Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis der Textilveredlung. Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Besondere Bedeutung kommt den Sicherheitsund Schutzmaßnahmen zu.

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Elektrochemie (Spannungsreihe, galvanische Elemente).

Anorganische Chemie:

Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, z. B. der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erkärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

14.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganischpräparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung organischer Fällungsreagenzen. Fasertrennungen von Zwei- und Mehrkomponentenmischungen.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Untersuchungen von Bleichmitteln.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie.

Bestimmung physikalischer Kennzahlen:

Dichte, Brechungsindex, Schmelzpunkt, Siedepunkt.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie). Spurenanalyse. Methoden der Faseranalysen.

Elementaranalyse:

Aufschlußmethoden, Nachweis und Bestimmung der Heteroatome.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden, Flüssigchromatographie (Papier-, Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische). Farbstoffe in Substanz.

Elektrochemische Analyse:

Direktpotentiometrie, Elektrogravimetrie.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fettuntersuchung:

Physikalische Kennzahlen. Chemische Kennzahlen.

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside. Waschmittel, Färbereihilfsmittel. Druckereihilfsmittel.

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie (UV-VIS-Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie). Atomspektroskopie (Atomabsorptionsspektroskopie).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schlichte- und Appreturmitteluntersuchung:

Chemische Untersuchung. Gebrauchswertprüfung.

Fremdsubstanzen auf der Faser:

Identifizierung. Quantitative Bestimmung. Farbstoff auf der Faser.

Trennmethoden:

Flüssigchromatographie (Hochdruckflüssigchromatographie).

Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekülspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie (NMR, ESR).

Kernspektroskopie:

Aktivierungsanalyse. Radionuklide in der chemischen Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

15.

LABORATORIUM (textilchemische Verfahren)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen und coloristischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Glasbearbeitung. Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganischpräparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen sowie Trennung einfacher Salzgemische im Makromaßstab. Fasermaterial (Erkennen von natürlichen Fasern und Chemiefasern, Mikroskopie, Vorbehandeln, Färbeversuche).

II. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen an Einzelstoffen und Stoffgemischen. Trennung von Fasermischungen. Untersuchungen von Bleichmitteln.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie.

Eiweißfasern:

Vorbehandlung, Färben mit allen Farbstoffklassen. Korrektur von

Fehlfärbungen. Echtheitsprüfungen.

Zellulosefasern:

Vorbehandlung. Direktfarbstoffe, Reaktivfarbstoffe (Färben, Echtheitsprüfung, Musterfärbungen). Nachbehandlung. Korrektur von Fehlfärbungen.

III. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Systematische Untersuchungen von Fasermischungen.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennung

organischer Stoffgemische. Farbstoffe in Substanz.

Nachweis und Bestimmung von Heteroatomen:

Stickstoff, Schwefel, Phosphor, Halogene.

Wasseruntersuchung:

Betriebswasser, Abwasser.

Zellulosefasern:

Anwendung aller Farbstoffklassen. Auszieh- und Klotzverfahren

(Musterfärbung, Echtheitsprüfung).

Chemiefasern:

Färben von Polyamid (Säure-, Metallkomplex-, Dispersionsfarbstoffe), Polyester- und Acetatfasern (Dispersionsfarbstoffe nach verschiedenen Verfahrensvarianten). Polyacrylnitril (kationische Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe).

IV. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Bestimmung physikalischer Kennzahlen:

Dichte, Brechungsindex, Siedepunkt, Schmelzpunkt.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie (pH-Wert, Redoxpotential).

Textilhilfsmitteluntersuchungen:

Tenside. Waschmittel. Färberei- und Druckereihilfsmittel.

Fettuntersuchung:

Physikalische und chemische Kennzahlen.

Färben von Fasermischungen:

Unifärbung. Ton-in-Ton-Färbung. Bicolorfärbung. Mehrfarbeneffekte. Reservierungen. Ein- und Zweibadverfahren. Ein- und Zweistufenverfahren. Klotzverfahren.

V. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Schlichte- und Appreturmitteluntersuchung

Chemische Untersuchung. Gebrauchswertprüfung.

Fremdsubstanzen auf der Faser:

Identifizierung. Quantitative Bestimmung. Farbstoff auf der Faser.

Apparative Analysenmethoden:

Infrarotspektroskopie. Gaschromatographie.

Druck auf Zellulosefasern:

Direktdruck mit allen geeigneten Faserstoffklassen. Ätzdruck.

