Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Erziehung zur Selbständigkeit des Schülers läßt sich besonders verwirklichen mit der Anleitung zum Sammeln und Auswerten einschlägiger Informationen aller Art (zB Zeitungsausschnitte, Beiträge in einschlägigen Zeitschriften, Karten, Pläne, Statistiken, bildliche und graphische Darstellungen, Nachschlagwerke, Auswertung einschlägiger Fernsehbeiträge u. a. m.). Kritische Einstellung bei Auswahl und Auswertung ist stets zu beachten. Dadurch kann im Schüler die Fähigkeit, geographische Methoden und Hilfsmittel in relevanten Lebenssituationen sachgerecht anzuwenden, entwickelt werden.
Zur Förderung konstruktiver Schüleraktivität ist der motivations- und leistungsfördernde Methodenwechsel besonders geeignet, welcher neben dem Frontalunterricht auch die Einzel- und Teamarbeit, den projektorientierten Unterricht und das Rollenspiel miteinbeziehen soll.
Zur Gewährleistung eines anschaulichen, lebensnahen und vertiefenden Geographieunterrichts ist der Einsatz audio-visueller Mittel besonders nützlich.
Exemplarische Themen und Fallstudien sollen unter Berücksichtigung der Aktualität, der Selbständigkeit des Schülers, der Bedeutung für Österreich und der Brauchbarkeit für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen ausgewählt werden.
Lehrausgänge und Exkursionen können den Schüler mit räumlichen und wirtschaftlichen Situationen und deren Problemen vor Ort vertraut machen. Vorträge schulfremder Personen können zur Sicherung und Vertiefung des Unterrichtsertrages vorgesehen werden.
Biologie und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erfassung der Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren einschließlich ihrer Beziehung zur Umwelt. Kenntnis des Baues und der Funktionen des menschlichen Körpers sowie der Grundzüge der Hygiene. Einsicht in die Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und die sich daraus ergebende Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Einblick in die Tatsachen der Vererbung, der Entwicklung des Einzellebewesens und des Lebens auf der Erde. Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes, in dem der einzelne Mensch sowohl in die Gesellschaft als auch in die belebte und unbelebte Umwelt eingeordnet ist.
Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge, der wichtigsten Rohstoffe und ihrer Verarbeitung. Verständnis für die Natur als begrenzte Rohstoffquelle. Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, zB Kostenfragen bei technologischen Verfahren, bei der Umwelttechnik, bei der Wiederverwertung von Abfallprodukten sowie bei der Rückgewinnung von Rohstoffen.
Fähigkeit zur Beurteilung der Qualität und Verwendbarkeit von
Waren; Konsumentenerziehung.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einführung in die Warenlehre.
Allgemeine Biologie:
Vorstellung wesentlicher Fachdisziplinen.
Definition des Lebens; Struktur der Zelle; Grundlagen der Mikrobiologie; Bedeutung der Mikroorganismen im Naturhaushalt.
Der Mensch:
Zelle; Gewebe; Organe und Organsystem unter Berücksichtigung physiologischer Vorgänge; Fortpflanzung; Sexuallehre; Embryonalentwicklung; Grundzüge der Hygiene. Gesunde Ernährung. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.
Einführung in die Erdwissenschaften:
Mineralogische Grundbegriffe, Mineral, Gestein; Entstehung und Ausbildungsformen der Minerale und Gesteine.
Mineralphysik.
Lagerstätten (Ressourcenpotential und Nachfrage).
Steine und Erden:
Wichtige Schleif- und Poliermittel; Tonwaren und Glas; Schmuckmaterialien.
Baustoffe und deren Verwendung in der Industrie bis zum Haushalt unter Berücksichtigung humanökologischer Anforderungen (Baubiologie).
Metalle:
Eisen und Stahl, wichtige Bunt-, Leicht- und Edelmetalle. Vorkommen, Aufbereitung, Gewinnungsverfahren, Verwendung.
Wichtige Legierungen und deren Einsatzbereiche; Korrosionsschutz; Pulvermetallurgie.
Wasser:
Arten, Verwendungsbereiche.
Wasserverunreinigung und Auswirkung auf die Umwelt.
Luft:
Zusammensetzung, Verwendungsbereiche.
Luftverunreinigung und ihre Auswirkung auf die Umwelt.
Boden:
Schadstoffanreicherungen und ihre Auswirkungen auf Wasser und Nahrungsmittel.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gentechnik:
Feinstruktur der Zelle; genetische Information; angewandte Vererbungslehre (Züchtung von Nutzpflanzen und -tieren). Gentechnik; Grundzüge der Entwicklung des Lebens auf der Erde.
Pflanzen:
Pflanzliche Gewebe und Organe; Stoffwechsel; Reizbarkeit und Bewegung; Einteilung der Pflanzen; Nutzpflanzenproduktion
(konventioneller und biologischer Landbau).
Tiere:
Einteilung; kurze Charakteristik der Tierstämme unter besonderer
Berücksichtigung der Nutztiere.
Schädlingsbekämpfung:
Methoden, Vor- und Nachteile.
Nahrungsmittel:
Lebensmittelrecht; Lebensmittelkonservierung.
Getreide; Hülsenfrüchte; Mahlprodukte; Back- und Teigwaren; Stärke;
Konsumzucker; Obst und Gemüse; Milch und Molkereiprodukte; Eier;
Fleisch; Fische; Fette.
Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung.
Genußmittel:
Wichtige Gewürze; narkotische Genußmittel; Erzeugnisse der Gärungsindustrie.
Natürliche und künstliche Stoffkreisläufe:
Nahrungskette, Vergleich von natürlichen und künstlichen Stoffkreisläufen. Beispiele auch mit regionalem Bezug.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Energie:
Energieformen und deren Bereitstellung.
Energieträger (Entstehung, Gewinnung, Transport).
Grundzüge der Verarbeitung, Verwendung. Einflüsse der Energiewirtschaft auf die Umwelt; Entwicklungstendenzen auf dem Energiesektor, Energiebilanz Österreichs.
Abfallwirtschaft:
Aufgaben und Ziele (zB Entsorgungstechnologien); Ökobilanzen;
Entropieproblematik.
Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.
Textilien:
Natur- und Chemiefasern - Herstellung und Verarbeitung.
Leder und Pelze.
Kautschuk und Kunststoffe:
Eigenschaften; Verarbeitung; Verwendung und Umweltverträglichkeit.
Wasch- und Reinigungsmittel.
Normung, Warenkennzeichnung, Warentest, Verkaufskunde, Konsumenteninformation, Konsumbewußtsein.
Zusammenfassender Überblick über die natürliche und künstliche
Umwelt anhand von Fallbeispielen.
Didaktische Grundsätze:
Aktuelle Probleme und wichtige technologische Neuerungen sind stets unter Einbeziehung ökologischer Grundsätze und ökonomischer Überlegungen zu berücksichtigen. Exemplarische Themen sollen stets unter Einbeziehung regionaler Gegebenheiten behandelt werden. Die Einführung in die Erdwissenschaften ist auf technisch bedeutsame Sachverhalte zu beschränken.
Somatologische, hygienische und sexuelle Fragen sind behutsam zu behandeln. Fragen der Arbeitswelt sind zu berücksichtigen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die Behandlung von Sicherheitstechnik und Umweltschutz großer Wert zu legen.
Der anschaulichen Gestaltung des Unterrichts dienen Naturobjekte, Warenproben und audio-visuelle Unterrichtsmittel. Die Aktivierung der Schüler soll bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes durch warenkundliche Übungen bzw. Experimente (Untersuchungen von anorganischen und organischen Waren, Erkennen von Warenproben), Diskussionen, Fallstudien usw. in Einzel- und Gruppenarbeit gefördert werden. Die Erziehung des Schülers zum kritischen Konsumenten soll durch die Lektüre von Konsumentenzeitschriften, Weitergabe von Informationen über wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen, Prüfung von Prospekten, Warenkatalogen und Verzeichnissen auf ihren Informationsgehalt gefördert werden.
Die Normierungsrichtlinien sind in altersgemäßer Weise zu behandeln. Die Selbsttätigkeit, Argumentationsfähigkeit und Kreativität, besonders beim Verkaufsgespräch, soll in geeigneter Form weiterentwickelt werden.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen wie zB Betriebswirtschaftslehre, Chemie und Physik sind unter Beachtung der fachspezifischen Terminologie herzustellen.
Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts vorgesehen werden. Lehrausgänge und Exkursionen sollen durchgeführt werden.
Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einblick in den Feinbau der Materie. Einsicht in das Verhalten der Stoffe auf Grund ihrer Struktur (Atombau und Stellung im Periodensystem).
Einblick in die Bedeutung chemisch-technischer Verfahren und Verständnis für grundlegende Forschungsergebnisse.
Verständnis der Bedeutung der chemischen Forschung zur Lösung von Umweltschutzproblemen. Kenntnis der Bedeutung der österreichischen chemischen Industrie. Wissen um die Bedeutung der Chemie für die menschliche Zivilisation.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Chemische Grundbegriffe:
Unterscheidung zwischen physikalischen und chemischen Vorgängen;
Gemenge; Reinstoffe; Elemente; Verbindungen; chemische Zeichen;
Analyse; Synthese.
