Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Vertiefung des Baßspieles

Erarbeitung von Originalliteratur

Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Führung einer Spielgruppe

Erarbeiten eines Spielrepertoires für Hort und Heim

Einführung in die Reparaturkunde

Theoretische Grundlagen

Didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen.

Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen, zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.

Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.

Violine

Lehrstoff:

2.

Klasse (aufbauend auf Vorkenntnissen):

Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig).

Unterhaltungsliteratur.

Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.

1.

Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).

Kammermusik und ihre Interpretation aus Musikepochen, im Zusammenwirken mit Musikerziehung.

Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis. Technische Übungen.

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.

Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.

Einfaches Doppelgriffspiel.

3.

Klasse:

Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand von Liedern.

Sonaten: Konzerte unterschiedlicher Epochen, die auf den Unterricht in Musikerziehung abgestimmt sind.

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).

Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.

Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis.

Fortsetzung der technischen Übungen.

4.

Klasse:

Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis.

Werke (Solo- und Kammermusik aus Musikepochen), die im Unterricht in Musikerziehung durchgenommen werden.

Fortsetzung der technischen Übungen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalische Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.

Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.

Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steierung (Anm.: richtig: Steigerung) des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierten und gebunden Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.

Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung in Hort und Heim. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kinder- und Jugendgruppe.

3.

Klasse:

Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.

Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsbeispiele. Erarbeiten komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Weitere Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.

Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.

Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).

Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzung dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung”.

Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe, Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen für die Übernahme von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußt gemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis ist wahrzunehmen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Apsekte (Anm.: richtig: Aspekte) enthalten.

Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Insbesondere sollen die Schüler dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:

Darüber hinaus sollen die Schüler elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien erwerben und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur geführt werden.

Insbesondere sollen die Schüler befähigt werden, für ihre künftige Arbeit in Horten und Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.

Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse:

Praktische Arbeit

Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Ornament
Schrift und Typografie

Bildnerisches Gestalten:

Lernziele:

Die Schüler sollen:

Teilbereich Farbe:

Die Schüler sollen:

Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):

Die Schüler sollen:

Lerninhalte:

Ornament:

Lernziele:

Die Schüler sollen:

Lerninhalte:

Schrift und Typografie:

Lernziele:

Die Schüler sollen:

Lerninhalte:

Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung

Lernziele:

Die Schüler sollen:

Lerninhalte:

Didaktik

Lernziele (1. bis 5. Klasse):

Die Schüler sollen:

Lerninhalte:

3.

und 4. Klasse:

Praktische Arbeit

Bereiche Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Schrift und Typografie
Ornament
Planzeichnen
Apparative Medien

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Klasse, darüber hinaus:

Planzeichnen:

Die Schüler sollen:

Apparative Medien:

Die Schüler sollen:

Lerninhalte:

Bildnerisches Gestalten:

Schrift und Typografie:

Ornament:

Planzeichnen:

Apparative Medien:

Kunstbetrachtung

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Klasse

Lerninhalte:

Didaktik

Lernziele:

Siehe 1. bis 5. Klasse.

Lerninhalte:

5.

Klasse:

Praktische Arbeit

Bildnerisches Gestalten (grafischer und farbiger Bereich sowie Bereich apparativer Medien).

Lernziele:

Siehe 1. bis 4. Klasse.

Lerninhalte:

Kunstbetrachtung

Lernziele:

Siehe 1. bis 4. Klasse.

Lerninhalte:

Didaktik

Lernziele:

Siehe 1. bis 5. Klasse.

Lerninhalte:

Didaktische Grundsätze:

Allgemeines:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Pädagogik ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere auch in den Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in Hort/Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit festzuhalten.

Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in den einzelnen Klassen schließen eine Behandlung in anderen Klassen nicht aus.

Praktische Arbeit

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Zum Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Planzeichnen darf nicht als Selbstzweck betrieben werden. Komplizierte Verfahren sind auszuschließen. Ebenso sind Konstruktionsaufgaben der Darstellenden Geometrie kein Auftrag dieses Teilbereiches der Bildnerischen Erziehung. Die hergestellten Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.

Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Hort- und Heimpraxis sowie Pädagogik, wahrgenommen werden.

Das Ornament wird insbesondere im Rahmen des Textilen Gestaltens, des Werkens, der Raum- und Bühnengestaltung und facherübergreifend bei der Gestaltung von Festen und Feiern sinnvoll und berufsbezogen Anwendung finden.

Grundprinzipien ornamentaler Gestaltung können ua. im Rahmen der Kunstbetrachtung sowie des Studiums vor dem Objekt erarbeitet werden.