Reservedruck.

Druck auf Eiweißfasern:

Vorbehandlung. Direktdruck mit mehreren Farbstoffklassen.

Druck auf Chemiefasern:

Vorbehandlung. Direktdruck mit allen geeigneten Farbstoffklassen.

Druck auf Fasermischungen:

Vorbehandlung. Direktdruck mit geeigneten Mischsortimenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahme Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräulichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analyseergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie'' und „Chemische Textiltechnologie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die in der textilchemischen Praxis auftretenden Umweltprobleme und gebräuchliche Lösungen kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen (Alkohole, Halogenverbindungen, Ester, Ether, Schwefel-, Stickstoff und metallorganische Verbindungen, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Acyclische Verbindungen:

Polymere. (Synthesefasern, Kunststoffe).

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide (native Zellulosefasern, Zelluloseregeneratfasern).

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Eiweißfasern).

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen. Technisch bedeutsame Benzolderivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen. Kondensierte Verbindungen mit zwei und mehr Ringsystemen.

Tenside:

Anionische, kationische und nichtionogene Verbindungen.

Farbstoffe:

Chemische Grundstrukturen. Textilchemische Anwendungen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Biochemie:

Peptide, Proteine, Proteide, Phosphatide, Nucleinsäuren, Hormone, Vitamine, Enzyme und Coenzyme, Stoffwechselvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes einschließlich des Umweltbezuges.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

17.

PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zustandsformen der Materie:

Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe. Diffusion. Viskosität.

Chemische Thermodynamik:

Anwendung der Gesetze der Wärmelehre.

Reaktionskinetik:

Reaktionen erster, zweiter und höherer Ordnung. Mechanismus

chemischer Reaktionen. Katalyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis.

18.

TEXTILTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Qualitätsprüfungen durchführen können. Er soll geeignete textilmechanische und textilchemische Prüfmethoden auswählen können

Der Schüler soll die in textilchemischen Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können. Er soll die textilmechanischen Prüfverfahren kennen. Er soll die Meßergebnisse auswerten und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Prüfbedingungen:

Normen, Probenahme, Prüfklima.

Prüfverfahren:

Textilmechanische Prüfung an Fasern, Fäden und textilen Flächen.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Echtheitsprüfungen:

Gebrauchsechtheiten (Licht-, Wasser-, Wasch-, Schweiß- und Reibechtheit). Fabrikationsechtheiten (Mercerisier- und Karbonisierechtheit)

Faserschädigungen:

Natürliche und chemische Zellulosefaserstoffe. Tierische

Faserstoffe. Synthetische Faserstoffe.

Fremdsubstanzen auf der Faser:

Anorganische Stoffe (Säuren, Basen, Salze), organische Stoffe (Restfettgehalt). Appreturmittel. Beschichtungsmittel.

Appretureffekte:

Wasser- und Ölabweisung. Flammhemmung. Knitterfreiausrüstung.

Farbmessung:

Aufnahme der Remissionskurve. Farbdifferenzbewertung. Rezeptierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit der Methoden und Arbeitstechniken in textiltechnischen Laboratorien. Bei der Auswahl der Prüfbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Prüfmethoden. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichts in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Prüfergebnissen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung von Laboratoriumsberichten verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Laboratoriumsübungen beträgt im IV. Jahrgang eine Wochenstunde, im V. Jahrgang zwei Wochenstunden.

19.

CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemisch-technologischen Eigenschaften und die Bildungsreaktionen der in der Textilchemie verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie die einschlägigen Maschinen, Apparate und Geräte gründlich kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabenstellung der Textilveredlung und Textilreinigung das nach Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit geeignete Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Textile Faserstoffe:

Natur- und Chemiefasern (Eigenschaften).

Textilveredlung:

Behandlungsbäder (Zusammensetzung, Berechnung; Wasch-, Bleich- und Färbeflotten). Färben von Naturfasern.

Textilreinigung:

Wäscherei (Waschmittel, Waschmaschinen, Waschverfahren). Chemischreinigung (Lösemittel, Maschinen, Verfahren).

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Eiweißfasern:

Gewinnung, Einsatzkriterien. Chemischer und morphologischer Aufbau. Farbstoffaffinität. Färbemechanismen. Vorbehandlung. Färben mit allen Farbstoffklassen. Farbechtheiten.

Zellulosefasern:

Gewinnung, Einsatzkriterien. Chemischer und morphologischer Aufbau.

