Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.
Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übungen abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Semesterwochenstunden bzw. der Lehrstoff auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen.
An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler bzw. für die Studierenden weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können schulautonom angeboten werden, Volksgruppensprachen bzw. Fremdsprachen sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.
Ferner kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich sowohl nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogischgeisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
| Semester | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
| 2. | Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie) | ||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | II | ||
| 3. | Heil- und Sonderpädagogik | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | II |
| 4. | Didaktik | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | II |
| 5. | Kindergartenpraxis 2 | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 | III |
| 6. | Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur) | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I |
| 7. | Deutsch als Zweitsprache | – | – | 1 | – | 1 | II |
| 8. | Seminar Organisation, Management und Recht | – | 2 | 1 | 1 | 4 | II |
| 9. | Seminar Gesundheits- und Ernährungslehre | 2 | – | – | 1 | 3 | III |
| 10. | Musikerziehung | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | (IVa) |
| 11. | Instrumentalunterricht | ||||||
| 1. Instrument (Gitarre/Klavier/ Akkordeon) 3 | 2 | 2 | 2/1 | 1 | 7/6 | ||
| 2. Instrument (Flöte/Violine) 3 | - | 1 | 2 | 0/1 | 3/4 | IV | |
| 12. | Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 | 1 | 1 | 1 | 5 | IV |
| 13. | Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | – | – | 4 | (IVa) |
| 14. | Werkerziehung | 2 | 3 | – | – | 5 | (IV) |
| 15. | Textiles Gestalten | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
| Seminar Bildnerische Erziehung, | |||||||
| Werkerziehung, Textiles Gestalten | |||||||
| 16. | Bildnerische Erziehung | – | – | 2 | 2 | 4 | (IVa) |
| Werkerziehung | – | – | 2 | 2 | 4 | (IV) | |
| Textiles Gestalten | – | – | 2 | 1 | 3 | IV | |
| 17. | Bewegungserziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IVa |
| 18. | Medienpädagogik | – | – | 1 | – | 1 | III |
| B. Verbindliche Übung | |||||||
| 19. | Seminar Kommunikationspraxis und | ||||||
| Gruppendynamik | – | 1 | 1 | – | 2 | III | |
| 20. | Seminar Stimmbildung und Sprechtechnik | 1 | – | – | – | 1 | V |
| 21. | Fachspezifisches Seminar | 1 | 1 | 1 | – | 3 | III |
| Gesamtwochenstundenanzahl | 38 | 39 | 38 | 31 | 146 | ||
| C. Ergänzende Pflichtgegenstände 4 5 | |||||||
| 22. | Philosophie | 2 | 1 | 1 | – | 4 | III |
| 23. | Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | – | 6 | III |
| 24. | Musikerziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (IVa) |
| 25. | Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (IVa) |
| D. Freigegenstände | |||||||
| Schulautonome Freigegenstände 6 | |||||||
| E. unverbindliche Übungen | |||||||
| Schulautonome unverbindliche Übungen 6 | |||||||
| F. Förderunterricht 7 | |||||||
1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
2 Praxiswochen: 7 Wochen.
3 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.
4 Nur für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.
5 Wenn die Zahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden weniger als 15 beträgt, ist der Nachweis der Kenntnisse des Lehrstoffes im Externistenwege oder anders zu erbringen.
6 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII).
7 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht:
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse/Einsichten:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– fachbezogene Grundlagen,
– Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung,
– Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen,
– Einsicht in die Vorläufigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen,
– Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie
– Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns
Fertigkeiten/Fähigkeiten:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
– Zielsetzungen und Entscheidungen in erziehungsrelevanten Situationen begründen können,
– pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen,
– altersgemäß und situationsorientiert intervenieren,
– pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen,
– Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
– Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
– sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen,
– Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie
– das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten können.
Haltungen/Bereitschaften:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– offen gegenüber Neuem sein,
– Fragen stellen und sich in Frage stellen,
– bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren,
– Kritik annehmen und adäquat reagieren,
– Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
– im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
– lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
– aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
– lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen
Didaktische Grundsätze:
Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbst verantwortetes Handeln zu verstehen.
Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.
Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.
Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen.
Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.
Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.
Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:
– Aktualität,
– Situationsorientiertheit,
– Prozessorientiertheit,
– Ganzheitlichkeit,
– Exemplarität.
Hinführung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu:
– selbständigem Arbeiten,
– eigenständigem Wissenserwerb,
– wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
– Umgang mit Fachliteratur,
– effizienten Präsentationen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“,
Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen,
praktische und fächerübergreifende Bezüge,
Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie,
Beobachtungskriterien, Strategien, Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Erfassung und Bewertung pädagogisch relevanter Sachverhalte,
fachspezifische Medienarbeit,
Allgemeine Psychologie (ausgewählte Probleme),
Tiefenpsychologie,
Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,
Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,
Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,
Leistungsmotivation und Anspruchsniveau,
Lernpsychologie, Grundsätze des Lernens,
Pädagogische Psychologie,
Lerntheorie, Lernkultur, Lerngesellschaft,
Psychologie und Pädagogik des Spiels,
Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,
Pädagogische Anthropologie,
Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Bedingungsfeld der Erziehung,
Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,
pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien).
