Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-10
Letzte Aktualisierung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Organische Werkstoffe (Fasern, Tenside, Avivagen) und Hilfsstoffe.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche, vor allem im II. Jahrgang, durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte definieren und interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst und dem Design, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das Kunstfachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Der Schüler soll Produkte des Fachgebietes nach künstlerischen, kunsthandwerklichen und technischen Kriterien beurteilen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Theorie der Kunst:

Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom); Altchristliche Kultur, Byzanz, Kopten. Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.

IV. Jahrgang:

Theorie der Kunst:

Gegensätze, Übergänge.

Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:

Mittelalter (Karolingische Kunst, Romanik. Gotik); 16. bis 18. Jahrhundert (Renaissance. Barock, Rokoko, Empire). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.

V. Jahrgang:

Gestaltungsprinzipien. Techniken und Produkte:

19./20. Jahrhundert (Strömungen des 19. Jahrhunderts. Klassizismus, Romantik, Realismus. Idealismus, Historismus, Impressionismus, Jugendstil, Wiener Werkstätte; Klassische Moderne; Gegenwart). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.

Geschmacksbildung:

Künstlerische und kunsthandwerkliche Kriterien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst, Design und Technik im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.

Der Komplexität der Geschichte der Orientteppicherzeugung entsprechend, empfiehlt sich die ausführliche Behandlung dieses Themas in Form von Längsschnitten.

Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen, technischen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das Verständnis für die selbständige Betrachtung und Interpretation eines Kunstwerkes soll geweckt und als Anregung für das moderne Kunstschaffen angewandt werden.

Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Geschichte und Sozialkunde'' sowie der technischen und angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.

13.

TEXTILMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll an den für das Textildesign bedeutsamen unternehmerischen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Textilmarktes mitwirken können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Marktforschung:

Auswertung und Interpretation von Marktdaten. Werbepsychologie.

Trend- und Prognosenerstellung.

Unternehmensführung:

Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher, sozialer und umwelttechnischer Aspekte sowie der aktuellen branchenspezifischen Geschmacks- und Marktlage. Managementmethoden. Modelle für die systematische marktgerechte Entwicklung textiler Produkte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für verbraucher- und marktorientiertes Handeln. Hiefür ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Textildesign'' besonders nützlich.

14.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren zur Herstellung textiler Zwischen- und Endprodukte unter Berücksichtigung der Vorprodukte kennen. Er soll die Voraussetzungen zur Abstimmung von Designs auf das jeweilige Produktionsverfahren kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften, Einsatzkriterien.

Weberei:

Vorbereitungsarbeiten, Webverfahren, Funktionsgruppen der Webmaschine.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge, Aufbau und Funktion von Strick- und Wirkmaschinen.

II. Jahrgang:

Garne:

Garnarten, Konstruktionsdaten, Einsatzbereiche.

Spinnerei:

Faseraufbereitung, Spinnverfahren (Verzugs-, Teilungs- und Open-End-Spinnerei). Zwirnen. Spulen.

III. Jahrgang:

Veredlung:

Vorbehandlung, Bleichen, Färben, Appretur.

Textildruck:

Druckarten, Druckverfahren; Druckpastenherstellung;

Drucknachbehandlung.

Textilpflege:

Maschinen und Einrichtungen. Pflegekennzeichenverordnung.

IV. Jahrgang:

Spezielle Textiltechniken:

Vliestechnik, Tuftingtechnik, Nähwirktechnik, Stickerei,

Flechttechnik, Bobinettechnik.

Konfektionstechnik:

Schnittplanung, Zuschneidetechnik, Nähtechnik, Ausfertigung.

V. Jahrgang:

Qualitätskontrolle:

Erkennen von Fehlern und Fehlerursachen, Reklamationsbearbeitung; Qualitätsabstimmung zwischen Produktionsstufen. Methoden der statistischen Qualitätskontrolle.

Produktionsverfahren:

Wirtschaftliche Aspekte. Umsetzung von Mustertechniken. EDVgestützte Informationsverarbeitung (Maschinensteuerung, Prozeßdatenauswertung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der Musterumsetzung und der Produktgestaltung. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Dessinatur für die Weberei'', „Dessinatur für die Wirkerei und Strickerei'', Dessinatur für die Druckerei'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' sowie „Atelier und Werkstätte'' erforderlich.

15.

GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll in künstlerischen Belangen sensibel, flexibel und kritisch reagieren.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nützen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Darstellungstechniken:

Darstellungsmittel, -techniken.

Formen:

Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier

Formen (Grundriß, Aufriß, Schrägriß). Detaildurchbildung von

Naturstudien, Vereinfachung.

Farben:

Farbgebung, Ordnung der Farben.

Komposition:

Harmonische Gruppen.

II. Jahrgang:

Komposition:

Rhythmische Wiederholung, Reihung. Aufbau dekorativer Formen- und Farbengruppen auf Grund von Naturstudien und eigenen Ideen. Einfühlen in textile Formelemente Raumlösungen. Perspektive (Fluchtpunktbegriff, Meßpunkte, Schatten).

