Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation
(einschließlich Zollrechnung); Berechnung der kalkulatorischen
Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetriebliche
Leistungsverrechnung in einfachster Form.
Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben.
Absatzkalkulation.
Kostenträgererfolgsrechnung.
Ermittlung des Betriebs- und Unternehmungsergebnisses.
Kostenrechnungssysteme zu Vollkosten, Teilkosten, Istkosten,
Plankosten; letztere in den Grundzügen.
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen.
Abrechnung und Verbuchung von Vermittlungsgeschäften.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Abgabenverfahrensrecht.
Ertragsteuern (Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer; Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer).
Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung beschränkt auf die einfachsten Fälle.
Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes. Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre.
Rücklagen:
Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing, Wertpapiere.
Einführung in das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung.
Bewertung von Bilanzpositionen; Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinnes.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft in den Grundzügen.
Theorie der Bilanz:
Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften;
Bilanzierungsgrundsätze.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung); Bilanzanalyse und Betriebsvergleich.
Finanzplanung.
Gesamtplanung anhand einfachster Beispiele (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan).
Controlling (organisatorische Stellung, Funktionen, Tätigkeit des Controllers und seiner Mitarbeiter).
Umfassende Übungen zum Lehrstoff aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, im IV. Jahrgang bei Bedarf zweistündig.
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Datenverarbeitung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des II. und III. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
Organisation und Datenverarbeitung
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Computerunterstützte Textverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des IV. und V. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Volkswirtschaftslehre und Soziologie
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Erarbeiten des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 160 Bruttoanschlägen/min (50 Silben/min).
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen mit und ohne Vordruck; Schreiben nach Diktat.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Einführung in die Büroorganisation.
Einführung in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 200 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 110 Silben/min.
Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Stenogramm. Kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführung in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat; Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Phonogramm.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen
Organisationsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel aus der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr ein Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bilden von leistungsmäßig gleichwertigen Gruppen sowie durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jedem Jahrgang.
B. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
*1) Alternativer Pflichtgegenstand:
Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.
*2) Festsetzung durch den Landesschulrat:
Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.
*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage A 2
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(Art. I § 5, BGBl. Nr. 895/1994)
ab 31. 8. 1994 (I. Jahrgang und 1. Semester)
Anlage A/2
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstand Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV.
```
```
```
Religion ........................ 1 1 1 1 4 (III)
```
```
Deutsch ......................... 3 2 2 2 9 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ..................... 3 2 2 3 10 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache *1) .. - 3 4 4 11 I
```
Geschichte und Sozialkunde
```
(Wirtschaftsgeschichte) ......... - - 2 2 4 (III)
```
Geographie und Wirtschaftskunde
```
(Wirtschaftsgeographie) ......... 2 2 - - 4 (III)
```
Biologie und Warenkunde ......... 2 - - 2 4 III
```
```
Chemie .......................... - - 2 - 2 (III)
```
```
Physik .......................... - 2 - - 2 (III)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ...................... - 3 3 3 9 I
```
Betriebswirtschaftslehre ........ 3 2 3 3 11 I
```
```
Spezielle
```
Betriebswirtschaftslehre *2) .... - - 2 - 2 I
```
Rechnungswesen .................. 3 2 3 3 11 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ........ 2 - - - 2 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung ............ 2 - - - 2 I
```
```
Organisation und
```
Datenverarbeitung ............ - - 1 - 1 I
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen ............... - 1 - - 1 I
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ............. - 1 - - 1 III
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre ..................... - 2 - - 2 (III)
```
Volkswirtschaftslehre und
```
Soziologie ...................... - - - 2 2 III
```
Textverarbeitung ................ 4 2 - - 6 IV b
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 25 25 100
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstand Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV.
```
```
Aktuelle Fachgebiete ............. bis 2 2 2 2 8 I bis
VI
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Förderunterricht *3) Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV.
```
```
```
Deutsch ......................... 2 2 - - 4 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ..................... 2 2 - - 4 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache ...... - 2 2 - 4 I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ...................... - 2 2 - 4 I
```
Betriebswirtschaftslehre ........ 2 2 - - 4 I
```
```
Rechnungswesen .................. 2 2 - - 4 I
```
```
Textverarbeitung ................ 2 2 - - 4 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie für Berufstätige hat im Sinne der §§ 65 und § 75 Abs. 1 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zum Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Bildungsinhalte zu führen.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Absolventen sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann, der einerseits zur schöpferischen Alleinarbeit, anderseits zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist, der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung einsieht und zu deren Erwerb sowohl durch seine fachlichen Vorkenntnisse als auch durch das Wissen um die geeigneten Fortbildungsquellen (insbesondere Fachliteratur) befähigt ist.
Ziel ist auch die Erziehung zur Wertschätzung der Freiheit und der Demokratie, des Friedens im Staate und zwischen den Staaten und Völkern.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsakademie für Berufstätige im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl unter Bedachtnahme auf die Berufserfahrung der Schüler der andragogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsakademie für Berufstätige auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Andragogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Vorträge schulfremder Personen dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, besonders zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Dabei ist ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die andragogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt, wobei jedoch auf das Alter der Schüler Rücksicht zu nehmen ist.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der andragogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung komplexer Probleme geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung, zur Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur, Besorgung von Informationen aus der Wirtschaft und aus der öffentlichen Verwaltung ua.) verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Die Behandlung von Fachproblemen, wie sie zum Beispiel die Spezielle Betriebswirtschaftslehre fordert, ist stets unter dem Aspekt der Gesamtausbildung zu sehen. Das Eindringen in besondere Probleme eines Fachgebietes unter Einsatz von adäquaten Arbeitsmethoden hat insbesondere auch die Fähigkeit zum Erkennen und Lösen von fachspezifischen Problemen anderer betriebswirtschaftlicher Teilgebiete zu fördern.
Im Sinne einer Ergänzung der im Berufsleben gesammelten Erfahrungen ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsakademie für Berufstätige einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung.
Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Religionsunterricht an den berufsbildenden höheren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.
Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichts an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.
Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch
unentbehrlich.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Naturwissenschaft und Glaube:
Gott, der Schöpfer des Kosmos, Schöpfungsbericht; Evolution. Gott, der Schöpfer des Menschen: „Machet euch die Erde untertan''. Schöpfung, Erhaltung, Vollendung. Mann und Frau. Gottes Gericht, Sündenfall. Turmbau zu Babel; Mensch und Technik.
Themen aus der Geschichte der alten Kirche:
Apostelgeschichte und Paulus. Petrus und Rom. Die Kirche in
heidnischer Umwelt (Offenbarung Johannes). Von der Gemeinde zur Kirche.
Der Leib:
Der Leib als Tempel des heiligen Geistes (1. Korinther 6, Psalm 8). Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hoheslied Salomonis, 1. Korinther 13). Sexus - Eros - Agape. Verantwortung für Leib und Seele. Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unterhaltung, Euthanasie, Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe, Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung. Krankheit, Tod, Auferstehung.
II. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Bericht von Jesus:
Der Weg Jesu nach den Evangelien. Neutestamentliche Zeitgeschichte.
Die Welt der Religionen:
Offenbarung und Religion. Primitive Religionen und moderner Aberglaube. Polytheismus - Monotheismus. Israel, Buddhismus,
Hinduismus, Islam. Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungsreligionen:
Christus, die Antwort auf die Erlösungssehnsucht der Welt (Weltmission).
Themen aus der Geschichte der mittelalterlichen Kirche:
„Christliches Abendland''. Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche Erneuerungsversuche (Institution und Evangelium), Papsttum (Macht und Gnade).
Der evangelische Gottesdienst:
Sinn und Aufbau. Die Heilige Schrift als Wort Gottes, Schrift und Überlieferung. Die Predigt als lebendiges Wort. Bekenntnis, Gebet und Sakrament. Kirchenmusik, Kirchenbau. Bildende Kunst. Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte. Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen).
III. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Der Christus des Glaubens:
Kreuz und Auferstehung. Gotteskindschaft im Heiligen Geist. Die Bergpredigt. Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi. Christenheit (Einheit und Vielfalt). Sakramente. Die letzten Dinge.
Die Reformation:
Luther, Zwingli, Calvin. Reformation in Österreich. Warum ich
evangelischer Christ bin.
Der Christ in der modernen Welt:
Evangelium und Weltanschauung. Die christliche Verantwortung für
die Völker. Das Mühen um den Frieden. Die Sorge für Verachtete,
Verfolgte und Notleidende.
Der Christ im Staat - Kirche und Staat:
Christ und Politik (Römer Kap. 13. Offenbarung Kap. 13). Kirchenstaat, Staatskirche, Trennung von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Protestantengesetz 1961).
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Der Christ im täglichen Leben:
Die Zehn Gebote und die Menschenrechte. Die soziale Frage; Innere
Mission und Diakonie. Toleranz: Nationalismus und Konfessionalismus. Zehn Jahre des Lebens sind Sonntag; gleitende Arbeitswoche. Dienst und Selbstsucht in der Arbeit. Freizeitgestaltung, Gebet und Hausandacht. Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause.
Die Kirche und die Kirchen:
Heiligungs- und Erweckungsbewegungen. Sekten - Volkskirche - Freikirche. Bekenntniskirche. Ökumenische Bewegung. Evangelische Gemeinde und Kirche in Österreich.
Der nachtridentinische Katholizismus:
Katholische Reform und Gegenreformation. Probleme der Los-von-Rom-Bewegung. Vaticanum I und II. Unsere römisch-katholische Umwelt.
Christliche Verantwortung in Familie und Gesellschaft:
Die industrielle und technische Massengesellschaft. Arbeit, Arbeitswelt, Beruf, Berufswahl. Ehe und Ehelosigkeit. Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft.
Christliche Verantwortung in der Gemeinde:
Christlicher Glaube oder Religiosität. Christliche Liebe oder Humanität. Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube. Vielfältiger Dienst in der Gemeinde.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; mundartfreie Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem, Redeübung, Kurzreferat; Telefonat, freies Sprechen; Rollenspiel.
Rechtschreibung:
Sichere orthographische Beherrschung des Wortschatzes unter Beachtung der Wirtschaftssprache; intensive und praxisorientierte Übungen zur Verbesserung der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter; Satzzeichen;
Silbentrennung; Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken. Korrektursymbole.
Sprachkunde:
Erkennen und Beherrschen der Wort- und Satzgrammatik, Analyse von Satzkonstruktionen, Entwicklung der deutschen Sprache (Überblick); Wortbildung und Wortbedeutung; Hochsprache (Standardsprache) und Mundart; Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftlicher Ausdruck:
Aufsatz (Lebensbereich des Schülers, Phantasie); Nacherzählung; Inhaltsangabe; Schilderung; Beschreibung; Bericht; Stilübung.
Lesen und Textverstehen:
Texte, Textsorten und Textteile, besonders aus Werken österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk, Presse; Programm- und Textauswahl.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes richtiges Lesen und Sprechen; Gesprächs- und Redetechnik; Redeübung und Kurzreferat; Diskussion; Argumentation.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; sprachliche
Ausdrucksmittel.
Schriftlicher Ausdruck:
Protokoll; Charakteristik, kreativer Aufsatz; Erörterung;
Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübungen.
Literatur:
Dichtungsgattungen; Verslehre; Entwicklung des deutschsprachigen Schrifttums bis zum Deutschen Idealismus mit ausgewählten Proben, kultureller Hintergrund der Zeit, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Hinweise auf die Weltliteratur. Auswahl aus der Literatur der Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren; Sachbuch.
Massenmedien:
Werbung und Information; Unterhaltung; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung; Auswahlmöglichkeiten der Konsumenten.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Gesprächs- und Redetechnik; Redeübung und Referat (Gliederung, Stichwortzettel); Statement; Interview.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; sprachliche
Ausdrucksmittel; Erweiterung des Wortschatzes, besonders in der Wirtschaftssprache.
