Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Zuordnung der Verwendungen der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu Verwendungsgruppen und Dienstzulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung 1993 - PT-ZV 1993)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1994-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API
191.

3 2 Stellvertreter des Leiters einer FSDI-Stelle ab

```

1 201 bis 11 000 FS-Apparate

```

192.

3 2 Stellvertreter des Leiters einer

```

Rundfunkübertragungsstelle

```

193.

3 2 Stellvertreter des Leiters eines

```

Fernsprechauskunfts- und -auftragsdienstes

und/oder Telegraphenamtes mit mehr als

60 Punkten (ausgenommen FA Wien und TZST)

```

194.

3 2 Stellvertreter des Leiters eines

```

Lehrlingswohnheimes

```

195.

3 2 Stellvertreter des Leiters eines

```

Rundfunkamtes II/1

```

196.

3 2 Systemspezialist RV

```

```

197.

3 2 Systemtechniker/OES mit Leitstellenfunktion

```

```

198.

3 3 Leiter eines Rundfunkamtes II/3

```

```

199.

3 3 Projektführer in einem Fernmeldebaubezirk der

```

Linientechnik

```

200.

3 3 Systemtechniker/OES im Turnusdienst mit RD

```

regelmäßigem Nachtdienst

```

201.

4 1 Heimaufsicht in einem Lehrlingswohnheim RD

```

```

202.

4 - Auskunftsdienst mit Fremdsprachenkenntnissen

```

im FVD

```

203.

4 - Dienst auf Abrechnungsplätzen in einem RA RV

```

```

204.

4 - Fernmeldevermittlungsdienst mit

```

Fremdsprachenkenntnissen

```

205.

4 - Hilfsbauführer in der FZB

```

```

206.

4 - Meßtechniker

```

```

207.

4 - Prüf-, Nachforschungs-, Reklamations- und

```

Sperrdienst sowie Dienst in Leitstellen in

einem Fern- und/oder Telegraphenamt

```

208.

4 - Prüfdienst im Post- und Fernmeldeverkehrsdienst

```

```

209.

4 - Sachbearbeiter für administrative Angelegenheiten

```

im funktechnischen Dienst

```

210.

4 - Sachbearbeiter im Aufsichts- und

```

Ausforschungsdienst II

```

211.

4 - Sachbearbeiter im Baubüro der Linientechnik

```

```

212.

4 - Sachbearbeiter im Fernmeldeverkehrsdienst

```

```

213.

4 - Sachbearbeiter im funktechnischen Dienst

```

```

214.

4 - Sachbearbeiter in der Auskunftsstelle (Evidenz)

```

des FSBA

```

215.

4 - Sachbearbeiter in der EDV- und Evidenzstelle

```

einer Funküberwachung

```

216.

4 - Sachbearbeiter in der Lehrlingsausbildung

```

```

217.

4 - Sachbearbeiter in der Stromversorgungsaufsicht

```

```

218.

4 - Sachbearbeiter in der Technischen Stelle eines

```

FBA und des FSBA

```

219.

4 - Sachbearbeiter in der Telex- und Telefonbuchstelle

```

```

220.

4 - Sachbearbeiter in der Tonbandredaktion

```

```

221.

4 - Sachbearbeiter in einem Funküberwachungsbereich

```

```

222.

4 - Sachbearbeiter in einem RA

```

```

223.

4 - Sachbearbeiter in einer Amtstechnik- und

```

Entstörungsstelle

```

224.

4 - Sachbearbeiter in einer Anmeldestelle RV

```

```

225.

4 - Sachbearbeiter in einer Bau- und Planungsstelle

```

```

226.

4 - Sachbearbeiter in einer Bau- und

```

Planungsstelle/administrativer Dienst

```

227.

4 - Sachbearbeiter in einer Bauführung

```

```

228.

4 - Sachbearbeiter in einer Beschaltungsstelle

```

```

229.

4 - Sachbearbeiter in einer Bezirksbauführung

```

```

230.

4 - Sachbearbeiter in einer Entstörungsstelle

```

```

231.

4 - Sachbearbeiter in einer FSDI-Stelle/Außendienst

```

```

232.

4 - Sachbearbeiter in einer FSDI-Stelle/Innendienst

```

```

233.

4 - Sachbearbeiter in einer Funkmeß- und

```

-beobachtungsstelle

```

234.

4 - Sachbearbeiter in einer Grundbuchstelle

```

```

235.

4 - Sachbearbeiter in einer Kurzwellenmeß- und

```

-beobachtungsstelle

```

236.

4 - Sachbearbeiter in einer RV

```

Materialverrechnungsstelle

```

237.

4 - Sachbearbeiter in einer Planungsstelle der

```

Linientechnik

```

238.

4 - Sachbearbeiter in einer

```

Rundfunkübertragungsstelle

```

239.

