Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
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Lektüre in Auswahl (zB philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).

Vertiefende Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

b)

Für drei Jahrgänge mit je 4 Wochenstunden:

1.

Lernjahr:

Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.

Satzlehre:

Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.

Infinitivkonstruktionen.

Partizipialkonstruktionen.

Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.

Wortkunde:

Grundwortschatz.

Wörter und Redewendungen.

Betonung.

Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.

Möglichkeiten der Wortbildung.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.

Texte und Übersetzungstechnik:

Einführung in die Übersetzungstechnik.

Zwei Schularbeiten.

2.

Lernjahr:

Ergänzung zur Konjugation.

Satzlehre:

Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.

Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.

Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.

Gerundium und Gerundivum.

Wortkunde:

Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.

Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.

Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von

Lehnwörtern.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.

Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.

Die Römer in Österreich.

Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.

Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.

Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.

Texte und Übersetzungstechnik:

Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte (zB Caesar:

„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).

Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.

Verwendung des Wörterbuches.

Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.

Zwei Schularbeiten.

3.

Lernjahr:

Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen

Grammatik anhand der Lektüre.

Leben und Kultur der Griechen und Römer:

Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich.

Lateinische Inschriften.

Auswahl antiker Philosophie.

Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.

Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.

Der römische Staat und das Christentum.

Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).

Texte und Übersetzungstechniken:

Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).

Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.

Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.

Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen

Dichtung.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. Jahrgang:

Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:

Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen.

Leib-Seele-Problem.

Bewußtes, Unbewußtes.

Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.

Wahrnehmung:

Raum, Zeit, Gestalt.

Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:

Psychische Aspekte der Informationsverarbeitung (Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen), Lerntheorien.

Denken und Kreativität als Problemlösungsstrategien.

Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken, Funktion der Sprache.

Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:

Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung.

Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.

Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung,

Sexualität.

Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen;

Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten.

Emotion und Affekt.

Theorie der Aggression.

Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.

Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.

Entwicklung und Erziehung:

Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.

Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen

Verhaltens.

Gewissensbildung.

Erscheinungsformen des Jugendalters.

Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens.

Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung.

Altern und Tod.

Individuum und Gesellschaft:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung.

Person, Typus, Stereotyp.

Das Problem der psychischen Normalität.

Gruppen.

Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.

Konfliktlösungsstrategien.

Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.

Information und Manipulation, suggestive Vorgänge.

Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).

V. Jahrgang:

Zugänge zum Philosophieren:

Eigenart philosophischer Fragestellungen.

Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.

Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:

Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit;

Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.

Formen und Funktionen von Zeichen.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.

Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:

Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben.

Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).

Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.

Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):

Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;

Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;

Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

III. und IV. Jahrgang oder

IV. und V. Jahrgang:

Darstellungsweise:

Schrägriß, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.

Objekte:

Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte

Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.

Anwendungen:

Grundlagen der kotierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.

Darstellungsweise:

Normale Axonometrie.

Objekte:

Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.

Anwendungen:

Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.

Zwei Schularbeiten je Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Systemsoftware:

Betriebssystem; Benutzeroberfläche.

Anwendersoftware:

Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank;

Textverarbeitung.

Anwendungen:

Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Banken:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt (Euromarktbeziehungen).

Kapitalbeschaffung:

Haftkapital, Fremdkapital.

Kapitalverwendung:

Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung,

Eigengeschäfte.

Dienstleistungen:

Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler

Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.

Organisation.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.

Versicherungen:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.

Riskmanagement:

Risiko und Risikopolitik.

Kapitalbeschaffung:

Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.

Kapitalverwendung:

Schadensabwicklung.

Dienstleistungen:

Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.

Organisation.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision;

Controlling.

7.2 INDUSTRIE

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.

Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung;

ökologische Aspekte.

Fertigungsvorbereitung:

Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;

Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.

Fertigungsdurchführung:

Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;

Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.

7.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Bedeutung und Voraussetzungen der internationalen Geschäftstätigkeit.

Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche

Entwicklungen.

Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.

Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit;

Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und

risikopolitisches Instrumentarium.

