Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 1. Juni 1988 über das Antragsformular auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 9 des Unterrichtspraktikumsgesetzes, BGBl. Nr. 145/1988, wird für die Anträge auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum das in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellte Formblatt festgelegt. Das Formblatt kann durch Erläuterungen ergänzt werden.
Anlage
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
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