Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- fähig sein, die für die jeweilige Veranstaltung nötigen Kontakte zu den entsprechenden Experten (Referenten, Trainer) herzustellen;
- die Tätigkeiten eines Professional Congress Organizer kennen;
- mit dem Fachvokabular der Tagungsbranche vertraut sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Veranstaltungsarten:
Veranstaltungstechnik (Anforderungen an Bühne, Podium, Saal bzw. Tagungsräumlichkeiten, Beleuchtung, Tonanlagen, Akustik, Projektion, Infrastruktur, Betriebstechnik). Dolmetscherdienst.
Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen. Moderationstechnik. Seminarleitung.
Praktische Veranstaltungsplanung, Umsetzung von Planung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenplanung, Erstellen von Arbeitsunterlagen wie Projektkonzepten oder Projektdokumentationen, theoretische Reflexion eigener Projekte.
Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee.
Kongreßsekretariat:
Organisation und Aufbau; Angebotserstellung für Seminarveranstalter.
V. Jahrgang:
Bildungsprogramme verschiedener privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter (WIFI, BFI, kirchliche Institutionen, politische Parteien).
Erstellen von Aus- und Weiterbildungskonzepten.
Geschichte und soziales Umfeld des Kongreßwesens in Österreich.
Aufbau und Gestaltung einer Kongreßzeitung, eines Programmheftes oder eines Tagungsprotokolls; Erstellen von Einladungen und Anmeldeformularen.
Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen.
Pressekonferenz.
Sponsoring:
Tagung und Wirtschaft; Fund Raising; Sponsorensuche und -betreuung.
Werbekonzepte der Kongreß- und Tagungsbranche.
Corporate Identity.
Begleitausstellungen und Poster Sessions.
Betreuung von Tagungsteilnehmern:
Unterbringung der Tagungsteilnehmer, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm sowie Pre- und Postconvention Tours.
Referentenangebot der nationalen und internationalen
Tagungsbranche.
In- und ausländische Anbieter im Tagungswesen.
Situation und Zukunftschancen für die Berufe im Fortbildungsbereich; Berufsbild des Professional Congress Organizer.
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fragebogenaktionen. Personalführung und Personalentwicklung im Tagungswesen.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen lernen;
- organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und sie den Erfordernissen der jeweiligen Aufgabenstellungen anpassen können;
- Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbständige Entscheidungen (alleine und in der Gruppe) treffen;
- die nötigen Kontakte zu anderen Simulationsbetrieben unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel selbständig herstellen;
- Handlungskompetenz erwerben, die sich nicht nur auf Handeln im Sinne des Umgangs mit Gegenständen, sondern genauso auf das Handeln in sozialen Rollen und Handeln auf symbolisch-geistiger Ebene bezieht;
- logisch und vernetzt denken;
- zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein;
- Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
- fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen;
- Kreativität und Innovationsbereitschaft zur Realisierung selbst gesetzter Unternehmensziele sinnvoll einsetzen;
- den Wert laufender Weiterbildung für seine persönliche Entfaltung erkennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Time-Management.
Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen, nach Möglichkeit unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien:
Sekretariatstätigkeiten (Posteingang, -ausgang, Kassabuchführung, Abwicklung von Versicherungsgeschäften, allgemeiner Schriftverkehr, Protokolle, Rundschreiben, Aktennotiz, Telefonkommunikation).
Verkauf/Auftragsbearbeitung (Unternehmenspräsentation nach innen und außen, Unternehmenskultur, MAFO, Katalogerstellung, Werbeaussendungen, Angebotserstellung, Angebotsverfolgung, Bearbeitung von Bestellungen, Verfassen von Auftragsbestätigungen, Fakturierung, Rechnungskontrolle, Karteiführung, Kalkulation von Verkaufspreisen, Absatzstatistiken).
Einkauf (Bestellwesen, Lieferantenstammdatenverwaltung, Angebotseinholung, Angebotsvergleich, Bezugskalkulation, Verhandeln von Liefer- und Zahlungsbedingungen, Bestellüberwachung, Mängelrüge, Eingangsrechnungskontrolle).