4 - Sachbearbeiter in einer Rundfunkzentralstelle

```

(Rundfunk- und Fernsehleitungsanmeldung)

```

240.

4 - Sachbearbeiter in einer Schriftleitung des ATB

```

```

241.

4 - Sachbearbeiter in einer Stelle für

```

Beeinflussungsschutz

```

242.

4 - Sachbearbeiter/ABV- und Störungsannahmedienst in

```

einer SMS I

```

243.

4 - Sachbearbeiter/administrativer Dienst (Personal-,

```

Wirtschafts-, Hausverwaltungsangelegenheiten)

```

244.

4 - Sachbearbeiter/Arbeitsvorbereitung oder

```

Werkstättenassistenz in der FZV

```

245.

4 - Sachbearbeiter/Beschaffung

```

```

246.

4 - Sachbearbeiter/Disposition in der FZV

```

```

247.

4 - Sachbearbeiter/Einkauf in der FZV

```

```

248.

4 - Sachbearbeiter/Kabelmeß- und

```

-instandhaltungsdienst

```

249.

4 - Sachbearbeiter/Kassa

```

```

250.

4 - Sachbearbeiter/Kraftfahrstelle

```

```

251.

4 - Sachbearbeiter/Kreditstandsführung

```

```

252.

4 - Sachbearbeiter/Lagerprüfung in einer FZEUG

```

```

253.

4 - Sportlehrer in einer Lehrwerkstätte

```

```

254.

4 - Systemtechniker RV

```

```

255.

4 - Systemtechniker/OES im Tagesdienst

```

```

256.

4 - Übertragungstechniker

```

```

257.

5 A Aufsicht in einer Zeichenstelle einer Bau- und

```

Planungsstelle für Innenanlagen mit mindestens

sechs nachgeordneten Arbeitskräften

```

258.

5 A Außendienst in einer FSDI-Stelle

```

```

259.

5 A Bautruppführer mit mindestens sechs RVD

```

nachgeordneten Arbeitskräften (davon

mindestens drei Facharbeiter)

```

260.

5 A Dienst für ADV-Angelegenheiten der Abteilung

```

„Fernschreib- und Datentechnik'' des FZA

```

261.

5 A Dienst im Elektronikprüfraum einer FSDI-Stelle

```

```

262.

5 A Dienst im Prüffeld einer FSDI-Stelle

```

```

263.

5 A Erste Verlegsaufsicht in einer Bauführung der

```

Kabelbauabteilung in der FZB

```

264.

5 A Erster Fachtechniker/Prüfraum

```

```

265.

5 A Fachtechniker/außen RV

```

```

266.

5 A Fachtechniker/innen RV

```

```

267.

5 A Fachtechniker/Koax und/oder Richtfunk

```

```

268.

5 A Fachtechniker/Nebenstellenanlagen

```

```

269.

5 A Fachtechniker/Prüf- und Einsatzplatz

```

```

270.

5 A Fernmeldestromversorgungsdienst/außen

```

```

271.

5 A Gruppenführer im

```

Fernmeldestromversorgungsdienst/innen

```

272.

5 A Gruppenführer/Münzfernsprecher in der

```

Entstörungsstelle Wien

```

273.

5 A Instandhaltungstruppführer

```

```

274.

5 A Leiter des Hauptbereichslagers einer FZEUG

```

```

275.

5 A Meister für die Wartung und Instandsetzung

```

von Maschinen des Postbetriebsdienstes mit

mindestens sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

276.

5 A Meister in einer Elektroladestation im

```

Bahnpostdienst mit mindestens sechs

nachgeordneten Facharbeitern

```

277.

5 A Meister in einer maschinentechnischen oder

```

ähnlichen Stelle mit mindestens sechs

nachgeordneten Facharbeitern

```

278.

5 A Meister in Werkstätten mit mindestens sechs

```

nachgeordneten Facharbeitern

```

279.

5 A Meßmechaniker im funktechnischen Dienst und in

```

der Funküberwachungsstelle

```

280.

5 A Meßmechaniker im FZA

```

```

281.

5 A Meßmechaniker in der FZB und in der

```

Erdefunkstelle

```

282.

5 A Montagetruppführer mit mindestens vier

```

nachgeordneten Facharbeitern

```

283.

5 A Starkstromrevisionstruppführer

```

```

284.

5 B Lehrmeister für KFZ-Mechanikerlehrlinge

```

```

285.

5 B Lehrmeister in einer Lehrwerkstätte RD

```

```

286.

5 - ABV-Platz/OES-Leistungsmerkmale

```

```

287.

5 - Dienst in der Bild- und Tonstelle im FZA

```

```

288.

5 - Erste Evidenzkraft in einer Bezirksbauführung

```

oder beim Kabelmeß- und

-instandhaltungsdienst

```

289.

5 - Erste Evidenzkraft in einer

```

Bezirksbetriebsführung oder vergleichbaren

technischen Stelle

```

290.

5 - Erste technische Mithilfe in einem

```

Fernmeldebaubezirk der Linientechnik

```

291.

5 - Erster schwieriger fernmeldetechnischer