Exportförderung.

Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die

internationale Geschäftstätigkeit.

Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen

Geschäftstätigkeit:

Vertragsformen und Vertragssicherung.

Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren).

Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik.

Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.

Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.

Spedition; Transport; Verzollung.

Finanzierung und Zahlungsabwicklung.

7.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Bedeutung, Struktur und Probleme der Transportwirtschaft.

Gesetzliche Rahmenbedingungen.

Ökologische Aspekte.

Spedition:

Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.

Nationaler und internationaler Gütertransport:

Straßen-, Bahn-, Luft- und kombinierter Verkehr (gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife, Verzollung, Beförderung gefährlicher Güter); Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.

Logistik:

Bedeutung; Logistikfunktion und Transport; Logistikstrategien und

logistische Entscheidungen der Transportunternehmungen.

Marketing.

Kooperationen in der Transportwirtschaft.

Personenbeförderung.

7.5 TOURISMUS

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.

Tourismusorganisationen:

Arten und Aufgaben.

Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.

Reisebüro:

Leistungsangebot; Reiseorganisation.

Gastronomie- und Hotelbetriebe:

Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.

Marketing.

Kommunikationstechniken.

Rechnungswesen und Controlling.

7.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Allgemeine Grundlagen:

Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche

Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.

Leistungserstellung:

Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen

Verwaltungshandelns.

Marketing.

Organisation:

Sekretariats- und Kanzleiwesen.

Personalwesen.

Finanzierung:

Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,

Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;

Grenzen der öffentlichen Verschuldung.

Investition:

Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;

Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.

Rechnungswesen und Controlling:

Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;

Rechnungsabschluß; Finanzplanung; Kostenrechnung;

gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;

Controlling.

8.

FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches in der Fremdsprache unter Berücksichtigung der landesüblichen Richtlinien und der einschlägigen ÖNORMEN computerunterstützt erstellen können.

Er soll weiters Telekommunikationsmittel zur Informationsbeschaffung und -weitergabe situationsgerecht einsetzen können.

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm und Konzept aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des I., II. und III. Jahrganges.

Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache.

Internationaler Informationsaustausch.

Telekommunikation.

9.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. Jahrgang:

Der Mensch in der Gesellschaft.

Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).

Bildungspolitische Zielsetzungen.

Soziales Umfeld:

Familie - Partnerschaft - Erziehung.

Minderheiten und Randgruppen.

Rollenbilder.

Konflikte und deren Lösungsmodelle.

Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor.

Jugend und Gesellschaft.

II. Jahrgang:

Gelebte Demokratie:

Staatstheorien und Ideologien.

Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen.

Verbändewesen und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung.

Kommunal- und Landespolitik.

Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Internationale Beziehungen.

III. Jahrgang:

Politik als Aufgabe und Möglichkeit.

Rechtssetzung, Gesetze und Spielregeln.

Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.

Sicherheitspolitik:

Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. bis V. Jahrgang:

Individuum:

Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).

Erleben des Menschen:

Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung).

Entwicklungspsychologie.

Aggression.

Streß.

Ambiguitätstoleranz.

Gruppe:

Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für

Gesellschaft und Wirtschaft.

Ziele, Normen, Rollen.

Konfliktsteuerung.

Gruppendynamik.

Soziometrie.

Der arbeitende Mensch:

Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft.

Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.

Kommunikation:

Prozesse; Strukturen.

Störungen; Moderation.

Informationsmanagement.

Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung).

Körpersprache und ihre Bedeutung.

Rhetorik.

Interaktion:

Motivation; Manipulation.

Transaktionsanalyse.

Managementtechniken:

Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken;

Entscheidungstechniken.

11.

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fähig sein, Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu wiederzugeben.

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

IV. und V. Jahrgang:

Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.

Einführung in die Bibliographie.

Formen und Regeln des Zitierens.

Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.

Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.

Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.

2.

RHETORIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Sprechtechnik:

Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,

Intonation.

Mimik und Gestik.

Sprachliche Mittel:

Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren).

