Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros:

Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw).

Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

Das im I. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.

Schularbeiten:

I. bis IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

16.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik.

V. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Standardsoftware:

Datenbanken.

Telekommunikation:

Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze.

Projektorganisation:

Phasen der Projektabwicklung.

Präsentationstechnik.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

Schularbeiten:

I., V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.

17.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Insbesondere soll er

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Verkehrsschrift unter Einbeziehung der wichtigsten praxisgemäßen Kürzel und Kürzungen der Eilschrift.

Büroorganisation:

Ablage, Kopieren, Postbearbeitung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes. Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes:

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr.

Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute. Arbeiten mit dem Diktiergerät.

Einsatz der Kurzschrift für die Erstellung praxisgemäßer

Schriftstücke.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken.

Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing).

Serienbrieffunktion mit Selektionen.

Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender

Software (Desktop Publishing).

Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen uä.).

Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.

Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., daß der Schüler

In der Anwendung ist der Fähigkeit, Texte rasch, wortgetreu und sprachlich richtig wiedergeben zu können, der absolute Vorrang einzuräumen, wofür sich die Mischschrift als Methode anbietet.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer der Pflichtgegenstandes „Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

I. - III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.

18.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

19.

ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten

(Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch

Umwelteinflüsse.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Speisepläne.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion

Behandlung von Lebensmitteln:

Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz.

Diät:

Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger

Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne.

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.

Welternährung:

Produktion, Verbrauch, Verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.

Die Beobachtung des Warenangebotes und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie“, „Chemie“, „Physik“ sowie „Küchenführung und Servierkunde“ wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

20.

KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Küchenführung:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.

Service:

Berufsbild des Kellners; Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.

Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden.

Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Küchenführung:

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Küchentechnologie:

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.

Service:

Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):

Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen, Organisation des Arbeitsablaufes; Einsatz facheinschlägiger Software.

Restaurantküchenführung:

Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.

Zubereitung:

Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren.

Service:

Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im internationalen Restaurantbetrieb. Arbeiten am Tisch des Gastes. Servierablauf beim A-la-carte-Service. Bankettservice. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Küchenführung:

Berechnen der Wareneinsatzkosten, des Joule- und Nährstoffgehaltes. Lagerführung in der Großküche. Einsatz facheinschlägiger Software.

Zubereitung:

Abänderung, Erweiterung und Kombination von Zubereitungsarten;

kalte und warme Buffetspeisen. Erweiterte Menüs.

Service:

Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen.

In diesem Sinne empfehlen sich

Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes.

Bis zum II. Jahrgang steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; im III. und IV. Jahrgang folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends.

Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.

21.

ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Arbeitsstudien:

Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit.

Küchenbetrieb:

Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme.

Beherbergungsbetrieb:

Einrichtung und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung.

Arbeitsorganisation und Personalplanung:

Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung.

Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis . Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu. Dem Bezug zur beruflichen Praxis dient auch die Auswertung des Pflichtpraktikums.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit.

Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden.

22.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.

Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.

Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierungsumsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden.

Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern.

Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann.

Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lernen anderer relevanten Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligtem Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten.

23.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

Ausbildungsschwerpunkt

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.

Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.

Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.

Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.

Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und „Textverarbeitung“ dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;

Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;

Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, u.a. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.

Didaktische Grundsätze:

Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes.

Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben.

Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können.

Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung und beruflicher Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures“ mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein.

Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern.

Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d'Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich.

Aufteilung der Wochenstunden:

Englisch

III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 2 Wochenstunden

```

IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

Zweite lebende Fremdsprache

III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 2 Wochenstunden

```

Schularbeiten:

III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

UMWELTÖKONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Chemisches Labor (1 Wochenstunde):

Grundlagen:

Laboratoriumsbetrieb, Meßtechnik; Sicherheitsvorschriften. Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.

Umweltanalytik:

Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im

betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel,

Baustoffe.

Spezielle Themen:

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den speziellen Themen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Abfallwirtschaft:

Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.

Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).

Wasser:

Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.

Luft:

Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Landschaftsökologie und Raumplanung:

Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).

Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).

Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter

Tourismus.

Landwirtschaft:

Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.

Umweltbewußtes Konsumverhalten:

Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.

Umweltrecht:

Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.

Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:

Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur ganzheitlichen Erfassung umweltbezogener Zusammenhänge, die Anwendbarkeit in der Praxis der Umweltberatung und die Aktualität. Dementsprechend sind themenübergreifende Bezüge von besonderer Bedeutung. Der Praxisbezug wird auch durch die Behandlung regionaler Themenschwerpunkte, insbesondere Tourismus, Verkehr, Haus- und Betriebswirtschaft, Handel und Verwaltung, unter den Aspekten der volkswirtschaftlichen Ökonomie gefördert.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe läßt praktische Arbeit und selbständiges Handeln der Schüler in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, vor allem in fachübergreifenden Fallstudien und Projekten, in den Vordergrund treten. Hiezu gehören ua.:

Als organisatorisch zweckmäßig erweisen sich Phasen der Freilandarbeit, erforderlichenfalls unter Stundenblockung, sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen nach örtlichen Gegebenheiten.