```

Zeichnerdienst in einem Fernmeldebaubezirk

der Linientechnik

```

292.

5 - Fernmeldeschalterdienst (Annahme, Vergebührung

```

und Übermittlung von Telegrammen und

Ferngesprächen)

```

293.

5 - Gruppenbearbeiter in einem RA

```

```

294.

5 - Kabel- und Verlegsaufsicht

```

```

295.

5 - Kabelmeß- und -instandhaltungstruppführer bei

```

einem FBAU mit mindestens fünf nachgeordneten

Arbeitskräften (davon mindestens zwei

Facharbeiter)

```

296.

5 - Leiter der Fotostelle im FSBA

```

```

297.

5 - Plantechniker in einer Planzeug- und

```

Vermessungsstelle der Linientechnik

```

298.

5 - Plantechniker/GDV in der Abteilung Linientechnik

```

des FZA

```

299.

5 - Rundfunkschalterdienst

```

```

300.

5 - Schichtführer des Turnusdienstes bei der

```

maschinentechnischen Stelle beim Postamt

1103 Wien

```

301.

5 - Stellvertreter des Leiters des

```

Hauptbereichslagers einer FZEUG in Graz, Linz

und Wien

```

302.

6 - Abfragen und Eingaben im Rahmen vorhandener

```

Informationssysteme (ausgenommen

Standardabfragen und -eingaben)

```

303.

6 - ABV-Platz (ausgenommen OES-Leistungsmerkmale)

```

```

304.

6 - Aufsichtsdienst in einer Kanzlei

```

```

305.

6 - Auskunftsdienst (ohne Fremdsprachenkenntnisse)

```

im FVD

```

306.

6 - Bauaufsicht in der FZB

```

```

307.

6 - Beschaltungsdienst

```

```

308.

6 - Dienst in einer FSDI-Stelle

```

```

309.

6 - Dienstleitungsvermittlungsdienst

```

```

310.

6 - Facharbeiter als Partieführer mit

```

Beaufsichtigung und Leitung einer

Arbeitsgruppe, der Facharbeiter angehören

```

311.

6 - Fachdienst in Hauptverteilern

```

```

312.

6 - Fachentstörer für Kassensicherungsanlagen

```

```

313.

6 - Fachmonteur in einem Bau- oder Montagetrupp

```

```

314.

6 - Fachmonteur in einer maschinentechnischen oder

```

ähnlichen Stelle

```

315.

6 - Fachmonteur in einer Werkstätte

```

```

316.

6 - Fachtechniker/I-Trupp

```

```

317.

6 - Fachtechniker/Münzfernsprecher

```

```

318.

6 - Fachtechniker/Prüfraum

```

```

319.

6 - Fernmeldestromversorgungsdienst/innen

```

```

320.

6 - Fernmeldevermittlungsdienst einschließlich

```

Vergebührung, jedoch ohne

Fremdsprachenkenntnisse

```

321.

6 - Fernsprechauftragsdienst RV

```

```

322.

6 - Funkinstandhaltungsdienst

```

```

323.

6 - Hausbeamter im fernmeldetechnischen Dienst

```

```

324.

6 - Lagerführer

```

```

325.

6 - Leitbehelfsberichtigung

```

```

326.

6 - Mithilfe beim Materialein- beziehungsweise

```

-ausgang der FZV

```

327.

6 - Mithilfe im Fernmeldeverkehrsdienst

```

```

328.

6 - Mithilfe im funktechnischen Dienst

```

```

329.

6 - Mithilfe im FZA

```

```

330.

6 - Mithilfe im Werkstättenbüro der FZV

```

```

331.

6 - Mithilfe in der Stromversorgungsaufsicht

```

```

332.

6 - Mithilfe in der Telex- und Telefonbuchstelle

```

```

333.

6 - Mithilfe in der Verkehrsrevision der TZST

```

```

334.

6 - Mithilfe in der Werkstätte einer FZEUG

```

```

335.

6 - Mithilfe in einem RA

```

```

336.

6 - Mithilfe in einer Abnahmestelle für private

```

Nebenstellenanlagen

```

337.

6 - Mithilfe in einer Amtstechnik- und

```

Entstörungsstelle

```

338.

6 - Mithilfe in einer Anmeldestelle

```

```

339.

6 - Mithilfe in einer Bau- und Planungsstelle,

```

Beschaltungsstelle, Grundbuchstelle,

Zeichen- und Lichtpausstelle usw.

```

340.

6 - Mithilfe in einer Bezirksbauführung oder

