Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-09-01
Letzte Aktualisierung 1992-09-01
Status Aufgehoben · 1998-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 335/1987, insbesondere dessen §§ 6, 60 Abs. 2, 61, 74 Abs. 2 und 75, wird verordnet:

Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III.

Artikel I

§ 1. Für die Handelsakademien und Handelsschulen sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

1.

Handelsakademie - Anlage A/1

2.

Handelsakademie für Berufstätige - Anlage A/2

3.

Handelsakademie für Körperbehinderte - Anlage A/3

4.

Handelsschule - Anlage B/1

5.

Handelsschule für Berufstätige - Anlage B/2

6.

Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage B/3

7.

Einjähriger Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage C 8. Vorbereitungslehrgang für den einsemestrigen

9.

Einjähriger Betriebswirtschaftlicher Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/2

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)

§ 1. Für die Handelsakademien und Handelsschulen sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

1.

Handelsakademie - Anlage A/1 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1994 semesterweise außer Kraft)

2.

Handelsakademie für Berufstätige - Anlage A/2 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1994 semesterweise außer Kraft)

3.

Handelsakademie für Körperbehinderte - Anlage A/3 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1994 semesterweise außer Kraft)

4.

Aufbaulehrgang - Anlage A/4 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)

5.

Aufbaulehrgang für Berufstätige - Anlage A/5 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)

6.

Kolleg - Anlage A/6 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)

7.

Kolleg für Berufstätige - Anlage A/7 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)

8.

Handelsschule - Anlage B/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)

9.

Handelsschule für Berufstätige - Anlage B/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)

10.

Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage B/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)

11.

Einjähriger Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage C/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)

12.

Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige - Anlage C/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

13.

Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den Aufbaulehrgang - Anlage C/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

14.

Einsemestriger Vorbereitungslehrgang für den Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

15.

Einjähriger Betriebswirtschaftlicher Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

16.

Einjähriger Lehrgang für Textverarbeitung - Anlage D/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

17.

Einjähriger höherer Speziallehrgang für Datenverarbeitung (Software - Engineering) - Anlage E/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

18.

Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Datenverarbeitung (Projekt - Engineering) - Anlage E/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

19.

Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Controlling - Anlage E/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

20.

Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Wirtschaftssprache - Anlage E/4 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

21.

Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Marketing - Anlage E/5 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

22.

Einjähriger mittlerer Speziallehrgang für Verkehrswirtschaft - Anlage E/6 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

23.

Halbjähriger mittlerer Speziallehrgang für Textverarbeitung - Anlage E/7 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)

Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III.

§ 2. Die Landesschulräte werden ermächtigt, nach den örtlichen Erfordernissen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen für die einzelnen Handelsakademien und ihre Sonderformen festzusetzen, welcher Fachbereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre jeweils als Pflichtgegenstand zu führen ist. Vor Erlassung der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen sind die Leitungen der betreffenden Schulen zu hören.

Gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 3 und 4, idF BGBl. Nr. 582/1992)

§ 2. (1) Die Landesschulräte werden ermächtigt, nach den örtlichen Erfordernissen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen für die einzelnen Handelsakademien und ihre Sonderformen festzusetzen, welcher Fachbereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre jeweils als Pflichtgegenstand zu führen ist. Vor Erlassung der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen sind die Schulgemeinschaftsausschüsse der betreffenden Schulen zu hören.

(2) Die Landesschulräte werden ermächtigt, durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den regionalen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Erfordernissen für die einzelnen Handelsschulen festzusetzen, welche Schwerpunktgegenstände jeweils als Pflichtgegenstände zu führen sind. Vor Erlassung der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen sind die Schulgemeinschaftsausschüsse der betreffenden Schulen zu hören.

Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III.

Artikel II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 389/1986, werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafel der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Artikel III

(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des Lehrplanes

1.

der Handelsakademie (Anlage A/1) und des Lehrplanes der Handelsakademie für Körperbehinderte (Anlage A/3) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1988, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 1992,

2.

der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A/2) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1992,

3.

der Handelsschule (Anlage B/1) und des Lehrplanes der Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage B/3) hinsichtlich der

1.

Klasse mit 1. September 1988, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 1990,

4.

der Handelsschule für Berufstätige (Anlage B/2) hinsichtlich der

1.

Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 2. Klasse

5.

des einjährigen Vorbereitungslehrganges für die Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage C) mit 1. September 1988 und

6.

des einsemestrigen Vorbereitungslehrganges für den Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte (Anlage D/1) und den Lehrplan des einjährigen Betriebswirtschaftlichen Lehrganges für Körperbehinderte (Anlage D/2) mit 1. September 1988

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 60/1981 und 36/1984, hinsichtlich der in Abs. 1 genannten Lehrpläne und Stufen außer Kraft.

Artikel III

(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des Lehrplanes

1.

der Handelsakademie (Anlage A/1) und des Lehrplanes der Handelsakademie für Körperbehinderte (Anlage A/3) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1988, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 1992,

2.

der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A/2) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1992,

3.

der Handelsschule (Anlage B/1) und des Lehrplanes der Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage B/3) hinsichtlich der

1.

Klasse mit 1. September 1988, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 1990,

4.

der Handelsschule für Berufstätige (Anlage B/2) hinsichtlich der

1.

Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 2. Klasse

5.

des einjährigen Vorbereitungslehrganges für die Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage C) mit 1. September 1988 und

6.

des einsemestrigen Vorbereitungslehrganges für den Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte (Anlage D/1) und den Lehrplan des einjährigen Betriebswirtschaftlichen Lehrganges für Körperbehinderte (Anlage D/2) mit 1. September 1988

(2) Die Änderungen des § 1 dieser Verordnung sowie der Anlagen A/1, A/4 bis A/7, C, C/2, C/3, D/3 und E/1 bis E/7 dieser Verordnung auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 529/1991 treten wie folgt in Kraft:

1.

für den I. Jahrgang und das 1. Semester mit 1. September 1991,

2.

für das 2. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1991/92,

3.

für den II. Jahrgang und das 3. Semester mit 1. September 1992,

4.

für das 4. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1992/93,

5.

für den III. Jahrgang und das 5. Semester mit 1. September 1993,

6.

für das 6. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1993/94.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung auch in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 529/1991 tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden, BGBl. Nr. 334/1978, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 60/1981 und 36/1984 außer Kraft.

(4) Für die Zeit vom 1. Februar 1992 bis 31. August 1994 wird die Anlage B/1 (Lehrplan der Handelsschule) zur Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule wie folgt geändert:

(Anm.: Es folgen die Änderungen der Anlage B/1)

Artikel III

(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des Lehrplanes

1.

der Handelsakademie (Anlage A/1) und des Lehrplanes der Handelsakademie für Körperbehinderte (Anlage A/3) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1988, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 1992,

2.

der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A/2) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1992,

3.

der Handelsschule (Anlage B/1) und des Lehrplanes der Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage B/3) hinsichtlich der

1.

Klasse mit 1. September 1988, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 1990,

4.

der Handelsschule für Berufstätige (Anlage B/2) hinsichtlich der

1.

Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 2. Klasse

5.

des einjährigen Vorbereitungslehrganges für die Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage C) mit 1. September 1988 und

6.

des einsemestrigen Vorbereitungslehrganges für den Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte (Anlage D/1) und den Lehrplan des einjährigen Betriebswirtschaftlichen Lehrganges für Körperbehinderte (Anlage D/2) mit 1. September 1988

(2) Die Änderung der Anlagen A/1, A/2, A/3, B/1, B/2 und B/3 dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 399/1990 treten mit 1. September 1990 in Kraft.

