Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- durch Simulation der betrieblichen Situation betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, durchschauen, bewerten und entsprechend zielorientiert handeln können,
- im laufenden Übungsfirmenbetrieb die aktuelle Informationstechnologie anwenden und die Kenntnisse erweitern und vertiefen,
- durch Teilnahme am nationalen und internationalen Übungsfirmenmarkt Geschäfte anbahnen und selbstständig abwickeln,
- ihre in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten umfassend wiederholen und aktualisieren,
- die zentrale Bedeutung der Qualität der betrieblichen Leistung für den Bestand und die Entwicklung eines Unternehmens erkennen und analysieren können,
- problemorientierte, fächerübergreifende Fallbeispiele und Fallstudien unter Einhaltung der jeweils geltenden Normen, Vorschriften und Regeln selbstständig bearbeiten,
- vernetztes Denken bei der Bearbeitung von einfachen und komplexen Fällen zeigen und
- Software zielorientiert und den Anforderungen des jeweiligen Falles entsprechend einsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Techniken der Kommunikation und Präsentation (Wiederholung und Vertiefung):
Arten der Kommunikation, Gruppenprozesse, Teamentwicklung, Feed-back; Präsentation und Medieneinsatz.
Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Gesprächen im betrieblichen Alltag.
Betriebliche Kommunikation:
Gesprächsführung mit Vor- und Nachbereitung, Argumentationstechniken, Verkaufstechniken und Verhandlungstechniken, einfache Verkaufsgespräche mit Feed-back und Videoeinsatz, kundenorientiertes Telefonieren, Führen von Gesprächsnotizen, Standardsituationen im Call-Center, Präsentationstechniken (softwareunterstützt).
Praktische Geschäftsfälle unter Bezugnahme auf dem Basislehrstoff in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen im Hinblick auf die Übungsfirma unter Einsatz moderner Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologie. Selbstständige Informationsbeschaffung für betriebliche Zwecke.
Kunden- und Lieferantenkontakte, Stammkundenpflege.
Büroorganisation:
Ergonomie und Büroplanung, Ablagesysteme (auch softwareunterstützt).
Betriebliche Kommunikation:
Verkaufstechniken in anspruchsvollen Kundensituationen und Verhandlungstaktik, Verkauf von Dienstleistungen.
Umgang mit Kundenkonflikten (auch am Telefon mit Aufzeichnungen).
Übung schwieriger Call-Center-Situationen.
Konfliktmanagement.
Organisation und Leitung von Besprechungen, Moderationstechniken.
Präsentation mit Multimediaeinsatz.
Kreativitätstechniken.
Grundlagen des Projekt- und Qualitätsmanagements:
Projekte (zB Unternehmensgründung, Börsespiel).
Bewerbung:
Schriftlich und mündlich, Bewerbungstraining.
Vorbereitung auf die Arbeit in der Übungsfirma unter Anwendung von
Projekt- und Qualitätsmanagementmethoden.
Komplexe Geschäftsfälle auf dem Basislehrstoff in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen. Aufbau- und Ablauforganisation.
Erweiterungslehrstoff:
Formularbearbeitung. Miniprojekte. Umgang mit Kundendatenbanken. Der Konsument als Kunde.
Einfache Unternehmensplanspiele. Vorbereitung des Betriebspraktikums. Sales Management. Protokollführung und Protokollgestaltung. Erstellung und Auswertung von einfachen Fragebögen. Customer Relationship Management. Nachbereitung des Betriebspraktikums.
IT-Bezug:
Einsatz von Suchmaschinen, E-Mail, Büroplanungsprogramme, Electronic Banking. Einsatz von Präsentationsprogrammen, Kundendatenbanken, Tabellenkalkulation, Textverarbeitungssoftware. Auswertung von Fragebögen. Protokollgestaltung. Datenbankverwaltung.
Übungsfirmen-Konnex:
Sämtliche Lehrinhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
Semester:
Basislehrstoff:
Arbeiten im betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie zB Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Software (zB E-Business).
Präsentation der Übungsfirma in der Öffentlichkeit.
Situationsadäquates Verhalten im Bereich der betrieblichen Kommunikation.
Übernahme mehrerer Funktionen im Rahmen der Jobrotation. Dienstzeugnis.
Erweiterungslehrstoff:
Kommunikation in mindestens einer Fremdsprache. Erstellen eines Businessplans. Customer-Relationship-Management und Key-Account-Management. Implementierung eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems. Durchführung des Jahresabschlusses und Erstellen der Steuererklärungen.
IT-Bezug:
Internet, Mailprogramm, Homepagebetreuung, E-Business, anwendungsorientierter Einsatz aktueller Software.
Semester:
Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:
Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“ und „Rechnungswesen und Controlling“ aller Jahrgänge unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete.
Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele und Fallstudien:
Fallbeispiele mit integrierten Aufgabenstellungen und steigendem Schwierigkeitsgrad.
IT-Bezug:
Datenbankverwaltung. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware. Unternehmensplanspiele.
Übungsfirmen-Konnex:
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Erfahrungen aus der Arbeit in der Übungsfirma.
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig).
RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten in wesentlichen Teilbereichen des betrieblichen Rechnungswesens erlangen,
- die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens für die Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben anwenden können,
- Kenntnisse über die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens erwerben und die Folgen von Rechtswidrigkeiten erkennen können,
- laufende Geschäftsfälle verbuchen und die damit zusammenhängenden steuerlichen Probleme lösen können,
- grundlegende Zusammenhänge der Kostenrechnung verstehen sowie die Kostenrechnung zur Preisbildung, als Entscheidungs- und Planungsinstrument sowie für die Ergebnisrechnung einsetzen können,
- Aufgaben der Personalverrechnung (einschließlich Verbuchung und Schriftverkehr) lösen können,
- Jahresabschlüsse, im Besonderen einer kleinen GmbH, in einfacher Form erstellen und interpretieren können,
- laufende Auswertungen der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens vornehmen sowie Kennzahlen errechnen und interpretieren können,
- sich grundlegende Kenntnisse des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr) aneignen und in allen Teilbereichen des Rechnungswesens anwenden können,
- Belege datenverarbeitungsgerecht kontieren und die Daten sicher und rasch erfassen können,
- Computerausdrucke lesen, kontrollieren und interpretieren können,
- die Notwendigkeit der laufenden Datensicherung und des Datenschutzes verstehen und beachten,
- die Ergebnisse auswerten, darstellen und präsentieren können sowie
- die Bedeutung eines funktionsfähigen Rechnungswesens und Controllings für das einzelne Unternehmen und für die Gesamtwirtschaft erkennen.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens; Rechenfertigkeiten und Zahlenverständnis (Schätzen).
