Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeitssprengel der Organe des Arbeitsmarktservice für die Besorgung behördlicher Aufgaben (Arbeitsmarktsprengelverordnung – AMSprV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1995-01-01
Letzte Aktualisierung 2023-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 57
Änderungshistorie JSON API
f)

Arbeitsmarktservice Stegersbach in Stegersbach für den politischen Bezirk Güssing

g)

Arbeitsmarktservice Jennersdorf in Jennersdorf für den politischen Bezirk Jennersdorf

2.

im Bereich der LGS Kärnten:

a)

Arbeitsmarktservice Feldkirchen in Feldkirchen für den politischen Bezirk Feldkirchen

b)

Arbeitsmarktservice Hermagor in Hermagor für den politischen Bezirk Hermagor

c)

Arbeitsmarktservice Klagenfurt in Klagenfurt für die Stadt Klagenfurt und den politischen Bezirk Klagenfurt-Land

d)

Arbeitsmarktservice Sankt Veit an der Glan in St. Veit an der Glan für den politischen Bezirk Sankt Veit an der Glan

e)

Arbeitsmarktservice Spittal an der Drau in Spittal an der Drau für den politischen Bezirk Spittal an der Drau

f)

Arbeitsmarktservice Villach in Villach für die Stadt Villach und den politischen Bezirk Villach-Land

g)

Arbeitsmarktservice Völkermarkt in Völkermarkt für den politischen Bezirk Völkermarkt

h)

Arbeitsmarktservice Wolfsberg in Wolfsberg für den politischen Bezirk Wolfsberg

3.

im Bereich der LGS Niederösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Amstetten in Amstetten für die Gemeinden Amstetten, Ardagger, Aschbach Markt, Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Sankt Georgen am Ybbsfelde, Sankt Pantaleon-Erla, Sankt Peter in der Au, Sankt Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Zeillern

b)

Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden

c)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha und die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland

d)

Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf

e)

Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd

f)

Arbeitsmarktservice Hollabrunn in Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn

g)

Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn

h)

Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg

i)

Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems

j)

Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld

k)

Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk

l)

Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien

m)

Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling

n)

Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen

o)

Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten

p)

Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs

q)

Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat

r)

Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln für den Verwaltungsbezirk Tulln und die Gemeinden Gablitz, Klosterneuburg, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben

s)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya

t)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs in Waidhofen an der Ybbs für die Gemeinden Allhartsberg, Biberbach, Ertl, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen am Reith, Sonntagberg, Ybbsitz und Waidhofen an der Ybbs

u)

Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt

v)

Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl für den Verwaltungsbezirk Zwettl

4.

im Bereich der LGS Oberösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Braunau am Inn in Braunau am Inn für den politischen Bezirk Braunau am Inn

b)

Arbeitsmarktservice Eferding in Eferding für den politischen Bezirk Eferding

c)

Arbeitsmarktservice Freistadt in Freistadt für den politischen Bezirk Freistadt

d)

Arbeitsmarktservice Gmunden in Gmunden für den politischen Bezirk Gmunden

e)

Arbeitsmarktservice Grieskirchen in Grieskirchen für den politischen Bezirk Grieskirchen

f)

Arbeitsmarktservice Kirchdorf an der Krems in Kirchdorf an der Krems für den politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems

g)

Arbeitsmarktservice Linz in Linz für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung

h)

Arbeitsmarktservice Perg in Perg für den politischen Bezirk Perg

i)

Arbeitsmarktservice Ried im Innkreis in Ried im Innkreis für den politischen Bezirk Ried im Innkreis

j)

Arbeitsmarktservice Rohrbach in Rohrbach für den politischen Bezirk Rohrbach

k)

Arbeitsmarktservice Schärding in Schärding für den politischen Bezirk Schärding

l)

Arbeitsmarktservice Steyr in Steyr für die Stadt Steyr und den politischen Bezirk Steyr-Land

m)

Arbeitsmarktservice Traun in Traun für den politischen Bezirk Linz-Land

n)

Arbeitsmarktservice Vöcklabruck in Vöcklabruck für den politischen Bezirk Vöcklabruck

o)

Arbeitsmarktservice Wels in Wels für die Stadt Wels und den politischen Bezirk Wels-Land

5.

im Bereich der LGS Salzburg:

a)

Arbeitsmarktservice Bischofshofen in Bischofshofen für den politischen Bezirk Sankt Johann im Pongau

b)

Arbeitsmarktservice Hallein in Hallein für den politischen Bezirk Hallein

c)

Arbeitsmarktservice Salzburg in Salzburg für die Stadt Salzburg und den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

d)

Arbeitsmarktservice Tamsweg in Tamsweg für den politischen Bezirk Tamsweg

e)

Arbeitsmarktservice Zell am See in Zell am See für den politischen Bezirk Zell am See

6.

im Bereich der LGS Steiermark

a)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur in Bruck an der Mur für den Gerichtsbezirk Bruck an der Mur

b)

Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg in Deutschlandsberg für den politischen Bezirk Deutschlandsberg

c)

Arbeitsmarktservice Feldbach in Feldbach für den politischen Bezirk Südoststeiermark

d)

Arbeitsmarktservice Gleisdorf in Gleisdorf für die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen

e)

Arbeitsmarktservice Graz-Ost für die Grazer Stadtbezirke 1 (Innere Stadt), 2 (St. Leonhard), 3 (Geidorf), 6 (Jakomini), 7 (Liebenau), 8 (St. Peter), 9 (Waltendorf), 10 (Ries), 11 (Mariatrost), 12 (Andritz)

f)

Arbeitsmarktservice Graz-West und Umgebung für die Grazer Stadtbezirke 4 (Lend), 5 (Gries), 13 (Gösting), 14 (Eggenberg), 15 (Wetzelsdorf), 16 (Straßgang), 17 (Puntigam) sowie den politischen Bezirk Graz-Umgebung

g)

Arbeitsmarktservice Hartberg in Hartberg für den politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

h)

Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für die Gemeinden Fohnsdorf, Hohentauern, Judenburg, Obdach, Pöls-Oberkurzheim, Pölstal, Pusterwald, Sankt Georgen ob Judenburg, Sankt Peter ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg, Weißkirchen in Steiermark, Zeltweg

i)

Arbeitsmarktservice Knittelfeld in Knittelfeld für die Gemeinden Gaal, Großlobming, Knittelfeld, Kobenz, Sankt Marein-Feistritz, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Seckau, Spielberg

j)

Arbeitsmarktservice Leibnitz in Leibnitz für den politischen Bezirk Leibnitz

k)

