Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

Portfolioanalyse, Lebenszyklusanalyse.

Kreativitätstechniken.

Leitbildkonzeption.

Ziele; Strategien.

Neue Erkenntnisse und Wege im Marketing.

Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit

Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen

Geschäftstätigkeit:

Vertragsformen und Vertragssicherung.

Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren); Verhandlungsstrategien und Verhandlungstaktik.

Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.

Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.

Spedition, Transport, Verzollung.

Finanzierung und Zahlungsabwicklung.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Teilbereich Controlling

Systemorientierte Unternehmensführung:

Systemisches Denken im Unternehmen; Kybernetische Konzepte.

Früherkennung.

Strategisches Controlling:

Leitbild; Instrumente der strategischen Planung und Kontrolle.

Operatives Controlling:

Investitionscontrolling; Finanzcontrolling.

Planung und Planungsrechnung:

Unternehmensbudget, integrierte Erfolgs- und Finanzplanung.

Plankostenrechnung.

Teilbereich Jahresabschluß

Gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung.

Sonderfälle der Bewertung:

Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Bildung und Auflösung von Rücklagen.

Abschlußtechnik:

Erstellung von Abschlüssen der Einzelunternehmung und der Personengesellschaften mit vertiefender Behandlung von

Bewertungsproblemen.

Betriebliche Abgaben:

Besondere Probleme aus den für die Unternehmung wichtigen Steuern.

Ausfertigung von Steuererklärungen; Abgabenverfahrensrecht; Kommunikation mit den Abgabebehörden.

V. Jahrgang:

Teilbereich Controlling

Berichtswesen:

Kennzahlen und Kennzahlensysteme.

Aufbereitung von Führungsinformationen.

Probleme der Akzeptanz von Informationssystemen.

Controlling-Organisation:

Stellung des Controlling in der Betriebsorganisation. Berufsbilder und Anforderungen an den Controller. Controlling in Klein- und Mittelbetrieben.

Probleme bei der Einführung und Durchsetzung des Controlling als

Institution.

Entwicklungstendenzen im Controlling.

Teilbereich Jahresabschluß

Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften.

Abschlußtechnik:

Erstellung von Abschlüssen der Kapitalgesellschaften samt Anhang und Lagebericht mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen.

Bilanzanalyse:

Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Ertragslage der Unternehmung; Kapitalflußrechnung.

Vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes beider Jahrgänge in beiden Teilbereichen.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Teilbereich Wirtschaftsinformatik

Datenmodellierung:

Entwurf von Datenmodellen; Anwendung in Datenbanksystemen.

Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:

Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.

Innerbetriebliche und außerbetriebliche Informationsbeschaffung,

-bewertung und -nutzung.

Software-Engineering:

Phasen, Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung.

Einsatz zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.

Netzwerke:

Organisation; Administration; Nutzung.

Teilbereich betriebliche Organisation

Organisation:

Strukturen; Prozesse; Abläufe; Beziehungen.

Organisationskultur:

Charakteristika; Auswirkungen; Symbole.

Organisationsentwicklung:

Ziele; Handlungsprinzipien und Grundsätze; Konzepte; Ansätze;

Instrumente; Kritik.

Organisation und betriebliche Informationssysteme.

V. Jahrgang:

Teilbereich Wirtschaftsinformatik

Systemdesign:

EDV-Organisation; Technologie; Software; Planung von Input und Output; Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;

Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Benutzerakzeptanz.

Ausschreibungen.

Projekte aus dem Bereich der Informationsverarbeitung;

Präsentation.

Teilbereich betriebliche Organisation

Führung in Organisationen:

Bedürfnisse, Motive und Motivation.

Einzel- und Gruppenverhalten.

Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung.

Gesprächsführung.

Führungsformen und -stile; Führungstechniken.

Organisationsregelkreis:

Aufgabenanalyse; Entwicklung von Sollkonzepten; Aufgabensynthese; Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes; Problemlösungsstrategien bei Widerständen gegen Veränderungen.