Schularbeiten:
je eine Schularbeit (mindestens eine davon zweistündig).
und 4. Semester:
Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,
konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,
Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,
Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,
pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,
Persönlichkeitspsychologie: Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,
Pädagogische Soziologie,
Arbeits- und Organisationspsychologie,
Projektmanagement als pädagogische Qualität,
geschlechtssensible Pädagogik,
Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen,
Integrationspädagogik,
Interkulturelle Erziehung und Bildung,
Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention),
Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,
Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,
Institutionen der Erziehung und Bildung,
Erwachsenenbildung,
Freizeitpädagogik,
Sozialpädagogische Einrichtungen,
Bildungswesen in Österreich und Europa,
Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft -
Globalisierung und Zukunftsvisionen.
Schularbeiten:
ein bis zwei Schularbeiten (zwei- bzw. dreistündig, davon eine mindestens dreistündig).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– fachbezogene Grundlagen erwerben,
– die für zusätzlichen Förderbedarf relevanten Institutionen kennen,
– das Phänomen der Behinderung in seiner Vielfältigkeit verstehen,
– individuell bedeutsame Problemkreise erkennen, beurteilen und bewältigen können,
– kompetent beraten, sensibel agieren und gegebenenfalls intervenieren können und
– zukunftsorientierte Handlungsmöglichkeiten eröffnen und stützen können.
Didaktische Grundsätze:
Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.
Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.
Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Grundbegriffe und Grundprobleme,
Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,
multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,
Arten von Behinderungen und
spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien),
Wahrnehmungsstörungen,
Teilleistungsstörungen,
Verhaltensauffälligkeiten.
und 4. Semester:
Behindertenintegration,
Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,
Möglichkeiten der Psychohygiene,
Bedingungsfeld der Therapie,
grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.
DIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Wertekompetenz entwickeln,
– die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend planen, vorbereiten, umsetzen und reflektieren können,
– Einsicht in die Komplexität des Bildungs- und Erziehungsgeschehens gewinnen sowie Fachkompetenz und Flexibilität in Entscheidungsprozessen erwerben,
– erkennen und reflektieren können, wie in Erziehungs- und Bildungsprozessen oftmals geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen unbewusst tradiert werden,
– methodisch-didaktische Kompetenz entwickeln, die geeignet ist, den Handlungsspielraum von Mädchen und Knaben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern,
– fachspezifische und fächerübergreifende Aspekte als Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen und integrieren können,
– durch vielfältige Lernformen und Unterrichtstechnologien Methodenkompetenz erwerben,
– grundlegende methodische Kenntnisse der Fremdsprachendidaktik im Vorschulalter erwerben
– Bildungsmittel kennen, kritisch auswählen und gezielt einsetzen können,
– zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen gelangen,
– zu kompetenter fachspezifischer Anwendung von Informationstechnologie befähigt sein,
– zu kritischer Urteilsbildung, eigenverantwortlichem Handeln, zum Wahrnehmen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie zu effizientem Nutzen vorhandener Ressourcen befähigt sein,
– Erlebnisfähigkeit, individuelle Ausdrucksfähigkeit und Kreativität entfalten,
– im Sinne der Sozialkompetenz mit einzelnen Kindern, der Gruppe, mit anderen Interaktionspartnerinnen und -partnern innerhalb der Institution Wertschätzung, Empathie, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln sowie
– Feldkompetenz in Bezug auf Interaktionsprozesse zwischen Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder, innerhalb des pädagogischen Feldes, sowie der Öffentlichkeit erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.
Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.
Kriterien bei der Auswahl des Lehrstoffes:
Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,
aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und
Basis für lebensbegleitendes Lernen.
Begleitende Prinzipien und Organisationsformen des Unterrichts sind:
Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,
Handlungsorientierung,
Situationsorientierung,
Prozessorientierung,
offene Lehr- und Lernformen,
exemplarisches Lernen,
fächerübergreifendes Lernen,
ganzheitliches Lernen,
multimediales Lernen,
seminaristisches Arbeiten,
wissenschaftsorientiertes Arbeiten,
Stundenblockungen,
gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten,
Lehrausgänge und Exkursionen und
Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzung.
Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:
Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,
Reflexion,
Objektivierung,
Wertorientierung in der Alltagskultur,
Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen,
Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie
Psychohygiene.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Institution Kindergarten/Institutionen der Kindergartenpädagogik,
Institutionen der Bildung und Erziehung,
Bedingungs- und Entscheidungsfelder,
Raum- und Zeitstruktur,
frühkindliche Lernformen und didaktische Prinzipien,
Methodenvielfalt, Methodengerechtheit und Methodenanalyse,
Bedeutung der Motivation und Motivierung,
Spiele, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche,
Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien,
Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,
eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur,
Anlegen eines grundsätzlichen Verständnisses für Didaktische Modelle,
im Besonderen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen
– Motorik
– Wahrnehmung und Kognition
– Musikalisch-rhythmischer Bereich
– Sprache und Fremdsprachenerwerb
– Umwelterziehung
– Kreativität,
realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,
Aspekte der Integration und der inneren Differenzierung,
Modelle für kurz-, mittel- und langfristige Planung,
Modelle der Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozesse als Grundlage der Planung,
erste Modelle in der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten,
Modelle der Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erzieherinnen- und Erzieherverhalten sowie Gruppenprozessen als Grundlage der Planung.
