Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

Organisationsformen der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben.

Grundzüge der Bewertung:

Allgemeine Bewertungsvorschriften.

Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien).

Anlagenbewertung:

Anschaffung von Anlagengegenständen.

Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung inklusive Anlagenbuchführung.

Vertiefende Wiederholung:

Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).

Eine Schularbeit.

3.

Semester:

Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.

Rechnungsabgrenzung.

Rückstellungen.

Forderungsbewertung.

Abschluß von Einzelunternehmungen:

Um- und Nachbuchungen mit außerbücherlicher Erfolgsermittlung (Mehr-Weniger-Rechnung); Abschlußtabelle; Bilanz einschließlich staffelförmiger Gewinn- und Verlustrechnung.

Abrechnung und Verbuchung von einfachen Wechselgeschäften.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften, Bewertung.

Buchungsübungen.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Grundbegriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):

Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation

(einschließlich Eingangsabgaben); Berechnung der kalkulatorischen

Kosten.

Kostenverteilung (Kostenstellenrechnung):

Kostenverteilungsschlüssel, innerbetriebliche Leistungsverrechnung

(einfache Form), Bezugsgrößenwahl für die Berechnung der Gemeinkostensätze.

Kostenträgerrechnung:

Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation.

Absatzkalkulation.

Kostenträgererfolgsrechnung.

Ermittlung des Betriebsergebnisses, Gegenüberstellung

Betriebsergebnis und Unternehmensergebnis.

Kostenrechnungssysteme:

Istkostenrechnung zu Voll- und Teilkosten.

Plankostenrechnung in den Grundzügen.

Kostenrechnung in Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen

Dienstleistungsbetrieben.

Halb- und Fertigerzeugnisse:

Gesetzliche Bestimmungen, Berechnung der Wertansätze.

Vertiefende Wiederholung:

Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle, Vorabschlußbuchungen, Kontierung von Belegen).

Eine Schularbeit.

5.

Semester:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Rücklagen:

Begriff und Einteilung; Berechnung und Verbuchung einfacher Fälle;

Bedeutung aus bilanzpolitischer Sicht.

Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):

Gliederung der Steuern.

Ertragsteuern.

Abgabenverfahrensrecht.

Bilanzlehre:

Begriff, Zweck und Arten der Bilanz; gesetzliche Vorschriften; Bilanzierungsgrundsätze; Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung).

Jahresabschlüsse:

Abschluß von Personengesellschaften, der Stillen Gesellschaft, der Gesellschaft mbH, insbesondere Gliederung der Bilanz und der staffelförmigen Gewinn- und Verlustrechnung (samt Anhang und Lagebericht).

Buchungsübungen.

Eine Schularbeit.

6.

Semester:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Sonderfälle der Personalverrechnung; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (im Ausmaß von zwei Wochenstunden):

Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens; Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.

Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lager- und Anlagenbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung.

Erfassung von laufenden Geschäftsfällen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand einer Belegsammlung; erforderliche Auswertungen.

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.

Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.

Zwei Schularbeiten, eine davon im Teilbereich computerunterstütztes

Rechnungswesen.

7.

Semester:

Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (Kontokorrentkrediten) und von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen); Beurteilung von Abrechnungskonditionen. Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:

Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik); Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; laufende Auswertung des Rechnungswesens (kurzfristige Erfolgsrechnung).

Buchungsübungen.

Eine zweistündige Schularbeit.

8.

Semester:

Verbuchung von Reisekosten, von Geschäften des Handelsvertreters,

von Leasinggeschäften, von Wertpapieren ua. Steuerlehre:

Verkehrsteuern, sonstige Steuern und Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes.

Zusammenfassende Systematik der Steuerlehre.

Überblick über in der Praxis verwendete Kontenrahmen.

Umfassende Wiederholung und Aktualisierung:

Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller

Semester.

Eine zweistündige Schularbeit.