Erfolgskontrolle.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)

Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.

21.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

FREMDSPRACHENSEMINAR

Inhalte einer weiteren lebenden Fremdsprache, Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereiches (Lehrverpflichtungsgruppe I) bzw. Inhalte, welche die kommunikative Kompetenz im Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache bzw. im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache in Teilbereichen erweitern (Lehrverpflichtungsgruppe II).

ALLGEMEINBILDENDES SEMINAR

Inhalte, welche die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsbezogene Aspekte einzubeziehen sind.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR

Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

PRAXISSEMINAR

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind und welche die Berufsbildung (Qualifikation) erweitern; auf die Praxisrelevanz dieser Inhalte ist besonders Bedacht zu nehmen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Wirtschaftssprache.

Lehrstoff:

I. bis V. Jahrgang:

Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache.

Der Lehrstoff ist der Anzahl der Stunden und dem Wissensstand der Schüler anzupassen.

Zwei Schularbeiten pro Jahrgang.

2.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

a)

Für vier Jahrgänge mit je 3 Wochenstunden:

II. Jahrgang:

Formenlehre:

Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.

Satzlehre:

Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.

Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Betonung.

Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.

Möglichkeiten der Wortbildung.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.

Texte und Übersetzungstechnik:

Einführung in die Übersetzungstechnik.

Zwei Schularbeiten.

III. Jahrgang:

Formenlehre:

Ergänzung zur Deklination.

Steigerung der Adjektiva und Adverbia.

Weitere Pronomina.

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.

Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.

Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.

Ablativus absolutus.

Infinitivkonstruktionen.

Gerundium und Gerundivum.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.

Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von

Lehnwörtern.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.

Die Römer in Österreich.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.

Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.

Verwendung des Wörterbuches.

Zwei Schularbeiten.

IV. Jahrgang:

Formen- und Satzlehre:

Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen

Grammatik anhand der Lektüre.

Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Wörter aus der Dichtersprache.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich. Lateinische Inschriften.

Staatliche und gesellschaftliche Krisen in der ausgehenden

römischen Republik.

Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.

Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.

Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB Cäsar: „Commentarii de bello Gallico”; eine Rede Ciceros; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; andere Texte).

Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten. Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.

Texte sinngemäß lesen, in sprachrichtiges Deutsch übertragen sowie Texte interpretieren.

Zwei Schularbeiten.

V. Jahrgang:

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Auswahl antiker Philosophie.

Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.

Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.

Der römische Staat und das Christentum.

Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).

Vertiefende Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

b)

Für drei Jahrgänge mit je 4 Wochenstunden:

1.

Lernjahr:

Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.

Satzlehre:

Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.

Infinitivkonstruktionen.

Partizipialkonstruktionen.

Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Betonung.

Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.

Möglichkeiten der Wortbildung.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.

Texte und Übersetzungstechnik:

Einführung in die Übersetzungstechnik.

Zwei Schularbeiten.

2.

Lernjahr:

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.

Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.

Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.

Gerundium und Gerundivum.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.

Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von

Lehnwörtern.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.

Die Römer in Österreich.

Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.

Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.

Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte (zB Caesar:

„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).

Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.

Verwendung des Wörterbuches.

Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.

Zwei Schularbeiten.

3.

Lernjahr:

Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen

Grammatik anhand der Lektüre.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich.

Lateinische Inschriften.

Auswahl antiker Philosophie.

Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.

Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.

Der römische Staat und das Christentum.

Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).

Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:

Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen.

Leib-Seele-Problem.

Bewußtes, Unbewußtes.

Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.

Wahrnehmung:

Raum, Zeit, Gestalt.

Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:

Psychische Aspekte der Informationsverarbeitung (Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen), Lerntheorien.

Denken und Kreativität als Problemlösungsstrategien.

Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken, Funktion der Sprache.

Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:

Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung.

Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.

Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung,

Sexualität.

Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen;

Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten.

Emotion und Affekt.

Theorie der Aggression.

Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.

Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.

Entwicklung und Erziehung:

Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.

Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen

Verhaltens.

Gewissensbildung.