Schularbeiten:
eine zweistündige Schularbeit pro Semester.
und 4. Semester:
Didaktische Modelle für folgende Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:
– sozial-emotionaler Bereich
– Wertorientierung
– religiöse Erziehung,
– ästhetische Erziehung
– Sexualerziehung
– geschlechtssensible Erziehung
– interkulturelle Erziehung
– integrative Erziehung
– Medienerziehung
– Suchtprävention,
bildungspolitische Trends und Strömungen,
Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung,
Projektmanagement,
administrative Aufgaben,
Geschichte des Kindergartens,
Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext,
kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen,
Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen,
Schularbeiten:
eine dreistündige Schularbeit pro Semester.
KINDERGARTENPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Achtung vor dem Eigenwert der Persönlichkeit des Kindes entwickeln,
– als Erzieherinnen- und Erzieherpersönlichkeit Rollen- und Handlungskompetenz erwerben,
– für eine bewusste Auseinandersetzung mit Einstellungen und Werthaltungen im Sinne der Berufsethik sensibel werden,
– ihr Erzieherinnen- und Erzieherverhalten hinsichtlich Geschlechtsrollenstereotypen hinterfragen,
– die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten, systematisch beobachten, analysieren und reflektieren können,
– Teamfähigkeit und Konfliktkultur erwerben,
– Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten kompetent gestalten können,
– befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne der Qualitätssicherung transparent machen zu können,
– Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge gewinnen und
– zu einem Selbstverständnis für interdisziplinäre Zusammenarbeit gelangen.
Didaktische Grundsätze:
Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis, Didaktik, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik ist besonders zu beachten.
Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Im Hinblick auf interkulturelle Bildung und Erziehung soll Zweisprachigkeit generell gefördert und in der Kindergartenpraxis erprobt werden. Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen oder besuchten, sollen nach Möglichkeit ab dem 3. Semester auch in bilingualen Kindergärten praktizieren.
Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.
Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich.
Blockungen im Pflichtgegenstand Kindergartenpraxis sind anzustreben.
Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind zu berücksichtigen:
– Reflexion der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden über ihre Berufsmotivation,
– Begleitung von Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie Reflexion und Evaluation,
– Einsatz von verschiedenen Methoden zur Förderung von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,
– Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Problembewusstsein und Selbstreflexion unter Anwendung von Methoden der Erwachsenenbildung,
– Aufbau eines verantwortungsbewussten Erzieherinnen- und Erzieherverhaltens,
– Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen.
Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:
– Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,
– Handlungsorientierung,
– Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,
– Situationsorientierung,
– Prozessorientierung,
– offene Lehr- und Lernformen,
– exemplarisches Lernen,
– fächerübergreifendes Lernen,
– ganzheitliches Lernen und
– multimediales Lernen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Institution Kindergarten,
Bildungs- und Spielmittel, Materialien und Medien,
Bedingungs- und Entscheidungsfelder,
Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten,
Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens, mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie im erweiterten pädagogischen Feld,
Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit,
Hospitationen mit differenzierter Aufgabenstellung in verschiedenen Kindergärten und anderen Institutionen der Bildung und Erziehung (insbes. im Schuleingangsbereich),
mündliche und schriftliche Berichte und Reflexionen,
Praktizieren in unterschiedlichen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,
Methoden und Formen der Reflexion von Erziehungs- und Bildungsarbeit, Erzieherinnen- bzw. Erzieherverhalten und Gruppenprozessen,
Formen und Methoden der Beobachtung,
Darstellung der Beobachtungsergebnisse,
Kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,
Modelle der schriftlichen Planung,
drei Praxiswochen im Kindergarten.
und 4. Semester:
Hospitationen in verschiedenen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen,
eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,
Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz in Bezug auf gesellschaftliche Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung exemplarisch genannter Aspekte (Integration, Kooperation von Kindergarten und Schule, interkulturelle Erziehung, geschlechtssensible Erziehung),
gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen sowie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
Methoden und Formen der Reflexion hinsichtlich Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,
zweckmäßige Aufzeichnungen von Reflexionen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,
systematische Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozessen,
zweckmäßige Aufzeichnungen von Beobachtungen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,
eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,
Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens,
Dokumentations- und Präsentationstechniken,
Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten),
Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung,
vier Praxiswochen im Kindergarten.
DEUTSCH (EINSCHLIESSLICH SPRECHERZIEHUNG UND KINDERLITERATUR)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewusst für die berufliche Tätigkeit der Kindergartenpädagogin und des Kindergartenpädagogen einzusetzen und
– sprachlich korrekt, situationsadäquat, geschlechtssensibel, zielgruppen- und problemorientiert schriftlich und mündlich kommunizieren können.
Didaktische Grundsätze:
Bei geeigneten Themen ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.
Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.
Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.
Sprecherziehung:
Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen sich ihrer sprachlichen Vorbildwirkung bewusst werden.
Mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung Seminar „Stimmbildung und Sprechtechnik“ ist zusammenzuarbeiten.
Medien und Massenkommunikation:
Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Medienpädagogik“ ist unerlässlich.
Berufspraktische Inhalte:
Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Medienpädagogik“ unerlässlich.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Sprecherziehung:
Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen),
Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik und des gestaltenden Vorlesens,
Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache,
Kurzreferate mit berufsspezifischen Inhalten (Elternarbeit, pädagogische Arbeitskreise),
geschlechtergerechter und geschlechtssensibler Sprachgebrauch.
Kinderliteratur/Medien für Kinder:
Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur mit besonderem Fokus auf die Literatur für das Vorschulkind,
Analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch, Bilderbuchanalyse,
das Märchen,
Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind,
Kindertheater, Theater für Kinder.
Schularbeiten:
ein bis zwei Schularbeiten (ein oder zweistündig).
und 4. Semester:
Sprecherziehung:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,
Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien),
Möglichkeiten der Förderung der kindlichen Sprachaktivitäten,
Sprachliche Subsysteme (Soziolekt, Idiolekt, Dialekt, Fachsprachen und ihre soziokulturellen Bedingungen).
Kinderliteratur/Medien für Kinder:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,
Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik,
Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur,
Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur,
Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift,
Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD-ROM),
Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.
Schularbeiten:
ein bis zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig).
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– sich theoretisch und praktisch mit früher Mehrsprachigkeit auseinandersetzen,
– dazu befähigt werden, Kindergartenkindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sinnvolle und zielführende Angebote zum Zweitsprachenerwerb zu machen sowie
– die Bedeutung und Aufgabe der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen beim Zweitspracherwerb erkennen.
Didaktische Grundsätze:
Eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aus Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben, ebenso mit Fachleuten aus Einrichtungen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil.
Lehrstoff:
Semester:
Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb,
Grundlagen der Fremdsprachendidaktik,
Möglichkeiten der Sprachstandsfeststellung, Diagnoseinstrumentarien,
Möglichkeiten der frühen Sprach- und Sprechförderung,
Elternarbeit in Kindergruppen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil,
Kennen lernen von unterschiedlichen Systemen/Möglichkeiten zum Spracherwerb,
Kennen lernen und Erproben von unterschiedlichen didaktischen Materialen zum Zweitspracherwerb im Kindergarten.
SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– grundlegende Kenntnisse über betriebliches Management – insbesondere sozialpädagogischer Einrichtungen – erwerben und in ihrem Berufsfeld anwenden,
– durch den Erwerb von Kenntnissen berufsspezifischer Rechtsbereiche grundlegende rechtliche Fragestellungen im sozialpädagogischen Umfeld beurteilen und
– die Besonderheiten der Führung von Dienstleistungsorganisationen mit starker Mitarbeiterführung kennen lernen und erfahren.
Didaktische Grundsätze:
Aus dem künftigen beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit alle Lerninhalte abgedeckt werden.
Die wesentlichen Aspekte der Lehrplanbereiche „Organisation und Management“ sind anhand eines konkreten Beispieles in projektorientiertem Unterricht zu vermitteln (zB Erweiterung eines Kindergartens, Gründung einer Kinderkrippe).
Lehrstoff:
Semester:
Unternehmensziele – Unternehmenskultur (Leitbild, Corporate Philosophy, Corporate Identity, Corporate Design, Image, Besonderheiten des Non-Profit-Bereiches),
Management im sozialpädagogischen Bereich,
Zusammenarbeit mit Institutionen,
Marketing im sozialpädagogischen Bereich,
Werbung,
Öffentlichkeitsarbeit, Transportieren von Wertekonzeptionen,
berufsspezifische Elemente des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaft,
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Beleg, Kassaführung,
Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Gesetz, Verordnung, Bescheid; Gerichtswesen, Rechtsmittel, Diversion),
Arbeits- und Sozialrecht, Dienstrecht,
Kindergartenrecht,
Jugendwohlfahrt.
und 4. Semester:
Kommunikation und Information, Führungsstile (zB management by objectives),
Konfliktmanagement,
Aspekte der Personalentwicklung (Stellenbeschreibung, Anreizsysteme, Motivation, Mitarbeitergespräch, Anforderungsprofile, Personalauswahl),
Bewerbung,
Möglichkeiten der Finanzierung (Fundraising),
Qualitätsmanagement, Evaluation in sozialpädagogischen Einrichtungen,
Evaluation (Zielgruppenzufriedenheit, Produktqualität, Teamzufriedenheit; Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren in der sozialpädagogischen Arbeit),
Datenschutz,
Familienrecht, Scheidungs-, Obsorge- und Wegweiserecht,
Haftung und Schadenersatz,
Aufsichtspflicht.