Farben:

Spektrum, Doppelspektrum, Licht und Farbe. Additive und subtraktive

Farbmischung.

III. Jahrgang:

Formen:

Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers

in einfacher Linienführung.

Farben:

Farbreize und Farbempfindungen.

Komposition:

Hell-Dunkel Studien. Farbkontraste.

IV. Jahrgang:

Darstellungstechniken:

Aktzeichnen in verschiedenen Techniken.

Formen:

Erfassen und Darstellen von Verkürzungen Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im

bildnerischen Ausdruck. Raumgestaltung.

Komposition:

Abstraktion von Naturstudien.

V. Jahrgang:

Darstellungstechniken:

Moderne Hilfsmittel und Techniken.

Komposition:

Architektur im Zusammenhang mit Raumgestaltung. Komposition nach

eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken. Geschmacksbildung.

Farbe:

Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilgeschichte'' und „Textildesign'' wichtig.

Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

TEXTILDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll textile Entwürfe unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte sowie der technischen Durchführbarkeit ausarbeiten und zu Kollektionen zusammenfassen können.

Der Schüler soll bei der Entwicklung seiner Vorstellungen und bei der Rapportgestaltung die elektronische Datenverarbeitung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Komposition:

Farb- und Formenkomposition. Reziproke Flächenteilungen.

Rapportieren.

Weberei:

Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster.

Wirkerei und Strickerei:

Ein- und mehrfärbige bindungstechnisch gemusterte Designs.

Freizeitbekleidung.

II. Jahrgang:

Weberei:

Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster. Musterbildung gemäß den Materialeigenschaften, der Bindungstechnik und der Farbe.

Strickerei:

Rundstrickware. Oberbekleidung.

Druckerei:

Ein- und mehrfärbige Drucke. Kolorieren.

III. Jahrgang:

Weberei:

Mehrsystemige Jacquardwaren (Damen- und Herrenoberbekleidung).

Wirkerei:

Bindungsgemusterte Kettenwirkware.

Druckerei:

Mehrfärbige Drucke in verschiedenen Techniken. Rapportgestaltung

und Farbstellungen.

IV. Jahrgang:

Weberei:

Mehrsystemige Jacquardwaren (Darstellung von Bindungsstrukturen).

Heimtextilien. Raumgestaltung.

Wirkerei und Strickerei:

Maschenware in Jacquardtechnik. Heimtextilien.

Druckerei:

Effektmöglichkeiten der Drucktechnik.

V. Jahrgang:

Weberei:

Mehrsystemige Spezialjacquardwaren (Dekor, Gobelin, Teppiche).

Wirkerei:

Kettenwirkware für Spitzen und Gardinen.

Druckerei:

Großrapportige Entwürfe mit komplexen Effekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und der Beitrag zur Integration textilgeschichtlicher und aktueller Komponenten. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Textildesigns für die Pflichtgegenstände der Dessinatur sowie für die Pflichtgegenstände „Angewandtes künstlerisches Gestalten'' und „Atelier und Werkstätte'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.

17.

DESSINATUR FÜR DIE WEBEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Weberei anfertigen können.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundbindungen:

Patronen; Schnitte. Webschema. Gewebedaten (Einstellung;

Garnfeinheiten, Gewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Übertragen von Mustern auf verschiedene Linienpapiereinteilungen;

Darstellungsmittel, Darstellungstechnik. Rapportanschlüsse.

II. Jahrgang:

Schafttechnik:

Bindungsaufbau einsystemiger Gewebe. Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen in einsystemiger Musterungstechnik.

Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.

Analyse:

Einsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,

Handelsbezeichnungen).

III. Jahrgang:

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen in zweisystemiger Musterungstechnik. Bindungskombinationen mit der Schafttechnik. Darstellungsformen, Gewebeschnitte, Leseweisen.

Analyse:

Zweisystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,

Handelsbezeichnungen).

IV. Jahrgang:

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen in drei und mehrsystemiger Musterungstechnik (Schuß- und Kettdouble. Doppelgewebe, figurierte Hohlgewebe).

Analyse:

Drei- und mehrsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,

Handelsbezeichnungen).

V. Jahrgang:

Jacquardtechnik:

Ausführung von Entwürfen für mehrchorige Möbel- und Dekorstoffe,

Gobelins. Samte und Teppiche.

Jacquardkartenschlagen:

EDV-gerechte Umsetzung von Entwürfen und Anfertigung von Patronen.

Analyse:

Mehrchorige Jacquardgewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.

18.

DESSINATUR FÜR DIE

WIRKEREI UND STRICKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Wirkerei und Strickerei anfertigen und die Auswirkungen der Bindung auf die Eigenschaften der Ware kennen.

Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundbindungen der Wirk- und Stricktechnik:

Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausarbeitung von Mustervorstellungen im Warenbild, Strich- und Kästchenpatrone; Teilreihenpatrone.

II. Jahrgang:

Bindungen für Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Gestricke:

Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen für Flach- und Rundstrickerei.