Schriftlicher Ausdruck:
Begriffsanalyse; Problemarbeit; Stoffsammlung und Gliederungsübung;
Stilübung; Textinterpretation, literarische und wirtschaftliche
Facharbeit.
Literatur:
Entwicklung der deutschsprachigen Literatur vom Deutschen Idealismus bis zum Naturalismus mit ausgewählten Textproben, kultureller Hintergrund der Zeit, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Bedeutende Werke der Weltliteratur; literarische Werke der Gegenwart, vor allem österreichischer Autoren; Sachbuch.
Massenmedien:
Bildung und Unterhaltung in den Massenmedien (Entstehung, Auswahl und Veränderung von Nachrichten); Erkennen von Intentionen; Bewertung der Quellen; gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Aspekte; Konsumgewohnheiten; Programmauswahl; Bildung von Klischees, Beeinflussung des Weltbildes.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Rede- und Verhandlungstechnik; Debatte; Argumentation; Referat.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; Erweiterung des Wortschatzes besonders in der Wirtschaftssprache.
Schriftlicher Ausdruck:
Problemarbeit mit literarischem, wirtschaftlichem bzw. staatsbürgerlich-politischem Thema; Textinterpretation.
Literatur:
Werke der deutschsprachigen Literatur vom Naturalismus bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren, kultureller Hintergrund; Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik. Werke der Weltliteratur; Sachbuch.
Massenmedien:
Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien;
Meinungsbildung und Verhaltenssteuerung.
Didaktische Grundsätze:
Der Deutschunterricht soll - in Zusammenarbeit mit den anderen Unterrichtsgegenständen - ein umfassendes Sprach-, Kultur- und Geschichtsbewußtsein wecken. Die gesamteuropäische und außereuropäische Kultur ist zu berücksichtigen.
Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. So bietet sich beispielsweise eine Zusammenarbeit zwischen Deutsch und Textverarbeitung für Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, der Rechtschreibung und der Grammatik als wertvolle Unterstützung zur Erreichung der Bildungsziele an. Bei der Behandlung der Korrektursymbole ist die Zusammenarbeit mit der Textverarbeitung anzustreben.
In allen Jahrgängen ist durch ständige Übungen eine sichere Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit zu erreichen. Den bei einzelnen Schülern erkannten Schwierigkeiten in der Rechtschreibung ist durch individuelle Aufgabenstellungen zu begegnen. Die Schüler sind zum Gebrauch des Wörterbuches anzuhalten.
Der mündliche Audruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen und die Beherrschung der freien Rede ermöglichen. In den höheren Jahrgängen ist die Diskussion zu pflegen.
Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern.
Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) als überregionale Sprachform ist zu verwenden.
Dem Aufsatzunterricht sollen als Grundlage altersgemäße Themen dienen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Gliederungsübungen schulen das logische Denken, Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde.
Bei der Behandlung der Literatur sind dem Schüler ausgewählte Texte im Sinne eines erweiterten Literaturbegriffes zu vermitteln. Die Auswahl kann nach literarhistorischen oder nach problemorientierten Aspekten erfolgen, unterschiedliche Texte können zu Sachthemen gruppiert werden.
Die Texte sind aus ihrer Entstehungszeit heraus verständlich zu machen (kultureller Hintergrund, Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik), Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen; das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Detailwissen.
Audio-visuelle Lehrmittel (Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia ua.), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (zB Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen. Argumentation, Diskussion und Debatte schärfen die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung der Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, im III. und IV. Jahrgang bei Bedarf
zweistündig.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: Körper, Kleidung, Mahlzeiten, Familie, Haus, Schule, Einkauf, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld.
Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Rundfunk, Fernsehen, Kino, Theater, Sport, Reisen.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Darstellung einfacher
Sachverhalte, Zusammenfassung, Bericht.
Sprachstruktur:
Aussprache (auch mit Hilfe der Lautschrift), Intonation; Schreibung; alle für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen: Verb (Stammformen, Zeiten, einfache Form und Verlaufsform); Aspekt, Modus, Konditional und Passiv, Modalverben und Ersatzformen, indirekte Rede, Gerund als Subjekt und Objekt.
Frage und Verneinung, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Industrie und andere Produktionsformen; betriebliche Organisation, Formen der betrieblichen Organisation, Groß- und Kleinhandel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel; Fremdenverkehr, Transport; wesentliche Beiträge aus den Bereichen der Kultur und der staatlichen Einrichtungen.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Übersetzung einfacher
Texte, Kurzreferat, Privatbrief.
Sprachstruktur:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen: verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz. Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen.
Unterschiede zwischen britischem und amerikanischem Englisch in Aussprache, Schreibung und Wortschatz. Besonderheiten der Formen- und Satzlehre.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Internationale wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprechenden Länder; Außenhandel, Banken, Börsen, Versicherungen; bezeichnende Beiträge der englischsprechenden Länder zur Entwicklung unserer Gesellschaft, Gesellschaftsprobleme.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages:
Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung (insbesondere Scheck, Wechsel und Akkreditiv); unregelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages (Mängelrüge, Mahnbrief usw.); Telekommunikation.
Kommunikation:
Gespräch, Zusammenfassung, Stellungnahme, Diskussion, Referat.
Sprachstruktur:
Besonderheiten der Formen- und Satzlehre.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Werbung, Arbeitsmarkt, Währung, Umweltschutz, Medien, Überbevölkerung); internationale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprachigen Länder; Beziehungen zwischen Österreich und englischsprachigen Ländern.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Spedition, Versicherung; Stellenbewerbung, zusammenhängende
Geschäftsfälle; Telekommunikation.
Kommunikation:
Gespräch; stichwortartige Niederschrift von Gehörtem; Zusammenfassung auf Grund von Aufzeichnungen; Abfassen von einfachen Protokollen; Diskussion; Referat (womöglich unter Zuhilfenahme von selbständig eingeholter Information); Übersetzungen aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhaltes; Geschäftsbrief; Behandlung eines Sachthemas anhand authentischer Unterlagen.