Erscheinungsformen des Jugendalters.

Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens.

Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung.

Altern und Tod.

Individuum und Gesellschaft:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung.

Person, Typus, Stereotyp.

Das Problem der psychischen Normalität.

Gruppen.

Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.

Konfliktlösungsstrategien.

Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.

Information und Manipulation, suggestive Vorgänge.

Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).

V. Jahrgang:

Zugänge zum Philosophieren:

Eigenart philosophischer Fragestellungen.

Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.

Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:

Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit;

Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.

Formen und Funktionen von Zeichen.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.

Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:

Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben.

Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).

Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.

Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):

Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;

Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;

Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. und IV. Jahrgang oder

IV. und V. Jahrgang:

Darstellungsweise:

Schrägriß, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.

Objekte:

Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte

Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.

Anwendungen:

Grundlagen der kotierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.

Darstellungsweise:

Normale Axonometrie.

Objekte:

Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.

Anwendungen:

Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.

Zwei Schularbeiten je Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Systemsoftware:

Betriebssystem; Benutzeroberfläche.

Anwendersoftware:

Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank;

Textverarbeitung.

Anwendungen:

Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Banken:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt (Euromarktbeziehungen).

Kapitalbeschaffung:

Haftkapital, Fremdkapital.

Kapitalverwendung:

Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung,

Eigengeschäfte.

Dienstleistungen:

Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler

Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.

Organisation.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.

Versicherungen:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.

Riskmanagement:

Risiko und Risikopolitik.

Kapitalbeschaffung:

Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.

Kapitalverwendung:

Schadensabwicklung.

Dienstleistungen:

Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.

Organisation.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision;

Controlling.

7.2 INDUSTRIE

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.

Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung;

ökologische Aspekte.

Fertigungsvorbereitung:

Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;

Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.

Fertigungsdurchführung:

Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;

Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.

7.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Bedeutung und Voraussetzungen der internationalen Geschäftstätigkeit.

Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche

Entwicklungen.

Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.

Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit;

Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und

risikopolitisches Instrumentarium.

Exportförderung.

Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die

internationale Geschäftstätigkeit.

Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen

Geschäftstätigkeit:

Vertragsformen und Vertragssicherung.

Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren).

Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik.

Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.

Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.

Spedition; Transport; Verzollung.

Finanzierung und Zahlungsabwicklung.

7.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Bedeutung, Struktur und Probleme der Transportwirtschaft.

Gesetzliche Rahmenbedingungen.

Ökologische Aspekte.

Spedition:

Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.

Nationaler und internationaler Gütertransport:

Straßen-, Bahn-, Luft- und kombinierter Verkehr (gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife, Verzollung, Beförderung gefährlicher Güter); Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.

Logistik:

Bedeutung; Logistikfunktion und Transport; Logistikstrategien und

logistische Entscheidungen der Transportunternehmungen.

Marketing.

Kooperationen in der Transportwirtschaft.

Personenbeförderung.

7.5 TOURISMUS

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.

Tourismusorganisationen:

Arten und Aufgaben.

Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.

Reisebüro:

Leistungsangebot; Reiseorganisation.

Gastronomie- und Hotelbetriebe:

Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.

Marketing.

Kommunikationstechniken.

Rechnungswesen und Controlling.

7.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche

Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.

Leistungserstellung:

Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen

Verwaltungshandelns.

Marketing.

Organisation:

Sekretariats- und Kanzleiwesen.

Personalwesen.

Finanzierung:

Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,

Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;

Grenzen der öffentlichen Verschuldung.

Investition:

Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;

Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.

Rechnungswesen und Controlling:

Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;

Rechnungsabschluß; Finanzplanung; Kostenrechnung;

gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;

Controlling.

8.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches in der Fremdsprache unter Berücksichtigung der landesüblichen Richtlinien und der einschlägigen ÖNORMEN computerunterstützt erstellen können.

Er soll weiters Telekommunikationsmittel zur Informationsbeschaffung und -weitergabe situationsgerecht einsetzen können.

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm und Konzept aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des I., II. und III. Jahrganges.

Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache.

Internationaler Informationsaustausch.

Telekommunikation.

9.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Der Mensch in der Gesellschaft.

Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).

Bildungspolitische Zielsetzungen.

Soziales Umfeld:

Familie - Partnerschaft - Erziehung.

Minderheiten und Randgruppen.

Rollenbilder.

Konflikte und deren Lösungsmodelle.

Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor.

Jugend und Gesellschaft.

II. Jahrgang:

Gelebte Demokratie:

Staatstheorien und Ideologien.

Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen.

Verbändewesen und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung.

Kommunal- und Landespolitik.

Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Internationale Beziehungen.

III. Jahrgang:

Politik als Aufgabe und Möglichkeit.

Rechtssetzung, Gesetze und Spielregeln.

Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.

Sicherheitspolitik:

Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. bis V. Jahrgang:

Individuum:

Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).

Erleben des Menschen:

Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung).

Entwicklungspsychologie.

Aggression.

Streß.

Ambiguitätstoleranz.

Gruppe:

Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für

Gesellschaft und Wirtschaft.

Ziele, Normen, Rollen.

Konfliktsteuerung.

Gruppendynamik.

Soziometrie.

Der arbeitende Mensch:

Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft.

Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.

Kommunikation:

Prozesse; Strukturen.

Störungen; Moderation.

Informationsmanagement.

Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung).

Körpersprache und ihre Bedeutung.

Rhetorik.

Interaktion:

Motivation; Manipulation.

Transaktionsanalyse.

Managementtechniken:

Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken;

Entscheidungstechniken.

11.

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fähig sein, Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu wiederzugeben.

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.

Einführung in die Bibliographie.

Formen und Regeln des Zitierens.

Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.

Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.

Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.

2.

RHETORIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Sprechtechnik:

Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,

Intonation.

Mimik und Gestik.

Sprachliche Mittel:

Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren).

Erweiterung des Wortschatzes.

Syntaktische Varianten.

Redevorbereitung:

Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik.

Technik der vorbereiteten Rede.

Technik der freien Rede.

Darbietung:

Vorbereitete Rede, freie Rede.

Vortrag und Deklamation.

Analyse von Reden:

Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte).

Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.

Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Zeitgenössische Kultur:

Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext.

Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.

Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).

Zeitgenössisches Kunstschaffen:

Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur.

Darbietungsformen.

Methoden der Kunstbetrachtung:

Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.

Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.

Gespräch mit Kulturschaffenden.

4.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).

Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).

Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.

Rollenspiel (Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film usw.).

Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen.

Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfaßter Texte.

Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).

5.

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Grundbegriffe der Musiktheorie, soweit sie zum Mitlesen von Partituren und zum Blattsingen nötig sind.

Einführung in die Stimm- und Atemtechnik, Nachsingen von einfachen Intervallen, mehrstimmiges Singen, besonders von Volksliedern.

Singen geeigneter Chorsätze:

Volkslieder aus Österreich und anderen Ländern, Kanon, Gregorianische Choräle, ein- und mehrstimmige Chormusik aus allen Epochen; zeitgenössische Chormusik.

Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.

6.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Auswahl der Musikstücke je nach der Zusammensetzung der Spielgruppe (zB Blasmusik).

Pflege der Volksmusik, der klassischen und modernen Musik sowie der Unterhaltungsmusik (Musical, Operette, Jazz und Pop); Hinführung zu zeitgenössischer Musik.

Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.

Musiktheoretische und musikhistorische Einführung in das jeweilige Werk bzw. Stück.

7.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Bildnerisches Gestalten und Design:

Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgraphik, plastisches und architektonisches Gestalten).

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen.

Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler,

Designer und Grafiker.

Handwerkliches Gestalten:

Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken; Erstellung von Werkstücken.

Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.

Fotografie:

Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen.

Grundelemente der fotografischen Gestaltung.

Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien.

Erkennen und Beurteilung von Motiven.

Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stillebenfotografie).

Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen. Er soll weiters aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.