III. Jahrgang:

Bindungen für kleinrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:

Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen für kleinrapportige Kettengewirke.

IV. Jahrgang:

Spezialtechniken:

Versatzschematik; Umhängetechnik; Jacquardmustertechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen in den Spezialtechniken.

V. Jahrgang:

Bindungen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:

Preß; Filet; Fallblech; Jacquardtechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).

Patronieren:

Ausführung von Entwürfen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign''; „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.

19.

DESSINATUR FÜR DIE DRUCKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig, unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte, fertigungsreife und EDVgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Druckerei anfertigen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Folien für einfärbige Drucke:

Punkte, Linien, Flächen.

Folien für mehrfärbige Drucke:

Punkte, Linien, Flächen.

IV. Jahrgang:

Vervielfältigungen:

Manuelle und fotografische Verfahren.

Effekte:

Rasterungen, Aquarellieren.

V. Jahrgang:

Vervielfältigungen:

EDV-unterstützte Verfahren.

Effekte:

Kombination mit fotografischen Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie'', „Textildesign'', „Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Atelier und Werkstätte''.

Im V. Jahrgang beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Übungen 2 Wochenstunden.

20.

MODEGESTALTUNG UND

SCHNITTKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die modischen Einsatzbereiche von Stoffen kennen. Er soll Modeentwürfe konzipieren und in verschiedenen Techniken ausführen können.

Der Schüler soll Modell und Schnitt aufeinander abstimmen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Modegestaltung:

Modische Darstellung von Halb- und Ganzfigurinen.

Schnittkonstruktion:

Grundschnittgestaltung.

IV. Jahrgang:

Modegestaltung:

Modegrafische, figurale Darstellungen. Modeentwürfe für

selbstentworfene Textildesigns.

Schnittkonstruktion:

Modische Abwandlungen von Grundschnitten.

V. Jahrgang:

Modegestaltung:

Kollektionsaufbau.

Schnittkonstruktion:

Schnittentwicklungen für Eigenentwürfe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die schnittechnische Umsetzbarkeit von Modeentwürfen. Im Themenbereich „Figurale Darstellungen'' ist es nützlich, an Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Angewandtes künstlerisches Gestalten'' anzuknüpfen.

21.

ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können.

Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Weberei:

Vorbereitungsarbeiten. Einziehen. Weben auf Handwebstühlen.

Wirkerei und Strickerei:

Stricken auf Handflachstrickmaschinen.

II. Jahrgang:

Weberei:

Weben auf Schaft- und Jacquardwebstühlen. Mustervariationen. Spezialtechniken. Zusammenhänge zwischen Bindungen und Qualität. Herstellung von Mustern gemäß aktueller modischer Tendenzen.

Wirkerei und Strickerei:

Spezial- und Jacquardstrickmaschinen (Mustern, Herstellen einfacher Produkte). Kettenwirkerei.

III. Jahrgang:

Tapisserie:

Grundtechniken. Gestalten vorgegebener Formen und Effekte.

Druckerei:

Grundtechniken. Filmdruckschablonenherstellung. Drucken einfärbiger Designs.

IV. Jahrgang:

Konfektion:

Arbeiten auf Doppelsteppstich- und Spezialnähmaschinen. Arbeitsgänge rationeller Fertigungstechniken für Strick- und Webwaren (Ober- und Unterbekleidung).

Druckerei:

Filmdruckschablonenherstellung. Drucken mehrfärbiger Designs in

verschiedenen Druckarten. Druckpastenherstellung.

V. Jahrgang:

Weberei:

Umsetzen von Entwürfen mit und ohne EDV-Unterstützung. Dessinatur.

Wirkerei und Strickerei:

Aktuelle modische Muster mit und ohne EDV-Unterstützung.

Tapisserie:

Textile Reliefs und Plastiken. Teppichknüpfen.

Druckerei:

Spezielle Drucktechniken. Effektmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit für die Musterung und Herstellung von Textilien sowie aller einschlägigen Möglichkeiten. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung eigener Ideen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textildesign'', Modegestaltung und Schnittkonstruktion'' und „Dessinatur''.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

22.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Einschließlich angewandter EDV.

*4) Mit Übungen.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache''

unterrichtete Sprache.

*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 5 2

Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 1 idF BGBl. Nr. 665/1995)

31.
  1. 1995 (I. Jahrgang)
31.
  1. 1996 (II. Jahrgang)
31.
  1. 1997 (III. Jahrgang)
31.
  1. 1998 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 1999 (V. Jahrgang)

Anlage 1.5.2

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK

Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Rechtskunde und

Politische Bildung ... - - - - 2 2 III

7 Betriebs- und

Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II

8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

10 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I

11 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)

12 Physik und angewandte

Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)

13 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik *2) .... 2 2 3 - - 7 II

14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)

15 Elektrotechnik und

Elektronik ........... - - - 2 4 6 I

16 Textiltheorie *3) *4) 5 4 3 6 6 24 I

17 Textiltechnologie *3) 3 3 5 10 10 31 I

18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I

19 Textiltechnische

Untersuchungen *5).... - - - 4 4 8 I

20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III

21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200

22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) (.....) - - 3 3 3 (I)

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV V. gruppe

```

```

Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................. *7) (I)

Lebende Fremdsprache .... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

8.