Erweiterung des Wortschatzes.

Syntaktische Varianten.

Redevorbereitung:

Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik.

Technik der vorbereiteten Rede.

Technik der freien Rede.

Darbietung:

Vorbereitete Rede, freie Rede.

Vortrag und Deklamation.

Analyse von Reden:

Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte).

Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.

Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.

3.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Zeitgenössische Kultur:

Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext.

Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.

Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).

Zeitgenössisches Kunstschaffen:

Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur.

Darbietungsformen.

Methoden der Kunstbetrachtung:

Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.

Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.

Gespräch mit Kulturschaffenden.

4.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).

Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).

Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.

Rollenspiel (Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film usw.).

Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen.

Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfaßter Texte.

Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).

5.

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Grundbegriffe der Musiktheorie, soweit sie zum Mitlesen von Partituren und zum Blattsingen nötig sind.

Einführung in die Stimm- und Atemtechnik, Nachsingen von einfachen Intervallen, mehrstimmiges Singen, besonders von Volksliedern.

Singen geeigneter Chorsätze:

Volkslieder aus Österreich und anderen Ländern, Kanon, Gregorianische Choräle, ein- und mehrstimmige Chormusik aus allen Epochen; zeitgenössische Chormusik.

Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.

6.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Auswahl der Musikstücke je nach der Zusammensetzung der Spielgruppe (zB Blasmusik).

Pflege der Volksmusik, der klassischen und modernen Musik sowie der Unterhaltungsmusik (Musical, Operette, Jazz und Pop); Hinführung zu zeitgenössischer Musik.

Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.

Musiktheoretische und musikhistorische Einführung in das jeweilige Werk bzw. Stück.

7.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

I. bis V. Jahrgang:

Bildnerisches Gestalten und Design:

Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgraphik, plastisches und architektonisches Gestalten).

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen.

Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler,

Designer und Grafiker.

Handwerkliches Gestalten:

Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken; Erstellung von Werkstücken.

Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.

Fotografie:

Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen.

Grundelemente der fotografischen Gestaltung.

Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien.

Erkennen und Beurteilung von Motiven.

Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stillebenfotografie).

Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen. Er soll weiters aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.

Nach dem Betriebspraktikum soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden. Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement möglichst gemeinsam mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über das Betriebspraktikum.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.

*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Anlage A1B

```

```

LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE FÜR BERUFSTÄTIGE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

A. Pflichtgegenstände *1) Summe tungs-

Semester gruppe

```

1.
            1. 8.

```

```

```

Kernbereich

```

1.

Religion ............ 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ............. 3 3 2 2 2 2 2 2 18 (I)

```

```

3.

Englisch

```

einschließlich

Wirtschaftssprache .. 3 3 2 2 3 3 3 3 22 I

```

4.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) 4 4 3 3 4 4 22 I

```

5.

Geschichte

```

(Wirtschafts- und

Sozialgeschichte) ... 2 2 1 1 6 III

```

6.

Geographie

```

(Wirtschafts-

geographie) ......... 3 3 6 III

```

7.

Biologie, Ökologie

```

und Warenlehre ...... 2 2 2 2 8 III

```

8.

Chemie .............. 3 3 III

```

```

9.

Physik .............. 3 3 III

```

```

10.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik 3 3 3 3 2 2 16 I

```

11.

Betriebswirtschaft .. 3 3 2 2 2 2 3 3 20 I

```

```

12.

Betriebswirtschaft-

```

liche Übungen und

Projektmanagement *3) 2 2 1 1 2 2 10 I

```

13.

Wirtschaftliches

```

Rechnen ............. 1 1 2 II

```

14.

Rechnungswesen *3) .. 3 3 3 3 3 3 2 2 22 I

```

```

15.

Wirtschaftsinformatik 2 2 2 6 I

```

```

16.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .......... 4 4 2 2 12 III

```

17.

Politische Bildung

```

und Recht ........... 2 2 4 III

```

18.