Arbeitsmarktservice Leoben in Leoben für den politischen Bezirk Leoben

l)

Arbeitsmarktservice Liezen in Liezen für den politischen Bezirk Liezen

m)

Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag in Mürzzuschlag für den Gerichtsbezirk Mürzzuschlag

n)

Arbeitsmarktservice Murau in Murau für den politischen Bezirk Murau

o)

Arbeitsmarktservice Voitsberg in Voitsberg für den politischen Bezirk Voitsberg

p)

Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für die Gemeinden Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Ratten, Rettenegg, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz

7.

im Bereich der LGS Tirol:

a)

Arbeitsmarktservice Imst in Imst für den politischen Bezirk Imst

b)

Arbeitsmarktservice Innsbruck in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den politischen Bezirk Innsbruck-Land

c)

Arbeitsmarktservice Kitzbühel in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel

d)

Arbeitsmarktservice Kufstein in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein

e)

Arbeitsmarktservice Landeck in Landeck für den politischen Bezirk Landeck

f)

Arbeitsmarktservice Lienz in Lienz für den politischen Bezirk Lienz

g)

Arbeitsmarktservice Reutte in Reutte für den politischen Bezirk Reutte

h)

Arbeitsmarktservice Schwaz in Schwaz für den politischen Bezirk Schwaz

8.

im Bereich der LGS Vorarlberg:

a)

Arbeitsmarktservice Bludenz in Bludenz für den Verwaltungsbezirk Bludenz

b)

Arbeitsmarktservice Bregenz in Bregenz für den Verwaltungsbezirk Bregenz

c)

Arbeitsmarktservice Dornbirn in Dornbirn für den Verwaltungsbezirk Dornbirn

d)

Arbeitsmarktservice Feldkirch in Feldkirch für den Verwaltungsbezirk Feldkirch

Abkürzung

AMSprV

§ 3. Die regionalen Geschäftsstellen (RGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig:

1.

im Bereich der LGS Burgenland

a)

Arbeitsmarktservice Eisenstadt in Eisenstadt für die Städte Eisenstadt und Rust und den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung

b)

Arbeitsmarktservice Mattersburg in Mattersburg für den politischen Bezirk Mattersburg

c)

Arbeitsmarktservice Neusiedl am See in Neusiedl am See für den politischen Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf

d)

Arbeitsmarktservice Oberpullendorf in Oberpullendorf für den politischen Bezirk Oberpullendorf

e)

Arbeitsmarktservice Oberwart in Oberwart für den politischen Bezirk Oberwart

f)

Arbeitsmarktservice Stegersbach in Stegersbach für den politischen Bezirk Güssing

g)

Arbeitsmarktservice Jennersdorf in Jennersdorf für den politischen Bezirk Jennersdorf

2.

im Bereich der LGS Kärnten:

a)

Arbeitsmarktservice Feldkirchen in Feldkirchen für den politischen Bezirk Feldkirchen

b)

Arbeitsmarktservice Hermagor in Hermagor für den politischen Bezirk Hermagor

c)

Arbeitsmarktservice Klagenfurt in Klagenfurt für die Stadt Klagenfurt und den politischen Bezirk Klagenfurt-Land

d)

Arbeitsmarktservice Sankt Veit an der Glan in St. Veit an der Glan für den politischen Bezirk Sankt Veit an der Glan

e)

Arbeitsmarktservice Spittal an der Drau in Spittal an der Drau für den politischen Bezirk Spittal an der Drau

f)

Arbeitsmarktservice Villach in Villach für die Stadt Villach und den politischen Bezirk Villach-Land

g)

Arbeitsmarktservice Völkermarkt in Völkermarkt für den politischen Bezirk Völkermarkt

h)

Arbeitsmarktservice Wolfsberg in Wolfsberg für den politischen Bezirk Wolfsberg

3.

im Bereich der LGS Niederösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Amstetten in Amstetten für die Gemeinden Amstetten, Ardagger, Aschbach Markt, Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Sankt Georgen am Ybbsfelde, Sankt Pantaleon-Erla, Sankt Peter in der Au, Sankt Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Zeillern

b)

Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden

c)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Schwechat und für die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland

d)

Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf

e)

Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd

f)

Arbeitsmarktservice Hollabrunn in Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn

g)

Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn

h)

Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg

i)

Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems

j)

Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld

k)

Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk

l)

Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach

m)

Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling

n)

Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen

o)

Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten

p)

Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs

q)

Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat

r)

Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln für den Verwaltungsbezirk Tulln

s)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya

t)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs in Waidhofen an der Ybbs für die Gemeinden Allhartsberg, Biberbach, Ertl, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen am Reith, Sonntagberg, Ybbsitz und Waidhofen an der Ybbs

u)

Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt

v)

Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl für den Verwaltungsbezirk Zwettl

4.

im Bereich der LGS Oberösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Braunau am Inn in Braunau am Inn für den politischen Bezirk Braunau am Inn

b)

Arbeitsmarktservice Eferding in Eferding für den politischen Bezirk Eferding

c)

Arbeitsmarktservice Freistadt in Freistadt für den politischen Bezirk Freistadt

d)

Arbeitsmarktservice Gmunden in Gmunden für den politischen Bezirk Gmunden

e)

Arbeitsmarktservice Grieskirchen in Grieskirchen für den politischen Bezirk Grieskirchen

f)

Arbeitsmarktservice Kirchdorf an der Krems in Kirchdorf an der Krems für den politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems

g)

Arbeitsmarktservice Linz in Linz für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung

h)

Arbeitsmarktservice Perg in Perg für den politischen Bezirk Perg

i)

Arbeitsmarktservice Ried im Innkreis in Ried im Innkreis für den politischen Bezirk Ried im Innkreis

j)

Arbeitsmarktservice Rohrbach in Rohrbach für den politischen Bezirk Rohrbach

k)

Arbeitsmarktservice Schärding in Schärding für den politischen Bezirk Schärding

l)

Arbeitsmarktservice Steyr in Steyr für die Stadt Steyr und den politischen Bezirk Steyr-Land

m)

Arbeitsmarktservice Traun in Traun für den politischen Bezirk Linz-Land

n)

Arbeitsmarktservice Vöcklabruck in Vöcklabruck für den politischen Bezirk Vöcklabruck

o)

Arbeitsmarktservice Wels in Wels für die Stadt Wels und den politischen Bezirk Wels-Land

5.

im Bereich der LGS Salzburg:

a)