15.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

Semester:

Daten; Hardware; Software.

Systemintegration:

Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen; Zusammenwirken der Systemelemente.

Gerätebedienung:

Basiseinheit; Peripherie.

Betriebssystem und Benutzeroberfläche; Arten und Verwaltung von

Dateien.

Installation von Software.

Datenverarbeitungssysteme:

Computersysteme; Nutzungsformen; Betriebsarten.

Tabellenkalkulation und Grafik:

Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

4.

Semester:

Funktion, Arbeitsweise, Handhabung.

Betriebswirtschaftliche Anwendungen:

Einsatz von Standardsoftware zur Lösung betriebswirtschaftlicher

Probleme.

Datentransfer.

Telekommunikation.

Nutzung von öffentlichen Datenbanken.

Datenverarbeitung und Recht:

Datenschutz; Schutz geistigen Eigentums.

Datensicherheit.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

5.

Semester:

Systematik der Problemlösung; Strukturen und deren Umsetzung.

Betriebswirtschaftliche Problemlösungen:

Problemanalyse; Alternativen zur Lösung; Auswahl der Lösungsmethode; Realisierung.

Dokumentation und Präsentation.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum,

Gesellschaft und Umwelt.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

16.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gerätebedienung; Verwendung von Betriebssystem und Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung.

Grundfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungsprogrammes. Verwaltung von Dokumenten auf Datenträgern.

Datensicherung.

Standardfunktionen des eingesetzten

Textverarbeitungs-Softwarepaketes.

Korrekturregeln; Einführung in Typographie und Layout. Einführung in die Verkehrsschrift.

Postbearbeitung; Ablagemethoden; einfache bürotechnische

Hilfsmittel.

Eine Schularbeit.

2.

Semester:

Formale Gestaltung einfacher Schriftstücke nach der ÖNORM A 1080 mit und ohne Vordruck unter Anwendung praxisgerechter Korrekturverfahren.

Schreiben nach Tonträgern entsprechend den Richtlinien für das Phonodiktat nach der ÖNORM A 1081.

Verkehrsschrift; Lesen eigener Stenogramme und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren weitere Bearbeitung mit Computer oder Schreibmaschine.

Diktiergerät; Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation.

Eine Schularbeit.

3.

Semester:

Einscannen von Bildern und Texten; Nachbearbeitung der gescannten Vorlagen; Verknüpfen und Einbinden (Grafiken, Bilder, gescannte Texte).

Verwenden, Verknüpfen und Einbinden von Daten aus anderen Softwarepaketen (Datenbank, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik).

Automatisieren von Arbeitsabläufen mit Hilfe von Makros. Nutzung von Präsentationssoftware.

Formale Gestaltung anspruchsvoller Schriftstücke mit und ohne Vordruck; Textformatierung.

Aufnehmen von Texten in Kurzschrift und deren mündliche oder schriftliche Wiedergabe; Einsatz der Kurzschrift zum Notieren.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Standardfunktionen, Arbeitsweise, einfache Anwendungen,

professionelles Layout.

Schriftguterstellung:

Formulieren von Routinetexten bis zur Diktatreife; Gestalten anspruchsvoller Texte nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern; inhaltliches und formales Überarbeiten; Rationalisierungsmöglichkeiten.

Fallbearbeitung.

Protokoll:

Arten; sprachlicher, inhaltlicher und formaler Aufbau;

Organisationsaufgaben.

Schreiborientierter Bildschirmarbeitsplatz:

Aspekte der Arbeitsplatzqualität (Organisation, Ergonomie, Ökologie, Entwicklungstendenzen).

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

17.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

1.

Semester:

Arten des Rechts; Auslegung und Auslegungshilfsmittel;

Rechtssubjekte; Zugang zum Recht.