Kunstbetrachtung - Werkbetrachtung

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Didaktik

Den Schülern ist die Möglichkeit zu einer späteren Erweiterung des Berufsfeldes über Hort- und Heimerziehung hinaus in Richtung außerschulischer Jugendarbeit durch entsprechende Planungen der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse zu sichern.

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll jedem Schüler bewußtgemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben ist, zB Einsatz und Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien, Organisation von Arbeitsschritten, Vermeidung von Fehlerquellen ua.

Die Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie bei der Auswahl des Schwierigkeitsgrades und des Arbeitsumfanges ist den Schülern auch bei den einzelnen Arbeitsschritten bewußtzumachen.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.

Die Werkerziehung soll die Schüler befähigen,

Darüber hinaus sollen die Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Werken:

Textiles Gestalten:

2.

Klasse:

Werken:

Praktische Arbeit

Lerninhalte (1. und 2. Klasse):

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Heranziehen auch weiterer Materialien wie Gips, Holz ua.

Montageverfahren mit verschiedenen vorgefunden Materialien.

Gußverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß, Abdruckverfahren).

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen ua.; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua.; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen.

Produktgestaltung:

Flechten mit verschiedenen Materialien.

Papierarbeiten (auch Faltarbeiten wie Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.).

Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien.

Gefäßkeramik:

Daumenschale, Aufbaukeramik, Glasieren und Engobieren, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.

Textiles Gestalten:

Gestaltung textiler Produkte:

Raumtextilien, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.

3.

Klasse:

Werken:

Textiles Gestalten:

4.

Klasse:

Werken:

Lerninhalte (3. und 4. Klasse):

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Horten und Heimen (auch im Freien).

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.

Textiles Gestalten:

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse der ersten und zweiten Klasse.

Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).

Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.

5.

Klasse:

Lerninhalte:

Werken:

Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.

Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.

Werkbetrachtung

Lernziele (1. bis 5. Klasse):

Werken/Textiles Gestalten:

Die Schüler sollen:

Lerninhalte (1. und 2. Klasse):

Werken:

Spielzeug

Werke der Plastik, Keramik

Materialauswahl

Produktanalyse

Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.

Textiles Gestalten:

Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst, Volkskunst, aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Lerninhalte (3. und 4. Klasse):

Werken:

Kritierien (Anm.: richtig: Kriterien) für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).

Subjektive und objektive Bewertung.

Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: Technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua.

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern in Hort und Heim.

Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.

Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.

Textiles Gestalten:

Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an typischen Werken in verschiedenen Techniken.

Bekleidungsgeschichte, erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen.

Mode und Modetrends.

Kritisches Konsumverhalten.

Lerninhalte (5. Klasse):

Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten”, „Produktgestaltung”, „Textiles Gestalten” unter Berücksichtigung der europäischen Kunst, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise.

Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme.

Didaktik

Lernziele (1. bis 5. Klasse).

Die Schüler sollen:

Lerninhalte (1. und 2. Klasse):

Werken/Textiles Gestalten:

Organisation von Arbeitsschritten,

Möglichkeiten zur Motivation,

Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten,

Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,

Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Funktion, Form und Farbe) im Hinblick auf die Arbeit in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit,

Formmöglichkeiten im plastischen Bereich mit Kinder und Jugendlichen,

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug,

Hinweise zur Herstellung von Spielgaben und zur Ausstattung von Festen und Feiern insbesondere in Horten und Heimen.

Lerninhalte (3. und 4. Klasse):

Werken/Textiles Gestalten:

Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung in Hort und Heim,

Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. in Hort und Heim,

Gestaltung der beruflichen Umwelt.

Lerninhalte (5. Klasse):

Theoretische Auseinandersetzung mit der in Praktischer Arbeit gewählten Aufgabenstellung.

Didaktische Grundsätze:

Allgemein:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung der Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Hort- und Heimpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in Übungs- und Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten von Hort, Heim und außerschulischer Jugendarbeit, sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.

Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Klassen, dies schließt ihre Behandlung in anderen Klassen nicht aus.

Werken/Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit:

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Erziehung zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benutzung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnützung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.

Werkbetrachtung:

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrung der Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.

Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).

Didaktik:

Die Erweiterung des Berufsfeldes im Hinblick auf außerschulische Jugendarbeit soll den Schülern durch entsprechende Planung der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse gesichert werden.

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.

Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.

LEIBESERZIEHUNG

Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik hat

Für den ersten Bereich ist der „Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten” (BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung) vollinhaltlich heranzuziehen.

Die didaktisch-methodische Ausbildung, umfaßt eine Ergänzung und Erweiterung des schon genannten Lehrplanes für Leibesübungen. Sie ist in allen Klassen in engem Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung zu vermitteln.