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; Buchführungssysteme.
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Bilanz; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluss in Verschränkung zum Betrieb in Betriebswirtschaft.
Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan.
Belegwesen, Belegorganisation in Verschränkung zum Kaufvertrag in Betriebswirtschaft.
Schlussrechnung, Prozentrechnung.
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale Bestimmungen; Verbuchung; Verrechnung mit dem Finanzamt.
Zinsenrechnung von hundert.
Bücher der doppelten Buchführung (nach Möglichkeit computerunterstützt):
Arten der Bücher.
Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch mit Verschränkung zum Kaufvertrag in Betriebswirtschaft (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten; Rücksendungen;
Preisnachlässe; Skonto; Zahlung; Steuern; Löhne und Gehälter ua.);
Summen- und Saldenbilanz.
Erweiterungslehrstoff:
Zinsenrechnung auf hundert und in hundert. Verbuchung von Wareneinkäufen in der Klasse 1.
Organisationsformen der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben.
IT-Bezug:
Schlussrechnung, Prozentrechnung, Zinsenrechnung. Verbuchung laufender Geschäftsfälle.
Übungsfirmen-Konnex:
Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Buchführungsorganisation:
Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften.
Zusammenhängende Geschäftsfälle:
Verbuchung einfacher Geschäftsfälle anhand von Belegen (nach Möglichkeit computerunterstützt inklusive Summen- und Saldenbilanz). Einfache betriebswirtschaftliche Fallstudien.
Grundzüge der Bewertung:
Allgemeine Bewertungsvorschriften.
Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien).
Anlagenbewertung:
Anschaffung von Anlagegegenständen.
Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung inklusive Anlagenbuchführung.
Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.
Rechnungsabgrenzung.
IT-Bezug:
Bearbeitung der Lehrstoffinhalte computerunterstützt. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware.
Übungsfirmen-Konnex:
Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Abschluss von Einzelunternehmen (nach Möglichkeit computerunterstützt) mit Verschränkung zu Rechtsformen der Unternehmung im Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.
Um- und Nachbuchungen mit außerbücherlicher Erfolgsermittlung; Abschlusstabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.
Buchungsübungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens; Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.
Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lager- und Anlagenbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung; einfache Abschlussbuchungen; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung; laufende Datensicherung.
Betriebswirtschaftliche Fallstudien.
IT-Bezug:
Bearbeitung der Lehrstoffinhalte computerunterstützt. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware.
Übungsfirmen-Konnex:
Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, Erfolgsermittlung. Erfassung von laufenden Geschäftsfällen.
Kostenrechnung in Industrie, Handel und Dienstleistungsbetrieben:
Ermittlung des Einstandpreises. Kostenstellenrechnung zur Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen. Kalkulation des Verkaufspreises. Einfache Deckungsbeitragsrechnungen.
Personalverrechnung mit Verschränkung zu Personalmanagement in Betriebswirtschaft:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.
Personalverrechnung (computerunterstützt):
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, Auswertung, Stammdatenwartung und laufende Datensicherung.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
IT-Bezug:
Tabellenkalkulation. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware.
Übungsfirmen-Konnex:
Kostenrechnung als Grundlage der Preisbildung. Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Kostenrechnung (computerunterstützt):
Ausarbeitung eines Geschäftsfalles der Finanzbuchführung (inklusive Lager- und Anlagenbuchführung) einschließlich Kostenrechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen mit Kontrolle und Interpretation.
Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument mit Verschränkung zu Kostenmanagement in Betriebswirtschaft:
Istkostenrechnung zu Teilkosten; Anwendungsbereiche des Direct Costing.
Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, einfache Abschlussbuchungen, Kontierung von Belegen).
Betriebswirtschaftliche Fallstudien.
IT-Bezug:
Tabellenkalkulation. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Auslandsgeschäften, Bewertung.
Rücklagen:
Begriff und Einteilung; Berechnung und Verbuchung einfacher Fälle; Bedeutung aus bilanzpolitischer Sicht.
Bilanzlehre:
Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (Handels- und Steuerrecht); Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung).
IT-Bezug:
Bearbeitung der Lehrstoffinhalte computerunterstützt.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Bilanzlehre (vertiefende Wiederholung und Ergänzung):
Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (Handels- und Steuerrecht); Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung).
Jahresabschlüsse (nach Möglichkeit computerunterstützt) mit Bezug zur Unternehmensführung in Betriebswirtschaft:
Abschluss von Personengesellschaften und der GmbH, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, Prüfungs- und Offenlegungsbestimmungen; Gliederung der Bilanz und der staffelförmigen Gewinn- und Verlustrechnung (samt Anhang und Lagebericht).
Berufe in Rechnungswesen und Controlling.
Buchungsübungen.
Betriebswirtschaftliche Fallstudien.
IT-Bezug:
Tabellenkalkulation. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware.
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit.
Semester:
Steuerlehre:
Verkehrsteuern, sonstige Steuern und Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes.
Internationale Rechnungslegung; alternative Kontenrahmen.
Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (nach Möglichkeit computerunterstützt).
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; laufende Auswertung des Rechnungswesens (kurzfristige Erfolgsrechnung).
Controlling:
Berufsbild des Controllers, Aufgaben und Einsatzbereiche.
Besondere Geschäftsfälle:
Verbuchung von Reisekosten, Leasinggeschäften, Wertpapieren ua. Internationale Rechnungslegung; alternative Kontenrahmen.
Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge; Aktualisierung.
IT-Bezug:
Tabellenkalkulation. Betriebswirtschaftliche Standardsoftware.
Schularbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten von Anlagen der elektronischen Informationsverarbeitung kennen und diese bedienen können,
- den Aufbau, die Funktionsweise, Netzwerkkomponenten und die Einsatzmöglichkeiten von Netzwerken kennen und organisatorische Strukturen in Netzwerken identifizieren können,
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen, einsetzen und die gestellten Aufgaben damit selbstständig lösen können,
- unter Verwendung moderner Techniken Informationen beschaffen, verwerten und weitergeben können,
- zur Lösung von Teilaufgaben Programmmodule erstellen und testen können,
- ihre Arbeiten dokumentieren,
- Datensicherungen durchführen und die Sicherheit von EDV-Systemen analysieren können sowie
- die Auswirkungen der Informationsverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Gesellschaft und Kultur erkennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Grundlagen:
Daten; Hardware; Software.
Hardware:
Anschaffungsentscheidung; Einbau, Austausch und Konfiguration von Hardwareelementen.
Gerätebedienung:
Basiseinheit; Peripherie.
Betriebssystem und Benutzeroberfläche; Arten und Verwaltung von
Dateien.
Tabellenkalkulation und Grafik:
Funktion, Arbeitsweise, Handhabung und Lösung einfacher Aufgabenstellungen.
Datenübertragung und Netzwerke:
Datenübertragungssysteme; Übertragungsverfahren; Betriebsarten. Local Area Network; Wide Area Network; Internet, Recherchen.
Grundlagen von Rechnernetzen; Technische Komponenten; Organisatorische Komponenten; Netzmanagement; Netzwerksicherheit.
Telekommunikation.
Erweiterungslehrstoff:
Tabellenkalkulation:
Einsatz der Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben aus den Unterrichtsgegenständen „Rechnungswesen und Controlling“ und „Betriebswirtschaft“.
Erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation.
Übungsfirmen-Konnex:
Sämtliche Inhalte bilden die Grundlage für die Arbeit in der Übungsfirma.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Basislehrstoff:
Datenstrukturen und Datenspeicherung:
Identifikation von Datenobjekten; Datenelemente und Datenstrukturierung; Datentypen.
Datenbankdesign:
Entwicklung von Datenmodellen.
Datenbanken:
Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.
Realisierung von Datenmodellen.
Betriebswirtschaftliche Anwendungen.
Datentransfer.
Rechtliche Aspekte der Informationsverarbeitung:
Datenschutz; Authentifikation; Schutz geistigen Eigentums.
IT-Sicherheit:
Hardware, Software, Organisation.
Datensicherung, Einzelmaßnahmen; IT-Sicherheit in Netzen.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum, Gesellschaft und Umwelt.
Erweiterungslehrstoff:
Datenbanken:
Einsatz von Datenbanksystemen zur Lösung von Aufgaben aus den Unterrichtsgegenständen „Rechnungswesen und Controlling“ sowie „Betriebswirtschaft“.
Programmierung:
Systematik der Problemlösung; Strukturen und Algorithmen. Umsetzung in einer höheren Programmiersprache. Dokumentation.
Grundsätze der Objektorientierung.
Übungsfirmen-Konnex:
Datenbanken, Datentransfer, Telekommunikation in der Übungsfirma.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- den Zeichensatz der Multifunktionstastatur nach der Zehn-Finger-Tastschreibmethode beherrschen und auf der Rechnertastatur rationell arbeiten können,
- anspruchsvolle Briefe und Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORMEN und typografischer Grundsätze fehlerfrei erstellen und gestalten können,
- die Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten eines Textverarbeitungsprogramms beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können,
- Publikationen und Präsentationen erstellen können,
- mit Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewusst umgehen,
- umfangreiche Dokumente erstellen können,
- Hilfsmittel der Büroorganisation praxisgerecht einsetzen können,
- Online-Inhalte erstellen und bearbeiten können,
- das Intranet bzw. Internet zur Informationsbeschaffung nützen,
- Adressen, Termine und Aufgaben planen bzw. verwalten können und
- Grafiken für den Print- und Screenbereich bearbeiten können.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Textverarbeitung:
Zehn-Finger-Tastschreiben inklusive Rechnertastatur. Schreibfertigkeit von 150 Anschlägen/Minute, 40 Silben nach Diktat. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Benutzeroberfläche der computerunterstützten Textverarbeitung. Strukturierte Dateiablage, Datensicherung. Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Formale Gestaltung nach ÖNORM.
Briefgestaltung nach Vorlagen, Direktdiktaten, Tonträgern. Tabulatoren und Tabellen.
Informationsmanagement (Office Management):
Informationsbeschaffung im Internet, E-Mail. Office Management (Termin- und Aufgabenplanung, Postbearbeitung, Archivierungssysteme).
Publishing:
Typografie und Lay-out. Grundlagen des Textdesign. Importieren und Bearbeiten von Grafiken. Standardfunktionen einer Präsentationssoftware.
Erweiterungslehrstoff:
Korrekturregeln. Spracheingabe.
IT-Bezug:
Einsatz von Lernsoftware.
Übungsfirmen-Konnex:
Lehrstoff ist Basis für Übungsfirmenarbeit.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Basislehrstoff:
Textverarbeitung:
Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes zur professionellen Gestaltung von Schriftstücken (zB AutoText, Dokumentvorlagen, Formatvorlagen, Formulare). Korrespondenz laut ÖNORM, Seriendruck, Einbinden von Daten aus anderen Programmen, Scannen.
Informationsmanagement (Office Management):
Gezielte Suche von Informationen im Internet und deren Bearbeitung. Organisieren und Verwalten von E-Mails und Internetadressen.
Publishing:
Erstellen von Präsentationsunterlagen. Standardfunktionen eines Web-Editors. Aufbereitung von Texten, Präsentationen, Grafiken und Bildern für das Web. Web-Publishing und Screendesign.
Erweiterungslehrstoff:
Computer Based Training – Computerunterstütztes Lernen. Formulieren.
Standardfunktionen eines Web-Editors. Aufbereitung von Texten, Präsentationen, Grafiken und Bildern für das Web. Web-Publishing und Screendesign.
IT-Bezug:
Online-Formulare. Web-Publishing. Einsatz von e-Learning Sequenzen.
Übungsfirmen-Konnex:
Lehrstoff ist Basis für Übungsfirmenarbeit.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
Semester:
Basislehrstoff:
Textverarbeitung:
Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (Formatvorlagen, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index), Formulare.
Datenintegration.
Informationsmanagement (Office Management):
Informationsrecherche und -analyse.
Publishing:
Erstellen und Layouten von Publikationen mit einem DTP-Programm. Importieren und Bearbeiten von Bildern für den Printbereich. Anwendungsbeispiele (Präsentationen und Web-Publishing).