```

ähnlichen technischen Stellen

```

341.

6 - Mithilfe in einer Bezirksbetriebsführung oder

```

ähnlichen technischen Stellen

```

342.

6 - Mithilfe in einer Entstörungsstelle

```

```

343.

6 - Mithilfe in einer Fotostelle

```

```

344.

6 - Mithilfe in einer Funküberwachungsstelle

```

```

345.

6 - Mithilfe in einer FZEUG

```

```

346.

6 - Mithilfe in einer Lagerprüfstelle

```

```

347.

6 - Mithilfe in einer Materialverrechnungsstelle

```

```

348.

6 - Mithilfe in einer Rundfunkübertragungsstelle

```

```

349.

6 - Mithilfe in einer Schriftleitung des ATB

```

```

350.

6 - Mithilfe in einer Stelle für Beeinflussungsschutz

```

```

351.

6 - Mithilfe in einer Technischen Stelle RV

```

```

352.

6 - Mithilfe/administrativer Dienst (Personal-,

```

Wirtschafts-, Hausverwaltungsangelegenheiten)

```

353.

6 - Mithilfe/Beschaffung

```

```

354.

6 - Mithilfe/Disposition in der FZV

```

```

355.

6 - Mithilfe/Einkauf in der FZV

```

```

356.

6 - Mithilfe/Kassa

```

```

357.

6 - Mithilfe/Kraftfahrstelle

```

```

358.

6 - Mithilfe/Kreditkoordination in der FZV

```

```

359.

6 - Mithilfe/Kreditstandsführung

```

```

360.

6 - Mithilfe/Zollangelegenheiten in der FZB

```

```

361.

6 - Partieführer in einem Fernmeldebautrupp der

```

Linientechnik

```

362.

6 - Plantechniker in der FZB

```

```

363.

6 - Schwierige Kartei- und statistische Arbeiten

```

```

364.

6 - Schwieriger fernmeldetechnischer Zeichnerdienst

```

```

365.

6 - Schwieriger Meßhelferdienst

```

```

366.

6 - Sprechstellenentstörer (ausgenommen RV

```

Leitungsentstörer)

```

367.

6 - Starkstromrevisionsdienst

```

```

368.

6 - Stellvertreter des Bautruppführers für

```

Kassensicherungs- und Zentralheizungsanlagen

```

369.

6 - Störungsannahmedienst RV

```

```

370.

6 - Technische Mithilfe im FZA

```

```

371.

6 - Technische Mithilfe in einem Fernmeldebaubezirk

```

der Linientechnik

```

372.

6 - Technische Mithilfe in einer Abnahmestelle für

```

private Nebenstellenanlagen

```

373.

6 - Technische Mithilfe in einer Bau- und

```

Planungsstelle für Innenanlagen bei der FZB

```

374.

6 - Technische Mithilfe in einer Technischen Stelle

```

```

375.

6 - Vermittlungsdienst bei großen Nebenstellenanlagen

```

```

376.

7 A Facharbeiter als Vorarbeiter, der im RD

```

einschlägigen Lehrberuf verwendet wird und mit

der Überwachung der Tätigkeiten anderer

Arbeiter beauftragt ist

```

377.

7 - Berufskraftfahrer im KFZ-Lenkerdienst C RV