Volkswirtschaft ..... 2 2 4 III

```

Erweiterungsbereich

```

19.

Ausbildungs-

```

schwerpunkte *4) .... 2 3 3 8 I

19.1 Marketing und

internationale

Geschäftstätigkeit

oder

19.2 Controlling und

Jahresabschluß oder

19.3 Wirtschafts-

informatik und

betriebliche

Organisation

```

```

Gesamtwochenstundenzahl .25 25 25 25 25 25 25 25 200

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

B. Freigegenstände *1) Summe tungs-

Semester gruppe

```

1.
            1. 8.

```

```

```

```

1.

Dritte lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *2) 3 3 3 3 3 3 18 I

```

2.

Latein *5) ..........3/4 3/4 3/4 3/4 3/4 3/4 3/4 3/4 24 I

```

```

3.

Philosophischer

```

Einführungsunterricht

*6) ................. 0/2 0/2 2 2 0/2 0/2 8 III

```

4.

Darstellende

```

Geometrie *6) ....... 0/2 0/2 2 2 0/2 0/2 8 (II)

```

5.

Wirtschaftsinformatik 2 2 2 6 I

```

```

6.

Besondere

```

Betriebswirtschaft *7) 2 2 2 2 8 I

```

7.

Fremdsprachige

```

Textverarbeitung *3) 2 2 2 2 8 III

```

8.

Politische Bildung .. 2 2 2 2 2 2 12 III

```

```

9.

Psychologie

```

(Betriebspsychologie) 2 2 2 2 8 III

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

C. Unverbindliche Übungen *1) Summe tungs-

Semester gruppe

```

1.
            1. 8.

```

```

```

```

1.

Einführung in die

```

Praxis des

wissenschaftlichen

Arbeitens ........... 2 2 2 2 8 III

```

2.

Rhetorik ............ 2 2 2 2 2 2 2 2 16 IV

```

```

3.

Zeitgenössische

```

Kultur .............. 2 2 2 2 2 2 2 2 16 IVa

```

```

Lehrver-

Wochenstunden pflich-

D. Förderunterricht *1) *8) tungs-

Semester gruppe

```

1.
            1. 8.

```

```

```

```

1.

Deutsch ............. 2 2 2 2 2 2 (I)

```

```

2.

Englisch

```

einschließlich

Wirtschafssprache ... 2 2 2 2 2 2 I

```

3.

Zweite lebende

```

Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache .. 2 2 2 2 I

```

4.

Mathematik und

```

angewandete

Mathematik .......... 2 2 2 2 I

```

5.

Betriebswirtschaft .. 2 2 2 2 2 2 I

```

```

6.

Rechnungswesen *3) .. 2 2 2 2 2 2 I

```

```

7.

Wirtschaftsinformatik 2 2 2 I

```

```

8.

Textverarbeitung,

```

Office-Management und

Publishing .......... 2 2 2 2 III

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1.

Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsakademie für Berufstätige vermittelt Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen. Die Handelsakademie für Berufstätige schließt mit einer Reifeprüfung ab.

Der Absolvent einer Handelsakademie für Berufstätige soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen; insbesondere soll er

2.

Didaktische Grundsätze

Sinngemäß wie die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie (siehe Anlage A1).

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

1.

Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Bei der Schaffung von im Lehrplan nicht enthaltenen Ausbildungsschwerpunkten kommt der Einordnung unter das Bildungsziel der Handelsakademie für Berufstätige besondere Bedeutung zu. Sie können schulautonom festgelegt werden. Bestehen an einer Schule parallel geführte Semester, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern kein Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Schule autonom festgelegt wird, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Mehrere Ausbildungsschwerpunkte können auch als alternative Pflichtgegenstände festgelegt werden.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, daß die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

2.

