Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik
Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Stilkritische Übungen einschließlich Satz- und Wortgrammatik an verschiedenen Texten zur Vertiefung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für berufsbezogenen Umgang mit Sprache.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftverkehr mit Behörden.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit.
Wesentliche kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Kindergartenpraxis zu pflegen.
Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur im Bereich Sprecherziehung, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht werden.
Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften im Kindergarten zu sichern, sind die Schülerinnen und Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig.
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, aufbauend auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler die Kenntnis aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten erforderlich sind.
Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;
Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindes Statt.
Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht;
Haftung und Haftpflicht.
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:
Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.
Interessensvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Aus dem öffentlichen Recht:
Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz);
Jugendanwaltschaften.
Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);
Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler/innen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler/innen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Kindergärtner/in Fragen der Kinder aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
- die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;
- den Menschen in seiner Individualität, aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;
- die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch zur Erkenntnis zu gelangen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;
- durch Erkennen der Einsparungspotentiale im Energie- und Verpackungsbereich zur sinnvollen und schonenden Nutzung unserer natürlichen Ressourcen beizutragen.
- mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;
- Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;
- Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;
- zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.
Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.
Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger bedeutender Pflanzenfamilien, der Blütenpflanzen und geschützte Pflanzen.
Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.
Reizreaktionen der Pflanzen, Bewegung und Wachstum.
Überblick über das System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.
Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;
Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht;
Humangenetik (Erbkrankheiten, eugenische Maßnahmen); Gentechnik.
Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen. Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.
und 4. Semester:
Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.
Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):
Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt - Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).
Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.
Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung.
Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.
Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).
Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.
Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Die Schülerinnen und Schüler sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte und der Vorbildung - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
Semester:
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten.
Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.
Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).
und 4. Semester:
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.
Öffentliche Gesundheitsvorsorge und Mutter-Kind-Paß. Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten maßgebend.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.
Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
MUSIKERZIEHUNG
Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Grundfertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit
- Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung
- Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes
- Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel
- Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes
- Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früherziehung
Gitarre
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien - zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.
Blattleseübungen.
Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.
Festigung der rhythmischen Fähigkeiten.
Kadenzen in Dur und Moll.
Barrgriff, Anwendung des Kapodasters.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler und an der Berufspraxis orientiert.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung,
Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Melodiespiel anhand der Liedsammlung.
Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Techniken, nach Gehör und nach Noten.
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
und 4. Semester:
Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenenfalls
Wechselbässe, Baßdurchgänge.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.
Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.
Einfache Modulationen.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.
Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.
Leichte Literatur für den solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
Klavier
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation und Phrasierung.
Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.
Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch
an der Berufspraxis orientiert.
Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.
Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach
Noten auf der Basis einfacher Kadenzen.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele zu Liedern.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.
Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
und 4. Semester:
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch
zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.
Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.
Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).
Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung.
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).
Akkordeon
Lehrstoff:
bis 4. Semester:
Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I /I-IV-V-I).
Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in
unterschiedlichen Taktarten.
Darauf aufbauend
Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).
Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik. Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und
Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake”.
Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.
Literatur
Etüden.
Österreichische und internationale Folklore.
Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener
Altersgruppen.
Einführung in die Popularmusik.
Einführung in die konzertante Originalliteratur.
Duo- und Ensemblespiel.
Für die berufliche Praxis
Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der
österreichischen und internationalen Folklore).
Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.
Transponierübungen.
Liedbegleitung.
Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).
Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.
Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine
Geschichte.
Einführung in die Reparaturkunde.
Flöte
(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)
A. Blockflöte
Lehrstoff:
Semester:
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte; allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter
Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Semester:
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus
verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen
Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
Semester:
Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
B. Bambusflöte
Lehrstoff:
Semester:
Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.
Übung zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang; allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter
Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenarbeit.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Semester:
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Blattspielübungen.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten allenfalls Bau einer
weiteren Bambusflöte.
Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenpraxis. Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
Semester:
Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf den Einsatz in der Kindergartenpraxis.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich, anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
C. Querflöte
Lehrstoff:
bis 4. Semester:
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1-c4).
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter
Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen
Instrumenten und chorischer Besetzung.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche
Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Praxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Violine
Lehrstoff:
bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen):
Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
Didaktische Grundsätze:
Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.
Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schülerinnen und Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden.
Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-, Rhythmus- und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülerinnen und Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen und zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.
Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.
Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.
Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergartenpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung, soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Primärerfahrungen mit Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich
- Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung
- Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit
- Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich
- Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe
- Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben
- Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf
- Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die Rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten einzubeziehen.