Lager/Lagerbuchhaltung (Bestandsüberwachung, Warenkontrolle, Organisation der Liefertermine, Transportmittelwahl, Warenreservierung, Kennzahlenberechnung.)
Rechnungswesen (Aufbau eines firmenspezifischen Kontenplanes basierend auf dem Rechnungslegungsgesetz 1990 (RLG), BGBl. Nr. 475/1990 in der geltenden Fassung, Kontenanlage, Bilanz- und GuV-Aufbau, Vorkontierung und Verarbeitung von Belegen, Belegverwaltung, Kontenabstimmung, Zahlungsverkehr, Bankenkorrespondenz, Mahnwesen, USt-Voranmeldung, Abgaben an Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinde, Abschluß einer Kapitalgesellschaft, Bilanzanalyse, Berichtswesen).
Die Arbeit in der Übungsfirma ist durch Projektarbeiten (zB Organisation einer Messe, einer Geschäftsreise, eine Werbekampagne usw.) zu ergänzen.
FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kenntnisse aus dem Food- und Beveragebereich im Veranstaltungswesen umsetzen können;
- die anfallenden Organisationsaufgaben mit betriebsmäßiger Software planen, durchführen und leiten können;
- ein auf die Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes abgestimmtes Speisen- und Getränkeangebot selbständig erstellen und ausgewählte Speisen und Getränke auch praktisch herstellen können;
- die Regeln der Gastlichkeit und die Entwicklung der Tisch- und Eßkultur kennen;
- Mitarbeiter anleiten, kontrollieren und deren Arbeit objektiv beurteilen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Einkauf und Warenanforderung (computerunterstützt). Sicherheitsfaktoren am Arbeitsplatz. Hygiene.
Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur.
Nationale und internationale Speisenkunde unter Berücksichtigung zeitgemäßer Garmachungsmethoden und kultureller Traditionen.
Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Einbeziehung von Convenienceprodukten.
Getränkekunde einschließlich Bar- und Mixgetränke. Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe im Service.
Erstellung von Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich.
Möglichkeiten der Arbeitsinformation.
Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.
Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-, Menü- und Getränkekarten (computerunterstützt, dreisprachig).
Erstellen von klassischen und internationalen Menü- und Speisenfolgen. Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich, ebenso wie für unterschiedliche Berufs- und Altersgruppen. Korrespondierende Getränke.
III. Jahrgang:
Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb. Präsentation, Degustation. Marketing im Gastgewerbe.
Erstellung weiterführender Planungshilfen für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.
Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).
Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte. Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.
Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration. Anleitung und Einsatz von Mitarbeitern.
Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.
ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können;
- Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen;
- sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Welternährung interessieren;
- sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten.
Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Energie- und Nährstoffbedarf:
Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.
Energieliefernde Nährstoffe:
Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).
Mineralstoffe und Vitamine:
Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.
Wasser:
Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz.
Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung
durch Umwelteinflüsse.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme).
III. Jahrgang:
Behandlung von Lebensmitteln:
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Diät:
Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger
Stoffwechselerkrankungen. Speisepläne.
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.
Welternährung:
Produktion, Verbrauch, Verteilung.
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten verstehen;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln;
- Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln;
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können;
- die Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.
Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.
Design:
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.
Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.
Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierung, Umsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.
LEIBESÜBUNGEN
Lehrplan für Leibesübungen BGBl. Nr. 37/1989.
ERWEITERUNGSBEREICH
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Kultur- oder der Tagungs- bzw. der Kongreßbranche jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der allgemeinen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.