LEIBESÜBUNGEN

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND

TECHNISCHES ZEICHNEN

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

13.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND

UMWELTTECHNIK

14.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

15.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

16.

TEXTILTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.5.1.

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

III. Jahrgang:

Maschentechnik:

Gemusterte Grundbindungsarten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links, Henkelbildung, Unterlegung, Aufbau- und Patroniersysteme, Maschenbildungsvorgänge in Einfadentechnik.

Herstelldatenermittlung:

Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken.

IV. Jahrgang:

Maschentechnik:

Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke, Fang- und Perlfangtechnik, Versatztechnik und -schematik, Umhängetechnik, Mustertechnik auf Hochfuß- und Mehrschloß-Flachstrickmaschinen. Jacquardmustertechnik. EDV-unterstütztes Dessinieren.

Glatte und gemusterte Rechts/Links-Kettengewirke mit zwei oder mehr

Legeschienen:

Aufbau, Bindungstechnik- und Patronierungssysteme.

Herstelldatenermittlung:

Analysen von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken sowie Rechts/Links-Kettengewirken, Kalkulationen.

V. Jahrgang:

Maschentechnik:

Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke. Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirke, Mustertechniken (Preß-, Futter-, Filet- und Fallblech-Bindungstechniken), Aufbau- und Patronierungssysteme.

Herstelldatenermittlung:

Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirken sowie Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kulierwaren.

Kalkulation:

Leistungs- und Kapazitätsberechnungen, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

17.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren der Wirkerei und Strickerei sowie die gebräuchlichsten Verfahren anderer Bereiche der textilen Produktion kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabenstellung das nach Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geeignetste Produktionsverfahren und die dazu erforderlichen Maschinen auswählen sowie entsprechende Arbeitsvorschriften ausarbeiten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

III. Jahrgang:

Rundwirkmaschinen:

Bauarten, Baugruppen, Elemente, Maschenbildung,

Mustervorrichtungen.

Flachwirkmaschinen:

Baugruppen, Elemente, Bewegungseinrichtungen, Maschenbildung,

Mustervorrichtungen.

Flachstrickmaschinen:

Handflachstrickmaschinen, Flachstrickautomaten (mechanisch gesteuert).

IV. Jahrgang:

Schäranlagen:

Teilbaum- und Breitschärmaschinen mit Zusatzeinrichtungen.

Kettenwirkmaschinen:

Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen, Baugruppen,

Maschenbildung, Mustervorrichtungen).

Flachstrickmaschinen:

Mehrsystemige Flachstrickautomaten (elektronisch gesteuert),

Mustervorbereitungsanlagen.

Rundstrickmaschinen:

Einfonturige Rundstrickmaschinen, Ripp- und Interlockmaschinen,

Doppelzylindermaschinen.

V. Jahrgang:

Flachstrickmaschinen:

Spezielle Musterungstechniken auf elektronisch gesteuerten Flachstrickautomaten; Ausarbeiten von Strickprogrammen auf Mustervorbereitungsanlagen.

Rundstrickmaschinen:

Spezielle Mustereinrichtungen (Maschinenübertragung, Farbwechsel, Plüsch, Pelz).

Spezialwirkmaschinen:

Sonderbauformen, Rundwirkmaschinen, Cottonmaschinen, Kettenwirkmaschinen (Steuerung, Einstell- und Mustermöglichkeiten).

Häkelgalonmaschinen:

Baugruppen, Elemente, Maschenbildung, Mustereinrichtungen. Nähwirktechnik, maschinelle Stickerei, Flechttechnik und Bobinettechnik:

Ausgangsstoffe, Technologien, Maschinenarten, Produkte.

Vliestechnik:

Verfahren, Verfestigung, Ausrüstung, Produkte und Anwendungen.

Spinnerei:

Verfahren und Maschinen, Erzeugnisse (Arten, Eigenschaften, Einsatz in Wirkerei und Strickerei).

Weberei:

Verfahren und Maschinen, Eigenschaften und Einsatz von Webwaren.

Tuftingtechnik:

Ausgangsstoffe (Trägermaterial, Polgarne), Tuftingmaschinen,

Mustereinrichtungen.

Konfektionstechnik:

Schnittplanung, Texographie, Bildschirmplanung. Lege- und Zuschneidetechnik, Legemöglichkeiten, Legetische, Legewagen, Zuschneidegeräte, automatisches Zuschneiden, Stanzen. Fixierpressen, Tisch- und Durchlauffixierpressen, Einlagestoffe (Arten, Anwendung). Nähmaschinen, Spezialnähmaschinen und Automaten für die Verarbeitung von Web- und Maschenwaren, Sticharten. Bügelmaschinen, Handbügeltische, Bügelpressen, Verpackung.

