:
Grundlagen und graphische Verfahren der ebenen Kinematik.
Koppelgetriebe und deren Sonderformen mit Anwendungen.
Trochoidenbewegungen und Verzahnungen.
Computergestützes Konstruieren:
Hinweis auf den Zusammenhang zwischen zeichnerischen und numerischen Methoden sowie auf praxisgerechte Konstruktionshilfen, Verwendung geeigneter Software zur Herstellung von Zeichnungen, zur Demonstration ebener Zwangläufe sowie zur Generierung und Darstellung räumlicher Objekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden.
Zwischen Raumobjekten und deren Rissen muß begrifflich und sprachlich stets klar unterschieden werden. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie'' ist auch das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' empfiehlt es sich, Schnitt- und Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Im Bereich „Dreh- und Schraubflächen'' genügt die punkt- und tangentenweise Behandlung ebener Schnitte von Drehkegelflächen. Bei Durchdringungen von Drehflächen und bei der Behandlung von Schraubflächen reicht die Darstellung in Hauptrissen bei einfachster Aufstellung aus. Beim Umriß von Regelschraubflächen genügt die Festlegung als Hüllkurve; auf Drehfluchtelemente kann verzichtet werden.
Software sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß sie auf den beim traditionellen Konstruieren verwendeten Begriffen, Bezeichnungsweisen und Strategien aufbaut. Geeignete Software kann auch bereits im ersten Jahrgang benützt werden. Der Einsatz von 3D-Software ist aber erst sinnvoll, nachdem die Fähigkeit, Objekte anhand von Hauptrissen oder axonometrischen Rissen erfassen zu können, ausreichend geschult worden ist.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Grundgesetze). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.
Thermodynamik:
Druck- und Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Umwandlung von Wärme und mechanischer Arbeit. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport.
II. Jahrgang:
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung. Atombau. Elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Vakuum, Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstromkreis. Energieversorgung.
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.
Abbildung durch optische Linsen.
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik ( Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).
III. Jahrgang:
Strahlung:
Emission und Absorption von Strahlung. Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik). Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren. Farben.
Quantenmechanik:
Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Grundgedanken der Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen).
Atom- und Kernphysik:
Atommodelle, Wasserstoffatom, Aufbau der Atomhüllen. Laser. Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope.
Technischer Strahlenschutz:
Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische
Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse für den Maschinenbau.
Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik''und „Mechanik'' sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus'' mit dem Unterrichtsgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik'' erforderlich.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).
II. Jahrgang:
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis). Organische Werkstoffe des Fachgebietes. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der elektronischen Datenverarbeitung im Fachgebiet kennen.
Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen oder Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren, für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten, testen und dokumentieren können. Er soll Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur einordnen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
EDV-Anlagen:
Technische Grundlagen, Einzelarbeitsplatzbetriebssysteme (Aufbau, Funktion, Organisation).
Programmentwicklung:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente. Programmentwicklung am Gerät. Full-Screen-Editor. Kontrollstrukturen und Datentypen von einfachen Programmen ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechniken mit und ohne Parameterübergabe. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
III. Jahrgang:
EDV-Anlagen:
Hardwarestrukturen, Multiuser- und Multitasking-Systeme, praktische Aufgabenstellungen mit EDV-Betriebssystemen. Vernetzungen. Gebrauch von Benützerhandbüchern.
Programmentwicklung:
Anwendungen aus dem Fachgebiet mit Dateizugriff.
Programmoptimierung. Ergebnissicherung (Fehlersuche, begleitende Kontrolle, Dokumentation).
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken,
Planungsinstrumente; Dienstprogramme, Anwendungen im Fachbereich.
Programmierhilfen.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis; hierbei bieten sich außer technischen auch betriebsorganisatorische Aufgabenstellungen an. Praktisches Arbeiten am Gerät vom Anfang an und praxisbezogene Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der maschinellen Möglichkeiten erhöhen die Motivation.
Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen im Ausbildungszweig beherrschen.Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Statik:
Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.
II. Jahrgang:
Statik:
Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;
Fachwerke.
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;
zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.
IV. Jahrgang:
Grundbegriffe der Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.
Ideale Gase:
Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.
Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:
Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Haupsatzes (Anm.: richtig: Hauptsatzes). Kreisprozesse mit idealen Gasen.
Reale Gase und Dämpfe:
Zustandsgleichungen,Zustandänderungen,Zustanddiagramme.
Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische idealer Gase und
feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);
Strömende Bewegung von Gasen und Dämpfen:
Grundgleichung, Gasströmung ohne und mit Verdichtungsstoß.
V. Jahrgang:
Dynamik:
Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und
ohne Dämpfung.
Statik und Festigkeit:
Drillknicken, Beulung, Knickbiegung, überkritische Biegung,
Berechnung an inhomogenen Querschnitten.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (finite Elemente;
Differenzmethoden).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I., II., III. und IV. Jahrgang je vier Schularbeiten, im V. Jahrgang drei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Spanlose und spanende Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang:
Werkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,
Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.
IV. Jahrgang:
Vorrichtungen:
Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.
Werkstück und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,
Transporteinrichtungen.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.
V. Jahrgang:
Spanende Fertigung:
Feinstbearbeitung.
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,
Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden,
Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.
Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:
Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe'' der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen'', „Laboratorium'' und „Werkstättenlaborium'' die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung praxisbezogen berechnen und gestalten können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare
Verbindungen.
Rohrleitungselemente:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.