Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Drei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen

oder ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen.

5.

Klasse:

Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams”; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der

1.

Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen didaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen. Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)

Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener

Gesprächsformen.

Kinder- und Jugendliteratur:

Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme. Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.

Lektüre und Textbetrachtung:

Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.) Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen

mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung

sowie Übungen zu deren Sicherung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten. Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je

Semester.

2.

Klasse:

Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.

Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.

Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.

Kinder- und Jugendliteratur:

Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung,

sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie

ethnische und religiöse Werte.

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.

Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.

Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.

3.

Klasse:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.). Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.

Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief. Dramatisieren von Geschichten.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je

Semester.

4.

Klasse:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim

Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsycholgischen (Anm.: richtig: entwicklungspsychologischen), jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien.

Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.

Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je

Semester.

5.

Klasse:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.)

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei

Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel

in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im

1.

Semester und eine dreistündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebenen Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung soll geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll die Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen. Partnerarbeit soll die Einübung in die Lernhilfe fördern.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten - neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten - ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.

Hörverstehen:

Die Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem

in direktem Kontakt zu verstehen.

Sprechen:

Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.

Leseverstehen:

Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.

Schreiben:

Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.

Lernhilfe:

Aufgrund der eigenen Lernerfahrung und didaktisch-methodischer Hinweise, bereits ab der 1. Klasse, sollen die zukünftigen Erzieher imstande sein, erfolgreich Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch zu geben. Sie sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Sprechen:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:

Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten. Regelmäßige Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten.

Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im

2.

Semester.

2.

Klasse:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.

Sprechen:

Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollten in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind: Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen ua., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher Art. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im

1.

Semester.

3.

Klasse:

Erweitern und schärfen des Hörverstehens. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Sprechen:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben mit Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:

längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe ua. Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

4.

Klasse:

Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades

weiter zu schulen und zu verbessern.

Sprechen:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, allenfalls Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeit. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des

19.

und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftlich Arbeiten:

Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.

Vier Schulareiten (Anm.: richtig: Schularbeiten), davon die erste einstündig, die weiteren zweistündig; je zwei im Semester.

5.

Klasse:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Sprechen:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und aus Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem.

Zwei zweistündige Schularbeiten, je Semester eine.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.

Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.

Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen.

Zum Sprechen:

Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.

Die Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.

Zum Hör- und Leseverstehen:

Zur Unterstützung des Hörverstehens sollten entsprechende Methoden

berücksichtigt werden:

1.

In der Vorentlastungsphase: Bildimpuls; „brainstorming”;

2.

Während des Hörens: „multiple-choice” - Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-textes” - Lückentexte (zB Lieder); „note-taking”.

3.

Nach dem Hören: (mündlich oder schriftlich möglich): zB bei „open-ended texts” einen Schluß finden; einen anderen Schluß finden als den, der vorgegeben ist; „summary”.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Aus den Einsichten in die politischen, rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wechselbeziehungen soll der künftige Erzieher politisches Bewußtsein als Grundlage für die eigene Lebensgestaltung und für die Lösung gesellschaftlicher Probleme im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaates entwickeln.

Die Kenntnis der Geschichte Österreichs soll zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft führen. Die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.

Lernziele und Lerninhalte:

1.

Klasse:

1.

Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen

2.

Politische Organisationsformen und kulturprägende Kräfte in der

3.

Von der Antike ins Mittelalter

2.

Klasse:

1.

Europa im Mittelalter

2.

Renaissance, Humanismus, religiöse Reformbestrebungen und Konflikte

3.

Absolutismus und Aufklärung

4.

Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und

3.

Klasse:

1.

Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft,

2.

Österreich 1848 bis 1914

4.

Klasse:

1.

Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit

2.

Österreich von 1918 - 1938

3.

Der Zweite Weltkrieg

4.

Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945

5.

Klasse:

1.

Österreich: die Zweite Republik

2.

Politische und gesellschaftliche Probleme unserer Zeit

Didaktische Grundsätze:

Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.

Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.

Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Haltungen, Fähigkeiten und Kenntnissen. „Haltungen” meint: verantwortungsvolles, sachgemäßes und solidarisches Verhalten zum künftigen Wohle von Natur und Mensch. „Fähigkeiten” bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können. „Kenntnisse” umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.

Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.

Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.

Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten. Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.

Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.

Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.

Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.

Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.

Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.

Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.

Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.

Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.

Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen. Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinien betrachten können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt

1.

Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten

2.

Die landschaftsökologischen Zonen der Erde

3.

Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse

4.

Bevölkerungsstrukturen, ihre Entwicklungen und Veränderungen

5.

Regionale Differenzierung nach kulturellen und

2.

Klasse:

1.

Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen

2.

Prozesse der Industrialisierung

3.

Unternehmen und Betriebe

4.

Industrie und Umwelt

5.

Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher

6.

Regionale Disparitäten

3.

Klasse:

1.

Lagebeziehungen und Naturraumpotential

2.

Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen

3.

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme

4.