Staatslehre:

Staatselemente; Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen;

Staatenverbindungen; internationale Beziehungen und Organisationen;

umfassende Landesverteidigung, Neutralität und kollektive Sicherheit.

Internationales Recht:

Europarecht.

Grundzüge des internationalen Rechts und des Völkerrechts.

Österreichisches Verfassungsrecht:

Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung; Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung des Bundes und der Länder;

Selbstverwaltung; Kontrolle der Staatsgewalt.

Grundlagen der politischen Bildung:

Politische Meinungsbildung in der Demokratie; Massenmedien;

politische Parteien; Ideologien; Wahlen; Grund- und Freiheitsrechte;

Menschenrechte.

Bevölkerungslehre (insbesondere Migration; Minderheiten und Volksgruppen; Asylrecht).

Der Mensch in der Gesellschaft.

Verwaltung und Verwaltungsverfahren.

Gesetzliche und freiwillige Interessensvertretungen der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer.

Sozialpartnerschaft.

Privatrecht:

Grundlagen des Personenrechts, Familienrechts, Erbrechts,

Sachenrechts.

2.

Semester:

Schuldrecht, insbesondere Vertrags- und Schadenersatzrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht; Konsumentenschutzrecht.

Strafrecht:

Allgemeiner Teil; besonderer Teil (mit Schwerpunkt Wirtschaftsdelikte).

Gerichtsbarkeit:

Zivilgerichtsbarkeit; Zwangsvollstreckung; Grundlagen des Insolvenzrechts; Strafgerichtsbarkeit.

Grundzüge des Verkehrsrechts.

Wirtschaftsrecht:

Wirtschaftsrechtliches Normensystem.

Gewerberecht (Gewerbearten, Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben in Österreich, in der EU und anderen Staaten, Gewerbeberechtigungen, Betriebsanlagen, Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren).

Datenschutz.

Umweltschutz.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Urheberrecht.

Arbeitsrecht:

Arbeitsrechtliches Normensystem, Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung); Behörden und Verfahren.

Grundlagen des Sozialrechts.

18.

VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

7.

Semester:

Makro- und Mikroökonomie; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:

Freie und soziale Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen, Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik, Sozialpartner.

Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik:

Konjunkturzyklen, Konjunkturtheorien, Wirtschaftswachstum;

Konjunkturpolitik (Ziele, magisches Vieleck, Mittel);

Steuerungsmaßnahmen.

Lehre und Politik von der Produktion:

Faktor Grund und Boden (Renten, Standort, Umwelt- und Energiepolitik, Wohnbaupolitik).

Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung, Arbeitskosten, Arbeitszeitflexibilisierung, Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, Frauenarbeit).

Faktor Kapital (Kapitalbildung, Sparen, Zinsen, Investitionen).

Faktor Know-how und Innovation (Kombination von Bildung und technischem Fortschritt).

Faktor Umwelt.

Faktorenzusammenwirken.

Güterumlauf:

Markt und Preise; Marktgleichgewicht; Marktstörungen; Preisbildung

und Preispolitik; Wettbewerb.

Geld und Währung:

Geldlehre (Geldfunktionen, Geldwert und Geldwertschwankungen, Kaufkraft, Indizes).

Währungstheorie; Währungspolitik; Oesterreichische Nationalbank (Instrumentarien).

Europäisches Währungssystem, Weltwährungsfragen und internationale

Währungsbeziehungen.

Internationale Verschuldung.

Außenwirtschaftspolitik (insbesondere Auf- und Abwertung, Protektionismus, Zahlungsbilanz).

8.

Semester:

Budget; budgetpolitische Maßnahmen; Finanzausgleich; nationale

Verschuldung.

Güterverteilung:

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unter Berücksichtigung externer Kosten (Aufbau und wichtigste Begriffe, Wirtschaftskreislauf).

