Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Portfolioanalyse, Lebenszyklusanalyse.
Kreativitätstechniken.
Leitbildkonzeption.
Ziele; Strategien.
Neue Erkenntnisse und Wege im Marketing.
Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit
Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen
Geschäftstätigkeit:
Vertragsformen und Vertragssicherung.
Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren); Verhandlungsstrategien und Verhandlungstaktik.
Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.
Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.
Spedition, Transport, Verzollung.
Finanzierung und Zahlungsabwicklung.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Instrumente der strategischen und operativen Unternehmensführung kennen,
- Methoden zum Aufbau controllinggerechter Informationssysteme kennen und anwenden können,
- mit Methoden der Informationsbeschaffung und -auswertung auch unter Zuhilfenahme moderner Software vertraut sein,
- die Grundlagen zur Organisation eines unternehmensübergreifenden Berichtswesens verstehen sowie zur schriftlichen und grafischen Darstellung von Ereignissen, Entscheidungen und Prozessen innerhalb des Unternehmens fähig sein,
- einen Jahresabschluß im Hinblick auf ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erstellen und analysieren können,
- Kenntnisse des Steuerrechts vertiefen und anwenden können sowie den einschlägigen Schriftverkehr mit den Abgabenbehörden führen können,
- gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
- die Bedeutung des Rechnungswesens, insbesondere des Jahresabschlusses und der Planungsrechnung, für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft erkennen,
- zum Denken in erfolgsorientierten Regelkreisen befähigt werden und
- erkennen, daß die Arbeit im Bereich des Controlling in besonderem Maße die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraussetzt.
IV. Jahrgang:
Teilbereich Controlling
Systemorientierte Unternehmensführung:
Systemisches Denken im Unternehmen; Kybernetische Konzepte.
Früherkennung.
Strategisches Controlling:
Leitbild; Instrumente der strategischen Planung und Kontrolle.
Operatives Controlling:
Investitionscontrolling; Finanzcontrolling.
Planung und Planungsrechnung:
Unternehmensbudget, integrierte Erfolgs- und Finanzplanung.
Plankostenrechnung.
Teilbereich Jahresabschluß
Gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung.
Sonderfälle der Bewertung:
Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Bildung und Auflösung von Rücklagen.
Abschlußtechnik:
Erstellung von Abschlüssen der Einzelunternehmung und der Personengesellschaften mit vertiefender Behandlung von
Bewertungsproblemen.
Betriebliche Abgaben:
Besondere Probleme aus den für die Unternehmung wichtigen Steuern.
Ausfertigung von Steuererklärungen; Abgabenverfahrensrecht; Kommunikation mit den Abgabebehörden.
V. Jahrgang:
Teilbereich Controlling
Berichtswesen:
Kennzahlen und Kennzahlensysteme.
Aufbereitung von Führungsinformationen.
Probleme der Akzeptanz von Informationssystemen.
Controlling-Organisation:
Stellung des Controlling in der Betriebsorganisation. Berufsbilder und Anforderungen an den Controller. Controlling in Klein- und Mittelbetrieben.
Probleme bei der Einführung und Durchsetzung des Controlling als
Institution.
Entwicklungstendenzen im Controlling.
Teilbereich Jahresabschluß
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften.
Abschlußtechnik:
Erstellung von Abschlüssen der Kapitalgesellschaften samt Anhang und Lagebericht mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen.
Bilanzanalyse:
Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Ertragslage der Unternehmung; Kapitalflußrechnung.
Vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes beider Jahrgänge in beiden Teilbereichen.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine Kenntnisse über Organisation und Entwicklung von Softwarelösungen erweitern und vertiefen,
- bei der Planung und Erweiterung von Informations- und Kommunikations-Systemen mitwirken,
- Grundlagen für Entscheidungen vorbereiten können,
- entscheiden können, welche Software zu konkreten Problemlösungen eingesetzt werden kann,
- ein Aufgabengebiet in Form eines Projektes selbständig oder im Team bearbeiten,
- Organisationsprobleme bei der Einführung und Nutzung eines Informations- und Kommunikationssystems analysieren und lösen können,
- Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen und
- gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
- im fachlichen Bereich logisch und vernetzt denken und formulieren können sowie
- zu einer positiven Einstellung zur Arbeit kommen und zu planvollem Arbeiten unter Nutzung praxisgerechter Arbeitsformen und Arbeitstechniken sowie zur Motivation von Mitarbeitern fähig sein.
IV. Jahrgang:
Teilbereich Wirtschaftsinformatik
Datenmodellierung:
Entwurf von Datenmodellen; Anwendung in Datenbanksystemen.
Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:
Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.
Innerbetriebliche und außerbetriebliche Informationsbeschaffung,
-bewertung und -nutzung.
Software-Engineering:
Phasen, Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung.
Einsatz zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Netzwerke:
Organisation; Administration; Nutzung.
Teilbereich betriebliche Organisation
Organisation:
Strukturen; Prozesse; Abläufe; Beziehungen.
Organisationskultur:
Charakteristika; Auswirkungen; Symbole.
Organisationsentwicklung:
Ziele; Handlungsprinzipien und Grundsätze; Konzepte; Ansätze;
Instrumente; Kritik.
Organisation und betriebliche Informationssysteme.
V. Jahrgang:
Teilbereich Wirtschaftsinformatik
Systemdesign:
EDV-Organisation; Technologie; Software; Planung von Input und Output; Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;
Wirtschaftlichkeitsanalysen.
Benutzerakzeptanz.
Ausschreibungen.
Projekte aus dem Bereich der Informationsverarbeitung;
Präsentation.
Teilbereich betriebliche Organisation
Führung in Organisationen:
Bedürfnisse, Motive und Motivation.
Einzel- und Gruppenverhalten.
Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung.
Gesprächsführung.
Führungsformen und -stile; Führungstechniken.
Organisationsregelkreis:
Aufgabenanalyse; Entwicklung von Sollkonzepten; Aufgabensynthese; Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes; Problemlösungsstrategien bei Widerständen gegen Veränderungen.
Erfolgskontrolle.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)
Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
FREMDSPRACHENSEMINAR
Inhalte einer weiteren lebenden Fremdsprache, Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereiches (Lehrverpflichtungsgruppe I) bzw. Inhalte, welche die kommunikative Kompetenz im Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache bzw. im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache in Teilbereichen erweitern (Lehrverpflichtungsgruppe II).
ALLGEMEINBILDENDES SEMINAR
Inhalte, welche die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsbezogene Aspekte einzubeziehen sind.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR
Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
PRAXISSEMINAR
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind und welche die Berufsbildung (Qualifikation) erweitern; auf die Praxisrelevanz dieser Inhalte ist besonders Bedacht zu nehmen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich
Wirtschaftssprache.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache.
Der Lehrstoff ist der Anzahl der Stunden und dem Wissensstand der Schüler anzupassen.
Zwei Schularbeiten pro Jahrgang.
LATEIN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über einen angemessenen Wortschatz, ausreichende Grammatik- und Sachkenntnisse in einem solchen Umfang verfügen, daß er sprachlich leichte Texte lateinischer Autoren lesen und verstehen, in ein sprachlich und stilistisch korrektes Deutsch übertragen und in einfacher Weise interpretieren kann,
- Verständnis für das Wesen der griechisch-römischen Antike, ihr Fortwirken in der christlich-abendländischen Welt und ihre grundlegende Bedeutung für Europa und unsere Zeit gewinnen und
- Einblick in das Wesen der Sprachen durch Vergleich des Lateinischen mit dem Deutschen und den lebenden Fremdsprachen erhalten.
Für vier Jahrgänge mit je 3 Wochenstunden:
II. Jahrgang:
Formenlehre:
Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.
Satzlehre:
Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.
Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.
Wortkunde:
Grundwortschatz.
Wörter und Redewendungen.
Betonung.
Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.
Texte und Übersetzungstechnik:
Einführung in die Übersetzungstechnik.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:
Formenlehre:
Ergänzung zur Deklination.
Steigerung der Adjektiva und Adverbia.
Weitere Pronomina.
Ergänzung zur Konjugation.
Satzlehre:
Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.
Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.
Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.
Ablativus absolutus.
Infinitivkonstruktionen.
Gerundium und Gerundivum.
Wortkunde:
Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.
Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von
Lehnwörtern.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Die Römer in Österreich.
Texte und Übersetzungstechnik:
Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.
Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
Verwendung des Wörterbuches.
Zwei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:
Formen- und Satzlehre:
Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen
Grammatik anhand der Lektüre.
Wortschatz:
Erweiterung des Grundwortschatzes, Wörter aus der Dichtersprache.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich. Lateinische Inschriften.
Staatliche und gesellschaftliche Krisen in der ausgehenden
römischen Republik.
Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.
Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB Cäsar: „Commentarii de bello Gallico”; eine Rede Ciceros; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; andere Texte).
Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten. Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
Texte sinngemäß lesen, in sprachrichtiges Deutsch übertragen sowie Texte interpretieren.
Zwei Schularbeiten.
V. Jahrgang:
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Auswahl antiker Philosophie.
Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.
Der römische Staat und das Christentum.
Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).
Vertiefende Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.
Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen
Dichtung.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
Für drei Jahrgänge mit je 4 Wochenstunden:
Lernjahr:
Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.
Satzlehre:
Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.
Infinitivkonstruktionen.
Partizipialkonstruktionen.
Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.
Wortkunde:
Grundwortschatz.
Wörter und Redewendungen.
Betonung.
Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.
Texte und Übersetzungstechnik:
Einführung in die Übersetzungstechnik.
Zwei Schularbeiten.
Lernjahr:
Ergänzung zur Konjugation.
Satzlehre:
Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.
Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.
Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.
Gerundium und Gerundivum.
Wortkunde:
Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.
Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von
Lehnwörtern.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Die Römer in Österreich.
Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.
Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.
Texte und Übersetzungstechnik:
Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte (zB Caesar:
„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).
Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
Verwendung des Wörterbuches.
Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
Zwei Schularbeiten.
Lernjahr:
Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen
Grammatik anhand der Lektüre.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich.
Lateinische Inschriften.
Auswahl antiker Philosophie.
Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.
Der römische Staat und das Christentum.
Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).
Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.
Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen
Dichtung.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- erworbenes Wissen, Meinungen und Werthaltungen kritisch reflektieren können,
- zu Theorien vom Erleben und Verhalten des Menschen Stellung nehmen können,
- psychologisches Wissen erwerben und dieses reflektorisch zur Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen nützen können,
- Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens gewinnen und dieses zur Selbsterziehung verwerten können,
- Probleme der Erziehung und Lebensgestaltung kritisch bewerten können,
- pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können,
- Managementtechniken anwenden und die Unternehmenskultur mitgestalten können,
- sich mit philosophischen Grundfragen des Lebens fundiert auseinandersetzen können,
- Umfang und Struktur des menschlichen Wissens sowie dessen Grenzen erkennen können,
- Voraussetzungen, Methoden und Grenzen von Wissenschaft in ihrem gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhang erfassen können und
- sich mit unterschiedlichen Wertauffassungen auseinandersetzen, um zu eigenen Werthaltungen und zu verantwortungsbewußtem Handeln kommen zu können.
IV. Jahrgang:
Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:
Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen.
Leib-Seele-Problem.
Bewußtes, Unbewußtes.
Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.
Wahrnehmung:
Raum, Zeit, Gestalt.
Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:
Psychische Aspekte der Informationsverarbeitung (Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen), Lerntheorien.
Denken und Kreativität als Problemlösungsstrategien.
Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken, Funktion der Sprache.
Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:
Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung.
Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.
Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung,
Sexualität.
Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen;
Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten.
Emotion und Affekt.
Theorie der Aggression.
Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.
Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.
Entwicklung und Erziehung:
Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.
Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen
Verhaltens.
Gewissensbildung.
Erscheinungsformen des Jugendalters.
Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens.
Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung.
Altern und Tod.
Individuum und Gesellschaft:
Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung.
Person, Typus, Stereotyp.
Das Problem der psychischen Normalität.
Gruppen.
Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.
Konfliktlösungsstrategien.
Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.
Information und Manipulation, suggestive Vorgänge.
Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).
V. Jahrgang:
Zugänge zum Philosophieren:
Eigenart philosophischer Fragestellungen.
Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.
Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:
Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit;
Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.
Formen und Funktionen von Zeichen.
Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.
Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:
Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben.
Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).
Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):
Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;
Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;
Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- geometrische Formen und Strukturen erfassen, analysieren und sprachlich beschreiben können,
- räumliche Probleme unter Verwendung einer Konstruktionszeichnung lösen können,
- Handskizzen räumlicher Objekte anfertigen können,
- die bestimmenden Abmessungen eines Objekts erkennen können,
- geeignete Abbildungsverfahren zur zeichnerischen Darstellung von räumlichen Objekten anwenden können,
- Zeichentechniken beherrschen,
- das räumliche Vorstellungsvermögen entwickeln und
- die Notwendigkeit von Konstruktionszeichnungen als ein wichtiges Kommunikationsmittel erkennen.
III. und IV. Jahrgang oder
IV. und V. Jahrgang:
Darstellungsweise:
Schrägriß, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.
Objekte:
Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte
Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.
Anwendungen:
Grundlagen der kotierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.
Darstellungsweise:
Normale Axonometrie.
Objekte:
Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.
Anwendungen:
Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.
Zwei Schularbeiten je Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine wirtschaftsgeographischen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
- fähig sein, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden,
- zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen fähig sein und
- Einsicht in die Zusammenhänge von Raumplanung, Wirtschaft und Politik gewinnen.