Sprachstruktur:
Überblick über die Formen- und Satzlehre; Unterschiede zwischen gesprochenem und geschriebenem Englisch; Stilebenen.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Englischunterrichtes ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt, sondern integriert zu üben.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
In allen Jahrgängen sind entsprechende Übungen in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren. Im I. Jahrgang sind schlechtere Eingangsvoraussetzungen durch individuell erforderliche zusätzliche Aufgabenstellungen zu berücksichtigen und so die für den Besuch der folgenden Jahrgängen nötigen Basiskenntnisse zu schaffen. Vom II. bis zum IV. Jahrgang ist der Lehrstoff in allen Bereichen zu wiederholen, zu festigen und zu erweitern.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- und Gruppenarbeit) dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert außerdem die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.
Übungssituationen (zB als Vorbereitung für Telefonate) müssen möglichst realitätsnahe vorgegeben werden und verschiedenartige Rollenaufgaben einschließen.
In allen Jahrgängen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist im I. Jahrgang zu vermitteln.
Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Verständnis des von einem „native speaker'' gesprochenen Englisch führen. Kontakte mit den englischsprachigen Ländern sind zu fördern.
Das Hörverstehen ist durch die systematische Verwendung von Tonbandtexten, die einen dem Jahrgang entsprechenden Schwierigkeitsgrad aufweisen, zu fördern, wobei sich das („Note-taking'') als wertvolles Mittel zur Übung und Kontrolle erweist.
Die im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können in allen Jahrgängen erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden. Gegebenenfalls können Fallstudien im Sinne einer praxisorientierten Vorbereitung durchgeführt werden.
Der Grundwortschatz, gebräuchliche Wendungen aus dem Alltagsenglisch und „conversational patterns'' sollen vor allem im I. Jahrgang vermittelt werden. In den folgenden Jahrgängen wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom II. Jahrgang an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.). Nach Möglichkeit soll auf etymologische Zusammenhänge mit der Muttersprache und mit der zweiten lebenden Fremdsprache hingewiesen werden.
Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden.
Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen. Vom II. Jahrgang an sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen.
Die Übersetzung in die Muttersprache ist in erster Linie Verständnishilfe. Vom II. Jahrgang an soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, in den letzten zwei Jahrgängen bei Bedarf zweistündig.
Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
Eine romanische Sprache
Der Mensch und seine Umwelt: Kleidung, Familie, Haus, Schule, Einkauf, Beruf, Freizeit, Zeit, Wetter, Geld.
Das Leben in der Gemeinschaft: Tagesablauf, Verkehrsmittel,
Geschäfte, Bank, Post, Büro, Reise, Sport.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Nacherzählung,
Darstellung einfacher Sachverhalte.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation, Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen, Adjektiv, Artikel, Adverb, Pronomen, Numerale, Hilfszeitwort, regelmäßige und wichtigste unregelmäßige Verben in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft; Frage, Verneinung, Wortstellung; indirekte Rede, Teilungsartikel, Gliedsatz.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Wie im II. Jahrgang; dazu einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen. Industrie und Landwirtschaft, Produktion, Groß- und Kleinhandel, Dienstleistungen der Bank, Arbeitswelt, Fremdenverkehr.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht über Erlebtes,
Gelesenes und Gehörtes, Zusammenfassung, Kurzreferat, Privatbrief,
Übersetzung angemessener Texte.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Ausbau der Formen- und Satzlehre: weitere Zeiten, unregelmäßige Verben, Konditional, Gliedsatz; Konjunktiv, Satzkürzungen; Verwendung der Zeiten und Aussageweisen anhand des Lesestoffes und der Übungen.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Medien, Werbung, staatliche und politische Institutionen; wesentliche Einrichtungen aus den Bereichen von Kultur und Bildung, Gesellschaftsprobleme.
Wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu Österreich; zwischenstaatliche Handelsabkommen, Außenhandel; aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Arbeitsmarkt, Umweltschutz, Fremdenverkehr).
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Lieferung, Zahlung, Mängelrüge, Mahnbrief (jeweils im adäquaten Kommunikationsmittel); Stellenbewerbung; Telekommunikation.
Kommunikation:
Zusammenfassung, Diskussion, Referat, Übersetzung aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhalts; gelenkter Aufsatz anhand authentischer Unterlagen und verbaler Fragestellungen; Geschäftsbrief und Telex.
Sprachstruktur:
Vertiefung und Ergänzung anhand des Lesestoffes und der Übungen. Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Eine slawische Sprache
Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Schule, Haus, Zeit, Wetter, Geld, Mahlzeiten; elementare Mitteilungsbedürfnisse (zB Befinden, Freude, Hunger, Schmerz).
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Tagesablauf, Beruf,
Freizeitgestaltung (Sport, Unterhaltung, Kultur).
Kommunikation:
Frage und Antwort, einfache Gesprächssituationen des Alltags (zB Kontaktaufnahme, Erfragen und Erteilen von Informationen), Darstellung einfacher Sachverhalte; Dialog über Alltagsthemen, Rollenspiel zu Alltagssituationen, Bericht über Erlebtes, Telefonat, Privatbrief.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation; Schreibung; die Formen- und Satzlehre, soweit sie für die angegebenen Themen bzw. Kommunikationsformen erforderlich ist.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Reisen, Fremdenverkehr, Post, Geschäfte, Bank, Büro, einige Grundangaben zur Landeskunde. Landwirtschaft, Industrie und andere Produktionsformen, Handel und Gewerbe, Werbung, Waren- und Zahlungsverkehr mit Österreich (Außenhandelsorganisation, Ausstellungen, Messen).