(3) Die Änderungen des § 1 und der Anlagen A/1 und C dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 529/1991 sowie die Anlagen A/4 bis A/7, C/2, C/3, D/3 und E/1 bis E/7 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 529/1991 treten wie folgt in Kraft:

1.

für den I. Jahrgang und das 1. Semester mit 1. September 1991,

2.

für das 2. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1991/92,

3.

für den II. Jahrgang und das 3. Semester mit 1. September 1992,

4.

für das 4. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1992/93,

5.

für den III. Jahrgang und das 5. Semester mit 1. September 1993 und 6. für das 6. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1993/94.

(4) § 2 und Anlage B/1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 582/1992 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft:

1.

hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992,

2.

hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 1993 und

3.

hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 1994.

(5) Für die Zeit vom 1. Februar 1992 bis 31. August 1994 wird die Anlage B/1 (Lehrplan der Handelsschule) zur Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule wie folgt geändert:

(Anm.: Es folgen die Änderungen der Anlage B/1)

(6) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung auch in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 529/1991 tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden, BGBl. Nr. 334/1978, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 60/1981 und 36/1984 außer Kraft.

Artikel IV

Bekanntmachung

Die in den Anlagen jeweils unter Abschnitt III wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.

Anlage A 1

Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III, Abs.1, Z 1.

Anlage A/1

```

```

LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lvpfl.-

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 4 3 3 2 2 14 (I)

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Fachsprache ................ 3 3 2 3 3 14 I

```

4.

Zweite lebende Fremdsprache

```

einschließlich

Fachsprache *1)............. 3 3 2 3 3 14 I

```

5.

Geschichte und Sozialkunde

```

(Wirtschaftsgeschichte) .... - - 2 2 2 6 (III)

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde

(Wirtschaftsgeographie) .... 3 2 2 - - 7 (III)

```

7.

Biologie und Warenkunde .... 3 - - 2 2 7 III

```

```

8.

Chemie ..................... - 2 2 - - 4 (III)

```

```

9.

Physik ..................... - 2 2 - - 4 (III)

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. - 3 3 3 3 12 I

```

11.

Betriebswirtschaftslehre ... 3 3 3 3 3 15 I

```

```

12.

Spezielle

```

Betriebswirtschaftslehre *2) - - - 3 - 3 I

```

13.

Rechnungswesen ............. 4 2 3 3 3 15 I

```

```

14.

Wirtschaftliches Rechnen ... 2 - - - - 2 II

```

```

15.

Datenverarbeitung und

```

angewandte Datenverarbeitung

```

a)

Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I

```

```

b)

Organisation und

```

Datenverarbeitung ....... - - - - 2 2 I

```

c)

Computerunterstütztes

```

Rechnungswesen .......... - - - 2 - 2 I

```

d)

Computerunterstützte

```

Textverarbeitung ........ - - - - 2 2 IVb

```

16.

Staatsbürgerkunde und

```

Rechtslehre ................ - - - 2 2 4 (III)

```

17.

Volkswirtschaftslehre und

```

Soziologie ................. - - - - 3 3 III

```

18.

Textverarbeitung ........... 2 2 2 2 - 8 IV b

```

```

19.

Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IV a)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 31 31 32 34 34 162

```

```

Wochenstunden Lvpfl.-

Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Dritte lebende Fremdsprache

```

einschließlich Fachsprache . - 3 3 3 3 12 I

```

2.

Latein ..................... - 3/4 3/4 3/4 3/- 12 (I)

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht ...... - - - 2 2 4 (III)

```

4.

Seminar

```

Wirtschaftsgeographie ...... - - - 2 2 4 III

```

5.

Chemische Übungen .......... - 2 2 - - 4 III

```

```

6.

Warenkundliche Übungen ..... - - - 2 2 4 III

```

```

7.

Betriebswirtschaftliches

```

Seminar .................... - - 2 2 2 6 I

```

8.

Seminar Datenverarbeitung .. - - - 2 2 4 I

```

```

9.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung ........... - - - 2 2 4 III

```

10.

Kochen und Servieren .......2/(4)2/(4)2/(4)2/(4)- 8 V

```

```

11.

Aktuelle Fachgebiete ....... bis2bis2bis2bis2bis2bis10 I bis

```

VI

```

12.

Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IV a)

```

```

```

```

```

Wochenstunden Lvpfl.-

Förderunterricht *3) Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Deutsch .................... 2 2 2 - - 6 (I)

```

```

2.

Englisch einschließlich

```

Fachsprache ................ 2 2 2 - - 6 I

```

3.

Zweite lebende Fremdsprache

```

einschließlich Fachsprache . 2 2 2 - - 6 I

```

4.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ................. - 2 2 2 - 6 I

```

5.

Betriebswirtschaftslehre ... 2 2 2 - - 6 I

```

```

6.

Rechnungswesen ............. 2 2 2 - - 6 I

```

```

7.