Anlage 4
```
```
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
KERNBEREICH
```
Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .............. 3 3 2 2 3 13 (I)
```
```
Englisch ............. 3 3 3 2 2 13 (I)
```
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache *1) ..... 3 3 3 2 2 13 (I)
```
Geschichte und Kultur - - 2 2 2 6 III
```
```
Wirtschaftsgeographie - 2 2 - - 4 III
```
```
Musikerziehung ....... 1 1 - 1 - 3 (IVa)
```
```
Verarbeitungstechnik
```
und Bildnerische
Erziehung ............ 2 3 - - - 5 IVa
```
Psychologie und
```
Philosophie .......... - - - 3 2 5 III
```
Biologie und
```
ökologische
Umweltanalytik *2) ... 4 3 2 2 2 13 II
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik 1 2 2 2 2 9 (I)
```
Umweltchemie *2) ..... 3 3 3 2 2 13 II
```
```
Physik und Umweltmeß-
```
und Regeltechnik *2) . 2 3 2 1 2 10 II
```
Betriebs- und
```
Volkswirtschaft ...... 2 2 2 - - 6 II
```
Umweltökonomie und
```
Abfallwirtschaft ..... - - 2 2 2 6 II
```
Rechnungswesen *3) ... 3 3 2 2 2 12 I
```
```
Textverarbeitung
```
und Publishing *3) ... 2 2 2 - - 6 III
```
Wirtschaftsinformatik 2 - 1 1 1 5 I
```
```
Politische Bildung und
```
Recht ................ - - - 3 2 5 III
```
Lebensraumgestaltung
```
und Raumplanung *2) .. - - - 3 3 6 III
```
Umwelttechnologie und
```
Umwelttechnik *2) .... - - 2 2 1 5 II
```
Leibesübungen ........ 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
```
```
35 37 36 36 34 178
```
```
ERWEITERUNGSBEREICH
Schulautonome
Pflichtgegenstände *4) . 2 2 2 2 2 10
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß *5)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *1) I
Betriebsorganisatorisches
Seminar ................ I
Allgemeinbildendes
Seminar ................ III
Fachtheoretisches
Seminar ................ III
Praxisseminar .......... IV
```
```
Pflichtgegenstände gesamt 37 39 38 38 36 188
B. Pflichtpraktikum
12 Wochen zwischem (Anm.: richtig: zwischen) dem III. und
IV. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übungen ...
Chorgesang ............... 1 1 1 1 1 5 V
Spielmusik ............... 1 1 1 1 1 5 V
```
```
D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang
```
```
E. Förderunterricht *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch .................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Englisch ................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Zweite lebende
Fremdsprache ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Rechnungswesen *3) ....... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Textverarbeitung *3) ..... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung, dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in der Wirtschaft und der Verwaltung, im sicherheitstechnischen, umweltwirtschaftlichen, umweltanalytischen und sonstigen facheinschlägigen Arbeitsfeldern befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme vor allem im Umweltbereich, unter Bedachtnahme auf ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln.
Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume im Erweiterungsbereich (durch die Bestimmung der schulautonomen Pflichtgegenstände), im Bereich der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen und des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
Die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Durchführung von Unterrichtsprojekten und die Abfassung von Projektberichten durch jeden Schüler ist im Hinblick auf das Ausbildungsziel vorgesehen (zB Umweltverträglichkeitserklärungen von Betrieben, Abfallwirtschaftskonzepte, uä.).
In allen geeigneten Fächern ist die ethische Verantwortung des Menschen besonders zu behandeln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen; Methodenvielfalt ist anzustreben.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Ökologisch-umweltanalytische sowie umweltökonomische Lehrinhalte sind, wenn notwendig und nach Möglichkeit, im „Freilandunterricht” zu vermitteln.
In den Praktikumsfächern sind den Schülern auch die Grundzüge der Teamarbeit und Arbeitsorganisation zu vermitteln, in höheren Jahrgängen ist die Organisation von Arbeitsabläufen und die Anlage von Arbeitsprotokollen von den Schülern selbst durchzuführen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit sozio-kulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- zu Themen des umweltökonomischen und umweltanalytischen Sachbereichs sprachgewandt Stellung beziehen können;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
- Methoden der Kommunikation, des Konfliktmanagements und der Präsentation kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache.
Telefonat.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung, Protokoll, Bewerbung, Lebenslauf).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Literarische Gattungen.
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Rede und Vortrag.
Lesen und Vortragen von Texten.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Charakteristik, Beschreibung).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
III. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Rede und Vortrag.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung, Informationstexte zum Schulschwerpunkt).