```

(Kraftfahrzeuge, ausgenommen Omnibusse, mit

einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als

7 500 kg)

```

378.

7 - Betriebselektriker

```

```

379.

7 - Dreher

```

```

380.

7 - Elektroinstallateur RV

```

```

381.

7 - Elektromechaniker für Schwachstrom

```

```

382.

7 - Elektromechaniker für Starkstrom

```

```

383.

7 - Facharbeiter, der in zwei erlernten Berufen

```

verwendet wird

```

384.

7 - Feinmechaniker

```

```

385.

7 - Fernmeldemonteur RV

```

```

386.

7 - Gas- und Wasserleitungsinstallateur

```

```

387.

7 - KFZ-Elektriker

```

```

388.

7 - KFZ-Mechaniker

```

```

389.

7 - Koch

```

```

390.

7 - Lackierer

```

```

391.

7 - Leitungsentstörer RV

```

```

392.

7 - Maler und Anstreicher

```

```

393.

7 - Maurer

```

```

394.

7 - Mechaniker für Spezialmaschinen (zB Schreib-,

```

Rechen-, Stempel-, Bündelmaschinen,

Briefmarkenautomaten)

```

395.

7 - Nachrichtenelektroniker

```

```

396.

7 - Sattler und Riemer

```

```

397.

7 - Schlosser

```

```

398.

7 - Schmied

```

```

399.

7 - Sonstige Facharbeiter

```

```

400.

7 - Spengler

```

```

401.

7 - Tischler

```

```

402.

7 - Universalschweißer

```

```

403.

7 - Wagner

```

```

404.

7 - Werkzeugmacher

```

```

405.

8 - Batteriewartungsdienst

```

```

406.

8 - Batteriewechsler

```

```

407.

8 - Baumaschinenführer

```

```

408.

8 - Bautrupparbeiter RV

```

```

409.

8 - Berichtigen der Dienstbehelfe

```

```

410.

8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen

```

```

411.

8 - Dienst in der Adremastelle

```

```

412.

8 - Dienst in Hauptverteilern

```

```

413.

8 - Einfache Kartei- und statistische Arbeiten

```

```

414.

8 - Fachlicher Hilfsdienst im Postbetriebs- und

```

Fernmeldeverkehrsdienst

```

415.

8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,

```

Kraftfahrstelle, Anmeldestelle, Hausverwaltung

und Wirtschaftsstelle, Versandstelle,

Materialdokumentation usw.

```

416.

8 - Fachlicher technischer Hilfsdienst RV

```

```

417.

8 - Fahrer von Wasch- und Kehrmaschinen

```

```

418.

8 - Fernschreiber-, Nebenstellenanlagen- und

```

Münzfernsprecherwartungsdienst

```

419.

8 - Gebäudesicherungsdienst im

```

Fernmeldezentralgebäude Wien-Arsenal

```

420.

8 - Hausarbeiter

```

```

421.

8 - Hilfskoch

```

```

422.

8 - Kabellöter und Spleißer RV

```

```

423.

8 - KFZ-Lenkerdienst B (Kraftfahrzeuge, ausgenommen

```

PKW, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis

3 500 kg)

```

424.

8 - KFZ-Lenkerdienst C (Kraftfahrzeuge, ausgenommen

```

Omnibusse, mit einem zulässigen Gesamtgewicht

bis 7 500 kg)

```

425.

8 - Lagerarbeiter

```

```

426.

8 - Meßhelfer RV

```

```

427.

8 - Münzkassettenauswechslung

```

```

428.

8 - PKW-Lenkerdienst

```

```

429.

8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst

```

```

430.

8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie Führen

```

der diesbezüglichen Vormerke

```

431.

8 - Sonstige angelernte Arbeiter

```

```

432.

8 - Standardabfragen und -eingaben im Rahmen

```

vorhandener Informationssysteme

```

433.

8 - Stenotypiedienst RV

```

```

434.

8 - Vermittlungsdienst bei mittleren

```

Nebenstellenanlagen

```

435.

8 - Verteildienst in Fern- und/oder

```

Telegraphenämtern

```

436.

8 - Werkstättenarbeiter

```

```

437.

8 - Zeichnerdienst RV

```

```

438.

9 - Betreuung einfacher haustechnischer Anlagen

```

```

439.

9 - Botendienst

```

```

440.

9 - Feuerwachdienst RV

```

```

441.

9 - Hauswartdienst

```

```

442.

9 - Hilfsdienst im Fernmeldebau- und -betriebsdienst RV

```

```

443.

9 - Hilfsdienst in Lagern

```

```

444.

9 - Hilfsdienst in Werkstätten

```

```

445.

9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen

```

```

446.

9 - Küchenhilfe

```

```

447.

9 - Ofenheizdienst

```

```

448.

9 - Reinigungsdienst

```

```

449.

9 - Sonstige Hilfsdienste (zB Kraftfahrstelle,

```

Hausverwaltung usw.)

```

450.

9 - Sonstige ungelernte Arbeiter

```

```

451.

9 - Technischer Reinigungsdienst RV

```

```

452.

9 - Torwartdienst RV

```

```

453.

9 - Vermittlungsdienst bei kleinen Nebenstellenanlagen

```

```

454.

9 - Vorbereiten und Ordnen von Betriebspapieren

```

```

455.

9 - Wagenreinigungsdienst

```

```

456.

9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen

```

maschinellen Betriebseinrichtungen

```

```

*1) Verwendung gemäß § 230a BDG 1979

§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat.

§ 3. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postämter, Rundfunkämter, Fernmeldeverkehrsdienststellen (FA, TZST), deren Untergliederungen sowie der Fernmeldeverkehrsstellen in einem FBA und im FSBA ergeben sich aus der Summe der jeweils systemisierten Arbeitsplätze (Systemstand), umgerechnet in Punkte, sowie der nicht zum Systemstand der Postämter gehörenden Lenker (Jahresvollarbeitsplätze).

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 2,

PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ......................... 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 7,

PT 8 und PT 9 ..................................... 2 Punkte;

ein nicht zum Systemstand des Postamtes gehörender

Lenker (Jahresvollarbeitsplatz) eines

Postbetriebsfahrzeuges, sofern er nicht

ausschließlich Fahrdienst versieht (bei

Straßenpostkursen nur für die betreffenden

Anfangspostämter) ................................. 0,5 Punkte.