Textverarbeitung ........... 2 2 2 - - 6 IV b

```

```

```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsakademie dient im Sinne der §§ 65 und 74 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Bildungsinhalte.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Absolventen sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann, der einerseits zur schöpferischen Alleinarbeit, anderseits zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist, der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung einsieht und zu deren Erwerb sowohl durch seine fachlichen Vorkenntnisse als auch durch das Wissen um die geeigneten Fortbildungsquellen (insbesondere Fachliteratur) befähigt ist.

Ziel ist auch die Erziehung zur Wertschätzung der Freiheit und der Demokratie, des Friedens im Staate und zwischen den Staaten und Völkern.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsakademie im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.

Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.

Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsakademie auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Gegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.

Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.

Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, besonders zu pflegen.

Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Dabei ist ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.

Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.

Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung komplexer Probleme geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung, zur Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur, Besorgung von Informationen aus der Wirtschaft und aus der öffentlichen Verwaltung ua.) verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.

Die Behandlung von Fachproblemen, wie sie zum Beispiel die Spezielle Betriebswirtschaftslehre fordert, ist stets unter dem Aspekt der Gesamtausbildung zu sehen. Das Eindringen in besondere Probleme eines Fachgebietes unter Einsatz von adäquaten Arbeitsmethoden hat insbesondere auch die Fähigkeit zum Erkennen und Lösen von fachspezifischen Problemen anderer betriebswirtschaftlicher Teilgebiete zu fördern.

Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsakademie einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.

Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.

Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung.

Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.

Eine Berufspraxis in den Ferien als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist wünschenswert.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

1.

a) Katholischer Religionsunterricht

1.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Der Religionsunterricht an den berufsbildenden höheren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.

Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.

Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichts an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.

Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch

unentbehrlich.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Naturwissenschaft und Glaube:

Gott, der Schöpfer des Kosmos. Schöpfungsbericht, Evolution. Gott, der Schöpfer des Menschen: „Machet euch die Erde untertan.'', Schöpfung, Erhaltung, Vollendung. Mann und Frau. Gottes Gericht, Sündenfall. Turmbau zu Babel; Mensch und Technik.

Themen aus der Geschichte der alten Kirche:

Apostelgeschichte und Paulus. Petrus und Rom. Die Kirche in

heidnischer Umwelt (Offenbarung Johannes). Von der Gemeinde zur Kirche.

Der Christ im täglichen Leben:

Die Zehn Gebote und die Menschenrechte. Die soziale Frage. Innere

Mission und Diakonie. Toleranz: Nationalismus und Konfessionalismus. Zehn Jahre des Lebens sind Sonntag; gleitende Arbeitswoche. Dienst und Selbstsucht in der Arbeit. Freizeitgestaltung; Gebet und Hausandacht. Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause.

Lieder und Sprüche im Zusammenhang mit dem Kirchenjahr.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bericht von Jesus:

Der Weg Jesu nach den Evangelien. Neutestamentliche Zeitgeschichte. Lesen eines Evangeliums in Auswahl.

Themen aus der Geschichte der mittelalterlichen Kirche:

„Christliches Abendland''. Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche Erneuerungsversuche (Institution und Evangelium). Papsttum (Macht und Gnade).

Der evangelische Gottesdienst:

Sinn und Aufbau. Die Heilige Schrift als Wort Gottes, Schrift und Überlieferung. Die Predigt als lebendiges Wort. Bekenntnis, Gebet und Sakrament. Kirchenmusik. Kirchenbau. Bildende Kunst. Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte. Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen).

Unser Kirchengesangbuch.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Der Christus des Glaubens:

Kreuz und Auferstehung. Gotteskindschaft im Heiligen Geist. Die Bergpredigt. Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi. Christenheit (Einheit und Vielfalt). Sakramente. Die letzten Dinge.

Die Reformation:

Luther, Zwingli, Calvin. Reformation in Österreich. Warum ich

evangelischer Christ bin.

Der Leib:

Der Leib als Tempel des Heiligen Geistes (1. Korinther 6, Psalm 8). Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hoheslied Salomonis, 1. Korinther 13). Sexus - Eros - Agape. Verantwortung für Leib und Seele. Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unterhaltung. Euthanasie. Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe. Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung. Krankheit, Tod, Auferstehung.

Umgang mit der Bibel.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Die Welt der Religionen:

Offenbarung und Religion. Primitive Religionen und moderner Aberglaube. Polytheismus - Monotheismus. Israel, Buddhismus, Hinduismus, Islam. Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungsreligionen. Christus, die Antwort auf die Erlösungssehnsucht der Welt (Weltmission).

Der nachtridentinische Katholizismus:

Katholische Reform und Gegenreformation. Probleme der Los-von-Rom-Bewegung. Vaticanum I und II. Unsere römisch-katholische

Umwelt.

Der Christ in der modernen Welt:

Evangelium und Weltanschauung. Die christliche Verantwortung für die Völker. Das Mühen um den Frieden. Die Sorge für Verachtete, Verfolgte und Notleidende.

Die Bedeutung der kirchlichen Handlungen im menschlichen Leben.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Die Kirche und die Kirchen:

Heilungs- und Erweckungsbewegungen. Sekten - Volkskirche - Freikirche. Bekenntniskirche. Ökumenische Bewegung. Evangelische Gemeinde und Kirche in Österreich.

Der Christ im Staat - Kirche und Staat:

Christ und Politik (Römer Kap. 13, Offenbarung Kap. 13). Kirchenstaat, Staatskirche, Trennung von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Protestantengesetz 1961).

Christliche Verantwortung in Familie und Gesellschaft:

Die industrielle und technische Massengesellschaft. Arbeit, Arbeitswelt, Beruf, Berufswahl. Ehe und Ehelosigkeit. Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft.

Christliche Verantwortung in der Gemeinde:

Christlicher Glaube oder Religiosität. Christliche Liebe oder Humanität. Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube. Vielfältiger Dienst in der Gemeinde. Katechismus und Bekenntnisschriften (in Auswahl).

1.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

1.

d) Islamischer Religionsunterricht

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation, Kooperation und Toleranz. Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit.

Kenntnis und Anwendung individuell zweckmäßiger Lernmethoden. Gewandter und richtiger Gebrauch der deutschen Sprache unter Beachtung wirtschaftlicher Bereiche. Fähigkeit zu logischen, vollständigen und unmißverständlichen Äußerungen.

Sichere Beherrschung der Grammatik, Rechtschreibung und Aussprache.

Vertrautheit mit der Entwicklung der deutschen Sprache. Verständnis der literarisch-kulturellen Entwicklung. Kenntnis bedeutender deutschsprachiger Werke mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur.

Kenntnis der Verbindungen zum Schrifttum anderer Völker. Exemplarische Einblicke in wesentliche Werke der Weltliteratur. Selbständige Auseinandersetzung mit der Lektüre. Wertschätzung der Kultur, insbesondere des Buches. Ethische und ästhetische Erlebnisbereitschaft und Urteilsfähigkeit.

Vertieftes Kultur- und Geschichtsbewußtsein durch Verständnis für die Ausdrucksformen der Kunst.

Vertrautheit mit den Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Massenmedien; Fähigkeit und Bereitschaft zu kritischem Urteil und selektivem Gebrauch.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; mundartfreie Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem; Redeübung und Kurzreferat; Telefonat; freies Sprechen; Rollenspiel.