SEMINAR GESUNDHEITS- UND ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– gesundheitliche und im Speziellen ernährungswirtschaftliche Erkenntnisse vor allem in Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf theoretisch und praktisch umsetzen können,
– gesundheitsförderndes Leben, Ernährungsverhalten und Tischkultur zu einem allgemeinen Anliegen machen,
– geschlechtsspezifische Aspekte im Bereich der Alltagsversorgung thematisieren,
– multikulturelle Gegebenheiten der Gesundheit und Ernährung kennen und berücksichtigen können,
– das Warenangebot hinsichtlich ernährungsphysiologischer Wertigkeit und ökologischer Aspekte prüfen und bewerten können,
– Mahlzeiten und Getränke nach ernährungsphysiologischen, saisonalen und lokalen Gesichtspunkten zusammenstellen, herstellen, analysieren und eventuell aufwerten können sowie
– hygienische Maßnahmen setzen können.
Didaktische Grundsätze:
Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden im Schulalltag zu bewusster Gesundheitsvorsorge und bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.
Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.
Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu ermöglichen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Aspekte und physiologische Grundlagen der Ernährung,
Bestandteile unserer Nahrung einschließlich Lebensmittelkunde (Schwerpunkt Ernährung des Kindes)
Individual- und Betriebshygiene,
Hygiene und Grundlagen der „Ersten Hilfe“, Unfallverhütung, Hausapotheke,
Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütung im Küchenbereich,
Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten (berufsbezogene Praxis) Ausarbeitung von Speiseplänen,
Problematik der Gemeinschaftsverpflegung,
Ess- und Tischkultur verschiedener Länder,
Ernährungserziehung im Kindergarten,
Grundlagen der Ernährungsberatung.
Semester:
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers: Lebensführung, Schutzfaktoren, Gesundheitsprävention, ...,
Umgang mit Genussmitteln, Psychopharmaka, Arzneimittel, ...,
Umgang mit gesundheitlich belasteten Kindern,
Mikrobiologie: Infektionskrankheiten, Parasiten, Viren, ...,
Gesundheitspsychologie, Psychohygiene,
Gesundheitsmodelle, Stressmodelle, Mobbing, Coping,
Umwelthygiene,
nachhaltige Verbraucherschulung.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– die in den vorhergegangenen Bildungsgängen erworbenen musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen einsetzen und nutzen,
– sich mit den didaktischen und entwicklungspsychologischen Grundlagen der musikalischen Früherziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können,
– erfahren und erkennen, dass durch Beschäftigung mit Musik Konzentration, Leistungsbereitschaft, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Kritikfähigkeit gefördert werden kann,
– sich der vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Musik bewusst werden,
– sich emotional und kognitiv mit Musik auseinandersetzen können und
– sich im beruflichen und privaten Bereich weiterführend mit Musik beschäftigen.
Didaktische Grundsätze:
Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.
Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.
Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.
Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich.
Möglichkeiten für fächerübergreifendes und projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergartenarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.
Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.
Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Allgemeine Musiklehre:
Üben und Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten, die bereits in vorhergegangenen Bildungsgängen erworben wurden,
Dreiklänge, Dominantseptakkord, Transponieren von Melodien und Begleitharmonien.
Stimmbildung und Gehörbildung:
Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,
Aufbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,
Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.
Didaktischer Beitrag:
Aufbau einer Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),
Kennenlernen von Orff-Instrumenten und Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten,
Anleitung zum Bau von elementaren Musikinstrumenten,
Stimmbildung und Sprecherziehung mit Kindern,
Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (Borden, Ostinato und rhythmische Begleitung), Klanggeschichten, Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes,
Kennen lernen von musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).
und 4. Semester:
Allgemeine Musiklehre:
Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,
Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung, Bassschlüssel.
Stimmbildung und Gehörbildung:
Weitere Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,
Ausbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,
Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.
Didaktischer Beitrag:
Ausbau der Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),
Ensemblespiel und Ensembleleitung mit Orff-Instrumenten im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Grundlagen der Schlagtechnik, ...),
Hörerziehung mit Kindern (Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören),
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen für Kinderlieder, Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern, Hinweise auf Fachliteratur,
Vermittlung von unterschiedlichen Zugängen zu Musik (zB Malen zu Musik, „Spiel-mit-Sätze“, Szenische Darstellung, ...),
mit Musik bewegen (zB Bewegungsimprovisationen, Klanggesten, Kindertänze, ...),
eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur,
Programme für Fest- und Feiergestaltung,
Auseinandersetzung mit musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;
Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– technische Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf dem Instrument erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,
– einen Überblick über die verschiedenen Stilrichtungen gewinnen,
– vielfältige Möglichkeiten des Musizierens kennen lernen,
– durch Gruppenunterricht teamfähig werden,
– Instrumente kreativ und improvisatorisch einsetzen können,
– das Instrumentalspiel als persönliches Ausdrucksmittel entdecken,
– sich mit den didaktischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können und
– die Instrumente in ihre Praxisausbildung integrieren und im künftigen Berufsfeld kompetent einsetzen können.
Didaktische Grundsätze:
Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.
Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:
– Einsatz der Stimme,
– rhythmische Begleitung mit Percussions – und Körperinstrumenten,
– Bewegung zur und durch Musik,
– Improvisation in der Gruppe,
– audiovisuelle Medien (auch zur Selbstkontrolle).
Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.
Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.
Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende beispielgebend und motivierend sein.
Instrument (Gitarre)
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.
