Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;
Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;
Service, Food Beverage, Rezeption;
Freizeitanimation, Führungen.
II. Jahrgang:
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;
elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);
Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations:
Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
III. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);
inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;
Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;
Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis. Aufteilung der Wochenstunden (soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen):
Englisch:
I. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
```
Semester: 2 Wochenstunden
```
II. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
```
Semester: 1 Wochenstunde
```
III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
```
Semester: 1 Wochenstunde
```
Zweite lebende Fremdsprache:
I. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
```
Semester: 1 Wochenstunde
```
II. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
Semester: 1 Wochenstunde
III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
Semester: 2 Wochenstunden
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
UMWELTÖKONOMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können;
- schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können;
- Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe erkennen;
- ökologische Bewertungskriterien als Kostenfaktor heranziehen;
- die für Umweltangelegenheiten bedeutsamen Rechtsvorschriften, Verwaltungsstrukturen und Behördenverfahren kennen;
- in Umweltangelegenheiten Rat erteilen, vor allem zu sinnvollem Energieeinsatz anleiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Chemisches Labor (1 Wochenstunde):
- Grundlagen:
Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.
- Umweltanalytik:
Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel, Baustoffe.
Spezielle Themen:
- Ökologische Grundaspekte: Ökologisch wirksame abiotische und biotische Faktoren. Regelkreise und Wirkungsgefüge in Ökosystemen. Lokale Ökosysteme (Gefüge und Funktionen, Folgen menschlichen Wirkens), globale Vernetzung der Ökosysteme, Lebensraum Erde.
- Energie: Globale und lokale Energiesituation, Energiepolitik, Strukturen der Energieversorgung. Konventionelle und regenerative Energiequellen, neue Technologien der Energiegewinnung.
- Energiebilanz von Haushalt und Betrieb, Energiebedarfsberechnungen, Energiesparmaßnahmen, energieoptimale Planung; wirtschaftliche Aspekte; Amortisationsberechnungen, Förderungen.
- Lärm: Physikalische und biologische Grundlagen. Messung, Auswirkung, Schutz, Vermeidung; wirtschaftliche Aspekte.
II. Jahrgang:
Abfallwirtschaft:
Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.
Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).
Wasser:
Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.
Luft:
Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und Gesamtwirtschaftlicher Sicht.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Landschaftsökologie und Raumplanung:
Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).
Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).
Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter
Tourismus.
Landwirtschaft:
Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.
Umweltbewußtes Konsumverhalten:
Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.
Umweltrecht:
Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.
Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:
Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Ausbildungsschwerpunkt
ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können;
- gebräuchliche Verfahren der industriellen und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können;
- Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können;
- fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und -störungen und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben;
- Rezepte der Normalkost Diäterfordernissen anpassen können;
- handelsübliche Spezialprodukte wirtschaftlich und ernährungsphysiologisch beurteilen und einsetzen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können;
- psychosomatische Zusammenhänge verstehen;
- bei Beratungstätigkeiten psychodynamische und gruppendynamische Vorgänge erkennen und einfache Techniken der Information, Motivation und Gesprächsführung beherrschen;
- komplexe betriebliche Zusammenhänge erkennen können;
- mit spezieller Software in Einzel- und Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Lebensmitteltechnologie:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.
Kontamination von Lebensmitteln:
Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.
Lebensmittelrecht:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften.
II. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Kost- und Diätformen:
Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Projektmanagement:
Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
III. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Ernährungsverhalten:
Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.
Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.
Welternährung:
Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.
Techniken der Ernährungsberatung:
Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).
Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Operatives Controlling:
Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen); Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
Ausbildungsschwerpunkt
BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehobene Tätigkeiten im Housekeeping und im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können;
- Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können;
- Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen und leiten können;
- die räumliche und personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben kennen;
- die einschlägige Fachsprache beherrschen;
- die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
- gebräuchliche Textilien auswählen und pflegen können;
- die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in der Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft erwerben;
- ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewußt handeln;
- für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden;
- Erste Hilfe leisten können;
- mit Computerunterstützung den Personal- und Betriebsmitteleinsatz in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
- Mitarbeiter führen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.
Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen: Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).
Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.
Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.
Arbeiten im Etagenbereich (Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste).
Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.
Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).
Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).
Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.
Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).
Wassereinsparung und Abwasserschonung.
Erste Hilfe.
II. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).
Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.
Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.
Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.
Mitarbeiterführung:
Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.
III. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):
Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.
Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.
Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.
Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):
Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).
Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).
Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung usw.
Ausbildungsschwerpunkt
HUMANÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;
- eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen;
- in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;
- durch bewußte Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;
- Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;
- in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gesundheit und Hygiene:
Physische und psychische Gesundheit.
Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.
Gesundheitsvorsorge.
Gesundheit am Arbeitsplatz.
Unfallverhütung.
Arbeits- und Wohnumfeld:
Ergonomische Gestaltung.
Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.
Psychische und somatische Belastungen.
Baubiologische Maßnahmen.
Ökologische Bewertung von Materialien.
Qualitätskennzeichen.
Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.
Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).
II. Jahrgang:
Haushaltsökonomie:
Wohnraum:
Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).
Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).