Prozeßdatenerfassung und Prozeßsteuerung:

Produktions- und Kapazitätsplanung, Terminplanung, EDV-unterstützte

Datenerfassung, Produktionsüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

18.

QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 1.5.1.

19.

TEXTILTECHNISCHE

UNTERSUCHUNGEN

Siehe Anlage 1.5.1.

20.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.5.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stoffgebiet Planung:

Einzelstücke oder Kleinserien mit Schwerpunkt Strickerei (Musterentwurf; Maschine; Materialauswahl unter Berücksichtigung der Modetendenz und Verkaufsfähigkeit; Produktionsablauf).

Stoffgebiet Produktion:

Musterprobe mit den erforderlichen technischen Einstellungen; Vorbereitung spezieller Mustereinrichtungen; Festigkeit. Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich notwendiger Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Bereitstellung der notwendigen Maschinen und der benötigten Materialmenge; Personalbedarf). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion und Ausfertigung (Waren- und Maßkontrollen).

Stoffgebiet Endprodukt:

Warenkontrolle (Fehleridentifizierung, Fehlerursachen) und Verbesserungen an Einzelstücken und Kleinserien.

V. Jahrgang:

Stoffgebiet Planung:

Metragen oder Großserien in der Wirkerei und Strickerei (Musterentwurf; Maschinenart; Materialauswahl); Kollektionserstellung unter Berücksichtigung von Modetrend und Verkaufsfähigkeit, Produktionsablauf.

Stoffgebiet Produktion:

Musterentwicklung unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der einzelnen Maschinengruppen (Einstellung, Festigkeit, Qualität). Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich der notwendigen Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Maschinen; Material; Personal). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion (Waren- und Maßkontrollen. Beseitigung von Fehlerquellen).

Stoffgebiet Endprodukt:

Waren- und Qualitätskontrolle sowie Qualitätsverbesserung an

Meterware und Großserien; Materialmanipulation.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

21.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textiltechnik verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können. Er soll die in der Wirkerei und Strickerei verwendeten Maschinen einstellen und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Kontrolle von Textil- und Hilfsmaterialien in der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Konfektion. Handhabung, Montage und Instandhaltung der verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen; Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren; Gewindeschneiden; Weich- und Hartlöten, Härten).

Spinnerei:

Funktionselemente und Fehlerquellen. Arbeitsvorgänge.

Weberei:

Funktionen des Webvorganges. Vorbereiten von Kette und Schuß für Muster- und Produktionsweberei. Weben einfacher Gewebe auf Schaftwebmaschinen (Schützenwebmaschinen und schützenlose Webmaschinen).

Strickerei:

Anschläge, Einstellen der Warenfestigkeit, Erkennen und Beheben von

Strickfehlern, Stricken der Grundbindungen, Herstellung einfacher

Artikel.

Konfektion:

Handnähen, Nähen mit der Doppelsteppstichnähmaschine, der Kettel- und Spezialnähmaschine; Konfektionieren einfacher Maschenwaren.

II. Jahrgang:

Spinnerei:

Arbeiten an Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei, Spulen auf teil- und vollautomatisierten Maschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Weberei:

Einstellen von Webmaschinen auf Gewebekennwerte. Weben an Schaft- und Jacquardwebmaschinen unter Beachtung von Leistung und Qualität.

Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Strickerei:

Mustern auf Spezialstrickmaschinen, Arbeiten an Flachstrickautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Wirkerei:

Schären, Einrichten, Arbeiten in Grundbindungstechniken an Kettenwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Konfektion:

Nähen mit Spzialnähmaschinen (Anm.: richtig: Spezialnähmaschinen) und Nähautomaten, Zuschneiden von Maschenwaren. Zeichnen einfacher Schnitte. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

III. Jahrgang:

Strickerei:

Bedienen von und Mustern auf Rechts/Links-, Rechts/Rechts-, Links/Links-Rundstrickmaschinen, Interlockmaschinen und Strumpfautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.

Wirkerei:

Mustern an Rundkulierwirkmaschinen, Einrichten von

Flachkulierwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen,

Herstellen einfacher Ersatzteile.

Konfektion:

Ausfertigen. Herstellen von Einzel- und Serienmodellen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Mustersteuerung:

Erstellung der Jacquardkarten, Rechnergesteuerte Maschinen.

Kollektionsgestaltung:

Erstellen von Farbvarianten in der Schaft- und Jacquardweberei.

Materialwirtschaft:

Bestellwesen, Lagerorganisation, Innerbetrieblicher Transport, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrer n der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

22.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

REFA-GRUNDKURS, TEIL A

V. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.3.3.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Ausrüstungstechnologie.

*3) Mit besonderer Berücksichtigung der Wirkerei und Strickerei.

*4) Mit Übungen.