Besondere Bestimmungen

Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:

a)

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung (ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion) in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen in der Anzahl der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.

b)

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände und unverbindliche Übungen geschaffen werden, sind dafür zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) zu erlassen. Solche Freigegenstände oder unverbindliche Übungen sind entsprechend ihrem Lehrstoffinhalt einem in der Stundentafel genannten Unterrichtsgegenstand zuzuordnen, wobei der Gegenstandsbezeichnung ein den konkreten Lehrinhalt bezeichnender Zusatz angefügt werden kann.

c)

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in einzelnen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen ergänzende Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze erlassen werden.

d)

Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

1.

Semester:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).

Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen).

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und

adressatenbezogenen Ausdrucks.

Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer

Nachschlagewerke.

Schriftliche Kommunikation:

Erzählen und freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Benützen von Bibliotheken.

Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten

sinnvermittelnden Lesens.

Medien:

Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede).

Eine Schularbeit.

2.

Semester:

Zusammenfassen und Präsentieren.

Normative Sprachrichtigkeit:

Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen,

Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern.

Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer

Nachschlagewerke.

Schriftliche Kommunikation:

Beschreiben, Kommentieren, freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.

Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.

Medien:

Massenmedien (Stellenwert in der Gesellschaft).

Gestalten von und mit Medien.

Eine Schularbeit.

3.

Semester:

Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen

Erfordernissen.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Beschreiben und Analysieren.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.

Medien:

Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).

Gestalten von und mit Medien.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Präsentation.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen

Erfordernissen.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst

(literarische Gattungen, formale Aspekte).

Medien:

Information in den Massenmedien.

Gestalten von und mit Medien.

Eine Schularbeit.

5.

Semester:

Kommunikationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Kommentieren von Texten und Reden.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Medien:

Audio-visuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien).

Gestalten von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

6.

Semester:

Rede und Vortrag.

Schriftliche Kommunikation:

Argumentieren und Stellung nehmen, freies Gestalten, kreatives

Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und

dichterischen Texten.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Medien:

Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film.

Gestalten von und mit Medien.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

7.

Semester:

Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.

Beurteilen und Interpretieren, freies Gestalten, kreatives

Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Analysieren, Kommentieren und Deuten von Texten aus

Fachpublikationen und dichterischen Texten.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Zeitgenössisches Kulturschaffen.

Medien:

Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.

Eine Schularbeit, zwei- oder dreistündig.

8.

Semester:

Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Textkritik und Wertung.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).

Zeitgenössisches Kulturschaffen.

Eine Schularbeit, zwei- oder dreistündig.

3.

ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einfache Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden

Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen

Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz).

Eine Schularbeit.

2.

Semester:

Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz) soweit sie im 1. Semester nicht behandelt wurden.

Eine Schularbeit.

3.

Semester:

Aktuelle Themen.

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen dieses Semesters ergebenden

Kommunikationsformen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren Strukturen soweit sie im 1. und 2. Semester nicht behandelt wurden.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den englischsprachigen Ländern.

Aktuelle Themen.

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen dieses Semesters ergebenden

Kommunikationsformen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen komplexeren

Strukturen soweit sie in den vorhergehenden Semestern nicht behandelt

wurden.

Eine Schularbeit.

5.

Semester:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen des In- und Auslandes.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Routinesituationen der kaufmännischen Praxis.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Vertiefung der für die

kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit.

6.

Semester:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen mit vorwiegendem Bezug auf die englischsprachigen Länder.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die

individuelle Problemlösungen erfordern.

Betriebswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die

kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

7.

Semester:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen von

internationaler Bedeutung.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die

kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit, zwei- oder dreistündig.

8.

Semester:

Wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Themen von internationaler Bedeutung mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Wortschatz und Stilistik.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die

kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit, zwei- oder dreistündig.

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

Semester:

Einfache Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden

Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen

(Formen- und Satzlehre).

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem sozialen Umfeld von Schülern und deren Entsprechung in den Ländern der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Kommunikationsformen:

Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).

Sprachstrukturen:

Erarbeitung weiterer für die Kommunikationsthemen notwendiger Strukturen soweit sie im 3. Semester nicht behandelt wurden.

Eine Schularbeit.