Wirtschafts- und Sozialpolitik

5.

Regionale Disparitäten

6.

Ökologie- und Umweltprobleme

5.

Klasse:

1.

Fragen der europäischen Integration

2.

Fragen der Weltwirtschaft

3.

Globale Disparitäten und Wahrnehmungen von Völkern und Staaten

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff der einzelnen Klassen steht jeweils unter einem Jahresthema, das wiederum in Themenkreise gegliedert ist. Innerhalb der Themenkreise haben die Lernziele vorrangige Bedeutung, vor allem als Filterfunktion gegenüber der Stoffülle der Lerninhalte.

Die Reihenfolge von Themenkreisen, Zielstellungen und Lerninhalten bildet eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, die auch abgeändert werden kann, wenn es die aktuelle Unterrichtssituation erfordert. Die eingehende Auseinandersetzung mit Grundfragen des Faches Geographie und Wirtschaftskunde ist einer zwar lückenlosen aber oberflächlichen Durchnahme aller Lerninhalte grundsätzlich vorzuziehen.

Die Auswahl der Beispiele, durch die die Themenkreise im Unterricht konkretisiert werden, soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:

1.

Aussagekraft,

2.

Vorwissen, Interessen und Verständnis der Schüler

3.

Aktualtität (Anm: richtig: Aktualität) und Lebensnähe,

4.

Sicherung topographischer Grundkenntnisse,

5.

vorhandenes Unterrichtsmaterial.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes. Das eheliche und uneheliche Kind;

Rechte des Kindes; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.

Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht;

Haftung und Haftpflicht.

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen (insbesondere auch bei Beschäftigung Jugendlicher): Sozialversicherung: Kollektivvertrag;

Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz;

Versicherungsschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendfürsorge: Jugendwohlfahrt, Jugendschutz (zB Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung).

Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Horte, Heime, Tagesheimstätten) und Dienstrecht der Erzieher in diesen Institutionen des zutreffenden Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des Einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Mathematik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische wie fächerübergreifende

Aspekte enthalten: Mathematisches Wissen und Können. Die Schüler sollen

Anwenden von Mathematik.

Die Schüler sollen

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können und dem Anwenden von Mathematik sind folgende Lernziele anzustreben:

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Fundamentale Idee: Elementare Algebra (Wiederholen und Vertiefen) Zahlenmengen (Mengentheoretische Begriffe, Vergleichen und Verknüpfen von Mengen an den erforderlichen Lehrstoffstellen und in einem für das Verständnis des jeweiligen Sachverhaltes notwendigen Umfang, keine Wahrheitstafeln, Primat der Anschauung). Kennen von Eigenschaften und Arbeiten mit Rechengesetzen (Zahlengefühl). Erarbeitete Rechengesetze beim Umformen von linearen Gleichungen, Bruchgleichungen und Ungleichungen (einfache Textaufgaben) anwenden können, Beherrschen von Probetechniken, Vertrautmachen mit unterschiedlichen Schreibweisen der Naturwissenschaften.

Potenzen mit Exponenten aus N und Z Fundamentale Idee: Koordinatenungebundene Geometrie, Flächen und Körper: Grundbegriffe der Geometrie, Dreieck, Viereck, Kreis und Kreisteile (ohne Segment), Lehrsatz des Pythagoras.

Kongruenzabbildung - Symmetrie (Ornamente und Fliesenmuster), Strahlensatz - Vergrößern und Verkleinern.

Volumen und Oberfläche von Körpern. Allenfalls: Rißleseübungen zur Förderung der Raumanschauung.

Schriftliche Arbeiten: Fünf einstündige Schularbeiten (zwei oder drei im 1. Semester).

2.

Klasse:

Fundamentale Idee: Einbindung der Geometrie in ein rechtwinkeliges Koordinatensystem, Beherrschung des rechtwinkeligen Koordinatensystems im R2; Punkte einzeichnen, herauslesen können, Entfernungen von Punkten, Mittelpunkt von Strecken, Länge von Strecken.

Vektor: Koordinatendarstellung, Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einer Zahl, Betrag.

Analytische Geometrie: Einfache Fragestellungen (Merkwürdige Punkte im Dreieck - ohne Inkreismittelpunkt).

Funktion - Mengendiagramm, Funktionsgleichung, Wertetabelle,

Funktionsgraph. Lineare Funktion: Interpretation (Anstieg, ua.).

Allenfalls: Gleichungen zur Beschreibung von Modellen, Geradengleichung über Parameterdarstellung.

Fundamentale Idee: Funktionsbegriff (Entwicklung aus der Anschauung). Lineare Gleichungen mit zwei Variablen (Schnittpunkte als Nichtrasterpunkte), Zusammenhang linearen Gleichung mit zwei Variablen Graphische Darstellung, praxisnahe Textbeispiele.

Potenzen mit Exponenten aus Q, Wurzeln, Zusammenhang Wurzel - Potenz, Abschätzen von Wurzeln.