Arbeitsmarktservice Bischofshofen in Bischofshofen für den politischen Bezirk Sankt Johann im Pongau

b)

Arbeitsmarktservice Hallein in Hallein für den politischen Bezirk Hallein

c)

Arbeitsmarktservice Salzburg in Salzburg für die Stadt Salzburg und den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

d)

Arbeitsmarktservice Tamsweg in Tamsweg für den politischen Bezirk Tamsweg

e)

Arbeitsmarktservice Zell am See in Zell am See für den politischen Bezirk Zell am See

6.

im Bereich der LGS Steiermark

a)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur in Bruck an der Mur für den Gerichtsbezirk Bruck an der Mur

b)

Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg in Deutschlandsberg für den politischen Bezirk Deutschlandsberg

c)

Arbeitsmarktservice Feldbach in Feldbach für den politischen Bezirk Südoststeiermark

d)

Arbeitsmarktservice Gleisdorf in Gleisdorf für die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen

e)

Arbeitsmarktservice Graz-Ost für die Grazer Stadtbezirke 1 (Innere Stadt), 2 (St. Leonhard), 3 (Geidorf), 6 (Jakomini), 7 (Liebenau), 8 (St. Peter), 9 (Waltendorf), 10 (Ries), 11 (Mariatrost), 12 (Andritz)

f)

Arbeitsmarktservice Graz-West und Umgebung für die Grazer Stadtbezirke 4 (Lend), 5 (Gries), 13 (Gösting), 14 (Eggenberg), 15 (Wetzelsdorf), 16 (Straßgang), 17 (Puntigam) sowie den politischen Bezirk Graz-Umgebung

g)

Arbeitsmarktservice Hartberg in Hartberg für den politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

h)

Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für die Gemeinden Fohnsdorf, Hohentauern, Judenburg, Obdach, Pöls-Oberkurzheim, Pölstal, Pusterwald, Sankt Georgen ob Judenburg, Sankt Peter ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg, Weißkirchen in Steiermark, Zeltweg

i)

Arbeitsmarktservice Knittelfeld in Knittelfeld für die Gemeinden Gaal, Großlobming, Knittelfeld, Kobenz, Sankt Marein-Feistritz, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Seckau, Spielberg

j)

Arbeitsmarktservice Leibnitz in Leibnitz für den politischen Bezirk Leibnitz

k)

Arbeitsmarktservice Leoben in Leoben für den politischen Bezirk Leoben

l)

Arbeitsmarktservice Liezen in Liezen für den politischen Bezirk Liezen

m)

Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag in Mürzzuschlag für den Gerichtsbezirk Mürzzuschlag

n)

Arbeitsmarktservice Murau in Murau für den politischen Bezirk Murau

o)

Arbeitsmarktservice Voitsberg in Voitsberg für den politischen Bezirk Voitsberg

p)

Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für die Gemeinden Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Ratten, Rettenegg, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz

7.

im Bereich der LGS Tirol:

a)

Arbeitsmarktservice Imst in Imst für den politischen Bezirk Imst

b)

Arbeitsmarktservice Innsbruck in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den politischen Bezirk Innsbruck-Land

c)

Arbeitsmarktservice Kitzbühel in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel

d)

Arbeitsmarktservice Kufstein in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein

e)

Arbeitsmarktservice Landeck in Landeck für den politischen Bezirk Landeck

f)

Arbeitsmarktservice Lienz in Lienz für den politischen Bezirk Lienz

g)

Arbeitsmarktservice Reutte in Reutte für den politischen Bezirk Reutte

h)

Arbeitsmarktservice Schwaz in Schwaz für den politischen Bezirk Schwaz

8.

im Bereich der LGS Vorarlberg:

a)

Arbeitsmarktservice Bludenz in Bludenz für den Verwaltungsbezirk Bludenz

b)

Arbeitsmarktservice Bregenz in Bregenz für den Verwaltungsbezirk Bregenz

c)

Arbeitsmarktservice Dornbirn in Dornbirn für den Verwaltungsbezirk Dornbirn

d)

Arbeitsmarktservice Feldkirch in Feldkirch für den Verwaltungsbezirk Feldkirch

Abkürzung

AMSprV

§ 3. Die regionalen Geschäftsstellen (RGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig:

1.

im Bereich der LGS Burgenland

a)

Arbeitsmarktservice Eisenstadt in Eisenstadt für die Städte Eisenstadt und Rust und den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung

b)

Arbeitsmarktservice Mattersburg in Mattersburg für den politischen Bezirk Mattersburg

c)

Arbeitsmarktservice Neusiedl am See in Neusiedl am See für den politischen Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf

d)

Arbeitsmarktservice Oberpullendorf in Oberpullendorf für den politischen Bezirk Oberpullendorf

e)

Arbeitsmarktservice Oberwart in Oberwart für den politischen Bezirk Oberwart

f)

Arbeitsmarktservice Stegersbach in Stegersbach für den politischen Bezirk Güssing

g)

Arbeitsmarktservice Jennersdorf in Jennersdorf für den politischen Bezirk Jennersdorf

2.

im Bereich der LGS Kärnten:

a)

Arbeitsmarktservice Feldkirchen in Feldkirchen für den politischen Bezirk Feldkirchen

b)

Arbeitsmarktservice Hermagor in Hermagor für den politischen Bezirk Hermagor

c)

Arbeitsmarktservice Klagenfurt in Klagenfurt für die Stadt Klagenfurt und den politischen Bezirk Klagenfurt-Land

d)

Arbeitsmarktservice Sankt Veit an der Glan in St. Veit an der Glan für den politischen Bezirk Sankt Veit an der Glan

e)

Arbeitsmarktservice Spittal an der Drau in Spittal an der Drau für den politischen Bezirk Spittal an der Drau

f)

Arbeitsmarktservice Villach in Villach für die Stadt Villach und den politischen Bezirk Villach-Land

g)

Arbeitsmarktservice Völkermarkt in Völkermarkt für den politischen Bezirk Völkermarkt

h)

Arbeitsmarktservice Wolfsberg in Wolfsberg für den politischen Bezirk Wolfsberg

3.

im Bereich der LGS Niederösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Amstetten in Amstetten für die Gemeinden Amstetten, Ardagger, Aschbach Markt, Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Sankt Georgen am Ybbsfelde, Sankt Pantaleon-Erla, Sankt Peter in der Au, Sankt Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Zeillern

b)

Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden

c)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Schwechat und für die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland

d)

Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf

e)

Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd

f)

Arbeitsmarktservice Hollabrunn in Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn

g)

Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn

h)

Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg

i)

Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems

j)

Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld

k)

Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk

l)

Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach

m)

Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling

n)

Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen

o)

Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten

p)

Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs

q)

Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat

r)

Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln für den Verwaltungsbezirk Tulln

s)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya

t)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs in Waidhofen an der Ybbs für die Gemeinden Allhartsberg, Biberbach, Ertl, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen am Reith, Sonntagberg, Ybbsitz und Waidhofen an der Ybbs

u)

Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt

v)

Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl für den Verwaltungsbezirk Zwettl

4.

im Bereich der LGS Oberösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Braunau am Inn in Braunau am Inn für den politischen Bezirk Braunau am Inn

b)

Arbeitsmarktservice Eferding in Eferding für den politischen Bezirk Eferding

c)

Arbeitsmarktservice Freistadt in Freistadt für den politischen Bezirk Freistadt

d)

Arbeitsmarktservice Gmunden in Gmunden für den politischen Bezirk Gmunden

e)

Arbeitsmarktservice Grieskirchen in Grieskirchen für den politischen Bezirk Grieskirchen

f)

Arbeitsmarktservice Kirchdorf an der Krems in Kirchdorf an der Krems für den politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems

g)

Arbeitsmarktservice Linz in Linz für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung

h)

Arbeitsmarktservice Perg in Perg für den politischen Bezirk Perg

i)

Arbeitsmarktservice Ried im Innkreis in Ried im Innkreis für den politischen Bezirk Ried im Innkreis

j)

Arbeitsmarktservice Rohrbach in Rohrbach für den politischen Bezirk Rohrbach

k)

Arbeitsmarktservice Schärding in Schärding für den politischen Bezirk Schärding

l)

Arbeitsmarktservice Steyr in Steyr für die Stadt Steyr und den politischen Bezirk Steyr-Land

m)

Arbeitsmarktservice Traun in Traun für den politischen Bezirk Linz-Land

n)

Arbeitsmarktservice Vöcklabruck in Vöcklabruck für den politischen Bezirk Vöcklabruck

o)

Arbeitsmarktservice Wels in Wels für die Stadt Wels und den politischen Bezirk Wels-Land

5.

im Bereich der LGS Salzburg:

a)

Arbeitsmarktservice Bischofshofen in Bischofshofen für den politischen Bezirk Sankt Johann im Pongau

b)

Arbeitsmarktservice Hallein in Hallein für den politischen Bezirk Hallein

c)

Arbeitsmarktservice Salzburg in Salzburg für die Stadt Salzburg und den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

d)

Arbeitsmarktservice Tamsweg in Tamsweg für den politischen Bezirk Tamsweg

e)

Arbeitsmarktservice Zell am See in Zell am See für den politischen Bezirk Zell am See

6.

im Bereich der LGS Steiermark

a)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur in Bruck an der Mur für den Gerichtsbezirk Bruck an der Mur

b)

Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg in Deutschlandsberg für den politischen Bezirk Deutschlandsberg

c)

Arbeitsmarktservice Feldbach in Feldbach für den politischen Bezirk Südoststeiermark

d)

Arbeitsmarktservice Gleisdorf in Gleisdorf für die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen

e)

Arbeitsmarktservice Graz-Ost für die Grazer Stadtbezirke 1 (Innere Stadt), 2 (St. Leonhard), 3 (Geidorf), 6 (Jakomini), 7 (Liebenau), 8 (St. Peter), 9 (Waltendorf), 10 (Ries), 11 (Mariatrost), 12 (Andritz)

f)

Arbeitsmarktservice Graz-West und Umgebung für die Grazer Stadtbezirke 4 (Lend), 5 (Gries), 13 (Gösting), 14 (Eggenberg), 15 (Wetzelsdorf), 16 (Straßgang), 17 (Puntigam) sowie den politischen Bezirk Graz-Umgebung

g)

Arbeitsmarktservice Hartberg in Hartberg für den politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

h)

Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für den politischen Bezirk Murtal

i)

Arbeitsmarktservice Leibnitz in Leibnitz für den politischen Bezirk Leibnitz

j)

Arbeitsmarktservice Leoben in Leoben für den politischen Bezirk Leoben

k)

Arbeitsmarktservice Liezen in Liezen für den politischen Bezirk Liezen

l)

Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag in Mürzzuschlag für den Gerichtsbezirk Mürzzuschlag

m)

Arbeitsmarktservice Murau in Murau für den politischen Bezirk Murau

n)

Arbeitsmarktservice Voitsberg in Voitsberg für den politischen Bezirk Voitsberg

o)

Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für die Gemeinden Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Ratten, Rettenegg, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz

7.

im Bereich der LGS Tirol:

a)

Arbeitsmarktservice Imst in Imst für den politischen Bezirk Imst

b)

Arbeitsmarktservice Innsbruck in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den politischen Bezirk Innsbruck-Land

c)

Arbeitsmarktservice Kitzbühel in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel

d)

Arbeitsmarktservice Kufstein in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein

e)

Arbeitsmarktservice Landeck in Landeck für den politischen Bezirk Landeck

f)

Arbeitsmarktservice Lienz in Lienz für den politischen Bezirk Lienz

g)

Arbeitsmarktservice Reutte in Reutte für den politischen Bezirk Reutte

h)

Arbeitsmarktservice Schwaz in Schwaz für den politischen Bezirk Schwaz

8.

im Bereich der LGS Vorarlberg:

a)

Arbeitsmarktservice Bludenz in Bludenz für den Verwaltungsbezirk Bludenz

b)

Arbeitsmarktservice Bregenz in Bregenz für den Verwaltungsbezirk Bregenz

c)

Arbeitsmarktservice Dornbirn in Dornbirn für den Verwaltungsbezirk Dornbirn

d)

Arbeitsmarktservice Feldkirch in Feldkirch für den Verwaltungsbezirk Feldkirch

Abkürzung

AMSprV

§ 3. Die regionalen Geschäftsstellen (RGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig:

1.

im Bereich der LGS Burgenland

a)

Arbeitsmarktservice Eisenstadt in Eisenstadt für die Städte Eisenstadt und Rust und den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung

b)

Arbeitsmarktservice Mattersburg in Mattersburg für den politischen Bezirk Mattersburg

c)

Arbeitsmarktservice Neusiedl am See in Neusiedl am See für den politischen Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf

d)

Arbeitsmarktservice Oberpullendorf in Oberpullendorf für den politischen Bezirk Oberpullendorf

e)

Arbeitsmarktservice Oberwart in Oberwart für den politischen Bezirk Oberwart

f)

