Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Feststellung der Höhe der Kleinrenten im Jahre 1994

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-12-24
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 12. Mai 1955, BGBl. Nr. 90, betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 482/1985, wird die Höhe der Kleinrenten für das Jahr 1994 wie folgt festgestellt:

Stufe Bemessungsgrundlage Höhe der Kleinrente

monatlich in Schilling

1 von ........ 6 000 K bis 20 000 K .............. 14 000 S

2 von mehr als 20 000 K bis 25 000 K .............. 15 270 S

3 von mehr als 25 000 K bis 30 000 K .............. 16 800 S

4 von mehr als 30 000 K bis 40 000 K .............. 18 390 S

5 von mehr als 40 000 K bis 50 000 K ...............19 320 S

6 von mehr als 50 000 K bis 60 000 K .............. 21 300 S

7 von mehr als 60 000 K bis 80 000 K .............. 23 770 S

8 von mehr als 80 000 K bis 100 000 K .............. 26 250 S

9 von mehr als 100 000 K ............................ 30 710 S

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