IV. und V. Jahrgang:
Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine im I. bis III. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen, vertiefen und aktualisieren sowie
- die dem aktuellen Stand entsprechenden Möglichkeiten wichtiger Standardsoftware kennen und einsetzen können.
IV. und V. Jahrgang:
Systemsoftware:
Betriebssystem; Benutzeroberfläche.
Anwendersoftware:
Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank;
Textverarbeitung.
Anwendungen:
Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Struktur und die Probleme der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft und ihre Bedeutung für die österreichische Wirtschaft kennen,
- über die Leistungsbereiche der Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweiges Bescheid wissen,
- innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft verstehen,
- Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Arbeitsabläufen und Organisationsprozessen entwickeln und
- für den Wirtschaftszweig typische betriebswirtschaftliche Beispiele lösen können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Banken:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt (Euromarktbeziehungen).
Kapitalbeschaffung:
Haftkapital, Fremdkapital.
Kapitalverwendung:
Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung,
Eigengeschäfte.
Dienstleistungen:
Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler
Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.
Versicherungen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.
Riskmanagement:
Risiko und Risikopolitik.
Kapitalbeschaffung:
Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.
Kapitalverwendung:
Schadensabwicklung.
Dienstleistungen:
Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision;
Controlling.
7.2 INDUSTRIE
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.
Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung;
ökologische Aspekte.
Fertigungsvorbereitung:
Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;
Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.
Fertigungsdurchführung:
Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;
Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.
7.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Bedeutung und Voraussetzungen der internationalen Geschäftstätigkeit.
Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche
Entwicklungen.
Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.
Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit;
Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und
risikopolitisches Instrumentarium.
Exportförderung.
Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die
internationale Geschäftstätigkeit.
Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen
Geschäftstätigkeit:
Vertragsformen und Vertragssicherung.
Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren).
Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik.
Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.
Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.
Spedition; Transport; Verzollung.
Finanzierung und Zahlungsabwicklung.
7.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der Transportwirtschaft.
Gesetzliche Rahmenbedingungen.
Ökologische Aspekte.
Spedition:
Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.
Nationaler und internationaler Gütertransport:
Straßen-, Bahn-, Luft- und kombinierter Verkehr (gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife, Verzollung, Beförderung gefährlicher Güter); Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.
Logistik:
Bedeutung; Logistikfunktion und Transport; Logistikstrategien und
logistische Entscheidungen der Transportunternehmungen.
Marketing.
Kooperationen in der Transportwirtschaft.
Personenbeförderung.
7.5 TOURISMUS
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.
Tourismusorganisationen:
Arten und Aufgaben.
Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.
Reisebüro:
Leistungsangebot; Reiseorganisation.
Gastronomie- und Hotelbetriebe:
Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.
Marketing.
Kommunikationstechniken.
Rechnungswesen und Controlling.
7.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche
Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.
Leistungserstellung:
Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen
Verwaltungshandelns.
Marketing.
Organisation:
Sekretariats- und Kanzleiwesen.
Personalwesen.
Finanzierung:
Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,
Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;
Grenzen der öffentlichen Verschuldung.
Investition:
Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;
Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.
Rechnungswesen und Controlling:
Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;
Rechnungsabschluß; Finanzplanung; Kostenrechnung;
gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;
Controlling.
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches in der Fremdsprache unter Berücksichtigung der landesüblichen Richtlinien und der einschlägigen ÖNORMEN computerunterstützt erstellen können.
Er soll weiters Telekommunikationsmittel zur Informationsbeschaffung und -weitergabe situationsgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm und Konzept aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des I., II. und III. Jahrganges.
Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache.
Internationaler Informationsaustausch.
Telekommunikation.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen,
- seine Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und
- die Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft für die Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte begreifen.
- Konflikte gewaltfrei lösen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten,
- die Notwendigkeit einer umfassenden Sicherheitspolitik für Österreich erkennen und bejahen,
- sich der Stellung Österreichs in der Welt und der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewußt sein,
- mit Rechtsgrundlagen, die ihn im Berufs- und Privatleben betreffen, vertraut sein,
- die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen,
- zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewußten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein,
- sich seiner persönlichen Position bewußt werden,
- andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können,
- zur Mitwirkung im öffentlichen Leben bereit sein,
- nach Objektivität streben,
- anderen mit Achtung und Toleranz begegnen,
- für humane Grundwerte eintreten,
- sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und
- in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten können und
- befähigt werden, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen der Medien erkennen und mit ihnen umgehen können.
I. Jahrgang:
Der Mensch in der Gesellschaft.
Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).
Bildungspolitische Zielsetzungen.
Soziales Umfeld:
Familie - Partnerschaft - Erziehung.
Minderheiten und Randgruppen.
Rollenbilder.