Konsum und Konsumpolitik:

Einkommensfunktion; Konsumfunktion; Konsum - Sparen;

konsumpolitische Maßnahmen; Wohlstandsmessung und Wohlstandsvergleiche (national - international);

Einkommensverteilung.

Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen

Wirtschaftspolitik.

Gesellschafts- und Bevölkerungspolitik:

Sozialer Wandel und ökonomische Probleme der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft.

Europäische und internationale Wirtschaft:

Integration Europas unter Berücksichtigung Osteuropas; Industrie- und Entwicklungsländer; Probleme der Entwicklungshilfe;

Nord-Süd-Dialog.

Internationale Organisationen.

19.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

19.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

6.

Semester:

Marketingphilosophie, Markt.

Informationsbeschaffung im Marketing:

Marktforschung, Interpretation von Verbraucheranalysen.

Kreativitätstechniken.

Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit

Bedeutung und Rahmenbedingungen der internationalen

Geschäftstätigkeit.

Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche

Entwicklungen.

Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.

Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit; Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und risikopolitisches Instrumentarium; Exportförderung.

7.

Semester:

Stärken, Schwächen, Risiken, Chancen, Gap-Analyse,

Portfolioanalyse, Lebenszyklusanalyse ua. Leitbildkonzeption.

Ziele; Strategien.

Neue Erkenntnisse und Wege im Marketing.

Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit

Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen

Geschäftstätigkeit:

Vertragsformen und Vertragssicherung.

Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren); Verhandlungsstrategien und Verhandlungstaktik.

Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.

Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.

8.

Semester:

Leistungsprogrammpolitik (Produktinnovationsprozeß, Markenpolitik, Produkt-Management).

Kontrahierungspolitik (preispolitische Strategien, Rabatt- und Konditionenpolitik).

Distributionspolitik (Key account management, Franchising, Logistik).

Kommunikationspolitik (Werbeplanung, Werbefeldzug, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Personal selling, Sponsoring).

Ökomarketing.

Teilbereich internationale Geschäftstätigkeit

Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die

internationale Geschäftstätigkeit.

Spedition, Transport, Verzollung.

Finanzierung und Zahlungsabwicklung.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)

Projektarbeit:

Wie im 7. Semester.

19.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

6.

Semester:

Früherkennung.

Strategisches Controlling:

Leitbild; Instrumente der strategischen Planung und Kontrolle.

Operatives Controlling:

Investitionscontrolling; Finanzcontrolling.

Planung und Planungsrechnung:

Unternehmensbudget, integrierte Erfolgs- und Finanzplanung.

Plankostenrechnung.

Teilbereich Jahresabschluß

Gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung.

Sonderfälle der Bewertung:

Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Bildung und Auflösung von Rücklagen.

Abschlußtechnik:

Erstellung von Abschlüssen der Einzelunternehmung und der Personengesellschaften mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen.

7.

Semester:

Ausfertigung von Steuererklärungen; Abgabenverfahrensrecht;

Kommunikation mit den Abgabebehörden.

Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften.

Abschlußtechnik:

Erstellung von Abschlüssen der Kapitalgesellschaften samt Anhang und Lagebericht mit vertiefender Behandlung von Bewertungsproblemen.

Bilanzanalyse:

Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Ertragslage der Unternehmung; Kapitalflußrechnung.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.

8.

Semester:

Probleme der Akzeptanz von Informationssystemen.

Controlling-Organisation:

Stellung des Controlling in der Betriebsorganisation. Berufsbilder und Anforderungen an den Controller. Controlling in Klein- und Mittelbetrieben.

Probleme bei der Einführung und Durchsetzung des Controlling als

Institution.

Entwicklungstendenzen im Controlling.

Vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes aus allen Semestern in

beiden Teilbereichen.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)

Projektarbeit:

Wie im 7. Semester.

19.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

6.

Semester:

Entwurf von Datenmodellen; Anwendung in Datenbanksystemen.

Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:

Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.

