Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
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Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

II. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

III. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

IV. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.

Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.

Bewegung und musikalische Form.

Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Auflösung des Dur/Moll-Systems.

Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.

Verschiedene Notationsformen.

Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer

Kulturen.

Werkanalyse:

Zusammenhang von Form und Aussage.

Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden

Zusammenhang.

Interpretationsvergleiche.

Musik und Gesellschaft:

Psychologische Wirkung der Musik.

Manipulation durch Musik.

Musiksoziologie.

Finanzierung und Vermarktung von Musik.

V. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden

Aspekten.

Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.

Fächerübergreifende Themen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor

allem des 20. Jahrhunderts.

Ausgewählte Werke.

Musik und Gesellschaft:

Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen

Umfeld. Musikkritik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

8.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

III. Jahrgang:

Schrift:

Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudium.

Malerei:

Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).

Grafik:

Experimentelle druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

IV. Jahrgang:

Schrift:

Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung

zeitgemäßer Hilfsmittel.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,

Räumlichkeit.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.

Reflexion:

Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

V. Jahrgang:

Schrift:

Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.

Studien vor dem Objekt:

Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.

Räumliche Gestaltung:

Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen

(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.

Reflexion:

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie).

Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

9.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

V. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;

Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);

Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

10.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);

Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.

Botanik:

Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und

ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.

Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.

Zoologie:

Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.

Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch

Domestikation.

Allgemeine Ökologie:

Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.

III. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.

Lernbiologie.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

V. Jahrgang:

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Evolution:

Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler. Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

11.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

III. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

IV. Jahrgang:

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

V. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der berufliche Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei.

Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein.

Schularbeiten:

II. - V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.

12.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Aufbau der Materie:

Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben;

Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;

Reaktionsarten.

Säuren und Basen:

Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;

Elektrolyse.

Luft:

Zusammensetzung, Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Wasser:

Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.

Boden:

Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll.

II. Jahrgang:

Kohlenwasserstoffe:

Strukturen, Reaktionstypen;

Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide).

Biochemie:

Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.

Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.

Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.

Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Physik” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern.

Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.

13.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.

Grundlagen der Akustik und Optik.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.

Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Physik vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Chemie” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.

14.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).

Wirtschaftssektoren.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

II. Jahrgang:

Wechsel:

Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser).

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung.

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

III. Jahrgang:

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Tourismus:

Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung;

Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.

Schriftverkehr mit dem Gast.

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

IV. Jahrgang:

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe.

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

V. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;

Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation;

Humanisierung der Arbeitswelt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu. Grundsätzlich ist der Unterricht im IV. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen.

15.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

II. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten.

Wertpapierabrechnung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

III. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle.

IV. Jahrgang:

Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros:

Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).

V. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw).

Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

16.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik.

V. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken.

Telekommunikation:

Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze.

Projektorganisation:

Phasen der Projektabwicklung.

Präsentationstechnik.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

Schularbeiten:

I., V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.

17.

TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen

Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

II. Jahrgang:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher

Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach

Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

III. Jahrgang:

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.

Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

I.-III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang

bei Bedarf auch zweistündig.

18.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

V. Jahrgang:

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

19.

ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten

(Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch

Umwelteinflüsse.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Speisepläne.

II. Jahrgang:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.

Die Beobachtung des Warenangebotes und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Physik” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

20.

KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Küchenführung:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.

Service:

Berufsbild des Kellners; Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.

Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden.

Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

II. Jahrgang:

Küchenführung:

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Küchentechnologie:

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.

Service:

Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.

III. Jahrgang:

Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):

Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen, Organisation des Arbeitsablaufes; Einsatz facheinschlägiger Software.

Restaurantküchenführung:

Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.

Zubereitung:

Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren.

Service:

Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im internationalen Restaurantbetrieb. Arbeiten am Tisch des Gastes. Servierablauf beim A-la-carte-Service. Bankettservice. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).

IV. Jahrgang:

Küchenführung:

Berechnen der Wareneinsatzkosten, des Joule- und Nährstoffgehaltes. Lagerführung in der Großküche. Einsatz facheinschlägiger Software.

Zubereitung:

Abänderung, Erweiterung und Kombination von Zubereitungsarten;

kalte und warme Buffetspeisen. Erweiterte Menüs.

Service:

Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen.

In diesem Sinne empfehlen sich

21.

ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Arbeitsstudien:

Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit.

Küchenbetrieb:

Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme.

Beherbergungsbetrieb:

Einrichtung und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung.

Arbeitsorganisation und Personalplanung:

Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung.

Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis . Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu. Dem Bezug zur beruflichen Praxis dient auch die Auswertung des Pflichtpraktikums.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit.

Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden.

22.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.

Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.

Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierungsumsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden.

Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern.

Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann.

Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lernen anderer relevanten Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligtem Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten.

23.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

Ausbildungsschwerpunkt

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

IV. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

V. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Ausbildungsschwerpunkt

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;

Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

IV. Jahrgang:

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;

Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

V. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, u.a. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.

Didaktische Grundsätze:

Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes.

Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben.

Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können.

Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung und beruflicher Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures” mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein.

Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern.

Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d`Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich.

Aufteilung der Wochenstunden:

Englisch

III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 2 Wochenstunden

```

IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

Zweite lebende Fremdsprache

III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 2 Wochenstunden

```

Schularbeiten:

III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

UMWELTÖKONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

```

2.

Semester: 1 Wochenstunde

```

V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde

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