Nach dem Betriebspraktikum soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden. Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement möglichst gemeinsam mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über das Betriebspraktikum.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zum In-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.

Anlage A1

LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehr-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-

I. II. III. IV. V. Summe pflich-

tungs-

gruppe

```


```

Kernbereich

```

1.

Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I

```

4.

Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)

```

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) .. - - 3 2 - 5 III

```

6.

Geografie

```

(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III

```

7.

Internationale

```

Wirtschafts- und

Kulturräume ............ - - - - 2 2 III

```

8.

Chemie ................. 3 - - - - 3 III

```

```

9.

Physik ................. - 3 - - - 3 III

```

```

10.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I

```

12.

Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I

```

```

13.

– 14. Betriebswirt

```

schaftliche

Übungen und

Projektmanagement

*3)

```

13.

Persönlichkeitsbildung

```

und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III

```

14.

Businesstraining,

```

Projekt- und

Qualitätsmanagement,

Übungsfirma und Case

Studies ................ - 2 2 3 1 8 I

```

15.

Rechnungswesen und

```

Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I

```

16.

Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I

```

```

17.

Informations- und

```

Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III

```

18.

Politische Bildung und

```

Recht .................. - - - 3 - 3 III

```

19.

Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III

```

```

20.

Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```


```

Summe Kernbereich 31 33 32 28 26 150

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen .......28- 30- 23- 20- 20- 140-

34 36 34 34 34 150

```


```

Fachbereich *5)

```

21.

Projektmanagement und

```

Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I

```

22.

Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV

```

*8)

```

23.

Ausbildungsschwerpunkt

```

*3) *5) *9) oder

Fachrichtung *3) *5)

*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 31 33 34 31 29 158

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen .......28- 30- 30- 30- 28- 158

34 36 36 36 36

```


```

23A Ausbildungsschwerpunkt

A.1 Controlling und

Jahresabschluss ...................................... I

A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I

A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I

A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I

A.5 Netzwerkmanagement ................................... I

A.6 Softwareentwicklung .................................. I

A.7 Digital Business ..................................... I

A.8 Transportmanagement .................................. I

A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I

```


```

23B Fachrichtung

B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I

B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit

Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I

B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld .............................. I

B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und

Informationstechnologie .............................. I

B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und

Speditionswirtschaft ................................. I

B.6 Schulautonome Fachrichtung *12)....................... I

```


```

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges

Betriebpraktikum, Förderunterricht

```


```

B. Freigegenstände

```

1.

Lebende Fremdsprache *2) ............................ I

```

```

2.

Latein *13) ......................................... I

```

```

3.

Philosophischer Einführungsunterricht ............... III

```

```

4.

Darstellende Geometrie *14) ......................... (II)

```

```

5.

Geografie (Wirtschaftsgeografie) .................... III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ............................... I

```

```

7.

Besondere Betriebswirtschaft *15) ................... I

```

```

8.

Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement

```

*4) ................................................. III

```

9.

Politische Bildung .................................. III

```

```

10.

Psychologie (Betriebspsychologie) ................... III

```

```

11.

Stenotypie .......................................... (V)

```

```


```

C. Unverbindliche Übungen

```

1.

Begabungsförderung .................................. III

```

```

2.

Zeitgenössische Kultur .............................. IVa

```

```

3.

Darstellendes Spiel ................................. V

```

```

4.

Kreatives Gestalten ................................. V

```

```

5.

Bewegung und Sport .................................. (IVa)

```

```

6.

Unterstützendes Sprachtraining Deutsch .............. III

```

```

7.

Rhetorik ............................................ IV

```

```

8.

Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen

```

Arbeitens ........................................... III

```


```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach

Möglichkeit vier Wochen vor

Eintritt in den V. Jahrgang.

```


```

E. Förderunterricht *16)

```

1.

Deutsch ............................................. (I)

```

```

2.

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I

```

```

3.

Lebende Fremdsprache ................................ I

```

```

4.

Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ..... I

```

```

5.

Betriebswirtschaft .................................. I

```

```

6.

Rechnungswesen und Controlling *3) .................. I

```

```

7.

Wirtschaftsinformatik ............................... I

```

```

8.

Informations- und Officemanagement *4) .............. III

```

```


```

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.

