Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- Mitarbeiter ihren Fähigkeiten und den betrieblichen Anforderungen entsprechend einsetzen können;
- sich der Bedeutung von Verantwortung, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sowie eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen und der Bereitschaft zur Dienstleistung bewusst sein;
- alle Waren des Food-and-Beverage-Bereiches nach fachlichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung verwalten können.
Ausbildungsschwerpunkte
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- besondere rhetorische Fertigkeiten entwickeln; vor allem im Hinblick auf Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität erlangen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und präsentieren können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- Anleitungen zu einer sicheren Gesprächs- und Verhandlungsführung erhalten;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich in der Zielsprache abwickeln können;
- zu Selbständigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig und bereit sein;
- auf die Ablegung international anerkannter Sprachzertifikate vorbereitet werden (zB CEIBT, CCIP, CLIDA-TC).
Erste lebende Fremdsprache: Zweite lebende Fremdsprache:
Semester: 2 Wochenstunden 1. Semester: 1 Wochenstunde
Semester: 2 Wochenstunden 2: Semester: 1 Wochenstunde
Semester: 3 Wochenstunden 3. Semester: 2 Wochenstunden
Semester: 3 Wochenstunden 4. Semester: 2 Wochenstunden
bis 4 Semester: Je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit; nach
UMWELTÖKONOMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können;
- schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können;
- Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe erkennen;
- ökologische Bewertungskriterien als Kostenfaktor heranziehen;
- die für Umweltangelegenheiten bedeutsamen Rechtsvorschriften, Verwaltungsstrukturen und Behördenverfahren kennen;
- in Umweltangelegenheiten Rat erteilen, vor allem zu sinnvollem Energieeinsatz anleiten können.
ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können;
- gebräuchliche Verfahren der industriellen und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können;
- Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können;
- fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und -störungen und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben;
- Rezepte der Normalkost Diäterfordernissen anpassen können;
- handelsübliche Spezialprodukte wirtschaftlich und ernährungsphysiologisch beurteilen und einsetzen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können;
- psychosomatische Zusammenhänge verstehen;
- bei Beratungstätigkeiten psychodynamische und gruppendynamische Vorgänge erkennen und einfache Techniken der Information, Motivation und Gesprächsführung beherrschen;
- komplexe betriebliche Zusammenhänge erkennen können;
- mit spezieller Software in Einzel- und Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können.
BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehobene Tätigkeiten im Housekeeping und im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können;
- Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können;
- Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen und leiten können;
- die räumliche und personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben kennen;
- die einschlägige Fachsprache beherrschen;
- die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
- gebräuchliche Textilien auswählen und pflegen können;
- die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in der Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft erwerben;
- ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewusst handeln;
- für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden;
- Erste Hilfe leisten können;
- mit Computerunterstützung den Personal- und Betriebsmitteleinsatz in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
- Mitarbeiter führen können.
HUMANÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;
- eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen;
- in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;
- durch bewusste Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;
- Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;
- in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind.
SOZIALVERWALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Sozialbereich kennen;
- die kollektiven und individuellen Bedürfnisse im Sozialbereich wahrnehmen und bedarfsgerechte Lösungsansätze erarbeiten können;
- Managementfunktionen in Einrichtungen des Sozialbereichs übernehmen können;
- Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Sozialprojekte mit den Methoden des Projektmanagements entwickeln sowie Ablauf und Erhaltung finanziell und organisatorisch planen können;
- die Methoden der Kostenberechnung, der Ermittlung des Finanzbedarfs, der Mittelverwendung, der Liquiditätsplanung und des Controllings computerunterstützt anwenden;
- im Team arbeiten;
- Kontakte zu Experten und Institutionen herstellen und Public Relations-Maßnahmen setzen können.
KULTURTOURISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
- sich in den verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren können;
- eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
- die Formen des Kulturangebotes sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
- sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewusstsein) dem Gast gegenüber bewusst werden;
- erfahren, dass in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotenzials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
- sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern;
- Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
GESUNDHEIT UND SOZIALES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen;
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen;
- Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
- Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
- Erste Hilfe leisten können;
- die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können;
- für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
- sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewusst sein;
- den menschlichen Körper in seiner Abhängigkeit von den physikalischen Gesetzmäßigkeiten begreifen und richtige Bewegungsmuster erkennen können;
- Kenntnisse der funktionellen Anatomie anwenden können;
- den Einfluss von inneren und äußeren Kräften auf den menschlichen Bewegungsapparat begreifen und seine biomechanischen Determinanten kennen;
- einen kritischen Vergleich alternativer und traditioneller Ernährungsweisen durchführen können.
Lehrstoff:
Hygiene:
Umwelthygiene (Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm). Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Ernährung:
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).
Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.
Betreuungsmaßnahmen:
Säuglings-, Kranken- und Altenbetreuung.
Gesundheitstraining:
Erste Hilfe.
Allgemeine Hygienemaßnahmen.
Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat.
Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung,
mentale Motivation, Ismakogie.
Biomechanik und Stoffwechselchemismus:
Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).
Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.
Soziale Verwaltung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).
Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Sanitätsrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Gesundheits- und Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Suchtmittelgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.
Angewandte Psychologie:
Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).
Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).
Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.
Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).
Sozialpsychologie (Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation und Menschenführung; Sozialisationsprozess und Sozialisationsinstanzen).
Beratung, Betreuung, Krisenintervention.
Psychosoziale Einrichtungen.
Psychosomatik:
Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).
EDV-unterstützte Projekte.
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt halten können.
Schulautonome Pflichtgegenstände
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Siehe auch Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Allfällige Zusätze in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff sind mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, dass im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungs-orientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen
Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu
vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Semester oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für jeweils nachfolgenden Schüler kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über längere Zeit beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren ist eine einstündige Schularbeit pro Semester vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtssemesters ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die semester-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes
unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen
und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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