Innerbetriebliche und außerbetriebliche Informationsbeschaffung,

-bewertung und -nutzung.

Software-Engineering:

Phasen, Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung.

Einsatz zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.

Netzwerke:

Organisation; Administration; Nutzung.

Systemdesign:

EDV-Organisation; Technologie; Software; Planung von Input und Output; Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;

Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Benutzerakzeptanz.

Ausschreibungen.

7.

Semester:

Strukturen; Prozesse; Abläufe; Beziehungen.

Organisationskultur:

Charakteristika; Auswirkungen; Symbole.

Organisation und betriebliche Informationssysteme.

Organisationsentwicklung:

Ziele; Handlungsprinzipien und Grundsätze; Konzepte; Ansätze;

Instrumente; Kritik.

Führung in Organisationen:

Bedürfnisse, Motive und Motivation.

Einzel- und Gruppenverhalten.

Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung.

Gesprächsführung.

Führungsformen und -stile; Führungstechniken.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde) Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.

8.

Semester:

Aufgabenanalyse; Entwicklung von Sollkonzepten; Aufgabensynthese; Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes; Problemlösungsstrategien bei Widerständen gegen Veränderungen.

Erfolgskontrolle.

Teilbereich Wirtschaftsinformatik

Projekte aus dem Bereich der Informationsverarbeitung.

Präsentation.

Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)

Projektarbeit:

Wie im 7. Semester.

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

bis 8. Semester:

Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache.

Der Lehrstoff ist der Anzahl der Stunden und dem Wissensstand der Schüler anzupassen.

Eine Schularbeit pro Semester.

2.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

a)

Für 8 Semester mit je 3 Wochenstunden:

1.

Semester:

Substantiv, Adjektiv, Verb.

Satzlehre:

Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Betonung.

Möglichkeiten der Wortbildung.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Eine Schularbeit.

2.

Semester:

Ergänzung zur Deklination, Adverb, Pronomen; Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Gliedsätze im Indikativ.

Participium coniunctum.

Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Betonung.

Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.

Texte und Übersetzungstechnik:

Einführung in die Übersetzungstechnik.

Eine Schularbeit.

3.

Semester:

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.

Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.

Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von

Lehnwörtern.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer.

Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.

Verwendung des Wörterbuches.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.

Ablativus absolutus.

Infinitivkonstruktionen.

Gerundium und Gerundivum.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.

Die Römer in Österreich.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.

Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.

Verwendung des Wörterbuches.

Eine Schularbeit.

5.

Semester:

Festigung der Formenlehre.

Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Wörter aus der Dichtersprache.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Staatliche und gesellschaftliche Krisen in der ausgehenden

römischen Republik.

Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB Cäsar: „Commentarii de bello Gallico”;

eine Rede Ciceros; andere Texte).

Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten. Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung. Texte sinngemäß lesen, in sprachrichtiges Deutsch übertragen. Eine Schularbeit.

6.

Semester:

Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen

Grammatik anhand der Lektüre.

Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Wörter aus der Dichtersprache.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs. Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich. Lateinische Inschriften.

Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; andere Texte).

Vertiefte Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten. Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.

Texte sinngemäß lesen, in sprachrichtiges Deutsch übertragen sowie Texte interpretieren.

Eine Schularbeit.

7.

Semester:

Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; andere Texte).

Vertiefte Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

8.

Semester:

Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).

Vertiefte Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

b)

Für 6 Semester mit je 4 Wochenstunden:

1.

Semester:

Substantiv, Adjektiv, Verb.

Satzlehre:

Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Betonung.

Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.

Möglichkeiten der Wortbildung.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Eine Schularbeit.

2.

Semester:

Ergänzung zur Deklination, Adverb, Pronomen; Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Infinitivkonstruktionen.

Participium coniunctum.

Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.

Texte und Übersetzungstechnik:

Einführung in die Übersetzungstechnik.

Eine Schularbeit.

3.