Arbeitsmarktservice Stegersbach in Stegersbach für den politischen Bezirk Güssing

g)

Arbeitsmarktservice Jennersdorf in Jennersdorf für den politischen Bezirk Jennersdorf

2.

im Bereich der LGS Kärnten:

a)

Arbeitsmarktservice Feldkirchen in Feldkirchen für den politischen Bezirk Feldkirchen

b)

Arbeitsmarktservice Hermagor in Hermagor für den politischen Bezirk Hermagor

c)

Arbeitsmarktservice Klagenfurt in Klagenfurt für die Stadt Klagenfurt und den politischen Bezirk Klagenfurt-Land

d)

Arbeitsmarktservice Sankt Veit an der Glan in St. Veit an der Glan für den politischen Bezirk Sankt Veit an der Glan

e)

Arbeitsmarktservice Spittal an der Drau in Spittal an der Drau für den politischen Bezirk Spittal an der Drau

f)

Arbeitsmarktservice Villach in Villach für die Stadt Villach und den politischen Bezirk Villach-Land

g)

Arbeitsmarktservice Völkermarkt in Völkermarkt für den politischen Bezirk Völkermarkt

h)

Arbeitsmarktservice Wolfsberg in Wolfsberg für den politischen Bezirk Wolfsberg

3.

im Bereich der LGS Niederösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Amstetten in Amstetten für die Gemeinden Amstetten, Ardagger, Aschbach Markt, Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Sankt Georgen am Ybbsfelde, Sankt Pantaleon-Erla, Sankt Peter in der Au, Sankt Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Zeillern

b)

Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden

c)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Schwechat und für die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland

d)

Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf

e)

Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd

f)

Arbeitsmarktservice Hollabrunn in Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn

g)

Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn

h)

Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg

i)

Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems

j)

Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld

k)

Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk

l)

Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach

m)

Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling

n)

Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen

o)

Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten

p)

Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs

q)

Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat

r)

Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln für den Verwaltungsbezirk Tulln

s)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya

t)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs in Waidhofen an der Ybbs für die Gemeinden Allhartsberg, Biberbach, Ertl, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen am Reith, Sonntagberg, Ybbsitz und Waidhofen an der Ybbs

u)

Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt

v)

Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl für den Verwaltungsbezirk Zwettl

4.

im Bereich der LGS Oberösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Braunau am Inn in Braunau am Inn für den politischen Bezirk Braunau am Inn

b)

Arbeitsmarktservice Eferding in Eferding für den politischen Bezirk Eferding

c)

Arbeitsmarktservice Freistadt in Freistadt für den politischen Bezirk Freistadt

d)

Arbeitsmarktservice Gmunden in Gmunden für den politischen Bezirk Gmunden

e)

Arbeitsmarktservice Grieskirchen in Grieskirchen für den politischen Bezirk Grieskirchen

f)

Arbeitsmarktservice Kirchdorf an der Krems in Kirchdorf an der Krems für den politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems

g)

Arbeitsmarktservice Linz in Linz für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung

h)

Arbeitsmarktservice Perg in Perg für den politischen Bezirk Perg

i)

Arbeitsmarktservice Ried im Innkreis in Ried im Innkreis für den politischen Bezirk Ried im Innkreis

j)

Arbeitsmarktservice Rohrbach in Rohrbach für den politischen Bezirk Rohrbach

k)

Arbeitsmarktservice Schärding in Schärding für den politischen Bezirk Schärding

l)

Arbeitsmarktservice Steyr in Steyr für die Stadt Steyr und den politischen Bezirk Steyr-Land

m)

Arbeitsmarktservice Traun in Traun für den politischen Bezirk Linz-Land

n)

Arbeitsmarktservice Vöcklabruck in Vöcklabruck für den politischen Bezirk Vöcklabruck

o)

Arbeitsmarktservice Wels in Wels für die Stadt Wels und den politischen Bezirk Wels-Land

5.

im Bereich der LGS Salzburg:

a)

Arbeitsmarktservice Bischofshofen in Bischofshofen für den politischen Bezirk Sankt Johann im Pongau

b)

Arbeitsmarktservice Hallein in Hallein für den politischen Bezirk Hallein

c)

Arbeitsmarktservice Salzburg-Stadt in Salzburg für die Stadt Salzburg

d)

Arbeitsmarktservice Salzburg-Umgebung in Salzburg für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

e)

Arbeitsmarktservice Tamsweg in Tamsweg für den politischen Bezirk Tamsweg

f)

Arbeitsmarktservice Zell am See in Zell am See für den politischen Bezirk Zell am See

6.

im Bereich der LGS Steiermark

a)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur in Bruck an der Mur für den Gerichtsbezirk Bruck an der Mur

b)

Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg in Deutschlandsberg für den politischen Bezirk Deutschlandsberg

c)

Arbeitsmarktservice Feldbach in Feldbach für den politischen Bezirk Südoststeiermark

d)

Arbeitsmarktservice Gleisdorf in Gleisdorf für die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen

e)

Arbeitsmarktservice Graz-Ost für die Grazer Stadtbezirke 1 (Innere Stadt), 2 (St. Leonhard), 3 (Geidorf), 6 (Jakomini), 7 (Liebenau), 8 (St. Peter), 9 (Waltendorf), 10 (Ries), 11 (Mariatrost), 12 (Andritz)

f)

Arbeitsmarktservice Graz-West und Umgebung für die Grazer Stadtbezirke 4 (Lend), 5 (Gries), 13 (Gösting), 14 (Eggenberg), 15 (Wetzelsdorf), 16 (Straßgang), 17 (Puntigam) sowie den politischen Bezirk Graz-Umgebung

g)

Arbeitsmarktservice Hartberg in Hartberg für den politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

h)

Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für den politischen Bezirk Murtal

i)

Arbeitsmarktservice Leibnitz in Leibnitz für den politischen Bezirk Leibnitz

j)

Arbeitsmarktservice Leoben in Leoben für den politischen Bezirk Leoben

k)

Arbeitsmarktservice Liezen in Liezen für den politischen Bezirk Liezen

l)

Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag in Mürzzuschlag für den Gerichtsbezirk Mürzzuschlag

m)

Arbeitsmarktservice Murau in Murau für den politischen Bezirk Murau

n)

Arbeitsmarktservice Voitsberg in Voitsberg für den politischen Bezirk Voitsberg

o)

Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für die Gemeinden Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Ratten, Rettenegg, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz

7.

im Bereich der LGS Tirol:

a)