Kommunikation:
Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht und Gespräch über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat. Gespräch, Kurzreferat, Diskussion, Zusammenfassung, Lektüre und Übersetzung, fremdsprachige Nachrichten. Schriftliche Stellungnahme zu vorgegebenem Material anhand von Leitfragen.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu Österreich; Außenhandel, Währungs- und Energieprobleme, Banken, Versicherungen. Aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Umweltschutz).
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Zahlung, Mahnbrief, Mängelrüge, jeweils im adäquaten Kommunikationsmittel (Geschäftsbrief, Telex, Telefonat); zusammenhängende Geschäftsfälle aus dem Außenhandel.
Kommunikation:
Gespräch, Diskussion, Zusammenfassung, Kritik, Referat, Übersetzen aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhalts; Geschäftsbrief, Telex.
Schriftliche Stellungnahme zu vorgegebenem Material anhand
authentischer Unterlagen.
Sprachstruktur:
Vertiefung und Ergänzung anhand des Lesestoffes und der Übungen. Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Ungarisch
Der Mensch und seine Umwelt: zB Familie, Haus, Schule, Kleidung, Mahlzeiten, Wetter, Zeit, Geld.
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Berufswelt, Sport- und Freizeit,
Unterhaltung, Reisen.
Kommunikation:
Frage und Antwort, einfache Gesprächssituationen des Alltags,
Grußformen, Darstellung einfacher Sachverhalte, einfacher Bericht,
Telefonat.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation, Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen und seine wichtigsten Suffixe, Artikel, Adjektiv, Numerale, Hilfszeitwort, Verb in der subjektiven Abwandlung der Gegenwart; Frage, Verneinung; einfacher und erweiterter Satz; Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb; Verb in der subjektiven und objektiven Konjugation der Gegenwart, ik-Verben, zusammengesetzter Satz.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: zB Verkehr, Post, Geschäfte, Bank, Büro, Fremdenverkehr; einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen; Handel und Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft; Werbung, Waren- und Zahlungsverkehr mit Österreich.
Kommunikation:
Dialog über Alltagsthemen, Darstellung von Sachverhalten, Bericht und Gespräch über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat; geschäftsbezogenes Gespräch, Kurzreferat, Zusammenfassung, Diskussion, Privatbrief, Telex.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Festigung und Ergänzung der Formen- und Satzlehre: Subjektive und objektive Konjugation des Zeitwortes in der Vergangenheit und Zukunft; Imperativ, Konjunktiv; indirekte Rede.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu Österreich, Außenhandel, aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Arbeitsmarkt, Umweltschutz), Währungsprobleme, Versicherungswesen, Kultur und Bildung.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen, Anfrage, Angebot, Bestellung,
Auftragsbestätigung, Lieferung, Zahlung, Mahnung; Geschäftsfälle aus
dem Außenhandel.
Kommunikation:
Gespräch, Referat, Zusammenfassung, Diskussion, Übersetzung
aktueller Texte; Geschäftsbrief, Telex, schriftliche Stellungnahme zu
vorgegebenen Themen.
Sprachstruktur:
Vertiefung und Ergänzung anhand des Lesestoffes und der Übungen.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Die klassenübergreifende Führung ist ab dem III. Jahrgang zulässig.
Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
In allen Jahrgängen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen.
Audio-visuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Dieses ist durch den systematischen Einsatz von Tonbandtexten, die einen dem Jahrgang entsprechenden Schwierigkeitsgrad aufweisen, zu fördern, wobei sich das Mitschreiben von Stichwörtern („Note-taking'') als wertvolles Mittel der Übung und Kontrolle erweist.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- und Gruppenarbeit) dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert außerdem die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers. Die im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können in allen Jahrgängen erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden.
Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem im II. und III. Jahrgang vermittelt werden. Ab dem III. Jahrgang wird auch der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf.
Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom III. Jahrgang an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.).
Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen.
Im Russischen ist die cyrillische Schrift im ersten Semester des II. Jahrganges, im Serbokroatischen im II. Jahrgang zu vermitteln. Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltags- und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen. Die Übersetzung in die Muttersprache ist bis zum III. Jahrgang in erster Linie Verständnishilfe.
Vom III. Jahrgang an soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Kontakte mit den jeweiligen Ländern sind zu fördern.
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von gebräuchlichen Korrespondenzformen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen; dabei ist auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen und ihrer Institutionen im Burgenland und in Kärnten zu berücksichtigen.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, im IV. Jahrgang bei Bedarf zweistündig.
Geschichte und Sozialkunde (Wirtschaftsgeschichte)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Geschichte, Gesellschaft, Kultur, Zivilisation, Recht, Gesetz.
Urgeschichte:
Entstehung und Entwicklung der Menschheit; kulturelle und wirtschaftliche Veränderungen. Völker und Hochkulturen des Vorderen Orients.
Griechische Geschichte:
Wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung bis
zur Demokratie; griechische Kultur als Grundlage der abendländischen
Kultur; Alexander der Große; Hellenismus.
Römische Geschichte:
Entwicklungsphasen des römischen Staates; Verwaltung und Recht, soziale Verhältnisse; bedeutende Kulturleistungen; Christentum und Staat; Österreich zur Römerzeit; germanische und slawische Wanderbewegungen.
Frühmittelalter:
Antikes Erbe, christliches und germanisches Gedankengut; Lehre und Machtpolitik des Islams; Staatenbildung in Europa.
Hochmittelalter:
Mittelalterliche Gesellschaft und Wirtschaft; Heiliges Römisches Reich; Auseinandersetzung zwischen Kaiser- und Papsttum; Kreuzzugsbewegung; Babenberger; höfisch-ritterliche Kultur; Romanik.
Spätmittelalter:
Hausmachtpolitik; Entwicklung zum Territorialstaat; Entstehung der habsburgischen Ländergruppe; Ansätze zu demokratischer Entwicklung;
städtisch-bürgerlicher Lebensbereich; Universitäten; Gotik.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen; Humanismus und Renaissance;
Frühkapitalismus; soziale und religiöse Revolutionen; 30jähriger Krieg.