Der Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und geeigneten Anschauungsmaterials ist vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind nach Möglichkeit in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

Ausbildungsschwerpunkt

ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spezielle Ernährung:

Lebensmitteltechnologie:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.

Kontamination von Lebensmitteln:

Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.

Lebensmittelrecht:

Nationale und internationale Rechtsvorschriften.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spezielle Ernährung:

Kost- und Diätformen:

Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Projektmanagement:

Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spezielle Ernährung:

Ernährungsverhalten:

Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.

Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.

Welternährung:

Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.

Techniken der Ernährungsberatung:

Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).

Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Operatives Controlling:

Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen);

Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Aufgrund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie“, „Biologie und Ökologie“, „Chemie“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“, „Rechnungswesen“, „Wirtschaftsinformatik“, „Ernährung“ und „Angewandte Betriebsorganisation“ zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Informationen muß auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung“ und „Textverarbeitung“ zurückgegriffen werden.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle.

In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter und kritischer Stellungnahme.

In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Vordergrund.

Im Themenbereich „Ernährungsberatung“ empfiehlt es sich, Beratungssituationen zu simulieren, in denen der Schüler die Probleme kennenlernt und die verschiedenen Organisationsformen und Beratungstechniken erproben kann.

Ausbildungsschwerpunkt

BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.

Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen:

Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).

Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.

Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.

Arbeiten im Etagenbereich:

Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.

Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.

Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).

Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).

Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.

Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).

Wassereinsparung und Abwasserschonung.

Erste Hilfe.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).

Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.

Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.

Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.

Mitarbeiterführung:

Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):

Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.

Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.

Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.

Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):

Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).

Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).

Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe Kontakte mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie“ sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft“ aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen.

Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen.

Praxisnahe Rollenspiele können Probleme der Mitarbeiterführung verdeutlichen und zur Erprobung von Lösungsmöglichkeiten und Führungstechniken beitragen.

Ausbildungsschwerpunkt

HUMANÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Gesundheit und Hygiene:

Physische und psychische Gesundheit.

Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.

Gesundheitsvorsorge.

Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unfallverhütung.

Arbeits- und Wohnumfeld:

Ergonomische Gestaltung.

Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.

Psychische und somatische Belastungen.

Baubiologische Maßnahmen.

Ökologische Bewertung von Materialien.

Qualitätskennzeichen.

Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.

Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Haushaltsökonomie:

Wohnraum:

Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).

Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).

Haushaltsplanung:

Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.

Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.

Konsumverhalten:

Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).

Verbrauchertypen.

Konsum und persönliche Werte.

EDV-unterstützte Projekte (O,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des III. und IV. Jahrganges.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Arbeit und Freizeit:

Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.

Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.

Soziale Kompetenz.

Kommunikation und Präsentation.

Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).

Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).

Soziales Umfeld:

Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.

Bewältigungsstrategien.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.

Für den Bereich „Soziales Umfeld“ sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“ unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.

Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen.

Ausbildungsschwerpunkt

SOZIALVERWALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Kinder- und Jugendbetreuung:

Berufe und Berufsbilder;

Institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum);

Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation;

Finanzierung; Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).

Gesundheitswesen:

Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).

Krankenhausbetrieb:

Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.

Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Behindertenbetreuung:

Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.

Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).

Altenbetreuung:

Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);

Berufe und Berufsbilder;

Institutionalisierte Einrichtungen und Träger;

Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sozialpolitik:

Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).

Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).

Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im

internationalen Vergleich.

Aktuelle Probleme.

Management in Sozialeinrichtungen:

Führungsaufgaben.

Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).

Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).

Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie“ sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft“ herstellen, daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, insbesondere die selbständige Bearbeitung von Fallbeispielen in Projekten, nahe, die die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler anregen.

Ausbildungsschwerpunkt

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.

Bereiche:

Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,

Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.

Projektentwicklung:

Österreichisches Kulturangebot.

Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als

touristische Profilierungsinstrumente;

Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;

Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;

Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme).

Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);

Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kulturmanagement:

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen;

Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;

Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);

Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);

Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.

Neue Trends im Freizeitbereich:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.

Tourismuspolitik (Ziele, Träger).

Angewandtes touristisches Marketing:

Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;

Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen

Institutionen; Public-Relations-Arbeit; Projektpräsentation.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.

Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.

Blockunterricht ist empfehlenswert.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Geschichte und Kultur“, „Wirtschaftsgeographie“, „Musikerziehung“, „Bildnerische Erziehung“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“, „Wirtschaftsinformatik“ und „Angewandte Betriebsorganisation“ herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

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