Didaktisch-methodische Ausbildung

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, in verstärktem Ausmaß in der 3. bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sortpsychologie (Anm: richtig: Sportpsychologie), Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktischmethodischen Ausbildung sind ab der 4. Klasse nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.

1.

Begriffserklärungen:

2.

Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:

3.

Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:

4.

Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:

5.

Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:

6.

Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:

7.

Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:

8.

Gesundheitserziehung:

9.

Sicherheitsmaßnahmen:

10.

Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:

11.

Organisationsformen des österreichischen Sports:

12.

Sportbiologische Grundkenntnisse:

Didaktische Grundsätze:

Die Erweiterung und Verbesserung des motorischen Eigenkönnens der Schüler ist anzustreben; die Inhalte der didaktisch-methodischen Ausbildung sind eng an das praktische Handeln anzuknüpfen und vorrangig von diesem ausgehend zu vermitteln.

Die angesprochenen Lernziele sollen alle als Prinzipien den Verlauf des Unterrichts und die damit verbundene Reflexion über das Unterrichtsgeschehen schon ab der 1. Klasse mitbestimmen.

Bei der Vermittlung der Lerninhalte kommt einerseits der Zusammenarbeit mit den Lehrern für Didaktik der Hort- und Heimpraxis sowie auch mit den Übungshorterziehern besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist jeder Ansatz des fächerübergreifenden Unterrichtes auszunützen sowie ein allfälliges Hospitieren der sportlichen Freizeitgestaltung in Heimen und Horten zu ermöglichen.

Im Verlauf der Ausbildung ist die praxisorientierte Wissensvermittlung über verschiedene unterrichtliche Verfahren zu intensivieren: zB transparente Unterrichtsweise (begründete Unterrichtsverfahren), häufige Verwendung didaktisch-methodischen Begleitmaterials (Film, Bild, schriftliche Unterlagen ua.), Kleingruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Umgang mit der vorhandenen Fachliteratur (Schulbibliothek).

Wenn möglich sollen im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten (Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen) didaktische Schwerpunkte im Zusammenhang mit dem für die Ausbildung spezifischen Lerninhalten gesetzt werden (zB Skilauf, Schwimmen, psychomotorischen Förderung, vorbeugendes Haltungsturnen).

Das Erreichen eines für die beruflichen Erfordernisse ausreichenden Schwimmkönnens (Erarbeiten der für den Helferschein geltenden Leistungen) ist von wesentlicher Bedeutung.

Die Schüler sind von Anfang an zur Mitgestaltung der Übungsstunden (zB Üben, Trainieren, Versuchen, Experimentieren) anzuregen.

Durch Arbeitsaufträge (zB schriftliche Vorbereitungen zur Durchführung von Bewegungsangeboten, Übungsheinheiten (Anm.: richtig: Übungseinheiten) sind Selbständigkeit und Eigenverantwortung bei der Planung und Organisation der Sporterziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schüler sollen

Sie sollen insbesondere

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Verkehrserziehung:

Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei Kindern und Jugendlichen.

Dazu gehört zB

Sicherung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendigen fachlichen Voraussetzungen. Diese sind

Planung der Verkehrserziehung im Hort und Heim. Dabei ist zu berücksichtigen

Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst.

Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art). Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.

Informatik:

Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Exemplarische Anwendung auf praktische Problemstellungen aus verschiedenen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereichen sowie aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen (in Form von Beispielen).

Hardware:

Erste Einführung in die Hardware (Aufbau und Arbeitsweise): Prozessor, Speicher, Peripherie.

Software:

Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfach Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.

Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.

Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich. Aspekte des Datenschutzes.

Didaktischer Hinweis:

Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).

Wenn möglich, sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.

2.

Klasse:

Hauswirtschaftlich gesundheitlicher Bereich:

Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und gesundheitlichen Geischtspunkten (Anm.: richtig: Gesichtspunkten).

Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen;

Grundbegriffe des Blumenarrangierens.

Lernhilfe für die Grundschule:

Didaktische Hinweise zur gezielten Lernhilfe für Grundschulkinder auf der Basis des einschlägigen Lehrplans. Dabei geht es darum,

4.

Klasse:

Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:

Gruppendynamische Spiele und Übungen. Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens; Einübung personzentrierter Gesprächsführung insbesondere mit Erwachsenen.

Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.

Aufbau, Ziele und Bedeutung der Erwachsenenbildung unter Darstellung einzelner spezifischer Formen und Einrichtungen. Anbahnen einer sinnvollen Zusammenarbeit mit derartigen Institutionen, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.

Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf sozialpädagogische Belange.

5.