Arbeitsmarktservice Imst in Imst für den politischen Bezirk Imst

b)

Arbeitsmarktservice Innsbruck in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den politischen Bezirk Innsbruck-Land

c)

Arbeitsmarktservice Kitzbühel in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel

d)

Arbeitsmarktservice Kufstein in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein

e)

Arbeitsmarktservice Landeck in Landeck für den politischen Bezirk Landeck

f)

Arbeitsmarktservice Lienz in Lienz für den politischen Bezirk Lienz

g)

Arbeitsmarktservice Reutte in Reutte für den politischen Bezirk Reutte

h)

Arbeitsmarktservice Schwaz in Schwaz für den politischen Bezirk Schwaz

8.

im Bereich der LGS Vorarlberg:

a)

Arbeitsmarktservice Bludenz in Bludenz für den Verwaltungsbezirk Bludenz

b)

Arbeitsmarktservice Bregenz in Bregenz für den Verwaltungsbezirk Bregenz

c)

Arbeitsmarktservice Dornbirn in Dornbirn für den Verwaltungsbezirk Dornbirn

d)

Arbeitsmarktservice Feldkirch in Feldkirch für den Verwaltungsbezirk Feldkirch

Abkürzung

AMSprV

§ 3. Die regionalen Geschäftsstellen (RGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig:

1.

im Bereich der LGS Burgenland

a)

Arbeitsmarktservice Eisenstadt in Eisenstadt für die Städte Eisenstadt und Rust und den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung

b)

Arbeitsmarktservice Mattersburg in Mattersburg für den politischen Bezirk Mattersburg

c)

Arbeitsmarktservice Neusiedl am See in Neusiedl am See für den politischen Bezirk Neusiedl am See mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf

d)

Arbeitsmarktservice Oberpullendorf in Oberpullendorf für den politischen Bezirk Oberpullendorf

e)

Arbeitsmarktservice Oberwart in Oberwart für den politischen Bezirk Oberwart

f)

Arbeitsmarktservice Stegersbach in Stegersbach für den politischen Bezirk Güssing

g)

Arbeitsmarktservice Jennersdorf in Jennersdorf für den politischen Bezirk Jennersdorf

2.

im Bereich der LGS Kärnten:

a)

Arbeitsmarktservice Feldkirchen in Feldkirchen in Kärnten für den politischen Bezirk Feldkirchen

b)

Arbeitsmarktservice Hermagor in Hermagor-Presseggersee für den politischen Bezirk Hermagor

c)

Arbeitsmarktservice Klagenfurt in Klagenfurt am Wörthersee für die Stadt Klagenfurt am Wörthersee und den politischen Bezirk Klagenfurt-Land

d)

Arbeitsmarktservice Sankt Veit an der Glan in St. Veit an der Glan für den politischen Bezirk Sankt Veit an der Glan

e)

Arbeitsmarktservice Spittal an der Drau in Spittal an der Drau für den politischen Bezirk Spittal an der Drau

f)

Arbeitsmarktservice Villach in Villach für die Stadt Villach und den politischen Bezirk Villach-Land

g)

Arbeitsmarktservice Völkermarkt in Völkermarkt für den politischen Bezirk Völkermarkt

h)

Arbeitsmarktservice Wolfsberg in Wolfsberg für den politischen Bezirk Wolfsberg

3.

im Bereich der LGS Niederösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Amstetten in Amstetten für die Gemeinden Amstetten, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Sankt Georgen am Ybbsfelde, Sankt Pantaleon-Erla, Sankt Peter in der Au, Sankt Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Zeillern

b)

Arbeitsmarktservice Baden in Baden für den Verwaltungsbezirk Baden

c)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Leitha in Bruck an der Leitha für den Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Schwechat und für die Gemeinde Bruckneudorf des Bundeslandes Burgenland

d)

Arbeitsmarktservice Gänserndorf in Gänserndorf für den Verwaltungsbezirk Gänserndorf

e)

Arbeitsmarktservice Gmünd in Gmünd für den Verwaltungsbezirk Gmünd

f)

Arbeitsmarktservice Hollabrunn in Hollabrunn für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn

g)

Arbeitsmarktservice Horn in Horn für den Verwaltungsbezirk Horn

h)

Arbeitsmarktservice Korneuburg in Korneuburg für den Verwaltungsbezirk Korneuburg

i)

Arbeitsmarktservice Krems in Krems an der Donau für die Stadt Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems

j)

Arbeitsmarktservice Lilienfeld in Lilienfeld für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld

k)

Arbeitsmarktservice Melk in Melk für den Verwaltungsbezirk Melk

l)

Arbeitsmarktservice Mistelbach in Mistelbach für den Verwaltungsbezirk Mistelbach

m)

Arbeitsmarktservice Mödling in Mödling für den Verwaltungsbezirk Mödling

n)

Arbeitsmarktservice Neunkirchen in Neunkirchen für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen

o)

Arbeitsmarktservice St. Pölten in St. Pölten für die Stadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten

p)

Arbeitsmarktservice Scheibbs in Scheibbs für den Verwaltungsbezirk Scheibbs

q)

Arbeitsmarktservice Schwechat in Schwechat für den Gerichtsbezirk Schwechat

r)

Arbeitsmarktservice Tulln in Tulln an der Donau für den Verwaltungsbezirk Tulln

s)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Thaya in Waidhofen an der Thaya für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya

t)

Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs in Waidhofen an der Ybbs für die Gemeinden Allhartsberg, Biberbach, Ertl, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen an der Reith, Sonntagberg, Ybbsitz und Waidhofen an der Ybbs

u)

Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt in Wiener Neustadt für die Stadt Wiener Neustadt und den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt

v)

Arbeitsmarktservice Zwettl in Zwettl-Niederösterreich für den Verwaltungsbezirk Zwettl

4.

im Bereich der LGS Oberösterreich:

a)

Arbeitsmarktservice Braunau am Inn in Braunau am Inn für den politischen Bezirk Braunau

b)

Arbeitsmarktservice Eferding in Eferding für den politischen Bezirk Eferding

c)

Arbeitsmarktservice Freistadt in Freistadt für den politischen Bezirk Freistadt

d)

Arbeitsmarktservice Gmunden in Gmunden für den politischen Bezirk Gmunden

e)

Arbeitsmarktservice Grieskirchen in Grieskirchen für den politischen Bezirk Grieskirchen

f)

Arbeitsmarktservice Kirchdorf an der Krems in Kirchdorf an der Krems für den politischen Bezirk Kirchdorf

g)