Farbstoffaffinität. Vorbehandlung. Färben mit Direkt- und Reaktivfarbstoffen. Farbechtheiten.

Korrektur von Färbungen:

Nuancieren, Aufhellen, Egalisieren, Abziehen.

Abgasreinigung:

Schadstoffe, mechanische Abgasreinigung, Absorption, Adsorption,

Oxidationsverfahren.

Wasser und Abwasser:

Versorgung, Aufbereitung, Rückführung, Umweltschutz.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zellulosefasern:

Küpen, Leukoküpenester-, Schwefel-, Entwicklungs- und Phthalocyaninfarbstoffe. Chemische Raktionen beim Färbeprozeß. Auszieh- und Klotzverfahren. Färbereihilfsmittel.

Nachbehandlungsverfahren. Farbechtheiten.

Chemiefasern:

Herstellung, Einsatzkriterien. Chemischer und morphologischer Aufbau. Farbstoffaffinität. Vorbehandlung. Färben mit allen geeigneten Farbstoffklassen. Färbemechanismus, Färbereihilfsmittel.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Fasermischungen:

Zusammensetzung und Einsatz, Vorbehandlung, Färben (Verfahrensvarianten, Verfahrensoptimierung; Ton-in-Ton-Färbung, Mehrfarbeneffekte; Reservierungen), Elastomerfasern in Mischungen. Textile Bodenbeläge.

Färbereieinrichtungen:

Apparate. Maschinen. Continueanlagen. Anlagen für Bodenbeläge. Moderne Technologien (Schaumtechnik, Space-Dyeing).

Druckereieinrichtungen:

Filmdruck (Flach- und Rundschablonendruck). Walzendruckmaschinen.

Transferdruck. Schablonenherstellung.

Technologie der Appretur:

Vorbehandlung von Natur- und Chemiefasern. Mechanische und chemische Appreturverfahren für Web- und Maschenwaren aus Zellulosefasern und deren Mischungen. Effekte. Ausrüstungsgänge. Thermofixieren von Synthesefasern und Fasermischungen.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Druckarten:

Direkt-, Ätz- und Reservedruck auf allen Fasern mit allen

Farbstoffklassen.

Druckpasten:

Verdickungsmittel, Farbstoffe, Hilfsmittel. Physikalische

Eigenschaften der Druckpasten.

Fixierverfahren:

Ein- und Zweiphasenverfahren. Dämpf-, Thermofixier-,

Naßentwicklungsverfahren.

Technologie der Appretur:

Vorbehandlung von Eiweißfasern. Mechanische und chemische Appreturverfahren für Weh- und Maschenwaren aus Eiweißfasern und deren Mischungen. Effekte. Ausrüstungsgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis textiltechnischer Probleme und die Anwendbarkeit in der textilchemischen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im Betrieb besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

20.

MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet wesentlichen Anforderungen an textile Fäden und Flächen kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren. Produkte.

Weberei:

Vorbereitung; Bindungsarten, Webverfahren. Produkte.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge. Bindungen.

Produkte.

Spezielle Textiltechniken:

Vliesstoffe, Tufting, Stickerei, Bobinettechnik. Produkte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.

Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Aufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Planung:

Ausarbeitung von Veredlungsplänen für Textilien (Flocke, Garn, Flächengebilde). Übertragung von Laboratoriumsrezepturen auf den Produktionsbetrieb.

Stoffgebiet Produktion:

Vorbehandlung und Kolorieren der Materialien mit den erstellten Rezepturen auf den vorhandenen Apparaten und Maschinen. Überwachung der Arbeitsprozesse (Abmustern, Farbvergleich durch Farbmessung, Flottenuntersuchung). Aufbringen von chemischen Appreturen auf kolorierte Materalien. Überprüfung der Effekte.

Echtheitsbestimmungen.

Stoffgebiet Endprodukt:

Warenendkontrolle (Warenschau, Fehlerbehebung, Reklamationsbearbeitung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der textilchemischen Praxis. Die Durchführung von Projekten fördert sowohl die Praxisnähe als auch das selbständige Arbeiten der Schüler.

Besondere Bedeutung kommt dem Energieverbrauch und der Kalkulation sowie den Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln (Messen, Wägen); Handhabung der maschinellen Einrichtungen.

Textilveredlung:

Warenvorbehandlung für Färbung und Druck.