Erweiterungslehrstoff:
Computerunterstütztes Lernen (Computer Based Training). Protokoll. Makros.
IT-Bezug:
Einsatz von e-Learning Sequenzen. Erstellen von Web-Sites in Zusammenarbeit mit dem Netzwerkadministrator.
IT-Bezug:
Einsatz von e-Learning Sequenzen.
Übungsfirmen-Konnex:
Lehrstoff ist Basis für Übungsfirmenarbeit.
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- wesentliche rechtliche Informationsquellen unter Verwendung moderner Datenbanken zielorientiert nutzen können,
- ihre Kenntnisse über österreichisches und europäisches Recht aktualisieren, erweitern und in die Praxis umsetzen können,
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen, sozialkritisch, konsumkritisch und umweltbewusst handeln,
- ihre Rechte und Pflichten als Bürgerinnen und Bürger, insbesondere als Unionsbürger, im öffentlichen Bereich und in der Gesellschaft kennen und verantwortungsbewusst wahrnehmen können,
- rechtliche Kenntnisse erwerben, die sie befähigen, in einfachen Rechtsangelegenheiten eigenständig tätig zu werden bzw. über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid zu wissen und
- mit Rechts- und Wirtschaftsfachleuten fachbezogen kommunizieren können.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Rechtsordnung und internationale Organisationen:
Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, Zugang zum Recht, Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte, Aufgaben und Strukturen der Europäischen und Internationalen Organisationen, Systeme der kollektiven Sicherheit.
Österreichisches Recht:
Rechtliche und politische Grundbegriffe, Politische Parteien und Ideologien, Wahlen.
Grundstrukturen des Staates:
Staatselemente, Staats- und Regierungsformen, Prinzipien der Bundesverfassung, Gesetzgebung Bund und Länder, Verwaltungsaufbau, Selbstverwaltung, Kontrolle der Staatsgewalt, Gerichtsorganisation.
Semester:
Europäisches Recht:
Grundstrukturen der EU und ihrer Organe, Grundsätze des EU-Rechts und der Rechtsdurchsetzung im Raum der EU.
Rechtsdurchsetzung:
Verwaltungsverfahren, Überblick über das Zivilgerichts- und Strafverfahren, Besonderheiten des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren.
Semester:
Rechtsanwendung im Alltag:
ABGB und Nebengesetze: Grundlagen des Personenrechts, Familienrechts, Erbrechts, Sachenrechts, Schuldrechts (Grundlagen der Vertragsgestaltung), Schadenersatzrechts, Wohnungseigentums- und Mietrechts, Konsumentenschutzrechts, E-Commerce-Gesetz, Signaturgesetz, Fernabsatzgesetz, Strafrechts.
Semester:
Unternehmer und Arbeitnehmer in Recht und Wirtschaft:
Grundlagen des Gewerberechts, Urheberrechts, Produkthaftungs- und Produktsicherheitsgesetzes, Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsverfassungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz.
Erweiterungslehrstoff:
Besonderes Verwaltungsrecht, Fallstudien, Schriftsätze, Eingaben, Persönlichkeitsrechte, Medienrecht.
IT-Bezug:
Rechtsinformationssysteme, Homepages von Behörden, Körperschaften, Anwälten, Notaren, Interessensvertretungen und internationalen Organisationen.
Informationsbeschaffung und kritische Auswertung von Informationen. Einsatz des Internets.
Übungsfirmen-Konnex:
Beschaffung von Formularen und Anträgen im Verwaltungsverfahren, E-Commerce, Gewerberecht und Gewerbeverfahren.
VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- sich der ethischen Verantwortung in der globalen Wirtschaft bewusst sein und die Stellung Österreichs als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft sowie der EU und die sich daraus ergebenden Konsequenzen erkennen und beurteilen können (Schlüsselqualifikation Europakompetenz),
- andere Kulturen achten und die Zusammenhänge von Frieden, politischer und volkswirtschaftlicher Stabilität als Basis für Wohlstand und Wohlfahrt erkennen,
- wesentliche Informationsquellen und Statistiken der Volkswirtschaft unter Verwendung moderner Datenbanken zielorientiert nutzen und umsetzen können,
- ihrer Rolle als verantwortungsbewusste Unionsbürger in Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden können,
- ihr Wissen über die Rolle Österreichs als Wirtschaftsfaktor aktualisieren, erweitern und in die Praxis umsetzen können,
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen, sozialkritisch, konsumkritisch und umweltbewusst handeln und
- mit Wirtschaftsfachleuten fachbezogen kommunizieren können.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Grundbegriffe der Volkswirtschaft, Mikro- und Makroökonomie, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen, Konjunktur- und Wirtschaftspolitik, Angebot und Nachfrage, Marktlehre, Preismechanismus und Preispolitik, Produktionsfaktoren.
Österreichische Volkswirtschaft:
Rolle des Staates in der Wirtschaft, Sozialpartner, Budget- und Budgetpolitik, Konsum und Konsumpolitik.
Semester:
Europäische Wirtschaft:
Zusammenspiel der EU-Institutionen, Budgetpolitik in der EU, Binnenmarkt, Außenhandel und Zahlungsbilanz, Europäisches Währungssystem, Weiterentwicklung der europäischen Wirtschaft.
Globale Wirtschaft:
Internationale Wirtschaft, Globalisierung, Rolle der multinationalen Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüsse, Strukturwandel, internationale Wirtschaftsorganisationen und Wirtschaftsabkommen, Währungspolitik, internationale Währungssysteme, Wirtschaftstheorien, internationale Verschuldung, Entwicklungsländer und Entwicklungshilfe.
Semester:
Geld und Finanzen:
Geldlehre, Inflation, Deflation, Stagflation, Zinsen und Zinsenpolitik.
Ausgewählte Kapitel österreichischer, europäische und internationaler Wirtschaftspolitik:
Energie, Industrie, Umwelt, Tourismus, Transportwirtschaft, Agrarbereich.
Erweiterungslehrstoff:
Raumordnungspolitik, Standortpolitik, Armutsbekämpfung, Migrationsproblematik, Bevölkerungsentwicklung und Pensionsproblematik.
IT-Bezug:
Homepages von Behörden, Körperschaften, internationalen Organisationen, Interessensvertretungen.
Informationsbeschaffung und kritische Auswertung von Informationen. Einsatz des Internets.
PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- fachliche und soziale Kompetenz erwerben und praxisorientierte Aufgabenstellungen lösen können,
- betriebswirtschaftliche bzw. fachrichtungsspezifische Aufgaben selbstständig bearbeiten, eigene Lösungen entwickeln und diese gegenüber anderen vertreten können,
- Projektmanagementmethoden einsetzen können,
- vernetztes Denken bei der Bearbeitung von einfachen und komplexen Fällen zeigen,
- Software zielorientiert und den Anforderungen des jeweiligen Falles entsprechend einsetzen können,
- in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Durchführung der Projektarbeit anwenden können sowie
- gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem bzw. fachrichtungsspezifischem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln (im Ausnahmefall) durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Semester:
Basislehrstoff:
Projektmanagement:
Definitionen (Projekt, Projektmanagement, Projektarten). Personen und Rollen im Projekt. Projektmanager als Berufsbild.
Projektmanagementphasen (Start, Durchführung, Abschluss). Projektmanagementinstrumente und -methoden.
Themenfindung, Projekt-Würdigkeitsanalyse, Projektantrag, Projekt-Kontextanalyse, Projekt-Abgrenzung, Projekt-Auftrag.
Hinführen zu wissenschaftlichem Arbeiten.
Projektmanagementinstrumente und -methoden:
Objektstrukturplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Meilensteine, Terminplanung, Kosten- und Ressourcenplanung, Funktionendiagramm.
Planung und Durchführung eines Musterprojektes als Projektarbeit unter Einsatz der Methoden des Projektmanagements.
Projektorganisation (Kompetenz- und Verantwortungsverteilung im Projekt auch im Verhältnis zur Stammorganisation).
Dokumentation und Berichtswesen im Projektteam und Kommunikation
zum Umfeld (auch fremdsprachig).
Projektkultur.
Projektmarketing.
Projektmanagementprozesse:
Projektstartprozess (zB Zielklarheit und -akzeptanz), Projektdurchführungsprozesse (laufende Sicherung des Projektfortschrittes, Controlling, Krisen- und Chancenmanagement), Projektabschlussprozess (zB Projektauswertung).
Projektpräsentation unter Berücksichtigung der Zielgruppe. Reflexion der Ergebnisse und Prozesse.
Erweiterungslehrstoff:
Qualitätsmanagement in Projekten. Projektorientierte Unternehmen. Programm- und Portfoliomanagement. Auswertung von Datenmaterial.
IT-Bezug:
Informationsbeschaffung und -auswertung. Protokollführung. Projekt- und Qualitätsmanagementinstrumente.
Übungsfirmen-Konnex:
Anwendung von Projekt- und Qualitätsmanagementmethoden in der Übungsfirma.
Semester:
Basislehrstoff:
Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fächerübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem bzw. fachrichtungsspezifischem Schwerpunkt.
Planung und Umsetzung nach Projektmanagementmethoden mit Projektauftrag und Präsentation vor dem Auftraggeber.
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation der Projektarbeit.
Erweiterungslehrstoff:
Präsentation der Projektarbeit in einer Fremdsprache.
IT-Bezug:
Datenbankverwaltung, softwareunterstützte Projektplanung, -koordination, -controlling. Präsentationssoftware. Methoden der Statistik.
Seminare
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A. Ausbildungsschwerpunkt
22.A. 1. CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A. 2. INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT MIT MARKETING
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A.3. ENTREPRENEURSHIP UND MANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A. 4. MULTIMEDIA UND WEBDESIGN
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A.5. NETZWERKMANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A.6. SOFTWAREENTWICKLUNG
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A.7. DIGITAL BUSINESS
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A.8. TRANSPORTMANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.A.9. SCHULAUTONOMER AUSBILDUNGSSCHWERPUNKT
Siehe schulautonome Lehrplanbestimmungen, Abschnitt IV.
22.B. Fachrichtung
22.B.1. FACHRICHTUNG CONTROLLING UND ACCOUNTING
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.B.2. FACHRICHTUNG INTERNATIONALE WIRTSCHAFT MIT FREMDSPRACHE(N)
UND KULTUR
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.B.3. FACHRICHTUNG ENTREPRENEURSHIP UND MANAGEMENT MIT AUTONOMEM
GESCHÄFTSFELD
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.B.4. FACHRICHTUNG INFORMATIONSMANAGEMENT UND
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.B.5. FACHRICHTUNG LOGISTIKMANAGEMENT UND SPEDITIONSWIRTSCHAFT
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
22.B.6. SCHULAUTONOME FACHRICHTUNG
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
B. FREIGEGENSTÄNDE
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
D. FÖRDERUNTERRICHT
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Anlage A1
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang ver-
I. II. III. IV. V. Summe pflich-
tungs-
gruppe
```
```
Kernbereich
```
Religion ............... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................ 3 3 3 2 3 14 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ..... 2 3 3 3 3 14 I
```
Lebende Fremdsprache *2) 3 2 3 3 3 14 (I)
```
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) .. - - 3 2 - 5 III
```
Geografie
```
(Wirtschaftsgeografie) . 2 3 - - - 5 III
```
Internationale
```
Wirtschafts- und
Kulturräume ............ - - - - 2 2 III
```
Chemie ................. 3 - - - - 3 III
```
```
Physik ................. - 3 - - - 3 III
```
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre ............. - - 2 2 2 6 III
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik .. - 3 2 3 2 10 I
```
Betriebswirtschaft ..... 3 3 3 2 2 13 I
```
```
– 14. Betriebswirt
```
schaftliche
Übungen und
Projektmanagement
*3)
```
Persönlichkeitsbildung
```
und soziale Kompetenz .. 2 - - - - 2 III
```
Businesstraining,
```
Projekt- und
Qualitätsmanagement,
Übungsfirma und Case
Studies ................ - 2 2 3 1 8 I
```
Rechnungswesen und
```
Controlling *3) ........ 4 3 3 2 2 14 I
```
Wirtschaftsinformatik .. 2 2 2 - - 6 I
```
```
Informations- und
```
Officemanagement *4) ... 3 2 2 - - 7 III
```
Politische Bildung und
```
Recht .................. - - - 3 - 3 III
```
Volkswirtschaft ........ - - - - 3 3 III
```
```
Bewegung und Sport ..... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
```
Summe Kernbereich 31 33 32 28 26 150
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......28- 30- 23- 20- 20- 140-
34 36 34 34 34 150
```
```
Fachbereich *5)
```
Projektmanagement und
```
Projektarbeit *3) ...... - - - 1 1 2 I
```
Seminare 6) 7) ....... - - - - - 0-10 I-IV
```
*8)
```
Ausbildungsschwerpunkt
```
*3) *5) *9) oder
Fachrichtung *3) *5)
*10) ................... - - 2 2 2 6-16 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 31 33 34 31 29 158
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen .......28- 30- 30- 30- 28- 158
34 36 36 36 36
```
```
23A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und
Jahresabschluss ...................................... I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing ...... I
A.3 Entrepreneurship und Management ...................... I
A.4 Multimedia und Webdesign ............................. I
A.5 Netzwerkmanagement ................................... I
A.6 Softwareentwicklung .................................. I
A.7 Digital Business ..................................... I
A.8 Transportmanagement .................................. I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) ........... I
```
```
23B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting .............. I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit
Fremdsprache(n) und Kultur ........................... I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit
autonomem Geschäftsfeld .............................. I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie .............................. I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und
Speditionswirtschaft ................................. I
B.6 Schulautonome Fachrichtung *12)....................... I
```
```
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges
Betriebpraktikum, Förderunterricht
```
```
B. Freigegenstände
```
Lebende Fremdsprache *2) ............................ I
```
```
Latein *13) ......................................... I
```
```
Philosophischer Einführungsunterricht ............... III
```
```
Darstellende Geometrie *14) ......................... (II)
```
```
Geografie (Wirtschaftsgeografie) .................... III
```
```
Wirtschaftsinformatik ............................... I
```
```
Besondere Betriebswirtschaft *15) ................... I
```
```
Fremdsprachiges Informations- und Officemanagement
```
*4) ................................................. III
```
Politische Bildung .................................. III
```
```
Psychologie (Betriebspsychologie) ................... III
```
```
Stenotypie .......................................... (V)
```
```
```
C. Unverbindliche Übungen
```
Begabungsförderung .................................. III
```
```
Zeitgenössische Kultur .............................. IVa
```
```
Darstellendes Spiel ................................. V
```
```
Kreatives Gestalten ................................. V
```
```
Bewegung und Sport .................................. (IVa)
```
```
Unterstützendes Sprachtraining Deutsch .............. III
```
```
Rhetorik ............................................ IV
```
```
Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen
```
Arbeitens ........................................... III
```
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum Während der Ferien nach
Möglichkeit vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang.
```
```
E. Förderunterricht *16)
```
Deutsch ............................................. (I)
```
```
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache .......... I
```
```
Lebende Fremdsprache ................................ I
```
```
Mathematik einschließlich angewandte Mathematik ..... I
```
```
Betriebswirtschaft .................................. I
```
```
Rechnungswesen und Controlling *3) .................. I
```
```
Wirtschaftsinformatik ............................... I
```
```
Informations- und Officemanagement *4) .............. III
```
```
```
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des IV. Abschnittes schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.
6) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. 7) Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Wochenstunden konzipiert. *8) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe I einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe II, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III, Praxisseminare in Lehrverpflichtungsgruppe IV einzustufen.
9) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Wochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert. 10) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im VI. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Jahrgang für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.
*11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.
*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.
*13) Entweder in vier Jahrgängen mit je drei Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je vier Wochenstunden.
*14) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*15) Im Rahmen des Freigegenstandes können ua. folgende Bereiche angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*16) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Gesetzlicher Auftrag der Schulart:
Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung, die zur Berufsausübung in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung qualifizieren. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet.
Die Handelsakademie hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.
Leitziele:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen grundlegend dazu befähigt sein,
- für Frieden und Gerechtigkeit einzutreten und sich für die Bewahrung einer menschengerechten Umwelt und Zukunft für alle einzusetzen,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zu kennen,
- die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt zu erkennen,
- im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufzubringen und in Konfliktsituationen nach konstruktiven Lösungen zu suchen,
- die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur zu verstehen,
- die Gesellschaft und den Staat mit zu gestalten,
- für Freiheit und demokratische Prinzipien einzutreten,
- sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten wie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinander zu setzen,
- als verantwortungsbewusste Menschen die Folgen ihres eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft zu überblicken und sich ein selbstständiges Urteil bilden zu können sowie
- die Bedeutung von Bildung und Ausbildung zu verstehen sowie die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung zu erkennen, um sich in einer sich ständig ändernden Welt entfalten zu können.
Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie sollen über die zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Sie sollen auf ihre Aufgabe als verantwortliche Mitgestalter in Staat und Gesellschaft, vor allem auf ihre Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer und als Konsumentinnen bzw. Konsumenten vorbereitet sein; insbesondere sollen sie
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an ihrer eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden,
- Arbeit erkennen und zielorientiert erledigen können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln und zum logischen, kreativen und vernetzten Denken fähig sein,
- zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, in der Lage sein,
- zum verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte motiviert sein,
- zur Kommunikation in der Unterrichtssprache und in den erlernten Fremdsprachen fähig sein,
- zur Zusammenarbeit bereit und fähig sein, dh.
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- die durch Gesetze, andere Normen oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten,
- die in den Unternehmungen auftretenden kaufmännischen Probleme erkennen und effizient unter fachgerechter Verwendung der eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel lösen,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen beschaffen können,
- die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und diese situationsgerecht einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden und vom Partikulären zum größeren Ganzen weiterdenken können,
- die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und durch Selbstlernphasen zu eigenständigem Weiterlernen unter Verwendung neuer Technologien befähigt sein und
- sich mit Religionen und Weltanschauungen als möglicher Erweiterung und Vertiefung der angeführten Kompetenzen auseinander setzen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- ihre Persönlichkeit finden (Personalisation) und in die Gesellschaft hinein wachsen (Sozialisation) sowie individuelle berufsbezogene Werthaltungen entwickeln und Aspekte des Gemeinwohls erkennen und umsetzen.
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmenlehrplanes zu. Dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.
Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist) beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns und zieht sich als Aufgabe quer durch alle Unterrichtsgegenstände und berücksichtigt dabei allgemein gültige Werte.