Atomarer Aufbau der Materie:
Atombau; Atommodelle; Periodensystem der Elemente; Isotope; Ionen.
Elektronegativität, chemische Bindung.
Quantitative Beziehungen:
Massenzahl; Mol; Stöchiometrische Rechnungen; Konzentration von
Lösungen.
Chemische Grundgesetze:
Erhaltung von Masse und Energie; Aktivierungsenergie.
Chemisches Gleichgewicht:
Massenwirkungsgesetz; Gleichgewichtskonstante;
Reaktionsgeschwindigkeit; Katalyse.
Chemische Grundreaktionen:
Säure-Basen-Reaktionen (Protolyse, pH-Wert, Indikatoren, Pufferlösung, Titration, Salze, Neutralisation).
Redoxreaktionen (Oxidation, Reduktion, Oxide).
Nichtmetalle:
Wasser; Wasserstoff; Sauerstoff; Luft; Stickstoff und seine
Verbindungen; Halogene und ihre Verbindungen; Schwefel, Phosphor,
Kohlenstoff, Silicium und ihre Verbindungen.
Metalle:
Allgemeine Eigenschaften; Einteilung und Gruppeneigenschaften;
Spannungsreihe.
Umweltschutzprobleme:
Arbeitsschutz; Gesundheitsschutz; Brandschutz; Luft- und Gewässerverschmutzung; Kostenprobleme.
Wirtschaftliche Grundlagen der chemischen Industrie:
Rohstoffbeschaffung; optimale Produktionsbedingungen;
Nebenproduktverwertung und Rückgewinnung von Stoffen; Lagerung;
Transportbedingungen; Abfallverwertung.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bindungsmöglichkeiten des Kohlenstoffatoms:
Ketten und Ringe; Verzweigungen; Isomerie; Nomenklaturregeln.
Kohlenwasserstoffe:
Die homologen Reihen und ihre charakteristischen Eigenschaften;
Erdöl und Erdölverarbeitung; Petrochemie.
Wichtige Halogenverbindungen:
Insektizide; Lösungsmittel; Kunststoffe; Freone; Benzolhalogenide.
Alkohole und Derivate:
Alkohole; Äther; Aldehyde; Ketone; Phenole.
Carbonsäuren:
Mono- und Dicarbonsäuren; Benzoesäure; Hydroxysäuren; optische
Isomere; Ester; Fette; Seifen; Waschmittel; Netzmittel.
Kohlehydrate:
Zucker; Stärke; Cellulose und Derivate.
Organische Stickstoffverbindungen.
Amine; Amide; Aminosäuren; Eiweißstoffe; Cyanverbindungen; Anilin
und Farbstoffe.
Biochemie:
Enzyme; Stoffwechselvorgänge; Vitamine; Hormone; Nucleoproteide.
Aromatische Verbindungen:
Wichtige Halogen-, Sulfo- und Stickstoffderivate; aromatische Alkohole; Aldehyde und Säuren; kondensierte Ringsysteme, Konservierungsmittel; Aromastoffe; Gerbstoffe; Süßstoffe; Arzneimittel.
Plaste:
Makromolekülbildung; Thermoplaste; Duroplaste; Elaste; synthetische
Fasern; Spinnprozesse; Folien; Kunststofftechnologie; Umweltprobleme
im Zusammenhang mit Kunststoffen.
Didaktische Grundsätze:
Der Chemieunterricht ist auf die Anforderungen der Wirtschaft und auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens auszurichten. Die Notwendigkeit der Beschränkung auf allgemeingültige Grundlagen ergibt sich schon aus der raschen Entwicklung des chemischen Wissens. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt besondere Bedeutung zu.
Versuche sind unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
Lehrausgänge und Exkursionen in chemische Betriebe oder in Laboratorien sind als Ergänzung des Unterrichts wünschenswert.
Auf Zusammenhänge mit anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen ist Bedacht zu nehmen.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der Grundlagen der klassischen und der modernen Physik; Gewinnung eines zeitnahen naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Einsicht in die Bedeutung der Physik für die Wirtschaft und die Entwicklung der Zivilisation; Fähigkeit zu Analyse und Interpretation von Beobachtungen aus Natur und Technik. Fähigkeit zur Anwendung physikalischer Kenntnisse im täglichen Leben. Aufgeschlossenheit und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Problemen des Umweltschutzes, des Energieverbrauches und der Unfallverhütung (Gefahren des elektrischen Stromes, Strahlenschutz usw.).
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe und physikalische Erkenntnisweisen.
Mechanik:
Messung von Raum und Zeit; Längenkontraktion; Zeitdilatation; gekrümmte Raum-Zeit-Welt; Massenpunkt; Geschwindigkeit, Beschleunigung; Skalare und Vektoren.
Einfache und zusammengesetzte Bewegungen: freier Fall, schiefe Ebene, Zentralbewegung.
Masse, Kraft, Impuls und Impulserhaltungsgesetz; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften; Newtonsches Bewegungsgesetz; Arbeit; Leistung;
Energieformen; Erhaltungssatz der Energie; Beziehung zwischen Ruheenergie, Masse und Geschwindigkeit.
Gravitationsgesetz, Keplersche Gesetze, Aufbau des Universums;
Weltraumfahrt.
Feste Körper: Schwerpunkt, Trägheitsmoment, Drehimpuls, Drehmoment, Momentsatz, Kreisel; Gleichgewichtsbedingungen.
Deformierbare Körper: Hookesches Gesetz, Plastizität.
Flüssigkeiten und Gase: Druck; Archimedisches Prinzip; Strömungslehre; Wasserkraftmaschinen.
Wärmelehre:
Kräfte zwischen Atomen bzw. Molekülen; Molekularbewegungen (Deutung von Temperatur, Druck, Wärme, Aggregatzuständen); Gasgesetze; innere Energie, Entropie, Hauptsätze der Thermodynamik. Wärmekraftmaschinen und Wärmepumpe.
Meteorologie.
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen (erzwungene Schwingungen, Resonanz, gekoppelte Schwingungen, Schwebung); Ausbreitung von Schwingungen.
Wellen (Brechung, Reflexion, Beugung); Interferenz; Longitudinal- und Transversalwellen; Polarisation; Dopplereffekt.
Anwendung auf Akustik und Optik.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrostatik: Ladung; elektrisches Elementarquantum; elektrisches Feld; Influenz; Dielektrikum; Kondensator; Spannung; Arbeit im elektrischen Feld.
Elektrischer Strom: Stromstärke; Ohmsches Gesetz, Widerstand; Stromkreise und Schaltungen, Kirchhoffsche Gesetze; elektrische Energie und Leistung; Stromleitung im festen Körper (metallische Leiter, Halbleiter); Stromleitung in Flüssigkeiten (Elektrolyse, galvanische Elemente, Akkumulatoren); Stromleitung in Gasen (Leuchtstoffröhre, Glimmlampe); Stromleitung im Vakuum (Elektronenröhren, Braunsche Röhre).
Elektrodynamik: Magnetismus; Magnetfeld des elektrischen Stroms, Elektromagnete, Ferromagnetismus; Induktion; Lorentzkraft, Elektromotor und Generator, Gleich-, Wechsel- und Drehstrom, Transformator; Aufzeichnung und Wiedergabe von Informationen.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen: elektromagnetisches Spektrum, Erzeugung der einzelnen Wellenarten (Radio-, Infrarot-, Lichtwellen; UV-, Röntgen-, Gammastrahlen).
Aufbau der Materie:
Quantentheorie; Atommodelle; Spektrallinien; Elementarteilchen;
Welle/Teilchen-Dualismus; Unschärferelation.
Kernphysik: Radioaktivität, Kernreaktionen; Kernspaltung,
Kernfusion.
Didaktische Grundsätze:
Der exemplarischen Erarbeitung einzelner Gebiete ist gegenüber einer oberflächlichen Behandlung des gesamten Lehrstoffes der Vorrang zu geben. Bei der Besprechung der Teilgebiete der Physik ist jedoch Wert auf die Gewinnung eines möglichst geschlossenen Gesamtbildes zu legen.
Als Einheitssysteme sind die SI-Einheiten zugrunde zu legen, wobei auf andere in der Praxis verwendete Einheiten eingegangen werden kann. Auf Zusammenhänge mit anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen ist Bedacht zu nehmen.
Der Physikunterricht soll von der Beobachtung der Natur, vom Versuch, vom Gedankenexperiment, von den Erfahrungen der Schüler mit technischen Geräten im Alltag und von aktuellen physikalischen Ereignissen ausgehen.
Versuche sind unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
Auf physikalische Anwendungen im täglichen Leben und in der Wirtschaft ist so oft wie möglich hinzuweisen.
Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis mathematischer Grundlagen und mathematischer Verfahren.
Kenntnis der wichtigsten Funktionen und ihrer Veranschaulichung, der Differential- und Integralrechnung, der Wahrscheinlichkeitsrechnung sowie der Methoden der mathematischen Statistik.