Semester:

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.

Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.

Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.

Ablativus absolutus.

Infinitivkonstruktionen.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von

Lehnwörtern.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.

Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.

Verwendung des Wörterbuches.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Gerundium und Gerundivum.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Die Römer in Österreich.

Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.

Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.

Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte (zB Cäsar:

„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).

Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.

Verwendung des Wörterbuches.

Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.

Eine Schularbeit.

5.

Semester:

Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen

Grammatik anhand der Lektüre.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich.

Lateinische Inschriften.

Auswahl antiker Philosophie

Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; andere Texte).

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

6.

Semester:

Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen

Grammatik anhand der Lektüre.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.

Der römische Staat und das Christentum.

Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).

Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

bzw. 5. Semester:

Bewußtes, Unbewußtes.

Wahrnehmung:

Raum, Zeit, Gestalt.

Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:

Psychische Aspekte der Informationsverarbeitung (Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen), Lerntheorien.

Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:

Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung.

Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.

Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung,

Sexualität.

Entwicklung und Erziehung:

Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.

Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen

Verhaltens.

Gewissensbildung.

Individuum und Gesellschaft:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung.

Person, Typus, Stereotyp.

Das Problem der psychischen Normalität.

Gruppen.

4.

bzw. 6. Semester:

Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.

Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:

Denken und Kreativität als Problemlösungsstrategien.

Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken, Funktion der Sprache;

Sprache als sozialer Code.

Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:

Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen;

Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten.

Emotion und Affekt.

Theorie der Aggression.

Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.

Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.

Entwicklung und Erziehung:

Erscheinungsformen des Jugendalters.

Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens.

Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung.

Altern und Tod.

Individuum und Gesellschaft:

Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.

Konfliktlösungsstrategien.

Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.

Information und Manipulation, suggestive Vorgänge.

Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).

5.

bzw. 7. Semester:

Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.

Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:

Zugänge zur Wirklichkeit, Interpretationen der Wirklichkeit,

Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:

Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche), die Frage nach dem geglückten Leben.

Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).

Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):

Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;

Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;

Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.

6.

bzw. 8. Semester:

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.

Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:

Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.

Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):

Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;

Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;

Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

bis 6. Semester:

Schrägriß, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.

Objekte:

Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte

Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.

Anwendungen:

Grundlagen der kotierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen;

Darstellungsweise:

Normale Axonometrie.

Objekte:

Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.

Anwendungen:

Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.

Eine Schularbeit je Semester, bei Bedarf zweistündig.

5.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

6.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6.1 BANKEN UND VERSICHERUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6.2 INDUSTRIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6.5 TOURISMUS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

7.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

5.

bis 8. Semester:

Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm oder Konzept.

Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache.

Internationaler Informationsaustausch.

Telekommunikation.

8.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bildungspolitische Zielsetzungen.

Soziales Umfeld:

Familie - Partnerschaft - Erziehung.

4.

Semester:

5.

Semester:

6.

Semester:

7.

Semester:

8.

Semester:

Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.

Sicherheitspolitik:

Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.

9.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

2.

RHETORIK

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

D. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.

*5) Entweder in 8 Semestern mit je 3 Wochenstunden oder in 6 Semestern mit je 4 Wochenstunden.

*6) Im 3. bis 6. Semester oder im 5. bis 8. Semester jeweils 2 Wochenstunden.

*7) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*8) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge (Semester) jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4)

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 2 Z 2)

3.
  1. 2000 (I. und II. Jahrgang)
31.
  1. 2001 (III. Jahrgang)

Anlage A1

```

```

LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 14-19 (I)

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 14-19 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 14-19 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 5- 8 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . - - 5- 8 III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. - - 6- 9 III

```

8.

Chemie .................. - - - 3- 5 III

```

```

9.

Physik .................. - - - 3- 5 III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 10-13 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 13-18 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... - 9-13 I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen - - - - 2- 3 II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 14-19 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... - - 5- 8 I

```

```

16.

Textverarbeitung *3) .... - - 8-11 III

```

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 4- 6 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - 3- 4 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 9-14 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*4) ..................... - - 6- 9 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

21.