Zeitalter des Absolutismus:
Österreich als Schutzmacht gegen die Türken; Ideen der Aufklärung;
Aufgeklärter Absolutismus am Modell Österreichs und Preußens; Kultur
des Barock.
Nordamerika im 18. Jahrhundert:
Staatswerdung der USA; bundesstaatliche Verfassung.
Französische Revolution:
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme in Frankreich; die Revolution - ein Prozeß zur Entfaltung neuer Strukturen; Napoleonische Ära.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Restauration und Protest:
Wiener Kongreß; Stabilitätsprinzip der Heiligen Allianz; Vormärz und Biedermeier; die Revolutionen von 1830 und 1848.
Industrielle Revolution und sozialer Wandel:
Liberalismus; Industriekapitalismus; soziale Frage und Lösungsversuche; Marxismus; Entwicklung politischer Parteien.
Die USA im 19. Jahrhundert.
Nationalismus:
Nationale Einigungen und Konflikte; Österreich-Ungarn; Erwachen der Balkanvölker und Engagement Rußlands; innerstaatliche Entwicklung der
europäischen Großmächte.
Imperialismus und Bündnissysteme vor 1914.
Kunst und Kultur im 19. Jahrhundert; industrielle und
wissenschaftliche Grundlagen des 20. Jahrhunderts.
Der 1. Weltkrieg und seine Folgen:
Ursachen und Verlauf; Revolutionen in Rußland; Leninismus; Pariser Friedensverträge; europäische Neuordnung; Völkerbund; Gründung der Republik Österreich; Gründung der Weimarer Republik.
Weltwirtschaft in der Zwischenkriegszeit:
Verlust der Vormachtstellung Europas; USA als neue
Wirtschaftsmacht; Weltwirtschaftskrise.
Die Demokratie in der Krise:
Innenpolitische Radikalisierung; Aufstieg totalitärer Systeme;
Stalinismus; Faschismus.
Österreich in der Zwischenkriegszeit:
Vom demokratischen zum autoritären Staat: wirtschaftliche und soziale Probleme; politische Parteien (Ideologie, Organisation, Gegensätze); Radikalisierung des politischen Lebens;
antidemokratische Entwicklung; Ständestaat.
Nationalsozialismus:
Scheitern der Weimarer Republik; Ideologie und Herrschaftssystem;
Rassenpolitik; Kirchenpolitik; Lebensraumansprüche; Mittel und Methoden der Unterdrückung; Wirtschafts- und Außenpolitik.
Weltkrieg:
Ursachen und Verlauf; Widerstand gegen Diktatur und Fremdherrschaft.
Österreich zwischen Anschluß und Befreiung.
Der Weg aus dem Chaos:
Von Teheran bis Potsdam; Vereinte Nationen; Aufteilung der Welt in Ost und West; Wiedererrichtung der Republik Österreich;
Besatzungszeit und Wiederaufbau; Österreichischer Staatsvertrag;
Kalter Krieg; Ära der Koexistenz.
Zeitgeschichte Afrikas, Asiens und Lateinamerikas:
Entkolonialisierung; Stellvertreterkriege; islamische Revolutionen;
neue politische und wirtschaftliche Gegensätze.
Jüngste Entwicklung:
Die Rolle der Supermächte bei nationalen und internationalen Konflikten; Atomstrategie und Rüstungswettlauf; neue politische und soziale Bewegungen; Zweite industrielle Revolution; Entwicklung der Massenmedien; Eroberung des Weltraums; das 20. Jahrhundert im Spiegel der Kunst.
Das neutrale Österreich:
Österreichs Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft;
innenpolitisches Kräftespiel; Volksgruppen in Österreich.
Die Rolle der Frau in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des II. und III. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Biologie und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des IV. und V. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des II. und III. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des II. und III. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Aussagenlogik:
Aussage, Negation, Aussageform;
Verknüpfungen von Aussagen.
Mengenlehre:
Grundbegriffe, Gleichheit von Mengen, Grundmenge, Teilmenge,
Komplementärmenge.Verknüpfungen von Mengen; Abbildung von Mengen;
Relationen; Funktionen, Umkehrfunktionen.
Zahlenmengen:
Menge der natürlichen Zahlen, Mächtigkeit von Mengen, Menge der ganzen Zahlen, Menge der rationalen Zahlen, Menge der reellen Zahlen.
Terme:
Zahlenterme, Terme mit Variablen, Grund- und Definitionsmenge von Termen, äquivalente Terme; Äquivalenzumformungen von Termen.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Lösungsübersicht, Äquivalenzumformungen. Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben; Proportionen. Anwendung auf wirtschaftliche Probleme. Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Äquivalenzumformungen, Lösungsmenge, Lösungsübersicht; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben; fortlaufende Proportionen. Anwendung auf wirtschaftliche Probleme.
Lineare Funktionen und Relationen in zwei Variablen:
Definition, Veranschaulichung in einem rechtwinkeligen Koordinatensystem, lineare Tarife und Kosten; Treppenfunktionen, lineare Abschreibung; lineare Interpolation; graphische Lösung von Systemen linearer Gleichungen und Ungleichungen in zwei Variablen.
Potenzen:
Potenzen mit ganzen und rationalen Exponenten, Rechengesetze;
Potenzfunktionen. Potenz- und Wurzelgleichungen.
Exponential- und Logarithmusfunktionen:
Rechengesetze für Logarithmen, Exponential- und Logarithmusgleichungen, Wachstumsfunktion.
Quadratische Funktionen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, komplexe Lösungen. Numerische Lösungsverfahren für Gleichungen höheren Grades. Anwendung auf wirtschaftliche Probleme.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Grundlagen der Geometrie:
Kongruenz, Ähnlichkeit, Lehrsätze für das rechtwinkelige Dreieck;
Flächenberechnung; Volumsberechnungen.
Kreisfunktionen:
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion; Arcuswerte; Auflösung des
rechtwinkligen und des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung des Sinus- und des Kosinussatzes.