Haushaltsplanung:
Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.
Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.
Konsumverhalten:
Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).
Verbrauchertypen.
Konsum und persönliche Werte.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
wahlweise zu den Bereichen des I. und II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Arbeit und Freizeit:
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.
Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.
Soziale Kompetenz.
Kommunikation und Präsentation.
Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).
Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).
Soziales Umfeld:
Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.
Bewältigungsstrategien.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Ausbildungsschwerpunkt
SOZIALVERWALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Sozialbereich kennen;
- die kollektiven und individuellen Bedürfnisse im Sozialbereich wahrnehmen und bedarfsgerechte Lösungsansätze erarbeiten können;
- Managementfunktionen in Einrichtungen des Sozialbereichs übernehmen können;
- Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Sozialprojekte mit den Methoden des Projektmanagements entwickeln sowie Ablauf und Erhaltung finanziell und organisatorisch planen können;
- die Methoden der Kostenberechnung, der Ermittlung des Finanzbedarfs, der Mittelverwendung, der Liquiditätsplanung und des Controllings computerunterstützt anwenden;
- im Team arbeiten;
- Kontakte zu Experten und Institutionen herstellen und Public-Relations-Maßnahmen ergreifen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kinder- und Jugendbetreuung:
Berufe und Berufsbilder; institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum).
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation; Finanzierung; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).
Gesundheitswesen:
Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).
Krankenhausbetrieb:
Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.
Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).
II. Jahrgang:
Behindertenbetreuung:
Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.
Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
Altenbetreuung:
Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);
Berufe und Berufsbilder.
Institutionalisierte Einrichtungen und Träger.
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Sozialpolitik:
Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).
Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).
Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im
internationalen Vergleich.
Aktuelle Probleme.
Management in Sozialeinrichtungen:
Führungsaufgaben.
Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).
Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).
Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.
Ausbildungsschwerpunkt
KULTURTOURISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
- sich in den verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren können;
- eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
- die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
- sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewußtsein) dem Gast gegenüber bewußt werden;
- erfahren, daß in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotentials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
- sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern;
- Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanangements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot;
betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
touristische Profilierungsinstrumente;
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;
musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische
Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme);
kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.
II. Jahrgang:
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen;
Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;
Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.
Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);
verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.
Neue Trends im Freizeitbereich:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Angewandtes touristisches Marketing:
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;
Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen
Institutionen;
Public-Relations-Arbeit;
Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Ausbildungsschwerpunkt
GESUNDHEIT UND SOZIALES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen;
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen;
- Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
- Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
- Erste Hilfe leisten können;
- die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können;
- für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
- sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewußt sein;
- den menschlichen Körper in seiner Abhängigkeit von den physikalischen Gesetzmäßigkeiten begreifen und richtige Bewegungsmuster erkennen können;
- Kenntnisse der funktionellen Anatomie anwenden können;
- den Einfluß von inneren und äußeren Kräften auf den menschlichen Bewegungsapparat begreifen und seine biomechanischen Determinanten kennen;
- einen kritischen Vergleich alternativer und traditioneller Ernährungsweisen durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Hygiene:
Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Ernährung:
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).
Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.
Betreuungsmaßnahmen:
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.
Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):
Erste Hilfe.
Allgemeine Hygienemaßnahmen.
Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat; Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung, mentale Motivation, Ismakogie.
II. Jahrgang:
Biomechanik und Stoffwechselchemismus:
Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).
Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.
Angewandte Psychologie:
Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).
Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).
Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.
Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).
Beratung, Betreuung, Krisenintervention.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
zu Themen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Soziale Verwaltung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).
Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Sanitätsrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.
Sozialpsychologie:
Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation
und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.
Psychosoziale Einrichtungen.
Psychosomatik:
Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
zu Themen des III. Jahrgangs.
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
die Erhöhung des Stundenausmaßes von bis zu drei Pflichtgegenständen um insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder
bis zu drei Seminare mit insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder
eine Kombination aus Z 1 und 2.
Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt halten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Internet:
Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste:
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...)
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ...).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management:
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter
Verwendung aktueller Internet Standards.
Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationstechnologien:
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt:
Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der
informationstechnischen Grundlagen.
II. Jahrgang:
Internet:
Web-Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ...).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen:
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia:
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).
Projekt(e):
zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Multimedia:
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e):
zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher
Dokumentation.
Schularbeiten:
I.-III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Apekte (Anm.: richtig: Aspekte) einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
C. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Das Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichung (Anm.: richtig: Bezeichnung) der Fremdsprache anzuführen.
*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl im schulautonomen Bereich.
3) Alternativer Pflichtgegenstand im II. und III. Jahrgang. 4) Mit Computerunterstützung.
*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*7) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.