Textilreinigung:

Wäscherei (Merken, Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Waschverfahren (Ein- und Mehrlaugenverfahren, Temperatur). Entwässern und Trocknen, Bügeln, Pressen, Mangeln. Chemischreinigung (Merken; Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Zusammenstellung der Reinigungschargen. Reinigen in organischen Lösungsmitteln.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Bleichen und optisches Aufhellen. Entwässern, Trocknen und Thermofixieren von Textilien, Färbeverfahren (Jigger, Foulard, Haspelkufe), Farbkarten, Rezepte, Tabellen. Nachbehandlungsverfahren.

Textilreinigung:

Wäscherei (Waschverfahren für Fein-, Bunt- und Kochwäsche,

Küchenwäsche, Arbeitsbekleidung, Finishbehandlung;

Waschrezeptberechnungen).

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Textilveredlung:

Färben auf Maschinen und Apparaten. Korrektur von Färbungen und Fehlfärbungen. Ätzfondfärbungen.

Textilreinigung:

Chemischreinigung (Vordetachur, Reinigung in organischen Lösungsmitteln, Nachdetachur). Fehlersuche, -behebung. Ausrüstungsverfahren von Stückgütern und kurzen Warenstücken in organischen Lösungsmitteln.

Wartung:

Kleinere Reparaturen an allen maschinellen Einrichtungen. Wartung

und Pflege des Maschinenparks.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Färberei:

Färben von textilen Flächengebilden aus Fasermischungen. Programmieren, Überwachen der Steuerungssysteme, Endkontrolle.

Druckerei:

Druckböden (Kleben textiler Flächengebilde unter Berücksichtigung ihrer drucktechnischen Eigenschaften). Druckschablonen (Herstellen von Folien und Schablonen, Musterübertragung auf Schablonen). Druckpastenherstellung (Ansetzen von Verdickungen und Verschnittverdickungen, Herstellen von Stammfarben, Farbverschnitte und Farbmischungen). Drucken (Flach- und Rotations- filmdruck, Ein- und Mehrfarbendrucke im Direkt- und Aufdruck). Drucknachbehandlung (Dampf- und Hitzefixierung, Drucknachwäsche).

Appretur:

Chemische Appreturverfahren (Knitterarmausrüstung, Krumpffreiausrüstung, flammhemmende Ausrüstung, wasser- und ölabweisende Ausrüstung, Mottenschutzausrüstung). Programmieren, Überwachen der Steuerungssysteme, Endkontrolle.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Druckerei:

Druckschablonen (Musterausarbeitung mit Reproduktionskamera und optoelektronischen Geräten). Ätz- und Reservedruck; Flock-, Foto- und Ausbrenndruck. Endkontrolle (Fehlersuche, Fehlerbehebung).

Appretur:

Mechanische Appreturverfahren (Trocknung mit Voreilung, Dekatieren). Sonderverfahren (Beschichten, Kaschieren).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation textilchemischer Betriebe vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Kontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

STENOTYPIE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

BETRIEBSWIRSCHAFT

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

REFA-GRUNDKURS, TEIL A

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stichprobenprüfung:

Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Qualitätssicherung im Betrieb:

Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.

Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch Internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


1) Einschließlich Steuerungs- und Regelungstechnik. 2) Einschließlich Umwelttechnik.

*3) Einschließlich Stöchiometrie.

*4) Mit Laboratoriumsübungen.

*5) Einschließlich Technologie der Appretur, Materiallehre und Umwelttechnik.

*6) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*8) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils

höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche).

*9) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.

Anlage 1 5 4

Anlage 1.5.4

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTIL-DESIGN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende

Fremdsprache *1) ..... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde........... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische Bildung - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

9 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte

elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 - - - 2 I

10 Physik und angewandte

Physik ............... 2 2 - - - 4 II

11 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik ........ - 2 - - - 4 II

12 Stilkunde............. - - 2 2 2 6 III

13 Textilmanagement...... - - - - 2 2 II

14 Textiltechnologie..... 2 2 2 2 2 10 I

15 Gestalten *2) ........ 5 4 4 4 4 21 II

16 Textildesign ......... 4 4 4 4 4 20 III

17 Dessinatur für die

Weberei *3) .......... 4 4 4 4 4 20 I

18 Dessinatur für die

Wirkerei und

Strickerei *3) ....... 4 4 4 4 4 20 I

19 Dessinatur für die

Druckerei *3) ........ - - 2 2 3 7 I

20 Modegestaltung und

Schnittkonstruktion .. - - 2 2 2 6 IVb

21 Atelier und Werkstätte 2 3 3 3 4 15 Va

```

```

Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200

22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *7) pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie ............... 2 2 - - - 4 (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *1) *4) (...) - - 3 3 3 9 (I)