Konflikte und deren Lösungsmodelle.
Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor.
Jugend und Gesellschaft.
II. Jahrgang:
Gelebte Demokratie:
Staatstheorien und Ideologien.
Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen.
Verbändewesen und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung.
Kommunal- und Landespolitik.
Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Internationale Beziehungen.
III. Jahrgang:
Politik als Aufgabe und Möglichkeit.
Rechtssetzung, Gesetze und Spielregeln.
Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.
Sicherheitspolitik:
Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme die Organisation und Kommunikation betreffend anwenden können,
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können,
- Bedingungen für Motivation schaffen, Manipulationen abwehren und Konflikte handhaben können,
- Managementtechniken anwenden können und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten,
- alleinverantwortlich und partnerschaftlich handeln, im Team kooperieren und tolerant sein sowie
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
IV. bis V. Jahrgang:
Individuum:
Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).
Erleben des Menschen:
Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung).
Entwicklungspsychologie.
Aggression.
Streß.
Ambiguitätstoleranz.
Gruppe:
Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für
Gesellschaft und Wirtschaft.
Ziele, Normen, Rollen.
Konfliktsteuerung.
Gruppendynamik.
Soziometrie.
Der arbeitende Mensch:
Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft.
Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.
Kommunikation:
Prozesse; Strukturen.
Störungen; Moderation.
Informationsmanagement.
Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung).
Körpersprache und ihre Bedeutung.
Rhetorik.
Interaktion:
Motivation; Manipulation.
Transaktionsanalyse.
Managementtechniken:
Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken;
Entscheidungstechniken.
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fähig sein, Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu wiederzugeben.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen und Verbindungen erkennen, exakt wahrnehmen und beobachten können,
- mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen und
- zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie ansatzweise zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.
IV. und V. Jahrgang:
Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.
Einführung in die Bibliographie.
Formen und Regeln des Zitierens.
Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.
Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.
Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.
RHETORIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Reden vorbereiten und in der Standardsprache darbieten können,
- unvorbereitete Reden nach erlernten Aufbaumustern halten können,
- Texte intentionsgerecht vortragen können,
- Stimme, Gestik und Mimik bewußt beherrschen und
- die Redesituation erfassen und seine Rede darauf anpassen können.
I. bis V. Jahrgang:
Sprechtechnik:
Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,
Intonation.
Mimik und Gestik.
Sprachliche Mittel:
Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren).
Erweiterung des Wortschatzes.
Syntaktische Varianten.
Redevorbereitung:
Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik.
Technik der vorbereiteten Rede.
Technik der freien Rede.
Darbietung:
Vorbereitete Rede, freie Rede.
Vortrag und Deklamation.
Analyse von Reden:
Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte).
Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.
Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Kunst der Gegenwart als Spiegelung des eigenen Lebens in einer pluralistischen Gesellschaft erkennen,
- die verschiedenen Ausdrucksformen des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens kennen,
- zu einer positiven Grundhaltung, aber auch zu Kritik und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit moderner Kunst geführt werden,
- Vorurteile im Umgang mit moderner Kunst als solche erkennen und kritisch beurteilen können,
- das zeitgenössische Kunstschaffen im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten sowie die Wechselbeziehungen bzw. den Widerstreit zur gesellschaftlichen Umgebung verstehen,
- durch die Beschäftigung mit Kunst seine sinnlichen Wahrnehmungen schärfen und
- sowohl die intellektuelle als auch emotionale Dimension des zeitgenössischen Kulturschaffens erkennen und erleben können.
I. bis V. Jahrgang:
Zeitgenössische Kultur:
Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext.
Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.
Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).
Zeitgenössisches Kunstschaffen:
Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur.
Darbietungsformen.
Methoden der Kunstbetrachtung:
Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.
Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.
Gespräch mit Kulturschaffenden.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine Persönlichkeit im psychomotorischen, affektiven, sozialen und kognitiven Bereich entwickeln,
- grundlegende Kenntnisse über das Theater erhalten,
- mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht werden,
- sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen und deren Gestaltung auseinandersetzen und dies nach seinen Fähigkeiten im Spiel umsetzen,
- Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen gewinnen,
- eine Arbeitshaltung entwickeln, die ihn befähigt, im Team ein gemeinsam erarbeitetes Projekt zu präsentieren und
- die Bereitschaft entwickeln, die Anliegen des Theaters im lokalen Bereich aktiv zu gestalten und/oder als Zuschauer mitzutragen.
I. bis V. Jahrgang:
Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).
Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).
Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.
Rollenspiel (Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film usw.).
Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen.
Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfaßter Texte.
Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Freude am gemeinschaftlichen Singen gewinnen,
- zur klassischen wie auch zur zeitgenössischen Chormusik hingeführt werden,
- Verständnis für Volksmusik, insbesondere für das Volkslied aufbringen,
- seine Konzentrationsfähigkeit sowie sein Selbstbewußtsein durch Mitwirkung im Schulchor bei Aufführungen - auch gemeinsam mit der Spielmusikgruppe bzw. dem Schulorchester - steigern,
- Fähigkeiten entwickeln, mit dem Chor ein Musikstück bzw. Musikwerk unter Anleitung einzustudieren und vor einem Publikum aufzuführen und
- ermuntert werden, die notwendigen Voraussetzungen dafür aufzubringen, in der Zusammenarbeit mit anderen Schülern Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung zeigen.
I. bis V. Jahrgang:
Grundbegriffe der Musiktheorie, soweit sie zum Mitlesen von Partituren und zum Blattsingen nötig sind.
Einführung in die Stimm- und Atemtechnik, Nachsingen von einfachen Intervallen, mehrstimmiges Singen, besonders von Volksliedern.
Singen geeigneter Chorsätze:
Volkslieder aus Österreich und anderen Ländern, Kanon, Gregorianische Choräle, ein- und mehrstimmige Chormusik aus allen Epochen; zeitgenössische Chormusik.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Freude am gemeinschaftlichen Musizieren gewinnen,
- das persönliche Können beim Spiel eines Instrumentes im Hinblick auf ein Konzert- und Ensemblespiel aus- und weiterbilden,
- seine Konzentrationsfähigkeit sowie sein Selbstbewußtsein durch Mitwirkung im Schulorchester bzw. in der Spielmusikgruppe bei Aufführungen - auch gemeinsam mit dem Schulchor - steigern,
- Fähigkeiten entwickeln, in der Gruppe ein Musikstück bzw. Musikwerk unter Anleitung einzustudieren und vor einem Publikum aufzuführen und
- ermuntert werden, in der Zusammenarbeit mit anderen Schülern Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung zu zeigen.
I. bis V. Jahrgang:
Auswahl der Musikstücke je nach der Zusammensetzung der Spielgruppe (zB Blasmusik).
Pflege der Volksmusik, der klassischen und modernen Musik sowie der Unterhaltungsmusik (Musical, Operette, Jazz und Pop); Hinführung zu zeitgenössischer Musik.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.
Musiktheoretische und musikhistorische Einführung in das jeweilige Werk bzw. Stück.
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die historischen, sozialen, technischen, physikalischen, chemischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher, kunsthandwerklicher und bildnerischer Tätigkeiten verstehen,
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen,
- mit verschiedenen Materialien gestalten können,
- technische und kompositorische Fehler in der kunsthandwerklichen bzw. künstlerischen Gestaltung erkennen und vermeiden lernen,
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können,
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können und
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerecht durchführen können.
I. bis V. Jahrgang:
Bildnerisches Gestalten und Design:
Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgraphik, plastisches und architektonisches Gestalten).
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen.
Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler,
Designer und Grafiker.
Handwerkliches Gestalten:
Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen.
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken; Erstellung von Werkstücken.
Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.
Fotografie:
Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen.
Grundelemente der fotografischen Gestaltung.
Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien.
Erkennen und Beurteilung von Motiven.
Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stillebenfotografie).
Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen. Er soll weiters aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.
Nach dem Betriebspraktikum soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden. Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement möglichst gemeinsam mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über das Betriebspraktikum.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Zum In-Kraft-Treten vgl. Art. I § 4 Abs. 5 und 6.