Koordinatengeometrie:
Gerade, Kreis, Ellipse, Hyperbel und Parabel mit achsenparallelen
Symmetrieachsen.
Folgen und Reihen:
Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen.
Zinseszins- und Rentenrechnung:
Dekursive und antizipative Zinseszinsen, ganz- und unterjährige
Verzinsung, äquivalente Zinssätze.
Ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten.
Investitionsrechnung. Schuldtilgung, Tilgungspläne, Konvertierung.
Kurs, Rentabilitätsrechnung.
Reelle Analysis:
Grenzwert von Folgen und Funktionen, monotone und stetige Funktionen, Nullstellen, Asymptoten, unendliche Folgen und Reihen.
Einführung in die Differentialrechnung:
Ableitung der Potenz-, Exponential-, Logarithmus- und Kreisfunktionen; Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient von Funktionen; Kettenregel.
Anwendung der Differentialrechnung:
Tangenten, Funktionsdiskussion, näherungsweises Lösen von
Gleichungen, Extremwertaufgaben.
Integralrechnung:
Unbestimmtes Integral von reellen Funktionen, Grundintegrale,
Integrationsmethoden.
Bestimmtes Integral, Hauptsatz der Integralrechnung. Berechnung von Flächen- und Raummaßen. Näherungsweise Berechnung von bestimmten Integralen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Kosten- und Preistheorie:
Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Betriebsoptimum; Angebots-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion, Gewinnoptimierung, Elastizität des Angebotes und der Nachfrage.
Linearplanung:
Graphische Lösung von Optimierungsaufgaben.
Simplexmethode.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Einführung in die Kombinatorik.
Beschreibende Statistik, relative Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit, bedingte Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz, diskrete und stetige Verteilungen; Stichprobenplan; statistische Tests.
Regression, Korrelation.
Netzplantechnik.
Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen: tabellarische und graphische Darstellung von Konjunkturmodellen (Einfluß verschiedener Entwicklungsparameter).
Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge anhand von umfassenden
Aufgabenstellungen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je vier im II. und III. Jahrgang; drei im IV. Jahrgang, bei Bedarf
zweistündig.
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Betriebswirtschaftliche Grundsätze:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes).
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister) sowie über die Unternehmungsformen.
Mitarbeiter im Unternehmen, Vollmachten.
Beschaffung und Absatz:
Der Kaufvertrag im Rahmen von Beschaffung und Absatz einschließlich des Schriftverkehrs und der Grundlagen der mündlichen Kommunikation:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages. Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung).
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
Der Wechsel in den Grundzügen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Beschaffung und Absatz (Fortsetzung):
Marketing:
Die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Überblick über
die marketingpolitischen Instrumente.
Materialwirtschaft:
Die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung; Überblick über die beschaffungspolitischen Instrumente; optimale Gestaltung von Beschaffung und Lagerhaltung; wesentliche Kennzahlen.
Der Markt und seine Organisationsformen in den Grundzügen.
Handelsbetriebe:
Funktionen des Handels, besondere Probleme in den Leistungsbereichen.
Einzelhandelsbetrieb.
Großhandelsbetrieb.
Handelsvertreter, die übrigen Handelsvermittler im Überblick.
Entwicklungstendenzen im Handel.
Handelsbetriebe und Umwelt.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages; Zoll
und Zollverfahren, Grundzüge der Exportförderung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung, Sonderformen der Finanzierung.
Investition:
Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung; Grundzüge der Investitionsrechnung.
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Marketing:
Grundlagen: Marketingkonzepte; Marketingumwelten; Marktgrößen;
Marktbestimmung.
Arten und Methoden der Marktforschung, Ablauf (inklusive Prognose);
Dienstleistungsbetriebe in der Marktforschung.
Produkt- und Sortimentpolitik: Innovationsverfahren, Lebenszyklus, Strategien; Markenpolitik; Verpackungspolitik.
Kontrahierungspolitik: Preispolitik, Rabattpolitik, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Kreditpolitik.
Distributionspolitik: Absatzwege, Logistik, Kostenoptimierung.
Kommunikationspolitik: Werbung (Arten, Ziele, Planung, Durchführung); Verkaufsförderung; persönlicher Verkauf (inklusive Verkaufsgespräch und Verhandlungstechnik); Public Relations; Dienstleistungsbetriebe der Kommunikationspolitik.
Sonderformen des Marketing; Besonderheiten des internationalen Marketing. Ethische und soziale Probleme des Marketing, Konsumerismus.
Leistungserstellung der Dienstleistungsbetriebe:
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen und Typen der Bankbetriebe in den Grundzügen. Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte.
Versicherungsbetriebe:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich Schriftverkehr.
Geld- und Kapitalanlage.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr. Spediteur.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Einfache Tarifberechnungen.
Lagerhausbetriebe in den Grundzügen.
Fremdenverkehrsbetriebe:
Begriff und Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Übersicht über sonstige Dienstleistungsbetriebe:
zB Auskunfteien, Revisionsbetriebe; Dienstleistungen der Gebietskörperschaften.
Leistungserstellung der Fertigungsbetriebe:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Der Industriebetrieb:
Typen; Standort; Besonderheiten der industriellen Leistungsfaktoren.
Besondere Probleme der Materialwirtschaft; Forschung und Entwicklung, Fertigung (Verfahren, Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle); besondere Probleme des industriellen Marketing.
Der Handwerksbetrieb:
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung. Fertigungsbetriebe und Umwelt.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Managementfunktionen:
Zielsetzung, Planung (Arten, Prozeß, Techniken), Entscheidung,
Organisation, Kontrolle.
Managementkonzepte und Managementtechniken.
Marketing und Unternehmensführung.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Personal und Personalpolitik:
Personalbedarfsplanung.
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Führungsstile, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalentwicklung, Mitbestimmung).
Schriftverkehr im Personalbereich, insbesondere bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Grundzüge der konstitutiven Entscheidungen des Unternehmens in betriebswirtschaftlicher Sicht:
Neugründung bzw. Erwerb eines Unternehmens.