Betriebswirtschaft ....... - - - - 2 2 II

Aktuelle Fachgebiete

*5) (.....) .............. - - 2 2 2 6 I-VI

```

```

Unverbindliche Übungen *7)

```

```

Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 12 (IVa)

```

```

Förderunterricht *7)

```

```

Deutsch .................. *6) (I)

Lebende

Fremdsprache (......) .... *6) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ............... *6) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik:

Punktmechanik (Kraftbegriff, Translation, Rotation, Impulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad). Hydro- und Aeromechanik.

Wärme:

Temperaturbegriff (Ausdehnung von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen, Zustandsgleichungen des idealen Gases, Wärme als Energieform, Hauptsätze der Wärmelehre, Wärmeübertragung, Aggregatzustände, Luftfeuchtigkeit).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schwingungen und Wellen:

Mechanische Wellen. (Wasserwellen, Schallwellen, physiologische Akustik). Elektromagnetische Wellen.

Optik:

Strahlenoptik. Wellenoptik. Farben. Fotometrie.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektrizitätsleitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der Fachrichtung.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen von dem experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von Erläuterungen der gewonnenen Erkenntnisse anhand von Beispielen.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE

UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; Ph-Wert; Redoxreaktion, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Chemie:

Metalle, Nichtmetalle (Silikate, Phosphate), textile Werk- und Hilfsstoffe, Wasser, Bleichmittel, Waschmittel; Luft.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Organische Werkstoffe (Fasern, Tenside, Avivagen) und Hilfsstoffe.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche, vor allem im II. Jahrgang, durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte definieren und interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst und dem Design, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das Kunstfachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Der Schüler soll Produkte des Fachgebietes nach künstlerischen, kunsthandwerklichen und technischen Kriterien beurteilen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom); Altchristliche Kultur, Byzanz, Kopten. Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Theorie der Kunst:

Gegensätze, Übergänge.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Mittelalter (Karolingische Kunst, Romanik. Gotik); 16. bis 18. Jahrhundert (Renaissance. Barock, Rokoko, Empire). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gestaltungsprinzipien. Techniken und Produkte:

19./20. Jahrhundert (Strömungen des 19. Jahrhunderts. Klassizismus, Romantik, Realismus. Idealismus, Historismus, Impressionismus, Jugendstil, Wiener Werkstätte; Klassische Moderne; Gegenwart). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.

Geschmacksbildung:

Künstlerische und kunsthandwerkliche Kriterien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst, Design und Technik im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.

Der Komplexität der Geschichte der Orientteppicherzeugung entsprechend, empfiehlt sich die ausführliche Behandlung dieses Themas in Form von Längsschnitten.

Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen, technischen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das Verständnis für die selbständige Betrachtung und Interpretation eines Kunstwerkes soll geweckt und als Anregung für das moderne Kunstschaffen angewandt werden.

Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Geschichte und Sozialkunde'' sowie der technischen und angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.

13.

TEXTILMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll an den für das Textildesign bedeutsamen unternehmerischen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Textilmarktes mitwirken können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Marktforschung:

Auswertung und Interpretation von Marktdaten. Werbepsychologie.

Trend- und Prognosenerstellung.

Unternehmensführung:

Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher, sozialer und umwelttechnischer Aspekte sowie der aktuellen branchenspezifischen Geschmacks- und Marktlage. Managementmethoden. Modelle für die systematische marktgerechte Entwicklung textiler Produkte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für verbraucher- und marktorientiertes Handeln. Hiefür ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Textildesign'' besonders nützlich.

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren zur Herstellung textiler Zwischen- und Endprodukte unter Berücksichtigung der Vorprodukte kennen. Er soll die Voraussetzungen zur Abstimmung von Designs auf das jeweilige Produktionsverfahren kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Einsatzkriterien.

Weberei:

Vorbereitungsarbeiten, Webverfahren, Funktionsgruppen der Webmaschine.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge, Aufbau und Funktion von Strick- und Wirkmaschinen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Garne:

Garnarten, Konstruktionsdaten, Einsatzbereiche.

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren (Verzugs-, Teilungs- und Open-End-Spinnerei). Zwirnen. Spulen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Veredlung:

Vorbehandlung, Bleichen, Färben, Appretur.