*5) Mit Laboratoriumsübungen.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 5 2

Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 1 idF BGBl. Nr. 665/1995)

31.
  1. 1995 (I. Jahrgang)
31.
  1. 1996 (II. Jahrgang)
31.
  1. 1997 (III. Jahrgang)
31.
  1. 1998 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 1999 (V. Jahrgang)

Anlage 1.5.2

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK

Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Rechtskunde und

Politische Bildung ... - - - - 2 2 III

7 Betriebs- und

Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II

8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

10 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I

11 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)

12 Physik und angewandte

Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)

13 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik *2) .... 2 2 3 - - 7 II

14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)

15 Elektrotechnik und

Elektronik ........... - - - 2 4 6 I

16 Textiltheorie *3) *4) 5 4 3 6 6 24 I

17 Textiltechnologie *3) 3 3 5 10 10 31 I

18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I

19 Textiltechnische

Untersuchungen *5).... - - - 4 4 8 I

20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III

21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) (.....) - - 3 3 3 (I)

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV V. gruppe

```

```

Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................. *7) (I)

Lebende Fremdsprache .... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

7.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

8.

LEIBESÜBUNGEN

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE UND

TECHNISCHES ZEICHNEN

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

13.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND

UMWELTTECHNIK

14.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

15.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

16.

TEXTILTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.5.1.

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

III. Jahrgang:

Maschentechnik:

Gemusterte Grundbindungsarten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links, Henkelbildung, Unterlegung, Aufbau- und Patroniersysteme, Maschenbildungsvorgänge in Einfadentechnik.

Herstelldatenermittlung:

Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken.

IV. Jahrgang:

Maschentechnik:

Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke, Fang- und Perlfangtechnik, Versatztechnik und -schematik, Umhängetechnik, Mustertechnik auf Hochfuß- und Mehrschloß-Flachstrickmaschinen. Jacquardmustertechnik. EDV-unterstütztes Dessinieren.

Glatte und gemusterte Rechts/Links-Kettengewirke mit zwei oder mehr

Legeschienen:

Aufbau, Bindungstechnik- und Patronierungssysteme.

Herstelldatenermittlung:

Analysen von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken sowie Rechts/Links-Kettengewirken, Kalkulationen.

V. Jahrgang:

Maschentechnik:

Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke. Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirke, Mustertechniken (Preß-, Futter-, Filet- und Fallblech-Bindungstechniken), Aufbau- und Patronierungssysteme.

Herstelldatenermittlung:

Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirken sowie Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kulierwaren.

Kalkulation:

Leistungs- und Kapazitätsberechnungen, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

17.

TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren der Wirkerei und Strickerei sowie die gebräuchlichsten Verfahren anderer Bereiche der textilen Produktion kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabenstellung das nach Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geeignetste Produktionsverfahren und die dazu erforderlichen Maschinen auswählen sowie entsprechende Arbeitsvorschriften ausarbeiten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

III. Jahrgang:

Rundwirkmaschinen:

Bauarten, Baugruppen, Elemente, Maschenbildung,

Mustervorrichtungen.

Flachwirkmaschinen:

Baugruppen, Elemente, Bewegungseinrichtungen, Maschenbildung,

Mustervorrichtungen.

Flachstrickmaschinen:

Handflachstrickmaschinen, Flachstrickautomaten (mechanisch gesteuert).

IV. Jahrgang:

Schäranlagen:

Teilbaum- und Breitschärmaschinen mit Zusatzeinrichtungen.

Kettenwirkmaschinen:

Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen, Baugruppen,

Maschenbildung, Mustervorrichtungen).

Flachstrickmaschinen:

Mehrsystemige Flachstrickautomaten (elektronisch gesteuert),

Mustervorbereitungsanlagen.

Rundstrickmaschinen:

Einfonturige Rundstrickmaschinen, Ripp- und Interlockmaschinen,

Doppelzylindermaschinen.

V. Jahrgang:

Flachstrickmaschinen:

Spezielle Musterungstechniken auf elektronisch gesteuerten Flachstrickautomaten; Ausarbeiten von Strickprogrammen auf Mustervorbereitungsanlagen.

Rundstrickmaschinen:

Spezielle Mustereinrichtungen (Maschinenübertragung, Farbwechsel, Plüsch, Pelz).

Spezialwirkmaschinen:

Sonderbauformen, Rundwirkmaschinen, Cottonmaschinen, Kettenwirkmaschinen (Steuerung, Einstell- und Mustermöglichkeiten).

Häkelgalonmaschinen:

Baugruppen, Elemente, Maschenbildung, Mustereinrichtungen. Nähwirktechnik, maschinelle Stickerei, Flechttechnik und Bobinettechnik:

Ausgangsstoffe, Technologien, Maschinenarten, Produkte.

Vliestechnik:

Verfahren, Verfestigung, Ausrüstung, Produkte und Anwendungen.

Spinnerei:

Verfahren und Maschinen, Erzeugnisse (Arten, Eigenschaften, Einsatz in Wirkerei und Strickerei).

Weberei:

Verfahren und Maschinen, Eigenschaften und Einsatz von Webwaren.

Tuftingtechnik:

Ausgangsstoffe (Trägermaterial, Polgarne), Tuftingmaschinen,

Mustereinrichtungen.