Standortwahl.
Risiko und Preispolitik.
Wahl bzw. Änderung der Rechtsform.
Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse;
Unternehmensentflechtungen.
Sanierung; Liquidation; Ausgleich und Konkurs.
Kostentheorie:
Kostenbegriffe; Kostenabhängigkeit; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, im IV. Jahrgang bei Bedarf zweistündig.
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Einführung:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.
System der Doppik:
Begriff und Merkmale der doppelten Buchhaltung; die Bilanz als
Ausgangspunkt der Doppik; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch
einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan.
Grundsätze der Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale
Bestimmungen; Verbuchung.
Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch:
zB Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten; Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel); Steuern; Löhne und Gehälter.
Der Hauptbuchabschluß unter Einschaltung der Abschlußtabelle.
Bücher der Doppik:
Arten; Verknüpfung; Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.).
Organisationsformen der Buchhaltung in Klein- und Mittelbetrieben.
Einmonatiger Geschäftsfall im manuellen Durchschreibeverfahren mit einfachen Geschäftsfällen (anhand von losen Belegen) bis zur Summen- und Saldenbilanz.
Grundzüge der Bilanzlehre:
Grundzüge der Bewertung; Waren- und Materialbewertung
(Abfassungsprinzipien).
Anlagenbewertung:
Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung (Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bilanzlehre (Fortsetzung):
Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Erstellung von Abschlüssen (zusammenfassende Beispiele unter
Einbeziehung interner Belege, auch Gewinnermittlung mittels
Mehr-Weniger-Rechnung).
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Bankrechnen in den Grundzügen:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation
(einschließlich Zollrechnung); Berechnung der kalkulatorischen
Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetriebliche
Leistungsverrechnung in einfachster Form.
Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben.
Absatzkalkulation.
Kostenträgererfolgsrechnung.
Ermittlung des Betriebs- und Unternehmungsergebnisses.
Kostenrechnungssysteme zu Vollkosten, Teilkosten, Istkosten,
Plankosten; letztere in den Grundzügen.
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen.
Abrechnung und Verbuchung von Vermittlungsgeschäften.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Abgabenverfahrensrecht.
Ertragsteuern (Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer; Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer).
Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung beschränkt auf die einfachsten Fälle.
Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes. Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre.
Rücklagen:
Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing, Wertpapiere.
Einführung in das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung.
Bewertung von Bilanzpositionen; Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinnes.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft in den Grundzügen.
Theorie der Bilanz:
Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften;
Bilanzierungsgrundsätze.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); laufende Auswertung des Rechnungswesens (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung); Bilanzanalyse und Betriebsvergleich.
Finanzplanung.
Gesamtplanung anhand einfachster Beispiele (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan).
Controlling (organisatorische Stellung, Funktionen, Tätigkeit des Controllers und seiner Mitarbeiter).
Umfassende Übungen zum Lehrstoff aller Jahrgänge.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, im IV. Jahrgang bei Bedarf zweistündig.
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Datenverarbeitung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des II. und III. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
Organisation und Datenverarbeitung
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Computerunterstützte Textverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des IV. und V. Jahrganges der Handelsakademie.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Volkswirtschaftslehre und Soziologie
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Erarbeiten des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 160 Bruttoanschlägen/min (50 Silben/min).
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen mit und ohne Vordruck; Schreiben nach Diktat.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Einführung in die Büroorganisation.
Einführung in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 200 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 110 Silben/min.
Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Stenogramm. Kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführung in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat; Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Phonogramm.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen
Organisationsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel aus der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr ein Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bilden von leistungsmäßig gleichwertigen Gruppen sowie durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jedem Jahrgang.
B. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
*1) Alternativer Pflichtgegenstand:
Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.
*2) Festsetzung durch den Landesschulrat:
Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.
*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage A 3
Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III, Abs. 1, Z 1.
Anlage A/3
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 4 3 3 2 2 14 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ................ 3 3 2 3 3 14 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich
Fachsprache *1) ............ 3 3 2 3 3 14 I
```
Geschichte und Sozialkunde
```
(Wirtschaftsgeschichte) .... - - 2 2 2 6 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie) .... 3 2 2 - - 7 (III)
```
Biologie und Warenkunde .... 3 - - 2 2 7 III
```
```
Chemie ..................... - 2 2 - - 4 (III)
```
```
Physik ..................... - 2 2 - - 4 (III)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. - 3 3 3 3 12 I
```
Betriebswirtschaftslehre ... 3 3 3 3 3 15 I
```
```
Lehrbetrieb ................ - 2 2 2 2 8 II
```
```
Spezielle
```
Betriebswirtschaftslehre *2) - - - 3 - 3 I
```
Rechnungswesen ............. 4 2 3 3 3 15 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ... 2 - - - - 2 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
```
Organisation und
```
Datenverarbeitung ....... - - - - 2 2 I
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen .......... - - - 2 - 2 I
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ........ - - - - 2 2 IV b
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre ................ - - - 2 2 4 (III)
```
Volkswirtschaftslehre und
```
Soziologie ................. - - - - 3 3 III
```
Textverarbeitung ........... 3 2 2 2 - 9 IV b
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IV a)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 32 33 34 36 36 171
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache .. - 3 3 3 3 12 I
```
Latein ...................... - 3/4 3/4 3/4 3/- 12 (I)
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ....... - - - 2 2 4 (III)
```
Seminar
```
Wirtschaftsgeographie ....... - - - 2 2 4 III
```
Chemische Übungen ........... - 2 2 - - 4 III
```
```
Warenkundliche Übungen ...... - - - 2 2 4 III
```
```
Betriebswirtschaftliches
```
Seminar ..................... - - 2 2 2 6 I
```
Seminar Datenverarbeitung ... - - - 2 2 4 I
```
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung ............ - - - 2 2 4 III
```
Hauswirtschaft und
```
Lebenskunde ................. 4 4 - - - 8 IV
```
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.