Jahrgangsweise aufsteigendes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5,
BGBl. Nr. 661/1993 und § 5 Z 1, BGBl. II Nr. 571/2003)
- 2003 (I. Jahrgang)
- 2004 (II. Jahrgang)
- 2005 (III. Jahrgang)
Anlage 5
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE -
AUFBAULEHRGANG
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrver-
Jahrgang verpflich-
I. II. III. Summe tungsgruppe
```
```
A.1. Stammbereich
```
Religion ........... 2 2 2 6 (III)
```
```
Sprache und
```
Kommunikation:
2.1 Deutsch ........ 2 2 2 6 (I)
2.2 Fremd-
sprachen:
2.2.1 Englisch . 3 3 3 9 (I)
2.2.2 Zweite
lebende
Fremd-
sprache
*2) ...... 4 4 4 12 (I)
```
Humanwissenschaften:
```
3.1 Geschichte und
Kultur ......... 2 2 - 4 III
3.2 Psychologie und
Philosophie .... - - 2 2 III
```
Kunst:
```
4.1 Musikerziehung
*3) ............ 1 (1) (-) 1+(1) (IVa)
4.2 Bildnerische
Erziehung und
Kreatives
Gestalten *3) .. 1 (1) (-) 1+(1) IVa
```
Naturwissenschaften:
```
5.1 Biologie und
Ökologie ....... - 2 2 4 III
5.2 Chemie ......... 2 - - 2 (III)
5.3 Physik ......... - 2 - 2 (III)
5.4 Mathematik und
angewandte
Mathematik ..... 3 2 3 8 (I)
```
Wirtschaft, Politik
```
und Recht:
6.1 Wirtschafts-
geographie ..... 3 - - 3 III
6.2 Betriebs- und
Volks-
wirtschaft ..... 2 3 - 5 II
6.3 Politische
Bildung und
Recht .......... - - 2 2 III
6.4 Rechnungswesen
und Controlling
*4) ............ 2 2 2 6 I
```
Informations-
```
management:
7.1 Angewandte
Informatik ..... - - 2 2 I
```
Ernährung,
```
Gastronomie und
Hotellerie:
8.1 Ernährung ...... - 2 - 2 III
```
Leibesübungen ...... 2 2 2 6 (IVa)
```
```
```
Wochenstundenzahl
Stammbereich 29 29 26 84
```
```
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches
gemäß Abschnitt A.2. 5 6 6 17
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34 35 32 101
```
```
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *5)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
```
Ausbildungsschwer-
```
punkte: *6)
1.1 Ausbildungs-
schwerpunkte mit
vorgegebenen
Inhalten:
Internationale
Kommunikation in
der Wirtschaft .................................... I
Medieninformatik .................................. I
Kulturtouristik ................................... III
1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *7)
Fremdsprachenschwerpunkt .......................... I
IT-Schwerpunkt .................................... I
Fachtheoretischer Schwerpunkt ..................... III
Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt ................ IVa
```
```
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte 6-17
```
```
```
Seminare: *7)
```
Fremdsprachenseminar .................................. I
Betriebsorganisatorisches Seminar ..................... I
IT-Seminar ............................................ I
Allgemein bildendes Seminar ........................... III
Naturwissenschaftliches Seminar ....................... III
Künstlerisch-kreatives Seminar ........................ IVa
Persönlichkeitsbildendes Seminar ...................... III
Fachtheoretisches Seminar ............................. III
Praxisseminar ......................................... IV
```
```
Wochenstundenzahl Seminare 0-11
```
```
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich 5 6 6 17
```
```
B. Fakultatives Praktikum
Insgesamt zwölf Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang.
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)
```
```
D. Förderunterricht *5)
*1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
3) Alternativer Pflichtgegenstand im II. Jahrgang. 4) Mit Computerunterstützung.
*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest sechs Wochenstunden zu führen.
*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder die Hotelfachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu elf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 36 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht hat eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.
Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Buddhistischer Religionsunterricht
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität entwickeln;
- Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
Literatur und Kultur:
Literarische Gattungen und Begriffe.
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik. Kritik.
Medien und Wirtschaft:
Analyse des Medienkonsums.
Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Textsorten der Wirtschaft (Freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Journalistische Textsorten (Bericht, Kommentar, Glosse, Leserbrief ua.).
Interpretieren von Texten und statistischen Daten.
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel.
Stil (textsortenadäquat).
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren; Argumentieren; Dokumentieren; Erörtern; Appellieren;
Kommentieren; Diskutieren; Debattieren; Adressatenorientierte
Sprachverwendung (Register).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei dreistündige Schularbeiten.
2.2 FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
- Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
- authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
- aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
- situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
- unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
- im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.
2.3.1 Englisch
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference - gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll *1).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei
in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll 1).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
```
```
*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,
Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,
ISBN 3-468-49469-6.
```
```
HUMANWISSENSCHAFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein;
- mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
- sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
- selbstständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
KUNST
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
- sich einzeln und/oder gemeinsam qualifiziert musikalisch äußern können;
- bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
- individuelle musikalischen Anlagen weiter entwickeln;
- sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
- Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
- die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
- die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
- audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
- die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
- über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
- Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
- exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
- das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
- Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
- gestalterische Kompetenz besitzen und sich in unterschiedlichen Techniken und Materialien ausdrücken können;
- problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
- in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
- visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
NATURWISSENSCHAFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
- ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
- die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
- biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
- die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
- eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
- in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können.
5.2 CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
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