Konfektionstechnik:

Schnittplanung, Texographie, Bildschirmplanung. Lege- und Zuschneidetechnik, Legemöglichkeiten, Legetische, Legewagen, Zuschneidegeräte, automatisches Zuschneiden, Stanzen. Fixierpressen, Tisch- und Durchlauffixierpressen, Einlagestoffe (Arten, Anwendung). Nähmaschinen, Spezialnähmaschinen und Automaten für die Verarbeitung von Web- und Maschenwaren, Sticharten. Bügelmaschinen, Handbügeltische, Bügelpressen, Verpackung.

Prozeßdatenerfassung und Prozeßsteuerung:

Produktions- und Kapazitätsplanung, Terminplanung, EDV-unterstützte

Datenerfassung, Produktionsüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

18.

QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 1.5.1.

19.

TEXTILTECHNISCHE

UNTERSUCHUNGEN

Siehe Anlage 1.5.1.

20.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.5.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stoffgebiet Planung:

Einzelstücke oder Kleinserien mit Schwerpunkt Strickerei (Musterentwurf; Maschine; Materialauswahl unter Berücksichtigung der Modetendenz und Verkaufsfähigkeit; Produktionsablauf).

Stoffgebiet Produktion:

Musterprobe mit den erforderlichen technischen Einstellungen; Vorbereitung spezieller Mustereinrichtungen; Festigkeit. Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich notwendiger Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Bereitstellung der notwendigen Maschinen und der benötigten Materialmenge; Personalbedarf). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion und Ausfertigung (Waren- und Maßkontrollen).

Stoffgebiet Endprodukt:

Warenkontrolle (Fehleridentifizierung, Fehlerursachen) und Verbesserungen an Einzelstücken und Kleinserien.

V. Jahrgang:

Stoffgebiet Planung:

Metragen oder Großserien in der Wirkerei und Strickerei (Musterentwurf; Maschinenart; Materialauswahl); Kollektionserstellung unter Berücksichtigung von Modetrend und Verkaufsfähigkeit, Produktionsablauf.

Stoffgebiet Produktion:

Musterentwicklung unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der einzelnen Maschinengruppen (Einstellung, Festigkeit, Qualität). Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich der notwendigen Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Maschinen; Material; Personal). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion (Waren- und Maßkontrollen. Beseitigung von Fehlerquellen).

Stoffgebiet Endprodukt:

Waren- und Qualitätskontrolle sowie Qualitätsverbesserung an

Meterware und Großserien; Materialmanipulation.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

21.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textiltechnik verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können. Er soll die in der Wirkerei und Strickerei verwendeten Maschinen einstellen und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Kontrolle von Textil- und Hilfsmaterialien in der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Konfektion. Handhabung, Montage und Instandhaltung der verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen; Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren; Gewindeschneiden; Weich- und Hartlöten, Härten).

Spinnerei:

Funktionselemente und Fehlerquellen. Arbeitsvorgänge.

Weberei:

Funktionen des Webvorganges. Vorbereiten von Kette und Schuß für Muster- und Produktionsweberei. Weben einfacher Gewebe auf Schaftwebmaschinen (Schützenwebmaschinen und schützenlose Webmaschinen).

Strickerei:

Anschläge, Einstellen der Warenfestigkeit, Erkennen und Beheben von

Strickfehlern, Stricken der Grundbindungen, Herstellung einfacher

Artikel.

Konfektion:

Handnähen, Nähen mit der Doppelsteppstichnähmaschine, der Kettel- und Spezialnähmaschine; Konfektionieren einfacher Maschenwaren.

II. Jahrgang:

Spinnerei:

Arbeiten an Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei, Spulen auf teil- und vollautomatisierten Maschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Weberei:

Einstellen von Webmaschinen auf Gewebekennwerte. Weben an Schaft- und Jacquardwebmaschinen unter Beachtung von Leistung und Qualität.

Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Strickerei:

Mustern auf Spezialstrickmaschinen, Arbeiten an Flachstrickautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Wirkerei:

Schären, Einrichten, Arbeiten in Grundbindungstechniken an Kettenwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Konfektion:

Nähen mit Spzialnähmaschinen (Anm.: richtig: Spezialnähmaschinen) und Nähautomaten, Zuschneiden von Maschenwaren. Zeichnen einfacher Schnitte. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

III. Jahrgang:

Strickerei:

Bedienen von und Mustern auf Rechts/Links-, Rechts/Rechts-, Links/Links-Rundstrickmaschinen, Interlockmaschinen und Strumpfautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.

Wirkerei:

Mustern an Rundkulierwirkmaschinen, Einrichten von

Flachkulierwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen,

Herstellen einfacher Ersatzteile.

Konfektion:

Ausfertigen. Herstellen von Einzel- und Serienmodellen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Mustersteuerung:

Erstellung der Jacquardkarten, Rechnergesteuerte Maschinen.

Kollektionsgestaltung:

Erstellen von Farbvarianten in der Schaft- und Jacquardweberei.

Materialwirtschaft:

Bestellwesen, Lagerorganisation, Innerbetrieblicher Transport, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrer n der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

22.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

REFA-GRUNDKURS, TEIL A

V. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.3.3.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.