Rechtschreibung:

Sichere orthographische Beherrschung des Wortschatzes unter Beachtung der Wirtschaftssprache; intensive und praxisorientierte Übungen zur Verbesserung der Sprach- und Schreibrichtigkeit;

Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter; Satzzeichen;

Silbentrennung; Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken, Korrektursymbole.

Sprachkunde:

Erkennen und Beherrschen der elementaren Satz- und Wortgrammatik.

Schriftlicher Ausdruck:

Aufsatz (Lebensbereich des Schülers, Phantasie); Nacherzählung; Inhaltsangabe; Schilderung; Beschreibung; Bericht; Stilübung.

Lesen und Textverstehen:

Texte, Textsorten und Textteile, besonders aus Werken österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.

Massenmedien:

Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk, Presse; Programm- und Textauswahl.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; Redeübung und Kurzreferat; freie Diskussion.

Sprachkunde und Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik, Analyse von Satzkonstruktionen, Entwicklung der deutschen Sprache (Überblick); Wortbildung und Wortbedeutung; Hochsprache (Standardsprache) und Mundart; Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.

Schriftlicher Ausdruck:

Protokoll; Charakteristik; kreativer Aufsatz; Erörterung;

Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübungen.

Literatur:

Dichtungsgattungen; Verslehre; Entwicklung des deutschsprachigen Schrifttums bis zum Deutschen Idealismus mit ausgewählten Proben, kultureller Hintergrund der Zeit, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Hinweise auf die Weltliteratur. Auswahl aus der Literatur der Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren; Sachbuch.

Massenmedien:

Werbung und Information; Unterhaltung; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung; Auswahlmöglichkeiten der Konsumenten.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Gesprächs- und Redetechnik; Redeübung und Referat (Gliederung, Stichwortzettel); Diskussion; Argumentation.

Sprachkunde und Rechtschreibung:

Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; sprachliche

Ausdrucksmittel.

Schriftlicher Ausdruck:

Kreativer Aufsatz; Begriffsanalyse; Problemarbeit; Stoffsammlung

und Gliederungsübung; Stilübung.

Literatur:

Entwicklung der deutschsprachigen Literatur vom Deutschen Idealismus bis zum Naturalismus mit ausgewählten Textproben, kultureller Hintergrund der Zeit, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Bedeutende Werke der Weltliteratur; literarische Werke der Gegenwart, vor allem österreichischer Autoren; Sachbuch.

Massenmedien:

Bildung und Unterhaltung in den Massenmedien (Entstehung, Auswahl und Veränderung von Nachrichten); Erkennen von Intentionen; Bewertung der Quellen; gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Aspekte; Konsumgewohnheiten; Programmauswahl.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Rede- und Verhandlungstechnik; Argumentation; Referat; Statement;

Interview.

Sprachkunde und Rechtschreibung:

Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; Erweiterung des Wortschatzes, besonders in der Wirtschaftssprache.

Schriftlicher Ausdruck:

Problemarbeit mit literarischem, wirtschaftlichem bzw. staatsbürgerlich-politischem Thema; Textinterpretation.

Literatur:

Die deutschsprachige Literatur vom Naturalismus bis zur Gegenwart mit ausgewählten Textproben, kultureller Hintergrund der Zeit, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Bedeutende Werke der Weltliteratur; Sachbuch.

Massenmedien:

Bildung von Klischees, Beeinflussung des Weltbildes. Mögliche Rückwirkung auf die Gesellschaft und die politischen Entscheidungen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mündlicher Ausdruck:

Rede- und Verhandlungstechnik; Debatte; Argumentation; Referat.

Sprachkunde und Rechtschreibung:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit.

Schriftlicher Ausdruck:

Problemarbeit; literarische und wirtschaftliche Facharbeit;

Interpretationsarbeit.

Literatur:

Werke der deutschsprachigen Literatur, vor allem des 20. Jahrhunderts, mit besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren, kultureller Hintergrund; Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Werke der Weltliteratur; Textanalyse.

Massenmedien:

Spiegelungen aktueller Ereignisse in den Massenmedien;

Meinungsbildung und Verhaltenssteuerung.

Didaktische Grundsätze:

Der Deutschunterricht soll - in Zusammenarbeit mit den anderen Unterrichtsgegenständen - ein umfassendes Sprach-, Kultur- und Geschichtsbewußtsein wecken. Die gesamteuropäische und außereuropäische Kultur ist zu berücksichtigen.

Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. So bietet sich beispielsweise eine Zusammenarbeit zwischen Deutsch und Textverarbeitung für Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, der Rechtschreibung und der Grammatik als wertvolle Unterstützung zur Erreichung der Bildungsziele an. Bei der Behandlung der Korrektursymbole ist die Zusammenarbeit mit der Textverarbeitung anzustreben.

In allen Jahrgängen, besonders im I. Jahrgang, ist durch ständige Übungen eine sichere Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit zu erreichen.

Den bei einzelnen Schülern erkannten Schwierigkeiten in der Rechtschreibung ist durch individuelle Aufgabenstellungen zu begegnen. Die Schüler sind zum Gebrauch des Wörterbuches anzuhalten.

Schulische und häusliche Übungen sind in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren.

Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen und die Beherrschung der freien Rede ermöglichen. In den höheren Jahrgängen ist die Diskussion zu pflegen.

Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern.

Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) als überregionale Sprachform ist zu verwenden.

Dem Aufsatzunterricht sollen als Grundlage altersgemäße Themen dienen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Gliederungsübungen schulen das logische Denken, Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde. Die Kreativität des Schülers ist zu fördern.

Bei der Behandlung der Literatur sind dem Schüler ausgewählte Texte im Sinne eines erweiterten Literaturbegriffes zu vermitteln. Die Auswahl kann nach literarhistorischen oder nach problemorientierten Aspekten erfolgen, unterschiedliche Texte können zu Sachthemen gruppiert werden. Die Texte sind aus ihrer Entstehungszeit heraus verständlich zu machen (kultureller Hintergrund, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik), Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen; das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Detailwissen.

Audio-visuelle Unterrichtsmittel (Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia ua.), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (zB Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen. Argumentation, Diskussion und Debatte schärfen die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung der Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees.

Schularbeiten:

Im I. Jahrgang vier, je drei vom II. bis IV. Jahrgang, hievon mindestens eine zweistündige im IV. Jahrgang, im V. Jahrgang eine zweistündige und eine dreistündige.

3.

Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich auszudrücken.

Anzustreben sind:

Fähigkeit zur Kommunikation auf Gebieten der Alltags- und Wirtschaftssprache;

Sicherheit in der Rechtschreibung und eine phonemrichtige Aussprache; Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen;

Fähigkeit, fremdsprachige Texte politischer, kultureller, wissenschaftlicher und vor allem wirtschaftlicher Natur zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen;

Sicherheit im Abfassen und Übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache) gebräuchlicher Formen der Geschäftskorrespondenz, vor allem des Außenhandels, und Kenntnis des dazu notwendigen betriebswirtschaftlichen Wort- und Phrasenschatzes;

Einblicke in wesentliche Aspekte des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der englischsprachigen Länder und in die Beziehungen dieser Länder zu Österreich;

Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit;

Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung;

Vertrautheit mit den Medien und den durch sie gegebenen Bildungsmöglichkeiten;

Verständnis für die Eigenart der englischsprachigen Länder;

Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Der Mensch und seine Umwelt: Körper, Kleidung, Mahlzeiten, Familie, Haus, Schule, Einkauf, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Darstellung einfacher

Sachverhalte, Zusammenfassung.

Sprachstruktur:

Aussprache (auch mit Hilfe der Lautschrift), Intonation; Schreibung; alle für die kommunikative Kompetenz notwendigen