5.

Semester:

Themen zur Wirtschaft, Politik, Ökologie, Gesellschaft und Kultur

aus den Ländern der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Erarbeitung, Festigung und schwerpunktmäßige Vertiefung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit.

6.

Semester:

Themen zur Wirtschaft, Politik, Ökologie, Gesellschaft und Kultur aus den Ländern der Zielsprache, auch mit Bezug auf Österreich.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Einführung in die Fachsprache unter Einbeziehung

allgemeinsprachlicher Kommunikationsformen.

Sprachstrukturen:

Erarbeitung, Festigung und schwerpunktmäßige Vertiefung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

7.

Semester:

Wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle

Themen aus den Ländern der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Differenzierte Situationen der kaufmännischen Praxis, die

individuelle Problemlösungen erfordern.

Betriebswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Erarbeitung, Wiederholung und Festigung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.

Eine zweistündige Schularbeit.

8.

Semester:

Wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle

Themen von internationaler Bedeutung.

Aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich relevante Themen.

Sprachstrukturen:

Schwerpunktmäßige Wiederholung und Festigung der für die Kommunikationsthemen notwendigen Strukturen.

Eine Schularbeit, zwei- oder dreistündig.

5.

GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

5.

Semester:

Begriffe, Aufgaben, Themen, Methoden; Stellenwert der Geschichte, insbesondere der Wirtschafts- und Sozialgeschichte.

Ur- und Frühgeschichte:

Entwicklung des Menschen; Gesellschaftsformen; von der Aneignungszur Vorratswirtschaft; der österreichische Raum.

Frühe Hochkulturen:

Theokratische Herrschaftssysteme und Gesellschaftsaufbau; Kunst,

Wissenschaft und Wirtschaft.

Antike:

Ägäischer Kulturkreis; von der Polis zur Demokratie; Hellenismus.

Rom - von der Republik zum Imperium; Wirtschaft und Alltagsleben;

der österreichische Raum zur Römerzeit.

Kulturelles Erbe der Antike:

Religion, Philosophie, Recht, Wissenschaft und Kunst.

Römische, christliche und germanische Grundlagen des Abendlandes.

Mittelalter:

Lehenswesen und Feudalismus; Reichsgedanke und kirchlicher

Weltherrschaftsanspruch.

Der Orient und Europa.

Entwicklung der europäischen Staatenwelt.

Wirtschaft und Alltagsleben; Wissenschaft und Kunst. Österreich - von den Babenbergern zur Hausmacht der Habsburger.

6.

Semester:

Die Osmanen und Europa.

Absolutismus und Aufklärung:

Staatsideen, Wirtschaftssysteme; der absolute Staat am Beispiel

Frankreichs; aufgeklärter Absolutismus am Beispiel Österreichs.

Kultur des Barock.

Revolution und Restauration:

Entstehung der USA; französische Revolution und deren Folgen.

Europa vor und nach dem Wiener Kongreß.

Aufstieg des Bürgertums:

Industrielle Revolution und soziale Frage; Bürger als

Revolutionäre.

Entwicklung von Ideologien und politischen Parteien. Alltagskultur, Kunst und Wissenschaften.

7.

Semester:

Die Aufteilung der Welt in wirtschafts- und machtpolitische

Interessenssphären.

Europa vor dem Ersten Weltkrieg.

Das habsburgische Vielvölkerreich.

Der Erste Weltkrieg und seine Folgen.

Welt im Wandel:

Demokratien in der Krise; Faschismus und Nationalsozialismus; der Kommunismus in der Sowjetunion.

Österreich - die Erste Republik.

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur.

Der Zweite Weltkrieg:

Ursachen, Verlauf und Ende.

Österreich und der Nationalsozialismus; Kooperation, Anpassung und Widerstand.

8.

Semester:

Vereinte Nationen und internationale Organisationen;

Ost-West-Konflikt; Blockbildungen; Krisenherde.

Entkolonialisierung und ihre Folgen.