Lehrstoff:
bis 4. Semester:
Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen, flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.
Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.
Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierter und gebundener Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.
Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit mit Kindern.
Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung”.
Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußtgemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis ist wahrzunehmen.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:
- für persönlichen Ausdruck;
- für visuelle Verständigung;
- für die Arbeit im Kindergarten;
- zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähigkeit.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Schrift und Typografie
Bildnerisches Gestalten:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- ihre Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitern und zielorientiert einsetzen lernen,
- Probleme bildnerischen Gestaltens hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und entsprechende Lösungen finden,
- zunehmend befähigt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein und in der Gruppe,
- lernen, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen.
- Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger berufsbezogen kennenlernen und anwenden können.
- die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit erkennen und berufsbezogen anwenden,
- die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung und der Information sowie als künstlerisches Ausdrucksmittel kennenlernen und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke einsetzen können.
- Deckende und lasierende Malweise.
- Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
- Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
- Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
- Farbkontrast.
- Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
- Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
- Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
- Grundprinzipien der ornamentalen Gestaltung kennen und
- insbesondere berufsbezogen anwenden lernen.
- Freies und angewandtes Ornament, Grundprinzipien wie Spiegelung, Streuung, Reihung, Flächenfüllung mit geeigneten Werkzeugen und Materialien.
- Sicherheit in der Ausformung der Buchstaben und Gestaltung von Schriftbildern gewinnen,
- Schrift anwenden lernen, unter Beachtung des fächerübergreifenden Prinzips auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.
- Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift, rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern mit verschiedenen Werkzeugen.
- Allenfalls: Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigen Buchstaben.
- Kunstbetrachtung mit Kindern anhand von Bildbeispielen durchführen können.
- Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit mit Kindern,
- einfache Analysen und Interpretationsversuche.
- Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten im Kindergarten reflektieren lernen,
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte im Kindergarten sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit im Kindergarten treffen lernen,
- durch Einblicke in die Entwicklungsstufen der bildnerischen Gestaltungsweisen des Vorschulkindes bildnerische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
- erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für ihre Arbeit im Kindergarten unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,
- ihre in „Kunstbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für ihre Arbeit im Kindergarten eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
- Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kinder.
- Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.
- Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung, im Rahmen der Elternarbeit und als Mittel der Information.
und 4. Semester:
Apparative Medien
Lernziele:
Siehe 1. und 2. Semester, darüber hinaus:
Planzeichnen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) anfertigen und angemessen einsetzen können.
- erfahren, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, für Dokumentation und Interpretation von Realität sowie für Kommunikation sind.
- Freies Gestalten.
- Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Struktur und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen.
- Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten.
- Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten.
- Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.
- Farbe in bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol.
- Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe.
- das Bilderbuch.
- Einsatz von Schriftarten, vorgefertigten Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua. Ornament:
- Lerninhalte des 1. und 2. Semesters mit gesteigerten gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).
- Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten.
- Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schülerinnen und Schüler.
- Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.
- Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.
- Das Bilderbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinderbuches.
- Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typografie ua.): Wirkung und berufsbezogene Anwendung in der bildenden Kunst.
- Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua.).
- Hinführung zu differenzierter Farb- und Formgebung.
- Technik und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten, Comic-strips und Trickfilmen.
- Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.
- Anbahnen eines Qualitätsempfindens.
- Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern anhand von Reproduktionen und Originalen.
- Gestaltung der beruflichen Umwelt: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
- Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung.
- Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit. Motivation zu bildnerischem Gestalten.
- Die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für das Kind. Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen Unterricht in Bildnerischer Erziehung aufweist, zusätzlich:
bis 4. Semester
- ihre Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln erweitern sowie unter Berücksichtigung individueller Ausdrucksmöglichkeiten Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenständlicher Aufgabenstellungen gewinnen.
- aufbauend auf den Lehrstoff der vorhergegangenen Bildung, sich mit Farbe auseinandersetzen lernen (Ordnungsprinzipien, Grundfarben, Mischfarben, Farbfamilien, Farbqualitäten, Farbwirkungen, Farbkontraste ua.),
- Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger kennenlernen und anwenden können.
- die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennenlernen.
- Deckende und lasierende Malweise.
- Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
- Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
- Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
- Farbkontrast.
- Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
- Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
- Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
- Begriffe und Fachausdrücke erarbeiten und anwenden lernen,
- Einblicke gewinnen in das Wesen der Kunstgattungen,
- die Werkstruktur analysieren,
- die inhaltliche Bedeutung von Werken erkennen,
- das Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung klären,
- die Frage nach Entstehungsbedingungen von Werken stellen,
- Einsichten gewinnen in künstlerische Schaffensprozesse und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst gelangen,
- in der Lage sein, signifikante Kunstwerke in das Gesamtbild einer Kultur einzuordnen und elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge herzustellen.
- Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit.
- Einfache Analysen und Interpretationsversuche.
- Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typografie ua.).
- Perspektive in ihrer umfassenden Bedeutung für die bildende Kunst.
- Exemplarische Werke der Architektur, Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauelemente.
- Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen.
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines:
Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung stehen die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten festzuhalten.
Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in einzelnen Semestern schließen eine Behandlung in anderen Semestern nicht aus. Praktische Arbeit
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.
Zum Bildnerischen Gestalten ist eine der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten, sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.
Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Kindergartenpraxis und Pädagogik, wahrgenommen werden. Kunstbetrachtung - Werkbetrachtung
Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der Vorbildung und der praktischen Erfahrung der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll jeder Schülerin und jedem Schüler bewußtgemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten gegeben ist, zB Einsatz und Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien, Organisation von Arbeitsschritten, Vermeidung von Fehlerquellen ua. Die Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie bei der Auswahl des Schwierigkeitsgrades und des Arbeitsumfanges ist den Schülerinnen und Schülern auch bei den einzelnen Arbeitsschritten bewußtzumachen.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen und zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Die Werkerziehung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, insbesondere aber auch bei der Berufsarbeit im Kindergarten systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.
Damit soll der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, aber auch zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
bis 4. Semester:
- ihre werktechnischen und gestalterischen Fertigkeiten und Erfahrungen ständig erweitern und festigen,
- bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren sachgerecht und ökonomisch einsetzen lernen,
- Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benennen können,
- Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und lösen können,
- erkennen, daß bei der Gestaltung von Werkstücken (Produkten) Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.
und 2. Semester
Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermach`e, Plastilin, Seife ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorbildung, Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Heranziehen auch weiterer Materialien wie Gips, Holz ua. Montageverfahren mit verschiedenen vorgefundenen Materialien. Gußverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß). Abdruckverfahren.
Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen ua.; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua.; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen.
Produktgestaltung:
Flechten mit verschiedenen Materialien. Papierarbeiten (auch Faltarbeiten wie Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.).
Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien.
Gefäßkeramik:
Daumenschale, Aufbaukeramik, Glasieren und Engobieren, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.
Textiles Gestalten:
Gestaltung textiler Produkte: Raumdekoration, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.
und 4. Semester:
Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).
Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten (auch im Freien).
Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten.
Produktgestaltung:
Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.
Lerninhalte:
Textiles Gestalten:
Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse des 1. und 2. Semesters.
Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke; Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
Werkbetrachtung
Lernziele (1. bis 4. Semester):
Werken/Textiles Gestalten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen,
- Einsichten gewinnen in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangenheit und Gegenwart und auch der Volkskunst,
- bei der Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
- Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Kindergarten reflektieren lernen,
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte im Kindergarten sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen sowie in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit im Kindergarten treffen lernen,
- durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen des Vorschulkindes gestalterische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
- erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für die Arbeit im Kindergarten unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,
- die in „Werkbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit im Kindergarten eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Didaktische Grundsätze:
Allgemein:
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Kindergartenpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotografien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.
Schwerpunktsetzungen von Bereichen in einzelnen Semestern schließen ihre Behandlung in anderen Semestern nicht aus.
Werken/Textiles Gestalten:
Praktische Arbeit
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf einen zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Anhalten zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnutzung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.
Werkbetrachtung
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.). Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.
Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.
LEIBESERZIEHUNG
Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung.
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
- in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen befähigt werden, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen sowie pflegerische Handlungen und Sofortmaßnahmen in Erster Hilfe, insbesondere bei Kindern, zu setzen;
- befähigt werden, als Multiplikatoren Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen zu können;
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten im Rechnungswesen sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben;
- Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben;
- Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.
- Auf Grund sozialkundlicher Bildungsstoffe speziell im Hinblick auf die Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart zur Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Haltung geführt werden;
- Auf Grund der Vorbildung Fragen der Kinder aus den Bereichen Geographie und Wirtschaftskunde, Physik, Chemie sowie Biologie und Umweltkunde richtig beantworten und Beobachtungsfreude wecken sowie Erkenntnisse der Naturwissenschaften richtig anwenden können.