Kenntnis der Finanzmathematik.
Fähigkeit zur Lösung von Optimierungsaufgaben.
Fähigkeit, mathematische Strukturen in verschiedenen Bereichen, besonders der Wirtschaft, zu erkennen, um praktische Probleme mit mathematischen Methoden lösen zu können.
Fähigkeit zu abstrahieren, zu formalisieren, zu begründen, zu folgern, zu kombinieren und zu analysieren.
Einsicht in die Bedeutung der Mathematik für die wirtschaftliche
und kulturelle Entwicklung.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Aussagenlogik:
Aussage, Negation, Aussageform;
Verknüpfungen von Aussagen.
Mengenlehre:
Grundbegriffe, Gleichheit von Mengen, Grundmenge, Teilmenge,
Komplementärmenge. Verknüpfungen von Mengen; Abbildung von Mengen;
Relationen; Funktionen, Umkehrfunktionen.
Zahlenmengen:
Menge der natürlichen Zahlen, Mächtigkeit von Mengen, Menge der ganzen Zahlen, Menge der rationalen Zahlen, Menge der reellen Zahlen.
Terme:
Zahlenterme, Terme mit Variablen, Grund- und Definitionsmenge von Termen, äquivalente Terme; Äquivalenzumformungen von Termen.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Lösungsübersicht, Äquivalenzumformungen. Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben; Proportionen. Anwendung auf wirtschaftliche Probleme. Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Äquivalenzumformungen, Lösungsmenge, Lösungsübersicht; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben; fortlaufende Proportionen. Anwendung auf wirtschaftliche Probleme.
Lineare Funktionen und Relationen in zwei Variablen:
Definition, Veranschaulichung in einem rechtwinkeligen Koordinatensystem, lineare Tarife und Kosten; Treppenfunktionen, lineare Abschreibung; lineare Interpolation; graphische Lösung von Systemen linearer Gleichungen und Ungleichungen in zwei Variablen.
Potenzen:
Potenzen mit ganzen und rationalen Exponenten, Rechengesetze; Potenzfunktionen. Potenz- und Wurzelgleichungen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Exponential- und Logarithmusfunktionen:
Rechengesetze für Logarithmen, Exponential- und Logarithmusgleichungen, Wachstumsfunktion.
Quadratische Funktionen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, komplexe Lösungen. Numerische Lösungsverfahren für Gleichungen höheren Grades. Anwendung auf wirtschaftliche Probleme.
Folgen und Reihen:
Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen.
Zinseszins- und Rentenrechnung:
Dekursive und antizipative Zinseszinsen, ganz- und unterjährige
Verzinsung, äquivalente Zinssätze.
Ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten.
Investitionsrechnung. Schuldtilgung, Tilgungspläne, Konvertierung.
Kurs, Rentabilitätsrechnung.
Grundlagen der Geometrie:
Kongruenz, Ähnlichkeit, Lehrsätze für das rechtwinkelige Dreieck;
Flächenberechnung; Volumsberechnungen.
Kreisfunktionen:
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion; Arcuswerte; Auflösung des
rechtwinkligen und des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung des Sinus- und des Kosinussatzes.
Koordinatengeometrie:
Gerade, Kreis, Ellipse, Hyperbel und Parabel mit achsenparallelen
Symmetrieachsen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Reelle Analysis:
Grenzwert von Folgen und Funktionen, monotone und stetige Funktionen, Nullstellen, Asymptoten, unendliche Folgen und Reihen.
Einführung in die Differentialrechnung:
Ableitung der Potenz-, Exponential-, Logarithmus- und Kreisfunktionen; Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient von Funktionen; Kettenregel.
Anwendung der Differentialrechnung:
Tangenten, Funktionsdiskussion, näherungsweises Lösen von
Gleichungen, Extremwertaufgaben.
Integralrechnung:
Unbestimmtes Integral von reellen Funktionen, Grundintegrale,
Integrationsmethoden.
Bestimmtes Integral, Hauptsatz der Integralrechnung. Berechnung von Flächen- und Raummaßen. Näherungsweise Berechnung von bestimmten Integralen.
Kosten- und Preistheorie:
Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Betriebsoptimum; Angebots-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion, Gewinnoptimierung, Elastizität des Angebotes und der Nachfrage.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Einführung in die Kombinatorik.
Beschreibende Statistik, relative Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit, bedingte Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz, diskrete und stetige Verteilungen; Stichprobenplan; statistische Tests.
Regression, Korrelation.
Linearplanung:
Graphische Lösung von Optimierungsaufgaben.
Simplexmethode.
Netzplantechnik.
Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen: tabellarische und graphische Darstellung von Konjunkturmodellen (Einfluß verschiedener Entwicklungsparameter).
Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge anhand von umfassenden
Aufgabenstellungen.
Didaktische Grundsätze:
Auf den Begriffen der Aussagenlogik und der Mengenlehre ist aufzubauen, um mathematische Sachverhalte einfacher darzustellen und größere Zusammenhänge sichtbar zu machen.
Ausgehend von praxisnahen Beispielen soll neben dem Erlernen routinemäßiger Operationen besonderer Wert auf die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben gelegt werden. Auf den richtigen Gebrauch der Formelsammlung und des Taschenrechners ist zu achten. Die Datenverarbeitungssysteme sind so weit wie möglich heranzuziehen. Durch häufiges Aufzeigen von Anwendungsmöglichkeiten und durch praxisbezogene Beispiele sollen die Schüler motiviert werden. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Volkswirtschaftslehre sind herzustellen, wobei auf eine einheitliche Terminologie zu achten ist.
Die Schüler sind zur Genauigkeit und zur sauberen und übersichtlichen Darstellung anzuleiten. Den Schülern soll Gelegenheit zu kooperativem Lösen von Problemen gegeben werden.
Schularbeiten:
Je vier im II. bis IV. Jahrgang; zwei zweistündige im V. Jahrgang.
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt.
Einsicht in die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld des Marktes und der Interessengruppen. Fähigkeit, selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen und den Auswirkungen der Veränderungen in der Wirtschaft auf den Betrieb Rechnung zu tragen.
Kenntnis der Leistungsfaktoren und der Leistungsbereiche der Betriebe sowie der Rechtsform der Unternehmungen und der wichtigsten rechtlichen Grundlagen betriebswirtschaftlicher Vorgänge.
Übersicht über Konzepte und Techniken der Unternehmensführung. Fähigkeit zur verbalen, rechnerischen und graphischen Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke. Erkennen der Rationalisierungsmöglichkeiten und ihrer Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Büroautomation und der modernen Formen der innerbetrieblichen und zwischenbetrieblichen Kommunikation.
Fähigkeit zum analytischen Denken und verantwortungsbewußten Handeln sowie Aufgeschlossenheit für die Teamarbeit. Verständnis für die Notwendigkeit zur Kommunikation und Bereitschaft zur Kooperation in betriebswirtschaftlichen wie auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen.
Erkenntnis, daß trotz der unbestrittenen Notwendigkeit eines möglichst rationellen Betriebsablaufes der Betriebsangehörige mit dem von ihm geleisteten Produktionsfaktor Arbeit nicht auf gleicher Ebene mit den Betriebsmitteln steht, sondern daß er als Handelnder und auf allen Ebenen Mitgestaltender die zentrale Stellung im Betriebsablauf einnimmt. Verständnis für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.
Fähigkeit zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur; Bereitschaft zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität.
Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes).
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister) sowie über die Unternehmungsformen.
Mitarbeiter im Unternehmen, Vollmachten.
Beschaffung und Absatz:
Der Kaufvertrag im Rahmen von Beschaffung und Absatz einschließlich des Schriftverkehrs und der Grundlagen der mündlichen Kommunikation:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages. Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung).
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Beschaffung und Absatz (Fortsetzung):
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
Der Wechsel in den Grundzügen.
Marketing:
Die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Überblick über
die marketingpolitischen Instrumente.
Materialwirtschaft:
Die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung; Überblick über die beschaffungspolitischen Instrumente; optimale Gestaltung von Beschaffung und Lagerhaltung; wesentliche Kennzahlen.
Der Markt und seine Organisationsformen in den Grundzügen.
Handelsbetriebe:
Funktionen des Handels, besondere Probleme in den Leistungsbereichen.
Einzelhandelsbetrieb.
Großhandelsbetrieb.
Handelsvertreter, die übrigen Handelsvermittler im Überblick.
Entwicklungstendenzen im Handel.
Handelsbetriebe und Umwelt.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages; Zoll
und Zollverfahren; Grundzüge der Exportförderung.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Finanzierung und Investition:
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung, Sonderformen der Finanzierung.
Investition:
Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung; Grundzüge der Investitionsrechnung.
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Leistungserstellung der Dienstleistungsbetriebe:
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen und Typen der Bankbetriebe in den Grundzügen.
Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte.
Versicherungsbetriebe:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich Schriftverkehr.
Geld- und Kapitalanlage.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr. Spediteur.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Einfache Tarifberechnungen.
Lagerhausbetriebe in den Grundzügen.