(2) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden

Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,

systemisierte Überstundenleistungen, bei Poststellen systemisierte

Wochenstunden und Lenker sind anteilsmäßig auf

Jahresvollarbeitsplätze umzurechnen.

(3) Unter der Voraussetzung, daß Kraftfahrzeuge bei der

Personalbedarfsermittlung berücksichtigt sind und von Bediensteten

des Postamtes gelenkt werden, sind für

ein einspuriges Kraftfahrzeug ......................... 0,5 Punkte;

ein zweispuriges Kraftfahrzeug ........................ 1 Punkt

anzurechnen.

(4) Unter Bedachtnahme auf die nach Abs. 1 bis 3 ermittelten

Punktesummen ergibt sich folgende Einteilung der Postämter und

Rundfunkämter:

Postämter und Rundfunkämter

I. Klasse, 1. Stufe .................... mehr als 500 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter

I. Klasse, 2. Stufe .................... mehr als 250 und

höchstens 500 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter

I. Klasse, 3. Stufe .................... mehr als 120 und

höchstens 250 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter

II. Klasse, 1. Stufe .................... mehr als 60 und höchstens

120 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter

II. Klasse, 2. Stufe .................... mehr als 30 und höchstens

60 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter

II. Klasse, 3. Stufe .................... mehr als 15 und höchstens

30 Punkte;

Postämter II. Klasse, Stufe 4a ............ bis 15 Punkte, davon für

Tätigkeiten der

Verwendungsgruppen PT 2

bis PT 6 mindestens

6 Punkte;

Postämter II. Klasse, Stufe 4b ............ bis 15 Punkte, davon für

Tätigkeiten der

Verwendungsgruppen PT 2

bis PT 6 mindestens

3 Punkte;

Postämter III. Klasse, 1. Stufe ........... mindestens 5 Punkte,

wobei der Anteil von

Tätigkeiten der

Verwendungsgruppen PT 2

bis PT 6 mindestens

36 Wochenstunden beträgt,

ansonsten mindestens

39 Wochenstunden;

Postämter III. Klasse, 2. Stufe ........... alle übrigen Postämter.

§ 4. (1) Kassenbeamter I ist der Beamte in der Amtskasse eines Postamtes, der die gesamte Abrechnung und Prüfung besorgt.

(2) Kassenbeamter II ist der Beamte in der Amtskasse eines Postamtes, der die reine Geldgebarung besorgt.

(3) Kassenbeamte I und II sind nur einzurichten bei Postämtern I. Klasse und bei Postämtern II. Klasse, 1. Stufe mit mehr als 90 Punkten. Bei letzteren müssen außerdem mindestens noch zwei weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den Geldschalterdienst systemisiert sein.

§ 5. Der im § 1 angeführte Umleitdienst ist nur einzurichten, wenn diese Verwendung regelmäßig in erheblichem zeitlichen Ausmaß alleinverantwortlich auszuüben ist, das heißt, daß laut Systemisierung dienstplanmäßig in erheblichem Ausmaß kein anderes Aufsichtsorgan vorgesehen ist.

§ 6. (1) Die im § 1 angeführten Postautostellen bzw. Postgaragen und Postautowerkstätten werden unter Bedachtnahme auf die Abs. 2 und 3 wie folgt eingeteilt:

Postautostellen (bzw. Postgaragen) I

und Postautowerkstätten I .............. mehr als 250 Punkte;

Postautostellen (bzw. Postgaragen) II

und Postautowerkstätten II .............. mehr als 120 und

höchstens 250 Punkte;

Postautostellen (bzw. Postgaragen) III

und Postautowerkstätten III ............. mehr als 60 und

höchstens 120 Punkte;

Postautostellen (bzw. Postgaragen) IV

und Postautowerkstätten IV .............. mehr als 30 und höchstens

60 Punkte;

Postautostellen (bzw. Postgaragen) V

und Postautowerkstätten V ............... alle übrigen

Postautostellen (bzw.

Postgaragen) und

Postautowerkstätten.

(2) Die im Abs. 1 angeführten Punktezahlen ergeben sich aus der

Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten

Arbeitsplätze (Systemstand).

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 2, PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ................... 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 7, PT 8 und PT 9 ............................... 2 Punkte.

(3) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze und systemisierte Überstundenleistungen sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitsplätze umzurechnen.