Lehrstoff:
Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich
(1. Semester):
Ausarbeitung von Speiseplänen auf das Basis elementarer Grundbegriffe der Ernährungslehre, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.
Aufbau und Pflege von Tischkultur.
Hauswirtschaftliche Arbeiten.
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und
gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden bei Kindern). Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art. Pflegerische Handhabungen bei Kleinkindern.
Unfallverhütung im Kindergarten.
Sicherheit bei Spielzeug.
Sicherheit auf Spielplätzen.
Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte (2. bis 4. Semester):
Berufsbezogene Geschichte und Sozialkunde:
Exemplarischer Überblick aus verschiedenen Epochen: Menschenbild, Gesellschaftsstrukturen, geschlechtsspezifisches Rollenbild, Stellung der Frau und des Kindes, Bedeutung der Familie, Probleme von Minderheiten, Erziehung und Bildungspolitik in verschiedenen Kulturen.
Berufsbezogene Geographie und Wirtschaftskunde:
Lebensbedingungen von Kindern unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen;
Konsumverhalten; einfache, kindgemäße Erklärungsmodelle für die Wechselbeziehung zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation sowie für wirtschaftskundliche Zusammenhänge.
Berufsbezogene Physik:
Anleitung zur Beobachtung und kindgemäßen Erklärung von sich im Kindergarten ergebenden physikalischen Problemen des Alltags und Fragen zur Umwelt;
Durchführung einfacher, kindgemäßer Experimente.
Berufsbezogene Chemie:
Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen der Chemie, insbesondere in bezug auf Umwelteinflüsse und Erklärungsmodelle für kindgemäße Umsetzung;
Hinweise auf sicherheitsbezogenen und umweltschonenden Umgang mit Materialien und Lösungsmitteln beim späteren Arbeiten mit Kindern;
Durchführung einfacher, kindgemäßer Experimente.
Berufsbezogene Biologie und Umweltkunde:
Anleitung zur Beobachtung von Tieren und Pflanzen sowie kindgemäßer
Erklärungen von Naturerscheinungen und Durchführung einfacher
Experimente.
Figurenspiel (3. und 4. Semester):
Kennenlernen verschiedener Möglichkeiten des Puppenspiels, Erproben
unterschiedlicher Formen, Figuren und Techniken.
Verkehrserziehung (3. und 4. Semester):
Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Wecken positiver Einstellung zum Straßenverkehr; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten; Anbahnung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen, defensiven Verhaltens im Hinblick auf die künftige Verkehrsteilnahme); Sicherung der für die Verkehrserziehung im Kindergarten notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstadiums der Kinder; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen; Kenntnis von Übungs- und Trainingsmöglichkeiten; Bewußtmachen des Zusammenwirkens von Straßenbeschaffenheiten, Verkehrs- und Witterungseinflüssen, Fahrzeugart und Verkehrsregeln); Planung der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Anwenden didaktischer Modelle; Einsatz geeigneter Methoden; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).
Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse des Kindergartens und der Kleinkinderziehung.
Buchhaltung (1. und 2. Semester):
Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Kindergärten, insbesondere in Übungskindergärten; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht - Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik (1. und 2. Semester):
Übungen zur Gesprächsführung und Kooperation, insbesondere mit
Erwachsenen: Unterschiedliche Ziele und Formen des Einzel- und Gruppengesprächs (informierendes Gespräch, nondirektives Beratungsgespräch), Technik der Gesprächs- und Diskussionsleitung.
Verhaltenstraining: Konditionierung, Gegenkonditionierung; Erstellung und Durchführung von Verstärkerprogrammen.
Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen: Wahrnehmen von Gruppenrollen und Gruppenprozessen, verschiedene Techniken der Darstellung von Gruppenprofilen, Möglichkeiten der Lenkung von Gruppenprozessen.
Begriff, Anliegen und Vorgangsweisen der Supervision.
Methoden der kompensatorischen und emanzipatorischen Erziehung:
Kindorientierte Individualisierung von Erziehungs- und Bildungsprogrammen; kompensatorische Maßnahmen zur Streßbewältigung;
Einübung in Vorgangsweisen der Konfliktlösung und Entscheidungsfindung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts im 1. Semester soll vorrangig die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
Im Bereich „Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte” sind in enger Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis Methoden der altersadäquaten Aufbereitung der genannten Fachbereiche, insoweit sie für den Alltags- und Erfahrungsbereich des Vorschulkindes relevant sind, zu erarbeiten.
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