Fremdenverkehrsbetriebe:
Begriff und Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Übersicht über sonstige Dienstleistungsbetriebe:
ZB Auskunfteien, Revisionsbetriebe; Dienstleistungen der Gebietskörperschaften.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Marketing:
Grundlagen: Marketingkonzepte; Marketingumwelten; Marktgrößen;
Marktbestimmung.
Arten und Methoden der Marktforschung, Ablauf (inklusive Prognose);
Dienstleistungsbetriebe in der Marktforschung.
Produkt- und Sortimentpolitik: Innovationsverfahren, Lebenszyklus, Strategien; Markenpolitik; Verpackungspolitik.
Kontrahierungspolitik: Preispolitik; Rabattpolitik, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Kreditpolitik.
Distributionspolitik: Absatzwege, Logistik, Kostenoptimierung.
Kommunikationspolitik: Werbung (Arten, Ziele, Planung, Durchführung); Verkaufsförderung; persönlicher Verkauf (inklusive Verkaufsgespräch und Verhandlungstechnik); Public Relations; Dienstleistungsbetriebe der Kommunikationspolitik.
Sonderformen des Marketing; Besonderheiten des internationalen Marketing; Ethische und soziale Probleme des Marketing, Konsumerismus.
Leistungserstellung der Fertigungsbetriebe:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Der Industriebetrieb:
Typen; Standort; Besonderheiten der industriellen Leistungsfaktoren.
Besondere Probleme der Materialwirtschaft; Forschung und Entwicklung, Fertigung (Verfahren, Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle); besondere Probleme des industriellen Marketing.
Der Handwerksbetrieb:
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Fertigungsbetriebe und Umwelt.
Unternehmensführung:
Managementfunktionen: Zielsetzung, Planung (Arten, Prozeß, Techniken), Entscheidung, Organisation, Kontrolle.
Managementkonzepte und Managementtechniken.
Marketing und Unternehmensführung.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Unternehmensführung (Fortsetzung):
Personal und Personalpolitik:
Personalbedarfsplanung.
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Führungsstile, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalentwicklung, Mitbestimmung).
Schriftverkehr im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Grundzüge der konstitutiven Entscheidungen des Unternehmens in betriebswirtschaftlicher Sicht.
Neugründung bzw. Erwerb eines Unternehmens.
Standortwahl.
Risiko und Risikopolitik.
Wahl bzw. Änderung der Rechtsform.
Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse;
Unternehmensentflechtungen.
Sanierung; Liquidation; Ausgleich und Konkurs.
Kostentheorie:
Kostenbegriffe; Kostenabhängigkeit; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Die Betriebswirtschaftslehre hat die Funktion eines Leitfaches; daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
Betriebswirtschaftliche Übungen (zB Berechnungen, Erstellung von Graphiken, Plänen, Ausarbeitung von Schriftstücken) sind durchzuführen. Dabei ist auf die äußere Form, die Verwendung von Originalformularen, auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt und sprachlich richtigen Ausdruck Wert zu legen. Beim Unterricht sind nach Möglichkeit praxisgerechte Unterrichtsbehelfe, betriebswirtschaftliche Literatur (zB Bücher, Fachzeitschriften, Musterverträge) und audio-visuelle Unterrichtsmittel zu verwenden. Bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen soll exemplarisch Datenverarbeitungs-Software eingesetzt werden.
Aktuelle Stoffgebiete sind erforderlichenfalls auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über den Lehrplan hinausgehen.
Die wesentlichen Teile des Lehrstoffes sind durch systematisches auch jahrgangsübergreifendes Wiederholen zusammenzufassen und zu festigen.
Im V. Jahrgang ist auf den Lehrstoff der unterrichteten Speziellen Betriebswirtschaftslehre Bedacht zu nehmen. Bei der Behandlung der konstitutiven Entscheidungen des Unternehmens sind, soweit erforderlich, steuerliche Überlegungen einzubeziehen.
Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler bei Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallstudien, Planspiele, projektorientiertes Arbeiten und Verfassen von Schriftstücken zu einem zusammenhängenden Geschäftsfall usw. wahrzunehmen.
Im Hinblick auf die Persönlichkeitsformung ist in der Betriebswirtschaftslehre besonderer Wert auf die Förderung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit (zB durch Referate, Diskussionen und Verkaufsgespräche) sowie der Kreativität zu legen. Verhandlungstechniken sind auch unter Verwendung des Telefons zu üben. Der Schüler ist zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen anzuleiten.
Die Verwendung der Kurzschrift als rationelles Arbeitsmittel ist zu fördern.
Vorträge schulfremder Personen könnnen zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts vorgesehen werden.
Lehrausgänge und Exkursionen sollen durchgeführt werden.
Schularbeiten:
Je drei im I. bis IV. Jahrgang, zwei im V. Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis und Verständnis der Grundlagen und der Eigenart der jeweiligen Speziellen Betriebswirtschaftslehre. Einblick in die Stellung des jeweiligen Wirtschaftssektors bzw. des jeweiligen Fachbereiches im Rahmen der Gesamtwirtschaft sowie Befähigung zu seiner Beurteilung.
Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Organisationsprozessen unter Einsatz zweckmäßiger Organisationsmittel.
Fähigkeit, mit Hilfe des erworbenen Wissens eigenständige Entscheidungen für praktische Problemstellungen einzeln oder im Team vorzubereiten bzw. zu treffen, zu begründen, zu präsentieren und wirksam zu vertreten.
Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und zur Kooperation. Vertrautheit mit der einschlägigen aktuellen Terminologie.
Geld-, Kredit- und Versicherungswesen
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Geld- und Kreditwesen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Kreditapparates, gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Geschäftspolitik, Struktur des österreichischen Kreditwesens.
Leistungserstellung (Transformations- und Dienstleistungsfunktion):
Kapitalbeschaffung (Haftkapital, Fremdkapital).
Kapitalverwendung (Praktische Abwicklung und Sicherung des Kreditgeschäftes, Sonderfinanzierungen, Eigengeschäfte).
Dienstleistungsgeschäfte (Anlageberatung, internationaler Zahlungsverkehr).
Marketing:
Marktforschung (Standort, Kundengruppen), Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik.
Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:
Bankbuchhaltung, Jahresabschluß, Kostenrechnung, interne und
externe Revision; Controlling.
Organisation und Automation.
Versicherungswesen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens, gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft, Privat- und Sozialversicherung.
Leistungserstellung:
Risiko und Risikopolitik, Versicherungszweige, Versicherungsarten,
Versicherungsformen.
Marketing:
Marktforschung, Produktpolitik, Distributionspolitik,
Kommunikationspolitik, Preispolitik.
Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:
Jahresabschluß, Kostenrechnung, Kalkulation, interne und externe
Revision; Controlling.
Organisation und Automation.
Industrie
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Struktur, Bedeutung und Probleme der österreichischen Industrie.
Gesetzliche Rahmenbedingungen. Industrie und Umwelt, Industrieförderung. Forschung und Entwicklung (Produktidee).
Umweltschutz.
Fertigungsvorbereitung:
Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;
Materialwirtschaft (Beschaffungsmarketing, Logistik);
Arbeitsplatzgestaltung.
Fertigungsdurchführung:
Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;
Fertigungsverfahren und -techniken (Einsatz moderner Fertigungsverfahren und ihre Auswirkungen); Fertigungssteuerung,
Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.
Marketing:
Marktforschung; unterschiedlicher Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums in verschiedenen Formen des Industriebetriebes.
Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:
Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalysen.
Controlling.
Krisenmanagement.
Außenhandel
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rahmenbedingungen:
Struktur, Bedeutung des Außenhandels für die österreichische Wirtschaft. Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und die wichtigsten internationalen Wirtschaftsabkommen.
Technik des Exports (unter Einbeziehung fremdsprachiger Schriftstücke):
Prüfung der Exportreife der Unternehmung; Serviceleistungen verschiedener Institutionen beim Auffinden ausländischer Geschäftspartner; Bonitätsprüfung des ausländischen Partners;
Exportkalkulation; Angebotserstellung; Kaufvertragsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der INCOTERMS und des Zahlungsausgleiches; Exportrisken und deren Absicherung;
Exportfinanzierung einschließlich der Instrumente der österreichischen Außenhandelsförderung.
Technik des Imports (unter Einbeziehung fremdsprachiger Schriftstücke):
Angebotsvergleich; Vertragsgestaltung; Importkalkulation; Importfinanzierung.
Verzollung im Export und Import mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Integration und unter Einbeziehung des Transithandels.
Außenhandelsmarketing mit Berücksichtigung der besonderen Transportfragen.
Besondere Formen des Außenhandelsgeschäftes (Zusammenarbeitsverträge, Gestattungsverträge, Vertretungsverträge). Gegen- und Switchgeschäfte.
Steuerliche Probleme im Außenhandel.
Verkehrswirtschaft
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Rechtsgrundlagen. Struktur, Bedeutung und Probleme der Verkehrswirtschaft.
Leistungserstellung:
Grundlagen der Dienstleistungsproduktion; Leistungsplanung;
Verfahrenstechnik; Verfahrensorganisation.