Arbeitsmarktservice Linz in Linz für die Stadt Linz und den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung

h)

Arbeitsmarktservice Perg in Perg für den politischen Bezirk Perg

i)

Arbeitsmarktservice Ried im Innkreis in Ried im Innkreis für den politischen Bezirk Ried

j)

Arbeitsmarktservice Rohrbach in Rohrbach-Berg für den politischen Bezirk Rohrbach

k)

Arbeitsmarktservice Schärding in Schärding für den politischen Bezirk Schärding

l)

Arbeitsmarktservice Steyr in Steyr für die Stadt Steyr und den politischen Bezirk Steyr-Land

m)

Arbeitsmarktservice Traun in Traun für den politischen Bezirk Linz-Land

n)

Arbeitsmarktservice Vöcklabruck in Vöcklabruck für den politischen Bezirk Vöcklabruck

o)

Arbeitsmarktservice Wels in Wels für die Stadt Wels und den politischen Bezirk Wels-Land

5.

im Bereich der LGS Salzburg:

a)

Arbeitsmarktservice Bischofshofen in Bischofshofen für den politischen Bezirk Sankt Johann im Pongau

b)

Arbeitsmarktservice Hallein in Hallein für den politischen Bezirk Hallein

c)

Arbeitsmarktservice Salzburg-Stadt in Salzburg für die Stadt Salzburg

d)

Arbeitsmarktservice Salzburg-Umgebung in Salzburg für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

e)

Arbeitsmarktservice Tamsweg in Tamsweg für den politischen Bezirk Tamsweg

f)

Arbeitsmarktservice Zell am See in Zell am See für den politischen Bezirk Zell am See

6.

im Bereich der LGS Steiermark

a)

Arbeitsmarktservice Bruck an der Mur in Bruck an der Mur für den Gerichtsbezirk Bruck an der Mur

b)

Arbeitsmarktservice Deutschlandsberg in Deutschlandsberg für den politischen Bezirk Deutschlandsberg

c)

Arbeitsmarktservice Feldbach in Feldbach für den politischen Bezirk Südoststeiermark

d)

Arbeitsmarktservice Gleisdorf in Gleisdorf für die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen

e)

Arbeitsmarktservice Graz-Ost für die Grazer Stadtbezirke 1 (Innere Stadt), 2 (St. Leonhard), 3 (Geidorf), 6 (Jakomini), 7 (Liebenau), 8 (St. Peter), 9 (Waltendorf), 10 (Ries), 11 (Mariatrost), 12 (Andritz)

f)

Arbeitsmarktservice Graz-West und Umgebung für die Grazer Stadtbezirke 4 (Lend), 5 (Gries), 13 (Gösting), 14 (Eggenberg), 15 (Wetzelsdorf), 16 (Straßgang), 17 (Puntigam) sowie den politischen Bezirk Graz-Umgebung

g)

Arbeitsmarktservice Hartberg in Hartberg für den politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

h)

Arbeitsmarktservice Judenburg in Judenburg für den politischen Bezirk Murtal

i)

Arbeitsmarktservice Leibnitz in Leibnitz für den politischen Bezirk Leibnitz

j)

Arbeitsmarktservice Leoben in Leoben für den politischen Bezirk Leoben

k)

Arbeitsmarktservice Liezen in Liezen für den politischen Bezirk Liezen

l)

Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag in Mürzzuschlag für den Gerichtsbezirk Mürzzuschlag

m)

Arbeitsmarktservice Murau in Murau für den politischen Bezirk Murau

n)

Arbeitsmarktservice Voitsberg in Voitsberg für den politischen Bezirk Voitsberg

o)

Arbeitsmarktservice Weiz in Weiz für die Gemeinden Anger, Birkfeld, Fischbach, Fladnitz an der Teichalm, Floing, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Miesenbach bei Birkfeld, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Passail, Puch bei Weiz, Ratten, Rettenegg, Sankt Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein am Offenegg, Strallegg, Thannhausen, Weiz

7.

im Bereich der LGS Tirol:

a)

Arbeitsmarktservice Imst in Imst für den politischen Bezirk Imst

b)

Arbeitsmarktservice Innsbruck in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den politischen Bezirk Innsbruck-Land

c)

Arbeitsmarktservice Kitzbühel in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel

d)

Arbeitsmarktservice Kufstein in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein

e)

Arbeitsmarktservice Landeck in Landeck für den politischen Bezirk Landeck

f)

Arbeitsmarktservice Lienz in Lienz für den politischen Bezirk Lienz

g)

Arbeitsmarktservice Reutte in Reutte für den politischen Bezirk Reutte

h)

Arbeitsmarktservice Schwaz in Schwaz für den politischen Bezirk Schwaz

8.

im Bereich der LGS Vorarlberg:

a)

Arbeitsmarktservice Bludenz in Bludenz für den Verwaltungsbezirk Bludenz

b)

Arbeitsmarktservice Bregenz in Bregenz für den Verwaltungsbezirk Bregenz

c)

Arbeitsmarktservice Dornbirn in Dornbirn für den Verwaltungsbezirk Dornbirn

d)

Arbeitsmarktservice Feldkirch in Feldkirch für den Verwaltungsbezirk Feldkirch

§ 4. Im Bereich der LGS Wien sind die nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichteten regionalen Geschäftsstellen (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG)

1.

nach Berufsgruppen und Wirtschaftsklassen:

a)

Arbeitsmarktservice Angestellte (ANG) Wien

b)

Arbeitsmarktservice Bau - Holz (BAU) Wien

c)

Arbeitsmarktservice Bekleidung - Druck - Papier (DRP) Wien

d)

Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft

e)

Arbeitsmarktservice Lebensmittel (LEB) Wien

f)

Arbeitsmarktservice Metall - Chemie (MET) Wien

g)

Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe (PD/Ga) Wien

2.

nach Personengruppen:

a)

Arbeitsmarktservice Berufliche Rehabilitation (BR) Wien

b)

Arbeitsmarktservice Jugendliche (JU) Wien

3.

für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten:

Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste (VD) Wien örtlich für ganz Wien zuständig.

§ 4. (1) Im Bereich der LGS Wien sind die regionalen Organisationen nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Berufsgruppen und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Bau - Holz (BAU) Wien,

2.

Arbeitsmarktservice Bekleidung - Druck - Papier (DRP) Wien,

3.

Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft (HTVL) Wien,

4.

Arbeitsmarktservice Lebensmittel (LEB) Wien,

5.