*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Ausrüstungstechnologie.

*3) Mit besonderer Berücksichtigung der Wirkerei und Strickerei.

*4) Mit Übungen.

*5) Mit Laboratoriumsübungen.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

Anlage 1 5 1

Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 6 Z 1 idF BGBl. Nr. 665/1995)

31.
  1. 1995 (I. Jahrgang)
31.
  1. 1996 (II. Jahrgang)
31.
  1. 1997 (III. Jahrgang)
31.
  1. 1998 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 1999 (V. Jahrgang)

Anlage 1.5.1

```

```

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK

Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Rechtskunde und

Politische Bildung ... - - - - 2 2 III

7 Betriebs- und

Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II

8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

10 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I

11 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)

12 Physik und angewandte

Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)

13 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik *2) .... 2 2 3 - - 7 II

14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)

15 Elektrotechnik und

Elektronik ........... - - - 2 4 6 I

16 Textiltheorie *3) *4) 5 4 3 6 6 24 I

17 Textiltechnologie *3) 3 3 5 10 10 31 I

18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I

19 Textiltechnische

Untersuchungen *5) ... - - - 4 4 8 I

20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III

21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

```

```

Wochenstunden *) Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) (.....) - - 3 3 3 (I)

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

```

```

Unverbindliche Übungen

```

```

Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................. *7) (I)

Lebende Fremdsprache .... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

4.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

6.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz, Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht, Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können. Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen zur Außenwelt erkennen, die Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen auswerten, das Zusammenwirken von Planung und Durchführung aller Maßnahmen zum Aufbau der unternehmerischen Tätigkeit auf dem Markt verstehen, sowie fachspezifische Aufgaben aus der Kostenrechnung, Planung und Betriebsanalyse erkennen können. Er soll Probleme gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmittel lösen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Betriebswirtschaftliche Grundlagen:

Wesen und Grundlagen der Wirtschaft, Betrieb - Unternehmung, Kaufvertrag, Schriftverkehr. Finanzierung und Investition.

Rechnungswesen:

Doppelte Buchhaltung, einfacher Abschluß.

Anlagenbewertung, Abgrenzungen.

III. Jahrgang:

Kosten- und Leistungsrechnung:

Kostenerfassung, Kostenerstellung, Kostenplanung, branchenspezifische Kostenstellenrechnung, Kostenträger- und Periodenerfolgsrechnung.

Entscheidungsmodelle:

Break-Even-Analyse, Eigenfertigung - Fremdfertigung, Wahl der Maschinen, Produktbeurteilung.

IV. Jahrgang:

Wirtschaftlichkeit:

Ökonomisches Prinzip (Planen, Gestalten, Steuern, Soll-Ist-Vergleich), Arbeitsstudium (Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsgestaltung, Arbeitsbewertung, Arbeitsunterweisung), Datenermittlung (Datenart, Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien, Leistungsgrad, Auftragszeit, Rüstzeit, Grundzeit, Verteilzeit, Erholungszeit, Belegungszeit, Prozeßzeit, Planzeit).

Humanisierung:

Ergonomie (menschliche Leistung, Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung, Anthropometrie, Umgebungseinflüsse), Motivation und menschliche Zusammenarbeit (Bedürfnisse und Verhaltensweisen, Gruppen im Betrieb, Mitarbeiterführung).

V. Jahrgang:

Grundlagen des Marketing:

Marketingkonzeption, Marktforschung, Marketingplanung, Produkt -

Preis - Distributionspolitik.

Marketingorganisation:

Kontrolle der Marketingaktivitäten, Bedeutung der Public-Relations

für das Marketing.

Volkswirtschaft:

Wirtschaftordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Textilwirtschaft, weshalb besonders auf den Veränderungen im Wirtschaftsleben angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

In jedem Jahrgang 2 Schularbeiten.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

10.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für sein Fachgebiet wesentlichen Aufgaben der Darstellenden Geometrie und fachbezogene Aufgaben des technischen Zeichnens lösen können. Er soll Handskizzen von Werkstücken nach Modellen und nach eigener Vorstellung anfertigen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Darstellende Geometrie:

Normalrisse und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper,

Schnittdarstellungen.

Technisches Zeichnen:

Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Toleranzen.

II. Jahrgang:

Darstellende Geometrie:

Wahre Gestalt ebener Figuren; Netze.

Technisches Zeichnen:

Maschinenelemente in Rissen und Schnitten, Bauteilgruppen, Stücklisten. Modellaufnahmen (Handskizzen), werkstattgerechte Zeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Mechanische Technologie'', „Textiltechnologie'' und „Werkstätte'', empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.

12.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

III. Jahrgang:

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie,

Wärmetransport.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; reale Gase; Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet Textiltechnik.

Im Themenbereich „Schwingungen und Wellen'' kommt den Erscheinungen der Optik und Farbenlehre besonderes Gewicht zu.

Die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Mechanische Technologie'' ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung physikalischer Kenntnisse zu sichern.

13.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.