Kooperation in der Verkehrswirtschaft.
Marketing:
Verkehrsmarkt. Marktforschung, Leistungspolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik.
Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:
Buchhaltung. Kostenrechnung. Besteuerung. Controlling.
Tarifkunde:
Beförderungsvertrag (einschließlich Schriftverkehr). Haftung im Schadensfall.
Fremdenverkehrswirtschaft
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen (Bundesgesetze, Landesgesetze). Struktur, Bedeutung und Probleme der Fremdenverkehrswirtschaft; Organisation auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene; öffentliche und private Stellen. Fremdenverkehrspolitik (Bedeutung, Ziele und Maßnahmen).
Fremdenverkehrssubjekte:
Bedürfnisbildung; Einflüsse; Trends.
Fremdenverkehrswerbung.
Unmittelbare und mittelbare Fremdenverkehrsbetriebe.
Reisebüro:
Marketing einschließlich Schriftverkehr im Reisebüro; Leistungsangebot; Reiseorganisation; Besonderheiten des Rechnungswesens.
Gastronomie und Hotelbetriebe:
Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.
Rechnungswesen im Hotel- und Gastgewerbe anhand praktischer Beispiele.
Marketing mit besonderer Berücksichtigung der Preispolitik
(Fallbeispiele).
Vertragstechnik und Schriftverkehr.
Ausbildungs- und Schulungswege.
Meldewesen und Fremdenverkehrsstatistik:
Erfassung und Interpretation.
Fremdenverkehr und Umwelt.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat in allen Speziellen Betriebswirtschaftslehren die vorhandenen Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre, der Datenverarbeitung und des Rechnungswesens zu berücksichtigen und auf ihnen aufzubauen. Der Schüler ist mit der einschlägigen Terminologie der jeweiligen Speziellen Betriebswirtschaftslehre vertraut zu machen.
Es liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Lehrers, bei der Behandlung des gesamten Lehrstoffes Schwerpunkte zu setzen.
Aktuelle Stoffgebiete sind zur Erzielung einer möglichst praxisnahen Ausbildung auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über den Lehrplan hinausgehen.
Der Schüler soll durch den Wechsel in den Sozialformen des Unterrichts zur aktiven Mitarbeit angeleitet werden. Die Aktivierung der Schüler soll bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes durch einen handlungs- und problemorientierten Unterricht (Diskussionen, Fallstudien, Planspiele, Rollenspiele usw.) in Einzel- und Gruppenarbeit gefördert werden. Dadurch soll der Schüler zur Selbsttätigkeit, zum kritischen Urteil, zur Kreativität sowie zur Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit geführt und gleichzeitig in die Lage versetzt werden, größere Zusammenhänge und die Auswirkung bestimmter Maßnahmen zu erkennen. In diesem Zusammenhang kommt der Befähigung zur Teamarbeit eine besondere Bedeutung zu.
Durch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmittel soll der Unterricht besonders anschaulich gestaltet werden. Lehrausgänge und Exkursionen sowie Vorträge schulfremder Personen sind zur Verstärkung des Praxisbezuges in den Unterricht einzubauen. Weitere Kooperationsformen mit der Wirtschaft und Verwaltung sind anzustreben. Zur Motivationsförderung können aktuelle Zeitungsberichte, Fachzeitschriften, Fernsehsendungen und andere praxisgerechte Unterrichtsbehelfe dienen.
Bei der Lösung von Aufgabenstellungen sollen nach Möglichkeit Datenverarbeitungsysteme eingesetzt werden, um eine praxisnahe Ausbildung zu erreichen. Der Einsatz von Softwarepaketen ist in diesem Zusammenhang zu diskutieren.
Im Rahmen der Pflege der Querverbindungen ist insbesondere auf jene zur Betriebswirtschaftslehre und zum Rechnungswesen Bedacht zu nehmen. Die Schwerpunktbildung im Rahmen der Querverbindungen wird von der fachlichen Ausrichtung der jeweiligen Speziellen Betriebswirtschaftslehre abhängig sein.
Die eigenständige Informationsbeschaffung ist insbesondere bei der Behandlung komplexer Probleme von Bedeutung. Deshalb soll die Initiative zur selbständigen Beschaffung von Informationen und zur Heranziehung originaler Quellen vom Schüler verlangt werden. Dadurch kann die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und gleichzeitig auch die Möglichkeit dafür an konkreten Beispielen aufgezeigt sowie ein wesentlicher Beitrag zur Formung einer eigenständigen Persönlichkeit geleistet werden.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der Arbeiten im dokumentären und instrumentellen Rechnungswesen. Fähigkeit zur Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen mit dem Ziel einer zukunftsorientierten Unternehmensführung.
Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln im Rechnungswesen.
Sicherheit in der Kontierung laufender, auch schwieriger
Geschäftsfälle.
Fähigkeit zur Erstellung von einfachen Bilanzen.
Beherrschung des Wirtschaftsrechnens (zB Fakturierung und Bankrechnen).
Beherrschung der Grundlagen der wichtigsten Kostenrechnungssysteme einschließlich der Kalkulation.
Kenntnis der Personalverrechnung (einschließlich Verbuchung und Schriftverkehr).
Vertrautheit mit der Organisation des Rechnungswesens unter Beachtung der neuen Entwicklungen.
Grundlegende Kenntnisse der Betriebsstatistik (laufende Auswertung des Zahlenmaterials sowie Analyse und Kritik der Bilanz).
Fähigkeit zur Erstellung einfacher Planungsrechnungen.
Grundlegende Kenntnisse des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr) und ihre Anwendung in allen Teilbereichen des Rechnungswesens.
Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemen, zur Führung von problembezogenen Gesprächen, zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zum Erkennen der Bedeutung eines funktionsfähigen Rechnungswesens für die Einzelwirtschaften und für die Gesamtwirtschaft.
Einsicht in die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse unter Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur).
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Einführung:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.
System der Doppik:
Begriff und Merkmale der doppelten Buchhaltung; die Bilanz als
Ausgangspunkt der Doppik; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch
einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan.
Grundsätze der Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale
Bestimmungen; Verbuchung.
Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch:
ZB Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten; Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel); Steuern; Löhne und Gehälter.
Der Hauptbuchabschluß unter Einschaltung der Abschlußtabelle.
Bücher der Doppik:
Arten; Verknüpfung; Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.).
Organisationsformen der Buchhaltung in Klein- und Mittelbetrieben.
Einmonatiger Geschäftsfall im manuellen Durchschreibeverfahren mit einfachen Geschäftsfällen (anhand von losen Belegen).
Grundzüge der Bilanzlehre:
Grundzüge der Bewertung; Waren- und Materialbewertung
(Abfassungsprinzipien).
Anlagenbewertung:
Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung (Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bilanzlehre (Fortsetzung):
Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Erstellung von Abschlüssen (zusammenfassende Beispiele unter
Einbeziehung interner Belege, auch Gewinnermittlung mittels
Mehr-Weniger-Rechnung).
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) möglichst anhand von Belegen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation
(einschließlich Zollrechnung); Berechnung der kalkulatorischen
Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetriebliche
Leistungsverrechnung in einfachster Form.
Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben.
Absatzkalkulation.
Kostenträgererfolgsrechnung.
Ermittlung des Betriebs- und Unternehmungsergebnisses.
Kostenrechnungssysteme zu Vollkosten, Teilkosten, Istkosten,
Plankosten; letztere in den Grundzügen.
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen.
Bankrechnen in den Grundzügen:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Abrechnung und Verbuchung von Vermittlungsgeschäften.
Rücklagen:
Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung.
Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Abgabenverfahrensrecht.
Ertragsteuern (Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer; Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer).
Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung beschränkt auf die einfachsten Fälle.
Bewertung von Bilanzpositionen; Errechnung des handels- und
steuerrechtlichen Gewinnes.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft in den Grundzügen.
Theorie der Bilanz:
Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften;
Bilanzierungsgrundsätze.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing, Wertpapiere.
Einführung in das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung); Bilanzanalyse und Betriebsvergleich.
Finanzplanung.
Gesamtplanung anhand einfacher Beispiele (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan).
Controlling (organisatorische Stellung, Funktionen, Tätigkeit des Controllers und seiner Mitarbeiter).
Steuerlehre:
Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes. Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre.
Umfassende Übungen zum Lehrstoff aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre und die ständige Anpassung des Lehrstoffes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Mitarbeiters gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.
Im Rechnungswesen kommt allen Teilgebieten gleiche Bedeutung zu. Es liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Lehrers, bei der Behandlung des gesamten Lehrstoffes Schwerpunkte zu setzen.
Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen.
Der paginierten Form des Kontos ist der Vorzug zu geben. Die Beispiele haben sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dem Beleg als Grundlage der Verbuchung ist besondere Bedeutung beizumessen.