Technische Übungen, wie:
Tonbildungsübungen,
Daumenanschlag, Dämpftechnik,
Wechselschlag.
Tonleitern, Melodiespiel
Tonleitern I Lage,
Tonleitern in einer höheren Lage,
Melodiespiel auch in höheren Lagen,
Zweistimmiges Spiel im Solostil,
Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen
Instrumenten,
Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Akkordspiel, Begleitung:
Akkordzerlegungen,
Folk-Pick´s,
Schlagtechnik, Schlagmuster,
Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,
Kadenzen in Dur und Moll ohne Barrégriff,
Anwendung des Kapodasters.
Allgemeines:
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,
Blattleseübungen,
Anleitung zum zielführenden Üben,
praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.
Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:
Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,
Transponieren von Melodie und Begleitung,
Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,
Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.
und 4. Semester:
Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.
Technische Übungen, wie:
Tonbildungsübungen,
Lagenwechsel,
Übungen zum Barrégriff.
Tonleitern, Melodiespiel
Tonleitern in höheren Lagen,
Melodiespiel mit Lagenwechsel,
zweistimmiges Spiel im Solostil,
Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen Instrumenten,
Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Akkordspiel, Begleitung:
Akkordzerlegungen,
Folk-Pick´s,
Schlagtechnik, Schlagmuster,
Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,
Kadenzen in Dur und Moll mit Barrégriff,
Liedbegleitung aus den Bereichen Volks-, Kunst- und Popularmusik, mit Wechselbässen, Bassdurchgängen, Voicing´s und dergleichen,
Verwendung aller gebräuchlichen Haupt- und Nebenstufen, sowie der gängigen Akkorde der Popularmusik,
einfache Modulationen,
Anwendung des Kapodasters.
Allgemeines:
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,
Blattleseübungen,
Anleitung zum zielführenden Üben,
praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.
Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „2. Instrument“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,
Transponieren von Melodie und Begleitung,
Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,
selbstständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten, entsprechend den Anforderungen der Praxis,
Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.
Instrument (Klavier)
und 2. Semester:
Körperhaltung:
Beine, Oberkörper, Arme, Hände, Finger.
Technische Übungen:
Gewichtstechnische Übungen, Artikulationsübungen, Daumenuntersatz, Fingerüberwurf, Akkordübungen (alle Übungen verstehen sich für die linke und rechte Hand getrennt und zusammen),
Tonleitern bis zu vier Vorzeichen mit den entsprechenden Fingersätzen,
Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen über zwei Oktaven, akkordisch und zerlegt,
Fingerübungen und Etüden zur Unterstützung der Geläufigkeit und der Perfektionierung der Artikulation,
einfache Pedalübungen.
Allgemeines:
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,
praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,
leichte Vortragsstücke klassischer und populärer Literatur,
Blattspielübungen einfacher Literatur,
Möglichkeiten kammermusikalischen Spiels durch vierhändige Literatur,
einfache Melodieimprovisationen in der Gruppe.
Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:
Einfache Begleitmuster zu einer Melodie mit den Hauptstufen nach Gehör,
Transpositionsübungen gängiger Kinderlieder,
Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspiels,
Liedbegleitung des eigenen Gesangs,
Melodieimprovisationen in der Gruppe,
Improvisationsversuche zur akustischen Untermalung von Gedichten und Geschichten,
Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“.
und 4. Semester:
Technische Übungen:
Erweiterung des Tonleiterspiels auf vier Vorzeichen „b“ über vier Oktaven mit gesteigertem Tempo,
Dreiklänge in den erlernten „b“- Tonarten über vier Oktaven, akkordisch und zerlegt,
Kadenzen bis zu vier Vorzeichen und „b“ in der Verbindung I – IV – V – I in allen Lagen,
Pedalübungen anhand passender Literatur, Anwendung des Pedals nach Gehör auf die Kinderliedliteratur,
spontanes Anwenden der unterschiedlichen Artikulationsmöglichkeiten in beiden Händen auf Kinderlieder, Blattspielliteratur und zu erarbeitende Stücke.
Allgemeines:
Vertiefung der Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,
fortgeschrittene Literatur unterschiedlichster Musikrichtungen,
Erarbeiten und Umsetzen unterschiedlicher Stilmerkmale einzelner Epochen anhand leichter Klavierliteratur vom 17. bis ins 20. Jahrhundert,
Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:
Vervollständigung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,
Vertiefung der Arbeit im Transponieren von Melodie und Begleitung,
Ausweitung der Liedbegleitung von den Haupt- auf die Nebenstufen mit vielfältigen Möglichkeiten von Begleitmustern,
Möglichkeiten der Vertonung eines Gedichts oder einer Geschichte,
Erarbeiten eines Literaturrepertoires für festliche Anlässe im Kindergarten.
Instrument (Akkordeon)
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Haltung, Balgführung,
elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand,
Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,
spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,
Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten,
Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik,
Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren,
Anleitung zum zielführenden Üben.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),
selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und
Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).
und 4. Semester:
Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten,
Fortsetzung der technischen Übungen,
Blattspielübungen,
Akkordspiel,
Kadenzen,
Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten, nach Gehör und nach Noten,
Erweiterung des Bassspiels – Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Melodiespiel mit der linken Hand,
Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen,
Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen,
Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,
selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen- und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,
solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung),
differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.