Seminare ................ 0-10

```

Fremdsprachenseminar .... I-II

Allgemeinbildendes

Seminar ................. III

Betriebswirtschaftliches

Seminar ................. I

Praxisseminar ........... IV

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ...31-33 33-35 33-35 33-35 33-35 168

B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ................. 3 3 3 2 3 14 (I)

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 15 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

5.

Geschichte (Wirtschafts-

```

und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 6 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - 6 III

```

7.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .............. 2 - - 3 2 7 III

```

8.

Chemie .................. - 3 - - - 3 III

```

```

9.

Physik .................. - - 2 2 - 4 III

```

```

10.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 3 3 2 2 10 I

```

11.

Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 14 I

```

```

12.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen und

Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - 9 I

```

13.

Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - 2 II

```

```

14.

Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 15 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - 5 I

```

```

16.

Textverarbeitung *3) .... 4 3 2 - - 9 III

```

```

17.

Politische Bildung und

```

Recht ................... - - - 2 2 4 III

```

18.

Volkswirtschaft ......... - - - - 3 3 III

```

```

19.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

Erweiterungsbereich

```

20.

Ausbildungsschwerpunkte

```

*6) ..................... - - - 3 4 7 I

20.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

und betriebliche

Organisation

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 32 34 34 34 34 168

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Dritte lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I

```

2.

Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III

```

4.

Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I

```

```

7.

Besondere

```

Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I

```

8.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III

```

9.

Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III

```

```

10.

Psychologie

```

(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III

```

11.

Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)

```

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Einführung in die Praxis

```

des wissenschaftlichen

Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III

```

2.

Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV

```

```

3.

Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa

```

```

4.

Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

5.

Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

6.

Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V

```

```

7.

Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V

```

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

E. Förderunterricht *1) *10) tungs-

Jahrgang gruppe

I. II. III. IV. V.

```

```

```

1.

Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)

```

```

2.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I

```

3.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 2 - I

```

4.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .............. - 2 2 2 - I

```

5.

Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I

```

```

6.

Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I

```

```

7.

Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I

```

```

8.

Textverarbeitung *3) .... 2 2 2 - - III

```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1.

Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen. Die Handelsakademie schließt mit einer Reifeprüfung ab.

Der Absolvent einer Handelsakademie soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen; insbesondere soll er

2.

Didaktische Grundsätze

Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

1.

Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Die Freiräume im Bereich der schulautonomen Stundentafel bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beibehaltung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfeld etc. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.

Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.

Bei der Erweiterung bzw. Ergänzung des Lernangebotes von im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler oder um eine regionale Gegebenheiten berücksichtigende Erweiterung bzw. Ergänzung zu handeln.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Bei der Schaffung von im Lehrplan nicht enthaltenen Ausbildungsschwerpunkten kommt der Einordnung unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Sie können schulautonom festgelegt werden. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern kein Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Schule autonom festgelegt wird, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Mehrere Ausbildungsschwerpunkte können auch als alternative Pflichtgegenstände festgelegt werden.

Bei der Schaffung von nicht im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen (Seminaren) mit eigenständigem Charakter kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bei der Einführung von Unterrichtsgegenständen mit fächerübergreifendem Charakter ist das Lehrstoffangebot bereits bestehender Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

2.

