Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bestimmung der Anzahl der Senate der Berufungskommission nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-08-15
Status Aufgehoben · 2013-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 71/2013).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13a des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 313/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 71/2013).

Bei der Berufungskommission ist mit Rücksicht auf die von ihr zu erledigenden Geschäftsfälle ein Senat einzurichten.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.