Strukturen: Verb (Stammformen, Zeiten, einfache Form und Verlaufsform, Aspekt, Modus, Konditional und Passiv, Modalverben und Ersatzformen, indirekte Rede, Gerund als Subjekt und Objekt); Frage und Verneinung, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Rundfunk, Fernsehen, Kino, Theater, Sport, Reisen.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,

Privatbrief.

Sprachstruktur:

Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen

Strukturen: verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz; Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Industrie und andere Produktionsformen; Formen der betrieblichen Organisation, Groß- und Kleinhandel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel; Transport; Fremdenverkehr; wesentliche Bereiche der Kultur und der staatlichen Einrichtungen.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Formale Grundlagen, Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages

(Anbahnung, Abschluß, Lieferung und Zahlung).

Kommunikation:

Gespräch, Telefonat, Zusammenfassung, Übersetzung einfacher Texte,

Kurzreferat, Geschäftsbrief.

Sprachstruktur:

Unterschiede zwischen britischem und amerikanischem Englisch in Aussprache, Schreibung und Wortschatz. Besonderheiten der Formen- und Satzlehre.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Internationale wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprechenden Länder; Außenhandel, Banken, Börsen, Versicherungen; bezeichnende Beiträge der englischsprechenden Länder zur Entwicklung unserer Gesellschaft, Gesellschaftsprobleme.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages: Zahlung (insbesondere Scheck, Wechsel und Akkreditiv); unregelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages (Mängelrüge, Mahnbrief usw.); Versicherung; Telekommunikation.

Kommunikation:

Gespräch, Zusammenfassung, Stellungnahme, Diskussion, Referat (womöglich unter Zuhilfenahme von selbständig eingeholten Informationen), Übersetzung aktueller Texte, Geschäftsbrief; Behandlung eines Sachthemas (guided composition) anhand authentischer Unterlagen (Texte, graphische Darstellungen, Statistiken).

Sprachstruktur:

Besonderheiten der Formen- und Satzlehre.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Werbung, Arbeitsmarkt, Währung, Umweltschutz, Medien, Überbevölkerung); internationale wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprechenden Länder; Beziehungen zwischen Österreich und englischsprechenden Ländern.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Stellenbewerbung, Spedition; zusammenhängende Geschäftsfälle;

Telekommunikation.

Kommunikation:

Gespräch; stichwortartige Niederschrift von Gehörtem;

Zusammenfassung auf Grund von Aufzeichnungen; Abfassen von einfachen Protokollen; Diskussion;

Referat (womöglich unter Zuhilfenahme von selbständig eingeholter Information); Übersetzungen aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhaltes; Geschäftsbrief; Behandlung eines Sachthemas anhand authentischer Unterlagen.

Sprachstruktur:

Überblick über die Formen- und Satzlehre; Unterschiede zwischen gesprochenem und geschriebenem Englisch; Stilebenen.

Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.

Didaktische Grundsätze:

Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt, sondern integriert zu üben.

Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.

In allen Jahrgängen sind entsprechende schulische und häusliche Übungen in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren. Im I. Jahrgang sind schlechtere Eingangsvoraussetzungen durch individuell erforderliche zusätzliche Aufgabenstellungen zu berücksichtigen und so die für den Besuch der folgenden Jahrgänge nötigen Grundkenntnisse zu schaffen. Vom II. bis zum V. Jahrgang ist der Lehrstoff in allen Bereichen zu wiederholen, zu festigen und zu erweitern.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- und Gruppenarbeit) dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert außerdem die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.

Übungssituationen (zB als Vorbereitung für Telefonate) müssen möglichst realitätsnahe vorgegeben werden und verschiedenartige Rollenaufgaben einschließen.

In allen Jahrgängen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist im I. Jahrgang zu vermitteln.

Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Verständnis des von einem „native speaker'' gesprochenen Englisch führen. Kontakte mit den englischsprechenden Ländern sind zu fördern.

Das Hörverstehen ist durch die systematische Verwendung von Tonbandtexten, die einen dem Jahrgang entsprechenden Schwierigkeitsgrad aufweisen, zu fördern, wobei sich das „Note-taking'' als wertvolles Mittel zur Übung und Kontrolle erweist.

Die im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können in allen Jahrgängen erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden. Gegebenenfalls können Fallstudien im Sinne einer praxisorientierten Vorbereitung durchgeführt werden.

Der Grundwortschatz, gebräuchliche Wendungen aus dem Alltagsenglisch und „conversational patterns'' sollen vor allem im I. und II. Jahrgang vermittelt werden. In den folgenden Jahrgängen wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom II. Jahrgang an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.). Nach Möglichkeit soll auf etymologische Zusammenhänge mit der Muttersprache und mit der zweiten Fremdsprache hingewiesen werden.

Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden.

Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen. Vom II. Jahrgang an sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen.

Die Übersetzung in die Muttersprache ist im I. und II. Jahrgang in erster Linie Verständnishilfe. Vom III. Jahrgang an soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).

Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.

Schularbeiten:

Je drei in jedem Jahrgang, hievon mindestens eine zweistündige im IV. und V. Jahrgang.

4.

Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich auszudrücken.

Anzustreben sind:

Fähigkeit zur Kommunikation in der Alltags- und der Wirtschaftssprache;

Sicherheit in der Rechtschreibung und eine phonemrichtige Aussprache;

Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen;

Fähigkeit, fremdsprachige Texte politischer, kultureller, wissenschaftlicher und vor allem wirtschaftlicher Natur zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen;

Sicherheit im Abfassen und Übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache) gebräuchlicher Korrespondenzformen des Außenhandels und Kenntnis des dazu notwendigen betriebswirtschaftlichen Wort- und Phrasenschatzes;

Einblick in wesentliche Aspekte des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der Länder des betreffenden Sprachraumes und in die Beziehungen dieser Länder zu Österreich;

Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit;

Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung;

Vertrautheit mit den Medien und den durch sie gegebenen Bildungsmöglichkeiten;

Verständnis für die Eigenart der Länder des betreffenden Sprachraumes; Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

a)

Eine romanische Sprache

Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Haus, Schule, Einkauf, Geschäfte, Kleidung, Freizeit, Sport, Zeit, Wetter, Geld.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Darstellung einfacher

Sachverhalte.

Sprachstruktur:

Aussprache, Intonation; Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen, Adjektiv, Artikel, Pronomen, Numerale, Hilfszeitwort, regelmäßige und wichtigste unregelmäßige Verben in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft; Frage, Verneinung, Wortstellung.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Das Leben in der Gemeinschaft: zB Tagesablauf, Beruf,

Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Reise, Medien.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Zusammenfassung,

Privatbrief, Nacherzählung, Kurzreferat.

Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstruktur:

Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb, indirekte Rede, Teilungsartikel, weitere Zeiten, Konditional, Konjunktiv, unregelmäßige Verben, Gliedsatz.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen,

Fremdenverkehr, Arbeitswelt.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Zusammenfassung, Kurzreferat.

Sprachstruktur:

Ausbau der Formen- und Satzlehre: weitere Zeiten, unregelmäßige Verben, Satzkürzungen, Gliedsatz.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Industrie und Landwirtschaft, Produktion, Groß- und Kleinhandel, Dienstleistungen der Bank, Werbung, staatliche und politische Institutionen; wesentliche Einrichtungen aus den Bereichen von Kultur und Bildung, Gesellschaftsprobleme.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Formale Grundlagen, Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Lieferung, Zahlung, (jeweils im adäquaten Kommunikationsmittel); Telekommunikation.