Besondere Bestimmungen

Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:

a)

Bei Festlegung der Anzahl der Wochenstunden dürfen je Pflichtgegenstand in allen Jahrgängen einerseits und für alle Pflichtgegenstände pro Jahrgang andererseits die angegebenen Minimalwochenstunden nicht unterschritten und die angegebenen Maximalwochenstunden nicht überschritten werden. Die in der Stundentafel angegebene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände des fünfjährigen Ausbildungsganges (168 Wochenstunden) muß bei allen schulautonomen Veränderungen eingehalten werden; sie darf weder unter- noch überschritten werden.

b)

Die im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenstände des Kernbereiches müssen in den jeweiligen Jahrgängen, in denen in der Stundentafel gemäß Z 2 Wochenstunden vorgesehen sind, mit mindestens einer Wochenstunde dotiert sein; andererseits dürfen sie in Jahrgängen, in denen sie in der Stundentafel gemäß Z 2 nicht enthalten sind, nicht aufgenommen werden (ausgenommen davon die Pflichtgegenstände gemäß Punkt c).

c)

Werden die Wochenstunden in den Pflichtgegenständen Chemie und Volkswirtschaft erhöht, so sind diese Wochenstunden im Pflichtgegenstand Chemie auf den II. und III. Jahrgang und im Pflichtgegenstand Volkswirtschaft auf den IV. und V. Jahrgang zu verteilen.

d)

Bei der Festlegung der Ausbildungsschwerpunkte kann auch eine Stundenverteilung auf den III. bis V. Jahrgang vorgesehen werden.

e)

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Unterrichtsgegenständen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.

f)

Soweit durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Ausbildungsschwerpunkte geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen.

g)

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Das geschaffene Seminar ist einer der vorgesehenen vier Seminargruppen zuzuordnen und mit einer den konkreten Lehrinhalt angebenden Zusatzbezeichnung zu versehen. Ein Seminar kann sich auf ein Unterrichtsjahr oder auf mehrere Unterrichtsjahre erstrecken.

h)

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.

i)

Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

1.

Katholischer Religionsunterricht

2.

Evangelischer Religionsunterricht

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

4.

Islamischer Religionsunterricht

5.

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

letzten Tage

8.

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

9.

Griechisch-orientalischer (Orthodoxer) Religionsunterricht

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).

Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks.

Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.

Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer

Nachschlagewerke.

Schriftliche Kommunikation:

Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Benützen von Bibliotheken.

Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten

sinnvermittelnden Lesens.

Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).

Medien:

Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede;

Stellenwert in der Gesellschaft).

Gestalten von und mit Medien.

Zwei Schularbeiten.

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).

Präsentation (Arten, Techniken).

Normative Sprachrichtigkeit:

Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen,

Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.

Beschreiben und Analysieren.

Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst

(literarische Gattungen, formale Aspekte).

Medien:

Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).

Information in den Massenmedien.

Gestalten von und mit Medien.

Zwei Schularbeiten.

III. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Dialogische Gesprächsformen.

Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

Präsentation.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen

Erfordernissen.

Schriftliche Kommunikation:

Begriffe definieren.

Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies

Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst

(Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).

Medien:

Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien).

Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

IV. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Rede und Vortrag, Kommunikationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren,

freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und von

dichterischen Texten, Analyse von Reden.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Medien:

Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film.

Gestalten von und mit Medien.

Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.

V. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.

Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Textkritik und Wertung.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Zeitgenössisches Kulturschaffen.

Medien:

Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.

Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel, Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz).

Zwei Schularbeiten.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den englischsprachigen Ländern.

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen dieses Jahrgangs ergebenden

Kommunikationsformen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren Strukturen soweit sie im I. Jahrgang nicht behandelt wurden.

Zwei Schularbeiten.

III. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen des In- und Auslandes.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Routinesituationen der kaufmännischen Praxis.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung der Formen- und Satzlehre,

Wiederholung und Vertiefung der für die kommunikative Kompetenz

notwendigen Strukturen.

Zwei Schularbeiten.

IV. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen mit vorwiegendem Bezug auf die englischsprachigen Länder.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die

individuelle Problemlösungen erfordern.

Betriebswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die

kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

V. Jahrgang:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen von

internationaler Bedeutung.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die

kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden

Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen

(Formen- und Satzlehre).

Zwei Schularbeiten.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

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