Im Hinblick auf die angestrebte Veränderung hin zum unternehmerischen Denken und Handeln der Schülerinnen und Schüler muss auf die Integration entsprechender Lehr- und Lernmethoden bei der Vermittlung fachlicher Inhalte besonderer Wert gelegt werden. Bei der Auswahl der Stoffgebiete ist neben einem allgemeinen Überblick möglichst nach exemplarischen Grundsätzen vorzugehen. An vorhandene Kenntnisse soll angeknüpft und diese zur Steigerung des Unterrichtsertrages eingesetzt werden. Das Anbieten, Erproben und Reflektieren verschiedener Praxisbeispiele trägt zur Entwicklung eigenständiger Umsetzungsstrategien bei.
Die handlungsorientierte Abstimmung von Zielen, Inhalten und Methoden als didaktisches Prinzip ist im Sinne der Entrepreneurship Education besonders zu berücksichtigen. Insbesondere sollen Unterrichtsmethoden wie Fallstudien, Rollenspiele, Planspiele, projektorientierte Ansätze und Projekte zum Einsatz kommen, wobei einerseits auf die selbstständige Mitarbeit, andererseits auf Formen des sozialen Lernens und die Umsetzbarkeit in der Wirtschaftspraxis besonderer Wert zu legen ist.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen ist die Förderung von Schlüsselqualifikationen von besonderer Bedeutung. Dabei sind im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung fachübergreifende Aspekte in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen und in jedem Unterrichtsgegenstand eine Wissensbasis für andere auf diesen Inhalten aufbauende Unterrichtsgegenstände zu schaffen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist von den Lehrerinnen und Lehrern mit großer Verantwortung wahrzunehmen und hat unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
- Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- Aktualität,
- Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler,
- Vorstellungen der Wirtschaft und außerschulischer Institutionen,
- Erziehung zu Humanität und Toleranz,
- Nachhaltigkeit von Maßnahmen für die Gesellschaft sowie
- dem Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern.
- die Schülerinnen und Schüler vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise zu erziehen,
- sie für Einzel- und besonders für Teamarbeit zu befähigen und
- sie durch gegenseitiges Tutoring zu sozialem und solidarischem Handeln und Lernen zu motivieren.
- arbeitsteilig in der Gruppe,
- mit fachspezifischen und fächerübergreifenden Themen- und Aufgabenstellungen,
- unter Verwendung von spezifischen, problemorientierten Unterrichtsmitteln (zB Aufgabenblättern, Fallstudien, Übungsbeispielen und -einheiten),
- weiters nach Möglichkeit mit Softwareunterstützung oder unter Verwendung moderner informations- und kommunikationstechnologischer Hilfsmittel
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache und der Fachterminologie ist zu achten. Die sprachliche Komponente (Sprach- und Schreibrichtigkeit) ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Komponente untrennbarer Teil.
Auf die Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen „Wirtschaftsinformatik“ und „Informations- und Officemanagement“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen im Unterricht verwendet werden.
Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. Die Übungsfirma ermöglicht Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit der Kultur.
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Betriebspraktikum in den Ferien spätestens vor Eintritt in den fünften Jahrgang absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge weiter gefördert und den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.
Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden, ohne dass dabei mehrere Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig in einer Klasse unterrichten.
Der bei jedem Unterrichtsgegenstand angeführte Basislehrstoff ist zu vermitteln. Je nach Leistungsniveau der Klasse unterliegen die Auswahl und der Umfang des zu vermittelnden Erweiterungslehrstoffes der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
In jedem Unterrichtsgegenstand sind der Übungsfirmen-Konnex und der IT-Bezug neben dem fächerübergreifenden Aspekt besonders zu berücksichtigen.
Im Ausbildungsschwerpunkt bzw. in der Fachrichtung ist weiters ständig die Querverbindung zu dem im Kernbereich Erlernten herzustellen und dieses Fachwissen in die praktischen Aufgabenstellungen einzubinden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Region bzw. an einem bestimmten Schulort von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung schulautonomer Freiräume soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes und am spezifischen Schulprofil für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die Freiräume durch die Schulautonomie bieten den Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beachtung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil (Schulprofil) zu geben. Ein derartiges Schulprofil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Ressourcen am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erhält das Schulprofil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen, Ergänzungen und Spezialisierungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die schulautonomen Lehrplanbestimmungen.
Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist ein fünfjähriger Ausbildungsplan zu erstellen, der erforderlichenfalls auch die Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Jahrgänge festlegt und für die Dauer des Ausbildungsgangs verbindlich ist. Bei parallel geführten Jahrgängen soll der Kernbereich für alle gleich gestaltet werden.
Zur Optimierung dieses Ausbildungsplanes kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände des Kernbereiches auf die Jahrgänge unter Berücksichtigung der Bandbreite pro Jahrgang abgeändert werden.
Im Rahmen des Fachbereiches ist ab dem dritten Jahrgang ein (im Lehrplan vorgesehener) Ausbildungsschwerpunkt bzw. eine (im Lehrplan vorgesehene) Fachrichtung oder ein schulautonomer (nicht im Lehrplan vorgesehener) Ausbildungsschwerpunkt bzw. eine schulautonome Fachrichtung festzulegen.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Fachrichtungen sind tiefergehende Spezialisierungen in einem betriebswirtschaftlichen Bereich.
Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist zumindest ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von sechs Wochenstunden zu führen. Ein Ausbildungsschwerpunkt kann höchstens mit acht Wochenstunden, eine Fachrichtung ist mit mindestens neun und höchstens 16 Wochenstunden festzulegen. Im Rahmen der Fachrichtung können höchstens vier Pflichtgegenstände festgelegt werden. Im Rahmen des Ausbildungsschwerpunktes können maximal zwei Pflichtgegenstände festgelegt werden.
Bei der Schaffung eines schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes (23.A.9. der Stundentafel) oder einer schulautonomen Fachrichtung (23.B.6. der Stundentafel) kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Jeder schulautonome Ausbildungsschwerpunkt bzw. jede schulautonome Fachrichtung muss einen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt haben.
Seminare ergänzen den gewählten oder schulautonom geschaffenen Ausbildungsschwerpunkt bzw. die gewählte oder schulautonom geschaffene Fachrichtung. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können auch Praxisseminare geschaffen werden; diese haben der praktischen Anwendung und Festigung der in einem anderen Unterrichtsgegenstand vermittelten Lehrstoffinhalte zu dienen. Bei Schaffung eines schulautonomen Seminars ist jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff festzulegen.