Die Bilanzierungstechnik ist überwiegend in Form von praxisgerechten Buchungsanweisungen zu üben. Die Erstellung von Abschlußtabellen ist auf das notwendigste Ausmaß einzuschränken. Anhand eines Beispiels sollte der Zusammenhang zwischen dem Abschluß und den Steuererklärungen gezeigt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sind schon vom I. Jahrgang an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten. Im IV. und V. Jahrgang ist das Steuerrecht zu systematisieren und auf die Auswirkungen möglicher Handlungsalternativen auf die Besteuerung hinzuweisen. Der Schriftverkehr mit dem Finanzamt ist organisch einzubauen.
Die instrumentellen Funktionen des Rechnungswesens sind wegen ihrer Bedeutung als Entscheidungsinstrument für eine zukunftsorientierte Unternehmensführung eingehend zu behandeln.
Auf den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen ist Bedacht zu nehmen. Praxisgerechte Organisationsmittel sind zu verwenden. Kaufmännische Rechner sind einzusetzen, wobei die optimale Bedienung stets zu beachten ist.
Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern.
Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle
Zeitungsmeldungen ua. sind zu verwenden.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Schularbeiten:
Je vier im I. bis IV. Jahrgang, zwei zweistündige im V. Jahrgang.
Wirtschaftliches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschung der rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung
betriebswirtschaftlicher Probleme.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Einführung in das wirtschaftliche Rechnen:
Aufgaben; Grundregeln, Grundrechnungsarten, Bruchrechnen. Rechnen
mit kaufmännischen Rechnern.
Rechnen mit benannten Zahlen:
Die wichtigsten Währungen; Maß- und Gewichtssysteme.
Schlußrechnung.
Kettensatz (Währungsumrechnungen).
Prozentrechnung:
Prozentrechnung von, auf und in hundert; einfache Bezugs- und Absatzkalkulation.
Zinsenrechnung von, auf und in hundert.
Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung.
Einfache Verteilungsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Das logische Verständnis soll bei der Lösung der Aufgaben im Vordergrund stehen. Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden. Das Zahlenverständnis soll durch Üben während des ganzen Jahres auch ohne Verwendung des kaufmännischen Rechners gefestigt werden.
Die optimale Bedienung der kaufmännischen Rechner ist zu üben (Fingersatz, Rechengang).
Die Schüler sind zur übersichtlichen Darstellung und zur Einhaltung
einer sauberen Form anzuhalten.
Vier Schularbeiten.
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten ermöglichen, deren Verständnis gewährleisten und die Grundlage für eine aufbauende Spezialausbildung darstellen.
Kenntnis von Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweisen unterschiedlicher Datenverarbeitungssysteme. Fähigkeit zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen unter Verwendung einer höheren Programmiersprache und Standard-Softwarepaketen.
Fähigkeit, Arbeiten am Computer mit Hilfe von Bedienerhandbüchern durchzuführen.
Verständnis für Organisationsprobleme bei Einführung und Benützung eines Datenverarbeitungssystems; Fähigkeit zur Lösung einfacher Organisationsaufgaben; Verständnis für Informationsflüsse. Fähigkeit zum selbständigen logischen und algorithmischen Denken.
Vertrautheit mit der einschlägigen Fachterminologie.
Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundlagen der Datenverarbeitung:
Anwendungsgebiete der Datenverarbeitung; Grundbegriffe (zB Information, Daten, Verschlüsselung, System).
Aufbau der Datenverarbeitungssysteme (Hardware):
Zentraleinheit und Peripherie (Ein- und Ausgabegeräte,
Datenerfassungsgeräte, externe Speicher unter Berücksichtigung der
dazugehörigen Datenträger, Dialoggeräte).
Gerätebedienung:
Operating am vorhandenen Datenverarbeitungssystem; Tastatur;
Bildschirm; Drucker; sonstige Peripheriegeräte.
Software:
Überblick über die Funktionen eines Betriebssystems, über Dienstprogramme, Tools, Programmiersprachen und Anwendungsprogramme; Einsatz des vorhandenen Betriebssystems und der Dienstprogramme.
Programmiersprachen:
Übersicht (Arten und Generationen); Einführung in eine höhere Programmiersprache; Einführung in das Compilieren von Programmen.
Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen:
Aufgabenstellung; Problemanalyse; Formatentwürfe; Darstellung der Programmierlogik und des Datenflusses; Realisierung mit Hilfe der in der Einführung behandelten Programmiersprache; Programmtest; Dokumentation; Archivierung; Copyright (Schutz geistigen Eigentums).
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Arten von Datenverarbeitungssystemen:
Personalcomputer; Netzwerke; Mainframe.
Betriebsarten der Datenverarbeitung (Batch, Dialog, On-line, Off-line).
Einführung in die Dateiorganisation:
Arten von Dateien; Tools zur Dateiverwaltung.
Einführung in ein Standard-Softwarepaket (Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation ua.).
Lösung kaufmännischer Problemstellungen mit Hilfe von Standard-Softwarepaketen.
Datensicherung und Datenschutz; Persönlichkeitsschutz. Einführung in die Organisation der Datenverarbeitung.
Wirtschaftlichkeit und Einsatzmöglichkeit der Informations- und Kommunikationstechnik; Büroautomation.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung auf die Betriebswirtschaft und die Volkswirtschaft (insbesondere Sozialpolitik).
Didaktische Grundsätze:
Zur Erreichung des Bildungszieles soll auf die solide Ausbildung in den Grundkenntnissen der Datenverarbeitung besonderer Wert gelegt werden. Die Arbeit mit dem Gerät soll möglichst früh beginnen. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Bei der Einführung in die höhere Programmiersprache soll der Schwerpunkt auf dem Verständnis der Programmentwicklung und nicht auf der Programmiertechnik liegen. Bei den praktischen Arbeiten sind die theoretischen Grundkenntnisse laufend zu wiederholen und zu vertiefen. Besonderer Wert ist auf die Verwendung von Bedienerhandbüchern zu legen.
Neben audio-visuellen Unterrichtsmitteln ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial besonderer Wert zu legen.
Der Schüler ist zu selbständigem, logischem und algorithmischem Denken sowie zu Sorgfalt, Gründlichkeit und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuleiten.
Vorträge schulfremder Personen können in den Unterricht eingebaut
werden.
Lehrausgänge und Exkursionen sind wünschenswert.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Schularbeiten:
Je zwei in jedem Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.
Organisation und Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aktualisierung und Vertiefung der Lehrinhalte der Unterrichtsgegenstände Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen.
Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Organisationsprozessen unter Einsatz zweckmäßiger Organisationsmittel.
Fähigkeit, mit Hilfe des erworbenen Wissens eigenständige Entscheidungen für praktische Problemstellungen einzeln oder im Team vorzubereiten bzw. zu treffen, zu begründen, zu präsentieren und wirksam zu vertreten.
Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und zur Kooperation.
Vertrautheit mit der einschlägigen aktuellen Terminologie.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Überblick über Organisationstechniken (insbesondere auch Präsentationstechniken) und Organisationsphasen.
Informationssystem:
Begriff und Bedeutung. Aufbau- und Ablauforganisation in der Datenverarbeitung.
Projektabwicklung unter Einsatz der Datenverarbeitung. Theoretische Grundlagen; Phasen der Projektabwicklung.
Organisationslösungen ausgewählter Teilbereiche der Betriebswirtschaftslehre, des Rechnungswesens und der Textverarbeitung.
Präsentation von Organisationslösungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat die vorhandenen Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre, der Datenverarbeitung, des Rechnungswesens, der Textverarbeitung und des Computerunterstützten Rechnungswesens zu berücksichtigen und auf ihnen aufzubauen. Der Schüler ist mit der einschlägigen aktuellen Terminologie vertraut zu machen.
Aktuelle Stoffgebiete sind zur Erzielung einer möglichst praxisnahen Ausbildung auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über den Lehrplan hinausgehen.
Der Schüler soll durch den Wechsel in den Sozialformen des Unterrichts zur aktiven Mitarbeit angeleitet werden. Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler soll insbesondere durch projektorientiertes Arbeiten wahrgenommen werden. Dadurch soll der Schüler zur Selbständigkeit, zum kritischen Urteil, zur Kreativität sowie zur Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit geführt und gleichzeitig in die Lage versetzt werden, größere Zusammenhänge und die Auswirkung bestimmter Maßnahmen zu erkennen.
In diesem Zusammenhang kommt der Förderung zur Teamarbeit eine besondere Bedeutung zu.
Bei der Lösung von Aufgabenstellungen sind Datenverarbeitungssysteme einzusetzen, um eine praxisnahe Ausbildung zu erreichen.
Die eigenständige Informationsbeschaffung ist insbesondere bei der Behandlung komplexer Probleme von Bedeutung. Deshalb soll die Initiative zur selbständigen Beschaffung von Informationen und zur Heranziehung originaler Quellen vom Schüler verlangt werden. Dadurch kann die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und gleichzeitig auch die Möglichkeit dafür an konkreten Beispielen aufgezeigt sowie ein wesentlicher Beitrag zur Formung einer eigenständigen Persönlichkeit geleistet werden.
Lehrausgänge und Exkursionen und Vorträge schulfremder Personen können in den Unterricht eingebaut werden.
Blockungen können bei Bedarf vorgesehen werden.
Zwei Schularbeiten.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung von Arbeiten im Rechnungswesen unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.