Anlage A1
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-
I. II. III. IV. V. Summe pflich-
tungs-
gruppe
```
```
Kernbereich
```
Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I
```
Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)
```
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) .. - - 3 2 - 5 III
```
Geografie
```
(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III
```
Internationale
```
Wirtschafts- und
Kulturräume ............ - - - - 2 2 III
```
Chemie ................. 3 - - - - 3 III
```
```
Physik ................. - 3 - - - 3 III
```
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I
```
Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I
```
```
– 14. Betriebswirt
```
schaftliche
Übungen und
Projektmanagement
*3)
```
Persönlichkeitsbildung
```
und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III
```
Businesstraining,
```
Projekt- und
Qualitätsmanagement,
Übungsfirma und Case
Studies ................ - 2 2 3 1 8 I
```
Rechnungswesen und
```
Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I
```
Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I
```
```
Informations- und
```
Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III
```
Politische Bildung und
```
Recht .................. - - - 3 - 3 III
```
Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III
```
```
Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
```
Summe Kernbereich 31 33 32 28 26 150
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......28- 30- 23- 20- 20- 140-
34 36 34 34 34 150
```
```
Fachbereich *5)
```
Projektmanagement und
```
Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I
```
Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV
```
*8)
```
Ausbildungsschwerpunkt
```
*3) *5) *9) oder
Fachrichtung *3) *5)
*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 31 33 34 31 29 158
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......28- 30- 30- 30- 28- 158
34 36 36 36 36
```
```
23A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und
Jahresabschluss ...................................... I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I
A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I
A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I
A.5 Netzwerkmanagement ................................... I
A.6 Softwareentwicklung .................................. I
A.7 Digital Business ..................................... I
A.8 Transportmanagement .................................. I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I
```
```
23B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit
Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld .............................. I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie .............................. I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und
Speditionswirtschaft ................................. I
B.6 Schulautonome Fachrichtung *12)....................... I
```
```
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges
Betriebpraktikum, Förderunterricht
```
```
B. Freigegenstände
```
Lebende Fremdsprache *2) ............................ I
```
```
Latein *13) ......................................... I
```
```
Philosophischer Einführungsunterricht ............... III
```
```
Darstellende Geometrie *14) ......................... (II)
```
```
Geografie (Wirtschaftsgeografie) .................... III
```
```
Wirtschaftsinformatik ............................... I
```
```
Besondere Betriebswirtschaft *15) ................... I
```
```
Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement
```
*4) ................................................. III
```
Politische Bildung .................................. III
```
```
Psychologie (Betriebspsychologie) ................... III
```
```
Stenotypie .......................................... (V)
```
```
```
C. Unverbindliche Übungen
```
Begabungsförderung .................................. III
```
```
Zeitgenössische Kultur .............................. IVa
```
```
Darstellendes Spiel ................................. V
```
```
Kreatives Gestalten ................................. V
```
```
Bewegung und Sport .................................. (IVa)
```
```
Unterstützendes Sprachtraining Deutsch .............. III
```
```
Rhetorik ............................................ IV
```
```
Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen
```
Arbeitens ........................................... III
```
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach
Möglichkeit vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang.
```
```
E. Förderunterricht *16)
```
Deutsch ............................................. (I)
```
```
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I
```
```
Lebende Fremdsprache ................................ I
```
```
Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ..... I
```
```
Betriebswirtschaft .................................. I
```
```
Rechnungswesen und Controlling *3) .................. I
```
```
Wirtschaftsinformatik ............................... I
```
```
Informations- und Officemanagement *4) .............. III
```
```
```
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.
6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.
9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.
*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.
*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.
*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.
*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Gesetzlicher Auftrag der Schulart:
Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung, die zur Berufsausübung in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung qualifizieren. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet.
Die Handelsakademie hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.
Leitziele:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen grundlegend dazu befähigt sein,
- für Frieden und Gerechtigkeit einzutreten und sich für die Bewahrung einer menschengerechten Umwelt und Zukunft für alle einzusetzen,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zu kennen,
- die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt zu erkennen,
- im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufzubringen und in Konfliktsituationen nach konstruktiven Lösungen zu suchen,
- die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur zu verstehen,
- die Gesellschaft und den Staat mit zu gestalten,
- für Freiheit und demokratische Prinzipien einzutreten,
- sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten wie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinander zu setzen,
- als verantwortungsbewusste Menschen die Folgen ihres eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft zu überblicken und sich ein selbstständiges Urteil bilden zu können sowie
- die Bedeutung von Bildung und Ausbildung zu verstehen sowie die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung zu erkennen, um sich in einer sich ständig ändernden Welt entfalten zu können.
Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten vorbereitet sein; insbesondere sollen sie
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an ihrer eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
- Arbeit erkennen und zielorientiert erledigen können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln und zum logischen, kreativen und vernetzten Denken fähig sein,
- zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, in der Lage sein,
- zum verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte motiviert sein,
- zur Kommunikation in der Unterrichtssprache und in den erlernten Fremdsprachen fähig sein,
- zur Zusammenarbeit bereit und fähig sein, dh.
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- die durch Gesetze, andere Normen oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
- die in den Unternehmungen auftretenden kaufmännischen Probleme erkennen und effizient unter fachgerechter Verwendung der eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel lösen,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen können,
- die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und diese situationsgerecht einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden und vom Partikulären zum größeren Ganzen weiterdenken können,
- die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und durch Selbstlernphasen zu eigenständigem Weiterlernen unter Verwendung neuer Technologien befähigt sein und
- sich mit Religionen und Weltanschauungen als möglicher Erweiterung und Vertiefung der angeführten Kompetenzen auseinander setzen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- ihre Persönlichkeit finden (Personalisation) und in die Gesellschaft hinein wachsen (Sozialisation) sowie individuelle berufsbezogene Werthaltungen entwickeln und Aspekte des Gemeinwohls erkennen und umsetzen.