Arbeitsmarktservice Metall - Chemie (MET) Wien,

6.

Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe (PD/Ga) Wien.

(3) Nach Personengruppen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Berufliche Rehabilitation (BR) Wien,

2.

Arbeitsmarktservice Jugendliche (JU) Wien.

(4) Für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten ist das Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste (VD) Wien eingerichtet.

(5) Nach Berufsgruppen und Bezirken sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien (ANG-O) für die Bezirke 1 bis 4, 10, 11 und 20 bis 22,

2.

Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien (ANG-W) für die Bezirke 5 bis 9, 12 bis 19 und 23.

(6) Die regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 bis 4 sind örtlich für ganz Wien zuständig. Die regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 5 sind für die jeweiligen Bezirke zuständig.

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/11 mit dem Fachzentrum

2.

Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 4/5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen/öffentlicher Dienst;

5.

Arbeitsmarktservice Wien Geiselbergstraße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14/15 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

8.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den

21.

Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/11 mit dem Fachzentrum

2.

Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 4/5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen/öffentlicher Dienst;

5.

Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14/15 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

8.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den

21.

Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/11 mit dem Fachzentrum

2.

Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 4/5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen; 5. Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

7a. Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße, für den 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung; 8. Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den

21.

Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Bank/Versicherung/EDV/Immobilien; 2. Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen; 5. Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

5a. Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse für den 11. Bezirk mit den Fachzentrum Recht/Beratung/Kultur;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

7a. Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße, für den 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung; 8. Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den

21.

Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Bank/Versicherung/EDV/Immobilien; 2. Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen; 5. Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

5a. Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse, für den 11. Bezirk mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Kultur;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation;

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

7a. Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße, für den 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung; 8. Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den

21.

Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

Abkürzung

AMSprV

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Bank/Versicherung/EDV/Immobilien;

2.

Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen;

5.

Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

5a. Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse, für den 11. Bezirk mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Kultur;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation;

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

7a. Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße, für den 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung;

8.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den 21. Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 und Abs. 5 nicht anderes bestimmen,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

(5) Für Angelegenheiten und Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der jeweils geltenden Fassung, ist das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (Abs. 2 Z 1) sowohl für Personen als auch für Unternehmen örtlich für ganz Wien zuständig.

Abkürzung

AMSprV

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Bank/Versicherung/EDV/Immobilien;

2.

Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser;

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel;

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen;

5.

Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;

5a. Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse, für den 11. Bezirk mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Kultur;

6.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation;

7.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr;

7a. Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße, für den 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung;

8.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, für die Bezirke 16/17/18 mit dem Fachzentrum Bauwesen;

9.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, für den 21. Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;

10.

Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße, für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 und Abs. 5 nicht anderes bestimmen,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

und örtlich für ganz Wien zuständig.

(5) Für Angelegenheiten und Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der jeweils geltenden Fassung, ist das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (Abs. 2 Z 1) sowohl für Personen als auch für Unternehmen örtlich für ganz Wien zuständig.

Abkürzung

AMSprV

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Bank/Versicherung/EDV/Immobilien

2.

Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße für den 2. Bezirk

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Groß- und Einzelhandel/Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen/Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung/Kultur

5.

Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße für den 10. Bezirk

6.

Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse für den 11. Bezirk

7.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung

8.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Beherbergung/Gastronomie/Primärsektor

9.

Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße für den 15. Bezirk

10.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse für die Bezirke 16/17/18

11.

Arbeitsmarktservice Wien Jägerstraße für den 20. Bezirk mit dem Fachzentrum Produktionssektor/Bauwesen (ohne Bauträger)/Handel mit Kfz/Instandhaltung und Reparatur von Kfz

12.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße für den 21. Bezirk

13.

Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Facility/Verkehr/Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 und Abs. 5 nicht anderes bestimmen,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

und örtlich für ganz Wien zuständig.

(5) Für Angelegenheiten und Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der jeweils geltenden Fassung, ist das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (Abs. 2 Z 1) sowohl für Personen als auch für Unternehmen örtlich für ganz Wien zuständig.

Abkürzung

AMSprV

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Bank/Versicherung/EDV/Immobilien

2.

Arbeitsmarktservice Wien Austria Campus für den 2. Bezirk

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Groß- und Einzelhandel/Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen/Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung/Kultur

5.

Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße für den 10. Bezirk

6.

Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse für den 11. Bezirk

7.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung

8.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Beherbergung/Gastronomie/Primärsektor

9.

Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße für den 15. Bezirk

10.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse für die Bezirke 16/17/18

11.

Arbeitsmarktservice Wien Jägerstraße für den 20. Bezirk mit dem Fachzentrum Produktionssektor/Bauwesen (ohne Bauträger)/Handel mit Kfz/Instandhaltung und Reparatur von Kfz

12.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße für den 21. Bezirk

13.

Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Facility/Verkehr/Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 und Abs. 5 nicht anderes bestimmen,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

und örtlich für ganz Wien zuständig.

(5) Für Angelegenheiten und Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der jeweils geltenden Fassung, ist das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (Abs. 2 Z 1) sowohl für Personen als auch für Unternehmen örtlich für ganz Wien zuständig.

Abkürzung

AMSprV

§ 4. (1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).

(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:

1.

Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Bank/Versicherung/EDV/Immobilien

2.

Arbeitsmarktservice Wien Austria Campus für den 2. Bezirk

3.

Arbeitsmarktservice Wien Redergasse für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Groß- und Einzelhandel/Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern

4.

Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen/Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung/Kultur

5.

Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße für den 10. Bezirk

6.

Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse für den 11. Bezirk

7.

Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung

8.

Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai für die Bezirke 13/14 mit dem Fachzentrum Beherbergung/Gastronomie/Primärsektor

9.

Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße für den 15. Bezirk

10.

Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse für die Bezirke 16/17/18

11.

Arbeitsmarktservice Wien Jägerstraße für den 20. Bezirk mit dem Fachzentrum Produktionssektor/Bauwesen (ohne Bauträger)/Handel mit Kfz/Instandhaltung und Reparatur von Kfz

12.

Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße für den 21. Bezirk

13.

Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Facility/Verkehr/Persönliche Dienste.

(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 und Abs. 5 nicht anderes bestimmen,

1.

für Personen nach deren Wohnbezirk und

2.

für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.

(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche I ist eingerichtet

1.

für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit den Geburtsmonaten Jänner bis Juni, und

2.

für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen

und örtlich für ganz Wien zuständig.

(4a) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche II ist eingerichtet für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit den Geburtsmonaten Juli bis Dezember und örtlich für ganz Wien zuständig.

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