Fähigkeit zum datenverarbeitungsgerechten Kontieren sowie zum Lesen und Interpretieren von Computerausdrucken.
Erkennen der Zusammenhänge und der Möglichkeiten der Teilbereiche des Rechnungswesens bei Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens.
Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:
Finanzbuchhaltung (einschließlich Lager- und Anlagenbuchhaltung); Finanzbuchhaltung mit integrierter Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Betriebserfolgsrechnung) anhand einer losen Belegsammlung.
Personalverrechnung (Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, Auswertung).
Didaktische Grundsätze:
Das rein mechanische Eingeben muß gegenüber dem Verständnis für die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge zurücktreten.
Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens sind zu beachten. Datensicherungen, Fehlerfeldkontrollen, Abstimmungen etc. sind laufend durchzuführen.
Das Lesen und Interpretieren von Computerausdrucken ist zu üben.
Die Bedeutung von Computerauswertungen als Entscheidungsinstrument der Unternehmensführung ist hervorzuheben.
Die selbständige Arbeit der Schüler ist zu fördern. Doppelstunden sind vorzusehen.
Computerunterstützte Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung unter Einbeziehung der Stenotypie und Phonotypie. Beherrschen der Grundfunktionen eines Text- und Dateiprogrammes. Überblick über die Möglichkeiten der Telekommunikation, über die Büroautomation und Büroorganisation unter besonderer Berücksichtigung der computerunterstützten Textverarbeitung. Überblick über ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen. Fähigkeit zum selbständigen Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit. Dateierstellung und -bearbeitung. Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Einblick in die für die Einführung der computerunterstützten Textverarbeitung notwendigen Maßnahmen. Organisation der computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation; Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz; sozio-ökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der computerunterstüzten Textverarbeitung hat im Sonderunterrichtsraum für Kleincomputer stattzufinden. Dabei soll das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer im Vordergrund stehen. Diktiergeräte sind in den Unterricht einzubeziehen.
Die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Beherrschung der Tastatur, der Stenotypie und der Phonotypie sind weiter zu pflegen. Das Interesse an der Anwendung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten ist zu fördern.
Die Motivation der Schüler soll durch Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden. Im Unterricht ist besonders darauf zu achten, daß für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehner-Tastatur verwendet wird.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einblick in wichtige Staatsfunktionen und Rechtsgrundlagen, die für Wirtschaft und Alltagsleben von Bedeutung sind.
Kenntnis der Grundbegriffe der Staatslehre, des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, wichtiger Bestimmungen des Privatrechts, des Zivilprozeßrechts, des Strafrechts, des Gewerberechts und des Arbeits- und Sozialrechts.
Fähigkeit zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung politischer Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Bejahung der demokratischen Gesellschaftsordnung und des rechtsstaatlichen Prinzips in allen Bereichen. Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Rechtslehre:
Rechtsordnung; Arten des Rechts; Auslegung; Rechtssubjekt; Zugang
zum Recht.
Grundbegriffe der Staatslehre:
Staatselemente; Staatszweck; Staats- und Regierungsformen;
Meinungsbildung und politische Parteien; Grundsätze des Völkerrechts;
Staatenverbindungen; Menschenrechte.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung;
Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung; Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden; Gerichtsbarkeit; Kontrolle der Staatsgewalt.
Verwaltung und Verwaltungsverfahren:
Grundzüge des Verwaltungsaufbaues; Behördenaufbau in Österreich;
Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren; Rechtsschutz;
Verwaltungsstrafrecht; ausgewählte Kapitel aus dem besonderen Verwaltungsrecht (zB Jugendschutz).
Sozialpartnerschaft:
Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Privatrecht:
Personenrecht; Familienrecht; Erbrecht; Sachenrecht.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Privatrecht:
Schuldrecht, insbesondere Vertrags- und Schadenersatzrecht, Wohn- und Mietrecht, Konsumentenschutzrecht.
Wesen und Aufgaben der Gerichtsbarkeit:
Zivilgerichtsbarkeit mit Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht;
einfache Schriftsätze; Strafgerichtsbarkeit; Strafverfahrensrecht;
materielles Strafrecht.
Gewerberecht:
Einteilung der Gewerbe; Voraussetzung für die Ausübung von
Gewerben; Gewerbeberechtigung; Betriebsanlagen; Gewerbebehörden und
-verfahren.
Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechts:
Datenschutz; Umweltschutz; gewerblicher Rechtsschutz.
Arbeitsrecht:
Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag;
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz;
Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung, Behörden und Verfahren); Besonderheiten des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens.
Sozialrecht:
Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung; Sozialhilferecht.
Überblick über das Verkehrsrecht, insbesondere Kraftfahrzeughaftpflichtrecht.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung von Teilgebieten ist nach Möglichkeit von den Rechtsquellen und den Erfordernissen der Berufspraxis auszugehen.
Die Rolle der Kammern, Verbände, Gewerkschaften und politischen Parteien in der politischen Wirklichkeit ist den Schülern bewußt zu machen. Aktuelle Themen mit Beispielen aus dem öffentlichen Leben und dem Wirtschaftsleben sind besonders zu betonen, um eine oberflächliche Vielheit zu vermeiden.
Querverbindungen sind vor allem zur Betriebswirtschaftslehre, zur Volkswirtschaftslehre und Soziologie sowie zur Geschichte und Sozialkunde herzustellen. Eine Vertiefung des theoretischen Wissens kann durch Lehrausgänge, Exkursionen und Einbindung von Referenten aus der Rechtspraxis erreicht werden.
Die Handhabung und die Interpretation von Gesetzesstellen sind zu üben. Ebenso sind einfache Schriftsätze (zB Testamente, Mahnklagen, Exekutionsanträge) zu verfassen, gegenstandsbezogene Medienaussagen zu besprechen und Fallstudien durchzuführen. Dabei ist auf die äußere Form und die Verwendung von Originalformularen sowie auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt und den sprachlichen Ausdruck wertzulegen.
Volkswirtschaftslehre und Soziologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis der gesamtwirtschaftlichen Probleme und Gesetzmäßigkeiten der Volkswirtschaft als Grundlage für das Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft.
Fähigkeit zur Beurteilung volkswirtschaftlicher Vorgänge sowie zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftspolitischen Aussagen und Maßnahmen.
Kenntnis der Grundbegriffe der Soziologie.
Bereitschaft zum Verständnis der Zusammenhänge in
volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen, ökologischen und
soziologischen Bereichen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Makro- und Mikroökonomie; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns unter Berücksichtigung ihrer dogmengeschichtlichen Grundlagen.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:
Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, Soziale Marktwirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen, Konvergenzthese; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.
Konjunkturlehre:
Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.
Lehre und Politik von der Produktion:
Faktoren Grund und Boden (Renten, Standort, Umweltschutz, Energiepolitik, Wohnbaupolitik, Agrarpolitik).
Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung, Arbeitskosten, Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Frauenarbeit; Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik).
Faktor Kapital (Begriff und Entstehung); Sparen, Zinsen, Investitionen.
Faktor Bildung und technischer Fortschritt (Know-how und Innovation).
Faktorenzusammenwirken.
Lehre und Politik des Güterumlaufes:
Marktlehre (Nachfrage und Angebot); Preisbildung (Arten der Preise, Preiselastizität, Preispolitik); Geldlehre (Geldfunktionen, Geldwert, Geldwertbestimmungen, Kaufkraft, Indizes, Geldwertschwankungen); Währungspolitik (Stabilisierungspolitik, Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank); Außenwirtschaftspolitik (Zahlungsbilanz, Auf- und Abwertung).
Weltwährungssysteme und Weltwährungsfragen; Probleme der nationalen
und internationalen Verschuldung.
Lehre und Politik der Güterverteilung:
Überblick über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;
Einkommensverteilung.
Lehre und Politik des Güterverbrauches:
Konsum; Einflußfaktoren der Konsumfunktion; Konsumentenschutz,
Konsumpolitik und Probleme der Wohlstandsmessung.
Konjunktur- und Budgetpolitik:
Ziele, magisches Vieleck, Mittel, Steuerungsmaßnahmenkatalog; Budget und Budgetpolitik; konjunktur- und budgetpolitische Maßnahmen.
Ausgewählte Kapitel der Volkswirtschaftspolitik (zB Fremdenverkehr, Industrie, Agrarpolitik, Sozialpolitik, Integrationsprobleme, Entwicklungshilfe).
Soziologie:
Grundbegriffe; Beziehungen; Schichtung und sozialer Wandel.
Ausgewählte Themen aus der Betriebs-, Rechts-, Umwelt- und Friedenssoziologie.
Didaktische Grundsätze:
In Querverbindung zur Betriebswirtschaftslehre und zur Staatsbürgerkunde und Rechtslehre ist die Stellung des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der Gesamtwirtschaft bzw. in einer konkreten Wirtschaftssituation darzulegen (sowohl im öffentlichen als auch im privaten Wirtschaftsbereich).