6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.

9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.

*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.

*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.

*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.

*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

```


```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Gesetzlicher Auftrag der Schulart:

Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung, die zur Berufsausübung in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung qualifizieren. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet.

Die Handelsakademie hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

Leitziele:

Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen grundlegend dazu befähigt sein,

Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten vorbereitet sein; insbesondere sollen sie

Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmenlehrplanes zu. Dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist) beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns und zieht sich als Aufgabe quer durch alle Unterrichtsgegenstände und berücksichtigt dabei allgemein gültige Werte.

Im Hinblick auf die angestrebte Veränderung hin zum unternehmerischen Denken und Handeln der Schülerinnen und Schüler muss auf die Integration entsprechender Lehr- und Lernmethoden bei der Vermittlung fachlicher Inhalte besonderer Wert gelegt werden. Bei der Auswahl der Stoffgebiete ist neben einem allgemeinen Überblick möglichst nach exemplarischen Grundsätzen vorzugehen. An vorhandene Kenntnisse soll angeknüpft und diese zur Steigerung des Unterrichtsertrages eingesetzt werden. Das Anbieten, Erproben und Reflektieren verschiedener Praxisbeispiele trägt zur Entwicklung eigenständiger Umsetzungsstrategien bei.

Die handlungsorientierte Abstimmung von Zielen, Inhalten und Methoden als didaktisches Prinzip ist im Sinne der Entrepreneurship Education besonders zu berücksichtigen. Insbesondere sollen Unterrichtsmethoden wie Fallstudien, Rollenspiele, Planspiele, projektorientierte Ansätze und Projekte zum Einsatz kommen, wobei einerseits auf die selbstständige Mitarbeit, andererseits auf Formen des sozialen Lernens und die Umsetzbarkeit in der Wirtschaftspraxis besonderer Wert zu legen ist.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen ist die Förderung von Schlüsselqualifikationen von besonderer Bedeutung. Dabei sind im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung fachübergreifende Aspekte in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen und in jedem Unterrichtsgegenstand eine Wissensbasis für andere auf diesen Inhalten aufbauende Unterrichtsgegenstände zu schaffen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist von den Lehrerinnen und Lehrern mit großer Verantwortung wahrzunehmen und hat unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente (Sprach- und Schreibrichtigkeit) ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Komponente untrennbarer Teil.

Auf die Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen „Wirtschaftsinformatik“ und „Informations- und Officemanagement“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.

Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen im Unterricht verwendet werden.

Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. Die Übungsfirma ermöglicht Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit der Kultur.

Die Schülerinnen und Schüler sollen das Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den fünften Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert und den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.

Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden, ohne dass dabei mehrere Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten.

Der bei jedem Unterrichtsgegenstand angeführte Basislehrstoff ist zu vermitteln. Je nach Leistungsniveau der Klasse unterliegen die Auswahl und der Umfang des zu vermittelnden Erweiterungslehrstoffes der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.

In jedem Unterrichtsgegenstand sind der Übungsfirmen-Konnex und der IT-Bezug neben dem fächerübergreifenden Aspekt besonders zu berücksichtigen.

Im Ausbildungsschwerpunkt bzw. in der Fachrichtung ist weiters ständig die Querverbindung zu dem im Kernbereich Erlernten herzustellen und dieses Fachwissen in die praktischen Aufgabenstellungen einzubinden.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Region bzw. an einem bestimmten Schulort von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung schulautonomer Freiräume soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes und am spezifischen Schulprofil für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Die Freiräume durch die Schulautonomie bieten den Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beachtung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil (Schulprofil) zu geben. Ein derartiges Schulprofil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Ressourcen am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erhält das Schulprofil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen, Ergänzungen und Spezialisierungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die schulautonomen Lehrplanbestimmungen.

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