Kommunikation:

Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung, Diskussion, Übersetzung angemessener Texte, Kurzreferat, gelenkter Aufsatz anhand authentischer Unterlagen und verbaler Fragestellungen, Geschäftsbrief und Telex.

Sprachstruktur:

Erweiterung und Festigung der Formen- und Satzlehre (Verwendung der Zeiten und Aussageweisen) anhand des Lesestoffes und der Übungen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu Österreich; zwischenstaatliche Handelsabkommen, Außenhandel; aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Arbeitsmarkt, Umweltschutz, Fremdenverkehr).

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Mängelrüge, Mahnbrief; Stellenbewerbung; zusammenhängende

Geschäftsfälle.

Kommunikation:

Zusammenfassung, Diskussion, Referat, Übersetzung aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhalts; gelenkter Aufsatz anhand authentischer Unterlagen und verbaler Fragestellungen; Geschäftsbrief und Telex.

Sprachstruktur:

Vertiefung und Ergänzung anhand des Lesestoffes und der Übungen. Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.

b)

Eine slawische Sprache

Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Schule, Haus, Zeit, Wetter, Geld, Mahlzeiten; elementare Mitteilungsbedürfnisse, zB Befinden, Freude, Hunger, Schmerz.

Kommunikation:

Frage und Antwort, einfache Gesprächssituationen des Alltags (zB Kontaktaufnahme, Erfragen und Erteilen von Informationen),

Darstellung einfacher Sachverhalte.

Sprachstruktur:

Aussprache, Intonation, Schreibung; die Formen- und Satzlehre, soweit sie für die angegebenen Themen bzw. Kommunikationsformen erforderlich ist.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Das Leben in der Gemeinschaft: zB Tagesablauf, Beruf, Geschäfte, Verkehrsmittel, Freizeitgestaltung (Sport, Unterhaltung, Kultur).

Kommunikation:

Dialog über Alltagsthemen, Rollenspiel zu Alltagssituationen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Telefonat, Privatbrief.

Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Das Leben in der Gemeinschaft: zB Reisen, Fremdenverkehr, Post,

Bank, Büro; einige Grundangaben zur Landeskunde.

Kommunikation:

Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher Sachverhalte,

Bericht und Gespräch über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes,

Telefonat.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Landwirtschaft, Industrie und andere Produktionsformen, Handel und Gewerbe, Werbung, Waren- und Zahlungsverkehr mit Österreich (Außenhandelsorganisationen, Ausstellungen, Messen).

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Formale Grundlagen, Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, jeweils im adäquaten Kommunikationsmittel (Geschäftsbrief, Telex oder Telefonat).

Kommunikation:

Gespräch, Kurzreferat, Diskussion, Zusammenfassung, Lektüre und Übersetzung, fremdsprachige Nachrichten, Geschäftsbrief, Telex. Schriftliche Stellungnahme zu vorgegebenem Material anhand von Leitfragen.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Aktuelle Wirtschaftsprobleme; wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu Österreich; Außenhandel, Währungs- und Energieprobleme, Banken, Versicherungen; aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Umweltschutz).

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Zahlung, Mahnbrief, Mängelrüge, jeweils im adäquaten

Kommunikationsmittel (Geschäftsbrief, Telex oder Telefonat),

zusammenhängende Geschäftsfälle.

Kommunikation:

Gespräch, Diskussion, Zusammenfassung, Kritik, Referat, Übersetzen aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhalts; Geschäftsbrief, Telex.

Schriftliche Stellungnahme zu vorgegebenem Material anhand

authentischer Unterlagen.

Sprachstruktur:

Vertiefung und Ergänzung anhand des Lesestoffes und der Übungen. Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.

c)

Ungarisch

Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Haus, Schule, Kleidung,

Mahlzeiten, Wetter, Zeit, Geld.

Kommunikation:

Frage und Antwort, einfache Gesprächssituationen des Alltags,

Grußformen, Darstellung einfacher Sachverhalte.

Sprachstruktur:

Aussprache, Intonation, Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen und seine wichtigsten Suffixe, Artikel, Adjektiv, Numerale, Hilfszeitwort, Verb in der subjektiven Konjugation der Gegenwart; Frage, Verneinung; einfacher und erweiterter Satz.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Das Leben in der Gemeinschaft: zB Berufswelt, Sport und Freizeit,

Unterhaltung, Reisen.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher

Sachverhalte, einfacher Bericht, Telefonat.

Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstruktur:

Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb; Verb in der subjektiven und objektiven Konjugation der Gegenwart, ik-Verben, zusammengesetzter Satz.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Das Leben in der Gemeinschaft: zB Verkehr, Post, Geschäfte, Bank, Büro, Fremdenverkehr; einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen.

Kommunikation:

Dialog über Alltagsthemen, Darstellung von Sachverhalten, Bericht

und Gespräch über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat;

Privatbrief.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre: subjektive und objektive Konjugation des Verbs in der Vergangenheit und Zukunft; Imperativ, Konjunktiv; indirekte Rede.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Handel und Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft; Werbung, Waren- und Zahlungsverkehr mit Österreich.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Formale Grundlagen, Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, jeweils im adäquaten Kommunikationsmittel (Geschäfsbrief, Telex oder Telefonat).

Kommunikation:

Dialog über Alltagsthemen und aktuelle Probleme, geschäftsbezogenes Gespräch, Kurzreferat, Zusammenfassung, Diskussion, Privat- und Geschäftsbrief, Telex.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu Österreich, Außenhandel, aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Arbeitsmarkt, Umweltschutz), Währung, Versicherungswesen, Kultur und Bildung.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Zahlung, Mahnbrief, Mängelrüge, jeweils im adäquaten

Kommunikationsmittel (Geschäftsbrief, Telex oder Telefonat),

zusammenhängende Geschäftsfälle.

Kommunikation:

Gespräch, Referat, Zusammenfassung, Diskussion, Übersetzung

aktueller Texte; Geschäftsbrief, Telex, schriftliche Stellungnahme zu

vorgegebenen Themen.

Sprachstruktur:

Vertiefung und Ergänzung anhand des Lesestoffes und der Übungen.

Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.

Didaktische Grundsätze:

Die klassenübergreifende Führung ist ab dem II. Jahrgang zulässig.

Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.

Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.

In allen Jahrgängen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen.

Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Dieses ist durch den systematischen Einsatz von Tonbandtexten, die einen dem Jahrgang entsprechenden Schwierigkeitsgrad aufweisen, zu fördern, wobei sich das Mitschreiben von Stichwörtern („Note-taking'') als wertvolles Mittel der Übung und Kontrolle erweist.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- und Gruppenarbeit) dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert außerdem die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers. Die im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können in allen Jahrgängen erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden.

In allen Jahrgängen sind entsprechende schulische und häusliche Übungen in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren.

Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem im I., II. und III. Jahrgang vermittelt werden. Ab dem III. Jahrgang wird auch der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom II. Jahrgang an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.).

Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen.

Im Russischen ist die cyrillische Schrift im I. Jahrgang, im Serbokroatischen im I. oder II. Jahrgang zu vermitteln. Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltags- und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen. Die Übersetzung in die Muttersprache ist in den ersten drei Jahrgängen in erster Linie Verständnishilfe.

Vom IV. Jahrgang an soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übersetzen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).

Kontakte mit den jeweiligen Ländern sind zu fördern.

Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von gebräuchlichen Korrespondenzformen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen; dabei ist auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.

Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen und ihrer Institutionen im Burgenland und in Kärnten zu berücksichtigen.

Schularbeiten:

Je drei in jedem Jahrgang, hievon mindestens je eine zweistündige

im IV. und V. Jahrgang.

5.

Geschichte und Sozialkunde (Wirtschaftsgeschichte)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung der Menschheit, der politischen Systeme und Ideologien.

Achtung vor kultureller Leistung; Toleranz; Vertiefung der staatsbürgerlichen und demokratischen Gesinnung im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung.

Anteilnahme am öffentlichen Geschehen, ständige Bereitschaft zur Aufnahme von Informationen, Einsicht in politische Sachverhalte, Urteilsfähigkeit in politischen Fragen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Geschichte, Gesellschaft, Kultur, Zivilisation, Recht, Gesetz.

Urgeschichte:

Entstehung und Entwicklung der Menschheit; kulturelle und wirtschaftliche Veränderungen. Völker und Hochkulturen des Vorderen Orients.

Griechische Geschichte:

Wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung bis

zur Demokratie; griechische Kultur als Grundlage der abendländischen

Kultur; Alexander der Große; Hellenismus.

Römische Geschichte:

Entwicklungsphasen des römischen Staates; Verwaltung und Recht, soziale Verhältnisse; bedeutende Kulturleistungen; Christentum und Staat; Österreich zur Römerzeit; germanische und slawische Wanderbewegungen.

Frühmittelalter:

Antikes Erbe, christliches und germanisches Gedankengut; Lehre und Machtpolitik des Islams; Staatenbildung in Europa.

Hochmittelalter:

Mittelalterliche Gesellschaft und Wirtschaft; Heiliges Römisches Reich; Auseinandersetzung zwischen Kaiser- und Papsttum; Kreuzzugsbewegung; Babenberger; höfisch-ritterliche Kultur; Romanik.

Spätmittelalter:

Hausmachtpolitik; Entwicklung zum Territorialstaat; Entstehung der habsburgischen Ländergruppe; Ansätze zu demokratischer Entwicklung; städtisch-bürgerlicher Lebensbereich; Universitäten; Gotik.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen; Humanismus und Renaissance; Frühkapitalismus; soziale und religiöse Revolutionen; 30jähriger Krieg.

Zeitalter des Absolutismus:

Österreich als Schutzmacht gegen die Türken; Ideen der Aufklärung;

Aufgeklärter Absolutismus am Modell Österreichs und Preußens; Kultur

des Barock.

Nordamerika im 18. Jahrhundert:

Staatswerdung der USA; bundesstaatliche Verfassung.

Französische Revolution:

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme in Frankreich; die Revolution - ein Prozeß zur Entfaltung neuer Strukturen; Napoleonische Ära.

Restauration und Protest:

Wiener Kongreß; Stabilitätsprinzip der Heiligen Allianz; Vormärz und Biedermeier; die Revolutionen von 1830 und 1848.

Industrielle Revolution und sozialer Wandel:

Liberalismus; Industriekapitalismus; soziale Frage und Lösungsversuche; Marxismus; Entwicklung politischer Parteien.

Die USA im 19. Jahrhundert.

Nationalismus:

Nationale Einigungen und Konflikte; Österreich-Ungarn; Erwachen der Balkanvölker und Engagement Rußlands; innerstaatliche Entwicklung der

europäischen Großmächte.

Imperialismus und Bündnissysteme vor 1914.

Kunst und Kultur im 19. Jahrhundert; industrielle und

wissenschaftliche Grundlagen des 20. Jahrhunderts.

Der 1. Weltkrieg und seine Folgen:

Ursachen und Verlauf; Revolutionen in Rußland; Leninismus; Pariser Friedensverträge; europäische Neuordnung; Völkerbund; Gründung der Republik Österreich; Gründung der Weimarer Republik.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Weltwirtschaft in der Zwischenkriegszeit:

Verlust der Vormachtstellung Europas; USA als neue

Wirtschaftsmacht; Weltwirtschaftskrise.

Die Demokratie in der Krise:

Innenpolitische Radikalisierung; Aufstieg totalitärer Systeme;

Stalinismus; Faschismus.

Österreich in der Zwischenkriegszeit:

Vom demokratischen zum autoritären Staat (wirtschaftliche und soziale Probleme); politische Parteien (Ideologie, Organisation, Gegensätze); Radikalisierung des politischen Lebens;

antidemokratische Entwicklung; Ständestaat.

Nationalsozialismus:

Scheitern der Weimarer Republik; Ideologie und Herrschaftssystem;

Rassenpolitik; Kirchenpolitik; Lebensraumansprüche; Mittel und Methoden der Unterdrückung; Wirtschafts- und Außenpolitik.

Der 2. Weltkrieg:

Ursachen und Verlauf; Widerstand gegen Diktatur und Fremdherrschaft.

Österreich zwischen Anschluß und Befreiung.

Der Weg aus dem Chaos:

Von Teheran bis Potsdam; Vereinte Nationen; Aufteilung der Welt in Ost und West; Wiedererrichtung der Republik Österreich;

Besatzungszeit und Wiederaufbau; Österreichischer Staatsvertrag;

Kalter Krieg; Ära der Koexistenz.

Zeitgeschichte Afrikas, Asiens und Lateinamerikas:

Entkolonialisierung; Stellvertreterkriege; islamische Revolutionen;

neue politische und wirtschaftliche Gegensätze.

Jüngste Entwicklung:

Die Rolle der Supermächte bei nationalen und internationalen Konflikten; Atomstrategie und Rüstungswettlauf; neue politische und soziale Bewegungen; Zweite industrielle Revolution; Entwicklung der Massenmedien; Eroberung des Weltraums; das 20. Jahrhundert im Spiegel der Kunst.

Das neutrale Österreich:

Österreichs Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft; innenpolitisches Kräftespiel (politische Parteien, Interessensvertretungen); Umfassende Landesverteidigung; Volksgruppen in Österreich.

Die Rolle der Frau in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist entsprechend seiner Bedeutung für die Gegenwart zu gewichten. Die Gegenüberstellung verschiedener Epochen und die Betrachtung historischer Abläufe in Längs- und Querschnitten ist notwendig. Dabei ist auch die Alltagsgeschichte zu beachten. Für Querverbindungen in diesem Zusammenhang eignen sich besonders die Unterrichtsgegenstände Deutsch sowie Staatsbürgerkunde und Rechtslehre.

Ideen, wirtschaftliche und soziale Faktoren sind als Triebkräfte stärker in den Vordergrund zu stellen als die von ihnen ausgelösten geschichtlichen Einzelereignisse. Zusammenfassungen und typische Beispiele sind wichtiger als die Vermittlung von Detailwissen.

Die Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch Diskussion, Gruppenarbeit und projektorientierten Unterricht zu fördern. Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts herangezogen werden.

6.

Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender Kenntnisse im physisch-geographischen wie im gesellschaftlich-kulturellen Bereich und Befähigung zur Bewertung ihrer Bedeutung für Mensch und Wirtschaft.

Fähigkeit, Strukturen und Prozesse sowie Funktionszusammenhänge zwischen geographischem Raum, Mensch und Gesellschaft zu verstehen und zu beurteilen.

Verständnis für das Leben und Wirtschaften von Menschen in unterschiedlichen Räumen und unter verschiedenen Natur- und Gesellschaftsbedingungen sowie Befähigung zur selbständigen Beurteilung in Form eines „vernetzten und kausalen Denkens''. Fähigkeit, wirtschaftsgeographische Fragestellungen und Interessenskonflikte regionaler und globaler Art selbständig zu analysieren und zu beurteilen.

Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Handelns im geographischen Raum sowie Akzeptanz ökologischer Grenzen als Voraussetzung für verstärktes Umweltbewußtsein. Einsicht in die Verantwortung des wirtschaftenden Menschen gegenüber Natur und Gesellschaft.

Verständnis für die Notwendigkeit raumplanerischer Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen sowie einer funktionsfähigen Wirtschaft. Fähigkeit zur Beurteilung von Entscheidungsprozessen in Raumordnung und Raumplanung sowie zu eigenständigem und verantwortungsbewußtem Handeln im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben.

Anleitung zu selbständiger Analyse, Interpretation und Auswertung geographischen, vor allem wirtschaftsgeographischen Informationsmaterials.

Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Die Erde als Ganzes:

Unser Planet:

Stellung der Erde im Weltraum; Bewegungen der Erde und ihre Folgen;

Gestalt und Oberfläche der Erde.

Aufbau der Erde:

Schalenbau, geothermische Tiefenstufe, Wärmeausgleichsströmungen.

Geographische Darstellungsmöglichkeiten und deren Interpretation:

Globus, Karten, Pläne, Tabellen, Graphiken, Diagramme, Photos, Bilder, Filme.

Orientierung auf der Erde:

Gradnetz, Zeitzonen, Weltverkehr und Reiseplanung.

Kräfte, die die Erdoberfläche gestalten:

Endogene Kräfte; exogene Kräfte; Einfluß des Menschen auf die Oberflächenformen; Naturkatastrophen.

Lufthülle der Erde:

Aufbau der Lufthülle, Klimafaktoren, Grundzüge der Wetter- und Klimakunde; Klimazonen der Erde und ihre Wechselwirkungen mit den Lebens- und Wirtschaftsformen; Einflüsse des wirtschaftenden Menschens.