Textildruck:

Druckarten, Druckverfahren; Druckpastenherstellung;

Drucknachbehandlung.

Textilpflege:

Maschinen und Einrichtungen. Pflegekennzeichenverordnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spezielle Textiltechniken:

Vliestechnik, Tuftingtechnik, Nähwirktechnik, Stickerei,

Flechttechnik, Bobinettechnik.

Konfektionstechnik:

Schnittplanung, Zuschneidetechnik, Nähtechnik, Ausfertigung.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Qualitätskontrolle:

Erkennen von Fehlern und Fehlerursachen, Reklamationsbearbeitung; Qualitätsabstimmung zwischen Produktionsstufen. Methoden der statistischen Qualitätskontrolle.

Produktionsverfahren:

Wirtschaftliche Aspekte. Umsetzung von Mustertechniken. EDVgestützte Informationsverarbeitung (Maschinensteuerung, Prozeßdatenauswertung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der Musterumsetzung und der Produktgestaltung. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Dessinatur für die Weberei'', „Dessinatur für die Wirkerei und Strickerei'', Dessinatur für die Druckerei'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' sowie „Atelier und Werkstätte'' erforderlich.

15.

GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll in künstlerischen Belangen sensibel, flexibel und kritisch reagieren.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nützen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Darstellungsmittel, -techniken.

Formen:

Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier

Formen (Grundriß, Aufriß, Schrägriß). Detaildurchbildung von

Naturstudien, Vereinfachung.

Farben:

Farbgebung, Ordnung der Farben.

Komposition:

Harmonische Gruppen.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Komposition:

Rhythmische Wiederholung, Reihung. Aufbau dekorativer Formen- und Farbengruppen auf Grund von Naturstudien und eigenen Ideen. Einfühlen in textile Formelemente Raumlösungen. Perspektive (Fluchtpunktbegriff, Meßpunkte, Schatten).

Farben:

Spektrum, Doppelspektrum, Licht und Farbe. Additive und subtraktive

Farbmischung.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Formen:

Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers

in einfacher Linienführung.

Farben:

Farbreize und Farbempfindungen.

Komposition:

Hell-Dunkel Studien. Farbkontraste.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Darstellungstechniken:

Aktzeichnen in verschiedenen Techniken.

Formen:

Erfassen und Darstellen von Verkürzungen Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im

bildnerischen Ausdruck. Raumgestaltung.

Komposition:

Abstraktion von Naturstudien.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Darstellungstechniken:

Moderne Hilfsmittel und Techniken.

Komposition:

Architektur im Zusammenhang mit Raumgestaltung. Komposition nach

eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken. Geschmacksbildung.

Farbe:

Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilgeschichte'' und „Textildesign'' wichtig.

Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

TEXTILDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll textile Entwürfe unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte sowie der technischen Durchführbarkeit ausarbeiten und zu Kollektionen zusammenfassen können.

Der Schüler soll bei der Entwicklung seiner Vorstellungen und bei der Rapportgestaltung die elektronische Datenverarbeitung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Komposition:

Farb- und Formenkomposition. Reziproke Flächenteilungen.

Rapportieren.

Weberei:

Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster.

Wirkerei und Strickerei:

Ein- und mehrfärbige bindungstechnisch gemusterte Designs.

Freizeitbekleidung.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Weberei:

Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster. Musterbildung gemäß den Materialeigenschaften, der Bindungstechnik und der Farbe.

Strickerei:

Rundstrickware. Oberbekleidung.

Druckerei:

Ein- und mehrfärbige Drucke. Kolorieren.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Weberei:

Mehrsystemige Jacquardwaren (Damen- und Herrenoberbekleidung).

Wirkerei:

Bindungsgemusterte Kettenwirkware.

Druckerei:

Mehrfärbige Drucke in verschiedenen Techniken. Rapportgestaltung

und Farbstellungen.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Weberei:

Mehrsystemige Jacquardwaren (Darstellung von Bindungsstrukturen).

Heimtextilien. Raumgestaltung.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenware in Jacquardtechnik. Heimtextilien.

Druckerei:

Effektmöglichkeiten der Drucktechnik.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Weberei:

Mehrsystemige Spezialjacquardwaren (Dekor, Gobelin, Teppiche).

Wirkerei:

Kettenwirkware für Spitzen und Gardinen.