Aktuelle Ereignisse sind anhand von Berichten der Massenmedien mit den Schülern zu besprechen. Insbesondere ist die Fähigkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden, sie zu begründen und zu vertreten sowie das Erkennen der Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis zu fördern.
Einzelne Kapitel sind abschließend zusammenzufassen und nach Möglichkeit durch Aktivierung der Schüler (zB Kurzreferate mit anschließenden Diskussionen, Fallstudien, Planspiele) zu vertiefen. Das theoretische Wissen ist nach Möglichkeit durch Lehrausgänge und Exkursionen praktisch zu untermauern. Die Behandlung volkswirtschaftlicher Themen im Rahmen sozialkundlicher Veranstaltungen oder die Einbindung von Referenten aus der Wirtschaftspraxis ist empfehlenswert.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Zehn-Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 200 Bruttoanschlägen/min und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 110 Silben/min nach der Deutschen Einheitskurzschrift - Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 110 Silben/min kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Im Teilbereich Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis der dazu
erforderlichen Organisationsmittel.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Erarbeiten des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 140 Bruttoanschlägen/min (40 Silben/min).
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen einfachster Art mit und ohne Vordruck; Einführung in die Büroorganisation.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Training zur Erhaltung der Griffsicherheit und der Geschwindigkeit von 140 Bruttoanschlägen/min (40 Silben/min). Erarbeiten von Schriftstücken einfacher Art nach unterschiedlichen Gestaltungskriterien.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 70 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Einführung in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Erarbeiten von Teilen der Büroorganisation.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 170 Bruttoanschläge/min (50 Silben/min).
Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach ungegliederten Texten und Schreiben nach Diktat.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 90 Silben/min; Lesen von eigenen Stenogrammen und Vorbildschriften.
Gestalten von Schriftstücken und Texten mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Stenogramm. Kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführung in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat; Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Phonogramm.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 200 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 110 Silben/min.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Zusammenfassender Überblick über die Büroorganisation und die
erforderlichen Organisationsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastenschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr ein Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bilden von leistungsmäßig gleichwertigen Gruppen sowie durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen. Dazu sollten auch Lehrausgänge und Exkursionen durchgeführt werden.
Schularbeiten:
Je zwei in jedem Jahrgang.
(Anm.: richtig: 19.) Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
B. Freigegenstände
Dritte lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
(Französisch, Italienisch, Spanisch; Russisch, (Serbo)Kroatisch,
Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch; Ungarisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich auszudrücken.
Anzustreben sind:
Fähigkeit zur Kommunikation in der Alltags- und Wirtschaftssprache;
Sicherheit in der Rechtschreibung und eine phonemrichtige Aussprache;
Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen;
Fähigkeit, fremdsprachige Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen;
Sicherheit im Abfassen und Übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache) gebräuchlicher Korrespondenzformen des Außenhandels.
Einblick in wesentliche Aspekte des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der Länder des betreffenden Sprachraumes und in die Beziehungen dieser Länder zu Österreich;
Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit;
Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung;
Vertrautheit mit den Medien und den durch sie gegebenen Bildungsmöglichkeiten;
Verständnis für die Eigenart der Länder des betreffenden
Sprachraumes;
Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
Eine romanische Sprache
(Französisch, Italienisch, Spanisch)
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Haus, Schule, Einkauf, Geschäfte, Kleidung, Freizeit, Sport, Zeit, Wetter, Geld.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Darstellung einfacher
Sachverhalte.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation; Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen, Adjektiv, Artikel, Pronomen, Numerale, Hilfszeitwörter, regelmäßige und wichtigste unregelmäßige Verben in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft; Frage, Verneinung, Wortstellung.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Tagesablauf, Beruf,
Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Reise, Medien.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Zusammenfassung, Privatbrief, Nacherzählung, Kurzreferat. Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb, indirekte Rede, Teilungsartikel, weitere Zeiten, Konditional, Konjunktiv, unregelmäßige Verben, Gliedsatz.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen,
Fremdenverkehr, Arbeitswelt.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages
(Anbahnung und Abschluß); Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Kurzreferat, einfacher Geschäftsbrief und Telex, Übersetzung
einfacher Texte.
Sprachstruktur:
Ausbau der Formen- und Satzlehre: weitere Zeiten, unregelmäßige
Verben, Satzkürzungen, Gliedsatz.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Industrie, Landwirtschaft, Handel, aktuelle Probleme aus
Wirtschaft, Politik und Kultur.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Lieferung und Zahlung);
Telekommunikation.
Kommunikation:
Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung, Übersetzung
aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen
Inhalts; Geschäftsbrief und Telex.
Sprachstruktur:
Erweiterung und Festigung der Formen- und Satzlehre.
Eine slawische Sprache
(Russisch, (Serbo)Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch)
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Schule, Haus, Zeit, Wetter, Geld, Mahlzeiten; elementare Mitteilungsbedürfnisse.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Dialog, einfache Alltagssprache (zB Kontaktaufnahme), Darstellung einfacher Sachverhalte.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation, Schreibung; die Formen- und Satzlehre, soweit sie für die angegebenen Themen bzw. Kommunikationsformen erforderlich ist.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Kleidung, Beruf, Sport, Freizeit, Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Geschäfte, Verkehrsmittel.
Kommunikation:
Dialog über Alltagsthemen, Rollenspiel zu Alltagssituationen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat, Privatbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Verkehrsmittel, Reisen, Fremdenverkehr, Post, Geschäfte, Bank, Büro, einige Grundangaben zur Landeskunde.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages
(Anbahnung und Abschluß); Telekommunikation.
Kommunikation:
Dialog über Alltagsthemen, Gespräch, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht, Telefonat, Zusammenfassung, Kurzreferat. Einfacher Geschäftsbrief und Telex, Übersetzung einfacher Texte.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Industrie, Landwirtschaft, Handel, aktuelle Probleme aus
Wirtschaft, Politik und Kultur.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Lieferung und Zahlung);
Telekommunikation.
Kommunikation:
Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfasssung, Übersetzung
aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen
Inhalts; Geschäftsbrief und Telex.
Sprachstruktur:
Erweiterung und Festigung der Formen- und Satzlehre.
Ungarisch
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Haus, Schule, Kleidung,
Zeit, Wetter, Geld.
Kommunikation:
Frage und Antwort, einfache Gesprächssituationen des Alltags,
Grußformen, Darstellung einfacher Sachverhalte.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation, Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen, Artikel, Adjektiv, Numerale, Hilfszeitwort, Verb in der subjektiven Abwandlung der Gegenwart, die wichtigsten Suffixe des Nomens; Frage, Verneinung, Wortstellung. Einfacher und erweiterter Satz.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Beruf, Sport und Freizeit, Verkehr, Geschäfte und Einkaufen, Bank, Post, Büro.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat, Privatbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb, Verb in der subjektiven und objektiven Abwandlung in der Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft, ik-Verben und ihre Abwandlung; zusammengesetzter Satz.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: Beruf und Arbeitswelt, staatliche Einrichtungen, Reise, Fremdenverkehr, einige Grundangaben zur Landeskunde.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages
(Anbahnung und Abschluß); Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Dialog über Alltagsthemen und aktuelle Probleme, Zusammenfassung, Kurzreferat, Bericht, einfacher Geschäftsbrief und Telex, Übersetzung einfacher Texte.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre; Imperativ, Konjunktiv, indirekte Rede.
Lernjahr (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Industrie, Landwirtschaft, Handel, aktuelle Probleme aus
Wirtschaft, Politik und Kultur.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Lieferung und Zahlung);
Telekommunikation.
Kommunikation:
Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung, Übersetzung
aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen
Inhalts; Geschäftsbrief und Telex.
Sprachstruktur:
Erweiterung und Festigung der Formen- und Satzlehre.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Unterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikation in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt, sondern integriert zu üben.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
In allen Lernjahren sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen.
Audio-visuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Dieses ist durch den systematischen Einsatz von Tonbandtexten zu fördern, wobei sich das Mitschreiben von Stichwörtern („Note-taking“) als wertvolles Mittel der Übung und Kontrolle erweist.
Die in den einzelnen Lernjahren angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden.
Schulische und häusliche Übungen dienen der Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten.
Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem im ersten und zweiten Lernjahr vermittelt werden. Im dritten Lernjahr wird auch der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom zweiten Lernjahr an soll der Schüler in den Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.).
Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen.
Im Russischen ist die cyrillische Schrift im ersten Lernjahr zu vermitteln. Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltags- und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
Vom dritten Lernjahr an soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übersetzen.
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von gebräuchlichen Korrespondenzformen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen; dabei ist auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache anzustreben. Je nach Thema sind Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, herzustellen.
Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen und ihrer Institutionen im Burgenland und in Kärnten zu berücksichtigen.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Lernjahr.
Latein
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, mit Hilfe des Wörterbuches leichte lateinische Texte der klassischen und späteren Zeit (bis zur Gegenwart) zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen. Beherrschung eines Grundwortschatzes von etwa 2000 lateinischen Wörtern.
Verständnis für das Wesen der römischen Antike, ihr Fortwirken in der christlich-abendländischen Welt und ihre grundlegende Bedeutung für Europa und unsere Zeit.
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