Bevölkerung der Erde:

Statistische Kennzahlen der Bevölkerung und deren Auswertung, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsverteilung, Funktionszusammenhänge zwischen Bevölkerung und Wirtschaft, die Erde als begrenzter Raum für die Weltbevölkerung. Konflikte zwischen Gruppen, Rassen, Religionen.

Veränderung und Gefährdung der Umwelt durch den Menschen.

Wechselwirkungen zwischen Ökologie und Ökonomie.

Großräume der Erde:

Afrika:

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume Afrikas; aktuelle Fragen und Problemgebiete Afrikas.

Asien (ohne Sowjetunion und Japan):

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume

Asiens; aktuelle Fragen und Problemgebiete Asiens.

Lateinamerika:

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur;

lateinamerikanischer Kulturraum; aktuelle Fragen und Problemgebiete

Lateinamerikas.

Entwicklungsländer:

Historische, räumliche und sozioökonomische Grundlagen der Unterentwicklung; Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung, Analphabetismus, Unterernährung, Landflucht, Verstädterung, Elendsviertel, Einkommens- und Besitzverhältnisse, Bodenreform, Entwicklungshilfe.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Großräume der Erde:

Australien, Ozeanien und die Polargebiete:

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturraum Australiens, Ozeaniens und der Polargebiete; aktuelle Fragen und Problemgebiete Australiens, Ozeaniens und der Polargebiete.

Angloamerika:

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; angloamerikanische Kulturwelt; aktuelle Fragen und Problemgebiete Angloamerikas.

Sowjetunion:

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturwelt der Sowjetunion; aktuelle Fragen und Problemgebiete der Sowjetunion.

Die Weltmächte USA und UdSSR im Vergleich.

Japan, Industrienation ohne Rohstoffe.

Industrieländer:

Historische, räumliche und sozioökonomische Grundlagen; Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung, Urbanisierung, Ballungsräume, Standortfaktoren, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen, Energiegewinnung und Energieversorgung, Probleme der Versorgung und Entsorgung, Stellung und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren in der Industriegesellschaft, Probleme der Industrieländer.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Europa:

Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume Europas; aktuelle Fragen und Problemgebiete Europas.

Europäische Bündnisse:

Entstehung, Aufgaben, Ziele und Probleme der europäischen

Integration.

Österreich:

Naturpotential:

Bau- und Oberflächenformen der österreichischen Großlandschaften;

Wetter, Klima und Vegetation und ihr Einfluß auf Leben und Wirtschaft

in Österreich; Gewässerkunde, Gewässerschutz.

Bevölkerung:

Statistische Kennzahlen, Bevölkerungsentwicklung,

Bevölkerungsverteilung, ländliche und städtische Lebensformen und

ihre Wechselwirkungen, Mobilität.

Die österreichische Wirtschaft:

Primärer, sekundärer und tertiärer Sektor und deren Veränderungen; Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivräumen Österreichs (Zentralräume, ländliche Gebiete, Grenzgebiete, Berggebiete).

Raumordnung und Raumplanung:

Aufgaben, Instrumente und Ziele der örtlichen und überörtlichen Raumplanung; Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Gefahrenzonenplan; Natur- und Landschaftsschutz; Probleme der Ver- und Entsorgung.

Verkehrsgeographie Österreichs:

Entwicklung und Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger; Lokal-, Regional- und Transitverkehr; Individualverkehr, öffentlicher Verkehr; Fahrplan und Tarif, Reiseplanung; Probleme der Verkehrsplanung.

Verflechtungen Österreichs mit den europäischen Staaten und Bündnissen.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe sieht als inhaltlichen Schwerpunkt die Wechselbeziehungen zwischen geographischem Raum, Gesellschaft und Wirtschaft vor. Daher kommt der gesamten Ausrichtung des Geographieunterrichts auf die Vermittlung von anwendbarem Wissen und Können große Bedeutung zu. Allgemeingeographische und topographische Kenntnisse und Fertigkeiten sind vielfach anwendbar für den gesamten Unterricht und deshalb bei allen geeigneten Lehrinhalten in jeder Schulstufe zu üben und zu wiederholen.

Das „kausale und vernetzte'' Denken sollte im Vordergrund sowohl bei der Lehrstoffdarbietung als auch bei der Leistungsbeurteilung stehen. Wirtschaftskundliche Begriffe und Sachverhalte sollten in allen Schulstufen direkt in den Lehrstoff eingeflochten werden. Geeignete Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen gesucht und hergestellt werden.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Erziehung zur Selbständigkeit des Schülers läßt sich besonders verwirklichen mit der Anleitung zum Sammeln und Auswerten einschlägiger Informationen aller Art (zB Zeitungsausschnitte, Beiträge in einschlägigen Zeitschriften, Karten, Pläne, Statistiken, bildliche und graphische Darstellungen, Nachschlagwerke, Auswertung einschlägiger Fernsehbeiträge u. a. m.). Kritische Einstellung bei Auswahl und Auswertung ist stets zu beachten. Dadurch kann im Schüler die Fähigkeit, geographische Methoden und Hilfsmittel in relevanten Lebenssituationen sachgerecht anzuwenden, entwickelt werden.

Zur Förderung konstruktiver Schüleraktivität ist der motivations- und leistungsfördernde Methodenwechsel besonders geeignet, welcher neben dem Frontalunterricht auch die Einzel- und Teamarbeit, den projektorientierten Unterricht und das Rollenspiel miteinbeziehen soll.

Zur Gewährleistung eines anschaulichen, lebensnahen und vertiefenden Geographieunterrichts ist der Einsatz audio-visueller Mittel besonders nützlich.

Exemplarische Themen und Fallstudien sollen unter Berücksichtigung der Aktualität, der Selbständigkeit des Schülers, der Bedeutung für Österreich und der Brauchbarkeit für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen ausgewählt werden.

Lehrausgänge und Exkursionen können den Schüler mit räumlichen und wirtschaftlichen Situationen und deren Problemen vor Ort vertraut machen. Vorträge schulfremder Personen können zur Sicherung und Vertiefung des Unterrichtsertrages vorgesehen werden.

7.

Biologie und Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erfassung der Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren einschließlich ihrer Beziehung zur Umwelt. Kenntnis des Baues und der Funktionen des menschlichen Körpers sowie der Grundzüge der Hygiene. Einsicht in die Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und die sich daraus ergebende Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Einblick in die Tatsachen der Vererbung, der Entwicklung des Einzellebewesens und des Lebens auf der Erde. Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes, in dem der einzelne Mensch sowohl in die Gesellschaft als auch in die belebte und unbelebte Umwelt eingeordnet ist.

Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge, der wichtigsten Rohstoffe und ihrer Verarbeitung. Verständnis für die Natur als begrenzte Rohstoffquelle. Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, zB Kostenfragen bei technologischen Verfahren, bei der Umwelttechnik, bei der Wiederverwertung von Abfallprodukten sowie bei der Rückgewinnung von Rohstoffen.

Fähigkeit zur Beurteilung der Qualität und Verwendbarkeit von

Waren; Konsumentenerziehung.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Einführung in die Warenlehre.

Allgemeine Biologie:

Vorstellung wesentlicher Fachdisziplinen.

Definition des Lebens; Struktur der Zelle; Grundlagen der Mikrobiologie; Bedeutung der Mikroorganismen im Naturhaushalt.

Der Mensch:

Zelle; Gewebe; Organe und Organsystem unter Berücksichtigung physiologischer Vorgänge; Fortpflanzung; Sexuallehre; Embryonalentwicklung; Grundzüge der Hygiene. Gesunde Ernährung. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Einführung in die Erdwissenschaften:

Mineralogische Grundbegriffe, Mineral, Gestein; Entstehung und Ausbildungsformen der Minerale und Gesteine.

Mineralphysik.

Lagerstätten (Ressourcenpotential und Nachfrage).

Steine und Erden:

Wichtige Schleif- und Poliermittel; Tonwaren und Glas; Schmuckmaterialien.

Baustoffe und deren Verwendung in der Industrie bis zum Haushalt unter Berücksichtigung humanökologischer Anforderungen (Baubiologie).

Metalle:

Eisen und Stahl, wichtige Bunt-, Leicht- und Edelmetalle. Vorkommen, Aufbereitung, Gewinnungsverfahren, Verwendung.

Wichtige Legierungen und deren Einsatzbereiche; Korrosionsschutz; Pulvermetallurgie.

Wasser:

Arten, Verwendungsbereiche.

Wasserverunreinigung und Auswirkung auf die Umwelt.

Luft:

Zusammensetzung, Verwendungsbereiche.

Luftverunreinigung und ihre Auswirkung auf die Umwelt.

Boden:

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