Lösung von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz von Vieta.

Potenzfunktion: Symmetrie, Umkehrfunktion, Monotonie, Stetigkeit (im Sinne von durchzeichenbaren Funktionen).

Allenfalls: Beschränktheit, Interpretation der Funktionsgraphen.

Anwendungsorientierte Beispiele

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten (zwei je Semester).

3.

Klasse:

Fundamentale Idee: Vertiefung und Präzisierung des Funktionsbegriffes. Elemente der Differential- und Integralrechnung.

Folgen: Anschauliche Einführung des Grenzwertbegriffes, (Graphische Darstellung: Nullfolge), Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz Divergenz, arithmetische Folge - lineare Funktion.

Allenfalls: arithmetisches und geometrisches Mittel.

Winkelfunktionen: Sinus- und Cosinusfunktion als Beispiele periodischer Funktionen, Darstellung als Funktionsgraph, Auflösen von Dreiecken im Rahmen anwendungsorientierter Aufgaben.

Exponential- und Logarithmusfunktion: Anwendungsbeispiele, Erkennen der umfassenden Bedeutung (auch gesellschaftspolitische Fragen),

Anwendungen: Bevölkerungswachstum, Waldsterben, Ausbreitung von Seuchen, ua. Ganzrationale Funktionen, Gleichungen höheren Grades in einer Variablen in R, Graphische Darstellung von Polynomfunktionen, Abspalten eines Linearfaktors (wenn Lösung ganzzahlig), Stetigkeit und Grenzwert (orientiert am Funktionsgraphen aus der Anschauung).

Allenfalls: Herleitung des Differenzen(Differential)quotienten.

Schriftliche Arbeiten: Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

4.

Klasse:

Fundamentale Idee: Präzisierung und Anwendung der Differential- und Integralrechnung. Grenzwert und Stetigkeit von reellen Funktionen, Differentialquotient, Ableitungsfunktionen, Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben. Bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendungen der Integralrechnung anhand praxisorientierter Beispiele (Flächen- und Volumsberechnungen).

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten, zwei je Semester, davon insgesamt zwei einstündige und zwei zweistündige.

5.

Klasse:

Analytische Darstellung des Kreises, Schnittpunkt von Kreis und Gerade, Kreistangenten. Kegelschnitte (einfachste Lage im Koordinatensystem), Schnittpunkte mit Geraden, einfache Aufgaben aus der Differential- und Integralrechnung.

Fundamentale Idee: Modellierung der Wirklichkeit mit Hilfe der Stochastik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik: Elemente der beschreibenden Statistik: absolute und relative Häufigkeit,

Mittelwert, Median, Varianz, Standardabweichung. Allenfalls:

Korrelationskoeffizient.

Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung: Beziehung Wahrscheinlichkeit - relative Häufigkeit als zentrale Idee, Zufallsexperiment (symmetrisch, unsymmetrisch), Additions- und Multiplikationsregel, (abgekürztes) Baumdiagramm.

Allenfalls: Normalverteilung, Elemente der beurteilenden Statistik Praxisrelevante Beispiele. Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung des gesamten Lehrstoffes.

Schriftliche Arbeiten: Drei Schularbeiten, im 1. Semester zwei zweistündige, im 2. Semester eine dreistündige Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Planung und Durchführung des Unterrichts erfordert eine Reihe von Überlegungen und Entscheidungen, wozu im folgenden wichtige Gesichtspunkte genannt sind.

Aktivierung der Schüler:

Die Ziele des Mathematikunterrichts beziehen sich vor allem auf die Entwicklung von Fähigkeiten, die sich darin äußern, daß die Schüler entsprechende Handlungen durchführen können. Dementsprechend sind beim Lehrstoff die Lernziele der einzelnen Klassen durch Tätigkeiten der Schüler beschrieben, die von diesen im Unterricht durchgeführt und beherrscht werden sollen. Dazu sind geeignete Aufgabenstellungen notwendig.

Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen - möglichst von praktischen Beispielen ausgehend - bereits im Zusammenhang mit dem jeweils angebotenen Lehrstoff gegeben werden. Dabei sollen - auch im Zusammenwirken mit der Hort- und Heimpraxis - die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der Schüler und die wichtigsten gedächtnismäßigen Stützen zur Sicherung des erarbeiteten Lehrgutes aufgezeigt werden.

Die Schüler sollen nicht nur mathematisches Wissen und Können reproduzieren, sondern sie sollen auch lernen, Wissen zu rekonstruieren oder selbstständig zu entwickeln sowie vielfältig anzuwenden. Um selbständiges Arbeiten und Schüleraktivitäten zu ermöglichen, werden vielfach gezielte Informationen und Anleitungen notwendig sein.

Wahl passender Sozialformen des Unterrichts:

Der Einsatz passender Sozialformen des Unterrichts soll auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart des Stoffes und auf das Vorverständnis der Schüler abgestimmt werden:

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