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;
bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis (auch im umweltökonomischen und umweltanalytischen Bereich) üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens - Umweltschutz im Alltagsleben.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.
Die englischsprachige Welt, kulturelle, soziale und ökologische
Besonderheiten.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben. Umweltschutz.
Aktuelle Themen.
Standardformen der umweltökonomischen und umweltanalytischen
Korrespondenz - Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Wirtschaftskorrespondenz.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro. Umweltanalytik,
Umweltplanung.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing, betriebliche
Umweltpolitik, Umweltmanagement.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Schularbeiten:
I.-IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag. Umweltschutz im Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Umweltökonomie einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische
und soziale Themen.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz besonders im
umweltwirtschaftlichen Bereich.
Schularbeiten:
I.-IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
- die Wechselbeziehung von menschlicher Tätigkeit und Umweltsituation erkennen und deren Ursachen kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.
Mittelalter:
Kultur und Gesellschaft im Feudalismus. Mensch und Umwelt im Mittelalter.
Weltreiche des Glaubens.
Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild.
Kirche und Reich.
Entwicklungen in Österreich.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen.
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
(Renaissance, Humanismus, Reformation).
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Absolutismus:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.
Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).
Entwicklungen in Österreich.
IV. Jahrgang:
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
V. Jahrgang:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum
und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration.
Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Umweltgeschichte; Historische Entwicklung des Umweltbewußtseins. Weltweite und regionale Entwicklung der Umweltsituation.
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Grundlagen der Kartographie: Landkarte und Realität, Orientierung auf der Karte und in der Natur; Luftbildinterpretation.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen.
Industrieländer unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas (Topographie):
Typen, Merkmale, Probleme.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen;
Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen.
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, im Handel, bei sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
III. Jahrgang:
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung;
Integrations- und Desintegrationsprozesse.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen;
- seine musikalische Bildung durch gemeinsames Singen und Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
- durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
- eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
- die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
- die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
- mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
- sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen;
- Gesang, Musik und Tanz als Mittel der Kommunikation anwenden können;
- Verständnis für die Pflege der Volkskultur erwerben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Vokale und instrumentale Improvisation.
Bewegungsgestaltung, Tänze.
Musiktheorie:
Allgemeine Musiklehre.
Akustische Grundbegriffe.
Die menschliche Stimme.
Musikinstrumente.
Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.
Einfache Notationsformen.
Musikgeschichtliche Epochen.
Werkanalyse:
Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;
Original und Bearbeitung.
Möglichkeiten der Rezeption von Musik.
Musik und Gesellschaft:
Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
kulturellen Umfeld.
Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.
II. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Klangexperimente.
Bildnerische Darstellung von Musik.
Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.
Musiktheorie:
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.
Graphische Musikaufzeichnung.
Musikgeschichtliche Epochen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.
Interpretationsmöglichkeiten.
Musikalische Fachsprache.
Musik und Gesellschaft:
Musik in Film, Fernsehen und Werbung.
IV. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Musizieren in Klassenspielgruppen.
Klangexperimente.
Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.
Musiktheorie:
Tonsysteme im Überblick.
Musikgeschichtliche Epochen.
Klavierauszüge und einfache Partituren.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.
Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.
Literarische Stoffe im Musikdrama.
Musik und Gesellschaft:
Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.
Musik als Wirtschaftszweig.
VERARBEITUNGSTECHNIK UND BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit Freude empfinden;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
- auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben und fachlicher
- bildnerische und figürliche Darstellungen für Umweltschutzaufgaben entwerfen, konstruieren, herstellen und gezielt einsetzen können;
- die Wirkung der Werbegrafik und des Designs auf den Konsumenten kennen;
- Fertigkeiten der technischen Gestaltung kennen;
- Techniken der Verarbeitung verschiedener Werkstoffe kennen und praktisch ausführen können;
- Arbeitsvorgänge organisieren und protokollieren können;
- technische Kataloge und Pläne lesen und bei Problemlösungen einsetzen können;
- technische Pläne für die Lösung von Umweltschutzproblemen anfertigen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Schrift:
Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte. Textgebundene
Anwendung.
Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.
Gliederungs- und Maßverhältnisse, Oberflächengestaltung,
Freihandskizze.
Fotographie und Video als Dokumentations- und Planungsgrundlage.
Grafik:
Druckgrafische Verfahren.
Plakatgestaltung mit EDV. Planung und Gestaltung fachspezifischer
Ausstellungen.
Verarbeitungstechniken (Metall, Holz, Kunststoff).
Herstellung einfacher Gebrauchswerkstücke nach eigenen Entwürfen, Planzeichnen, Planlesen.
Anfertigen von Stück- und Holzlisten.
Erstellen von Abrechnungs- und Nachkalkulationen.
Praktikum (1 bzw. 2 Wochenstunden):
Praktische Durchführung von Arbeitsaufträgen aus den Lehrinhalten nach Aktualität.
Dokumentation mittels Fotographie und Video; integrierte Projektgestaltung.
Arbeit an Produktionsmaschinen. Durchführung von Bauarbeiten.
Ausstellungsgestaltung.
Arbeitssicherheit und Unfallschutz.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich in der psychologischen, soziologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- über psychologische Menschenführung im Betrieb Bescheid wissen;
- soziologische Methoden kennen und anwenden können;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
- selbständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten;
- Methoden der Problemanalyse und des Konfliktmanagements im Umweltschutzbereich kennen und durchführen können.
- Methoden der Mitarbeitermotivation kennen und anwenden können;
- psychosoziale Phänomene im Zusammenhang mit Umweltproblemen einschätzen können;
- Beratungsgespräche durchführen können;
- Aufgaben und Tätigkeiten im Arbeitsfeld einer Sicherheitsfachkraft kennen und durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.
Psychische Kräfte:
Motivation und Emotion.
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.
Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Kritische Lebensereignisse.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische Behandlungsmethoden).
Konflikte und deren Bewältigung in den Bereichen Familie, Arbeit
und Freizeit. Konfliktmanagement.
Aggressionsforschung.
Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.
Beratungs- und Motivationspsychologie, Beratungsgespräch,
Konfliktlösungsmethoden.
Motivationsforschung.
Umweltpsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie:
Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene.
Psychologie und Arbeitnehmerschutz, Betriebssoziologie.
V. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene anhand konkreter Beispiele.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation, Problemlösungsmethoden, Öffentlichkeitsarbeit.
Bürgerbeteiligungsmodelle.
Methoden der Soziologie. Meinungsforschung.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze).
Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
BIOLOGIE UND ÖKOLOGISCHE UMWELTANALYTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- Kreisläufe und Vernetzungen in ökologischen Systemen kennen und berücksichtigen;
- Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen;
- biologische Arbeitsmethoden anwenden können;
- Untersuchungsmethoden in bezug auf den Umweltschutz kennen und Umweltschäden biologisch beurteilen können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ökologische Zusammenhänge kennen und anwenden können;
- Methoden zur biologisch-ökologischen Umweltsanierung kennen und anwenden können;
- biologisch-ökologische Probleme auch computerunterstützt lösen können;
- Normen und Methoden der biologisch-ökologischen Qualitätssicherung kennen und anwenden können;
- Arbeitsorganisations- und Untersuchungsprotokolle führen können.
- 150 Pflanzenarten und 50 Tierarten sicher erkennen;
- Größenordnungen abschätzen und deren Plausibilität beurteilen können;
- Aufgaben und Tätigkeiten im Arbeitsfeld einer Sicherheitsfachkraft kennen und durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);
Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.
Botanik:
Morphologie, Artkenntnis, Anatomie und Physiologie der Pflanzen;
wirtschaftlich und ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.
Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.
Vermehrung, Kultivierung und Lagerung von Pflanzen. Pflanzenschädlinge, Pflanzenkrankheiten, Pflanzenschutz. Geologie, Mineralogie. Kosmologie.
Entstehung der Erde, Aufbau der Erde;
wichtige Gesteine und Mineralien; Gebirgsbildung, geologische
Erosion.