§ 7. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen

```

1.

Orts-(End)Amtseinrichtungen

```

```

```

Fernsprechwählämter mit

```

```

Motor- Koordinaten-

wählern schaltern

Heb-

dreh-

wählern ohne mit ohne mit

```

```

Routineprüfeinrichtung

```

```

Punkte

```

a)

Grundbewertung

```

ein Einzelanschluß .... 1,0 0,85 0,80 0,70 0,65

ein Serienanschluß ... 2,0 1,70 1,60 1,35 1,20

eine Stammleitung für

Gesellschaftsanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65

eine Stammleitung für

Gemeinschaftsanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65

eine Wählschaltstellen-

hauptleitung .......... 4,0 3,70 3,60 3,35 3,20

eine

Serienanschlußleitung

für automatisierte

Landanschlüsse ........ 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65

eine Konzentratorhaupt-

leitung ............... 2,6 (1,3 + 1,3)

```

b)

zusätzliche Bewertung

```

ein Gruppenwähler in

einer zusätzlichen

Wahlstufe ............. 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55

ein I./II. Gruppenwähler 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55

ein für ein Teilamt im

Vollamt untergebrachter

Gruppenwähler der

letzten Gruppenwähler-

Wahlstufe ............. 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55

ein Dienstgruppenwähler

oder

Ansageleitungswähler .. 2,5 2,00 1,90 1,50 1,40

eine Zählübertragung .. 0,4

eine Gleichstrom-

übertragung ........... 0,5

eine Wechselstrom-

übertragung ........... 1,0

eine Wechselstrom-

übertragung

(Einschubtechnik) ..... 0,5

eine Systemübertragung 0,5

```

2.

Fernverkehrseinrichtungen

```

```

```

Fernsprechwählämter mit

```

```

Koordinatenschaltern

Motor- ohne mit

wählern -------------------------------

Routineprüfeinrichtung

```

```

Punkte

ein Registerverzoner ...... 7,0

ein Verbundgruppenwähler .. 2,2

ein Netzgruppenwähler für

den Zweidrahtverkehr ...... 2,2 1,5 1,55

ein Netzgruppenwähler für

den Vierdrahtverkehr ...... 2,5

ein Ferngruppenwähler ..... 2,5

ein Fernvermittlungsgruppen-

wähler .................... 2,2

ein Motormischwähler ...... 2,2

ein Hilfsgruppenwähler .... 2,0

ein kompletter

Gestellrahmen Mischwähler

ESK ....................... 15,0

ein Verbundgruppenwähler

für den Vierdrahtverkehr .. 2,5

eine Gabelübertragung 4/2,

soweit sie einem I./II.

Gruppenwähler im

Vierdrahtverkehr

nachgeschaltet ist ........ 0,5

§ 8. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen

ein Gleichstromtelegraphiekanal ........................ 1 Punkt;

ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal,

Bauweise WT 34 ..................................... 1 Punkt;

ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal, ausgenommen

WT 34 .............................................. 0,5 Punkte;

ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal, Bauweise

WT 1000 ............................................ 0,1 Punkte;

ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal, ausgenommen

WT 1000 ............................................ 0,3 Punkte;

ein Zeitmultiplexkanal, 50 Baud ....................... 0,08 Punkte;

ein Zeitmultiplexkanal, 300 Baud ....................... 0,32 Punkte;

eine Anschlußeinrichtung, alte Bauweise ................ 0,1 Punkte;

eine Anschlußeinrichtung, Bauweise ED 1 ................ 0,03 Punkte;

eine Anpassungseinheit 01 zur Anpassung älterer

WT-Systeme an das EDS-System ...................... 0,03 Punkte;

eine Fernschreib- bzw. Datexendstelle (bei Bestehen

eines Fernschreib- und Datenvermittlungsamtes in

EDS-Technik) ...................................... 0,04 Punkte;

eine Datenendstelle (im Fernsprechnetz) ................ 0,15 Punkte.

§ 9. Die in den Verwendungen

1.

Verstärkerämter I sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.

2.

Verstärkerämter II sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als 11 Arbeitsplätzen.

3.

Verstärkerämter III sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu 11 Arbeitsplätzen.

§ 10. (1) Die im § 1 angeführten Verwendungen

(2) Die genannten Organisationseinheiten sind Stellen I, wenn für sie mehr als 40 „Quantitätspunkte'' oder mehr als

30 „Qualitätspunkte'' errechnet werden. Alle übrigen Stellen sind Stellen II.

(3) „Quantitätspunkte'' werden aus der Summe der Arbeitsplätze errechnet. Dabei entspricht ein Arbeitsplatz 0,3 Punkten.

(4) „Qualitätspunkte'' werden durch die Multiplikation der „Quantitätspunkte'' mit dem „Technikfaktor'' errechnet.

(5) Die „Technikfaktoren'' der Amtstechnik- und Entstörungsstellen oder Entstörungsstellen werden durch Addition der Punkte für die von der jeweiligen Stelle tatsächlich dauernd betreuten Systeme und Dienste ermittelt.