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmenlehrplanes zu. Dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist) beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns und zieht sich als Aufgabe quer durch alle Unterrichtsgegenstände und berücksichtigt dabei allgemein gültige Werte.
Im Hinblick auf die angestrebte Veränderung hin zum unternehmerischen Denken und Handeln der Schülerinnen und Schüler muss auf die Integration entsprechender Lehr- und Lernmethoden bei der Vermittlung fachlicher Inhalte besonderer Wert gelegt werden. Bei der Auswahl der Stoffgebiete ist neben einem allgemeinen Überblick möglichst nach exemplarischen Grundsätzen vorzugehen. An vorhandene Kenntnisse soll angeknüpft und diese zur Steigerung des Unterrichtsertrages eingesetzt werden. Das Anbieten, Erproben und Reflektieren verschiedener Praxisbeispiele trägt zur Entwicklung eigenständiger Umsetzungsstrategien bei.
Die handlungsorientierte Abstimmung von Zielen, Inhalten und Methoden als didaktisches Prinzip ist im Sinne der Entrepreneurship Education besonders zu berücksichtigen. Insbesondere sollen Unterrichtsmethoden wie Fallstudien, Rollenspiele, Planspiele, projektorientierte Ansätze und Projekte zum Einsatz kommen, wobei einerseits auf die selbstständige Mitarbeit, andererseits auf Formen des sozialen Lernens und die Umsetzbarkeit in der Wirtschaftspraxis besonderer Wert zu legen ist.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen ist die Förderung von Schlüsselqualifikationen von besonderer Bedeutung. Dabei sind im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung fachübergreifende Aspekte in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen und in jedem Unterrichtsgegenstand eine Wissensbasis für andere auf diesen Inhalten aufbauende Unterrichtsgegenstände zu schaffen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist von den Lehrerinnen und Lehrern mit großer Verantwortung wahrzunehmen und hat unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
- Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- Aktualität,
- Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler,
- Vorstellungen der Wirtschaft und außerschulischer Institutionen,
- Erziehung zu Humanität und Toleranz,
- Nachhaltigkeit von Maßnahmen für die Gesellschaft sowie
- dem Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern.
- die Schülerinnen und Schüler vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise zu erziehen,
- sie für Einzel- und besonders für Teamarbeit zu befähigen und
- sie durch gegenseitiges Tutoring zu sozialem und solidarischem Handeln und Lernen zu motivieren.
- arbeitsteilig in der Gruppe,
- mit fachspezifischen und fächerübergreifenden Themen- und Aufgabenstellungen,
- unter Verwendung von spezifischen, problemorientierten Unterrichtsmitteln (zB Aufgabenblättern, Fallstudien, Übungsbeispielen und -einheiten),
- weiters nach Möglichkeit mit Softwareunterstützung oder unter Verwendung moderner informations- und kommunikationstechnologischer Hilfsmittel
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente (Sprach- und Schreibrichtigkeit) ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Komponente untrennbarer Teil.
Auf die Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen „Wirtschaftsinformatik“ und „Informations- und Officemanagement“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen im Unterricht verwendet werden.
Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. Die Übungsfirma ermöglicht Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit der Kultur.
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den fünften Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert und den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.
Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden, ohne dass dabei mehrere Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten.
Der bei jedem Unterrichtsgegenstand angeführte Basislehrstoff ist zu vermitteln. Je nach Leistungsniveau der Klasse unterliegen die Auswahl und der Umfang des zu vermittelnden Erweiterungslehrstoffes der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
In jedem Unterrichtsgegenstand sind der Übungsfirmen-Konnex und der IT-Bezug neben dem fächerübergreifenden Aspekt besonders zu berücksichtigen.
Im Ausbildungsschwerpunkt bzw. in der Fachrichtung ist weiters ständig die Querverbindung zu dem im Kernbereich Erlernten herzustellen und dieses Fachwissen in die praktischen Aufgabenstellungen einzubinden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Region bzw. an einem bestimmten Schulort von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung schulautonomer Freiräume soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes und am spezifischen Schulprofil für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die Freiräume durch die Schulautonomie bieten den Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beachtung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil (Schulprofil) zu geben. Ein derartiges Schulprofil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Ressourcen am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erhält das Schulprofil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen, Ergänzungen und Spezialisierungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die schulautonomen Lehrplanbestimmungen.
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