Wege zur europäischen Integration.

Österreich:

Die Zweite Republik.

Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft.

Veränderungstendenzen in der Gesellschaft und im politischen

System.

Der Weg in die Europäische Union.

Welt im Umbruch:

Die Veränderungen in den osteuropäischen Staaten.

Religiöse und ideologische Fundamentalismen.

Migration und ihre Folgen; Minderheiten und Volksgruppen.

Entwicklungstendenzen der Weltwirtschaft.

Gesellschaftlicher und kultureller Wertewandel:

Emanzipation und offene Gesellschaft.

Streben nach Verwirklichung der Menschenrechte.

Friedens- und Zukunftsforschung.

Kunst, Kultur und Wissenschaft im 20. Jahrhundert.

6.

GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

1.

Semester:

Räumliche Orientierung und geographische Darstellungstechniken.

Ökologische Wirkungsgefüge:

Relief, Klima, Boden, Vegetation.

Bevölkerung der Erde:

Demographische Strukturen und Prozesse; Wechselwirkungen zwischen

Ökosystemen und wirtschaftenden Menschen.

Entwicklungsländer, Industrie- und Dienstleistungsstaaten:

Merkmale und Typen; Veränderungen der Wirtschaftsstrukturen; Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; soziale und wirtschaftliche Probleme und Entwicklungschancen; Nord-Süd-Beziehungen.

2.

Semester:

Verflechtungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt;

Wirtschaftliche und politische Zusammenschlüsse und Verflechtungen;

Europa im Wandel - Integration und Regionalisierung.

Österreich:

Natürliche Ausstattung und naturräumliche Gliederung;

Bevölkerungsstrukturen und -entwicklung; ländliche und städtische Lebensräume und ihre Wechselbeziehungen; Möglichkeiten und Probleme der Ver- und Entsorgung; Wandel von Wirtschaftsräumen; Raumordnung und Raumplanung; Natur- und Landschaftsschutz; Struktur und Entwicklung der Wirtschaftssektoren; Entwicklungspolitik; Integration Österreichs in Europa und in der übrigen Welt.

Globale Entwicklungstendenzen:

Demographische und sozioökonomische Probleme und deren Lösungsansätze; Verfügbarkeit und Sicherung von Ressourcen;

Umweltbelastung und Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen;

Beziehungsgefüge in der Weltwirtschaft und Weltpolitik;

Entwicklungsstrategien und internationale Zusammenarbeit.

7.

BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

5.

Semester:

Grundlagen, Selbstverständnis und Zusammenhänge von Biologie,

Ökologie und Warenlehre.

Allgemeine Biologie:

Merkmale des Lebendigen; Struktur der Zelle.

Humanbiologie:

Aufbau und Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen.

Humanökologie:

Umwelthygiene.

Körperbewußtsein (Ernährung, Haltung, Bewegung, Ergonomie).

Körperpflege und Hygiene; Seifen, Kosmetik, Waschmittel.

Bekleidung, Wohnung.

Krankheiten, Vorbeugung und Bekämpfung.

Sexualhygiene; Familienplanung.

Psychohygiene; Streß und seine Bewältigung.

Lernbiologie.

Suchtstoffe (zB Alkohol, Psychopharmaka, illegale Drogen) und Abhängigkeitsproblematik.

6.

Semester:

Phylogenie und Evolution.

Warenlehre:

Rohstoffe, Planung und Produktion, Ge- und Verbrauch; Abfall anhand

ausgewählter Beispiele.

Nahrungs- und Genußmittel:

Bodenbiologie, Landbau.

Halb- und Fertigerzeugnisse; Qualitätsbeeinflussung durch

Bearbeitung, Konservierung und Verpackung.

Ernährungslehre, Lebensmittelqualität, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelrecht (Konsumenteninformation).

7.

Semester:

Ökologie - Ökonomie.

Natürliche und künstliche Systeme:

Abiotische und biotische Faktoren.