Druckerei:

Großrapportige Entwürfe mit komplexen Effekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und der Beitrag zur Integration textilgeschichtlicher und aktueller Komponenten. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Textildesigns für die Pflichtgegenstände der Dessinatur sowie für die Pflichtgegenstände „Angewandtes künstlerisches Gestalten'' und „Atelier und Werkstätte'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.

17.

DESSINATUR FÜR DIE WEBEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Weberei anfertigen können.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Grundbindungen:

Patronen; Schnitte. Webschema. Gewebedaten (Einstellung;

Garnfeinheiten, Gewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Übertragen von Mustern auf verschiedene Linienpapiereinteilungen;

Darstellungsmittel, Darstellungstechnik. Rapportanschlüsse.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Schafttechnik:

Bindungsaufbau einsystemiger Gewebe. Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen in einsystemiger Musterungstechnik.

Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.

Analyse:

Einsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,

Handelsbezeichnungen).

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen in zweisystemiger Musterungstechnik. Bindungskombinationen mit der Schafttechnik. Darstellungsformen, Gewebeschnitte, Leseweisen.

Analyse:

Zweisystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,

Handelsbezeichnungen).

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen in drei und mehrsystemiger Musterungstechnik (Schuß- und Kettdouble. Doppelgewebe, figurierte Hohlgewebe).

Analyse:

Drei- und mehrsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,

Handelsbezeichnungen).

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen für mehrchorige Möbel- und Dekorstoffe,

Gobelins. Samte und Teppiche.

Jacquardkartenschlagen:

EDV-gerechte Umsetzung von Entwürfen und Anfertigung von Patronen.

Analyse:

Mehrchorige Jacquardgewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.

18.

DESSINATUR FÜR DIE

WIRKEREI UND STRICKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Wirkerei und Strickerei anfertigen und die Auswirkungen der Bindung auf die Eigenschaften der Ware kennen.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Grundbindungen der Wirk- und Stricktechnik:

Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausarbeitung von Mustervorstellungen im Warenbild, Strich- und Kästchenpatrone; Teilreihenpatrone.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bindungen für Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Gestricke:

Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen für Flach- und Rundstrickerei.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bindungen für kleinrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:

Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen für kleinrapportige Kettengewirke.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Spezialtechniken:

Versatzschematik; Umhängetechnik; Jacquardmustertechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen in den Spezialtechniken.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bindungen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:

Preß; Filet; Fallblech; Jacquardtechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign''; „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.

19.

DESSINATUR FÜR DIE DRUCKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig, unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte, fertigungsreife und EDVgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Druckerei anfertigen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Folien für einfärbige Drucke:

Punkte, Linien, Flächen.

Folien für mehrfärbige Drucke:

Punkte, Linien, Flächen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vervielfältigungen:

Manuelle und fotografische Verfahren.

Effekte:

Rasterungen, Aquarellieren.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Vervielfältigungen:

EDV-unterstützte Verfahren.

Effekte:

Kombination mit fotografischen Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.

Im V. Jahrgang beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Übungen 2 Wochenstunden.

20.

MODEGESTALTUNG UND

SCHNITTKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die modischen Einsatzbereiche von Stoffen kennen. Er soll Modeentwürfe konzipieren und in verschiedenen Techniken ausführen können.

Der Schüler soll Modell und Schnitt aufeinander abstimmen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Modegestaltung:

Modische Darstellung von Halb- und Ganzfigurinen.

Schnittkonstruktion:

Grundschnittgestaltung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Modegestaltung:

Modegrafische, figurale Darstellungen. Modeentwürfe für

selbstentworfene Textildesigns.

Schnittkonstruktion:

Modische Abwandlungen von Grundschnitten.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Modegestaltung:

Kollektionsaufbau.

Schnittkonstruktion:

Schnittentwicklungen für Eigenentwürfe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die schnittechnische Umsetzbarkeit von Modeentwürfen. Im Themenbereich „Figurale Darstellungen'' ist es nützlich, an Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Angewandtes künstlerisches Gestalten'' anzuknüpfen.

21.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Weberei:

Vorbereitungsarbeiten. Einziehen. Weben auf Handwebstühlen.

Wirkerei und Strickerei:

Stricken auf Handflachstrickmaschinen.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Weberei:

Weben auf Schaft- und Jacquardwebstühlen. Mustervariationen. Spezialtechniken. Zusammenhänge zwischen Bindungen und Qualität. Herstellung von Mustern gemäß aktueller modischer Tendenzen.