Die in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden können teilweise oder ganz, sofern es pädagogisch zweckmäßig erscheint, in Form von Blockunterricht und nach Maßgabe schulautonomer Teilungen durch Lern-, Leistungs-, Interessens- und Begabungsdifferenzierungen erfüllt werden.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeit der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Besondere Bestimmungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Kernbereich (2. – 20.) - ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ - Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:
- Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann unter Beachtung des Stundenrahmens der einzelnen Jahrgänge verändert werden.
- Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände mit einer Gesamtstundenzahl von bis zu vier Wochenstunden um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit fünf bis zehn Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden sowie Pflichtgegenstände mit mehr als zehn Gesamtwochenstunden um höchstens drei Wochenstunden verändert werden dürfen.
- Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ bezieht sich auf eine lebende Fremdsprache. Dieser kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.
- Das Wochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Businesstraining, Projekt- und Qualitätsmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf im vierten und fünften Jahrgang nicht vermindert werden.
- Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- sich mündlich und schriftlich normgerecht ausdrücken können,
- die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- Informationen aus Nachschlagewerken und elektronischen Medien gezielt erschließen, kritisch prüfen und aufgabengerecht nutzen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, ihre Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbstständig und kritisch umgehen können,
- zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in sprachlich angemessener Form Stellung nehmen können,
- zu kreativem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können,
- selbstständig und kritisch mit literarischen und nichtliterarischen Texten umgehen können, die inhaltlichen und formalen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die eigene Wertung als abhängig von Standpunkt und Perspektive begreifen können,
- in kulturelle und literarische Entwicklungen Einblick gewinnen und durch exemplarisches Befassen mit literarischen Werken Interesse an der Literatur entwickeln,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie deren Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen verstehen können, und in ihrem Lebensbereich zu bewusstem, kritischem und mitbestimmendem Umgang mit Medien befähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können und
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).
Normative Sprachrichtigkeit:
Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Fachterminologie), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln, wenn möglich mit Computerunterstützung.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer
Nachschlagewerke.
Ausdruck:
Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung des Ausdrucks (zB bezogen auf Situation, Intention, Adressaten).
Schriftliche Kommunikation:
Zusammenfassen (Exzerpt, Inhaltsangabe), Beschreiben, Berichten, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben von Texten).
Arbeitstechniken:
Sammeln von Informationen (Benützen von Bibliotheken, Infotheken, elektronischen Medien); Kreativitätstechniken.
Medien:
Mündiger Umgang mit Medien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft).
Kulturportfolio.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation), Zusammenfassen und Präsentieren. Atem- und Sprechtechnik, Körpersprache. Referat. Telefonieren.
Schriftliche Kommunikation:
Kommentieren.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte. Lern-, Merk- und Konzentrationstechniken.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien. Werbung.
IT-Bezug:
Sammeln von Informationen aus dem Internet, kritischer Umgang mit diesen Informationen. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich. E-Mail als Textsorte.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Normative Sprachrichtigkeit:
Festigung, Sicherung, praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen.
Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Verbalisieren von grafischen Darstellungen (zB von Diagrammen).
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit, Steigerung der Lesegeschwindigkeit. Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus Bibliotheken, Infotheken und elektronischen Medien.
Arbeitstechniken:
Lesetechniken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler, gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien.
Kulturportfolio.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentieren. Kommunikationsmodelle. Diskussion und Debatte.
Schriftliche Kommunikation:
Journalistische Textsorten. Appellieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Reflektieren über sprachliche Kommunikationsformen der elektronischen Medien, Netiquette, Sachtexte.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Printmedien online. Kritische Auseinandersetzung mit Informationen aus den Massenmedien, auch aus elektronischen Medien. Benützen interaktiver elektronischer Trainingsprogramme für den normativen Bereich.
Übungsfirmen-Konnex:
Präsentieren, Zusammenfassen.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
III. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Kommentieren von Texten.
Formen populärer Literatur.
Aufbereitung von Informationen aus dem Internet. Analyse der Sprache in den neuen Medien.
Sprachformen, Sprachschichten.
Sprachgeschichte.
Arbeitstechniken:
Korrigieren und Redigieren eigener und fremder Texte.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst (Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Fernsehen, Rundfunk, Internet (Analyse und kritische Bewertung; Erkennen von Mechanismen); Analyse kommerzieller und politischer Werbung.
Kulturportfolio.
Erweiterungslehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Präsentation unter besonderer Berücksichtigung der sprachlichen, medialen, choreografischen, körpersprachlichen Komponenten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachmuster, Sprachklischees, Besonderheiten der Sprache in den
neuen Medien.
Gestalten von Beiträgen für Medien.
IT-Bezug:
Internet: Analyse und kritische Bewertung (einzelner Websites, Artikel, Referate).
Übungsfirmen-Konnex:
Korrigieren und Redigieren; Verbesserung der normativen Kompetenz. Präsentation. Gesprächsformen (zB Argumentieren, Verhandlungstechniken).
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).
IV. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Redetechniken, Formen mündlicher Kommunikation.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Reflektieren, Interpretieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Interpretieren von Sachtexten und literarischen Texten.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen: Information, Bildung
und Unterhaltung; Formen der Manipulation).
Film, Video.
Kulturportfolio.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analyse von Reden.
Medien:
Gestalten von Beiträgen für Medien.
Nutzen von fachspezifischen Foren.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet. Nutzen von fachspezifischen Foren.
Übungsfirmen-Konnex:
Rhetorik, Kommunikationstechniken.
Schularbeiten:
Zwei zweistündige Schularbeiten.
V. Jahrgang:
Basislehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens. Interpretieren, Werten, Reflektieren.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Methoden der Interpretation. Textkritik und Wertung. Reflexion über Sprache.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen. Verlagswesen und Kulturbetrieb.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Auseinandersetzung mit virtueller Realität.
Kulturportfolio.
Erweiterungslehrstoff:
Schriftliche Kommunikation:
Essay, Feature, Rezension. Freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Literatur, Kunst und Kultur: Kulturmanagement.
IT-Bezug:
Auswahlkriterien und Bewertung von Quellen aus dem Internet.
Schularbeiten:
Zwei dreistündige Schularbeiten (bei Bedarf vierstündig).
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