Klasse:

Buchhaltung:

Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Horten und Heimen sowie Wohngemeinschaften; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht - Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll vorrangig die Selbständigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen berufsbezogenen Sachbereich zu sichern.

Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit sichergestellt werden.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung sind acht bis zehn Stunden vorzusehen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben; Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.

Ein weiteres Ziel ist die Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellung; der Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat und Band allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute.

Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. Klasse:

Kurzschrift:

Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen allenfalls Einführung in die Eilschrift.

Maschinschreiben:

Richtige Körper- und Handhaltung.

Bearbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat bzw. Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.), Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.

Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine. Allenfalls Kennenlernen einfacher Textverarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

1.

Auf graphische und systematische Korrektheit im Schreiben und

Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt der Schüler und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis für die einzelnen möglichst umfassend wird.

2.

Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüberhinaus sollen die Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.

Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.

INSTRUMENTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen, als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Erzieher befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.

Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.

Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. Klasse:

Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspieles uä.) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.

Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.

Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen, Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.

Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand)

Lehrstoff:

4.

Klasse:

5.

Klasse:

Intensives Üben der eigenen Bewegungsabläufe, angeregt durch Musik, Graphik, Gegenstand, Raum. Üben der psychosomatischen Entspannung und des Aufbaues einfacher Bewegungen. Vertieftes Erleben musikalischer Strukturen durch intensives Hören, bewegungsmäßiges Gestalten, kreatives Weiterentwickeln.

Methodische Übungen (mündlich, schriftlich und praktisch), Rhythmik als Entwicklungshilfe: Vorbereitung der Schulreife, Begriffsbildung, Gruppenintegrierung. Rhythmik in Pubertät und Adoleszenz.

Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression und Spannung von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Bedeutung der Rhythmisch-musikalischen Erzieher in der Sprachheilpädagogik und Behindertenarbeit.

Aufbau von Übungseinheiten und Übungsabfolgen. Vorbereitung praktischer Arbeit in kleinen Übungseinheiten mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen; Nachbesprechung und Analyse von Erfahrungen in der Praxis. Ausarbeiten von Themenkreisen. Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung im Tages- und Jahresablauf, in Horten und Heimen; insbesondere bei der Gestaltung von Festen, Feiern, Meditionen (Anm.: richtig: Meditationen) ua.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand)

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand)

Gitarre

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.

Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Transponieren von Melodie und Begleitung.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium. Solistischer Einsatz des Instrumentes in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarabeit (Anm.: richtig: Jugendarbeit).

Blockflöte

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Esembleliteratur (Anm.: richtig: Ensembleliteratur). Stilgerechte Verzierungen. Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche.

Erfinden einer 2. Stimme.

Transponieren.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspiel.

Improvisation und kreatives Gestalten, im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern sowie zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

Bambusflöte

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.

Stilgerechte Verzierungen.

Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.

Transponieren.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, sowie zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

Akkordeon

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.

Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche ohne Angabe von Akkordbezeichnungen.

Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen. Fortführen der Übung zum Finden von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von literarischen Vorgaben, allenfalls in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.

Solistischer Einsatz des Instrumentes in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand)

Klavier

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht)

Lehrstoff:

1.

Kursjahr:

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören-Benennen-Spielen (Singen).

Einfache Spielstücke und Liedsätze.

Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

2.

Kursjahr:

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Fortführen der Intervall- und Motivübungen.

Einfache Vortrags- und Übungsstücke.

Gelegentlich: vierhändiges Spiel.

Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen.

3.

Kursjahr:

Technische Übungen und leichte Etüden.

Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone Spielstücke.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Vierhändige Spielstücke.

4.

Kursjahr:

Technische Übungen und Etüden.

Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener Epochen, leichtere polyphone Spielstücke.

Vierhändige Spielstücke.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.

5.

Kursjahr:

Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten Anforderungen.

Erweitern der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung des Schülers.

Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von Spielliteratur.

Einsatzmöglichkeiten des Klaviers im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht)

Im Freigegenstand Klavier ist der Schüler aufgrund des Gutachtens eines Fachlehrers seinem Können entsprechend in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes Kursjahr möglich.

Durch die Einführung des Freigegenstandes Instrumentalunterricht (Klavier) soll nicht der außerschulische Instrumentalunterricht ersetzt, sondern auf die speziellen Anforderungen des Einsatzes im Beruf hingearbeitet werden.

Violine

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Festigung des im Pflichtgegenstand angeführten Lehrstoffes.

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.

Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Repertoireerweiterung im Hinblick auf den Einsatz im künftigen Berufsfeld.

Förderung des selbständigen kreativen Gestaltens.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

FRANZÖSISCH

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