Instrument (Flöte/Blockflöte)
Lehrstoff:
Semester:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonationsübungen,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,
Erarbeiten grundlegender Töne auf einer C- oder F-Flöte, rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Tonleitern und Akkordzerlegungen, praktische Umsetzung und musikkundliche Inhalte,
Improvisation im Bereich der Pentatonik,
Blattspielübungen.
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium,
Erstellen und kontinuierliche Erweiterung eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
und 4. Semester:
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis;
Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires.
Instrument (Flöte/Querflöte)
Lehrstoff
Semester:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
Erarbeitung von Klanggeschichten unter Einbeziehung der Querflöte und des Orff-Instrumentariums.
und 4. Semester:
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Intonationsübungen,
Erweiterung des Tonraums c1 bis g3,
Spielen, Singen und Transponieren von Kinderliedern nach Noten und nach dem Gehör,
einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen,
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten (zB Gitarre, Klavier, Orff-Instrumentarium).
Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:
Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalerziehung 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern,
häufiges solistisches Spiel im Kindergarten.
Instrument (Flöte/Bambusflöte)
Lehrstoff:
Semester:
Bau einer Bambusflöte in Sopranlage,
Beheben von kleinen Schäden,
technische Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
Anleitung zum zielführenden Üben,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen,
Blattspielübungen,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe,
Improvisation im Bereich von Dreiklangtönen.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires,
Spielen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
und 4. Semester:
Allenfalls Bau und Erlernen einer Bambusflöte in Altlage,
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau,
Beheben von kleinen Schäden,
technische Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,
ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopranflöte,
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Altflöte,
Intonationsübungen,
Tonleitern und Akkordzerlegungen auf Sopran und Altflöte,
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe,
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung,
rhythmische und melodische Improvisationsübungen unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,
Improvisation im Bereich der Pentatonik, Charakterimprovisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,
Spielen und Transponieren nach Gehör und Noten,
Blattspielübungen,
Solo- und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten und praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte,
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung und Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen,
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch musikalischer Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,
häufiges solistisches Spiel im Kindergarten, musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bewegungsbegleitung.
Instrument (Violine)
Lehrstoff:
Semester: (aufbauend auf Vorkenntnissen)
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit,
Tonleitern und Zerlegungen über drei Oktaven, Flageolettspiel und einfaches Doppelgriffspiel,
Kinder- und Tanzlieder in den ersten drei Lagen (auswendig),
Unterhaltungsliteratur,
Austerzen von Liedern, Dazuspielen der Bassstimme,
Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),
Kammermusik und ihre Interpretation aus verschiedenen Stielepochen im Zusammenwirken mit Musikerziehung,
technische Übungen.
Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:
Erwerb eines Repertoires für die berufliche Praxis in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrer aus „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“:
Tänze, Tanzlieder, Lieder und Songs, leichte Sololiteratur,
Gestalten von Vor- Zwischen- und Nachspielen,
Spielen und Singen des Lied- und Tanzrepertoires nach Noten und aus dem Gedächtnis.
und 4. Semester:
Fortsetzung der technischen Übungen,
Tänze und rhythmische Übungen,
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten sowie auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte),
Erarbeiten eines Tanzmusikrepertoires – Kindertanzlieder, Volkstänze,
Transpositionsübungen anhand von Liedern und Literatur aus verschiedenen Stielepochen, Stilrichtungen in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.
Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis :
Festigung und Erweiterung des Repertoires für die berufliche Praxis:
Zweite Stimme und Bassstimme nach Gehör spielen,
Variieren und Transponieren von Liedern und Songs für Kinder und Jugendliche anhand des gesammelten Repertoires,
Bewegungsbegleitung auch unter Einbeziehung des Orff-Instrumentariums,
Kreatives Gestalten zu Reimen, Gedichten, Geschichten und Bilderbüchern,
Häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– durch Erwerb theoretischer Grundlagen und Reflexion rhythmisch-musikalische Inhalte in die Praxis umsetzen,
– die Sensibilisierung der Sinne und die Differenzierung der Wahrnehmung als Grundlage für Beobachtungs- und Handlungsprozesse erkennen,
– sich situationsgemäß und geplant mit Musik und Bewegung auseinandersetzen,
– variable Formen der Kommunikation und Interaktion durch Musik und Bewegung in Einzel-, Paar- und Gruppensituationen hinsichtlich Beobachtung und Reflexion kennen und anwenden,
– den individuellen künstlerischen Bewegungsausdruck durch Spiel, Improvisation und Gestaltung entwickeln und einsetzen,
– sich methodisch-didaktische Grundkenntnisse aneignen und Möglichkeiten der Umsetzung im Berufsfeld erarbeiten und in weiterer Folge anwenden,
– über einen Überblick der geschichtlichen Entwicklung der rhythmisch-musikalischen Erziehung verfügen und
– die Grundlage von Musik und Bewegung in der Bedeutung für die Entwicklung des Individuums sowie geschlechtsspezifische Körperbilder kennen und verstehen können.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.
Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinander greifend vermittelt werden.
Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.
Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.
Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.
Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.
Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.
Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.
Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“ ist erforderlich.
Projektorientiertes Arbeiten mit Lehrerinnen und Lehrern relevanter Unterrichtsgegenstände ist durchzuführen.
Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Kindergartenpraxis aufgenommen und umgesetzt werden.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, visuell, taktil, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung,
Entwicklung von Körperbewusstsein und Ausdrucksfähigkeit, mit und ohne Material,
Bewegungsgestaltung – Bewegungsimprovisation,
Soziales Lernen; Kommunikations- und Interaktionsspiele,
freie und gebundene Tanzformen, Tanzgeschichte, Kindertanz (interkulturell),
Chancen und Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Buben (hinsichtlich zB emotionaler Ausdrucksfähigkeit, Körpersprache, Bewegungsmuster, Raumerfahrung),
Vermittlung methodischer Grundlagen für die Arbeit mit Kindern unterschiedlicher Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen,
Beziehung und Wechselbeziehung von Musik und Bewegung (Zeit, Kraft, Raum, Form),
Vermittlung von Grunderfahrungen im musikalischen Bereich (zB Takt, Metrum, Rhythmus, Pause, Phrasen, Akzente, Liedform),
Rhythmische Übungen: vokal, instrumental, in Verbindung mit Bewegung und Notenbild-Notation, Dirigieren,
Klanggeschichten,
Kennen lernen, Anwendung und Auswertung verschiedener Materialien im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern,
Ziele und Inhalte der Rhythmisch-musikalischen Erziehung,
Hospitation bei Rhythmikeinheiten im Übungskindergarten mit gezielten Beobachtungsaufgaben,
geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart.
und 4. Semester:
Unterschiedliche Musikimpulse (verschiedene Stilrichtungen aus dem europäischen und außereuropäischen Raum), Objekte und Material als Improvisationsanregung,
Malen zu musikalischen Impulsen (Motive, Musikstücke),
Reflexion und Analyse selbst erlebter Rhythmikeinheiten,
selbstständige Durchführung von Rhythmiksequenzen,
Bewegungsbegleitung mit Singstimme, selbstgebautem Instrumentarium, Flöte, Klavier und anderen Instrumenten; Atemübungen; Haltung; Stimmübungen,
Methodische und praktische Überlegungen zum Aufbau eines Repertoires an Liedern, Texten, Klanggeschichten, Tänzen,
projektorientiertes Arbeiten einschließlich Projektpräsentation,
Gestaltungsmodelle mit Musik, Bewegung, Sprache, Materialien und Bild,
Gestaltung verschiedener Musikbeispiele aus unterschiedlichen Epochen und Stilrichtungen,
methodischer Aufbau von Rhythmikeinheiten,
individuelle Praxisbetreuung im Rahmen des Unterrichts,
Entwickeln von Beobachtungs- und Reflexionskriterien,
Ansätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung zur Lebenshilfe,
Auswirkungen von Musik und Bewegung auf soziale, gesellschaftliche und kulturelle Beziehungen,
Fachliteratur unter Einbeziehung fächerübergreifender Grundsätze.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Sach- und Methodenkenntnis für eine theoretische und praktische Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen der bildenden und angewandten Kunst erwerben, sowie Verständnis für die Verschiedenheit von Kultur und Kulturen sowie deren Wertefelder entwickeln können,
– Darstellungsmittel differenziert, effizient und zielgerichtet einsetzen können,
– bei Werk- und Gestaltungsprozessen emotive Vorgänge als besonderes Element persönlicher, allgemeiner und beruflicher Bildung erfahren, verinnerlichen und reflektieren können,
– soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen können,
– sich der eigenen Wertvorstellung gegenüber künstlerischer Arbeit bewusst werden und so die persönliche Geschmacksfrage als alleinige Argumentationsgrundlage in der fachlichen Auseinandersetzung relativieren können,
– bei ihrer Arbeit Qualitätskriterien hinsichtlich gestalterischer Anforderungen im Bereich der bildlichen Kommunikation formulieren und durchsetzen können,
– spielerisch-experimentelle Aktivitäten des Kindes, auch unter Einbeziehung des Zufalls, als sinnstiftende Momente und als mögliche Voraussetzung für Umsetzungsstrategien kreativer Prozesse erkennen können,
– Fähigkeiten zum Konzipieren und Umsetzen von Aufgabenstellungen aus dem Bereich der bildlichen Gestaltung allgemein und insbesondere für die visuelle Kommunikation im Bereich Kindergarten erwerben und
– Einblick in Lebenswelt und Entwicklung des Kindes erlangen, seine bildlich-gestalterischen Darstellungsweisen erkennen, verstehen und interpretieren können.
Didaktische Grundsätze:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.
Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.
Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.
Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.
Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich. Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.
Lehrstoff:
Der Lehrstoff der 1. und 2. Semester bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
und 2. Semester:
Bildende und angewandte Kunst:
Malerei,
Grafik, Druckgrafik,
Architektur,
zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,
Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,
Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,
Bildordnung: Bildelemente und Struktur,
Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,
Farbtheorien, Maltechniken,
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.