Es entsprechen

nicht prozessorgesteuerte Wählsysteme .................. 0,1 Punkte;

prozessorgesteuerte Wählsysteme ........................ 0,1 Punkte;

Nebenstellenanlagenentstörungsdienst ................... 0,1 Punkte;

übergeordneter Wartungsstützpunkt des

Nebenstellenanlagenentstörungsdienstes ............... 0,1 Punkte;

Münzfernsprecherentstörungsdienst ...................... 0,1 Punkte;

Sprechstellenentstörungsdienst ......................... 0,1 Punkte;

Organisation, Dienst und Fachaufsicht .................. 0,4 Punkte.

Die maximale Größe eines Technikfaktors beträgt 1.

§ 11. Die in den Verwendungen

1.

Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.

2.

Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.

§ 12. Den im § 1 angeführten Verwendungen, für die die Nachordnung einer bestimmten Anzahl von Arbeitskräften Voraussetzung ist, kann im Einzelfall eine Verwendung gleichgehalten werden, der vorübergehend bis zu zwei Arbeitskräfte weniger, mindestens jedoch vier (davon mindestens drei Facharbeiter) nachgeordnet sind, wenn die Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung bestätigt, daß die betreffende Verwendung organisatorisch der im § 1 angeführten gleichzuhalten ist und nur vorübergehend nicht die volle Bedienstetenanzahl aufweist.

§ 13. Die in dieser Verordnung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:

ABV Anmeldebetriebsvorschrift

ADV Automationsunterstützte Datenverarbeitung

AE Anrufeinheiten

Anm. Anmerkung

ATB Amtliches Telefonbuch

AV Arbeitsvorbereitung

BRD Bundesrepublik Deutschland

Bgld Burgenland

BÜK Bürokommunikation

DZ Dienstzulagengruppe

S ................. DZ S gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

1 ................. DZ 1 gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

1b ................ DZ 1b gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

2 ................. DZ 2 gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

2b ................ DZ 2b gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

3 ................. DZ 3 gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

3b ................ DZ 3b gemäß § 82c Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

A ................. DZ A gemäß § 82c Abs. 5 des

Gehaltsgesetzes 1956

B ................. DZ B gemäß § 82c Abs. 5 des

Gehaltsgesetzes 1956

EBS Endbenutzerservice

EDS Elektronisches Datenvermittlungssystem

EDV Elektronische Datenverarbeitung

ESK Edelmetall-Schnellkontakt

FA Fernamt Wien

FBA Fernmeldebetriebsamt

FBAU Fernmeldebauamt

FBAU 1 Fernmeldebauamt 1 Wien

FBAU 2 Fernmeldebauamt 2 Wien

FBAU 3 Fernmeldebauamt 3 Wien

FBAU 5 Fernmeldebauamt 5 Wien

FBAU 6 Fernmeldebauamt 6 Wien

FBAU H Fernmeldebauamt Haustechnik Wien

FBAU I Fernmeldebauamt Innen Wien

FGA Fernmeldegebührenamt Wien

FGG Fernmeldegebührengebarung

FS-Apparate Fernschreibapparate

FSBA Fernsprechbetriebsamt Wien

FSDI-Stelle Fernschreiber- und Datenendgeräteinstandhaltungsstelle

FVD Fernsprechvermittlungsdienst

FZA Fernmeldetechnisches Zentralamt

FZB Fernmeldezentralbauleitung

FZEUG Fernmeldezeugabteilung

FZV Fernmeldezeugverwaltung

GDV Graphische Datenverarbeitung

HBA Hauptbereichsamt

I-Trupp Instandhaltungstrupp

KFZ Kraftfahrzeug

NÖ Niederösterreich

OeNB Österreichische Nationalbank

OES Österreichisches elektronisches System

(Österreichisches digitales Telefonsystem)

OES/BS Österreichisches elektronisches System/Betriebsstelle

OES/LS Österreichisches elektronisches System/Leitstelle

PCM Puls-Code-Modulation

PKW Personenkraftwagen

Postamt I/1 Postamt I. Klasse, 1. Stufe

P.S.K. Postsparkasse

PT 1 bis PT 9 Verwendungsgruppe PT 1 bis PT 9

PuTV Post- und Telegraphenverwaltung

PZV Postzeugverwaltung

RA Rundfunkamt

RV Richtverwendung für Verwendungsgruppe

RD Richtverwendung für Dienstzulagengruppe

RVD Richtverwendung für Verwendungs- und

Dienstzulagengruppe

RZ Rechenzentrum der Post- und Telegraphenverwaltung

SMS Störungsmeldestelle

TP Teleprocessing (Datenfernverarbeitung)

TF Trägerfrequenz

TZST Telegraphenzentralstation Wien

ÜS Übernahmsschein

Z Ziffer

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Die PT-Zuordnungsverordnung 1990 (PT-ZV 1990), BGBl. Nr. 600/1990, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft.

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