Wirkerei und Strickerei:

Spezial- und Jacquardstrickmaschinen (Mustern, Herstellen einfacher Produkte). Kettenwirkerei.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Tapisserie:

Grundtechniken. Gestalten vorgegebener Formen und Effekte.

Druckerei:

Grundtechniken. Filmdruckschablonenherstellung. Drucken einfärbiger Designs.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Konfektion:

Arbeiten auf Doppelsteppstich- und Spezialnähmaschinen. Arbeitsgänge rationeller Fertigungstechniken für Strick- und Webwaren (Ober- und Unterbekleidung).

Druckerei:

Filmdruckschablonenherstellung. Drucken mehrfärbiger Designs in

verschiedenen Druckarten. Druckpastenherstellung.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Weberei:

Umsetzen von Entwürfen mit und ohne EDV-Unterstützung. Dessinatur.

Wirkerei und Strickerei:

Aktuelle modische Muster mit und ohne EDV-Unterstützung.

Tapisserie:

Textile Reliefs und Plastiken. Teppichknüpfen.

Druckerei:

Spezielle Drucktechniken. Effektmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit für die Musterung und Herstellung von Textilien sowie aller einschlägigen Möglichkeiten. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung eigener Ideen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textildesign'', Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Dessinatur''.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

22.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Einschließlich angewandter EDV.

*3) Mit Übungen.

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''

unterrichtete Sprache.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*6) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils

höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*7) Siehe Anlage 1, Abschnitt Ia.

Anlage 1 5 3

Anlage 1.5.3

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILCHEMIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ... - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

9 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 - - - 2 I

10 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 - - - - 2 (I)

11 Physik und angewandte

Physik ............... 3 2 2 - - 7 (II)

12 Maschinenbau und

Elektrotechnik *2) ... - - 3 4 - 7 (I)

13 Allgemeine und

anorganische Chemie *3) 5 3 - - - 8 I

14 Analytische Chemie *4) 2 2 2 2 2 10 I

15 Laboratorium

(textilchemische

Verfahren) ........... 8 8 8 8 8 40 I

16 Organische Chemie *3) - 3 2 2 2 9 I

17 Physikalische Chemie - - - - 2 2 I

18 Textiltechnische

Untersuchungen *5).... - - - 2 4 6 I

19 Chemische

Textiltechnologie *6) 2 3 4 5 5 19 (I)

20 Mechanische

Textiltechnologie .... - - 2 - - 2 II

21 Werkstättenlaboratorium - - - - 4 4 III

22 Werkstätte ........... 3 4 4 4 4 19 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200

23 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *7) (.....) - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ...... - - - 2 - II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - - 2 - - I

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

Qualitätssicherung ...... - - - - 2 I

```

```

Wochenstunden Lehrver-

pflich-

Unverbindliche Übungen Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Leibesübungen .. (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................. *8) (I)

Lebende Fremdsprache .... *8) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *8) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN

RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

7.

LEIBESÜBUNGEN

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

9.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

10.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND

TECHNISCHES ZEICHNEN

11.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newton'schen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kaloriemetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

II. Jahrgang:

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson-Effekt

(Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Dispersion, Streuung, Absorption, Emission, Laser, Holographie.

III. Jahrgang:

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

12.

MASCHINENBAU UND ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textiltechnik gebräuchlichen Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen. Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen.

Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Werkstoffe:

Eigenschaften metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe.

Spanende und spanlose Formgebung.

Hebe- und Fördermittel:

Winden, Kräne und Transportanlagen. (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen). Pumpen, Kompressoren und Vakuumanlagen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen.

Kalorische Anlagen:

Niederdruck-Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger, Heißwassererzeugung, Energiewirtschaft.

IV. Jahrgang:

Elektrischer Strom:

Stromarten. Grundgesetze. Erzeugung. Verwendung. Elektrochemische

Spannungsreihe.

Elektrische Maschinen:

Gleichstrommaschinen. Asynchronmaschinen Synchronmaschinen (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Transformatoren und Gleichrichter:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen. Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen. Erder.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuerungen (Kombinatorische, sequentielle, analoge, digitale). Regelungen (Genauigkeits- und Dynamikanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Umweltbeeinflussung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis der Textilveredlung. Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Besondere Bedeutung kommt den Sicherheitsund Schutzmaßnahmen zu.

13.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

I. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

II. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Elektrochemie (Spannungsreihe, galvanische Elemente).

Anorganische Chemie:

Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

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