Energie-, Materie- und Informationsflüsse.

Vernetzung von Boden, Wasser und Luft als Bereiche der Ökosphäre

(Kreisläufe).

Regulationsmechanismen, Ökologisches Gleichgewicht. Ökobilanzen und Ökologische Wirtschaft.

Abfall- und Energiewirtschaft (Zusammenhang ökologischer und ökonomischer Aspekte).

8.

Semester:

Gebrauch (Kennzeichnung, Verwendung und Pflege von Waren, Konsumenteninformation, Verkaufskunde).

Abfall (Rückgewinnung, Wiederverwertung und Entsorgung).

Anorganische Gebrauchsgüter:

Grundlagen der Mineralogie und Geologie (Ressourcenlehre).

Abbau und Aufbereitung von metallischen und nichtmetallischen Rohstoffen.

Gewinnung und Verarbeitung von Werkstoffen der Metallindustrie.

Schmuckindustrie, Keramik- und Glasindustrie.

Bauwirtschaft und Baubiologie.

Organische Gebrauchsgüter:

Waldwirtschaft.

Holzbearbeitende und -verarbeitende Industrie.

Natur- und Kunstfasern; Bekleidungsindustrie.

Gummi- und Kunststoffindustrie.

8.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stoffsysteme, Atom, Periodensystem, Bindung.

Chemische Reaktionen:

Chemisches Gleichgewicht, Stoff- und Energiebilanzen,

Redoxreaktionen, Protolyse (Definition von Säuren und Basen, pH-Wert, Indikatoren, Säuren- und Basengleichgewichte).

Anorganisch chemische Grundstoffindustrien:

Primäre und sekundäre Roh- und Hilfsstoffe, Verfahren, Produkte,

Reststoffverwertung anhand ausgewählter Beispiele.

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate:

Gewinnung, Struktur, Nomenklatur, funktionelle Gruppen,

Reaktionsmechanismen.

Natürliche Makromoleküle:

Proteine, Polysaccharide.

Künstliche Makromoleküle:

Herstellung (Polymerisation, Polyaddition, Polykondensation),

Eigenschaften und Anwendung (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere),

Recycling.

Klebstoffe.

Chemische Produkte für den privaten und beruflichen Gebrauch:

Wasch- und Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Färbemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel und deren Umweltproblematik.

Bio- und Lebensmitteltechnologie:

Biotechnologische Verfahren anhand ausgewählter Beispiele.

Pharmazie und Kosmetik:

Arzneimittel, Suchtgifte, Kosmetika anhand ausgewählter Beispiele.

Chemische Qualitätskontrolle:

Methoden, Geräte, Grenzen anhand ausgewählter Beispiele.

9.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

4.

Semester:

Beobachten und Messen, physikalische Größen, Einheiten und Einheitensysteme, Modellbildung in der Physik.

Mechanik starrer und deformierbarer Körper:

Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegungen; Masse, Kraft,

Energie, Impuls; Aero- und Hydromechanik.

Wärme:

Temperatur, Wärmeenergie, Wärmetransport und Wärmedämmung;

Hauptsätze; Kreisprozesse, Energieumwandlung; Wärmehaushalt der Erde.

Schwingungen und Wellen:

Arten, Kenngrößen, Überlagerung, Koppelung.

Licht:

Entstehung, Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit der Materie, optische Geräte.

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrostatik; elektrisches und magnetisches Feld; Gleichstrom, Wechselstrom; Generatorprinzip, Motorprinzip; Gefahren des elektrischen Stromes; Halbleiter, Mikroelektronik.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen,

Informationsübertragung.

Modernes Weltbild der Physik:

Feinbau der Materie; Radioaktivität; Relativitätstheorie.

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff:

3.

Semester:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen; lineare

Gleichungssysteme und Ungleichungssysteme; lineare Optimierung.

Matrizenrechnung:

Addition, Multiplikation, Inverse.

Eine Schularbeit.

4.

Semester:

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