Praktikum (2 Wochenstunden):
Praktische Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu den Themen des I. Jahrganges sowie:
Gärtnerische Übungen.
Botanische Kartierungsübungen.
Lesen geologischer Karten, Profilzeichnen.
Anlage eines Herbariums.
II. Jahrgang:
Zoologie:
Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung
des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung;
Ontogenese des Kindes.
Gesundheitsvorsorge:
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin - Umweltschutz.
Ergonomie.
Erste Hilfe und Gesundheitstrainingkurs.
Grundlagen der Strahlenbiologie - Erste Hilfe bei Strahlenschäden.
Verhaltensforschung:
Erkenntnisse der Verhaltensänderung durch Domestikation.
Artgerechte Tierhaltung.
Tierisches und menschliches Verhalten.
Lernbiologie.
Praktikum (1 Wochenstunde):
Praktische Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des II. Jahrganges sowie:
Lebensräume der Tiere.
Kartierung im Gelände - botanische und zoologische Geländeübungen. Biologische Gewässergütebestimmung nach verschiedenen Methoden.
III. Jahrgang:
System der Mikrobiologie:
Vertreter der Mikroorganismen im Bereich des Umweltschutzes und der Wasserhygiene. Biotechnologische Verfahren.
Genetik:
Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Chancen und Risken der Gentechnik und Biotechnologie.
Praktikum (1 Wochenstunde):
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des III. Jahrganges sowie:
Arbeitsmethoden in der Mikrobiologie.
Mikroskopieren von Mikroorganismen.
Mikroorganismen als Schädlinge und deren Bekämpfung. Mikrobiologische Wasseruntersuchung und Trinkwasserbeurteilung.
IV. Jahrgang:
Evolution.
Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.
Ökologie:
Abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik. Beispiele für Ökosysteme und ihre Reaktion auf schädigende Einflüsse, Wirkung von Schadstoffen auf Organismen, Zeigerpflanzen, Symptome und Umweltschäden.
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.
Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Naturschutz und Nationalparkmanagement.
Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.
Biologische Qualitätssicherungsmethoden.
Praktikum (1 Wochenstunde):
Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des IV. Jahrganges sowie:
Messung von allgemeinen Umweltparametern.
Kleinklimabeobachtung.
V. Jahrgang:
Boden:
Entstehung, Bodendynamik, Bodenorganismen, Bodenfruchtbarkeit;
Gefährdung des Bodens.
Spezielle Ökologie verschiedener Lebensräume.
Landschaftsökologie:
Naturlandschaft - Kulturlandschaft; Landwirtschaft und ihr Einfluß
auf den Naturhaushalt; Siedlungs- und Stadtökologie. Globale
Umweltprobleme.
Überernährung - Unterernährung.
Ökologische Qualität der Landschaft.
Praktikum (1 Wochenstunde):
Messung abiotischer Umweltfaktoren.
Praktische Umweltanalytik:
Ausgewählte Beispiele zu Themen des V. Jahrganges sowie biologische
und pflanzensoziologische Biotopkartierung.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
II. Jahrgang:
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
III. Jahrgang:
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Technische und naturwissenschaftliche Statistik. Klassischer und
statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen mit
Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
IV. Jahrgang:
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
V. Jahrgang:
Spezialkapitel der angewandten Mathematik im Bereich der Umweltanalytik, Naturwissenschaft und Wirtschaft.
Trigonometrie; Vermessungsmathematik; Statistik;
Wirtschaftsstatistik; mathematische Methoden in der Qualitätssicherung.
Schularbeiten:
I.-V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
UMWELTCHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- Technologien zur Herstellung chemischer und technischer Grundstoffe kennen und deren Umwelteinfluß abschätzen können;
- Produkte auf ihre Umweltverträglichkeit überprüfen können;
- chemisch-umweltanalytische technische Büros führen können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- produktionsintegrierten Umweltschutz betreiben können;
- technische Möglichkeiten zur Lösung von Umweltproblemen kennen;
- bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können;
- Methoden der Qualitätssicherung im Produktions- und Chemiebereich anwenden können.
- exakte Untersuchungsprotokolle führen können;
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